Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Schwalm-Eder

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum s - Finanzgruppe Seite: 1 von 83

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Derzeit nicht anwendbare Offenlegungspflichten Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) 7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 12 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 13 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 14 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 21 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 25 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 29 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 40 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 83

3 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 Anhang 1 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 45 Anhang 2 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 75 s - Finanzgruppe Seite: 3 von 83

4 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ae-stresstest ein auf der Basis von außergewöhnlichen und hypothetischen Ereignissen und daraus abgeleiteter Szenarien durchgeführter Stresstest a. F. Art. BaFin bzw. CPV CRR CVA d.h. EBA ECA ECAI EU EWB GuV HGB Instituts- VergV IRB-Ansatz i.v.m. k. A. KSA KSK KWG MaRisk Mio. OGA PWB Alte Fassung Artikel Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beziehungsweise CreditPortfolioView Capital Requirements Regulation credit valuation adjustment das heißt European Banking Authority (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) export credit agency external credit assessment institution Europäische Union Einzelwertberichtigung Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) in Verbindung mit keine Angabe (ohne Relevanz) Kreditrisiko-Standardansatz Kreissparkasse Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Millionen Organismen für gemeinsame Anlagen Pauschalwertberichtigung s - Finanzgruppe Seite: 4 von 83

5 SolvV Tsd. Solvabilitätsverordnung Tausend s - Finanzgruppe Seite: 5 von 83

6 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger ( veröffentlicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Derzeit nicht anwendbare Offenlegungspflichten Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) s - Finanzgruppe Seite: 6 von 83

7 Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Schwalm-Eder veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Schwalm-Eder. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin- Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) Gemäß 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen. Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der Sparkasse beträgt ,00 EUR. Die Bilanzsumme der Sparkasse beträgt ,88 EUR. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,07%. s - Finanzgruppe Seite: 7 von 83

8 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C. Risikoberichterstattung offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans des Trägers für fünf Jahre. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung s - Finanzgruppe Seite: 8 von 83

9 setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme an der Sparkassenakademie des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. s - Finanzgruppe Seite: 9 von 83

10 Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand stellt sich für die wesentlichen Risikoarten zusammengefasst wie folgt dar: Risikoart Adressenrisiken Berichtszeitraum/ -turnus Kundengeschäft vierteljährlich Kreditrisikobericht vierteljährlich vierteljährlich Art der Berichterstattung/Risikobericht EWB-Prognose CPV-Reporting Eigengeschäft täglich Tagesbericht Risikocontrolling vierteljährlich vierteljährlich Quartalsbericht Risikocontrolling Kreditrisikobericht Beteiligungen jährlich Bericht über die Bewertung und den Stand der Beteiligungen Marktpreisrisiken Abschreibungsrisiken Anlagebuch/ Handelsbuch vierteljährlich täglich vierteljährlich Kreditrisikobericht Tagesbericht Risikocontrolling Quartalsbericht Risikocontrolling Zinsänderungsrisiken monatlich Zinsbuchreporting Barwertbericht Währungsrisiken vierteljährlich monatlich Mittelfristplanung KSK-Profil Liquiditätsrisiken monatlich KSK-Profil vierteljährlich vierteljährlich Operationelle Risiken monatlich KSK-Profil jährlich Bericht Szenariosimulation Liquiditätskostenverrechnungssystem Risikobericht Schadensfalldatenbank bzw. Risikolandkarte Über die Gesamtrisikosituation wird dem Vorstand wie folgt berichtet: Art der Berichterstattung / Risikobericht KSK-Profil / Gesamtrisikobericht (Risikofall) ae-stresstests Inverse Stresstests Risikokonzentrationen Frühwarnindikatoren Berichtszeitraum/-turnus monatlich vierteljährlich jährlich vierteljährlich vierteljährlich Der Verwaltungsrat wird auf der Grundlage der Risikoreports an den Vorstand mindestens vierteljährlich über die Risikosituation der Sparkasse informiert. Daneben sind Tatbestände für die ad-hoc-berichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat angemessen in den Organisationsrichtlinien der geregelt. s - Finanzgruppe Seite: 10 von 83

11 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , ,0 1) 0,0 0, ,0 10. Genussrechtskapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,0 2) ,0 0,0 0,0 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 b) Kapitalrücklage 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage ,0 0, ,0 0,0 0,0 cb) andere Rücklagen 7.100,0 0, ,0 0,0 0,0 d) Bilanzgewinn 1.547, ,0 3) 0,0 0,0 0,0 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 0,0 0, ,0 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0,0 0,0 0,0 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) -200,0 0,0 0,0 Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) 0,0 0,0 0,0 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 0,0 0,0 0,0 Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 0,0 0,0 0, ,0 0, ,0 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung s - Finanzgruppe Seite: 11 von 83

12 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung (10.100,0 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Abzug der Zuführung (1.547,0 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. s - Finanzgruppe Seite: 12 von 83

13 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Ziffer A Vermögenslage wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken 1.116,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8,8 Öffentliche Stellen 369,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 2.445,9 Unternehmen ,2 Mengengeschäft ,1 Durch Immobilien besicherte Positionen ,1 Ausgefallene Positionen 1.723,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 171,8 Gedeckte Schuldverschreibungen 132,7 Verbriefungspositionen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA ,8 Beteiligungspositionen 4.869,4 Sonstige Posten 1.423,0 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 927,3 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 7.643,1 CVA-Risiko Standardansatz 13,3 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen s - Finanzgruppe Seite: 13 von 83

14 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar TEUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0, ,2 94,11 0,00 Frankreich ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0, ,4 1,46 0,00 Niederlande ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 433,3 0,0 0,0 433,3 0,52 0,00 Italien 126,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,2 0,0 0,0 7,2 0,01 0,00 Irland 2.018,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 161,4 0,0 0,0 161,4 0,20 0,00 Griechenland 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 Ceuta 5.000,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 400,0 0,0 0,0 400,0 0,48 0,00 Belgien 12,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 0,0 0,8 0,00 0,00 Luxemburg ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 815,6 0,0 0,0 815,6 0,99 0,00 Island 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 s - Finanzgruppe Seite: 14 von 83

15 TEUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Norwegen 481,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 38,6 0,0 0,0 38,6 0,05 0,00 Schweden 2.933,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 104,1 0,0 0,0 104,1 0,13 0,00 Finnland 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 Liechtenstein 3.011,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 240,9 0,0 0,0 240,9 0,29 0,00 Österreich 8.563,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 683,6 0,0 0,0 683,6 0,83 0,00 Schweiz 3.906,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 298,1 0,0 0,0 298,1 0,36 0,00 Lettland 25,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,6 0,0 0,0 1,6 0,00 0,00 Polen 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 Slowakei 7,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,5 0,00 0,00 Ungarn 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 Großbritannien 5.000,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 400,0 0,0 0,0 400,0 0,48 0,00 USA 326,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 17,3 0,0 0,0 17,3 0,02 0,00 Mexiko 6,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 0,0 0,4 0,00 0,00 Kuba 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 s - Finanzgruppe Seite: 15 von 83

16 TEUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Ecuador 25,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 0,0 0,0 1,5 0,00 0,00 Vereinigte Arabische Emirate 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,2 0,00 0,00 Malaysia 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 China 355,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 18,3 0,0 0,0 18,3 0,02 0,00 Hongkong 580,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 40,6 0,0 0,0 40,6 0,05 0,00 Australien 124,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,5 0,0 0,0 3,5 0,00 0,00 Summe ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,1 0,0 0, ,1 100,00 0,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) ,0 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 0,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers s - Finanzgruppe Seite: 16 von 83

17 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,1 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken ,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,0 Öffentliche Stellen ,1 Internationale Organisationen ,8 Institute ,5 Unternehmen ,7 Mengengeschäft ,3 Durch Immobilien besicherte Positionen ,1 Ausgefallene Positionen ,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1.475,1 Gedeckte Schuldverschreibungen ,6 OGA ,7 Sonstige Posten ,3 Gesamt ,6 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen s - Finanzgruppe Seite: 17 von 83

18 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider TEUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken ,4 0, ,7 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,1 0,0 0,0 Öffentliche Stellen ,1 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0, ,8 0,0 Institute , ,0 0,0 Unternehmen , , ,8 Mengengeschäft ,9 891, ,3 Durch Immobilien besicherte Positionen ,2 73,1 496,2 Ausgefallene Positionen ,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1.450,1 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen ,6 0,0 0,0 OGA , ,4 0,0 Sonstige Posten ,5 0,0 0,0 Gesamt , , ,0 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten s - Finanzgruppe Seite: 18 von 83

19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) TEUR Risikopositionen nach Branchen 1 Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken ,9 0, ,2 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0, ,0 0, ,4 0,0 Öffentliche Stellen 6.992,0 0, ,1 0,0 3,5 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0, ,0 169,7 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 5,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0, , ,3 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0, ,3 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, ,8 0,5 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0, ,5 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0, ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,3 Gesamt , , , , , ,3 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen (Teil 1) 1 Eine Aufgliederung der PWB nach Branchen ist nicht möglich. Sie werden deshalb der Branche Privatpersonen zugeordnet. s - Finanzgruppe Seite: 19 von 83

20 TEUR Risikopositionen nach Branchen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Zentralstaaten oder 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zentralbanken Regionale oder lokale 0,0 916,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0, ,1 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,8 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 6.054, , , , , , , , ,9 Davon: KMU 5.254, , , , , , , , ,4 Mengengeschäft , , , , , , , , ,4 Davon: KMU , , , , , , , , ,4 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.725, , , , ,8 897, , , ,7 Davon: KMU 2.725, , , , ,8 897, , , ,7 Ausgefallene Positionen 49, , ,2 519, ,8 203,0 30,7 219,3 703,0 Mit besonders hohen 0,0 0,0 500,0 950,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 8,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , , , , , , , , ,0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen (Teil 2) s - Finanzgruppe Seite: 20 von 83

21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken , , ,5 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften , , ,1 Öffentliche Stellen 1.006, , ,5 Internationale Organisationen 0, , ,2 Institute , , ,1 Unternehmen , , ,2 Mengengeschäft , , ,6 Durch Immobilien besicherte Positionen , , ,4 Ausgefallene Positionen 6.330, , ,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 500,0 950,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0, ,6 0,0 OGA 0, , ,1 Sonstige Posten ,7 0, ,8 Gesamt , , ,2 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ver- s - Finanzgruppe Seite: 21 von 83

22 hältnisse hinweisen. Bei den im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich die Sparkasse zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 285,0 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 355,2 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1.005,5 TEUR TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 2 Direktabschreibungen 2 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 2 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 5.948, ,0 702,0 0, ,1 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur , , , ,2 99,4 49,0 0,0 0,0 Energie- und Wasserver , ,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 22 von 83

23 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 2 Direktabschreibungen 2 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 2 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen sorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 8.589, , , ,4 Baugewerbe 83,1 71,0 6,0 479,5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 1.198,8 575,0 0, ,7 368,6 183,0 0,0 25,8 79,1 42,0 0,0 0,0 289,6 95,0 10,0 10,7 919,7 350,0 2,0 131,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0 285,0-355, ,5 0,0 Gesamt , ,0 702, ,1 285,0-355, , ,3 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 2 Für die PWB, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen und Direktabschreibungen wurde keine Branchenzuordnung vorgenommen. Die PWB werden stattdessen bei der Branche Privatpersonen und die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen und Direktabschreibungen bei der Branche Sonstige berücksichtigt. s - Finanzgruppe Seite: 23 von 83

24 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland , ,0 702, , ,3 EWR 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , ,0 702, , ,3 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung 7.739, , ,8 511,2 0, ,0 Rückstellungen 1.180,7 749,5 574,7 66,4 0, ,1 Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 1.275,0 0,0 573,0 0,0 0,0 702, , , ,5 577,6 0, , , ,0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge s - Finanzgruppe Seite: 24 von 83

25 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Keine Benennung Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Keine Benennung Keine Benennung Keine Benennung Keine Benennung Standard & Poor s und Moody s Keine Benennung Standard & Poor s und Moody s Keine Benennung Keine Benennung Keine Benennung Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Veränderungen der nominierten Ratingagenturen gegenüber der Vorperiode ergaben sich nicht. s - Finanzgruppe Seite: 25 von 83

26 Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. s - Finanzgruppe Seite: 26 von 83

27 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,0 0,0 548,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 6.992,0 0, ,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute ,5 0, ,9 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen ,4 0, ,4 0, ,2 0,0 0, ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,4 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,9 0,0 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0, , ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbriefungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0, , ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten ,9 0,0 28,7 0,0 0,0 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , , , , ,1 0, , , ,3 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung s - Finanzgruppe Seite: 27 von 83

28 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,3 0,0 548,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 8.288,8 0, ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute ,2 0, ,5 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen ,4 0, ,4 0, ,2 0,0 0, ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,4 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,9 0,0 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0, , ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbriefungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0, , ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten ,9 0,0 28,7 0,0 0,0 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , , , , ,1 0, , , ,3 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung s - Finanzgruppe Seite: 28 von 83

29 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von ,2 TEUR ausgewiesen, wovon 5.492,9 TEUR börsennotiert sind. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden vorwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen alle Beteiligungen, die nicht als Strategische oder Funktionsbeteiligungen einzustufen sind. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Sparkasse. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen , ,1 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen , ,1 Funktionsbeteiligungen 797,9 797,9 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 797,9 797,9 s - Finanzgruppe Seite: 29 von 83

30 TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Kapitalbeteiligungen 4,7 4,7 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 4,7 4,7 Gesamt , ,7 0,0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Neben den in der Tabelle aufgeführten bilanziellen Beteiligungspositionen bestehen indirekte Beteiligungen aus - Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung in Höhe von ,9 TEUR, - in der Bilanzposition Aktiva 6 ausgewiesene Anteile an geschlossenen Fonds, Aktien und indirekte, aus der Durchschau von Investmentvermögen (OGA-Fonds) ermittelten, Positionen mit Kapitalabzugscharakter in Höhe von ,0 TEUR, - in der Bilanzposition 8 ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.500,0 TEUR, die bei der Meldung zum der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen sind. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 233,9 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s - Finanzgruppe Seite: 30 von 83

31 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsund Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Unternehmensbereichs Risikomanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden seit dem 21. März 2016 die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Zuvor waren die Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen maßgeblich. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse und sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Zertifikate). Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten und Bausparguthaben. s - Finanzgruppe Seite: 31 von 83

32 Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kreditinstitute (Bürgschaftsbanken). Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten TEUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0, ,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 2.493, ,7 Mengengeschäft 7.534, ,4 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 69, ,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 Gesamt , ,3 Tabelle: Besicherte Positionswerte s - Finanzgruppe Seite: 32 von 83

33 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Die Informationen zum Marktrisiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C Marktpreisrisiken offengelegt. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die zum Stichtag vorliegenden Bestände in Fremdwährung ergibt sich folgende Eigenmittelanforderungen: TEUR Eigenmittelanforderung Fremdwährungsrisiko 927,3 Netto-Fremdwährungsposition 927,3 Marktrisiko gemäß Standardansatz 927,3 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken s - Finanzgruppe Seite: 33 von 83

34 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden u.a. im Lagebericht nach 289 HGB unter Ziffer C beschrieben. Ergänzende Angaben sind in diesem Abschnitt dargestellt. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Die Berechnung des GuV-orientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise durch eine Zinsspannensimulation auf das Jahresende über ein sogenanntes Margenkonzept. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos (siehe unten, Tabelle Quantitative Angaben ((Art. 448 Buchstabe b) CRR)) liegen folgende wesentlichen Annahmen zu Grunde: Der Simulation liegt eine konstante Geschäftsstruktur zugrunde. Die Fälligkeiten werden strukturerhaltend wieder angelegt. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen: Konstante Zinsen Parallelanstieg um +100 Basispunkte Parallelrückgang um -100 Basispunkte Hauszinsmeinung Fallende Zinsstruktur Ansteigende Zinsstruktur Flachere Zinsstruktur Inverse Zinsstruktur Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: berechnete Ertragswertänderung gegenüber konstanten Zinsen Zinsschock +100 Basispunkte Zinsschock -100 Basispunkte TEUR , ,0 Tabelle: Zinsänderungsrisiko s - Finanzgruppe Seite: 34 von 83

35 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungssowie Kreditrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nur in eingeschränktem Umfang betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) bei der Limitierung der Risikohöhe sowie sofern erforderlich- bei der Berechnung der Risikovorsorge berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden über die Terminbörse oder außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich die eigene Landesbank sowie weitere Institute der S-Finanzgruppe. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Zur Absicherung der Risiken aus Marktpreisschwankungen werden mit den Kontrahenten bei Abschluss des Geschäfts Sicherheiten (Margins) und Nachschussverpflichtungen über die Laufzeit des Geschäfts vereinbart. Der Sicherungsbedarf wird täglich anhand Mark-to-Market-Wertermittlungen berechnet. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurde nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 Abs.1 HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. s - Finanzgruppe Seite: 35 von 83

36 Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten TEUR Positiver Bruttozeitwert 1 Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 3.905, , ,3 Kreditderivate 1.082, , ,7 Gesamt 4.988, , ,0 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 8.302,3 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Im Rahmen der COREP-Meldung wurden Absicherungen über Kreditderivate nicht als Sicherheit angerechnet. Dementsprechend ergaben sich per keine Bestände. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung TEUR Nutzung für eigenes Kreditportfolio Gekauft (Sicherungsnehmer) Verkauft (Sicherungsgeber) Vermittlertätigkeit Credit Default Swaps , ,0 - Gesamt , ,0 - Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte nach Verwendung Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 1 inkl. aufgelaufenen Stückzinsen s - Finanzgruppe Seite: 36 von 83

37 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 37 von 83

38 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Konsortialkrediten. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 17,9 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um die Barreserve und die Sachanlagen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte , ,1 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 0,0 0, , ,9 davon Schuldtitel 100,5 100, , ,7 davon sonstige Vermögenswerte 0, ,2 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 davon Schuldtitel 0,0 0,0 davon sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 38 von 83

39 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten , ,3 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten s - Finanzgruppe Seite: 39 von 83

40 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. Qualitative Angaben [gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.f.] 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütung der Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene erfolgt überwiegend auf tariflicher Basis. Da in allen Geschäftsbereichen der identische Vergütungssysteme Anwendung finden, wird auf eine Aufteilung nach Geschäftsbereichen verzichtet. Eine Aufteilung würde dem Leser keine zusätzliche Information liefern. 2. Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen (Vertriebs-)Mitarbeiters heruntergebrochen sind. Diese Prämien stellen einen variablen Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar Vergütungsparameter Die Parameter, an denen sich die variablen Vergütungsbestandteile ausrichten, sind zielorientiert gestaltet (z.b. Ertrag, Altersvorsorge, Vermögen anlegen und bilden etc.). Diese Ziele sind auf den langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg der ausgerichtet Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden vierteljährlich bzw. jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Die Zahlung der Direktprovisionen erfolgt monatlich nach den Usancen der Verbundpartner. Darüber hinausgehende unternehmensbezogene übertarifliche Zahlungen werden anlassbezogen ausgezahlt. s - Finanzgruppe Seite: 40 von 83

41 3. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt im Rahmen der auf landesgesetzlicher Grundlage durch den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen erlassenen Richtlinien und Vergütungsempfehlungen für Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Hessen. Die Vergütung kann neben der Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage erhalten, die jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. 4. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Quantitative Angaben [gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.f.] Die festen Vergütungen der betragen TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 350 TEUR. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Die variablen Vergütungsbestandteile verteilen sich auf nahezu alle Mitarbeiter und bieten keinen Anreiz, besondere Risiken einzugehen. s - Finanzgruppe Seite: 41 von 83

42 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 3 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,66 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein geringfügiger Rückgang von 0,09 Prozent. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzender Wert TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss ,3 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 8.302,3 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0,0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) ,6 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen ,1 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ,0 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 3 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s - Finanzgruppe Seite: 42 von 83

43 Zeile LRCom Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) ,1 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -200,0 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) ,1 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 3.905,3 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 4.397,0 EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 8.302,3 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß EU-14a Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 519,8 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -260,3 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 259,5 (bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) s - Finanzgruppe Seite: 43 von 83

44 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital ,0 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) ,0 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 7,66 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelgung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) ja Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR ,1 EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: ,1 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen ,6 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden ,9 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten ,2 behandelt werden EU-7 Institute ,9 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert ,7 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft ,1 EU-10 Unternehmen ,1 EU-11 Ausgefallene Positionen ,2 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) ,5 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) s - Finanzgruppe Seite: 44 von 83

45 Anhang 1 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,78 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein s - Finanzgruppe Seite: 45 von 83

46 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,18 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nein s - Finanzgruppe Seite: 46 von 83

47 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja s - Finanzgruppe Seite: 47 von 83

48 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein s - Finanzgruppe Seite: 48 von 83

49 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest s - Finanzgruppe Seite: 49 von 83

50 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,33 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum s - Finanzgruppe Seite: 50 von 83

51 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief s - Finanzgruppe Seite: 51 von 83

52 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,09 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein s - Finanzgruppe Seite: 52 von 83

53 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 5,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend s - Finanzgruppe Seite: 53 von 83

54 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 2,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja s - Finanzgruppe Seite: 54 von 83

55 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein s - Finanzgruppe Seite: 55 von 83

56 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,15 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Nein s - Finanzgruppe Seite: 56 von 83

57 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 3,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja s - Finanzgruppe Seite: 57 von 83

58 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein s - Finanzgruppe Seite: 58 von 83

59 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1,00 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden s - Finanzgruppe Seite: 59 von 83

60 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,10 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert s - Finanzgruppe Seite: 60 von 83

61 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,0 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo s - Finanzgruppe Seite: 61 von 83

62 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,66 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein s - Finanzgruppe Seite: 62 von 83

63 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,18 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Nein s - Finanzgruppe Seite: 63 von 83

64 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,66 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Nein s - Finanzgruppe Seite: 64 von 83

65 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,18 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis ,00 9b Tilgungspreis ,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,5 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend s - Finanzgruppe Seite: 65 von 83

66 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief Nein s - Finanzgruppe Seite: 66 von 83

67 Die nachfolgende Abbildung zeigt die Musterverträge der begebenen Sparkassenkapitalbriefe. s - Finanzgruppe Seite: 67 von 83

68 s - Finanzgruppe Seite: 68 von 83

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