Kreissparkasse Freudenstadt. Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Freudenstadt. Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016

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1 Kreissparkasse Freudenstadt Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Freudenstadt Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016

2 Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte Impressum HERAUSGEBER Kreissparkasse Freudenstadt Stuttgarter Straße Freudenstadt KONTAKTE Vorstandssekretariat Jochen Gaiser Fon ( ) jochen.gaiser@ksk-fds.de 2

3 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Freudenstadt Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016

4 Inhalt Inhalt 2 Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 8 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 8 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 9 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 14 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 18 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 20 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 27 Anlagen 31 Anlage 1.1 zu Pos Anlage 1.2 zu Pos Anlage 2 zu Pos

5 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung AGG BaFin CRR EBA ECA ECAI EWR GuV HGB Instituts-VergV allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation europäische Bankenaufsichtsbehörde Exportversicherungsagentur aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagenturen europäischer Wirtschaftsraum Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung

6 1 Allgemeine Informationen Die Kreissparkasse Freudenstadt setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Kreissparkasse Freudenstadt hat nach Art. 433 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Freudenstadt gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Auf die Veröffentlichung von entsprechenden Angaben wird daher verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Kreissparkasse Freudenstadt veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Freudenstadt jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen werden im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß 26a (1) Satz 2 KWG. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Hierzu zählen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum, die im elektronischen Bundesanzeiger am 15. August 2017 veröffentlicht wurden: Art. CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (2) d Angaben zum Risikoausschuss Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss 435 (2) e Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss 438 a Angemessenheit des internen Kapitals Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss 439 e Positive Wiederbeschaffungswerte für Derivate Da weder Aufrechnungsmöglichkeiten genutzt noch Sicherheiten anrechnet werden, können 4

7 Art. CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 442 b Kreditrisikoanpassungen: Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge und handelsrechtliche Bewertung die Wiederbeschaffungswerte dem Anhang zum Jahresabschluss entnommen werden. Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss / Anhang zum Jahresabschluss 447 Beteiligungen im Anlagebuch Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss / Anhang zum Jahresabschluss 453 Verwendete Kreditrisikominderungstechniken 448 Art und Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss Kapitel IV. Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die Kreissparkasse Freudenstadt ist ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Kreissparkasse Freudenstadt die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Quantitative Angaben Einschränkungen oder andere wesentliche Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmittel oder Rückzahlung von Verbindlichkeiten innerhalb der Gruppe liegen keine vor (Art. 436 Buchstabe c) CRR). In der Kreissparkasse Freudenstadt waren am 31. Dezember 2016 keine Tochtergesellschaften vorhanden, die eine Eigenkapitalunterdeckung aufweisen. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Freudenstadt macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Freudenstadt: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Freudenstadt ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) 5

8 Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Kreissparkasse Freudenstadt verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Kreissparkasse Freudenstadt verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt IV. Risikobericht offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt IV. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans begleiteten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Kreissparkasse Freudenstadt enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. 6

9 Der Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Kreissparkasse Freudenstadt ist der Landkreis Freudenstadt. Die 9 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Freudenstadt werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden 5 Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie Baden-Württemberg in Stuttgart besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Kreissparkasse Freudenstadt, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR in Verbindung mit Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Passivposition Überleitung Bilanzwert Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10, ,1 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 30,5-7,0 23, Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 83,9-83,9 - - d) Bilanzgewinn 1,6-1, Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, und 37 CRR) - - Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) ,6 107,4-40,7 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 7

10 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR in Verbindung mit Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Kreissparkasse Freudenstadt hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: - Sparkassenkapitalbriefe Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR in Verbindung mit Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt IV. Risikobericht wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per Mio. Euro Kreditrisiko Standardansatz 64,6 Zentralstaaten und Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0,3 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen - Institute 0,9 Unternehmen 27,8 Mengengeschäft 15,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 6,4 Ausgefallene Positionen 1,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Gedeckte Schuldverschreibungen 0,5 Verbriefungspositionen - 8

11 Betrag per Mio. Euro Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA 4,8 Beteiligungspositionen 4,5 Sonstige Posten 1,6 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiken Abwicklungs-/Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 6,2 Standardansatz - CVA Standardmethode Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. TEuro Eigenmittelanforderungen Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionen im Handels delsbuch Verbriefungsrisikoposition Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kaufs- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikopositionen im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe DE , , ,4 96,92 - FR 3.942, , ,7 0,35 - NL 6.458, , ,2 0,80 - IT 9, , ,3 - IE 589, , ,6 2-9

12 TEuro Eigenmittelanforderungen Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionen im Handels delsbuch Verbriefungsrisikoposition Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kaufs- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikopositionen im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe DK 362, , ,9 4 - PT 96, , ,7 1 - XC 155, BE 802, , ,2 7 - LU 6.509, , ,0 0,14 - NO 592, , ,7 2 - SE 1.522, , ,4 0,18 - FI 1.573, , ,4 0,18 - LI 9, , ,4 0 - AT , , ,0 0,70 - CH 986, , ,0 7 - TR PL 189, , ,2 2 - CZ , ,8 1 - SK , ,6 1 - HU 110, , ,1 1 - RO KZ HR 0, GB 2.491, , ,4 0,31 - AO ZA US 917, , ,8 0,10 - CA 71, , ,3 1 - PA 58, , ,0 0 - BR IN MN 0, CN 0, AU , ,2 1 - Gesamt , , ,3 - Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 10

13 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivaten Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.005,6 Mio.Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Mio. Euro Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 37,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 60,9 Öffentliche Stellen 20,9 Multilaterale Entwicklungsbanken 5,0 Internationale Organisationen - Institute 536,2 Unternehmen 473,2 Mengengeschäft 419,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 262,5 Ausgefallene Positionen 26,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Gedeckte Schuldverschreibungen 59,6 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - 11

14 Mio. Euro Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen OGA 84,6 Sonstige Posten 31,9 Gesamt 2018,5 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Kreissparkasse Freudenstadt ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95,64 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Mio. Euro Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen 1 Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 55,1-14, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften , ,1 - Öffentliche Stellen 5,2 11, Multilaterale Entwicklungsbanken 5, Internationale Organisationen Institute 474, Unternehmen ,7 2,3 23,2 87,6 3,4 43,3 11,6 42,0 88,0 125,1 2,3 - davon: KMU ,3 18,6 45,6 3,4 17,8 7,1 14,5 76,2 69,4 2,3 - Mengengeschäft ,2 2,6 1,4 27,3 28,2 24,4 4,0 3,6 8,2 32,7 2,0 - davon: KMU ,6 1,4 27,3 28,2 24,4 4,0 3,6 8,2 32,7 2,0 - Durch Immobilien besicherte Positio ,3 3,5 6,2 6,3 1,0 1,5 7,9 15, Die PWB wurde im Mengengeschäft - Privatpersonen in Abzug gebracht. 12

15 Mio. Euro Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen 1 Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige nen davon: KMU ,1 0,3 3,5 6,2 6,3 1,0 1,5 7,9 15,1 - - Ausgefallene Positionen ,6 0,5-7,2 0,7 2,6 0,1 0,7 7,8 0,1 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 60, Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA - 85, Sonstige Posten , ,9 Gesamt 600,2 85,8 90,6 580,3 5,4 24,9 125,6 38,5 76,6 16,6 47,2 104,8 180,7 4,5 23,9 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Mio. Euro < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 58,1 10,3 1,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 15,6 2,3 46,8 Öffentliche Stellen 3,7 5,4 7,8 Multilaterale Entwicklungsbanken - 5,0 - Internationale Organisationen Institute 101,3 255,1 118,4 Unternehmen 104,2 92,0 288,3 Mengengeschäft 158,8 51,8 224,0 13

16 Mio. Euro < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Durch Immobilien besicherte Positionen 20,3 37,9 193,6 Ausgefallene Positionen 6,7 3,1 14,5 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0,1 37,1 22,9 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA ,8 Sonstige Posten 14,8-18,9 Gesamt 483, ,0 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung 14

17 erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Kreissparkasse Freudenstadt in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 3,0 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,3 Mio. EUR. 15

18 Mio. Euro Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB 1 Bestand Rückstellungen Direktabschreibungen 2 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 3 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 4 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 5,5 2, ,9 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,6 0, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 10,8 5,3-2, ,1 Baugewerbe 1,2 0, Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,2 0, ,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,2 0, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,2 0,1-0, Grundstücks- und Wohnungswesen 0, Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 8,9 2,3-0, ,6 Organisationen ohne Erwerbszweck 0, Sonstige Gesamt 30,5 11,5 1,6 2,5 0,1 0,3 3,6 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 1 PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben 2 Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme 3 Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen unwesentlicher Gesamtsumme. 4 ohne Risikovorsorge 16

19 Mio. Euro Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 30,5 11,5 1,6 2,5 3,6 EWR Sonstige Gesamt 30,5 11,5 1,6 2,5 3,6 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. Euro Anfangsbestand Zuführung 1 Auflösung 1 Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 12,7 2,2 3,2 0,2-11,5 Rückstellungen 3,6 0,2 1,3-2,5 Einzelwertberichtigungen Drohverlustrückstellungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 2,0-0, ,7 2,3-0, ,6 20,6 2,4 5,5 0,2-17,3 30,7 30,7 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 1 Keine Umbuchungen zwischen EWB / Rückstellungen 17

20 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Kreissparkasse Freudenstadt die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) werden nicht in Anspruch genommen. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor s / Moody s Standard & Poor s / Moody s Standard & Poor s / Moody s Standard & Poor s / Moody s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, dass mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Vorhandene Investmentfonds wurden der jeweils naheliegendsten Spalte zugeordnet. Risikogewicht in % Risikopositionswert je Risikopositionsklasse vor Kreditrisikominderung in Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 69, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 42,2-0, Öffentliche Stellen 5,2-10, Multilaterale Entwicklungsbanken 5, Internationale Organisationen Institute 428,7-46, Unternehmen 11, ,

21 Risikogewicht in % Risikopositionswert je Risikopositionsklasse vor Kreditrisikominderung in Mio. Euro Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen , Ausgefallene Positionen ,4 13, Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen - 60, Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 14, , Beteiligungspositionen ,9-8,3 - - Sonstige Posten 13, , Gesamt 589,6 60,1 56,4 248, ,3 540,5 13,5 8,3 - - Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Risikogewicht in % Risikopositionswert je Risikopositionsklasse nach Kreditrisikominderung in Mio. Euro Zentralstaaten oder Zentralbanken 69, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 74,3-0, Öffentliche Stellen 11,4-16, Multilaterale Entwicklungsbanken 5, Internationale Organisationen Institute 431,9-54, Unternehmen 11, , Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen , Ausgefallene Positionen ,6 12, Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen - 60, Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 14, , Beteiligungspositionen ,9-8,3 - - Sonstige Posten 13, , Gesamt 631,1 60,1 70,6 248, ,9 488,3 12,4 8, Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung 19

22 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Kreissparkasse Freudenstadt, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Mio. Euro Buchwert 1 Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Strategische Beteiligungen / Verbundbeteiligungen 38,1 38,1 davon börsennotierte Positionen - - davon andere Beteiligungspositionen 38,1 38,1 Funktionsbeteiligungen 1,3 1,3 davon börsennotierte Positionen - - davon andere Beteiligungspositionen 1,3 1,3 Kapitalbeteiligungen 4,3 4,3 davon börsennotierte Positionen - - davon andere Beteiligungspositionen 4,3 4,3 Gesamt 43,7 43,7 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 1 Inkl. Beteiligungszusagen und anteilige Zinsen 20

23 Mio. Euro Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste Gesamt - - Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Freudenstadt keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Kreissparkasse Freudenstadt verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Freudenstadt im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Kreissparkasse Freudenstadt nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: 21

24 Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute). Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. Mio. Euro Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Unternehmen 50,4 Mengengeschäft 2,4 Ausgefallene Positionen 2,9 Gesamt 55,7 Tabelle: Besicherte Positionswerte 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderung Mio. EUR Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit Nettopositionen in Schuldtiteln Allgemeines Risiko ka Spezifisches Risiko ka Nettopositionen in Aktieninstrumenten Allgemeines Risiko ka Spezifisches Risiko ka Investmentanteile (OGA) Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko) ka Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 22

25 Eigenmittelanforderung Mio. EUR Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko k. A. Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren k. A. Vereinfachtes Verfahren k. A. Erweitertes Laufzeitbandverfahren k. A. Optionen und Optionsscheine Vereinfachter Ansatz k. A. Delta-Plus-Ansatz k. A. Szenario-Ansatz k. A. Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen k. A. Marktrisiko gemäß Standardansatz Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren aus dem Zinskurvenrisiko durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise über einen Value-at-Risk mittels historischer Simulation. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: 23

26 Simulation des Kundengeschäfts (Aktiv und Passiv) mit nahezu konstant bleibenden Werten für das Jahr 2017 sowie die Folgejahre 2018 bis Simulation Eigengeschäft (Wertpapiere und Fonds) mit rückläufigen Werten für 2017 und Folgejahre. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern in den Produkten Zuwachssparen und Flexsparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Entsprechend der unterschiedlich erwarteten Glattstellungs- bzw. Entscheidungsperioden wird ein Value-at-Risk fürs Anlagebuch für eine Haltedauer von 63 Tagen berechnet. Das Konfidenzniveau beträgt 95 %. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse monatlich unterschiedliche Zinsentwicklungen: Konstante Zinsen / Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse / Parallelanstieg um Basispunkte bzw. einen Parallelrückgang um -200 Basispunkte / Ansteigende Zinsstruktur / Flachere Zinsstruktur / Inverse Zinsstruktur Weiterhin werden auf monatlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: Zinsänderungsrisiken Verschiebung um +200 und -200 Basispunkte Rückgang TEUR Zuwachs TEUR Wirtschaftlicher Wert -22,8-1,4 Tabelle: Zinsänderungsrisiko 24

27 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Kreissparkasse Freudenstadt hat Credit Linked Notes im Zusammenhang mit Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen zur weiteren Streuung der Adressrisiken im Kreditportfolio und als Sicherungsgeschäfte für einzelne Adressen abgeschlossen. Daneben hat die Kreissparkasse Freudenstadt einen Zinsswap als Testgeschäft zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet die Sparkasse gemäß Artikel 432 Abs. 1 CRR, auf eine Offenlegung quantitativer Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus. Kreditderivate In nachfolgender Tabelle sind Absicherungsgeschäfte mit Kreditderivaten mit einem Nominalwert zum Offenlegungsstichtag von 11,5 Mio. Euro enthalten. Nutzung für eigenes Kreditportfolio Mio. Euro Gekauft (Sicherungsnehmer) Verkauft 1 (Sicherungsgeber) Credit Linked Notes 11,3 11,1 Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte Zinsderivate Mio. Euro Bewertungsmethode Kreditäquivalenzbetrag Zinsswap Laufzeitmethode Tabelle: Zinsderivate Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließ- 1 Ursprünglicher Nominalwert abzüglich bereits in Jahresabschlüssen verarbeitete Kreditereignisse; Bei Nominalwert wurden Rückstellungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro gebildet. 25

28 lich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Kreissparkasse Freudenstadt resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Kreissparkasse Freudenstadt hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 100 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Fondsanteile, Immobilien, Kassenbestände und Anlagegüter. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag lagen wie im gesamten Geschäftsjahr keine erhaltenen Sicherheiten vor. Mio. Euro Buchwert belasteter Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 164, ,4 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente ,7 25,7 davon Schuldtitel ,7 432,8 davon Sonstige Vermögenswerte - 10 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 26

29 Medianwerte 2016 Mio. Euro Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 163,1 162,2 Tabelle: Mit belasteten Vermögenswerten verbundene Verbindlichkeiten 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR nicht genutzt. Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird durch die Berücksichtigung der Verschuldungsquote im Planungs- und Steuerungsprozess Rechnung getragen. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 5,89 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit eine Verbesserung um 0,41 Prozent. Maßgeblich für die Veränderung der Verschuldungsquote war ein Rückgang der Gesamtrisikopositionen, bei gleichzeitigem Anstieg des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzender Wert Mio. EUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.669,2 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ka angehören. 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße ka der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) ka 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 110,1 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße ka der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße ka der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 44,5 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.823,8 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierter Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 27

30 Zeile LRCom Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 1.713,7 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -0,1 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.713,6 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) ka 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) ka EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden ka 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) ka 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) ka 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate ka 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) ka 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte ka 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) ka 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva ka EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ka 28

31 Zeile LRCom Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften ka EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) ka 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) ka Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 339,2 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -229,1 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 110,1 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) ka EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen ka Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 107,4 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.823,8 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 5,89 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens ka Tabelle: Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom) 29

32 Zeile LRSpl Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.713,7 EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch ka EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon 1.713,7 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 60,1 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 114,3 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 8,2 EU-7 Institute 474,7 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 236,3 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 258,6 EU-10 Unternehmen 387,8 EU-11 Ausgefallene Positionen 19,8 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 153,8 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) 30

33 Anlagen Anlage 1.1 zu Pos. 3.2 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Kreissparkasse Freudenstadt 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k. A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 5,0 9 Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,1 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. 31

34 Muster Urkunde (Vorderseite) 32

35 Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016 Muster Urkunde (Rückseite) 33

36 Anlage 1.2 zu Pos. 3.2 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Kreissparkasse Freudenstadt 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k. A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 5,1 9 Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Außerordentliches Kündigungsrecht nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens nach Ablauf von fünf Jahren ab Ausgabedatum. Kündigung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder sich die geltende steuerliche Behandlung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert; 100 % 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,695 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. 34

37 Muster Urkunde (Vorderseite) 35

38 Muster Urkunde (Rückseite) 36

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