Offenlegungsbericht der Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse AG

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1 Offenlegungsbericht der Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegung gemäß CRR zum s - Finanzgruppe Seite: 1 von 86

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 9 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 10 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 15 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 18 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 25 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 30 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 41 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 86

3 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 Anhang 48 s - Finanzgruppe Seite: 3 von 86

4 Abkürzungsverzeichnis Abs. a. F. AG Art. BaFin bzw. CRD CRR CUSIP CVA d. h. ECAI ECA EU EUR EWB EWR ggf. GuV Haspa HGB Absatz Alte Fassung Aktiengesellschaft Artikel Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beziehungsweise Capital Requirements Directive (deutsche Bezeichnung: Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen ); Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie der Europäischen Union Capital Requirements Regulation (deutsche Bezeichnung: Kapitaladäquanzverordnung) Das Committee on Uniform Security Identification Procedures ist ähnlich der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) ein Identifikationssystem für Wertpapiere und eine sogenannte National Securities Identifying Number. CUSIPs sind neunstellige, alphanumerische Identifikationskürzel, die in Nordamerika verwendet werden. Das System gehört zu der American Bankers Association (ABA) und wird von Standard & Poor s betrieben. Credit Value Adjustment (Ein Betrag zur Anpassung der Bewertung eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegenpartei an die Bewertung zum mittleren Marktwert. Dieser Anpassungsbetrag spiegelt den Marktwert des Kreditrisikos der Gegenpartei gegenüber dem Institut wider, jedoch nicht den Marktwert des Kreditrisikos des Instituts gegenüber der Gegenpartei.) das heißt External Credit Assessment Institution Export Credit Agency Europäische Union Euro Einzelwertberichtigungen Europäischer Wirtschaftsraum gegebenenfalls Gewinn- und Verlustrechnung Hamburger Sparkasse Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung s - Finanzgruppe Seite: 4 von 86

5 IRBA ISIN i. S. i. V. m. JA KMU KRMT KSA KWG MaRisk Mio. OGA OTC PWB SFT SolvV VaR z. B. Auf internen Ratings basierender Ansatz (International Ratings-Based Approach) Die International Securities Identification Number ist eine zwölfstellige Buchstaben- Zahlen-Kombination und stellt eine Identifikation für ein Wertpapier dar, das an der Börse gehandelt wird. Im Sinne in Verbindung mit Jahresabschluss keine Angabe (ohne Relevanz) kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Millionen Organismen für gemeinsame Anlagen Over The Counter (außerbörslicher Handel) Pauschalwertberichtigungen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Solvabilitätsverordnung Value at Risk zum Beispiel s - Finanzgruppe Seite: 5 von 86

6 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen teilweise auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses der Bordesholmer Sparkasse AG. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Seit der am mit Rückwirkung zum vollzogenen Ausgliederung des Bankbetriebes von der damaligen Rechtsform eines Wirtschaftsvereins auf eine Aktiengesellschaft wird die Mehrheit der Aktien an der Bordesholmer Sparkasse AG vom Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding gehalten. Die HASPA Finanzholding als Muttergesellschaft der Haspa AG ist mit 15% am Grundkapital der Bordesholmer Sparkasse AG beteiligt. Die Beteiligung an der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG ist zunächst beim Wirtschaftsverein verblieben. Zum Ende des Jahres 2007 ist eine Übertragung von 94,9% der Anteile (bezogen auf den Buchwert) bzw. 11,7 Mio. Euro auf die Bordesholmer Sparkasse AG erfolgt. s - Finanzgruppe Seite: 6 von 86

7 Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding 5,1% 85% 94,9% Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG Bordesholmer Sparkasse AG 15% HASPA Finanzholding Die Offenlegung gemäß CRR erfolgt gruppenbezogen. Bei der Offenlegung ist grundsätzlich der bankenaufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis nach Art. 13 CRR zugrunde zu legen. Daher werden im Folgenden für die namentlich genannten Unternehmen die Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und bankenaufsichtsrechtlicher Konsolidierung dargestellt: Verpflichtetes Unternehmen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne des Art. 13 CRR ist innerhalb der Finanzholding-Gruppe die Bordesholmer Sparkasse AG. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestehen nicht. Die nachgeordneten juristischen Personen sind der Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding und die Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG. Gegenstand des Wirtschaftsvereins Bordesholmer Sparkasse Finanzholding ist das Halten von Beteiligungen. Die Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG ist Eigentümerin der von der Bordesholmer Sparkasse AG genutzten Immobilien. Die Bordesholmer Sparkasse AG, der Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding und die Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG werden aufsichtsrechtlich voll konsolidiert. Die gegenseitig eingeräumten Eigenmittel werden abgezogen. Die nach 26a Abs. 1 Satz 4 KWG auf konsolidierter Basis ermittelte Quote (Jahresüberschuss / Bilanzsumme) beträgt 0,106%. Die Kapitalrendite der Bordesholmer Sparkasse AG wird im Lagebericht dargestellt. Das materielle Ziel der Offenlegung besteht darin, eine sachgerechte öffentliche Wahrnehmung bei wirtschaftlichen Entscheidungen im Geschäftsverkehr mit der Bordesholmer Sparkasse AG zu ermöglichen. Diesem Sinn folgend, haben wir bei wesentlichen Unterschieden auch die Werte der Sparkasse als Einzelinstitut angegeben. s - Finanzgruppe Seite: 7 von 86

8 Quantitative Angaben Gemäß Artikel 436 Buchstaben c) bis e) CRR erklärt die Sparkasse folgendes: Einschränkungen oder Hindernisse bei der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital existieren innerhalb der Finanzholding nicht (Art. 436 Buchstabe c) CRR). 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Bordesholmer Sparkasse AG macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Bordesholmer Sparkasse AG: Art. 437 (1) Buchstabe f) (Die Bordesholmer Sparkasse AG verwendet keine zur CRR abweichende Berechnungsgrundlage für die Kapitalquoten.) Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 439 CRR (Die Bordesholmer Sparkasse AG unterliegt keinem Gegenparteiausfallrisiko.) Art. 441 CRR (Die Bordesholmer Sparkasse AG ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Bordesholmer Sparkasse AG verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Bordesholmer Sparkasse AG verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) s - Finanzgruppe Seite: 8 von 86

9 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind am auf der Homepage der Bordesholmer Sparkasse AG veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Bordesholmer Sparkasse AG jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Bordesholmer Sparkasse AG. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Bordesholmer Sparkasse AG am veröffentlicht worden. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Bordesholmer Sparkasse AG hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Dies gilt auch unter Einbeziehung der zu konsolidierenden Unternehmen. s - Finanzgruppe Seite: 9 von 86

10 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3 Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Bordesholmer Sparkasse AG veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Bordesholmer Sparkasse AG angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter dem Gliederungspunkt 3 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Bordesholmer Sparkasse AG und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans der Bordesholmer Sparkasse AG Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 2 1 Ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrats 1 12 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung er- s - Finanzgruppe Seite: 10 von 86

11 folgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt in der Regel den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Bankbetriebswirt) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse werden durch die Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus seiner Mitte gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über langjährige Erfahrungen in der Kreditwirtschaft oder sind unternehmerisch tätig und weisen daher die relevanten Kenntnisse für die Ausübung des Mandats auf. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie oder von einer Unternehmensberatungsgesellschaft besucht. Ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Sparkasse sind somit vorhanden. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsorgan werden bei der Besetzung freier Positionen im Aufsichtsorgan Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, bei einer Unterrepräsentationsannahmeschwelle von 30%. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum Risikoausschuss sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Organisation des Risikomanagements offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3 Risikobericht offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 11 von 86

12 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Eigenkapitalüberleitungsrechnung auf konsolidierter Basis Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , ,38 1) , Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 2) , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital , ,93 3) , , ,26 b) Kapitalrücklage , ,20 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen , ,70 d) Bilanzgewinn , ,10 2) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) ,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) , ,32 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung , , ,88 s - Finanzgruppe Seite: 12 von 86

13 1) Abzugsbeträge der Altbestände der nachrangigen Verbindlichkeiten (Artikel 483 ff CRR) 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchstabe c) und f) CRR) 3) Veränderung im Eigenkapital der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG und dem Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding zwischen dem Abgabezeitpunkt der Corep-Meldung und der Fertigstellung der Jahresabschlüsse. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 der Bordesholmer Sparkasse AG, der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG zum , dem festgestellten Jahresabschluss 2016 des Wirtschaftsvereins Bordesholmer Sparkasse Finanzholding sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Zum Abgabezeitpunkt der Corep-Meldung lagen die festgestellten Jahresabschlüsse des Wirtschaftsvereins Bordesholmer Sparkasse Finanzholding und der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG nicht vor. Eigenkapitalüberleitungsrechnung der Bordesholmer Sparkasse AG als Einzelinstitut Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten ,38 1) , Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 2) , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital , , , ,26 b) Kapitalrücklage , ,20 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen , ,70 d) Bilanzgewinn , ,10 2) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) ,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) , ,32 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) s - Finanzgruppe Seite: 13 von 86

14 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung , , ,88 1) Abzugsbeträge der Altbestände der nachrangigen Verbindlichkeiten (Artikel 483 ff CRR) 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchstabe c) und f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Bordesholmer Sparkasse AG hat folgende harte Kernkapitalinstrumente begeben: Grundkapital Kapitalrücklage Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind den Tabellen im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat folgende zusätzliche Kernkapitalinstrumente begeben: Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Tabelle im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die vollständigen Vertragsbedingungen sind ebenfalls im Anhang zum Offenlegungsbericht dargestellt. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum vom bis als Ergänzungskapitalinstrumente Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Tabelle im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die vollständigen Vertragsbedingungen sind ebenfalls im Anhang zum Offenlegungsbericht dargestellt. Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum bis einschließlich und einer Ursprunglaufzeit über 5 Jahre als Ergänzungskapitalinstrumente Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum bis einschließlich und einer Ursprunglaufzeit über 5 Jahre als Ergänzungskapitalinstrumente Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Tabelle im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die vollständigen Vertragsbedingungen sind ebenfalls im Anhang zum Offenlegungsbericht dargestellt. Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum ab als Ergänzungskapitalinstrumente. s - Finanzgruppe Seite: 14 von 86

15 Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum ab als Ergänzungskapitalinstrumente Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Tabelle im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die vollständigen Vertragsbedingungen sind ebenfalls im Anhang zum Offenlegungsbericht dargestellt. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist den Tabellen im Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. s - Finanzgruppe Seite: 15 von 86

16 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel der Bordesholmer Sparkasse AG finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 3 Risikobericht, dabei insbesondere unter dem Punkt Prozesse des Risikomanagements, wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Bordesholmer Sparkasse AG und ihre Finanzholding keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) auf konsolidierter Basis Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (Euro) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,01 Öffentliche Stellen 0,00 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute ,49 Unternehmen ,95 Mengengeschäft ,61 Durch Immobilien besicherte Positionen ,77 Ausgefallene Positionen ,78 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,00 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGA-Fonds) ,90 Beteiligungspositionen ,89 Sonstige Posten ,42 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren s - Finanzgruppe Seite: 16 von 86

17 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,00 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiken CVA Charge Standardmethode ,75 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG betragen für die Forderungsklasse Beteiligungen ,61 Euro, für die sonstigen Posten ,18 Euro und für die operationellen Risiken Basisindikatoransatz ,00 Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. s - Finanzgruppe Seite: 17 von 86

18 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers auf konsolidierter Basis zum dar TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers DE ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0, ,2 79,69 0,00 FR 9.220,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 750,1 0,0 0,0 750,1 1,78 0,00 NL ,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0, ,2 3,00 0,00 IT 4.524,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 363,7 0,0 0,0 363,7 0,86 0,00 IE 1.375,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 110,1 0,0 0,0 110,1 0,26 0,00 DK 1.078,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 86,1 0,0 0,0 86,1 0,20 0,00 PT 81,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,5 0,0 0,0 6,5 0,02 0,00 XC 3.038,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 243,7 0,0 0,0 243,7 0,58 0,00 BE 697,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 39,4 0,0 0,0 39,4 0,09 0,00 LU ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 861,4 0,0 0,0 861,4 2,04 0,00 NO 115,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,2 0,0 0,0 9,2 0,02 0,00 SE 1.435,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 114,9 0,0 0,0 114,9 0,27 0,00 FI 421,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 33,7 0,0 0,0 33,7 0,08 0,00 AT 3.373,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 250,8 0,0 0,0 250,8 0,59 0,00 CH 1.238,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 98,0 0,0 0,0 98,0 0,23 0,00 TR 1.336,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 107,0 0,0 0,0 107,0 0,25 0,00 LT 128,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,3 0,0 0,0 10,3 0,02 0,00 PL 223,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 17,9 0,0 0,0 17,9 0,04 0,00 CZ 295,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23,7 0,0 0,0 23,7 0,06 0,00 HU 6,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,5 0,00 0,00 BG 988,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 79,1 0,0 0,0 79,1 0,19 0,00 s - Finanzgruppe Seite: 18 von 86

19 TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers RU 1.256,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100,5 0,0 0,0 100,5 0,24 0,00 AZ 757,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 60,6 0,0 0,0 60,6 0,14 0,00 KZ 1.545,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 123,7 0,0 0,0 123,7 0,29 0,00 GB ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 889,7 0,0 0,0 889,7 2,11 0,00 ZA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 US ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0, ,0 2,87 0,00 CA 774,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 83,6 0,0 0,0 83,6 0,20 0,00 MX 2.725,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 186,7 0,0 0,0 186,7 0,44 0,00 CR 435,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 34,9 0,0 0,0 34,9 0,08 0,00 KY 2.070,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 110,9 0,0 0,0 110,9 0,26 0,00 VG 2.165,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 113,3 0,0 0,0 113,3 0,27 0,00 CO 359,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 28,7 0,0 0,0 28,7 0,07 0,00 PE 902,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 72,2 0,0 0,0 72,2 0,17 0,00 BR 1.573,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 125,9 0,0 0,0 125,9 0,30 0,00 CL 2.350,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 110,4 0,0 0,0 110,4 0,26 0,00 UY 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 IL 372,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 29,8 0,0 0,0 29,8 0,07 0,00 AE 5.959,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 226,7 0,0 0,0 226,7 0,54 0,00 IN 914,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 73,2 0,0 0,0 73,2 0,17 0,00 TH 634,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,7 0,0 0,0 50,7 0,12 0,00 ID 741,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 59,3 0,0 0,0 59,3 0,14 0,00 SG 626,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,1 0,0 0,0 50,1 0,12 0,00 CN 603,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30,8 0,0 0,0 30,8 0,07 0,00 KR 1.897,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30,4 0,0 0,0 30,4 0,07 0,00 JP 871,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 69,7 0,0 0,0 69,7 0,17 0,00 HK 1.479,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 98,5 0,0 0,0 98,5 0,23 0,00 AU 3.260,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 130,8 0,0 0,0 130,8 0,31 0,00 s - Finanzgruppe Seite: 19 von 86

20 Risiko- Verbrie- TEUR Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisikopositionen position im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) fungs- risikopo- sition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe , , ,6 100,00 0,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG betragen bei den Allgemeinen Kreditrisikopositionen, Risikopositionswert (SA) -DE ,7 TEUR und bei den Eigenmittelanforderungen, Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen -DE- sowie Eigenmittelanforderungen, Summe -DE ,0 TEUR. Des Weiteren betragen die Summe der Allgemeinen Kreditrisikopositionen, Risikopositionswert (SA) ,5 TEUR und die Summe der Eigenmittelanforderungen, Davon: Allgemeine Risikopositionen sowie die Summe aller Eigenmittelanforderungen ,4 TEUR. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) ,8 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,006 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 32,0 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Der Gesamtforderungsbetrag für die Bordesholmer Sparkasse AG beträgt ,0 TEUR und die Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer beträgt 31,3 TEUR. Die institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers ist zu dem Wert auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. s - Finanzgruppe Seite: 20 von 86

21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen auf konsolidierter Basis Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 856,5 Mio. Euro setzt sich aus bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen, sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 40,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8,3 Öffentliche Stellen 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 107,7 Unternehmen 252,3 Mengengeschäft 323,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 51,4 Ausgefallene Positionen 8,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 61,7 s - Finanzgruppe Seite: 21 von 86

22 Sonstige Posten 8,0 Gesamt 861,3 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG betragen in der Forderungsklasse sonstige Posten 18,5 Mio. Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. Geografische Verteilung der Risikopositionen auf konsolidierter Basis Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Mio. EUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 9,2 26,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8,7 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 Institute 95,6 0,0 0,0 Unternehmen 241,6 15,7 1,2 Mengengeschäft 313,6 0,3 0,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 66,3 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 6,8 0,0 0,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 61,8 0,0 0,0 Sonstige Posten 19,6 0,0 0,0 Gesamt 823,2 42,0 1,4 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Der Wert für die Bordesholmer Sparkasse AG beträgt bei den sonstigen Posten -Deutschland- 9,4 Mio. Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen auf konsolidierter Basis Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Die Werte aus der Konsolidierung in der Gruppe wurde den Hauptbranchen hinzugefügt. s - Finanzgruppe Seite: 22 von 86

23 Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder 9,2 0,0 26,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zentralbanken Regionale oder lokale 0,0 0,0 8,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Entwicklungsbanken Internationale 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Organisationen Institute 95,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0,0 25,9 17,6 35,1 13,6 15,7 7,8 1,2 8,3 82,8 50,5 0,0 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 17,6 30,0 6,6 15,7 3,8 0,2 3,0 82,8 33,8 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,1 204,7 12,7 4,9 7,9 12,7 16,9 1,7 4,0 12,9 34,9 0,6 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,1 0,0 12,7 4,9 7,9 12,7 16,9 1,7 4,0 12,9 34,9 0,6 0,0 Durch Immobilien 0,0 0,0 0,0 44,0 0,1 0,0 0,4 1,1 2,5 0,3 0,6 11,6 5,7 0,0 0,0 besicherte Positionen Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,4 1,1 2,5 0,3 0,6 11,6 5,7 0,0 0,0 Ausgefallene 0,0 0,0 0,0 1,2 0,3 0,1 0,8 0,3 1,2 0,1 0,2 0,7 2,0 0,0 0,0 Positionen Mit besonders hohen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Risiken verbundene Positionen Positionen in Form 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds 0,0 61,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 23 von 86

24 Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige (OGA-Fonds) Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19,6 Gesamt 104,8 61,8 34,8 275,8 30,7 40,1 22,7 29,8 28,4 3,3 13,1 108,0 93,1 0,6 19,6 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Der Wert für die Bordesholmer Sparkasse AG beträgt in der Branche Sonstige Posten -sonstige- 9,4 Mio. Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. Die Pauschalwertberichtigungen wurden unter der Branche Privatpersonen in der Risikopositionsklasse Durch Immobilien besicherte Positionen zugeordnet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 9,1 16,3 9,7 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4,5 3,7 0,6 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 Institute 40,6 55,0 0,0 Unternehmen 21,5 46,5 190,6 Mengengeschäft 78,1 28,0 207,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,2 1,7 64,4 Ausgefallene Positionen 0,8 0,5 5,6 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 24 von 86

25 Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0,0 0,0 61,8 Sonstige Posten 8,2 0,0 11,4 Gesamt 163,0 151,7 551,9 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Diese Angaben sind auf Basis des Einzelinstitutes der Bordesholmer Sparkasse AG dargestellt. Diese Werte sind identisch mit den Werten der Finanzholdinggruppe. Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 3 Risikobericht (insbesondere Punkt Adressausfallrisiken ). Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen s - Finanzgruppe Seite: 25 von 86

26 Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die in den nachfolgenden Tabellen erfolgten Angaben zu den Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Rückstellungen, Direktabschreibungen und Eingängen aus abgeschriebenen Forderungen basieren auf den Bilanzwerten des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres. Den Angaben zu den notleidenden und überfälligen Forderungen liegen die Daten des aufsichtsrechtlichen Meldewesens zum des Berichtsjahres zu Grunde. Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss per im Berichtszeitraum 1,3 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus 0,4 Mio. EUR Zuführungen und 1,7 Mio. EUR Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,25 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,09 Mio. EUR Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 1,4 0,4 0,0-0,2 0,1 0,1 0,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: 3,4 1,5 0,04-1,3 0,2 0,0 3,6 s - Finanzgruppe Seite: 26 von 86

27 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,1 0,1 0,0-0,1 0,1 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Verarbeitendes Gewerbe 1,3 0,6 0,02 0,1 0,0 0,0 0,0 Baugewerbe 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 1,2 0,5 0,02-0,1 0,0 0,0 0,5 0,1 0,1 0,0-1,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 4,8 1,9 0,9 0,04-1,5 0,3 0,1 3,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen * Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. s - Finanzgruppe Seite: 27 von 86

28 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 4,6 1,8 0,04 3,8 EWR 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,2 0,1 0,0 0,0 Gesamt 4,8 1,9 0,9 0,04 3,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten * Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit geografischen Gebieten zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. Entwicklung der Risikovorsorge Die Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge basiert auf den Bilanzwerten des festgestellten Jahresabschlusses zum des Berichtsjahres Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 5,4 0,2 1,7 2,0 0,0 1,9 Rückstellungen 0,03 0,02 0,01 0,0 0,0 0,04 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 0,8 0,1 0,0 0,0 0,0 0,9 6,2 0,3 1,7 2,0 0,0 2,8 s - Finanzgruppe Seite: 28 von 86

29 Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 3,6 3,6 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge s - Finanzgruppe Seite: 29 von 86

30 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s und Moodys Standard & Poor s und Moodys Standard & Poor s und Moodys Standard & Poor s und Moodys keine keine Standard & Poor s und Moodys keine keine keine keine Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. s - Finanzgruppe Seite: 30 von 86

31 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikogewicht in % ,75 91, Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 35,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 95,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 1,1 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 246,8 0,5 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 248,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen 0,0 0,0 0,0 65,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,6 5,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,7 5,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,6 0,0 0,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 31 von 86

32 Sonstige Posten 7,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 144,0 0,0 1,1 65,5 1,0 0,0 248,5 56,7 5,1 270,1 5,7 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG betragen in der Risikopositionsklasse Beteiligungspositionen mit dem Risikogewicht 100% 19,3 Mio. Euro und in der Risikopositionsklasse sonstige Posten mit dem Risikogewicht 100% 1,9 Mio. Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. Risikogewicht in % ,75 91, Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 41,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 2,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 102,1 0,0 2,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 2,1 0,1 1,0 5,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 236,9 0,0 0,0 233,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 65,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 4,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 32 von 86

33 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 56,7 5,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 7,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 160,7 0,0 4,7 65,6 1,0 5,5 236,9 56,7 5,1 256,2 5,3 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Die Werte für die Bordesholmer Sparkasse AG betragen in der Risikopositionsklasse Beteiligungspositionen mit dem Risikogewicht 100% 19,3 Mio. Euro und in der Risikopositionsklasse sonstige Posten mit dem Risikogewicht 100% 1,9 Mio. Euro. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. s - Finanzgruppe Seite: 33 von 86

34 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligungen in strategische und Kapitalbeteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Kapitalbeteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionale Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu den Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse Mio. EUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (fair value) Börsenwert Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Strategische Beteiligungen 4,0 4,0 0,0 Kapitalbeteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht 3,8 4,3 0,0 Gesamt 7,8 8,3 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 s - Finanzgruppe Seite: 34 von 86

35 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 7,8 8,3 0,0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen konsolidiert Bordesholmer Sparkasse AG Mio. EUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (fair value) Börsenwert Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Strategische Beteiligungen 13,6 13,6 0,0 Kapitalbeteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht 3,8 4,3 0,0 Gesamt 17,4 17,9 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 17,4 17,9 0,0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Einzelinstitut In der aufsichtsrechtlichen Meldung zum wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 9,6 Mio. Euro (Bordesholmer Sparkasse AG 19,3 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Differenz zu den Werten der Tabellen resultiert aus mittelbaren Beteiligungen (Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung), die in der aufsichtsrechtlichen Meldung der Risikopositionsklasse Beteiligung zuzuordnen sind. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Mio. EUR Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt 0,01 0,0 0,0 Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 0,01 Mio. EUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt und bleiben somit in den Eigenmitteln unberücksichtigt. s - Finanzgruppe Seite: 35 von 86

36 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten wird sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die auf der Grundlage von Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein erlassenen Beleihungsgrundsätze und Wertermittlungsanweisungen bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung, die regelmäßige Bewertung und die Verwaltung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art und Höhe in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäfts- und Risikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden folgende Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bargeld, Bargeldeinlagen bei der Sparkasse und Sparkassenbriefeder Bordesholmer Sparkasse AG Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (insbesondere Bürgschaftsbank, Kreditinstitute, juristische Personen des öffentlichen Rechts), Lebensversicherungen und kapitalgedeckte Rentenversicherungen s - Finanzgruppe Seite: 36 von 86

37 (ohne fondsgebundene Versicherungen) sowie Bargeldeinlagen und Sparbriefe bei anderen Kreditinstituten. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten, die für die Bordesholmer Sparkasse AG und die Finanzholding identisch sind Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 8,9 4,7 Mengengeschäft 4,5 7,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,01 0,6 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 Gesamt 13,41 12,5 Tabelle: Besicherte Positionswerte s - Finanzgruppe Seite: 37 von 86

38 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch der Bordesholmer Sparkasse AG sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf vierteljährlicher Basis über einen Value at Risk mittels historischer Simulation (95 %-Konfidenzniveau, Planungshorizont drei Monate). Es kommen sowohl vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) als auch GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Weitere Informationen zum Management und zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Zinsänderungsrisiken offengelegt. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: berechnete Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Mio. Euro -12,7-0,1 Tabelle: Zinsänderungsrisiko s - Finanzgruppe Seite: 38 von 86

39 12 Gegenparteiausfallrisiko Für die und die Bordesholmer Sparkasse AG besteht zurzeit kein Gegenparteiausfallrisiko, deshalb besitzt Art. 439 CRR zurzeit keine Relevanz. 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko der Bordesholmer Sparkasse AG sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Operationelle Risiken offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Bordesholmer Sparkasse AG am veröffentlicht worden. s - Finanzgruppe Seite: 39 von 86

40 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen, aus Pensionsgeschäften (Repos) und aus durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen. Im Rahmen der Konsolidierung gibt es bei den belasteten Vermögenswerten keine Abweichungen zwischen der Finanzholding und der Bordesholmer Sparkasse AG. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Rückgang von Pensionsgeschäften (Repos) zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Sachanlagen), beträgt 0,33 Prozent für die Bordesholmer Sparkasse AG und 2,10 Prozent für die Finanzholding. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalultimo. Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse Medianwerte 2016 Mio. EUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 34,9 712,8 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 14,6 14,6 davon Schuldtitel 29,1 29,1 79,2 83,4 davon sonstige Vermögenswerte 0,0 73,3 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Die Summe des Buchwertes der unbelasteten Vermögenswerte für die Bordesholmer Sparkasse AG beträgt 712,2 Mio. Euro, davon sind sonstige Vermögenswerte in Höhe von 73,3 Mio. Euro vorhanden. Alle anderen Positionen sind zu den Werten auf konsolidierter Basis ohne Abweichungen. s - Finanzgruppe Seite: 40 von 86

41 Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse Medianwerte 2016 Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 davon Schuldtitel 0,0 0,0 davon sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0,0 1,1 Die Werte der Bordesholmer Sparkasse AG sind zu den Werten der Finanzholding ohne Abweichungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse Medianwerte 2016 Mio. EUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 37,7 34,8 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Die Werte der Bordesholmer Sparkasse AG sind zu den Werten der Finanzholding ohne Abweichungen. 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Finanzholding und die Bordesholmer Sparkasse AG gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. s - Finanzgruppe Seite: 41 von 86

42 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 8,60 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62) für die Finanzholding und 8,45 Prozent für die Sparkasse. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,42 Prozent für die Finanzholding sowie 0,13 Prozent für die Sparkasse. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Rückgang der Gesamtrisikoposition bei gleichzeitigem Anstieg des harten Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote der Finanzholdinggruppe Bordesholmer Sparkasse. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzende Werte Mio. EUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 754,9 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 3,7 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 28,7 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 2,7 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 789,9 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s - Finanzgruppe Seite: 42 von 86

43 Zeile LRCom Bilanzielle Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 737,8 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 737,8 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungskosten aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 19,7 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 3,7 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 23,4 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 100,9 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -72,2 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 28,7 Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen s - Finanzgruppe Seite: 43 von 86

44 (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 Kernkapital 68,0 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 789,9 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 8,60 Gewählte Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 737,8 EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 737,8 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 40,1 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten 0,0 behandelt werden EU-7 Institute 58,6 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 65,3 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 232,2 EU-10 Unternehmen 244,2 EU-11 Ausgefallene Positionen 6,8 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 90,6 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) s - Finanzgruppe Seite: 44 von 86

45 Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote der Bordesholmer Sparkasse AG. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 753,7 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 3,7 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 28,7 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 3,8 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 789,9 Anzusetzende Werte Mio. EUR Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Zeile LRCom Bilanzielle Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 737,8 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 737,8 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungskosten aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR s - Finanzgruppe Seite: 45 von 86

46 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 19,7 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 3,7 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 23,4 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 100,9 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -72,2 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 28,7 Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 Kernkapital 66,8 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 789,9 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 8,45 Gewählte Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) s - Finanzgruppe Seite: 46 von 86

47 Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 737,8 EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 737,8 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 40,1 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten 0,0 behandelt werden EU-7 Institute 58,6 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 65,3 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 232,2 EU-10 Unternehmen 244,2 EU-11 Ausgefallene Positionen 6,8 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 90,6 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) s - Finanzgruppe Seite: 47 von 86

48 Anhang Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Grundkapital Kapitalrücklage Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen zu den Kapitalinstrumenten: Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum vom bis als Ergänzungskapitalinstrumente ohne Kündigungsrecht (keine Anrechnung im Ergänzungskapital nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der CRR) Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum bis einschließlich und einer Ursprunglaufzeit über 5 Jahre als Ergänzungskapitalinstrumente mit außerordentlichem Kündigungsrecht (keine Anrechnung im Ergänzungskapital nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der CRR) Sparkassenkapitalbriefe mit einem Ausgabedatum ab als Ergänzungskapitalinstrumente (volle Anrechnung im Ergänzungskapital auch nach Ablauf der Übergangsbestimmungen der CRR) Art und Beträge der Eigenmittelelemente: Auf konsolidierter Basis Bordesholmer Sparkasse AG als Einzelinstitut s - Finanzgruppe Seite: 48 von 86

49 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Grundkapital (Namensaktien, Stückaktien ohne Nennbetrag) 1 Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Solo- und Konzernebene Grundkapital 25,0 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation Gezeichnetes Kapital 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Stück Stück 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Vollständig diskretionär Vollständig diskretionär 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird s - Finanzgruppe Seite: 49 von 86

50 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangig zu Einlagen stiller Gesellschafter 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Grundkapital Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Kapitalrücklage 1 Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Solo- und Konzernebene Kapitalrücklage 19,7 9 Nennwert des Instruments ,20 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation Kapitalrücklage 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Keine Verzinsung 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) s - Finanzgruppe Seite: 50 von 86

51 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangig zu Einlagen stiller Gesellschafter 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Kapitalrücklage Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter 1 Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Solo- und Konzernebene Vermögenseinlage stiller Gesellschafter 0,281 9 Nennwert des Instruments ,65 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum s - Finanzgruppe Seite: 51 von 86

52 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 8,00% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" ja 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes ja Kündigungsfrist 2 Jahre zum Jahresende Rückzahlung zu 100%. Vorzeitige ordentliche Kündigung bei Änderung Rechtvorschriften zur Anrechnung im Kernkapital Kündigungsfrist von 1 Jahr zum Jahresende Rückzahlung zu 100% Teilweise diskretionär Zahlung zum 2.5. jeden Jahres, sofern JA festgestellt ist Teilweise diskretionär Zahlung entfällt, wenn Jahresfehlbetrag entsteht oder erhöht würde Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Wenn durch die Vergütung ein Jahresfehlbetrag entsteht oder sich erhöhen würde 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise Teilnahme an einem Jahresfehlbetrag im Verhältnis des Buchwertes der stillen Einlage zur Summe der Buchwerte aller am Verlust teilnehmenden Haftkapitalanteile 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Auffüllung in jedem Folgejahr bis zum Einlagennennbetrag, wenn dadurch kein neuer Jahresfehlbetrag entsteht oder erhöht würde. Im Verhältnis zu anderen Kapitalgebern erfolgt die Auffüllung in gleicher Reihenfolge und im gleichen Verhältnis wie die Teilnahme am Verlust. Nachrangig zu nachrangigen Verbindlichkeiten (Sparkassenkapitalbriefe) s - Finanzgruppe Seite: 52 von 86

53 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Vermögenseinlage stiller Gesellschafter Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief - ab bis Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Solo- und Konzernebene Sparkassenkapitalbrief 0,017 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag nein 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,15% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate s - Finanzgruppe Seite: 53 von 86

54 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangig nach nicht nachrangigen Verbindlichkeiten 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief ab bis Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief bis über 5 Jahre Ursprungslaufzeit 1 Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Solo- und Konzernebene Sparkassenkapitalbrief 0,007 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum , Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin , Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja s - Finanzgruppe Seite: 54 von 86

55 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsfrist: 2 Jahre. Erster Kündigungstermin: Ende des 3. Geschäftsjahres mit Wirkung zum Ende des 5. Geschäftsjahres Kündigungsgrund: höhere Steuerbelastung oder Beeinträchtigung der Anerkennung als haftendes Eigenkapital Tilgungspreis: 100% des Nennwertes 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,50%, 4,30% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangig nach nicht nachrangigen Verbindlichkeiten 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief bis über 5 Jahre Ursprungslaufzeit Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief ab Emittent Bordesholmer Sparkasse AG 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung s - Finanzgruppe Seite: 55 von 86

56 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Soloebene ,00 Solo- und Konzernebene ,00 Sparkassenkapitalbrief 1,200 9 Nennwert des Instruments ,00 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum , Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,20% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Ja Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres. Frühestens zum Ende des 5. Geschäftsjahres Kündigung mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren mit Kündigungsgrund: höhere Steuerbelastung oder Beeinträchtigung der Anerkennung als haftendes Eigenkapital Tilgungspreis: 100% des Nennwertes Zwingend Zwingend Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung s - Finanzgruppe Seite: 56 von 86

57 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangig nach nicht nachrangigen Verbindlichkeiten 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief ab s - Finanzgruppe Seite: 57 von 86

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