14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan?
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1 Universitäres Transplantations-Centrum 14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan? Silke Scheidat Ambulanzzentrum Bereich Nierentransplantation Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
2 Eurotransplant
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11 Organspender DSO- Region Nord Nord-Ost Ost Bayern Baden- Württembe rg Mitte Nordrhein- Westfalen gesamt I. bis 3. Quartal *ohne Lebendspender, vorläufige Zahlen für 2017
12 Gespendete Organe I. bis III. Quartal Herz bis 3. Quartal * Organe in Deutschland entnommen und in Deutschland sowie im Ausland transplantiert; ohne Lebendspenden. Vorläufige Zahlen für Lunge Niere Leber Pankreas Dünndarm
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20 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2014 Haben Sie selbst einen Organspendeausweis? Ja 35 % Nein 65 % Haben Sie in Ihrem Organspendeausweis grundsätzlich zugestimmt, dass Ihrem Körper nach der ärztlichen Feststellung Ihres Todes Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, haben Sie einer Entnahme widersprochen oder haben Sie eine Person angegeben, die das im Falle Ihres Todes entscheiden soll? Zugestimmt 86 % Eine andere Person angegeben, die darüber entscheiden soll 7 % Widersprochen 4 % Weiß nicht 3 %
21 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2014 Haben Sie in den vergangenen Jahren von Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung ein Schreiben zur Organspende erhalten? Ja 43 % Nein 44 % Weiß nicht / Kann mich nicht erinnern 13 % Was halten Sie generell von Organ- und Gewebespende? Stehen Sie dem eher positiv oder eher negativ gegenüber? Eher positiv 80 % Eher negativ 10 % Neutral 10 %
22 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 Man kann ja Organ- und Gewebespender werden, wenn man sich bereit erklärt, nach dem Tod seine Organe, z.b. für Nieren-, Leber-, oder Herzverpflanzungen oder seine Gewebe zur Verfügung stellen. Was halten Sie generell von Organ- und Gewebespende? Stehen Sie dem eher positiv oder eher negativ gegenüber? Eher positiv 81 % Eher negativ 9 % Neutral 10 %
23 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 Haben Sie eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen?* Entscheidung getroffen 58 % Keine Entscheidung getroffen 41 % Weiß nicht / Keine Angabe 1 % Wie haben Sie Ihre Entscheidung dokumentiert?* Dokumentiert nur im Organspendeausweis 27 % Dokumentiert nur in der Patientenverfügung 4 % Dokumentiert im Organspendeausweis und in der Patientenverfügung 5 % Entscheidung getroffen, aber nicht dokumentiert 22 %
24 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 Können Sie sagen, weshalb Sie dazu noch keine Entscheidung getroffen haben? Was ist der wichtigste Grund dafür? Ich habe mich noch nicht oder zu wenig damit beschäftigt 42 % Bewusst keine Auseinandersetzung mit dem Thema 16 % Vorstellung, als Spender nicht geeignet zu sein (zu jung, zu alt, gesundheitliche Gründe) 13 % Angst vor Missbrauch, mangelndes Vertrauen in das Organspendesystem 10 % Unentschlossenheit bezüglich der Entscheidung 6 % Zu wenig Information zum Thema Organ- und Gewebespende 6 %
25 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 Haben Sie einer Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich zugestimmt oder ihr widersprochen oder haben Sie eine Person angegeben, die das im Falle Ihres Todes entscheiden soll? Zustimmung 74 % Widerspruch 18 % Übertragung auf eine andere Person 4 % Sonstige Angaben 4 %
26 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2016 Warum haben Sie einer Organ- und Gewebeentnahme widersprochen? Was ist der wichtigste Grund dafür? Vorstellung, als Spender nicht geeignet zu sein (zu alt, zu jung, gesundheitliche Gründe) 27 % Angst oder Unsicherheit bezüglich der Organentnahme (Eingriff in die körperliche Unversehrtheit,Todesfeststellung, Schmerzempfinden) Angst vor Missbrauch, mangelndes Vertrauen in das Organspendesystem 19 % 20 % Religiöse, ethische, spirituelle Gründe 12 % Negative Einstellung zur Organ- und Gewebespende 8 %
27 Das neue Transplantationsgesetz
28 Das neue Transplantationsgesetz Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 33 und 35 Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetztes vom
29 Entscheidungslösung Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern.
30 Entscheidungslösung Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. die Krankenkassen sollen die Bevölkerung aufklären über 1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, 2. die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme 3. die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen
31 Entscheidungslösung Wie soll das passieren? Die Krankenkassen übersenden bei Ausstellung der KV- Karte und dann alle 2 Jahre allen Versicherten ab 16 Jahre Informationen und einen Organspendeausweis (bis die Entscheidung elektronisch gespeichert werden kann) Die Krankenkassen benennen einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner. Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.
32 Entscheidungslösung Was machen die Kassen? (Homepage, Suche Organspende ) Inter: Nichts HEK: Eine Seite Info, Organspendeausweis AOK: elektronische Entscheidungshilfe Organspende TK: Information auf der Homepage und eigene Transplantationshotline
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34 Alte Lösung vs. neue Lösung Erweiterte Zustimmungslösung Hat der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe entnommen werden. Deutschland Widerspruchslösung Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen dürfen Organe entnommen werden. Die Angehörigen werden zur Ermittlung des Willens befragt und dürfen der Organentnahme widersprechen. Österreich Belgien Spanien Entscheidungslösung Zur Bewahrung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger soll eine Dokumentation des Willens zu Lebzeiten stattfinden. Wird dieses Recht zu Lebzeiten nicht wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe entnommen werden. TPG-Novelle
35 Das neue Transplantationsgesetz Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetztes vom Was hat sich geändert? Transplantationsbeauftragte Dokumentation Deutliche Verbesserungen für Lebendspender
36 Transplantationsbeauftragte 9b Transplantationsbeauftragte (3) Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen Transplantationsbeauftragten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. -ist der ärztlichen Leitung unterstellt -ist von seinen sonstigen Aufgaben freizustellen
37 Transplantationsbeauftragte Spanien hat eine sehr hohe Organ - spenderate. Das Geheimnis ist aber wohl nicht die Widerspruchslösung...? Lilie: Nein, das entscheidende Merkmal Spaniens ist anders als bei uns ein staatlich organisiertes Gesundheitssystem, das eine gut bezahlte Inhouse- Koordination eingerichtet hat. Sie ist dort eine respektierte Tätigkeit und nicht irgendein Nebenamt, für das man im Klinikalltag gar keine Zeit hat. Deutsches Ärzteblatt 2009, 106 (51-52): A2537
38 Transplantationsbeauftragte Inhousekoordinatoren Teams in Spanien Transplantationskoordinatoren in Deutschland 112 (Ziel 151) 2011 Matesanz R, ILTS, Valencia, 2011 DSO Stand
39 Dokumentation, Qualitätsmanagement 11 Zu dokumentieren sind: -Anzahl, Art der Organübertragungen, Ergebnisse -Entwicklung der Warteliste (aufgenommen, transplantiert, ausgeschieden, verstorben) -Gründe für die Aufnahme und Nichtaufnahme auf die Warteliste -Alter, Geschlecht, Familienstand, Versicherungsstatus -Nachsorge 30 Jahre aufbewahren
40 Transplantationskonferenz
41 Transplantationskonferenz
42 Transplantationskonferenz
43 Das neue Transplantationsgesetz Fazit:??? Entscheidungslösung!!! Transplantationsbeauftragte!!! Transparenz und Qualität!!! Stärkung der Lebendspender
44 Organspendeausweis
45 Organspendeausweis
46 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Gut durchdacht schenk ein Ge
t h c a d h c r Gut du ein Geschenk DER VEREIN Wir sind ein Verein, der Lebendorganspendern und Empfängern sowie deren Angehörigen zur Seite stehen. Empfänger und Spender sind gleichberech@gte Mitglieder
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