Die Welt mit anderem Herzen sehen. Organspende und Transplantation

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1 Die Welt mit anderem Herzen sehen Organspende und Transplantation

2 Organ- und Gewebespende Folie 1 Welche Organe und Gewebe können gespendet werden? Organe Gewebe Herz Lunge Haut Herzklappen Leber Niere Blutgefäße Knochen Bauchspeicheldrüse Hornhaut der Augen Darm Knorpel Sehnen

3 Warten auf ein Organ Folie Menschen warten bundesweit auf ein neues Organ aber nur etwa Transplantationen können jährlich durchgeführt werden Herz, Leber oder Lunge Nieren keine Möglichkeit zur Überbrückung der Wartezeit viele Patienten sterben, bevor ein Organ zur Verfügung steht - über Menschen benötigen eine neue Niere - Wartezeit fünf bis sechs Jahre - dabei drei mal wöchentlich belastende Dialyse

4 Meilensteine der Transplantationsmedizin Folie 3 Niere Erste erfolgreiche Nierentransplantation bei eineiigen Zwillingen durch Joseph E. Murray Boston, USA Niere Transplantation der Spenderniere eines Verstorbenen durch Joseph E. Murray Boston, USA Pankreas Weltweit erste erfolgreiche Pankreastransplantation durch Richard Lillehei Minneapolis, Minnesota Herz Weltweit erste erfolgreiche Herztransplantation durch Christiaan Barnard Kapstadt Niere Erfolgreiche Transplantation nach Lebendspende zwischen genetisch nicht identischen Brüdern durch Joseph E. Murray Boston, USA Lunge Weltweit erste Lungentransplantation durch James D. Hardy Jackson, Missisippi, USA Leber Weltweit erste erfolgreiche Lebertransplantation durch Thomas E. Starzl Pittsburgh, Pennsylvania, USA

5 Deutsches Transplantationsgesetz Folie 4 Was regelt das Gesetz? Seit November 2012 gilt die Entscheidungslösung. Alle Bundesbürger sollen ihre eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Niemand wird jedoch zu einer Entscheidung gezwungen Voraussetzungen zur Organspende Hirntod Einwilligung Der Hirntod des Verstorbenen muss durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt werden. Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.

6 Deutsches Transplantationsgesetz Folie 5 Verteilung von Organen Dringlichkeit Erfolgsaussicht Die Verteilung der gespendeten Organe erfolgt nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach den Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Die Verteilung übernimmt die Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden. Transplantation Die Transplantation der gespendeten Organe darf nur in von den jeweiligen Landesregierungen dafür zugelassenen Kliniken, den Transplantationszentren, vorgenommen werden.

7 Organspendeausweis Folie 6 Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man einer Organspende widersprechen. Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich dafür entscheiden, Organe zu spenden.

8 Hirntod Folie 7 ENTSTEHUNG z.b. schwere Kopfverletzungen, Hirnblutungen, Entzündungen oder Tumore führen zu Schwellungen! Hirndruck steigt FOLGEN Durchblutungsstopp im Hirn! Gehirnzellen sterben DIAGNOSE vollständiger + endgültiger Ausfall der Hirnfunktionen = sicheres Todeszeichen Definition: Als Hirntod bezeichnet man den endgültigen, durch keine Therapie behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms. Jede bewusste Wahrnehmung, auch die der Schmerzempfindung und des Denkens, ist für immer verloren. Eine Wiedererlangung des Bewusstseins und der zentralen Steuerungsfähigkeit für alle Körperfunktionen ist ausgeschlossen.

9 Hirntod Folie 8 Infolge einer Verletzung kann es zur Schwellung des Gehirns kommen, die die Durchblutung des Hirns unterbricht. Die Hirnzellen sterben ab. Normale Durchblutung Durchblutungsstopp! Gehirnzellen sterben Hirntod

10 Meinung der Kirchen Folie 9 Die beiden großen deutschen Kirchen sind sich einig: Sie erklären, dass Organspende nach dem Tode ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarität ist. Aus der Gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (1990): Auszüge aus der Ansprache von Papst Benedikt XVI. vor der Päpstlichen Akademie für das Leben am 7. November 2008 in Rom: ( ) Vom christlichen Verständnis des Todes und vom Glauben an die Auferstehung der Toten kann auch die Organspende von Toten gewürdigt werden. Dass das irdische Leben eines Menschen unumkehrbar zu Ende ist, wird mit der Feststellung des Hirntodes zweifelsfrei erwiesen. ( ) Die Organspende ist eine besondere Form, die Nächstenliebe zu bezeugen.( ) ( ) Tatsächlich gibt es eine Verantwortung der Liebe und der Barmherzigkeit, die dazu verpflichtet, das eigene Leben zu einem Geschenk für die anderen zu machen, wenn man sich wirklich selbst verwirklichen will. Wie der Herr Jesus uns gelehrt hat, wird nur derjenige sein Leben retten können, der bereit ist, es hinzugeben ( )

11 Ablauf einer Organspende Folie 11 Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung Eine schwere Hirnschädigung z.b. durch eine Hirnblutung oder einen Unfall führt zum Hirntod. Der Patient kann trotz Intensivmedizin nicht mehr gerettet werden. Hirntodfeststellung Der Hirntod wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt. Transplantation Die Spenderorgane werden verpflanzt. Das Leben der Empfänger ist gerettet. Meldung des Spenders an die DSO Die telefonische Beratung mit der DSO dient der Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer möglichen Organspende. Transport der Organe Die Organe werden sorgfältig konserviert und zügig zu den Transplantationszentren transportiert. Angehörigengespräch Durch den vorliegenden Organspendeausweis oder das Gespräch mit den Angehörigen wird die Einwilligung zur Organspende geklärt. Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch. Organentnahme Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den Transplantationszentren die Organentnahme und den Organtransport. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen Die DSO veranlasst Laboruntersuchungen: u.a. Blutgruppe, Gewebemerkmale, übertragbare Krankheiten etc. Der Blutkreislauf zur Funktionserhaltung der übertragbaren Organe wird durch weitere künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen bis zur Organentnahme aufrecht erhalten. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant Die DSO sendet die Labordaten an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET). Die Suche nach geeigneten Empfängern und die Vermittlung der Spenderorgane beginnt.

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