Organspende- Karte. Organspende rettet Leben. Entscheiden Sie sich. Und informieren Sie Ihre Angehörigen.

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1 Organspende- Karte Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Karte zum Ausfüllen auf der Rückseite. Organspende rettet Leben. Entscheiden Sie sich. Und informieren Sie Ihre Angehörigen.

2 Information zur Entnahme von Organen, Geweben und Zellen im Todesfall. Sie können dafür oder dagegen sein Hauptsache, Sie äussern Ihren Willen. Es gibt so viele Meinungen, wie es Menschen gibt. Das ist bei der Frage, ob man im Todesfall Organe, Gewebe und Zellen spenden will, nicht anders. Egal ob Sie für oder gegen eine Spende sind, wichtig ist, dass Sie Ihren Willen bekanntgeben. Ist Ihre Zustimmung oder Ablehnung nicht bekannt, werden Ihre nächsten Angehörigen in einer Trauer - s ituation mit der Frage einer allfälligen Spende konfrontiert. Indem Sie Ihren Willen rechtzeitig äussern, entlasten Sie also Ihre Angehörigen. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander, füllen Sie die Spendekarte am Ende dieser Broschüre aus, und teilen Sie Ihren Entscheid auch Ihren Angehörigen und allen - falls weiteren Vertrauenspersonen mit. Weiterführende Infos unter: oder bei Ihrem Hausarzt. Was kann nach dem Tod gespendet werden? Nach dem Tod können folgende Organe gespendet werden: Nieren, Lungen, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse (oder deren Inselzellen) und Dünndarm. Neben Organen kann auch Gewebe gespendet werden, wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges. Blutstammzellen werden aktuell nur im Rahmen einer Lebendspende entnommen.

3 Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Spende? Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor. Diese Voraussetzungen sind im Transplan tationsgesetz festgehalten. Erhält man Geld für eine Spende? Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Geweben oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich erfolgen muss. Die Spende von Organen, Geweben und Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe und wird finanziell nicht entschädigt. Es entstehen daraus auch keine finanziellen Nachteile für die Angehörigen. Wer kann Spenderin oder Spender sein? Organe, Gewebe oder Zellen können meist bis ins hohe Alter gespendet werden. Nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand ist entscheidend. Auch Menschen mit bestimmten Infektionskrankheiten oder Krebsarten können unter Umständen Organe und Ge webe spenden. Ob dies möglich ist, kann oft erst kurz vor oder während der Entnahme festgestellt werden. Daher kann grundsätzlich jede Person eine Spendekarte ausfüllen.

4 Wann ist eine Organspende möglich? Möglich ist eine Organentnahme bei einer verstorbenen Person, wenn der Tod infolge einer direkten (primären) Hirnschädigung eingetreten ist, beispielsweise nach einer Hirnblutung oder nach einem Unfall mit Schädel- Hirn-Verletzung. Auch möglich ist eine Organentnahme, wenn der Tod nach einem anhaltenden Herz-Kreislauf-Stillstand einget reten ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei Patientinnen und Patienten mit aussichtsloser Prognose, bei denen der Tod eintritt, nachdem alle Therapien eingestellt worden sind. Wer zu Hause verstirbt, kann nicht zur Organspenderin oder zum Organspender werden, weil die Entnahme medizinische Vorbereitungen verlangt, die nur in einem Spital möglich sind. Wie wird der Tod festgestellt? Bevor einer verstorbenen Person Organe entnommen werden können, muss deren Tod zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Qualifikation nach dem Vier- Augen-Prinzip bestätigen, dass die Funktionen des Hirns und des Hirnstamms endgültig ausgefallen sind (man spricht auch vom Hirntod-Nachweis). Die Untersuchungen und Tests, die dabei gemacht werden müssen, sind genau definiert. Dieser Nachweis des Todes muss in der Schweiz in jedem Fall erbracht werden, unabhängig davon, ob der Tod nach einer direkten Hirnschädigung eingetreten ist oder nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Tod nach weisen, dürfen nicht zu jenem Team gehören, das die Organe entnimmt oder die Transplantation durchführt.

5 Warum braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen? Vorbereitende medizinische Massnahmen werden bei Organspenderinnen oder Organspendern zwischen dem Therapieabbruch und der Organentnahme durchgeführt. Der Entscheid zum Therapieabbruch ist bei einer schwerkranken oder -verletzten Person not wendig, wenn jede weitere Behandlung sinnlos geworden ist und der Tod unmittel bar bevorsteht. Der Entscheid zum Therapieabbruch wird immer unabhängig davon gefällt, ob eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen stattfinden kann. Vorbereitende medizinische Massnahmen haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um die Organe zu erhalten. Vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen werden durchgeführt? Damit die Organe keinen Schaden nehmen, sind je nach Situation unterschiedliche Massnahmen notwendig: Eine bereits begonnene künstliche Beatmung wird weitergeführt. Medikamente werden verabreicht, die den Kreislauf unterstützen und den Hormonhaushalt regulieren. Es werden Blutproben für Laboruntersuchungen entnommen. Die Ergebnisse dienen dazu, die Funktionen des Körpers zu überwachen.

6 Ein konkretes Beispiel einer Organspende Der Notfall Ein Mann wird mit einer schweren Hirn - blu t ung ins Spital eingeliefert. Auf der Notfall- und Intensivstation bemüht sich das Arzt- und Pflegeteam, sein Leben zu retten. Leider gelingt dies nicht. Jede Be handlung ist aussichtlos geworden, und der Tod ist nicht mehr zu verhindern. Wie weiter? In diesem Fall müssen die Ärztinnen und Ärzte die Angehörigen auf eine mögliche Organspende ansprechen. Der Patient wird zum möglichen Spender, wenn er schriftlich festgehalten hat, dass er spenden will (z. B. auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung). Liegt keine solche Erklärung vor, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen des Patienten beachten. Liegt eine Zustimmung vor, wird die künstliche Beatmung weitergeführt, und falls notwendig, werden weitere vorbereitende medizinische Massnahmen vorgenommen, um die Organe zu erhalten. Ohne Zustimmung zur Organ- und Gewebespende würden jetzt alle Massnahmen abgebrochen. Feststellung des Todes bei künstlich beatmeten Patientinnen und Patienten Weil der Patient künstlich beatmet wird, fehlen typische äussere Todeszeichen wie Totenstarre oder Leichenflecken. Die Ärztinnen und Ärzte führen nun die Untersuchungen zur Feststellung des Todes durch. Sie bestätigen, dass der Mann tot ist. Die Suche nach Empfängerinnen und Empfängern Nun beginnt die Suche nach möglichen Empfängerinnen und Empfängern. Um diese zu bestimmen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. Je genauer Blut- und Gewebefaktoren zwischen der spendenden und der empfangenden Person übereinstimmen, desto besser wird das Organ nach der Transplantation funktionieren und desto kleiner wird die Gefahr einer Abstossung sein. Die Entnahme Gleichzeitig mit der Suche nach Empfängerinnen und Empfängern beginnen die Vor be reitungen zur Organentnahme. Die Koordi nation ist sehr komplex. Konnten Empfängerinnen oder Empfänger gefunden werden, wird die Spenderin oder der Spender in den Operationssaal gebracht. Die Organe werden meistens durch die Ärzteteams entnommen, die diese später auch transplantieren werden. Nach der Entnahme werden die kühl gelagerten Organe mit dem Heliko p- ter oder der Ambulanz zu den Transplantationszentren gebracht. Der Transport muss möglichst schnell erfolgen, da die Organe ohne Durchblutung nur für kurze Zeit funktionstüchtig bleiben. Werden zusätzlich Ge webe entnommen, erfolgt dies nach der Organentnahme. Die Angehörigen erhalten keine Informationen darüber, wem ein Organ zugeteilt worden ist. Abschiednehmen Nach der Entnahme der Organe und Gewebe werden alle Operationsschnitte zugenäht. Die Wundnähte befinden sich an Stellen, die bei einer Aufbahrung des Leichnams nicht zu sehen sind. Nun können die Angehörigen vom Verstorbenen Abschied nehmen.

7 Wichtiges zur Spendekarte Auf der beigefügten Spendekarte können Sie festhalten, ob Sie spenden wollen oder nicht. Sie können die Spende auf bestimmte Organe, Gewebe oder Zellen beschränken. Mit einem Ja stimmen Sie auch den notwendigen vorbereitenden medizinischen Massnahmen zu. Ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich. Ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen ist deshalb nur sinnvoll, wenn Sie auch mit solchen Massnahmen einverstanden sind. Auf der Spendekarte ist deshalb eine separate Willensäusserung nicht vorgesehen. Falls die Spendekarte verloren geht oder nicht gefunden wird, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie müssen bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Informieren Sie deshalb immer auch Ihre Angehörigen und allenfalls weitere Vertrauenspersonen über Ihren Willen. Die Entscheidung über eine Entnahme können Sie auch einer Vertrauensperson übertragen. Teilen Sie ihr Ihren Wunsch mit. Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können eine Spendekarte ausfüllen. Sollten Sie Ihren Entscheid ändern, passen Sie die Spendekarte entsprechend an oder füllen Sie eine neue aus. Das Ausfüllen der Spendekarte wird nirgends registriert. Tragen Sie die Karte darum immer auf sich, und informieren Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen über Ihren Willen. Diese werden gefragt, wenn die Spendekarte im Todesfall unauffindbar oder nicht mehr lesbar ist. Spendekarten aus dem Ausland, frühere Versionen der Schweizer Spendekarte oder ein einfacher handschriftlicher Hinweis werden als gültig betrachtet, wenn sie neben der klaren Willensäusserung die folgenden Angaben enthalten: Vorname, Name, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift. Spendekarten können in vielen Arztpraxen, Apotheken und Spitälern kostenlos bezogen werden oder bei: Swisstransplant, Postfach, 3011 Bern, Telefon: Online bestellen oder selbst ausdrucken: oder

8 Auch wenn Sie eine Spendekarte ausgefüllt haben: Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen über Ihren Willen. In wenigen Schritten zur eigenen Spendekarte 1. Vorname und Name in gut leserlicher Blockschrift schreiben. 2. Angabe des Geburtsdatums verhindert Verwechslungen mit gleichnamigen Personen. 3. Karte unterschreiben, aktuelles Datum einsetzen. 4. Entscheiden Sie, ob Sie im Falle Ihres Todes die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen erlauben, teilweise erlauben oder verbieten wollen. Oder Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung einer Vertrauensperson zu überlassen. Wichtig: Nur eine dieser vier Möglichkeiten ankreuzen! 5. In der Schweiz gibt es kein Register, um den Spendewillen zentral festzuhalten. Tragen Sie daher die ausgefüllte Spendekarte immer auf sich (z. B. im Portemonnaie), und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen. 6. Wenn Sie Ihre Meinung bezüglich Organspende ändern, alte Karte einfach vernichten, neue Karte ausfüllen und Angehörige informieren. Ich äussere meinen Willen für den Fall, dass nach meinem Tod eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen in Frage kommt: Vor- und Nachname Geburtsdatum Ich sage JA zur Entnahme jeglicher Organe, Gewebe und Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden Massnahmen. oder Ich sage JA zur Entnahme folgender Organe, Gewebe und Zellen und zu den damit verbundenen vorbereitenden Massnahmen: Herz Lungen Leber Nieren Dünndarm Bauchspeicheldrüse (Pankreas) Augenhornhaut (Cornea) Haut weitere Gewebe und Zellen aus meinem Körper. oder Ich sage NEIN zur Entnahme von Organen, Geweben und Zellen oder Ich überlasse den Entscheid folgender VERTRAUENSPERSON: Vor- und Nachname der Vertrauensperson Adresse Telefon Datum/Unterschrift

9 Hinweis: Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen betreffend Entnahme von Organen, Geweben und Zellen. Grundlage für die in dieser Karte enthaltene Willensäusserung sind Artikel 8 und 10 des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober Weitere Informationen finden Sie im Internetportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter Organspende- Karte Willensäusserung für oder gegen die Entnahme von Organen, Geweben und Zellen zum Zweck der Transplantation Der Kurzfilm zum Thema auf transplantinfo.ch d

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