Postmortale Organ- und Gewebespende

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1 Postmortale Organ- und Gewebespende

2 Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten (durch schriftliche Dokumentation der Entscheidung z. B. im Organspendeausweis) oder durch Mitteilung der Entscheidung an die Angehörigen. Liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende einer verstorbenen Person vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen basierend auf dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person. Ist der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person nicht feststellbar, müssen die Angehörigen nach ihrem Willen entscheiden. 1

3 Der Organspendeausweis 2

4 Ausschlusskriterien für eine Organspende Systemische Infektion (nicht behandelbar) Prionenerkrankung (Creutzfeld-Jakob) Florider Tuberkulose Tumorerkrankung HIV-Infektion Das Alter ist k e i n e Kontraindikation! 3

5 Verpflichtung der Krankenhäuser Nach 13 (3) des Transplantationsgesetzes sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, potentielle Organspender und Organspenderinnen zu melden. Ergänzend wird im Gesetz zur Änderung des TPG die anonymisierte Rückverfolgbarkeit der Organe festgeschrieben. 4

6 Ablauf der postmortalen Organund Gewebetransplantation 5

7 Hirntoddiagnostik: Ablauf zur Feststellung des Hirntodes Abb.: (2014) 6

8 Hirntoddiagnostik: Darstellung der Blutgefäße mittels Hirngefäß-Angiografie Normalbefund Bei einem gesunden Menschen erkennt man den Verlauf und die Verästelungen der Blutgefäße im Gehirn. Befund bei einer hirntoten Person Beim Hirntod zeigt sich ein völlig anderes Bild: Das Gehirn ist vollständig von der Durchblutung abgeschnitten. Abb.: Feldkamp, M. A. (2011) Kein Weg zurück Informationen zum Hirntod. DSO [Hrsg.], 6. Aufl., Frankfurt am Main 7

9 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 8

10 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Seit Juni 2000 nach 11 TPG Koordinierungsstelle für die Organtransplantation. Organisiert (mit Ausnahme der Organvermittlung) alle Schritte des Organspendeprozesses: - Intensivmedizinische Betreuung potenzieller Spender oder Spenderinnen. - Meldung möglicher Spender oder Spenderinnen - Organentnahme und -transport sowie Übergabe der Organe an die Transplantationszentren 9

11 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Das Bundesgebiet ist in 7 organisatorische Regionen unterteilt mit je einer Organisationszentrale und mehreren Organisationsschwerpunkten. In jeder Region arbeiten Koordinatoren und Koordinatorinnen unter der Leitung eines Geschäftsführenden Arztes oder einer Geschäftsführenden Ärztin. Abb.: (2014) DSO stimmt die Zusammenarbeit zwischen den bundesweit etwa Krankenhäusern und den rund 50 Transplantationszentren ab. 10

12 Koordinatoren und Koordinatorinnen der DSO Sie unterstützen den Organspendeablauf in den Krankenhäusern. Sie führen gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin das Gespräch mit den Angehörigen des potenziellen Spenders oder der potenziellen Spenderin. Sie informieren, im Falle einer Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme, die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant. Sie stehen in Kontakt mit den Transplantationszentren. Sie stimmen die Entnahme der zur Spende freigegebenen und medizinisch für eine Transplantation infrage kommenden Organe und Gewebe mit den Chirurgen-Teams ab. 11

13 Gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (ET) 12

14 Eurotransplant Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden ist die zentrale Vermittlungsstelle für die Organtransplantation nach 12 TPG. Sie nimmt Organvermittlung nach Vorschriften des Gesetzes vor. Sie ist finanziell und organisatorisch unabhängig. Organvermittlung erfolgt nach objektiven medizinischen Verteilungskriterien: - Dringlichkeit - Erfolgsaussicht - Chancengleichheit 13

15 Eurotransplant Zusammenschluss von acht europäischen Ländern und zentrale Registrierung von Wartepatienten und -patientinnen erhöhen die Chance, auf ein passendes Organ und eine schnelle Transplantation. Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland wurden von der Bundesärztekammer erstellt. 14

16 Organentnahme Im Operationssaal (OP) Anästhesie-Team (Ärzte bzw. Ärztinnen und Pflegekräfte) OP-Pflegepersonal Team für abdominelle Organe Team für Herzentnahme Team für Lungenentnahme Koordinator bzw. Koordinatorin der DSO ggf. Chirurg oder Chirurgin aus dem Haus 15

17 Maximale Zeitspanne zwischen Organentnahme und Transplantation Herz 4-6 h Lunge 4-6 h Leber h h Bauchspeicheldrüse Dünndarm 8 (- 12) h Niere bis zu 24 h Abb.: RV RealtimeVision 16

18 Nach der Organ- und Gewebeentnahme Koordinator oder Koordinatorin bedankt sich bei Pflegenden, Ärzten und Ärztinnen per Brief und informiert über Ergebnisse der Transplantation. Koordinator oder Koordinatorin bedankt sich bei den Angehörigen per Brief. Organempfänger oder Organempfängerinnen und Spender oder Spenderinnen bleiben anonym. Jedoch: Möglichkeit eines anonymen Dankbriefes des Organempfängers oder der Organempfängerin an Spenderfamilie. 17

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