I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert: Der Anhang 3.6 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

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1 Energieverordnung (EnV) Änderung vom 26. Mai 2004 Der Schweizerische undesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert: Der nhang 3.6 erhält die neue Fassung gemäss eilage. II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. 26. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen undesrates Der undespräsident: Joseph Deiss Die undeskanzlerin: nnemarie Huber-Hotz 1 SR

2 nhang 3.6 (rt. 7 bs. 1 und 2, 11 bs. 1 und 2) ngaben des Treibstoffverbrauchs und der O 2-Emissionen von neuen Personenwagen 1 Geltungsbereich Dieser nhang gilt für serienmässig hergestellte Personenwagen, die: a. ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg haben und über maximal neun Sitzplätze einschliesslich Führer oder Führerin verfügen; und b. vollständig mit fossilen Treibstoffen betrieben werden können. 2 Inhalt der ngaben 2.1 Treibstoffverbrauch und O 2-Emissionen Wer einen neuen Personenwagen anbietet, muss den Treibstoffverbrauch und die O 2-Emissionen angeben. Die ngabe für den Treibstoffverbrauch richtet sich nach der Typengenehmigung. ei den O 2-Emissionen ist zusätzlich der Durchschnittswert der O 2-Emissionen aller angebotenen Neuwagen-Modelle zu deklarieren Für monovalente enzin- und Dieselfahrzeuge sind der Treibstoffverbrauch in Litern pro 100 Kilometer und die O 2-Emissionen in Gramm pro Kilometer gemäss den nhängen I und IV der Richtlinie 1999/94/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember über die ereitstellung von Verbraucherinformationen über den Treibstoffverbrauch und O 2-Emissionen beim Marketing für neue Personenwagen (Richtlinie 1999/94/EG) anzugeben ei mono- und bivalenten Gasfahrzeugen ist ausschliesslich der Gasbetrieb zu deklarieren. Der Treibstoffverbrauch ist in m 3 NG pro 100 Kilometer inklusive enzinäquivalent anzugeben. Das enzinäquivalent berechnet sich nach Treibstoffverbrauch in m 3 0,654/m 3 1,46. Die O 2 -Emissionen sind in Gramm pro Kilometer anzugeben Sobald Treibstoffgemische (enzin, Diesel, Erdgas) mit biogenen Treibstoffanteilen flächendeckend angeboten werden, müssen bei Neuwagen, die mit diesen Gemischen betrieben werden können, die O 2-Emissionen differenziert nach den effektiven nteilen und dem klimarelevanten nteil deklariert werden. Der zu diesem Zeitpunkt geltende biogene Treibstoffanteil des 2 l. L12 vom , S. 16. Der Text der Richtlinien kann beim Euro Info enter Schweiz, OSE, Stampfenbachstr. 85, 8035 Zürich (Internet: angefordert werden. Die elektronische Einsichtnahme ist auf der offiziellen EU- Datenbank unter möglich. 3012

3 entsprechenden Treibstoffgemischs ist gemäss den Ziffern 7.1.2, 7.1.3, sowie den Ziffern 7.2.2, 7.2.3, mit dem Prozentwert anzugeben. Das Departement legt den biogenen Treibstoffanteil sowie die durchschnittlichen O 2-Emissionen aller angebotenen Fahrzeuge fest, sobald die nbieter von Treibstoffen das flächendeckende ngebot nachweisen. Die klimarelevanten O 2-Emissionen werden wie folgt berechnet: 100 * 100 = 100 Wobei: : klimarelevante O 2-Emissionen : O 2-Emissionen des Modells : biogener nteil an den Emissionen 2.2 Energieeffizienz-Kategorie Wer einen neuen Personenwagen anbietet, muss zudem die Energieeffizienz- Kategorie aufgrund der Energieeffizienz des Modells angeben Die Energieeffizienz-Kategorie eines Fahrzeuges wird mit Hilfe einer ewertungszahl angegeben; diese wird nach der folgenden Formel berechnet, und auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet: * V ewertungszahl = * G Wobei: V: Treibstoffverbrauch des Fahrzeugs in kg/100 km G: Fahrzeugleergewicht gemäss rtikel 7 bsatz 1 der Verordnung vom 19. Juni über die technischen nforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) in kg Für die Verbrauchs- und Leergewichtsdaten (V und G) ist die Typengenehmigung des entsprechenden Modells massgebend. Sind unter der gleichen Typengenehmigung mehrere Modellversionen/-varianten mit einem Leergewichtsbereich aufgeführt, so wird die ewertungszahl unterschieden nach Getriebeart (manuell, automatisch, stufenlos) auf der Grundlage des jeweils höchsten Verbrauchs und des höchsten Leergewichts ermittelt. Die ermittelten ewertungszahlen respektive Energieeffizienz-Kategorien gelten in diesem Fall für alle auf der Typengenehmigung geführten Modellversionen/-varianten derselben Getriebeart. 3 SR

4 Die zur Umrechnung von Litern (Diesel, enzin) resp. m 3 (Erdgas NG) in Kilogramm verwendete Dichte beträgt: 745 kg/m 3 für enzin 4 ; 829 kg/m 3 für Diesel 5 ; 0,654 kg/m 3 für Erdgas NG Die Fahrzeuge werden entsprechend ihrer ewertungzahl in eine der sieben Energieeffizienz-Kategorien,,, D, E, F, G gemäss den folgenden edingungen eingeteilt: : ewertungszahlen unterhalb einer ewertungszahl WZ /, sodass 1 / 7 aller Modelle die gleiche oder eine geringere ewertungszahl aufweisen : ewertungszahlen zwischen WZ / und WZ / + = WZ / : ewertungszahlen zwischen WZ / und WZ / + = WZ /D D: ewertungszahlen zwischen WZ /D und WZ /D + = WZ D/E E: ewertungszahlen zwischen WZ D/E und WZ D/E + = WZ E/F F: ewertungszahlen zwischen WZ E/F und WZ E/F + = WZ F/G G: ewertungszahl oberhalb WZ F/G Wobei: Kategorie-andbreite: = WZ - 2,5 Ø WZ / WZ Ø: ewertungszahl für den Durchschnitt des Treibstoffverbauchs und des Leergewichts aller im Verkauf angebotenen Modelle Stichtag der Datenerhebung für die erechnung von ist jeweils der 30. November. Grundlage für die Datenerhebung sind die Typengenehmigungen der zum Verkauf angebotenen Neuwagen-Modelle. lle Zahlen werden auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet. Modelle mit identischer ewertungszahl werden jeweils der gleichen Energieeffizienz-Kategorie zugeordnet. Das Departement legt die Energieeffizienz-Kategorien fest. Es überprüft sie alle zwei Jahre und bestimmt sie gegebenenfalls gestützt auf die Datenerhebung neu. ei Neubestimmung der Energieeffizienz-Kategorien gibt das Departement diese bis 31. Januar des Folgejahres bekannt und setzt sie jeweils auf den 1. Juli in Kraft. 4 Gemäss einer Messung der Eidg. Matrialprüfungsanstalt für das undesamt für Energie Gemäss einer Messung der Eidg. Matrialprüfungsanstalt für das undesamt für Energie Gemäss Richtlinie 80/1268/EWG des Rates vom 16. Dezember 1980 zur ngleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen, l. L375 vom , S. 36; geändert durch die Richtlinie 1999/100/EG (l. L334 vom , S. 36). 3014

5 3 Form und Ort der ngabe 3.1 Die ngaben nach Ziffer 2 dieses nhangs müssen am Personenwagen oder in seiner Nähe gut sichtbar angebracht werden. Die Gestaltung richtet sich nach Ziffer 7.1. Werden die ngaben in bestehende Daten- und Preisblätter integriert oder auf einem ildschirm dargestellt, so richtet sich die Gestaltung nach Ziffer 7.2 (vereinfachte Darstellung). 3.2 Die ngaben nach Ziffer 2 müssen auch in länderspezifischen Preislisten und Listen mit technischen Informationen gemacht werden. Vorbehalten bleiben Sammelprospekte, Markenmagazine und usstellungsbroschüren ohne Preisangaben. In Werbeschriften müssen die ngaben nach Ziffer 2 gemacht werden, wenn der Verbrauch oder die Leistung des Fahrzeugs hervorgehoben wird. Dabei bedeuten: a. Werbeschriften: Werbetexte in Zeitungen, Zeitschriften, Markenmagazinen und roschüren, auf Flugblättern, Plakaten und anderen Werbeflächen sowie im Internet. b. Leistung: quantitative ngaben in PS oder kw, ngaben zur Höchstgeschwindigkeit, zum eschleunigungsvermögen sowie Umschreibungen dieser Eigenschaften. 3015

6 c. hervorgehoben: wenn die Leistung und/oder der Verbrauch in Werbeschriften in Titeln und in Überschriften aufgeführt ist; gestalterisch (z.. farblich, hinterlegt durch Schriftgrad, Fettdruck oder Einrahmung) im Fliesstext abgehoben ist; als einziges technisches Leistungsmerkmal des Fahrzeuges im Fliesstext aufgeführt ist; ausserhalb des Fliesstextes allein stehend aufgeführt ist. 4 Energietechnisches Prüfverfahren Der Treibstoffverbrauch und die O 2-Emissionen der Personenwagen werden nach rtikel 97 bsatz 5 VTS 7 gemessen. 5 Information durch das undesamt 5.1 Das undesamt informiert die Konsumentinnen und Konsumenten über den Treibstoffverbrauch und die O 2 -Emissionen gemäss Ziffer 2. nhang II der Richtlinie 1999/94/EG gilt sinngemäss. Es wertet überdies jährlich den spezifischen Treibstoffverbrauch der Neuwagen-Flotte aus und informiert über dessen Entwicklung. Es kann Dritte mit diesen ufgaben beauftragen. 5.2 Wer Personenwagen anbietet, muss dem undesamt oder der vom undesamt beauftragten Stelle jeweils bis 15. pril für das vorhergehende Kalenderjahr zu den neu zugelassenen Personenwagen folgende ngaben machen: a. nzahl und rt, unterteilt nach Marke, Modell (Typ) und usführung; b. Treibstoffart; c. Leergewicht, Hubraum und Leistung; d. spezifischer Treibstoffverbrauch in Litern pro 100 Kilometer resp. bei Gasfahrzeugen in m 3 NG pro 100 Kilometer, gerundet auf eine Stelle nach dem Komma; e. O 2-Emissionen in Gramm pro Kilometer; f. Energieeffizienz-Kategorie. 5.3 Die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle des undesamts für Strassen teilt dem undesamt oder der vom undesamt bezeichneten Stelle jeweils bis 15. Februar die nzahl der im vorhergehenden Kalenderjahr neu zugelassenen Personenwagen mit, unterteilt nach Marke, Typ und Treibstoffart. 5.4 Das undesamt für Strassen stellt dem undesamt oder der vom undesamt beauftragten Stelle die technischen Daten der Typengenehmigung, die zur erechnung der Warendeklaration und der Vervollständigung der uswertung notwendig sind, in geeigneter Form zur Verfügung. 7 SR

7 6 Übergangsbestimmungen Für die ngabe des Treibstoffverbrauchs gemäss Ziffer 2.1 gelten bis zum 30. Juni 2006 die bisherigen estimmungen. 7 Darstellung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen 7.1 usführliche Darstellung auf Energieetiketten Originalgrösse der Etikette: DIN 4 Minimale Schriftgrössen (SG): Haupttitel und ngabe der Energieeffizienz-Kategorie: SG 16 Treibstoffverbrauch, O 2-Emissionen und Energieeffizienz: SG 14 Marke, Typ: SG 11 Text und weitere ngaben: SG

8 7.1.1 Monovalente enzin und Dieselfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen ohne biogene Treibstoffanteile betrieben werden Energieetikette Marke Typ Treibstoff Getriebe Leergewicht Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen O 2 ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle XXXXX XXXXX enzin oder Diesel XXXXX XXXX kg X,X Liter / 100 km Energieeffizienz Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3018

9 7.1.2 Monovalente enzin und Dieselfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden Energieetikette Marke Typ Treibstoff Getriebe Leergewicht Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle Energieeffizienz Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts XXXXXXXXX XXXXXXXXX enzin oder Diesel XXXX XXXX kg X,X Liter / 100 km [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3019

10 7.1.3 Monovalente Gasfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden Energieetikette Marke Typ Treibstoff Getriebe Leergewicht Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle Energieeffizienz Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts XXXXXXXXX XXXXXXXXX Erdgas NG XXXX XXXX kg X,X m 3 / 100 km (X,X Liter enzinäquivalent) [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3020

11 7.1.4 ivalente Gasfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden können Energieetikette Marke Typ Treibstoff Getriebe Leergewicht Treibstoffverbrauch (Gasbetrieb) Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen (Gasbetrieb) davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle Energieeffizienz Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts XXXXXXXXX XXXXXXXXX Erdgas NG / enzin XXXXX XXXX kg X,X m 3 / 100 km (X,X Liter enzinäquivalent) [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3021

12 7.2 Vereinfachte Darstellung Frei gestaltbarer Teil: llgemeine Informationen, technische ngaben und Preise. Muss die Treibstoffart und das Leergewicht benennen. Vorgegebener Teil (siehe bbildungen): Dieser Teil muss eine Mindesthöhe von 120 mm und eine reite von mindestens 160 mm aufweisen. Neben diesen Feldern darf nichts anderes stehen. Die horizontalen Umhüllungslinien sind zwingend, die vertikalen Umhüllungslinien freiwillig. Minimale Schriftgrössen (SG): ngabe der Energieeffizienz-Kategorie: SG 16 Treibstoffverbrauch, O 2-Emissionen und Energieeffizienz des Fahrzeugs: SG 14 Text und weitere ngaben: SG

13 7.2.1 Monovalente enzin und Dieselfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen ohne biogene Treibstoffanteile betrieben werden Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen O 2 ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle X,X Liter / 100 km Energieeffizienz des Fahrzeugs Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3023

14 7.2.2 Monovalente enzin- und Dieselfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle X,X Liter / 100 km Energieeffizienz des Fahrzeugs Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3024

15 7.2.3 Monovalente Gasfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden Treibstoffverbrauch Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle X,X m 3 / 100 km (X,X Liter enzinäquivalent) Energieeffizienz des Fahrzeugs Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3025

16 7.2.4 ivalente Gasfahrzeuge, die mit Treibstoffgemischen mit biogenem Treibstoffanteil betrieben werden können Treibstoffverbrauch (Gasbetrieb) Durchschnitt: gemessen nach den Vorschriften der EG-Richtlinie 80/1268/EWG O 2 -Emissionen (Gasbetrieb) davon klimarelevant nicht klimarelevant (biogener Treibstoffanteil: XX%) Durchschnitt aller angebotenen Fahrzeugmodelle Energieeffizienz des Fahrzeugs Treibstoffverbrauch verglichen mit allen angebotenen Fahrzeugmodellen gleichen Gewichts X,X m 3 / 100 km (X,X Liter enzinäquivalent) [dunkelgrün] D [hellgrün] [gelb] E [gelborange] F [orange] G [rot] Informationen zum Treibstoffverbrauch und zu den O 2 -Emissionen, inklusive einer uflistung aller angebotenen Neuwagen, sind kostenlos an allen Verkaufsstellen erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Der Treibstoffverbrauch und damit die O 2 -Emissionen eines Fahrzeugs sind auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. 3026

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Inhalt 1. Einführung... 2 2. Grundemissionen... 2 3. Wohnen... 2 4. Auto... 2 5. ÖPNV/Bahn... 3 6. Fliegen... 3 7. Konsum... 4 8. Einfache Bilanz... CO 2 -EMISSIONSRECHNER DOKUMENTATION September 2010 Inhalt 1. Einführung... 2 2. Grundemissionen... 2 3. Wohnen... 2 4. Auto... 2 5. ÖPNV/Bahn... 3 6. Fliegen... 3 7. Konsum... 4 8. Einfache Bilanz...

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