ABFUHR- TERMINE. Landkreis Gifhorn. Ausgabe Süd: Stadt Gifhorn, Gemeinde Sassenburg, SG Isenbüttel, SG Meinersen und SG Papenteich
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- Dagmar Geisler
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1 An sämtliche Haushalte Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt ABFUHR- TERMINE 2011 Ausgabe Süd: Stadt Gifhorn, Gemeinde Sassenburg, SG Isenbüttel, SG Meinersen und SG Papenteich
2 Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt - Abfallwirtschaft Schlossplatz 1, Gifhorn Sprech- und Servicezeiten: Mo. - Fr Uhr, Do Uhr abfallwirtschaft@gifhorn.de Internet: Fax: / Neu! Abfallberatung / Ehrenamtlich tätige Abfallberater/innen... (s. hintere Umschlaginnenseite) Behälterummeldungen (bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde bis zum 15. für Folgemonat beantragen - Behälterummeldeformular auch im Internet zum Ausdrucken) Allgemeine Informationen zur Behälterwahl / Stadt Gifhorn / Stadt Wittingen / und Gemeinde Sassenburg / Samtgemeinde Boldecker Land / Samtgemeinde Brome / 84-0 Samtgemeinde Hankensbüttel / und Samtgemeinde Isenbüttel / Samtgemeinde Meinersen / u Samtgemeinde Papenteich / Samtgemeinde Wesendorf / Durchführung der Rest- und Biomüllabfuhr / Gebühren (Müllabfuhr, Anlieferungen zur Entsorgungsanlage) / Glascontainerstandplätze (allgemein) / Ordnungswidrige Abfallentsorgung: Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Wesendorf, / Hankensbüttel, Brome, Bold. Land, Gemeinde Sassenburg)...oder / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Isenbüttel) / Verwaltungsangelegenheiten (allgemein) / Im Heidland 11, Gifhorn Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr Sa Uhr Durchführung der Rest, Biomüll und Altpapierabfuhr / Glascontainerstandplätze (Überfüllungen, Verschmutzungen) / Haushaltsgroßgeräteabholung, Sperrmüll-Express-Abfuhr / Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) / Öffnungszeiten: Mo. - Fr , Sa Uhr - Ostersamstag geschlossen! Tierkörperbeseitigung - Saria Bio-Industries GmbH, Mützel / Fax: / Entsorgung von Kantinenabfällen - Refood NL Wathlingen / Einsammlung und Verteilung der Gelben Säcke Keske Entsorgung GmbH Braunschweig (kostenfreie Hotline) / Wertstoffhof Ausbüttel (ehem. Tierkörperbeseitigung) Gifhorner Str / 5566 und / 5252 Öffnungszeiten:... Mo. geschlossen; Di.; Mi. und Fr Uhr... Do Uhr und Sa Uhr I m p r e s s u m Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, Gifhorn Text und Gestaltung: M. Otto Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
3 Abfallwirtschaft online Alle Informationen zur Abfallwirtschaft (z.b. ergänzende Infofalter über Gebührensätze, Asbestentsorgung, Kompostierung, Sammlung sowie Behälterummeldeformulare) finden Sie auch im Internet unter: Ihren individuellen Abfallkalender erstellen Sie unter: Nach Auswahl der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde und anschließender Wahl der Ortschaft oder Straße werden die Abfuhrtermine in einen übersichtlichen Halbjahreskalender übertragen und sind damit auf einem Blick verfügbar. Restmüll-, Biomüll- und Wertstoffabfuhr werden in einem festgelegten Rhythmus (s. Terminteil Seite 7 bis 15) durchgeführt. Die Bereitstellung der Abfälle am Straßenrand ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin vorzunehmen und muss spätestens bis 6.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages erfolgt sein. Bis zur Abfuhr der Abfälle ist der Anschlusspflichtige bzw. der Besitzer der Abfälle selbst für die ordnungsgemäße Aufstellung der Behälter bzw. Lagerung der Abfälle haftungsrechtlich verantwortlich. Alle Abfallgefäße bis 240 l dürfen ein Gewicht von 100 kg nicht überschreiten und müssen mit der geschlossenen Deckelöffnung zur Straße bereitgestellt werden. Es ist ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 10 l / Person und Woche festgelegt. Restmüll-Container,in den Größen 770 l, 1100 l und größer werden ausschließlich wöchentlich geleert. Diese werden oftmals an anderen Wochentagen wie die Abfallbehälter bis 240 l Größe geschüttet. Die Leerungstage für Restmüll-Container sind direkt bei der Fa. REMONDIS zu erfragen. Ein Einstampfen oder Verpressen der Abfälle in den Behältern ist nicht erlaubt. Neben den Abfallbehältern bereitgestellte Säcke oder Kartons, die mit zusätzlichen Abfällen befüllt sind, werden nicht mitgenommen. Nur gebührenpflichtige 70 l Restmülltsäcke (3,30 /Stück), die in bestimmten Einzelhandelsgeschäften sowie bei einigen Städten, Samtgemeinden sowie der Gemeinde Sassenburg gekauft werden können, werden zugebunden an den jeweiligen Abfuhrtagen mitgenommen. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG Tel.: / oder die Abfallberatung des Landkreises. Neben der ganzjährigen Abfuhr der Biomülltonnen können auch Saisonbiomülltonnen bestellt werden. Diese mit einem violettfarbenen Deckel markierten Tonnen verbleiben ganzjährig auf dem Grundstück und können vom bis an den Tagen der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Von Dezember bis März erfolgt keine Entleerung. In dieser Zeit ist eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung der anfallenden organischen Abfälle erforderlich. Für Übermengen (z.b. Laub) kann zusätzlich ein 1
4 Neu! gebührenpflichtiger Kompostsack (2,00 /Stück) vom bis am Tage der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Dieser sollte möglichst neben eine Biomülltonne gestellt werden, um das Verladen zu erleichtern. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG Tel.: / oder die Abfallberatung des Landkreises. Grüne Tonnen (240 l) für die getrennte Erfassung von Papier/Kartonagen stehen je angefangenem Restmüllbehältervolumen bis 60 l / Woche und Grundstück gebührenfrei zur Verfügung. Ist das auf dem Grundstück bereitgestellte Restmüllbehältervolumen größer, kann der Anschlussnehmer für jedes weitere angefangene 60 l Restmüllbehältervolumen / Woche eine zusätzliche Altpapiertonne gebührenfrei erhalten. Ansonsten wird jede weitere Altpapiertonne gebührenpflichtig. Für Grundstücke, die über Restmüll- Container (770 l / 1100 l) entsorgt werden, gelten abweichende Regelungen. Behälterummeldungen sind durch den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde bis zum 15. des Vormonates für den Folgemonat zu beantragen. Das Behälterummeldeformular steht auch im Internet unter (Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Antrag Müllbehälter ) zum Ausdrucken zur Verfügung. Für Ab und Ummeldungen von Abfallbehältern wird eine Gebühr von 8,00 pro Antrag erhoben. Der erstmalige Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung ist gebührenfrei, ebenfalls der Austausch von defekten Tonnen, die im Rahmen der Leerung beschädigt wurden. Alle veranlagten Restmüllbehälter sind mit gelben Kontrollmarken markiert, während Biomülltonnen blaue Kontrollmarken tragen. Behälter, die keine gültige Kontrollmarke haben, werden nicht geleert. Der Ersatz von Kontrollmarken wird über den Fachbereich Umwelt des Landkreises Gifhorn vorgenommen (Tel.: / u. -774). Neu! Der Auftrag für die Abholung der Gelben Säcke wurde mit Beginn des Jahres 2011 von der DSD GmbH an die Fa. Keske Entsorgung GmbH in Braunschweig vergeben. Die Einsammlung der Säcke erfolgt zu den gleichen Abfuhrtagen wie bisher. Die Fa. REMONDIS ist nicht mehr für die Abholung der Gelben Säcke zuständig. Nachfragen zur Abholung sowie zu Verteilstellen sind daher zukünftig an die kostenfreie Hotline der Fa. Keske GmbH unter Tel.: 0800 / oder die Abfallberatung des Landkreises zu richten. Die Sperrmüllabfuhr wird dreimal pro Jahr zu festen Terminen durchgeführt. Montags erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sperrmüllsammlung. Die Bereitstellung des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen (z.b. Möbel, Teppichböden, Matratzen). Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben. Von der Sperrmüllabfuhr sind grundsätzlich alle Bau- und Renovierungsabfälle, Kraftfahrzeugteile, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (s. u.) sowie anderer Elektronikschrott (z.b. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! 2
5 Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) anzuliefern oder, sofern eine Zerkleinerung der Abfälle möglich ist, über die Restmülltonne zu entsorgen. Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind ebenso von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Ein Express Service für die Sperrmüllabfuhr ist auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zusätzlich möglich. Die Expressabfuhr wird spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anforderung ausgeführt und ist mit einer Kostenpauschale von 55,00 bis drei Kubikmeter verbunden. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Zusatzaufschlag von 5,00 berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf (s.o.). Die Weihnachtsbaumabfuhr erfolgt kreisweit ab dem und ist zum abgeschlossen (s. Terminteil). Diese Abfuhr umfasst ausschließlich die Abholung von Weihnachtsbäumen aus privaten Haushalten. Andere Grünrückstände werden nicht mitgenommen. Grünrückstände werden im Frühjahr und im Herbst zu festen Terminen abgeholt und müssen grundsätzlich zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können. Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt (s. Terminteil). Ungebündeltes Ast und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestelltes Material ist von dieser Abfuhr ausgeschlossen. Elektronikschrott Mit Inkrafttreten des Elektro und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) besteht für alle Verbraucher/innen die Pflicht, diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, so dass eine Entsorgung über den Rest oder den Sperrmüll nicht mehr zulässig ist. Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Alle neuen Elektrogeräte sind seitens der Hersteller mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Folgende fünf Gerätegruppen werden unterschieden: 1. Haushaltsgroßgeräte (z.b. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler) 2. Kühl und Gefriergeräte 3. Informations und Telekommunikationsgeräte (z.b. Monitore, Computer, Stereoanlagen, Fernseher) 4. Gasentladungslampen (z.b. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) 5. Elektrische Haushaltskleingeräte (z.b. Toaster, Bügeleisen, Mixer, auch Staubsauger!), elektrische und elektronische Werkzeuge 3
6 An folgenden Annahmestellen werden zu den jeweiligen Geschäftszeiten Elektronikaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen kostenfrei angenommen: Zentrale Entsorgungsanlage, An der Kreisstr. 7, Wesendorf Betriebshof der Fa. REMONDIS, Im Heidland 11, Gifhorn. Öffnungszeiten: Mo. Fr. : bis Uhr und Sa. : bis Uhr Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH Zu den Mushoren 5; Tel: / Fa. Eugen Junge - Brome Bahnhofstr. 48; Tel.: / 1764 Fa. Lüthe - Brome Steimker Str. 8a; Tel.: / 1875 Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH - Hankensbüttel Hindenburgstr. 4; Tel.: 05832/9330 Tietje Haustechnik - Hillerse Hauptstr. 3; Tel.: / 7751 Fa. Maretzki - Leiferde Schwarzer Weg 13; Tel.: 05373/ Elektro-Burchardt - Gifhorn Steinweg 35 (Zugang über "Schulplatz") ; Tel.: / Fa. Max Wagner - Brome (Nur Gruppen 4 und 5) Bahnhofstr. 50; Tel.: / 287 Fa. Uwe Ollendorf - Grußendorf Birkenweg 47; Tel.: / 212 Alle Betriebe, die für die Annahme von Elektronikaltgeräten zur Verfügung stehen, sind mit nebenstehendem Logo gekennzeichnet. Die kostenfreie Abholung von Elektronikschrott der Gruppen 1 und 2 ( Weiße Ware und Kühlgeräte) ist auch weiterhin auf Anforderung möglich: Per Telefon - Fa. REMONDIS (Tel.: / ) Per Fax - Fa. REMONDIS (Fax-Nr.: / 53065) Per Anforderungskarte (siehe Umschlagrückseite) Per Formular unter über die Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Haushaltsgroßgeräteabholung Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des ElektroG nicht zulässig. Elektronikschrott ist den Annahmestellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, den Vertreibern, sofern diese eine freiwillige Rücknahme anbieten, oder ggf. den Rücknahmesystemen der Hersteller zu übergeben. 4
7 Wertstoffhof Ausbüttel Der Wertstoffhof Ausbüttel (RePro) auf dem Gelände der ehemaligen Tierkörperbeseitigung (Öffnungszeiten s. Umschlaginnenseite) steht ausschließlich privaten Abfallerzeugern für Anlieferungen von verwertbaren Abfällen zur Verfügung. Abfälle zur Beseitigung (z. B. Restmüll, Bau und Renovierungsabfälle) können nicht angenommen werden, sondern sind auf der ZEW (s. Seite 16) anzuliefern. Die Mindestgebühren für die Anlieferung von Grünrückständen und anderen kompostierbaren Materialien Altholz und anderen Holzwerkstoffen bis 400 kg sind der aktuellen Abfallgebührensatzung zu entnehmen oder unter Tel.: / oder zu erfragen Folgende Wertstoffe werden kostenfrei angenommen: Gelbe Säcke mit ordnungsgemäßer Befüllung Papier, Pappe, Kartonagen Altglas (Hohlglas) über Glascontainer Metallschrott Elektronikschrott der Gerätegruppen 1, 4 und 5. Die Gerätegruppen 2 und 3 können dort nicht angenommen werden! WAS Kommt WOHIN: Z.B.: Obst- und Gemüsereste, Kartoffelschalen, Kaffee-, Teefilter, geringe Mengen gekochter Speisereste, Laub, Ast-, Strauch- und Rasenschnitt. Keine Kunststofftüten zur Vermeidung von Verschmutzungen des Sammelbehälters benutzen. Kein rohes Fleisch und unbehandelte Knochen sowie Exkremente von Fleisch fressenden Kleinsäugern auch zusammen mit Einstreu (s. Restmüll). Fußweg max. 100 kg Straße Z.B.: Kartonagen, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Faltschachteln, die ausschließlich aus Papier/Pappe bestehen. Keine Verbundverpackungen wie z.b. Getränkekartons. Keine Tapetenreste. Fußweg max. 100 kg Straße Alle gekennzeichneten Verpackungen, die nicht ausschließlich aus Papier oder Glas bestehen z.b.: Kunststoffflaschen, - folien, - becher, Getränkekartons für Saft, Milch etc., geschäumte Kunststoffschalen, Konservendosen, leere Spraydosen, Verschlussdeckel, Kronkorken. Kein Styropor, das nicht als Verpackungsmaterial dient. Kein Plastikspielzeug, - eimer und - wannen. 5
8 Z.B.: Einwegflaschen, Schraubdeckelgläser (nach Farben getrennt einwerfen; Verschlusskappen möglichst in den Gelben Sack werfen oder auf den Flaschen lassen). Kein Fensterglas, hitzebeständiges Glas, Bleiglas, Bauverbundglas, Spiegelglas, Keramik, Steingut, Porzellan, Glühbirnen. Bitte Einwurfzeiten unbedingt beachten! Werktags von Uhr Z.B.: Asche, Zigarettenkippen, Hygienepapier, Windeln, Tapetenreste, stark verschmutzte Verpackungen, Scherben, Steingut, Porzellan, Renovierungsabfälle, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Binderfarbe, ausgehärtete Farben und Lacke, Kleintier- und Katzenstreu, rohes Fleisch und unbehandelte Knochen sowie Exkremente. Keine kompostierbaren Abfälle, keine schadstoffhaltigen Abfälle. Fußweg max. 100 kg Straße Haushaltsgroßgeräte Metall - Sperrmüll Elektronikschrott der Gerätegruppen 1 und 2 wie z.b. FCKW-haltige Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Heimbügler, Dunstabzugshauben etc. Fahrräder, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgeräte, Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten), Wäschespinnen, sowie aus Metall bestehende Bettgestelle, Stühle, Garderoben, Regale, Leitern, Schaukelgestelle, Schubkarren. Anforderung per: - Tel.: / Internet: abfallwirtschaft - Anforderungskarte (s. Umschlagrückseite) Sperrmüll Z.B.: Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Abfallbehälter passen (Gewicht der Einzelstücke: max. 75 kg, Größe max. 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m). Nicht zum Sperrmüll gehören: Federbetten, Elektronikschrott sowie Stücke aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen (z.b. Fenster, Türen, Bretter, Balken, Bauschutt, Öltanks, Sanitärkeramik, Ölradiatoren), Kraftfahrzeugteile und Metall-Sperrmüll (s.o.). - 3 Sammlungen pro Jahr - Kostenpflichtige Express-Abfuhr auf Anforderung Tel.: / Elektronikschrott Haushaltsgroßgeräte der Gerätegruppen 1 und 2 (s. auch Abholung auf Anforderung) Gerätegruppe 3 wie z.b. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.b. Fernseher, Hi-Fi-Anlagen) und Geräte der Informations und Telekommunikationstechnik (z.b. PCs, Monitore, Drucker). Elektrische Haushaltskleingeräte oder elektrische Werkzeuge (Gerätegruppe 5). Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Gruppe 4) Selbstanlieferung: Entsorgungsanlage Wesendorf, An der Kreisstr. 7 Fa. REMONDIS, Im Heidland 11, Gifhorn Innungsbetriebe, die mit dem Annahmesymbol gekennzeichnet sind. Federbetten Federbetten gehören nicht zum Sperrmüll Kostenfreie Abgabe von Federbetten bei : Rüdiger Müller, Hauptstr. 46, Tappenbeck, Tel.: / oder über den Sammelcontainer auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf 6
9 Abfuhrtermine 2011 Stadt Gifhorn (Seite 7) Gemeinde Sassenburg (Seite 9) SG Isenbüttel (Seite 10) SG Papenteich (Seite 11) SG Meinersen (Seite 13) Restmüll / Biomüllabfuhrtermine 2011 Abfuhrtag: Montag Gifhorn (Abfuhrbezirk 1 *) und * siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte Ortsteile Gamsen, BGS-Siedlung, Wilsche, Neubokel Restmüllabfuhr Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (gerade Kalenderwoche) Gifhorn (Abfuhrbezirk 2 *) und Ortsteil Winkel Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Abfuhrtag: Freitag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Ortsteil Kästorf Restmüllabfuhr 7 Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche)
10 Straßenverzeichnis für das Stadtgebiet Gifhorn (ohne Ortsteile und BGS-Siedlung) zur Bestimmung der Abfuhrbezirke Die Abfuhrbezirke haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert! Für den Bereich der Rest- und Biomüllabfuhr ist das Stadtgebiet Gifhorn einschließlich der Ortsteile in zwei Abfuhrbezirke eingeteilt. Der Abfuhrbezirk 1 umfasst das Stadtgebiet Gifhorn nördlich der Linie Bahnstrecke Gifhorn / Uelzen - Aller einschließlich der Ortsteile Gamsen, Neubokel und Wilsche. Der Abfuhrbezirk 2 umfasst das Stadtgebiet südlich der Linie Bahnstrecke Gifhorn/Uelzen - Aller sowie den Ortsteil Winkel. Für die Abholung von Sperrmüll (SM), Weihnachtsbäumen (WB), Grünrückständen (GR), Grüner Tonne (GT) und Gelben Säcken (GS) wurde das Stadtgebiet Gifhorn ohne Ortsteile in die Abfuhrbezirke 1 bis 8 unterteilt. Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Ackerstraße 2 5 Adam-Riese-Str 2 2 Ahlbecker Straße 2 3 Ahornstraße 2 6 Ährenweg 1 7 Akeleiweg 2 4 Albert-Schweitzer-Straße 2 5 Alfred-Bessler-Str. 2 1 Alfred-Teves-Straße 2 1 Allensteiner Straße 2 2 Allerstraße (Schillerplatz bis Allerbrücke) 1 8 Allerstraße (Schützenplatz bis Allerbrücke) 1 7 Allerwinkel 1 7 Alte Riede 2 1 Alter Postweg 2 5 Am Allerkanal 2 2 Am Bahnhof Süd 2 1 Am Bostelberg 2 4 Am Bullenberg 1 8 Am Fuchsberg 2 2 Am Goldenen Berge 1 8 Am Hang 1 7 Am Laubberg 2 5 Am Luckmoor 1 8 Am Quälberg 2 6 Am Ring 2 6 Am Schloßgarten 1 7 Am Sportplatz Eyßelheide 2 1 Am Stahlberg 2 1 Am Waldrand 2 5 Am Wasserturm 2 5 Am Weinberg 1 7 Am Windmühlenberg 1 7 Am Wittkopsberg 1 8 Am Ziegelberg 1 7 An den Hofwiesen 1 8 I An der Gasanstalt 2 6 An der Kiesgrube 1 7 Anemonenweg 2 4 Anglerweg 1 8 Anklamer Straße 2 3 Anne-Frank-Straße 2 4 Asternweg 2 4 August-Horch-Str. 2 1 Bachweg 2 3 Bäckerstraße 2 4 Bahnhofstraße 2 8 Baltrumer Platz 2 2 Bärlappweg 2 1 Barnbruchsweg 2 2 Bauernkamp 2 3 Beerenweg 2 4 Beethovenstraße 2 3 Begonienweg 2 3 Benzstraße 2 5 Bergstraße 2 5 Bertha-von-Suttner-Straße 2 2 Bickbeerweg 2 1 Birkenkamp 2 6 Birkenweg 1 8 Birkhahnweg 2 1 Bismarckstraße 1 8 Blumenstraße 2 4 Bodemannstraße 1 7 Borkumer Straße 2 2 Borsigstraße 2 5 Bosteleck 2 4 Böttcherstraße 2 4 Brahmsstraße 2 3 Brandweg 2 4 Braunschweiger Str. (Schillerpl. bis Bahnübergang) 1 8 Braunschweiger Straße (Bahnübergang bis Sonnenweg) 2 6 Braunschweiger Str. (südl. Sonnenweg/Alfred-Bessler-Str.aße) 2 1
11 Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Breiter Weg 2 4 Brenneckes Berg 2 6 Breslauer Straße 2 2 Bromer Straße 1 7 Brucknerweg 2 3 Buchenhain 2 1 Bullenkamp 1 8 Bussardweg 2 1 Bütower Straße 2 3 Calberlaher Damm (Fallersleb. Str. bis Mozartstr.) 2 3 Calberlaher Damm (Mozartstr. bis Wolfsburger Str.) 2 2 Camminer Straße 2 3 Cardenap 1 7 Carl-Diem-Straße 2 5 Carl-Gördeler-Ring 2 2 Celler Straße 1 8 Claus-von-Stauffenberg-Str. 2 2 Dachsbau 2 1 Dahlienweg 2 4 Daimlerstraße 2 5 Dannenbütteler Weg 2 4 Danziger Straße 2 2 Demminer Straße 2 3 Dieselstraße 2 5 Distelweg 2 4 Döringskamp 2 6 Dr. Gotthard-Rattay-Straße 2 2 Dr. Otto-Armbrecht-Straße 2 2 Dr. Ulrich-Roshop-Straße 2 2 Dünenweg 2 2 Efeuweg 2 4 Elbinger Straße 2 2 Elsternweg 2 1 Erikaweg 2 4 Erlenkamp 2 6 Ernst-Reuter-Straße 2 2 Eyßelheideweg 2 1 Eyßelkamp 2 1 Fallerslebener Straße 1 8 Färberstraße 2 4 Feldstraße 2 5 Fichtengrund 2 1 Finkenhain 2 5 Fischerweg 1 8 Flatower Straße 2 3 Fliederstraße 2 4 Forellenweg 1 8 Försterweg 2 2 Forstweg 2 1 Freiherr-vom-Stein-Straße 2 5 II Fritz-Reuter-Straße 1 8 Fröbelweg 2 6 Fuchsienweg 2 4 Fuhrenkamp 2 6 Gardelegener Straße 2 3 Gartenweg 2 2 Gärtnerstraße 2 4 General-Beck-Straße 2 2 Geranienweg 2 4 Gerberweg 1 7 Gerhard-Fieseler-Str. 2 1 Gerstenweg 1 7 Geschwister-Scholl-Straße 2 2 Ginsterweg 2 4 Gladiolenweg 2 4 Glaserstraße 2 4 Goethestraße 1 8 Goldregenweg 2 4 Graf-von-Galen-Straße 2 2 Grasweg 2 6 Greifswalder Straße 2 3 Großer Kamp 2 5 Grüne Grenze 2 2 Hagebuttenweg 2 1 Händelstr. 2 3 Handwerkerwall 2 4 Haselbusch 2 1 Hasenwinkel 1 8 Haydnweg 2 3 Heckenrosenweg 2 1 Heidebrink 2 1 Heideweg 2 2 Heisterkamp 2 3 Helgoländer Straße 2 2 Herbert-Trautmann-Platz 2 2 Herrmann-Ehlers-Ring 2 2 Herzog-Ernst-August-Str. 2 2 Herzog-Franz-Straße 1 7 Heuweg 1 8 Hiddenseer Straße 2 3 Hindenburgstraße 1 7 Hohe Luft 1 7 Hohefeldstraße 1 7 Höhenweg 1 7 Hortensienweg 2 4 Hufelandstraße 2 5 Hügelstraße 1 8 Hugo-Junkers-Straße 2 1 Hülsenhorst 1 8 Hüttenweg 2 6 Iltisweg 2 1 Im Freitagsmoor 2 6 Im Hängelmoor 2 6 Im Heidland 2 1 Im Knick 2 5
12 Im Weilandmoor 2 6 Im Wiesengrund 1 8 Imkerstraße 2 4 Immenweg 2 2 Innungswall 2 4 Irisweg 2 4 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Limbergstr.) 2 5 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Wolfsburger Str.) 2 2 Jägerstraße 2 5 Jakob-Kaiser-Weg 2 2 Juister Weg 2 2 Julius-Leber-Straße 2 2 Käthe-Kollwitz-Ring 2 4 Kavalierstweete 1 7 Keplerstraße 2 5 Keramikweg 2 6 Kiebitzweg 2 3 Kiefernhain 2 1 Kirchweg 1 8 Klosterwiesenweg 1 8 Knickwall 1 7 Kolberger Straße 2 3 Königsberger Straße 2 2 Konrad-Adenauer-Straße 1 7 Konrad-Beste-Straße 1 8 Kopernikusstraße 2 5 Koppelweg (I.) 2 3 Koppelweg (II.) 2 2 Koppelweg (III.) 2 2 Kösliner Straße 2 2 Kreuzkamp 2 3 Krokusweg 2 4 Kurt-Schumacher-Straße 2 2 Kurze Straße 1 8 Langeooger Weg 2 2 Lärchenhain 2 1 Laubweg 2 5 Lauenburger Straße 2 3 Lavendelweg 2 4 Lehmweg 2 3 Lerchenfeld 2 5 Lilienthalstraße 2 5 Lilienweg 2 4 Limbergstraße 2 6 Lindenstraße 1 7 Lisztstraße 2 3 Lönseck 2 6 Lönsstraße 2 6 Ludwig-Erhard-Straße 2 2 Ludwig-Jahn-Straße 2 5 Ludwig-Kratz-Straße 2 2 Lüneburger Straße 1 7 Lupinenweg 2 4 Lutherstraße 1 8 Magdeburger Ring 2 3 III Malerstraße 2 4 Malvenweg 2 3 Marderweg 2 1 Margaritenweg 2 4 Marktplatz 1 7 Maronenweg 2 1 Maschsiedlung 1 8 Maschstraße 1 8 Maurerstraße 2 4 Max-Habermann-Straße 2 2 Maybachstraße 2 1 Meiseneck 2 5 Memeler Straße 2 2 Michael-Clare-Straße 1 7 Mohnweg 2 4 Moltkestraße 1 8 Moorweg 2 2 Moosweg 2 4 Morchelweg 2 1 Mozartstraße 2 3 Mühlenweg 1 7 Müllersteg 1 7 Narzissenweg 2 4 Nelkenweg 2 4 Neue Straße 1 8 Nordhoffstraße 2 1 Oldaustraße 1 8 Orchideenweg 2 4 Paula-Modersohn-Ring 2 4 Petunienweg 2 4 Pilzweg 1 8 Polziner Straße 2 3 Pommernring 2 3 Porschestraße 2 5 Posener Straße 2 2 Poststraße 1 8 Pyritzer Straße 2 3 Querweg 1 8 Rampenweg 2 6 Randweg 1 8 Rathausstraße 1 7 Rehwinkel 2 3 Reiherhorst 2 1 Resedaweg 2 4 Ribbesbütteler Weg 2 6 Ringstraße 2 6 Robert-Koch-Straße 2 5 Rockwellstraße 2 1 Röntgenstraße 2 5 Roonstraße 1 8 Rosengarten 2 6 Rosenweg 2 4 Rosmarinweg 2 1 Rotkehlchenweg 2 5 Rotstraße 1 8 Rügenwalder Straße 2 3
13 Straßenname Abfuhrbezirke (SM) (WB) Rest-/ (GR) (GT) Biomüll (GS) Säftgenriede 1 8 Salzwedeler Straße 2 4 Sandstraße 2 6 Sauerbruchstraße 2 5 Scharnhorststraße 1 8 Scheuringskamp 2 6 Schillerplatz 1 8 Schlawer Straße 2 3 Schleusendamm 1 7 Schlochauer Straße 2 3 Schlosserstraße 2 4 Schlossplatz 1 7 Schlossstraße 1 7 Schmiedestraße 2 4 Schnedebergsweg 1 8 Schneidemühler Straße 2 3 Schneiderstraße 2 4 Schubertstraße 2 3 Schuhmacherstraße 2 4 Schulplatz 1 7 Schumannweg 2 3 Schützenplatz 1 7 Schützenstraße 1 7 Schwarzer Weg 2 5 Seilerstraße 2 4 Seitenweg 2 4 Sonnenweg (Braunschweiger Str. bis Jäger Str.) 2 2 Sonnenweg (Jäger Str. bis Calberlaher Damm) 2 5 Spargelweg 2 4 Spiekerooger Straße 2 2 Stargarder Straße 2 3 Steinpilzweg 2 1 Steinweg 1 7 Stellmacherstraße 2 4 Stendaler Straße 2 3 Stettiner Straße 2 3 Stieglitzweg 2 1 Stolper Straße 2 3 Stralsunder Straße 2 3 Swinemünder Straße 2 3 Tangermünder Straße 2 4 Tannengrund 2 1 Teichwiesenweg 1 8 Theodor-Heuss-Straße 2 2 Theodor-Menke-Straße 1 8 Tilsiter Straße 2 2 Tischlerstraße 2 4 Torstraße 1 7 Tränkebergstraße 2 4 Trüffelweg 2 1 IV Tulpenweg 2 4 Tweete 1 8 Uhlandweg 1 8 Uhlenhorst 2 3 Veilchenweg 2 3 Virchowstraße 2 5 Vogelbeerweg 2 1 Von-Basedow-Straße 2 5 Von-Behring-Straße 2 5 Von-Helmholtz-Straße 2 5 Von-Humboldt-Straße 2 5 Von-Zeppelin-Straße 2 5 Wacholderweg 2 2 Wagnerstraße 2 3 Waldesruh 2 1 Waldriede 2 1 Waldstraße 2 2 Walkehof 1 8 Walkeweg 1 8 Wallgarten 1 7 Walter-Hallstein-Straße 2 2 Wangerooger Str. 2 2 Weberstraße 2 4 Weidenbusch 2 1 Weidenring 1 8 Weiland 2 6 Weißdornbusch 2 1 Weizenweg 1 7 Werderstraße 1 8 Westerweg 2 6 Wickenweg 2 4 Wiesendamm 2 6 Wiesenstraße 2 1 Wilhelm-Busch-Straße 1 8 Wilhelmstraße 1 8 Wilhelm-Thomas-Straße 2 2 Willy-Brandt-Str. 2 2 Wilscher Weg (ohne BGS- Siedlung) 1 7 Winkeler Straße 2 6 Wittkopshof 1 8 Wittkopsweg 1 8 Wolfsburger Straße 2 2 Wollgrasweg 2 1 Wolliner Straße 2 3 Xanthistraße 1 7 Zanderweg 1 8 Zimmererstraße 2 4 Zu den Kikenfuhren 2 6 Zur Roten Riede 2 4 Ortsteil BGS-Siedlung Ortsteil Gamsen einschließlich Im Meinecken Sohl Ortsteil Neubokel Ortsteil Wilsche Ortsteil Winkel Die Abfuhrtermine in den Ortsteilen können direkt den Abfuhrtabellen entnommen werden.
14 Grüne Tonne: Stadt Gifhorn (Abfuhrbezirke 1-8 siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte) Gifhorn 1, Gifhorn 2, Winkel Gifhorn 3, Gifhorn Gifhorn 5, Gifhorn 6, Neubokel, Wilsche Gifhorn 7, Gifhorn 8, BGS-Siedlung Gamsen Kästorf Gelber Sack: Stadt Gifhorn Gifhorn 1, Gifhorn 2, Gifhorn 3, Gifhorn 4, Gamsen, Neubokel, Winkel Gifhorn 5, Gifhorn 6, Gifhorn 7, Gifhorn 8, BGS-Siedlung, Kästorf, Wilsche Stadt Gifhorn und Ortsteile Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll BGS-Siedlung Gamsen (einschl. Meinecken Sohl, Christinenstift bis südl. Ampel Höhe Volksbank) Gamsen (nördl. Ampel Höhe Volksbank) Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Kästorf Neubokel Wilsche Winkel
15 Gemeinde Sassenburg: Abfuhrtag: Freitag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Gemeinde Sassenburg Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Grüne Tonne: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Grußendorf, Neuhaus, Stüde, Westerbeck Dragen, Neudorf-Platendorf, Siedlung TDW, Triangel Gelber Sack: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Dragen, Neuhaus, Siedlung TDW, Triangel, Westerbeck Neudorf-Platendorf Grußendorf, Stüde Gemeinde Sassenburg Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Dagebrück Dannenbüttel Dragen Grußendorf Neudorf-Platendorf Neuhaus Stüde Triangel Triangel - Siedlung TDW Westerbeck
16 Samtgemeinde Isenbüttel: Abfuhrtag: Donnerstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Isenbüttel Restmüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich Biomüllabfuhr (120 / 240 l) Biomüllabfuhr (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) ohne den Ort Isenbüttel nur der Ort Isenbüttel (ohne Tankumseegebiet) Grüne Tonne: Samtgemeinde Isenbüttel Allerbüttel, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel Allenbüttel, Brunsbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel Ribbesbüttel Gelber Sack: Samtgemeinde Isenbüttel Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel Allenbüttel, Allerbüttel, Brunsbüttel, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Calberlah, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel
17 Samtgemeinde Isenbüttel Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Allenbüttel Allerbüttel Ausbüttel Brunsbüttel Calberlah Druffelbeck Edesbüttel Isenbüttel (nördl. Hehlenriede) und Tankumseegebiet Isenbüttel (südl. Hehlenriede) Jelpke Klein Vollbüttel Ribbesbüttel Vollbüttel Warmbüttel Wasbüttel Wettmershagen Samtgemeinde Papenteich: Abfuhrtag: Donnerstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Papenteich (ohne den Ort "Meine" ) Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche)
18 Abfuhrtag: Dienstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Ort "Meine" Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Grüne Tonne: Rötgesbüttel Samtgemeinde Papenteich Algesbüttel, Didderse, Gr. Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Rolfsbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Adenbüttel, Eickhorst, Meine, Rethen, Vordorf Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Grassel, Gravenhorst, Martinsbüttel, Meinholz, Ohnhorst, Wedelheine, Wedesbüttel Gelber Sack: Samtgemeinde Papenteich Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Eickhorst, Grassel, Lagesbüttel, Martinsbüttel, Meine, Meinholz, Rethen, Vordorf, Wedelheine, Wedesbüttel Adenbüttel, Algesbüttel, Didderse, Gravenhorst, Gr. Schwülper, Hülperode, Ohnhorst, Rolfsbüttel, Rötgesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel
19 Samtgemeinde Papenteich Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Abbesbüttel Adenbüttel Algesbüttel Bechtsbüttel Didderse Eickhorst Grassel Gravenhorst Groß Schwülper Hülperode Lagesbüttel Martinsbüttel Meine Meinholz Ohnhorst Rethen Rolfsbüttel Rötgesbüttel Rothemühle Vordorf Walle Warxbüttel Wedelheine Wedesbüttel Samtgemeinde Meinersen: Abfuhrtag: Freitag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Meinersen Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (gerade Kalenderwoche)
20 Grüne Tonne: Samtgemeinde Meinersen Gelber Sack: Samtgemeinde Meinersen Dalldorf, Hillerse, Leiferde, Ohof, Volkse Ahnsen, Böckelse, Bokelberge, Brenneckenbrück, Dieckhorst, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Hardesse, Höfen, Hünenberg, Langenklint, Meinersen, Müden, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Warmse Samtgemeinde Meinersen (Teil 1) 14 Böckelse, Dieckhorst, Flettmar, Hahnenhorn, Hünenberg, Langenklint, Müden, Siedersdamm Ahnsen, Bokelberge, Brenneckenbrück, Ettenbüttel, Gerstenbüttel, Gilde, Hardesse, Höfen, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Warmse Dalldorf, Hillerse, Leiferde, Volkse Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Ahnsen Böckelse Bokelberge Brenneckenbrück Dalldorf Dieckhorst Ettenbüttel Flettmar Gerstenbüttel Gilde Hahnenhorn Hardesse Hillerse Höfen Hünenberg Langenklint Leiferde Meinersen Müden Ohof
21 Samtgemeinde Meinersen (Teil 2) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Päse Seershausen Siedersdamm Volkse Warmse Wilder Müll Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle (z. B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autoteile und - reifen, Fernseher, Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Wer Abfälle ordnungswidrig ablagert, riskiert eine Anzeige und handelt gegenüber der Umwelt verantwortungslos. Des Weiteren verschandelt wilder Müll die Landschaft Illegale Ablagerung von Sperrmüll und Altreifen und ist schlecht für das Image der Städte und Gemeinden. Und schließlich ist wilder Müll auch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Seine Einsammlung und Beseitigung verursachen hohe Ausgaben, die alle Bürger/innen über die Abfallentsorgungsgebühren bezahlen. Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle. Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien Landschaft (außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig: Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg) Tel.: / oder Tel.: / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich) Tel.: / Die eingehenden Hinweise auf ordnungswidrige Abfallentsorgung werden dort zunächst gesammelt. Anschließend erfolgt die Festlegung der Sammelrouten, so dass erst mit zeitlicher Verzögerung in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Unternehmen die Entsorgung der Abfälle erfolgen kann. Lediglich Abfälle, von denen eine besondere Gefahr für Umwelt und Mensch ausgeht, können zeitnah entsorgt werden. 15
22 Selbstanlieferungen von Abfällen aus privaten Haushalten Private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7) anliefern (Öffnungszeiten s. Umschlaginnenseite). Für Abfälle zur Verwertung bis 400 kg (Altholz, Grünrückstände, Bauschutt) sowie für Abfälle zur Beseitigung bis 250 kg (z.b. Rest-, Sperrmüll, gemischte Bau und Renovierungsabfälle) wird gemäß gültiger Abfallgebührensatzung eine Mindestgebühr pro Anlieferung erhoben. Werden die Mengenbegrenzungen für Anlieferungen mit Erhebung der Mindestgebühr überschritten, wird die gesamte Anlieferungsmenge verwogen und mit der anteiligen Gebühr in pro t berechnet! Die aktuellen Gebührensätze sind im Internet unter abrufbar oder dem aktuellen Infofalter, der auch bei den Gebietseinheiten bereitliegt, zu entnehmen. An der Recyclingstation auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ist eine Trennung der angelieferten Abfälle in folgende Fraktionen vorgeschrieben: Abfälle zur Verwertung Mineralischer Bauschutt Altholz und andere Holzwerkstoffe Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Papier, Pappe, Kartonagen (Anlieferung kostenfrei) Metallschrott (Anlieferung kostenfrei) Altglas (Hohlglas) über Glascontainer (Anlieferung kostenfrei) Elektronikschrott (Anlieferung kostenfrei) Abfälle zur Beseitigung Restabfälle zur Beseitigung (z.b. Bau und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll) Asbesthaltige Abfälle (Anlieferung nur mit Entsorgungsnachweis möglich - weitere Informationen unter ) Selbstanlieferungen von Abfällen gewerblicher Abfallerzeuger zur Beseitigung Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich auf der Umschlaganlage der Karl - Klaus Asche GmbH Am Allerkanal, Rockwellstr. 10, Gifhorn anliefern (Tel.: ). Bis 250 kg Anlieferungsmenge wird eine Mindestgebühr erhoben. Anlieferungsmengen größer 250 kg werden gemäß gültiger Abfallgebührensatzung mit der anteiligen Gebühr in pro t berechnet. Gefährliche Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. 16
23 Schadstoffsammlung Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen: Flüssige Lackfarben (Keine Wandfarben!) Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z.b. aus Laborkästen) Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel Fotochemikalien (Hobbybereich) Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Schaumdosen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (s. a. Elektronikschrottsammlung) Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich. Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über Fachhandel möglich Folgende Abfälle werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen: Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren) Altmedikamente dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die Grüne Tonne". Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Ausgehärtete Farben und Lacke, deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Flüssige Wandfarben (Binderfarbe). Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft, so dass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll. Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den "Grünen Punkt" oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den "Gelben Sack. Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Jeden 2. Samstag im Monat steht von bis Uhr das Schadstoffmobil ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ( An der Kreisstraße 7) zur Verfügung: Annahmetermine auf der ZEW ( Uhr) Samstag Samstag An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf möglich! 17
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