COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 16. Juli 2015 zur Begebung von neuen Wertpapieren sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebotes und zur Erhöhung des Emissionsvolumens bereits begebener Wertpapiere über Strukturierte Zertifikate II

2 INHALT Zusammenfassung... ab Seite 5 Teil A Einleitung und Warnhinweise... 5 Teil B Die Emittentin... 6 Teil C Die Wertpapiere... 8 Sprint-Zertifikate mit Lieferverpflichtung... 8 Sprint-Zertifikate mit Barausgleich Outperformance-Zertifikate Airbag-Zertifikate mit Lieferverpflichtung Airbag-Zertifikate mit Barausgleich Easy Express-Zertifikate Bonus Top-Zertifikate Best Start-Zertifikate Best End-Zertifikate Twin Win-Zertifikate Schmetterling-Zertifikate Korridor Bonus-Zertifikate Teil D Die Risiken Emittentenrisiko Risiken aus den Wertpapieren Teil E Angebot und Verkauf Risikofaktoren... ab Seite 67 A. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Allgemeine Risiken Besondere Risiken Abhängigkeit der Einlösung der Sprint-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Sprint-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Deep Sprint-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts Abhängigkeit der Einlösung der Outperformance-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Airbag-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Airbag-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Easy Express-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts Abhängigkeit der Einlösung der Bonus Top-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (1. Auszahlungsprofil, mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (2. Auszahlungsprofil, mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (3. Auszahlungsprofil mit europäischer Barriere, mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (3. Auszahlungsprofil mit europäischer Barriere und Partizipationsfaktor, mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (3. Auszahlungsprofil mit amerikanischer Barriere, mit/ohne Höchstbetrag)

3 2.14 Abhängigkeit der Einlösung der Best Start-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (3. Auszahlungsprofil mit amerikanischer Barriere und Partizipationsfaktor, mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Best End-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Twin Win-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Schmetterling-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit/ohne Höchstbetrag) Abhängigkeit der Einlösung der Korridor Bonus-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswerts Fortlaufender Kurs des Basiswerts und Kurs des Basiswerts an einem Bewertungstag Wechselkursrisiken Lieferverpflichtung in Aktien Lieferverpflichtung in sonstigen Wertpapieren Lieferverpflichtung in Wertpapieren in einer Fremdwährung Basiswert Aktie Basiswert Index Basiswert Edelmetall Basiswert Futures-Kontrakt Basiswert Fonds Basiswert Fonds (indexbasierte Exchange Traded Funds) B. Risikofaktoren bezüglich des Commerzbank Konzerns Allgemeine Informationen Commerzbank Aktiengesellschaft Per Verweis einbezogene Dokumente Funktionsweise der Wertpapiere Sprint-Zertifikate mit Lieferverpflichtung, nicht normiert Sprint-Zertifikate mit Lieferverpflichtung, normiert Sprint-Zertifikate mit Barausgleich (nicht normiert) Sprint-Zertifikate mit Barausgleich (normiert) Deep Sprint-Zertifikate Outperformance-Zertifikate (mit/ohne Höchstbetrag) Airbag-Zertifikate mit Barausgleich (mit/ohne Höchstbetrag) Airbag-Zertifikate mit Lieferverpflichtung (mit/ohne Höchstbetrag, mit/ohne Partizipationsfaktor) Easy Express-Zertifikate Bonus Top-Zertifikate Best Start-Zertifikate (1. Auszahlungsprofil, mit/ohne Höchstbetrag) Best Start-Zertifikate (2. Auszahlungsprofil, mit/ohne Höchstbetrag) Best Start-Zertifikate (3. Auszahlungsprofil mit europäischer Barriere, mit/ohne Partizipationsfaktor, mit/ohne Höchstbetrag) Best Start-Zertifikate (3. Auszahlungsprofil mit amerikanischer Barriere, mit/ohne Partizipationsfaktor, mit/ohne Höchstbetrag) Best End-Zertifikate (mit/ohne Höchstbetrag) Twin Win-Zertifikate Schmetterling-Zertifikate Korridor Bonus-Zertifikate Besteuerung Verkaufsbeschränkungen Emissionsbedingungen... ab Seite 124 [Sprint-][Airbag-]Zertifikate mit Lieferverpflichtung

4 [Sprint-][Outperformance-][Airbag-][Easy Express-][Bonus Top-][Best Start-][Best End-] [Twin Win-][Schmetterling-][Korridor Bonus-]Zertifikate mit Barausgleich Muster der endgültigen Bedingungen Unterschriften

5 Teil A Einleitung und Warnhinweise: ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Schlüsselinformationen". Diese Schlüsselinformationen werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Die vorliegende Zusammenfassung enthält sämtliche Schlüsselinformationen, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Angaben nicht erforderlich sind, ergeben sich Lücken in der Nummerierung. Selbst wenn eine Schlüsselinformation aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs gefordert ist, kann es sein, dass die entsprechenden Informationen nicht genannt werden können. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "- entfällt -". A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den gesamten Prospekt (unter Einbeziehung der Informationen im Basisprospekt und den anwendbaren Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, muss der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums möglicherweise für die Übersetzungskosten dieses Basisprospektes vor Prozessbeginn aufkommen. Die Emittentin, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder inkohärent ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie enthält, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und der im Zusammenhang mit der Emission der Strukturierten Zertifikate erstellten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Strukturierten Zertifikate durch jeden Finanzintermediär, der unter diesem Basisprospekt emittierte Strukturierte Zertifikate verkauft, zu, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Strukturierten Zertifikate durch Finanzintermediäre erfolgen kann, gilt, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen 5

6 Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs sind von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. Teil B Die Emittentin: B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung Die Bank führt die Firma COMMERZBANK Aktiengesellschaft. Der kommerzielle Name der Bank lautet Commerzbank. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main wird nachstehend auch als "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Die Commerzbank ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise ergeben können. B.5 Konzernstruktur Die Commerzbank ist die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Commerzbank-Konzern hält direkt oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungs-vermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche Finanzinformationen, - entfällt Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder -schätzungen ab. - entfällt - Auf die in diesem Basisprospekt enthaltenen Finanzinformationen wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die nachstehende Übersicht zeigt ausgewählte Finanzinformationen des COMMERZBANK-Konzerns, die den jeweils geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2013 und 2014 sowie dem verkürzten, prüferisch durchgesehenen Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2015 entnommen wurden: Bilanz (in Mio. ) 31. Dezember 31. Dezember 2013 *) März

7 Bilanzsumme Eigenkapital Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung (in Mio ) Januar Dezember Januar März 2013 *) Operatives Ergebnis Ergebnis vor Steuern Konzernergebnis **) *) Anpassung Vorjahr aufgrund der Restatements Kreditversicherungen und Steuern. **) Soweit den COMMERZBANK-Aktionären zurechenbar. Aussichten der Emittentin, Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage Entfällt. Seit dem 31. Dezember 2014 ist keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. Seit dem 31. März 2015 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin - entfällt Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die Commerzbank die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns liegt auf der Erbringung einer breiten Palette von Finanzdienstleistungen an private, mittelständische sowie institutionelle Kunden in Deutschland, wie z.b. der Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kredite-, Spar- und Geldanlageformen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kapitalmarkt- und Investment Banking- Produkte und - Dienstleistungen. Ferner werden im Rahmen der Allfinanz- Strategie des Konzerns Finanzdienstleistungen mit Kooperationspartnern angeboten, vor allem das Bauspar-, das Asset Management- und das Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus baut der Konzern seine Position als einer der wichtigsten deutschen Exportfinanzierer aus. Neben seinem Geschäft in Deutschland ist der Konzern unter anderem über seine Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen in Europa tätig. Der COMMERZBANK-Konzern ist in fünf operative Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe, Corporates & Markets, Non Core Assets (NCA) sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung untergliedert. Die Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe und Corporates & Markets sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung bilden dabei die Kernbank des COMMERZBANK-Konzerns. B.16 Dem Emittenten bekannte Beteiligungen oder Berherrschungsverhältnisse, Ausübung und Art der Beherrschung Entfällt. Die Commerzbank hat die Leitung Ihres Unternehmens keinem anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs- 7

8 und Übernahmegesetzes. Teil C Die Wertpapiere: Sprint-Zertifikate mit Lieferverpflichtung C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: Sprint-Zertifikat bezogen auf bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung)][die][den][Aktie][Index][Fonds] Clearing Nummern [siehe Ausstattungstabelle] [WKN: ISIN: ] C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit: C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Sprint-Zertifikate erhalten am Fälligkeitstag entweder [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile] geliefert oder einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe vom Referenzpreis des dem Sprint-Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts abhängt, oder den Höchstbetrag. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Höchstbetrag, den Auszahlungsbetrag oder [Aktien] [Indexzertifikate][Fondsanteile] erhält, hängt vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. 8

9 C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt - Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Sprint-Zertifikat erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: nicht normiert Für die Einlösung der Sprint-Zertifikate am Fälligkeitstag gibt es drei Möglichkeiten: 1. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegt, erhält der Anleger am Fälligkeitstag pro Zertifikat den Höchstbetrag [, umgerechnet in [EUR][Emissionswährung]]. 2. Sollte der Referenzpreis des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse am Bewertungstag den Basispreis überschreiten oder diesem entsprechen und unter dem Cap liegen, erhält der Anleger am Fälligkeitstag einen Auszahlungsbetrag, der der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Summe aus dem [in [Währung] ausgedrückten] [und in [EUR][Emissionswährung] umgerechneten] Basispreis und der [zwei][ ]fachen Differenz, um die der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis überschreitet, entspricht. 3. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungs- 9

10 tag unter dem Basispreis, wird dem Anleger am Fälligkeitstag eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von [Aktien][Fondsanteilen] geliefert. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] normiert 1. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegt, erhält der Anleger am Fälligkeitstag pro Zertifikat den Höchstbetrag [, umgerechnet in [EUR][Emissionswährung]]. 2. Sollte der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter dem Cap liegen und den Basispreis überschreiten oder diesem entsprechen, erhält der Anleger am Fälligkeitstag einen Auszahlungsbetrag "AB" pro Zertifikat, der gemäß der folgenden Formel berechnet wird: AB = EB BW final 1 + P 1 Basispreis wobei EB = der Exposure-Betrag pro Zertifikat ([Emissionswährung] [Betrag] ) P = [der Partizipationsfaktor][ ] BW final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag 3. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter dem Basispreis, erhält der Anleger am Fälligkeitstag eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteilen]. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): [der in der Ausstattungstabelle genannten Tag][Datum] spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden 10

11 Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung oder Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][vom Indexsponsor an einem Tag festgestellter und veröffentlichter Schlusskurs des [Index]] [andere Bestimmung] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils][Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die][der] [in der Ausstattungstabelle genannte Basiswert] [Aktie][Index][Fonds][Aktie][Index, Indexsponsor, ISIN] [Fonds]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. Sprint-Zertifikate mit Barausgleich C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: Sprint-Zertifikat bezogen auf bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung)][die][den] [Aktie][Index][Edelmetall] [Futures-Kontrakt][Fonds]] Clearing Nummern [siehe Ausstattungstabelle][ WKN: ISIN: ] C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit: C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Sprint-Zertifikate erhalten am Fälligkeitstag entweder einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe vom Referenzpreis des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts abhängt, oder den Höchstbetrag. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Höchstbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab. 11

12 Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Srpint-Zertifikat erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. 12

13 durch den Basiswert: Im Einzelnen: nicht normiert 1. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegt, erhält der Anleger am Fälligkeitstag pro Zertifikat den Höchstbetrag [, umgerechnet in [EUR][Emissionswährung]]. 2. Sollte der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter dem Cap liegen und den Basispreis überschreiten oder diesem entsprechen, erhält der Anleger am Fälligkeitstag einen Auszahlungsbetrag, der der in [Währung] ausgedrückten [und in [EUR][Emissionswährung] umgerechneten], mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Summe aus dem Basispreis und der [zwei][ ]fachen Differenz, um die der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis überschreitet, entspricht. [nur bei Basiswert Index:][Dabei entspricht jeweils ein Indexpunkt [EUR][Währung] 1,00.] 3. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter dem Basispreis, entspricht der Auszahlungsbetrag je Zertifikat dem in [Währung][EUR][Emissionswährung] ausgedrückten [, in [EUR][Emissionswährung] umgerechneten] und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] normiert 1. Sollte der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap liegen, erhält der Anleger pro Zertifikat den Höchstbetrag. 2. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den [Basispreis][Deep:][Startpreis] überschreitet oder diesem entspricht und unter dem Cap liegt, wird der Auszahlungsbetrag "AB" pro Zertifikat gemäß der folgenden Formel berechnet: [ AB = EB [Deep:] [ AB = EB BW final 1 + P 1 ] Basispreis BW final psw + P psw ] Basispreis wobei EB = der Exposure-Betrag pro Zertifikat [Deep:][pSW = der prozentuale Startwert (entspricht dem Startpreis geteilt durch den Basispreis)] 13

14 P = der Partizipationsfaktor BW final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag 3. Unterschreitet der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den [Basispreis][Deep:][Startpreis], entspricht der Auszahlungsbetrag je Zertifikat dem Exposure-Betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, wobei für die Beurteilung der Performance der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag durch den Basispreis geteilt wird. C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): [der in der Ausstattungstabelle genannten Tag][Datum] spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][vom Indexsponsor an einem Tag festgestellter und veröffentlichter Schlusskurs des [Index]] [andere Bestimmung] Edelmetall:][Gold/Silber:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Gold][Silber] Preis für eine [Feinunze Gold] [Unze Silber] mit Lieferung in London durch ein zu dieser Lieferung befugtes Mitglied der LBMA, der aufgrund einer Vereinbarung mit der LBMA von unabhängigen Dienstleistern berechnet und verwaltet und von der LBMA üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt] [Platin/Palladium:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Platinum][Palladium] Preis für eine Unze [Platin][Palladium] mit Lieferung in London durch ein für diese Lieferung befugtes Mitglied der LPPM, der von der LME berechnet und verwaltet und üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für 14

15 den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt] [andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die][der] [in der Ausstattungstabelle genannte Basiswert] [Aktie] [Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [Fonds] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. Outperformance-Zertifikate [mit Währungsumrechnung] C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: Outperformance-Zertifikat bezogen auf bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung)][die][den] [Aktie][Index][Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds]] Clearing Nummern [siehe Ausstattungstabelle][ WKN: ISIN: ] C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit: C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Outperformance-Zertifikate erhalten am Fälligkeitstag einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe entweder nur vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag oder außerdem noch von einem Partizipationsfaktor sowie gegebenenfalls vom Maßgeblichen Umrechnungskurs abhängt[, oder den Höchstbetrag]. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] 15

16 Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt - Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht, die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Outperformance- Zertifikat erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: 1. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis, entspricht der Auszahlungsbetrag je Zertifikat dem Exposure-Betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts[ sowie geteilt durch den Maßgeblichen Umrechnungskurs], wobei für die Beurteilung der Performance der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag durch den Basispreis geteilt wird. 16

17 2. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über dem Basispreis, wird der Auszahlungsbetrag "AB" pro Zertifikat gemäß der folgenden Formel berechnet: AB = EB BW final P 1 Basispreis FX EB = der Exposure-Betrag P = der Partizipationsfaktor BW final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [FX = der Maßgebliche Umrechnungskurs] [Capped:] [Dabei kann der Auszahlungsbetrag den genannten Höchstbetrag nicht überschreiten.] C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): [der in der Ausstattungstabelle genannten Tag][Datum] spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][vom Indexsponsor an einem Tag festgestellter und veröffentlichter Schlusskurs des [Index]] [andere Bestimmung] Edelmetall:][Gold/Silber:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Gold][Silber] Preis für eine [Feinunze Gold] [Unze Silber] mit Lieferung in London durch ein zu dieser Lieferung befugtes Mitglied der LBMA, der aufgrund einer Vereinbarung mit der LBMA von unabhängigen Dienstleistern berechnet und verwaltet und von 17

18 der LBMA üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt] [Platin/Palladium:][der in USD ausgedrückte am [Vormittag][Nachmittag] festgestellte London [Platinum][Palladium] Preis für eine Unze [Platin][Palladium] mit Lieferung in London durch ein für diese Lieferung befugtes Mitglied der LPPM, der von der LME berechnet und verwaltet und üblicherweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht wird, die die für den jeweiligen Tag gültigen Preise zeigt] [andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die][der] [in der Ausstattungstabelle genannte Basiswert] [Aktie] [Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [Fonds] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. Airbag-Zertifikate mit Lieferverpflichtung C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: Airbag-Zertifikat bezogen auf bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung)][die][den] [Aktie][Index] [Fonds]] Clearing Nummern [siehe Ausstattungstabelle] [WKN: ISIN: ] C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit: C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Airbag-Zertifikate erhalten am Fälligkeitstag entweder einen einen Festbetrag [oder den Höchstbetrag] oder [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Festbetrag[, den Höchstbetrag] oder [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile] erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält 18

19 der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt - Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht, die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Airbag-Zertifikat erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Airbag-Zertifikate am Fälligkeitstag gibt es drei Möglichkeiten: 19

20 1. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Basispreis liegt, wird der Auszahlungsbetrag "AB" gemäß der folgenden Formel berechnet: BW final AB = EB Basispreis wobei EB = der Exposure-Betrag pro Zertifikat BW final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [Capped:] [Der Auszahlungsbetrag je Zertifikat kann dabei den Höchstbetrag nicht überschreiten.] 2. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis und [auf oder] über der Airbag-Grenze, entspricht der Auszahlungsbetrag pro Zertifikat dem Festbetrag. Die Airbag-Grenze wird am Ausgabetag auf einen Wert unterhalb des Basispreises festgelegt. 3. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter der Airbag-Grenze, wird dem Anleger am Fälligkeitstag eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von [Aktien][Indexzertifikaten][Fondsanteilen] geliefert. (Das Bezugsverhältnis wird berechnet, indem der Exposure-Betrag durch die Airbag-Grenze geteilt wird.) [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): [der in der Ausstattungstabelle genannten Tag][Datum] spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung oder Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. 20

21 Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][vom Indexsponsor an einem Tag festgestellter und veröffentlichter Schlusskurs des [Index]] [andere Bestimmung] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die][der] [in der Ausstattungstabelle genannte Basiswert] [Aktie] [Index, Indexsponsor, ISIN] [Fonds]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. Airbag-Zertifikate mit Barausgleich C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Inhaberschuldverschreibung Gattung: Airbag-Zertifikat bezogen auf bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung)][die][den] [Aktie][Index][Edelmetall][Futures-Kontrakt] [Fonds]] Clearing Nummern [siehe Ausstattungstabelle] [WKN: ISIN: ] C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit: C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Airbag-Zertifikate erhalten am Fälligkeitstag entweder einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts [sowie gegebenenfalls einem Partizipationsfaktor] abhängt, oder einen Festbetrag [oder den Höchstbetrag]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Festbetrag[, den Höchstbetrag] oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] 21

22 [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt - Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortsetzung des öffentlichen Angebots:] Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [Die Wertpapiere sind in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] einbezogen.] [- entfällt Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht, die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Airbag-Zertifikat erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Airbag-Zertifikate am Fälligkeitstag gibt es drei Möglichkeiten: 1. Falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag 22

23 auf oder über dem Basispreis liegt, wird der Auszahlungsbetrag "AB" gemäß der folgenden Formel berechnet: [mit Partizipationsfaktor:][AB = EB x BW final 1 + P 1 ] Basispreis BW final [ohne Partizipationsfaktor:]AB = EB Basispreis wobei EB = der Exposure-Betrag pro Zertifikat [P = der Partizipationsfaktor] BW final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [Capped:] [Der Auszahlungsbetrag je Zertifikat kann dabei den Höchstbetrag nicht überschreiten.] 2. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis und [auf oder] über der Airbag-Grenze, entspricht der Auszahlungsbetrag pro Zertifikat dem Festbetrag. Die Airbag-Grenze wird am Ausgabetag auf einen Wert unterhalb des Basispreises festgelegt. 3. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag unter der Airbag-Grenze, entspricht der Auszahlungsbetrag je Zertifikat dem Exposure-Betrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts, wobei für die Beurteilung der Performance der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag durch die Airbag-Grenze geteilt wird. Der so berechnete Betrag wird auf jeden Fall kleiner als der Festbetrag sein. C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): [der in der Ausstattungstabelle genannten Tag][Datum] spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfol- 23

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