Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Einstieg und Schnell-Check: Warum braucht ein Verein eine Satzung?

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1 Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Einstieg und Schnell-Check: Warum braucht ein Verein eine Satzung? mit Stefan Wagner, Dresden 1

2 Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie in diesem Seminar? B. Warum braucht ein Verein überhaupt eine schriftliche Satzung? C. Grundprinzipien für die Arbeit mit der Satzung D. Die Elemente eines Satzungs-Schnell-Checks E. Weiterführende Tipps und Arbeitshinweise 2

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4 Der rote Faden des heutigen Seminars... Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie in diesem Seminar? B. Warum braucht ein Verein überhaupt eine schriftliche Satzung? C. Grundprinzipien für die Arbeit mit der Satzung D. Die Elemente eines Satzungs-Schnell-Checks E. Weiterführende Tipps und Arbeitshinweise 4

5 Grundlage der Vereinstätigkeit Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz: Grundsatz der Vereinigungsfreiheit Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen. Vereinsautonomie Satzungsautonomie 5

6 Vereinsautonomie Satzungsautonomie Bundesverfassungsgericht: Die Selbstbestimmung über die eigene Organisation das Verfahren der internen Willensbildung und die Führung der Vereinsgeschäfte sind wesentliche Prinzipien der Garantie des Grundgesetzes. 6

7 Die Vereinsarten des BGB Das BGB kennt vier verschiedene Vereinsarten, die in der Praxis unterschiedliche Bedeutung haben. Wirtschaftlicher Verein 22 BGB Die Vereinsarten des BGB Ausländischer Verein 23 BGB Rechtsfähiger Verein = e. V. 21, 55 BGB Nicht rechtsfähiger Verein 54 BGB Gemeinnützig Nicht gemeinnützig 7

8 Die Vereinsarten des BGB Rechtsfähiger Verein = e. V. 21, 55 BGB Nicht rechtsfähiger Verein 54 BGB Entsteht durch Eintragung in das Vereinsregister Anmeldung nach 60 BGB Erforderlich: Schriftliche Satzung ( 59 Abs. 2 BGB) Gemeinnützigkeit? 59, 60 AO: Schriftliche Satzung 8

9 Grundsatz der schriftlichen Satzung: auch bei Satzungsänderungen! Eine Satzungsänderung wird erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam ( 71 Abs. 1 BGB). Also: Der Satzungsänderungsbeschluss in der Mitgliederversammlung allein ist nicht ausreichend. Bei allen Anmeldungen zum Vereinsregister: Form beachten! 77, 129 BGB notarielle Beglaubigung! 9

10 Grundverständnis und Allgemeines rund um die Satzung (1) Die Satzung als Fundament des Vereins ist dessen Spiegelbild und Visitenkarte. Es gibt keine Mustersatzungen! Schlanke Satzung dicke Satzung? Eine Satzung ist lebendig und nicht statisch! Eine Satzung ist ein Maßanzug : Jeder Verein braucht eine passende Satzung! 10

11 Grundverständnis und Allgemeines rund um die Satzung (2) Unterschiedliche Vereinstypen unterschiedliche Satzungen - Monovereine - Mehrspartenvereine mit Untergliederungen - Vereine/Verbände mit regionalen Untergliederungen - Vereine mit Delegiertensystem - Fördervereine - Landes- und Bundesfachverbände usw. 11

12 ) *, -. Grad der Organisation und Umfang der Satzung + - / * ) Anzahl und Gewicht der Regelungsinhalte 12

13 Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie in diesem Seminar? B. Warum braucht ein Verein überhaupt eine schriftliche Satzung? C. Grundprinzipien für die Arbeit mit der Satzung D. Die Elemente eines Satzungs-Schnell-Checks E. Weiterführende Tipps und Arbeitshinweise 13

14 Ausgangspunkt: Was sagt das Vereinsrecht zum Thema Satzung? 25 BGB Vereinsverfassung BGB zwingend Satzung BGB nachgiebig Vereinsordnungen 14

15 Prinzip 1: Wesentliche Grundentscheidungen des e. V. sind der Satzung vorbehalten! Satzungsinhalt BGH: Wesentliche Grundentscheidungen des Vereinslebens gehören in die Satzung! Vereinsordnungen 15

16 Prinzip 2: Satzung hat Vorrang vor dem Gesetz! Grundsatz: Vertrag geht vor Gesetz! Also: Satzung geht vor BGB Aber: BGB muss beachtet werden!... Merke: Erst Blick in die Satzung, dann in das BGB Wenn die Satzung schweigt, greift das BGB! 16

17 Prinzip 3: Der Satzungsinhalt besteht aus zwei verschiedenen rechtlichen Kategorien Was muss unbedingt in der Satzung geregelt werden? = Pflicht Was kann in der Satzung geregelt werden? = Kür 17

18 Woraus ergibt sich der Pflichtinhalt einer Satzung? Was muss unbedingt in der Satzung geregelt werden? = Pflicht BGB-Vereinsrecht BGB Abgabenordnung (AO) Gemeinnützigkeit 51 ff. AO Registergericht Finanzamt Kern: Mindestinhalt nach 60 BGB Steuer-Mustersatzung: Anlage 1 zu 60 AO 18

19 Prüfungsmaßstab für die Eintragung einer Satzung im Vereinsregister ist im Wesentlichen 60 BGB 60 BGB Mitglieder bei der Gründung - Zweck - Name - Sitz - Ziel der Eintragung - Ein- und Austritt der Mitglieder - ob und welche Beiträge - Bildung des Vorstands - Einberufungsvoraussetzungen der MV - Form Einberufung - Beurkundung der Beschlüsse 59 - Tag des Satzungsbeschlusses 19

20 Prinzip 4: Satzung kann von bestimmten Regelungen des BGB-Vereinsrechts abweichen! BGB-Vereinsrecht Zwingende Regelungen Satzung kann nicht abweichen! Nachgiebige Regelungen Satzung kann abweichen! 20

21 Zwingende Regelungen des Vereinsrechts Folgende Regelungen des Vereinsrechts sind zwingend und müssen in der Satzung beachtet werden bzw. die Satzung darf hiervon nicht abweichen: 26: Vorstand 31 und 31a: Vereinshaftung + Vorstandshaftung 32: Mitgliederversammlung 34: Befangenheit und Interessenwiderstreit 35: Sonderrechte einzelner Mitglieder 39: Kündigung der Mitgliedschaft 42: Insolvenzantragspflicht des Vorstands 47-53: Liquidationsverfahren 21

22 Wie erkennt man im Gesetz nachgiebige Vorschriften, von denen die Satzung abweichen darf? Nachgiebige Regelungen Satzung kann abweichen! Sonderkatalog 40 BGB Öffnungsklausel in Gesetzesvorschriften 26 Abs. 2 S Abs Abs a Abs. 1 S Abs. 1 S Abs Abs Abs

23 Prinzip 5: Eingeschränkter Prüfungsmaßstab des Registergerichts Was wird geprüft? + Mindestorganisation + Zweck des Vereins + Katalog des 60 BGB Maßstab + Inhalt ist freigestellt + Kein Verstoß gegen Vorschriften des BGB Allgemein: Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgründe? Inhaltlich: Art. 9 Abs. 1 GG i.v.m. 25 BGB: Gestaltungsfreiheit 23

24 Grundproblem im Umgang mit dem Vereinsrecht und einer Satzung Wenig inhaltliche Vorgaben im Gesetz! Weiterer Gestaltungsspielraum beim Ausfüllen einer Satzung! Kontrolle durch die Gerichte! Wo kein Kläger, da kein Richter... 24

25 Besonderheit des Vereinsrechts Merke! Wenn eine Satzung eingetragen ist, ist ist sie sie noch lange nicht vollständig und perfekt! Warum? 25

26 Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie in diesem Seminar? B. Warum braucht ein Verein überhaupt eine schriftliche Satzung? C. Grundprinzipien für die Arbeit mit der Satzung D. Die Elemente eines Satzungs-Schnell-Checks E. Weiterführende Tipps und Arbeitshinweise 26

27 Prüfungsmaßstab für die Eintragung einer Satzung im Vereinsregister ist im Wesentlichen 60 BGB 60 BGB Mitglieder bei der Gründung - Zweck - Name - Sitz - Ziel der Eintragung - Ein- und Austritt der Mitglieder - ob und welche Beiträge - Bildung des Vorstands - Einberufungsvoraussetzungen der MV - Form Einberufung - Beurkundung der Beschlüsse 59 - Tag des Satzungsbeschlusses 27

28 Wie gehen wir bei unserem Satzungs-Check vor? Der Aufbau und die Reihenfolge der Themen und Inhalte orientieren sich an einem klassischen Satzungsaufbau. Die folgenden Ausführungen gehen z. T. über den Pflichtinhalt einer Satzung hinaus, dienen aber der Abrundung. A. Allgemeines, Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit B. Mitglieder und Beitragswesen C. Vorstand und Geschäftsführung D. Mitgliederversammlung, Beschlussfassung E. Grundsätze für die Tätigkeit im Verein, Ehrenamt, Vergütung F. Vereinsleben G. Auflösung und Beendigung des Vereins H. Formalien 28

29 A. Allgemeines, Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit (1) Name des Vereins? Sitz des Vereins? Ziel der Eintragung als e. V. nach Eintragung: Namenszusatz e. V. 29

30 A. Allgemeines, Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit (2) Zweck des Vereins? a) Vereinsrecht: 21 BGB - Ideeller Zweck b) Gemeinnützigkeit: 52 Abs. 2 AO Katalog vorgegeben! Neufassung zum ! Gemeinnützigkeit? Zweckverwirklichung: 60 Abs. 1 AO 30

31 A. Allgemeines, Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit (3) Der e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar <gemeinnützige - mildtätige kirchliche> Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist <...Katalog 52 Abs. AO beachten>. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch: <...>. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 31

32 B. Mitglieder und Beitragswesen Eintritt der Mitglieder in den Verein - Wie erfolgt die Aufnahme in den Verein (Verfahren, Zuständigkeit)? - Kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen gemeinnützigen e. V.! Austritt der Mitglieder (Kündigung) Beitragswesen - Gründe? - Beispiele: Kündigung, Ausschluss, Streichung aus der Mitgliederliste - 58 Nr. 2 BGB: ob und welche Beiträge - Merke: Alle Beitragsarten müssen in der Satzung (!) verankert sein, - nicht die Höhe! - Problem: Umlagen als Sonderbeitrag 32

33 C. Vorstand und Geschäftsführung (1) Pflichtorgan: Vorstand nach 26 BGB - Wer oder was ist Vorstand eines Vereins? - Zusammensetzung? - Vertretungsregelung beim mehrköpfigen Vorstand? - Eintragung in das Vereinsregister - Wer bestellt den Vorstand? - Beschränkung der Vertretungsmacht? Eintragung in das Vereinsregister! - Wie erfolgt die Beschlussfassung im Vorstand? 33

34 C. Vorstand und Geschäftsführung (2) Pflichtorgan: Vorstand nach 26 BGB - Spezial: Handlungsfähigkeit des Vorstands und des Vereins sichern! Übergangsklausel: Vorstand bleibt bis Bestellung eines neuen Vorstands im Amt Selbstergänzungsklausel: Ausscheiden während der Amtszeit? Personalunion zulässig? Vertretung beim Online-Banking? 34

35 C. Vorstand und Geschäftsführung (3) Das Vereinsrecht kennt zwei Grundprinzipien der Kompetenzverteilung im e. V.: Zuständigkeiten im e. V. Vorstand 26 BGB 27 Abs. 3 BGB = Geschäftsführungsorgan Mitgliederversammlung 32 Abs. 1 S. 1 BGB = Grundlagengeschäfte 35

36 C. Vorstand und Geschäftsführung (4) AV Vorstand nach 26 BGB IV Vertretungsorgan = gesetzlicher Vertreter Geschäftsführungsorgan Grundlage: 26 Abs.1 BGB zwingend! nicht delegierbar! satzungsfest! Grundlage: 27 (3) BGB aber: weich nach 40 BGB Satzung hat Vorrang Satzungsgrundlage erforderlich also: Delegation möglich 36

37 D. Mitgliederversammlung und Beschlussfassung (1) Die Mitgliederversammlung (MV) ist das 2. Pflichtorgan eines e. V. - Alternativ: Delegiertensystem Wie erfolgt die Einberufung? - Wer beruft nach welchen Voraussetzungen ein? - Form und Frist - Zuständigkeit? - Ohne Tagesordnung geht nichts! Beurkundung der Beschlüsse? Wie und durch wen? Minderheitenbegehren ( 36, 36 BGB)? 37

38 D. Mitgliederversammlung und Beschlussfassung (2) Kernthema der Praxis: Welche Mehrheiten sind für die Beschlussfassung und damit auch bei Wahlen anzuwenden? - 32 Abs. 1 S. 3 BGB: Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen entscheidet - Auslegung der Begriffe? - BGH: Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht! - Nur: Ja- und Nein-Stimmen. - Beispiel: 25 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen = 50 abgegebene Stimmen: Ergebnis? 38

39 D. Mitgliederversammlung und Beschlussfassung (3) Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat die MV im Verein? Worüber entscheidet sie? Welche Entscheidungen muss der Vorstand vorlegen? Lesen Sie 40 BGB!! 32 Abs. 1 S. 1 BGB... die MV ist zuständig soweit nicht... Vorstand... anderes Organ Satzungsgrundlage erforderlich!! 39

40 E. Tätigkeit im Verein - Ehrenamt - Vergütung Grundsatz im Vereinsrecht: Ehrenamt - Grundlage: 27 Abs. 3 i. V. m. 662 ff. BGB - Folge: Keine Vergütungen und Abgeltung der Tätigkeit oder Arbeitszeit - Nur: Aufwendungsersatz (materielle Aufwendungen): 670 BGB - Satzung kann abweichen! Seit : Ehrenamtspauschale 3 Nr. 26a EStG - Satzungsgrundlage erforderlich! - Letzte Frist für Sünder : ! 40

41 F. Vereinsleben Satzungsänderungsmehrheit: 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ( 33 Abs. 1 S. 1 BGB) Haftungsbeschränkung: Zulässig im Innenverhältnis zu den Mitgliedern Vereinsordnungen? EDV-Einsatz bei der Mitgliederverwaltung - Datenschutz! 41

42 G. Auflösung und Beendigung des Vereins Wie und durch wen erfolgt die Auflösung des e. V.? Bestellung von Liquidatoren - Liquidationsverfahren - Sperrjahr An wen fällt das Vereinsvermögen? - Satzung muss Regelung treffen! - Problem der Gemeinnützigkeit - Formulierung der AO-Mustersatzung verwenden! 42

43 H. Formalien und Schlussbestimmungen Datum der Beschlussfassung der Satzung/-änderung festhalten Unterschriften (Gründung: 7 Gründungsmitglieder - später Vorstand) 43

44 Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie in diesem Seminar? B. Warum braucht ein Verein überhaupt eine schriftliche Satzung? C. Grundprinzipien für die Arbeit mit der Satzung D. Die Elemente eines Satzungs-Schnell-Checks E. Weiterführende Tipps und Arbeitshinweise 44

45 Weitere Seminare mit Herrn Wagner zum Thema Satzung : Häufige Fehlerquellen in einer Vereinssatzung Dienstag, , Uhr Die neueste Rechtsprechung rund um die Vereinssatzung Dienstag, , Uhr Wie plane und organisiere ich eine perfekte Satzungsänderung? Dienstag, , Uhr Der Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner unterrichtet seit Jahren an der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Köln und hält regelmäßig Seminare für Vereine und Verbände. Außerdem ist er Vorsitzender des Schiedsgerichts beim Sächsischen Schwimmverband e. V. 45

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