MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF
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- Hella Pfaff
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1 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 92 Anfangs Mai 2017 Gedicht zum Maibaum Dem Dorfe diene ich als Zier, steh jedes Jahr am Platze hier, von weitem seht man mich schon stehn, grüss alle die vorübergehn! Herzlichen Dank an Hanspeter Gasser und an die Bürgergemeinde für den schönen 1. Mai-Baum!
2 Aus der Gemeindekanzlei Schalteröffnungszeiten vom 10. Mai und 16. Mai 2017 Aufgrund Abwesenheit ist der Schalter am Mittwoch 10. Mai 2017 und am Dienstagabend 16. Mai 2017 ( Uhr), geschlossen. Aus dem Gemeinderat FRÜHLINGSZEIT - FREIZEIT DRAUSSEN. ABER MIT RÜCKSICHT! Mit den Frühlingsmonaten kommt auch die Zeit, in deren man viel Freizeit draussen verbringt. Man geniesst die Sonnentage, die warmen Abende und weitere Annehmlichkeiten, die das Leben im Freien bietet. Diese Freiheiten bringen aber auch Verpflichtungen mit sich und verlangen die Rücksichtnahme auf die Nachbarn, sei dies beim Grillieren, beim Feiern im Garten, beim Plantschen im eigenen Swimmingpool oder beim Musikhören oder beim Musizieren im Freien. Daneben leisten alle möglichen Hilfsmittel bei den Arbeiten im Garten ihre guten Dienste. Viele der eingesetzten Geräte verursachen dabei aber unweigerlich Lärm, der unser Leben zunehmend belastet. Die Gemeinde Nusshof hat zwar noch kein Polizeireglement, doch sollten die nachfolgenden Zeiten für alle Einwohner/Innen annehmbar sein. Deshalb bitten wir Sie, dass Sie den Rasen werktags von bis Uhr und von bis Uhr mähen, samstags schlagen wir bis Uhr vor. Diese Bestimmung gilt im Wohngebiet auch für weitere motorbetriebene Maschinen und Geräte. Eine Alternative zu den lärmigen Gartengeräten ist die gute alte Handarbeit, welche nebenbei erst noch die Fitness unterstützt. Denken Sie bitte daran, dass auch Ihre Nachbarn die warme Jahreszeit geniessen und sich erholen möchten und nehmen Sie Rücksicht bei Ihren eigenen Aktivitäten. Ihre Nachbarschaft wird Ihnen dankbar sein.
3 Drohnen Wiederholte Reklamationen und Anfragen betreffend Drohnenflüge, veranlassen uns nachstehendes in Erinnerung zu rufen: Drohnen von 500g bis 30kg darf man grundsätzlich ohne Bewilligung fliegen. Wer mit seiner Drohne einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Flieger einer Drohne über 500 Gramm brauchen deshalb eine Haftpflichtversicherung bis eine Million Franken. Der Nachweis muss mitgeführt werden. Viele Drohnen auf dem Markt fallen in die Kategorie A sind also schwerer als 500 Gramm aber leichter als 30 Kilogramm. In sogenannten «Luftraumkontrollzonen» wie der Stadt Zürich oder Basel darf die Drohne ausserdem nicht höher als 150 Meter fliegen. Wer wie die meisten eine Kamera an seiner Drohne montiert hat, muss zusätzlich den Datenschutz beachten. Personen dürfen nur gefilmt werden, wenn sie damit einverstanden sind oder unkenntlich gemacht werden. Aber auch das Filmen von Gärten und Wohnungen ist höchst heikel. «Das bewusste Aufzeichnen von Privatem, also einer Wohnung oder einem Garten, ist gemäss Strafgesetzbuch verboten». Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden. Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen. Sie sind unter folgenden Bedingungen durch das BAZL bewilligungspflichtig: Im 5-km-Umkreis eines Flughafens Näher als 100m an Gruppen von über 25 Personen, die «dicht beieinander stehen» Sobald die Drohne aus dem Blickfeld des Piloten fliegt.
4 Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis, besonders für die Fussgänger/innen. Zudem wird die Grünabfuhr erschwert. Tiefhängende Äste und Sträucher dürfen nicht in das Strassenprofil ragen. Weiter darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden und Strassenschilder müssen sichtbar bleiben. Die Gartenbesitzer, die Hauswarte sowie alle Bewirtschafter sind ersucht, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Fusswege grosszügig zurückzuschneiden. Es empfiehlt sich, das Material zu häckseln und zu Kompost zu verarbeiten.
5 Aus der Abfallfront Nächste Grünabfuhr: Montag, 08. Mai 2017 Aus dem Wahlbüro Abstimmung vom 21. Mai 2017 Eidgenössische Vorlagen: 1. Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 Kantonale Vorlagen: 2. Formulierte Gesetzesinitiative «Ja zum Bruderholzspital» vom 19. Oktober Nicht formulierte Initiative «Ja zu fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen» vom 15. Oktober Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Abschaffung der Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Landrats (Landratsbeschluss vom 9. Februar 2017) 5. Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit der Baselbieter Gemeinden (Landratsbeschluss vom 9. Februar 2017) Für die briefliche Stimmabgabe müssen die Wahlzettel mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis bis am Samstag, , Uhr, im Briefkasten der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahlbüro am Sonntag, von bis Uhr geöffnet.
6 Aus dem Frauentreffen Am 19. Mai findet das letzte Frauentreffen vor den Sommerferien in der Grapparia statt. Anmelden kann man sich unter
7 Veranstaltungsbewilligung im Wald Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des Schul-OL 2017 der Sekundarschule Sissach mit ca. 600 SchülerInnen (pro Klassenstufe ca. 200) vom Dienstag, 31. Oktober 2017 oder Dienstag, 7. November 2017 oder Dienstag, 14. November 2017 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Zunzgen, Ramlinsburg, Hölstein, Sissach, Hersberg, Liestal, Lausen, Nusshof, Böckten, Wintersingen mit Auflagen erteilt. Aus den Kirchgemeinden Gottesdienstplan ab Mai 2017 Wintersingen-Nusshof Konzerte, Filme und Jazzgottesdienste werden separat publiziert Datum Zeit und Ort PfarrerIn -- OrganistIn Bemerkungen 14. Mai 10:00 WS Sonja -- Regula Muttertag 28. Mai 19:00 WS Sonja -- Nicole Mit Kirchenchor Sissach 4. Juni 10:00 WS Sonja -- Nicole Pfingsten mit Abendmahl. Arisdorfer Gemeinde zu Gast! 25. Juni 10:00 WS Matthias -- Regula 9. Juli 10:00 WS Sonja -- Gemischtenchor Pfarrgarten oder Kirche (Witterung) 23. Juli 10:00 WS Sonja -- Nicole 6. Aug 10:00 Nusshof Sonja -- Nicole 20. Aug 10:00 WS Sonja -- Regula/Sylvia Segnung Schulkinder 3. Sept 10:00 WS Gerd -- Nicole Verenasonntag mit Abendmahl 17. Sept 10:00 WS Sonja -- Musikverein Bettag. mit Apero riche 1. Okt 19:00 WS Gerd -- Nicole 22. Okt 11:00 Buus Erntedank Ort wird noch separat publiziert 12. Nov 19:00 WS Matthias -- Nicole 26. Nov 10:00 WS Sonja -- Regula/Sylvia Ewigkeitssonntag 10. Dez 10:00 Nusshof Matthias -- Ulrike 2. Advent 24. Dez 17:00 WS Sonja -- Fabian Heiliger Abend 25. Dez 10:00 WS Sonja -- Nicole Weihnachtsmorgen mit Abendmahl
8 Ein paar spezielle Gottesdienste und Anderes Bis zu den Sommerferien haben wir einpaar spezielle Gottesdienste geplant, auf die ich Sie gerne aufmerksam machen möchte: Am 14. Mai, Muttertag, wird Regula Hungerbühler die mütterlichen Naturen mit schönen Melodien erfreuen (die väterlichen Naturen natürlich auch). Am 28. Mai werden wir im Abendgottesdienst neben Nicole Furler an der Orgel auch den Kirchenchor aus Sissach zu Gast haben. Auch das wird ein erfreuliches musikalisches Ereignis. An Pfingsten schliesslich, 4. Juni, wird die Gemeinde von Arisdorf-Giebenach-Hersberg bei uns zu Gast sein und mit uns Gottesdienst feiern. Und wenn ich schon dabei bin, dann möchte ich sehr gerne auch auf das Konzert der Musikschule Sissach hinweisen, das jedes Jahr in unserer Kirche stattfindet. Dieses Jahr 13. Juni Abends um 19:00 Uhr. Im zweiten Halbjahr finden noch weitere Dinge statt, wie zum Beispiel eine gottesdienstliche Erfahrung der besonderen Art, eine sogenannte 'Jazz-Vesper' und im November ein Konzert mit Fabian von Dungen (Tasten) und Karen Haverbeck (Gesang). Weiteres ist am Kochen, aber das wird dann in einem der nächsten Gmeiniblettli publiziert. Pfarrerin Sonja Wieland
9 Flohmarkt und Kleiderverkauf im und ums Pfarrhaus Am Samstag den 10. Juni findet wieder eine 'Boutique' im Pfarrhaus statt. Dieses Mal möchten wir zusätzlich dazu allen aus Wintersingen und Nusshof die Gelegenheit geben an einem Flohmarkt ihre Schätze aus Keller und Estrich an Interessierte weiter zu verkaufen. Der Flohmarkt liegt in Ihren Händen! Also wenn Sie oder Ihre Kinder einen kleinen Stand (Campingtisch, Sonnenschirm?, Decke fuer auf's Gras im Garten) aufbauen möchten, dann stellen wir das Gelände vor und hinter dem Pfarrhaus gerne zur Verfügung. Wir wären einfach froh wenn Sie Ihren Stand selber mitbringen und aufbauen würden und Nichtverkauftes am Abend auch wieder mitnehmen würden (wir haben keine Kapazität um Übriggebliebenes zu entsorgen) Etwa 4 Gartengarnituren stehen zur Verfügung und werden am Tag selber ausgegeben. Die Boutique wird von uns organisiert und betreut. Das Boutiqueteam ist wiederrum für Kleiderspenden dankbar. Die Kleider können ab heute vor dem Pfarrhaus deponiert werden. Wie immer geht der Erlös an die Winterhilfe. Der Flohmarkt besteht aus Ihren eigenen Dingen. Und selbstverständlich behalten Sie den Erlös aus Ihren eigenen Verkäufen! Die Kaffemaschine macht für 1.50 einen guten Kaffee und was Kaltes wird es auch zu trinken geben. Mit etwas Glück kann man vielleicht in der Brauerei gegenüber ein Steak kaufen. Boutique und Flohmi von 13:00 bis 17:00 Uhr Bitte stellen Sie bis 12:30 Ihren Flohmistand auf, so dass wir um 13:00 Uhr die Türen öffnen können. Mit freundlichem Gruss, das OK
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