Drohnenflug! Fassung

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1 Drohnenflug! Fassung Vorab sollte wir mal die Begriffsbestimmung klären. Drohnen sind selbstfliegende ungesteuerte Flugobjekte. Quadrocopter also Mehrrotorcoptoren sind Manngesteuerte Flugobjekte also keine Drohnen! Also ist die Begrifffsbestimmung Drohnenflug eigentlich falsch. Das zur Einleitung. Es wird auch unterschieden ob es sich um Flugmodelle oder um Drohnen handelt bzw. ob es sich um Spielzeug handelt. Klasse Flugmodell LFG 24 c: Um als Flugmodell zu gelten, müssen folgende Punkte zu treffen - Flugmodelle sind bewilligungsfrei.: unentgeltlich nicht gewerblich Freizeit nur zum Zweck des Fluges selbst (bedeutet: sobald eine Kamera am Modell befestigt ist, gilt der Flug nicht mehr zum Zweck des Fluges selbst!! (auch das ist eine Interpretation der AustroControl. Im Gesetzestext ist darüber nichts zu finden, es gibt keine Definition wann es sich nicht mehr um den Flug selbst handelt.) UPDATE: Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!) max. 25kg ausserhalb von Sicherheitszonen max. 500m Radius (Sichtverbindung muss gegeben sein) Klasse Flugmodell über 25kg LFG 24 c: unentgeltlich nicht gewerblich Freizeit nur zum Zweck des Fluges selbst (bedeutet: sobald eine Kamera am Modell befestigt ist, gilt der Flug nicht mehr zum Zweck des Fluges selbst!! (auch das ist eine Interpretation der AustroControl. Im Gesetzestext ist darüber nichts zu finden, es gibt keine Definition wann es sich nicht mehr um den Flug selbst handelt.) UPDATE: Laut Austro Control ist der Flug mit einer Kamera zum Zweck von FPV nicht genehmigungspflichtig!) 25kg 150kg ausserhalb von Sicherheitszonen max. 500m Radius (Sichtverbindung muss gegeben sein) Bewilligung durch den Aeroclub Österreich.

2 Die Drohnen Kommen wir zu den Drohnen, also zu den Modellen die Kameras mitführen. Hier gibt es 2 Klassen und dann noch Kategorien die sich je nach Fluggebiet sowie Gewicht der Drohne richten. Klasse 1 ulfz LFG 24 f: entgeltlich gewerblich Flug nicht Selbstzweck max. 150kg nicht für Freizeit Sichtverbindung Bewilligung durch AustroControl LBTH67. Klasse 2 ulfz LFG 24 f: entgeltlich gewerblich Flug nicht Selbstzweck max. 150kg nicht für Freizeit keine Sichtverbindung Bewilligung durch AustroControl LBTH UAV. Diese werden wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und zugelassen (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist ein Pilotenschein erforderlich. Die Kategorien A, B, C & D der ulfz Klasse 1 So, wir wissen also wir haben eine Drohne, also ein ulfz, der Klasse 1 (unter 150kg und wir wollen damit filmen oder Fotos machen). Dann kommen wir jetzt zu den einzelnen Kategorien. Die Kategorien setzen sich aus der Masse des ulfz und des Fluggebietes zusammen, über dem geflogen werden soll. Dazu sollten wir einmal wissen, wo soll geflogen werden? Hier gibt es 4 Gebietsarten: Einsatzgebiet I Unbebautes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet. Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten.

3 Einsatzgebiet II Unbesiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt ausschließlich über unbesiedeltem Gebiet, welches maximal eine sekundäre Bebauung (z.b. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen darf. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen nur vereinzelt Menschen temporär (z.b. Wanderer) aufhalten. Einsatzgebiet III Besiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt über einem Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.b. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbeoder Erholungsgebiet genutzt wird. Einsatzgebiet IV Dichtbesiedeltes Gebiet Der Betrieb des ulfz erfolgt über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet (vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt). WICHTIG: Der Betrieb über Menschenansammlungen (sprich bei Events) bedarf einer gesonderten Genehmigung der AC und ist nur im Einzelfall möglich. So, jetzt wissen wir also über welchem Gebiet wir fliegen wollen, jetzt gibt es noch 3 Gewichtsklassen: bis einschließlich 5kg bis einschließlich 25kg bis einschließlich 150k Zusammenfassung Gemäß der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG) ist seit Für unbemannte Luftfahrzeuge ist die AUSTRO CONTROL die zuständige Behörde. Austro Control ist ausschließlich für die luftfahrtrechtliche Bewilligung zuständig. Grundsätzlich wird bei der Bewilligung von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 in erster Linie auf das Gefährdungspotential abgestellt. Die Bestimmungen unterscheiden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und nach Gewichtsklassen. Insgesamt sind vier Kategorien von unbemannten Luftfahrzeugen definiert (A-D). Danach richtet sich im Wesentlichen die Strenge der Auflagen. (z.b. Bauvorschriften, Leistungsparameter, Qualifikation des Piloten usw.).es liegt in der Verantwortung des Betreibers alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten. z.b. Datenschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw. Also ob mit Kamera geflogen werden darf oder nicht bzw. ob gefilmt werden darf und was mit den Aufnahmen dann geschied unterliegt nicht der Austro Control.

4 Grundlegend wird unterschieden ob es sich um Luftfahrzeuge oder um Spielzeug handelt. Wenn es Luftfahrzeuge handelt, unterscheiden wir die Klasse 1 (mit Sichtverbindung) oder Klasse 2 (ohne Sichtverbindung) handelt. Daraus ergeben sich dann folgende Regelungen. Spielzeug: Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.b. Mini - Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese Spielzeuge fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes. Luftfahrzeuge der Klasse 1 Diese Luftfahrzeuge bis max. 150kg dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von max. 150m verwendet werden. Eine Kennzeichnung ist erforderlich. Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungsgebiet: z.b. Arbeitsflüge und gewerbliche Flüge mit Multikoptern. An diesen Systemen können auch Kameras montiert sein. Luftfahrzeuge der Klasse 2 Hier ist kein Sichtkontakt erforderlich. Diese werden wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und zugelassen (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist ein Pilotenschein erforderlich. Derzeit lediglich in Erprobung. Bewilligungskosten Was kostet der Antrag für ein ulfz? Das kann wohl so pauschal nicht beantwortet werden, da es sich nach dem AUfwand den die AC hat richtet. Wenn ich also nur die Hälfte der Unterlagen schicke, oder viel zu viel, dann ist der Aufwand höher und kostet mehr. Es gilt aber die Gebühr wird vermutlich 240,- (inkl. 3 Arbeitsstunden) zzgl. 67,-/weitere angefangene halbe Stunde betragen. Die größte Hürde ist sicher die Betriebssicherheit, weil hier kleine Drohnen wie der DJI Phantom nicht durchkommen (ich bin gerade im Antragsverfahren), weil alle Systeme doppelt gesichert sein müssen, was bei diesem Modell nicht der Fall ist. Etwaige Strafen Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (der Klasse 1 und 2) ist gem. 24f LFG eine Betriebsbewilligung von Austro Control erforderlich. Wird ein ulfz ohne entsprechende Bewilligung (unabhängig in welchem Gebiet) betrieben, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar, die gem. 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde (= Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) mit einer Geldstrafe von bis zu Euro zu bestrafen ist. Jeder, der ein ulfz ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muß mit einer Anzeige rechnen. Anzeigen können grundsätzlich von den Behörden aber auch von jedem

5 Bürger erstattet werden. Für die Verhängung einer Verwaltungsstrafe ist es bei entsprechenden Beweismitteln nicht nötig, daß der Betreiber in flagranti erwischt wird. Grundsätzlich ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständige Strafbehörde. Anzeigen werden jedoch regelmäßig auch bei der Polizei eingebracht, die dann Nachforschungen anstellt. Die Polizei ist informiert, daß beim Betrieb des ulfz die Betriebsbewilligung mitzuführen ist und am bewilligten ulfz ein von der Austro Control ausgegebenes Datenschild mit Ordnungszahl angebracht ist, und kann so kontrollieren, ob eine Verwaltungsübertretung vorliegt. Kurz Zusammengefasst: Auch wenn ihr ein Foto auf Facebook postet, ein Video auf YouTube hochladet könnt ihr angezeigt werden und zwar von jedem und ein Strafrahmen von EUR ist sicher nix womit man sich spielen sollte.

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