Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich
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- Ruth Otto
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1 Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich
2 Inhalt I. Rechtliche Bestimmmungen II. Flugmedizinische Stellen, Zuständigkeiten III. Der Weg zum Medical und danach IV. Ausblick Page 2
3 Rückblick Einführung von JAR-FCL in Österreich am 1. Juni 2006 im Bereich Flugmedizin: Grundlegende Änderungen für ALLE Flugmediziner und Piloten in Österreich (zum Beispiel: Trennung von Schein und Medical) Page 3
4 Rechtliche Bestimmungen, Überblick 1. Luftfahrtgesetz ( 34, 35, 36) 2. Zivilluftfahrt-Personalverordnung ZLPV ZLPV alt, da in vielen Fällen die neue ZLPV 2006 auf die alten Bestimmungen verweist (zb Medical für Segelflieger) Keine eigentliche Rechtsgrundlage sind die Originaltexte der JAR-FCL 3, da JAA privater Verein (Umsetzung in das nationale Recht ist immer notwendig) Page 4
5 Luftfahrtgesetz Bildet die gesetzliche Grundlage für Tauglichkeit und flugmedizinische Stellen: Behörden und Verfahren 34: Tauglichkeit: Jeder Pilot benötigt zum Nachweis seiner Tauglichkeit ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (=öffentliche Urkunde, rechtlich vom Schein getrennt zu behandeln, auch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer) und hat dieses mitzuführen 35: Flugmedizinische Stellen: zb: was ist rechtlich gesehen ein flugmedizinischer Sachverständiger? = Behörde, die zur Ausstellung von Medicals (=öffentliche Urkunden) berechtigt ist 36: Verfahren bei Verweigerung des Medical durch die flugmedizinische Stelle, Rechtsschutz Page 5
6 ZLPV (Tauglichkeit), 6 (Übergangsbestimmungen) 7 (Flugmedizinische Stellen) Sowie: Anlage 2 (JAR-FCL 3) = Übersetzte und bearbeitete Bestimmungen JAA JAR-FCL 3 und Anlagen 4 und 5 Und: ZLPV alt! Page 6
7 Flugmedizinische Stellen Alte Kategorien gibt es nicht mehr, stattdessen sind nun vorgesehen: AMC AME Klasse 1(früher Kategorie A und B) AME Klasse 2 (früher: Kat C) Flugmedizinische Sachverständige national (früher Kat D) Page 7
8 Zuständigkeiten AMC: alle Piloten AME Klasse 1: alle Piloten außer Erstuntersuchungen Berufs- und Linienpiloten AME Klasse 2: Alle Piloten außer Berufs- und Linienpiloten Sonstige flugmedizinische Sachverständige: Segelflieger, Ballonfahrer usw. In bestimmten Fällen: die zuständige Behörde Page 8
9 Erweiterung der Zuständigkeit der Flugmediziner Ausstellung von Medicals =selbständige Beurteilung der Tauglichkeit durch den AME, AMC, der AME ist nun mehr als ein reiner Sachvständiger Folge: Größere Verantwortung, Es bleibt: Aufsicht der zuständigen Behörde Page 9
10 Ausstellung durch die zuständige Behörde 1. Wenn in JAR-FCL 3 vorgesehen (Entscheidung durch die Behörde) 2. Bei Ablehnung durch AME als Rechtsschutz (Überprüfung der Entscheidung des AME) Page 10
11 Der Weg zum Medical - 1 Wer braucht kein Medical: 1.) Fallschirmspringer, auch nicht mehr für die Erstausstellung des Scheines, Ausnahme: Lehrund Tandemberechtigung 2.) Piloten von Hänge- und Paragleitern, Ausnahme: Passagierberechtigung Page 11
12 Der Weg zum Medical - 2 Welcher Pilot benötigt welches Medical? 1. Berufs- und Linienpiloten: JAR-FCL Klasse 1 2. Privatpiloten: JAR-FCL Klasse 2 3. nationaler PPL, Ballonfahrer, Segelflieger etc.: nationales Medical Requirements nach ZLPV alt, das Formular nach Anlage 4 ZLPV 2006 (der Untersuchungsbericht nach ZLPV alt ist kein Medical) 4. Bei Grandfathering im FCL-Bereich: nationales Medical (zunächst: FCL-Untersuchung erforderlich) 5. Ein niederrangiges Medical wird durch ein höherrangiges ersetzt Page 12
13 Einschub: Nationales Medical Page 13
14 Der Weg zum Medical-3 Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen: JAR-FCL Klasse 1: unter 40 Jahre 12 Monate, danach 6 Monate JAR-FCL Klasse 2: unter 30 Jahre 5 Jahre, Jahre, ab 50 alle 12 Monate nationale Zeugnisse: wie JAR-FCL Klasse 2, ab : 2 Jahre für Piloten über 50 möglich, falls keine Bedenken bestehen Übergangsregel: Ab der ersten Scheinverlängerung Page 14
15 Der Weg zum Medical-4 JAR-Medicals: Welche regelmäßigen Untersuchungen sind wann erforderlich? Rückseite des Medicals Bei bestehenden Scheinen keine Erstuntersuchung erforderlich Grundregel bei Fristen (bestehende Scheine): Werden ab der ersten JAR-Untersuchung berechnet Page 15
16 Übersicht auf dem Formular Page 16
17 Konkret : JAR-Medical Klasse 2 Welche speziellen Untersuchungen sind routinemäßig nun für Privatpiloten durchzuführen: Augen: Umfassende bei der Erstuntersuchung, die wenn möglich vom AME durchgeführt werden kann (Gesichtsfeld etc.), danach vom AME bei jeder Untersuchung HNO: umfassende bei der Erstuntersuchung durch AME EKG: Erstuntersuchung, alle 2, ab 50 jedes Jahr Audiometrie: bei IFR Lipide: bei mehr als 2 Risikofaktoren Erstuntersuchung, danach mit 40 (Lücke bei bestehenden Scheinen über 40?) Urin: jede Untersuchung Peak Flow: Erstuntersuchung, danach mit 40, danach alle 4 Jahre Hämoglobin: Erstuntersuchung Page 17
18 Konkret: Klasse 1 Welche Besonderheiten gibt es bei Klasse 1 Medicals für AMEs: Augenarzt jedenfalls erforderlich bei Erstuntersuchung sowie ab nun bei jeder Folgeuntersuchung von Brillen- bzw. Kontaktlinsenträgern! (Lücke bei bestehenden Scheinen?) HNO: Facharzt oder AME unter Anleitung, auch bei Folgeuntersuchungen alle 5 Jahre bis 40 und danach alle 2 Jahre Thorax-Röntgen bei Erstuntersuchung Lipide bei Erstuntersuchung und mit 40 Jahren (wie bei Klasse 2, evtl. Lücke) Hämoglobin: Jede Untersuchung Page 18
19 Nach der Ausstellung des Medical Aufsichtspflichten der zuständigen Behörde gegenüber dem Piloten und der flugmedizinischen Stelle. Gemäß LFG ist möglich gegenüber dem Piloten: Untersagung oder Entzug des Scheines wegen mangelnder Tauglichkeit Gegenüber der flugmedizinischen Stelle ist möglich: Widerruf der Autorisierung bei grober Pflichtverletzung Melde- und Unterlassungspflicht für Piloten! Page 19
20 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 1 Der AME hat nach der Ausstellung des Medical einen flugmedizinischen Untersuchungsbericht zu übermitteln. An wen?: An die zuständige Behörde, dh. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, welche Behörde für den jeweiligen Schein zuständig ist. Bei österreichischen PPL- Inhabern zb an Austro Control (komplizierte Fälle sind hier denkbar zb ein Segelflieger lässt sich ein JAR-Medical ausstellen). Page 20
21 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 2 Mit welchem Inhalt? Ist in Anlage 5 der ZLPV 2006 geregelt und richtet sich nach dem ausgestellten Medical. D.h. bei JAR-Medicals sind die JAR-Formulare zu verwenden. Zustimmung des Piloten ist in bestimmten Fällen erforderlich! Bei der Ausstellung von nationalen Medicals ist der Untersuchungsbericht gemäß ZLPV alt zu verwenden Page 21
22 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 3 Wie hat die Übermittlung zu erfolgen?: Unter Berücksichtigung der Datensicherheit. Nicht möglich ist daher die Übermittlung per mail. EMPIC-Übermittlung ist rechtlich gedeckt, aber nicht zwingend. Page 22
23 Ausblick 1 In den nächsten Monaten: Implementierung des neuesten JAR-FCL3 Amendments (bzw. von Teilen davon): Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Klasse 1 Medicals bei älteren Piloten Änderung der Anforderungen an das Sehvermögen Klasse 1 Offizielles Medical für Fluglotsen Page 23
24 Ausblick 2 EASA: Regelung des Luftfahrtpersonals durch die EU, auch im Bereich Flugmedizin. Das bedeutet, dass die bisherigen österreichischen Vorschriften im Wesentlichen durch EG- Verordnungen ersetzt werden! Mögliches Inkrafttreten: Basis der neuen Regelungen: JAR-FCL und ICAO. Dazu wird voraussichtlich der Freizeitpilotenschein eingeführt mit eigenen Regeln im Bereich Flugmedizin (=Erleichterungen) Vielen Forderungen des ÖAeC wird mit den neuen Regeln entsprochen Page 24
25 Danke! Page 25
in zweifelhaften Fällen kann bzw. muss der AME eine fachärztliche Abklärung bzw. zusätzliche Befunde veranlassen
Notwendige Untersuchungen gemäß JAR-FCL 3 Allgemeine Regeln: bei gemäß ZLPV alt ausgestellten Scheinen gelten die Verlängerungsbedingungen gemäß JAR-FCL 3, d. h. in diesen Fällen ist eine Erstuntersuchung
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