Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich

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1 Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich

2 Inhalt I. Rechtliche Bestimmmungen II. Flugmedizinische Stellen, Zuständigkeiten III. Der Weg zum Medical und danach IV. Ausblick Page 2

3 Rückblick Einführung von JAR-FCL in Österreich am 1. Juni 2006 im Bereich Flugmedizin: Grundlegende Änderungen für ALLE Flugmediziner und Piloten in Österreich (zum Beispiel: Trennung von Schein und Medical) Page 3

4 Rechtliche Bestimmungen, Überblick 1. Luftfahrtgesetz ( 34, 35, 36) 2. Zivilluftfahrt-Personalverordnung ZLPV ZLPV alt, da in vielen Fällen die neue ZLPV 2006 auf die alten Bestimmungen verweist (zb Medical für Segelflieger) Keine eigentliche Rechtsgrundlage sind die Originaltexte der JAR-FCL 3, da JAA privater Verein (Umsetzung in das nationale Recht ist immer notwendig) Page 4

5 Luftfahrtgesetz Bildet die gesetzliche Grundlage für Tauglichkeit und flugmedizinische Stellen: Behörden und Verfahren 34: Tauglichkeit: Jeder Pilot benötigt zum Nachweis seiner Tauglichkeit ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (=öffentliche Urkunde, rechtlich vom Schein getrennt zu behandeln, auch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer) und hat dieses mitzuführen 35: Flugmedizinische Stellen: zb: was ist rechtlich gesehen ein flugmedizinischer Sachverständiger? = Behörde, die zur Ausstellung von Medicals (=öffentliche Urkunden) berechtigt ist 36: Verfahren bei Verweigerung des Medical durch die flugmedizinische Stelle, Rechtsschutz Page 5

6 ZLPV (Tauglichkeit), 6 (Übergangsbestimmungen) 7 (Flugmedizinische Stellen) Sowie: Anlage 2 (JAR-FCL 3) = Übersetzte und bearbeitete Bestimmungen JAA JAR-FCL 3 und Anlagen 4 und 5 Und: ZLPV alt! Page 6

7 Flugmedizinische Stellen Alte Kategorien gibt es nicht mehr, stattdessen sind nun vorgesehen: AMC AME Klasse 1(früher Kategorie A und B) AME Klasse 2 (früher: Kat C) Flugmedizinische Sachverständige national (früher Kat D) Page 7

8 Zuständigkeiten AMC: alle Piloten AME Klasse 1: alle Piloten außer Erstuntersuchungen Berufs- und Linienpiloten AME Klasse 2: Alle Piloten außer Berufs- und Linienpiloten Sonstige flugmedizinische Sachverständige: Segelflieger, Ballonfahrer usw. In bestimmten Fällen: die zuständige Behörde Page 8

9 Erweiterung der Zuständigkeit der Flugmediziner Ausstellung von Medicals =selbständige Beurteilung der Tauglichkeit durch den AME, AMC, der AME ist nun mehr als ein reiner Sachvständiger Folge: Größere Verantwortung, Es bleibt: Aufsicht der zuständigen Behörde Page 9

10 Ausstellung durch die zuständige Behörde 1. Wenn in JAR-FCL 3 vorgesehen (Entscheidung durch die Behörde) 2. Bei Ablehnung durch AME als Rechtsschutz (Überprüfung der Entscheidung des AME) Page 10

11 Der Weg zum Medical - 1 Wer braucht kein Medical: 1.) Fallschirmspringer, auch nicht mehr für die Erstausstellung des Scheines, Ausnahme: Lehrund Tandemberechtigung 2.) Piloten von Hänge- und Paragleitern, Ausnahme: Passagierberechtigung Page 11

12 Der Weg zum Medical - 2 Welcher Pilot benötigt welches Medical? 1. Berufs- und Linienpiloten: JAR-FCL Klasse 1 2. Privatpiloten: JAR-FCL Klasse 2 3. nationaler PPL, Ballonfahrer, Segelflieger etc.: nationales Medical Requirements nach ZLPV alt, das Formular nach Anlage 4 ZLPV 2006 (der Untersuchungsbericht nach ZLPV alt ist kein Medical) 4. Bei Grandfathering im FCL-Bereich: nationales Medical (zunächst: FCL-Untersuchung erforderlich) 5. Ein niederrangiges Medical wird durch ein höherrangiges ersetzt Page 12

13 Einschub: Nationales Medical Page 13

14 Der Weg zum Medical-3 Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen: JAR-FCL Klasse 1: unter 40 Jahre 12 Monate, danach 6 Monate JAR-FCL Klasse 2: unter 30 Jahre 5 Jahre, Jahre, ab 50 alle 12 Monate nationale Zeugnisse: wie JAR-FCL Klasse 2, ab : 2 Jahre für Piloten über 50 möglich, falls keine Bedenken bestehen Übergangsregel: Ab der ersten Scheinverlängerung Page 14

15 Der Weg zum Medical-4 JAR-Medicals: Welche regelmäßigen Untersuchungen sind wann erforderlich? Rückseite des Medicals Bei bestehenden Scheinen keine Erstuntersuchung erforderlich Grundregel bei Fristen (bestehende Scheine): Werden ab der ersten JAR-Untersuchung berechnet Page 15

16 Übersicht auf dem Formular Page 16

17 Konkret : JAR-Medical Klasse 2 Welche speziellen Untersuchungen sind routinemäßig nun für Privatpiloten durchzuführen: Augen: Umfassende bei der Erstuntersuchung, die wenn möglich vom AME durchgeführt werden kann (Gesichtsfeld etc.), danach vom AME bei jeder Untersuchung HNO: umfassende bei der Erstuntersuchung durch AME EKG: Erstuntersuchung, alle 2, ab 50 jedes Jahr Audiometrie: bei IFR Lipide: bei mehr als 2 Risikofaktoren Erstuntersuchung, danach mit 40 (Lücke bei bestehenden Scheinen über 40?) Urin: jede Untersuchung Peak Flow: Erstuntersuchung, danach mit 40, danach alle 4 Jahre Hämoglobin: Erstuntersuchung Page 17

18 Konkret: Klasse 1 Welche Besonderheiten gibt es bei Klasse 1 Medicals für AMEs: Augenarzt jedenfalls erforderlich bei Erstuntersuchung sowie ab nun bei jeder Folgeuntersuchung von Brillen- bzw. Kontaktlinsenträgern! (Lücke bei bestehenden Scheinen?) HNO: Facharzt oder AME unter Anleitung, auch bei Folgeuntersuchungen alle 5 Jahre bis 40 und danach alle 2 Jahre Thorax-Röntgen bei Erstuntersuchung Lipide bei Erstuntersuchung und mit 40 Jahren (wie bei Klasse 2, evtl. Lücke) Hämoglobin: Jede Untersuchung Page 18

19 Nach der Ausstellung des Medical Aufsichtspflichten der zuständigen Behörde gegenüber dem Piloten und der flugmedizinischen Stelle. Gemäß LFG ist möglich gegenüber dem Piloten: Untersagung oder Entzug des Scheines wegen mangelnder Tauglichkeit Gegenüber der flugmedizinischen Stelle ist möglich: Widerruf der Autorisierung bei grober Pflichtverletzung Melde- und Unterlassungspflicht für Piloten! Page 19

20 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 1 Der AME hat nach der Ausstellung des Medical einen flugmedizinischen Untersuchungsbericht zu übermitteln. An wen?: An die zuständige Behörde, dh. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, welche Behörde für den jeweiligen Schein zuständig ist. Bei österreichischen PPL- Inhabern zb an Austro Control (komplizierte Fälle sind hier denkbar zb ein Segelflieger lässt sich ein JAR-Medical ausstellen). Page 20

21 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 2 Mit welchem Inhalt? Ist in Anlage 5 der ZLPV 2006 geregelt und richtet sich nach dem ausgestellten Medical. D.h. bei JAR-Medicals sind die JAR-Formulare zu verwenden. Zustimmung des Piloten ist in bestimmten Fällen erforderlich! Bei der Ausstellung von nationalen Medicals ist der Untersuchungsbericht gemäß ZLPV alt zu verwenden Page 21

22 Flugmedizinischer Untersuchungsbericht 3 Wie hat die Übermittlung zu erfolgen?: Unter Berücksichtigung der Datensicherheit. Nicht möglich ist daher die Übermittlung per mail. EMPIC-Übermittlung ist rechtlich gedeckt, aber nicht zwingend. Page 22

23 Ausblick 1 In den nächsten Monaten: Implementierung des neuesten JAR-FCL3 Amendments (bzw. von Teilen davon): Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Klasse 1 Medicals bei älteren Piloten Änderung der Anforderungen an das Sehvermögen Klasse 1 Offizielles Medical für Fluglotsen Page 23

24 Ausblick 2 EASA: Regelung des Luftfahrtpersonals durch die EU, auch im Bereich Flugmedizin. Das bedeutet, dass die bisherigen österreichischen Vorschriften im Wesentlichen durch EG- Verordnungen ersetzt werden! Mögliches Inkrafttreten: Basis der neuen Regelungen: JAR-FCL und ICAO. Dazu wird voraussichtlich der Freizeitpilotenschein eingeführt mit eigenen Regeln im Bereich Flugmedizin (=Erleichterungen) Vielen Forderungen des ÖAeC wird mit den neuen Regeln entsprochen Page 24

25 Danke! Page 25

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