EU-DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung
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- Elsa Geier
- vor 6 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB & EU-DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung SCHÖN SPRECHEN. STRUKTURIERT SPRECHEN. SPANNEND SPRECHEN. 1 Es gelten die AGB der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe UBIT in der jeweils aktuellen Fassung. 1. ALLGEMEINES Ihre Sprecherin Diana Lettner führt Einzeltrainings, Workshops und Gruppentrainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Empfehlungen bereiten unternehmerische oder persönliche Entscheidungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Trainings, Seminars und Workshops heranzuziehen. Ich erbringe meine Trainingsleistungen auf der Grundlage der mir von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber oder ihrer bzw. seinen Beauftragten, zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin, beim Auftraggeber oder ihrer bzw. seinen Beauftragten.
2 2. VERTRAG, HONORARE 2.1 ANMELDUNG UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich (per A-Mail, über das Onlineformular der Website postalisch) oder telefonisch erfolgen und wird bestätigt. Der Vertrag bzw. die Durchführungsvereinbarung kommt mit der Anmeldung und der Bestätigung zustande und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen gebuchten Dienstleistung DAUER DES VERTRAGES Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts VERTRAGSÄNDERUNG Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, bleibt dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte unberührt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz von Diana Lettner VERTRAGSLÖSUNG Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtigen Grund ist insbesondere anzusehen: Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
3 2.3 HONORAR EINZELTRAININGS, SEMINARE UND WORKSHOPS (Durchführungen) Das Honorar je Format ist, wenn nicht anders vereinbart wurde, nach der Anmeldung und der Bestätigung ohne Abzug fällig. 3 Findet die Durchführung außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt die Auftraggeberin, der Auftraggeber, als Schuldner des Honorars. Eigenanteile für geförderte Durchführungs-Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und ein eigeninitiativer Abzug durch die Auftrag gebende Seite sind nur dann zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin, des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 2.4 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Formdurch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Einzeltrainings, Seminare und Workshops werden die im Vertrag bzw. in der Durchführungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.
4 3. TERMINVERSCHIEBUNG UND STORNIERUNG 3.1 EINZELSTUNDE Eine kostenfreie Terminverschiebung von Einzelstunden sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. 4 Die Stornierung einer Einzelstunde ist bis zu einer Woche vorher kostenfrei. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 3.2 SEMINARE UND WORKSHOPS (Durchführungen) Eine kostenfreie Terminverschiebung des Durchführungstermins ist bis zu 14 Tage vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar sofort im Vorhinein in voller Höhe fällig. Sollte die Seminarleitung einen Termin verschieben müssen, koordiniert sie einen Ersatztermin oder wenn gewünscht, übernimmt die Partner Seminarleitung das geplante Seminar oder den Workshop. 3.3 STORNIERUNG Die Stornierung von einem SEMINAR oder WORKSHOP ist bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von 70% des Honorars berechnet. Bei Absage bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Betrag (100%) in Rechnung gestellt. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelungen. Ihre Sprecherin Diana Lettner hat das Recht, Termine in dringenden Fällen kurzfristig zu verschieben oder abzusagen, ohne dass die Auftraggeberin, der Auftraggeber Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche geltend machen kann.
5 4. COPYRIGHT Alle an die Auftraggeberin, den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Ihre Sprecherin Diana Lettner. Der Auftraggeberin, dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Ihre Sprecherin Diana Lettner ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen VERSICHERUNGSSCHUTZ Jede Auftraggeberin, jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Moderationen und Trainings, kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Veranstalter von Moderationen, Seminaren, Workshops usw. ist immer die Auftraggeberin, der Auftraggeber. Die teilnehmenden Personen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Ihre Sprecherin Diana Lettner. 6. HAFTUNG Fachwissen, Informationen und Methoden in Moderationen, Einzel- wie Gruppentrainings sowie in allen Dokumentationen sind durch die Trainerin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Ihre Sprecherin Diana Lettner handelt es sich, um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Auftraggeberin, des Auftraggebers. 17 Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links: Ihre Sprecherin Diana Lettner übernimmt keine Haftung für verlinkte fremde Websites. Ihre Sprecherin Diana Lettner, die mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich.
6 7. VERTRAULICHKEIT Ihre Sprecherin Diana Lettner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Auftraggeberin, des Auftraggebers und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenztes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Ihre Sprecherin Diana Lettner, die zum Zwecke der Moderations- oder Trainingstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen MITWIRKUNGSPFLICHT 8.1 PERSONEN BEI EINZELSTUNDEN (-TRAININGS) Die Einzelstunden erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass das Stimm- und Sprechtraining ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Trainerin steht der Auftraggeberin, dem Auftraggeber, als vermittelnde, lehrende, fördernde und unterstützende Trainingsbegleiterin zur Seite - die eigentliche Stimm- und Sprecharbeit wird von der Auftraggeberin, dem Auftraggeber geleistet. Sie sollten daher bereit und offen sein, sich mit ihrer Stimme, ihrer Aussprache, ihrer selbst und ihrer Wirkung auseinanderzusetzen. 8.2 PERSONEN IM SEMINAR UND IN EINEM WORKSHOP (GRUPPENTRAINING) Seminare und Workshops erfolgen auf der Grundlage der zwischen der Auftraggeberin, dem Auftraggeber geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Kommunikationstrainings freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Trainerin steht den teilnehmenden Personen in einem Gruppentraining, als vermittelnde, lehrende, fördernde und unterstützende Trainingsbegleiterin zur Seite - die eigentliche Arbeit wird von der Gruppe geleistet. Die teilnehmenden Personen sollten daher bereit und offen sein, sich mit den Trainingsaufgaben aktiv auseinanderzusetzen.
7 9. SCHLUSSBESTIMMUNG Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Auftraggeberin, dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dies hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende neue Bestimmung zu ersetzen ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit sachlich zuständigen Gerichts für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
8 EU-DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung 11. SAMMELN UND VERARBEITEN VON -ADRESSEN 8 ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG FÜR SPEICHERUNG VON KUNDENDATEN Die VertragspartnerInnen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, nämlich die -Adresse zum Zweck der Zusendung von Seminar- & Workshop-Angeboten und von Newslettern des Einzelunternehmens IHRE SPRECHERIN Diana Lettner e.u. gespeichert und verarbeitet werden AUSKUNFTSPFLICHT Die VertragspartnerInnen sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten ( -Adresse) zu erhalten PFLICHT ZUR BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG ("RECHT AUF VERGESSENWERDEN") UND ZUR EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG Die VertragspartnerInnen haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Der Antrag kann formlos gestellt werden, allenfalls sogar mündlich. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon werden jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen, anders bei einer persönlichen Vorsprache RECHT AUF LÖSCHUNG Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe: Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor). Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor). Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich. Die Daten wurden von einem Kind im Zusammenhang mit einem Dienst der Informationsgesellschaft ermittelt RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
9 Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange die Verantwortliche, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt. 9 Die Verantwortliche, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der Verantwortlichen, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, gegenüber denen des Betroffenen überwiegen VORGEHENSWEISE BEI EINEM BERICHTIGUNGSANTRAG Die Verantwortliche, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, stellt die Daten der betroffenen Person richtig. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Betroffene außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen VORGEHENSWEISE BEI EINEM LÖSCHUNGSANTRAG Die Verantwortliche, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, löscht die Daten der betroffenen Person VORGEHENSWEISE BEI EINEM EINSCHRÄNKUNGSANTRAG Die Verantwortliche, IHRE SPRECHERIN Diana Lettner, speichert die Daten der betroffenen Person nur mehr, setzt aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte VORGEHENSWEISE BEI DER VERSTÄNDIGUNG Die betroffene Person wird von der durchgeführten Maßnahme schriftlich informiert, und zwar in einer kompakten, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form. Elektronische Medien (vor allem ) werden insbesondere dann verwendet werden, wenn der Antrag elektronisch gestellt wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person wird das Schreiben auf Papier übersendet. Eine mündliche Verständigung ist auf Wunsch der betroffenen Person möglich, sofern keine Zweifel an der Identität bestehen. November 2017
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