Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEcademy KG

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEcademy KG 1 Vertragsgegenstand (1) Die BEcademy KG (nachfolgend BEcademy) schließt Dienstverträge ab, die das fachlich qualifizierte Training und Coaching (Qualifizierung) bzw. die Beratung von Auftraggebern zum Inhalt haben. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. BEcademy schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen, Empfehlungen und Trainingsinhalte von BEcademy bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen. (2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist BEcademy berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. (3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BEcademy auch ohne besondere Aufforderung zeitgerecht alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainings-/ Qualifizierungsauftrages notwendigen Informationen Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden. (4) Werden Dienstleistungen vereinbart, die die Arbeitnehmerschaft des Auftraggebers betreffen, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die betroffenen Mitarbeiter und der Betriebsrat rechtzeitig in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise informiert werden. (5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und BEcademy bedingt, dass BEcademy über vorher durchgeführte und über laufende Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen umfassend informiert wird. 2 Umfang des Auftrages Der Umfang und Inhalt des Trainings-/Coachingauftrages bestimmt sich nach der schriftlichen Anmeldung des Auftraggebers, der Ausbildungsbeschreibung und dem Terminplan. 3 Sicherung der Unabhängigkeit (1) Die Vertragspartner verpflichten sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit in gegenseitiger Loyalität. (2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von BEcademy gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 1

2 4 Schutz des geistigen Eigentums (1) Die von BEcademy bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Teilnehmern der Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Trainings- /Coachingauftrages von BEcademy, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Konzepte und Trainingsreihen nur für die Auftragszwecke Verwendung finden. (3) BEcademy sichert dem Auftraggeber zu, dass die von verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung in der Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahme entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten. (4) Der Auftraggeber sichert BEcademy zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt BEcademy von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten. (5) Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass die von BEcademy bereitgestellten Materialien nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang und nur unter Verwendung des Copyright-Vermerks " BEcademy" genutzt werden. Jede vertragswidrige Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken, ist untersagt und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch. 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung (1) BEcademy ist berechtigt und verpflichtet, Beanstandungen und Mängel bezüglich ihrer Leistungserbringung zu beseitigen. Beanstandungen (z.b. betreffend Trainerleistungen, Trainingsinhalte, Trainingsunterlagen) sind während der Trainings, spätestens jedoch bis 30 Tage danach zur Kenntnis zu bringen. 2

3 6 Haftungsbegrenzung und Ausschlussfrist (1) BEcademy und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Trainings/Coachings nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. (2) Schadenersatzansprüche und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenen Tatsachen Kenntnis erlangt hat. 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit (1) BEcademy, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. (2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann BEcademy schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. (3) BEcademy darf schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (4) Die Schweigepflicht von BEcademy, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. 8 Honorar (1) Das Honorar für die Leistungen von BEcademy wird vertraglich vereinbart und ist nach Rechnungsstellung, auch vor Leistungserbringung durch BEcademy, sofort fällig. (2) Die Beanstandung der Leistungen der BEcademy berechtigt, außer bei anerkannten Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen. 3

4 9 Rücktritt und Beendigung des Vertrages, Umbuchungen (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Unterzeichnung des Trainings-/Coachingauftrages bis 3 Monate vor Beginn der ersten Veranstaltung laut Ausbildungsplan vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). In diesem Falle zahlt er eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber BEcademy erklärt werden, wobei eine Erklärung per Telefax oder genügt. (2) Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, bis 2 Wochen nach Beginn des Unternehmer-TUN- Workshops vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). In diesem Falle zahlt er eine feste Vergütung für die Teilnahme an dem UnternehmerTUN-Workshop. Die Höhe dieser Vergütung ist in den Anmeldeunterlagen ausgewiesen. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber BEcademy erklärt werden, wobei eine Erklärung per Telefax oder genügt. (3) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt aber selbst verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Ist der Auftraggeber an der Teilnahme einzelner Veranstaltungen des Präsenztrainings verhindert, hat er BEcademy unverzüglich zu informieren. Eine Umbuchung auf eine Veranstaltung gleichen Inhalts an einem anderen Standort ist kostenfrei möglich, soweit die hierdurch die vereinbarte Teilnehmerzahlbegrenzung (12 Teilnehmer) nicht überschritten wird. (5) Ist der Auftraggeber an der Teilnahme sonstiger Veranstaltungen verhindert, hat er BEcademy unverzüglich zu informieren. Eine Umbuchung des Termins ist bis eine Woche vor dem Termin kostenfrei möglich. Ansonsten wird bei Stornierung und Umbuchung des Termins eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 vom Auftraggeber gezahlt. 10 Schlussklauseln (1) BEcademy versichert, dass weder sie noch die von ihr beauftragten unselbständig beschäftigten Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberuflichen Kooperationspartner passive oder aktive Mitglieder von Scientology sind. Er sind auch keine Anhänger oder Sympathisanten dieser Organisation, gehört auch nicht einer Unter- oder Tarnorganisation von Scientology an und verbreiten auch nicht deren Gedankengut. BEcademy versichert, dass in ihren Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen nicht nach der Ron L. Hubbard-Technologie gearbeitet wird. (2) Die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die BEcademy durch die vereinbarten Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen bekannt werden, werden vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit. (3) Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden. (4) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4

5 (5) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Oberhaching. (6) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Es gelten nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden. (7) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Stand:

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