Verbindliche Bestimmungen

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1 Verbindliche Bestimmungen für die Verbandsrunden der Junioren 2017 / 2018

2 Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden Inhaltsübersicht (in alphabetischer Aufstellung) Achtmeterschießen (D9-, E-Junioren) Anlage 6 Altersklassen, Stichtage Nr. 1.1 Ansprechpartner der Klassenleiter Nr Anzahl der Spielerinnen/Spieler Nr. 1.3 Ausbleiben der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters Nr. 1.9 Ballgröße, Ballgewicht Anlage 3a Besondere Regeln im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a DFB-Net, Ergebniseingabe ( 39 JO) Nr. 1.7 Ein- und Auswechslungen ( 12 Nr. 1 JO) Nr. 1.3 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften Nr. 1.4 Elfmeterschießen Anlage 6 FAIRPLAY-Liga Anlage 8 F- und G-Junioren, Sonderregelungen ( 13 Nr. 4, 5 JO) Nr Handshake Anlage 1 Klassenleitung und Vertretung Anlage 2 Kleinspielfelder, Maße Nr. 1.13, Anlage 3 Letzter Spieltag Nr Nachmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3, Anlage 2a Pokalspiele Nr. 1.16, Anlage 5 Qualifikation, Durchführung Nr. 2.1 Qualifikation, Zuordnungsbestimmungen Nr. 2.2, Anlage 4 Rückmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3 Schiedsrichter Nr. 1.8 Spielabsetzung, kurzfristig Nr Spielbälle, Größe, Gewicht Anlage 3b Spielbericht Nr. 1.6 Spieldauer ( 15 JO) Nr. 1.2 Spielfeldmaße Anlage 3 Spielleitung, Schiedsrichterin oder Schiedsrichter Nr. 1.8 Spielverlegungen Nr Spielwertung, Tabellen Nr Stichtage, Altersklassen Nr. 1.1 Vereinfachte Reglen im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a Zuordnungsbestimmungen nach Qualifikation Nr. 2.2, Anlage 4 Zweitspielrecht Nr. 1.5, Anlage 7

3 Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden der Junioren Spielzeit 2017/18 Einführung Diese für alle Vereine, Jugendspielgemeinschaften und Mannschaften des Fußballkreises Dieburg verbindlichen Bestimmungen einschließlich der zugehörigen Anlagen fassen auf der Basis der Jugendordnung (JO) des Hessischen Fußballverbandes die für den Pflichtspielbetrieb (Qualifikation, Hauptrunden und Pokalrunden) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie die Spielrunden der F- und G-Junioren wichtigsten Vorgaben in überschaubarem Rahmen zusammen. Sie werden ergänzt durch spezielle Regelungen für den verbandsseitig organisierten Spielbetrieb auf Kreisebene. Das Jugendmanagement jedes Vereins ist gehalten, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von allen für Training und Betreuung sämtlicher Junioren-Mannschaften verantwortlichen Personen zur Kenntnis genommen werden und ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die beigefügte Inhaltsübersicht in alphabetischer Aufstellung soll zur zügigen Lösung aktuell aufgetretener Probleme beitragen. 1. Bestimmungen zum Spielbetrieb 1.1 Stichtage, zulässiges Lebensalter von Juniorinnen und Junioren A-Junioren: B-Junioren: C-Junioren: D-Junioren: E-Junioren: F-Junioren: G-Junioren: Für Juniorinnen gelten die gleichen Stichtage. Juniorinnen dürfen in allen Juniorenmannschaften bis zu den B-Junioren mitspielen ( 14 Nr. 5 Satz 1 JO). Mit Ausnahme der B-Junioren dürfen die Juniorinnen dabei jeweils ein Jahr älter sein ( 14 Nr. 5 Satz 2). Zum Mitwirken von Juniorinnen bei den B- und C-Junioren muss der Klassenleitung die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen ( 14 Nr. 5 Absatz 2 JO), sonst fehlt die Einsatzberechtigung. Grundsätzlich dürfen Juniorinnen und Junioren nur in ihrer eigenen Altersklasse sowie in der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden ( 11 Nr. 3 JO). Davon abweichend dürfen C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den A-Junioren mitwirken ( 11 Nr. 4 JO). Der nicht zulässige Einsatz in einer höheren Altersklasse führt gemäß 18 Nr. 4 Abs. 2 StO zu einer Verwaltungsstrafe. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Der Einsatz von Spielerinnen oder Spielern in einer niedrigeren Altersklasse erfüllt den Tatbestand von 31 Nr. 3, 4 StO und führt zu Geldstrafe und Spielverlust. Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Kalendertag, unabhängig von der Einsatzdauer, nur in einem Spiel mitwirken ( 42 Nr. 2 JO). Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe gemäß 18 Nr. 3 c StO geahndet werden. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen sind zusätzliche Einsätze von A-Junioren in Seniorenmannschaften ( 29 JO) und B-Juniorinnen in Frauenmannschaften ( 30 JO). Für Turniere gelten besondere Bestimmungen ( 42 Nr. 3 JO i. V. m. Anhängen 5 und 7 zu Satzung und Ordnungen des HFV).

4 1.2 Spieldauer ( 15 JO) A-Junioren: 2 x 45 Min. B-Junioren: 2 x 40 Min. C-Junioren: 2 x 35 Min. D-Junioren: 2 x 30 Min. E-Junioren: 2 x 25 Min. F-Junioren: 2 x 20 Min. G-Junioren: 2 x 20 Min. Für Juniorinnen gelten die gleichen Zeiten. Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen (analog 16 Nr. 3 JO): A-Junioren: 2 x 15 Minuten B-Junioren sowie B-Juniorinnen: 2 x 10 Minuten alle jüngeren Altersklassen: 2 x 5 Minuten Elfmeterschießen zur Entscheidung (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Durchführung gemäß Anlage 6 in Anlehnung an die FIFA- und DFB-Richtlinien 1.3 Anzahl der Spieler/-innen ( 12 Nr. JO) Auf dem elektronischen Spielbericht sind bis zur Freigabe bei 11er-Mannschaften bei 9er-Mannschaften bei E7er-Mannschaften bei G- und F-Junioren maximal 15 Spieler/-innen, maximal 13 Spieler/-innen, maximal 11 Spieler/-innen maximal 15 Spieler/-innen einzugeben. Es besteht die Möglichkeit der Ergänzung von nicht aufgerührten Spielern bzw. Entfernung von nicht eingesetzten Spielern durch den Schiedsrichter nach dem Spiel. Alle auf dem Spielbericht aufgeführten, Spieler/-innen gelten als im Spiel eingesetzt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum Einsatz gekommen sind ( 12 Nr. 3 Satz 2 JO). Bei Verwendung eines herkömmlichen Spielberichtsformulars gilt ebenfalls die oben genannte Anzahl der Spieler/-innen, die mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum eingetragen und auch wieder gestrichen werden. Alle dann eingetragenen Spieler bzw. Spielerinnen gelten grundsätzlich als eingesetzt ( 12 Nr. 3 JO). Ein/-e zweite/-r Torhüter/-in darf nicht zusätzlich aufgeführt werden. Ab Gruppenligen können auf dem elektronischen Spielbericht bis zu 7 Auswechselspieler eingetragen werden. In den Altersklassen A- bis E-Junioren können bis zu vier Spielerinnen oder Spieler bei Spielunterbrechungen ein- und ausgewechselt werden ( 12 Nr. 1 JO). Bei F- und G-Junioren können es bis zu acht Spielerinnen oder Spieler sein ( 12 Nr. 2 JO). Bei Spielbeginn müssen bei 11er-Mannschaften bei 9er-Mannschaften bei 7er-Mannschaften mindestens 7 Spieler/-innen, mindestens 6 Spieler/-innen, mindestens 5 Spieler/-innen auf dem Spielfeld sein ( 12 Nr. 3 Satz 1 JO). Wird die Mindestzahl im laufenden Spiel unterschritten, kann die davon betroffene Mannschaft (Spielführer/-in) den Abbruch des Spiels verlangen. Das Spiel wird dann entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, mindestens aber mit 0:3 für den Gegner ( 12 Nr. 3 Satz 2 JO). 2

5 1.4 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften ( 8 JO) Untere Mannschaften sind zweite, dritte oder auch weitere Mannschaften eines Vereins oder einer Jugendspielgemeinschaft in derselben Altersklasse (z. B.: D2-Junioren oder auch E3-Junioren etc.). Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden Wettbewerben zu unterscheiden: a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften b) Hallenmeisterschaften c) Hessenpokal Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten. Generelle Einsatzbegrenzung ( 8 Nr. 2 JO) In unteren Mannschaften darf nur eine begrenzte Anzahl von Spielerinnen und Spielern eingesetzt werden, die am voraus gegangenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse mitgewirkt haben (Spielbericht, 12 Nr. 3 Satz 2 JO) und kann stets nur um eine Stufe erfolgen (Bsp. von E1 zur E2 oder von E2 zur E3, nicht aber von E1 direkt zur E3): In einer 11er-Manschaft In einer 9er-Mannschaft In einer 7er-Mannschaft In der Hallenrunde nicht mehr als drei Spieler/-innen nicht mehr als zwei Spieler/-innen nicht mehr als ein Spieler/ eine Spielerin nicht mehr als ein Spieler/eine Spielerin Sonderfall: Erster Pflichtspiel ( 8 Nr. 2 Satz 3 JO) Am ersten Pflichtspiel eines Spieljahres dürfen entsprechend der Mannschaftsgröße (11er-, 9er-, 7er-Mannschaften) in unteren Mannschaften jeweils nur drei, zwei oder ein Spieler eingesetzt werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. Einsatz von Spielerinnen und Spieler von unteren Mannschaften ( 8 Nr. 3 JO) In höheren Mannschaften können Juniorinnen und Junioren, die am vorherigen Spieltag in einer unteren Mannschaft gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden. Sonderfall: Letzte Phase der Meisterschaftsrunden ( 8 Nr. 4 JO) In den letzten vier Meisterschaftsspielen (Hauptrunden) sowie ggf. in Entscheidungs- und Relegationsspielen dürfen Spieler/-innen, die in der Rückrunde in mehr als fünf Spielen einer höheren Mannschaft mitgewirkt haben (Spielbericht, 12 Nr. 2 Satz 2 JO), nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Unberechtigter Einsatz in unteren Mannschaften Verstöße führen gemäß 31 Nr. 3 und 4 StO zu Geldstrafe und Spielverlust. 1.5 Sonderfälle der Spiel- und Einsatzberechtigung (siehe hierzu Anlage 7) Zweitspielrecht für Junioren ( 28 JO), Juniorinnen ( 28 a JO), Jugendspielgemeinschaften, Juniorenfördervereine Beim Zweitspielrecht für Junioren und Juniorinnen sowie bei Jugendspielgemeinschaften und Juniorenfördervereinen sind einige Besonderheiten hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung zu beachten. Sie sind in Anlage 7 zusammengefasst. 3

6 1.6 Spielbericht A- bis G-Junioren Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem elektronischem Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben 71 Nr. 4 SpO. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein. Ebenfalls 30 Minuten vor Spielbeginn sind dem SR die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen 71 Nr. 1 SpO. Ist bei einem Spiel kein Schiedsrichter eingeteilt oder nicht angetreten, ist der (nicht) neutrale Schiedsrichter in Verbindung mit dem Vereinsjugendmanagers des Heimvereins für die reibungslose Anwendung des elektronischen Spielberichts verantwortlich. Spielbericht in Schriftform Sollte es, aus technischen Gründen, nicht möglich sein den elektronischen Spielbericht aus zu verwenden, ist ein Spielbericht in schriftlicher Form auszufüllen, dabei ist folgendes zu beachten: Über jedes Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung, spätestens 5 Tage nach dem Spieltag, bei der Klassenleitung vorzuliegen. Der Spielbericht ist vollständig (u.a. Ergebnis!) ausgefüllt spätestens am Tag nach dem Spiel einzusenden. Der Heimverein stellt hierzu einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag. Für das rechtzeitige Einreichen des Spielberichtes ist ausschließlich die Spielleiterin bzw. der Spielleiter verantwortlich. Bei Spielen ohne vom Verband gestelltem/-r Schiedsrichter/-in bestätigen die beiden Mannschaftsbetreuer/-innen die Angaben mit Unterschrift. Wird der elektronische Spielbericht nicht vollständig genutzt bzw. der Spielbericht in Papierform verspätet oder gar nicht eingesendet, erfolgt eine Bestrafung gem. 18 Nr. 4 i oder j. 1.7 Unverzügliche Ergebniseingabe ins DFB-Net ( 39 JO) Jedes Spielergebnis (einschließlich ggf. Spielabbruch oder Spielausfall) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie der B-, C- und D-Juniorinnen ist unverzüglich ins DFB-Net einzugeben. Die unverzügliche Eingabe gilt als erfüllt, wenn sie bei Spielen, die planmäßig bis Uhr beendet sind, bis spätestens Uhr noch am Spieltag, bei allen anderen Spielen bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss erfolgt ist. Bei genereller Spielabsetzung für eine oder mehrere Ligen bzw. Spielklassen erfolgt die Eingabe zentral durch die Administratoren. Im Einzelfall abgesetzte Spiele müssen analog ausgetragenen Spielen vom jeweiligen Heimverein eingepflegt werden. Für jedes einzelne nicht fristgemäß eingegebene Ergebnis wird gemäß 18 Nr. 6 StO eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 5,00 fällig, die ohne Einwirkungsmöglichkeit seitens der Klassenleitung zentral von der Verbandsgeschäftstelle eingezogen wird. Die gemäß 10 a FBGO fälligen Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 werden jedoch bei mehreren versäumten Eingaben nur einmal pro laufendem Monat erhoben. Sollte sich die Eingabe durch nicht selbst verursachte Probleme verzögert haben (Technik, späterer Spielbeginn, späterer Spielschluss, z.b. wegen Spielunterbrechung) kann eine Bestrafung vermieden werden, wenn am nächsten Tag eine mit entsprechender Begründung unter Angabe der Spielkennung an dfbnet@hfv-online.de gesandt wird. 4

7 1.8 Spielleitung Vom HFV werden für folgende Pflichtspiele Schiedsrichter gestellt: Qualifikationsrunde: Hauptrunde: Pokalrunde: A-, B, C-Junioren, A-, B-, C-Junioren, D-Junioren Kreisliga, E-Junioren Kreisliga B- und C-Juniorinnen A-, B-,C-, D-Junioren generell, sowie E-Junioren ab Viertelfinale, B- und C-Juniorinnen Bei allen übrigen Spielen ist der jeweilige Heimverein für die Spielleitung verantwortlich. Hiervon abweichende Regelungen sind zwischen den beteiligten Vereinen zu vereinbaren. Sie sind im Spielbericht zu vermerken. 1.9 Ausbleiben der/des vom HFV gestellten Schiedsrichterin oder Schiedsrichters ( 33 Nr. 2 JO) Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich ( 69 SpO) darf das angesetzte Spiel nicht ausfallen. Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. Fällt das Spiel aus, so wird die dafür verantwortliche Mannschaft (u.u. auch beide beteiligten Mannschaften) wegen verschuldeten Spielausfalls gemäß 44 StO bestraft. Es ist wie folgt zu verfahren (Reihenfolge beachten!): ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/-n unbeteiligte/-n Schiedsrichter/-in ein/-e unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in kann von keiner Seite abgelehnt werden wenn unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in nicht erreichbar, Einigung auf beteiligte/-n Schiedsrichter/-in bzw. sonstige/-n Spielleiter/-in erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/-n Spielleiter/-in stellen Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen ist Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen Entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts 1.10 Spielverlegungen (siehe hierzu auch Anlage 2) Die offiziellen Terminlisten sind grundsätzlich verbindlich. Die vor ihrer Erstellung schriftlich eingereichten Terminwünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten und in den Grenzen sportlicher Vertretbarkeit weitgehend berücksichtigt. Einzelne Spielverlegungen kommen in beschränktem Umfang noch bei den offiziellen Rundenbesprechungen in Betracht. Spielverlegungen können nur noch über die Funktion Anträge Spielverlegungen im DFBnet beantragt und abgewickelt werden. Für die Anträge wird keine Gebühr erhoben! Sie müssen spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin mit Begründung beim Klassenleiter vorliegen. 5

8 1.11 Kurzfristige Spielabsetzung Eine kurzfristige Spielabsetzung ist nur in zwingenden Gründen möglich, siehe 39 SpO. Sie sind einwandfrei nachvollziehbar schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden. Als zwingende Gründe gelten insbesondere: Unglücksfälle Todesfälle (z.b. Spieler, Betreuer, Trainer) sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse extreme Witterungsbedingungen Die Spielabsetzung kann nur durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter oder im Bedarfsfall durch die in Anlage 2 geregelte Vertretung erfolgen. Eigenmächtige Spielabsetzung durch einen Verein kommt nicht in Frage und ist stets strafbar. Sollten Spiele aus unerheblichen Gründen abgesagt werden, ist zwischen genehmigten und nicht genehmigten Nichtantritt zu unterscheiden, siehe 38 SpO: Genehmigter Nichtantritt: Frist 2 Tage vor dem Spiel. Dieses wird mit 0:3 als verloren gewertet. Es erfolgt keine weitere Bestrafung Nicht genehmigter Nichtantritt: Meldung an den Einzelrichter (Rechtsgrundlage 44 StO) 1.12 Spielwertung, Tabellen Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden nach Abschluss der Qualifikation und der Hauptrunde amtliche Tabellen erstellt. Sie werden nach erreichten Punkten und Tordifferenz gegliedert. Stehen an der Tabellenspitze mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet in der Qualifikation in dieser Reihenfolge gemäß 16a Nr. 2 JO: der direkte Vergleich nach Punkten nur aus den Spielen untereinander der direkte Vergleich nach der Tordifferenz nur aus den Spielen untereinander Tordifferenz aus allen Gruppenspielen in der Hauptrunde ein Entscheidungsspiel ( 16 Nr. 2 JO) bei zwei punktgleichen Mannschaften oder eine Entscheidungsrunde ( 16 Nr. 3 JO) bei drei und mehr punktgleichen Mannschaften auch die Spiele in den Klassen ohne Aufstiegsrecht und Abstiegsregelung sind Pflichtspiele im Sinne des 12 Nr. 2 SpO. Die aktuellen Spielergebnisse und Tabellen sind während des Rundenverlaufs stets im DFB-Net unter einsehbar. Bedingt durch die Reduzierung der Gruppenligen der A-, B- und C-Junioren auf 12 Mannschaften nimmt der jeweilige Tabellenerste der Kreisliga an einer Aufstiegsrelegation teil. Bei den D-Junioren nimmt der Kreismeister ebenfalls an einer Aufstiegsrelegation teil Kleinspielfelder D9-Junioren spielen ebenso wie die E-, F- und G- Junioren ausschließlich auf Kleinspielfeldern. Die vorgeschriebenen Maße für diese Kleinspielfelder, bezogen jeweils auf die Altersklasse, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Querspielfelder sind bei den D9-Junioren nur noch nach Genehmigung durch den KJA zulässig. 6

9 1.14 Sonderregelungen für F- und G-Junioren ( 13 Nr. 3 bis 7 JO) Spiele der F- und G-Junioren sind ausschließlich auf Kleinspielfeldern und nach den Richtlinien der FAIRPLAY-Liga (siehe Anlage Nr. 8) auszutragen. Die Maße für alle Kleinspielfelder sind Anlage 3 zu entnehmen. Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen erstellt. Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren Mannschaften eingeteilt. In der Sichtungsrunde werden die Spielgruppen nach regionalen Gesichtspunkten gebildet, um ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften zu gewinnen. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen der Hauptrunde ein. Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder Nichtantreten wird daher gemäß 41 StO bestraft. Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Hinsichtlich der Vorlage von Spielerpässen wird bei den G-Junioren eine Kulanzfrist von maximal vier Spielen eingeräumt. Der elektronische Spielbericht ist gem. 1.6 zu verwenden Spielverlegungen (anderer Spieltag, andere Anstoßzeit in derselben Kalenderwoche) können unter den beteiligten Vereinen frei vereinbart werden. Bei Vorverlegungen ist der Klassenleiter zu informieren! Soll das Spiel in einer anderen Kalenderwoche als in der Terminliste vorgesehen ausgetragen werden, sind Spielverlegungsanträge gem zu stellen Letzter Spieltag der Qualifikations- und Hauptrunden Sämtliche Spiele einer Spielklasse (bzw. Qualifikationsgruppe) an den jeweils letzten Spieltagen der Qualifikations- bzw. Hauptrunden bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren sollen unabhängig von anderweitigen Terminwünschen grundsätzlich am selben Tag mit derselben Anstoßzeit angesetzt werden. Davon kann im Einzellfall aus besonderen Gründen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn ein Spiel für Platzierung bzw. Zuordnung keine Bedeutung mehr hat Pokalrunden Pokalspiele (nur A-, B-, C, D- und E-Junioren sowie Juniorinnen) werden von der Klassenleitung gesondert angesetzt. Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt grundsätzlich öffentlich. Zum Austragungsmodus siehe Anlage Ansprechpartner der Klassenleitung Ansprechpartner der Klassenleitung sind ausschließlich die Vereinsjugendmanager, in Ausnahmefällen deren Vertreter. Dies gilt für den gesamten Spielbetrieb. 7

10 2. Sonderbestimmungen zu den Qualifikationsrunden 2.1 Durchführung der Qualifikationsrunde Die Qualifikationsrunden gelten als Entscheidungsrunden im Sinne des 16a JO. Sie werden im Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich (siehe Nr. 1.12). Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet sie aus dem Wettbewerb aus ( 16a Nr. 4 JO). Eine ausgeschiedene Mannschaft kann jedoch später in der Hauptrunde wieder an den Pflichtspielen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rückmeldung bis zu dem unter Punkt 3 dieser Bestimmungen genannten Termin. Die zurückgemeldete Mannschaft wird in der Regel in die unterste Kreisklasse eingestuft. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der KJA eine anderweitige Einstufung vornehmen. 2.2 Zuordnungsbestimmungen Die Zuordnungsbestimmungen (Einzug in die Kreisligen, Zuteilung in die Kreisklassen) sind in der Anlage 4 festgelegt. Absteigern aus den Gruppenligen steht grundsätzlich die Zuordnung in die Kreisliga ihrer Altersklasse zu. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, können sie einer der zugeordnet werden. Ihre Spiele werden dann nicht in die Wertung einbezogen. Es handelt sich vielmehr um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Die Absteiger können jedoch auch auf das Privileg des direkten Einzugs in die Kreisliga schriftlich verzichten. Sie nehmen dann wie alle anderen Mannschaften an der normalen Qualifikation teil und werden danach entsprechend zugeordnet. 3. Nach- und Rückmeldung von Mannschaften Termine A-, B-, C-, D-, E-, F- und G-Junioren 06. Oktober 2017 Nachmeldungen außerhalb der vorgegebenen Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten unter sportlichen Gesichtspunkten ggf. berücksichtigt. Groß-Umstadt, im Juli 2017 im Original gezeichnet Jochen Bäcker, KJW 8

11 Anlage 1 Handshake Vor dem Spiel (verpflichtend) 1. Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die Mannschaften auf das Spielfeld. 2. Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen Auswechselbank neben dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin auf. 3. Der Spielführer/die Spielführerin der Gastmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin und an der Heimmannschaft vorbei. 4. Der Spielführer/die Spielführerin der Heimmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin vorbei. 5. Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den Spielführern/innen und dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin beendet. 6. Währenddessen: Begrüßung der Trainer/innen und der Ersatzspieler/innen beider Teams per Handshake am Spielfeldrand. Während des Spiels 1. In den verschiedensten Situationen versuchen an Fair-Play zu denken und dies auch sichtbar machen. Beispielsweise: o Nach einem Foul folgt die Entschuldigung beim Gegenspieler (m/w) im Idealfall per Handschlag. o Ausgewechselte Spieler/innen (m/w) klatschen sich mit dem eingewechselten Mitspieler per Handschlag ab. o Man gibt gegenüber dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin zu, dass man als letzte am Ball war. o Etc. Nach dem Spiel Unmittelbar nach dem Abpfiff sollten sich möglichst alle Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen auf dem Spielfeld sammeln und sich untereinander per Handshake verabschieden (formlos). Insbesondere die Verantwortlichen (Trainer/innen und Betreuer/innen), sollten nach dem Spiel in ihren Vorbildfunktionen agieren, vorweg gehen und diese Art des sportlich und fairen Miteinanders demonstrieren. In Einzelfällen, sofern von enormen Konfliktpotenzial zwischen den Spielern zu erwarten ist, soll von dieser Vorgehensweise abgesehen werden.

12 Anlage 2 Klassenleitung und Vertretung Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung gemäß Punkt 1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden erforderlich wird, ist wie folgt zu verfahren: 1. Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet. 2. Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte ständige Vertreter die Entscheidung. 3. Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden konnte, sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen Stellvertreter wenden. 4. Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.b. wegen Krankheit, Kur oder längerer Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte Übergangsregelung. Solche Fälle werden jeweils den Vereinen per sowie auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über ) mitgeteilt. Klassenleitung 2017/18 Spielklasse/Liga Klassenleitung Vertretung A-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber A-Junioren Kreisliga Günther Reinhardt Wolfgang Ducke A-Junioren Kreisklasse 1 Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Kreisliga Wolfgang Ducke Günther Reinhardt B-Junioren Kreisklassen 1 & 2 Peter Lotz Frank Weber C-Junioren Qualifikation Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Kreisliga Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Kreisklasse 1 Günther Reinhardt Wolfgang Ducke C-Junioren Kreisklasse 2 Frank Weber Peter Lotz D-Junioren Carsten Schmieder Jürgen Heinz E-Junioren Qualifikation Jürgen Heinz Manfred Speck E-Junioren Manfred Speck Jürgen Heinz F-Junioren Mario Rizzo Roger Spalt G-Junioren Roger Spalt Mario Rizzo Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu entnehmen. Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind ausnahmslos unzulässig! Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage (s.o.) und in der regionalen Presse veröffentlicht. Bäcker, KJW 07/17

13 Anlage 3 Maße für Kleinspielfelder 1. D9-Junioren Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m² Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m² Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das Spielfeld für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden: längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 1) längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 2) quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3) 2. E7-Junioren Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m². Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m² (Schaubild 4) Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 3. F- Junioren Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 4. G-Junioren Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich. 5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12 Meter ins Spielfeld. F- und G-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10 Meter ins Spielfeld. Auf den Torraum kann verzichtet werden. Strafstoßmarke: 8 Meter Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden. 6. Größe der Tore 5 x 2 Meter 7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien oder Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter) ausgelegte Markierungsteller gekennzeichnet werden.

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17 Anlage 3 a Ballgrößen und -gewichte gemäß 13 Jugendordnung Altersklasse Größe Gewicht A-Junioren g B-Junioren g C-Junioren g D-Junioren 4/5 350 gr. E-Junioren g / 350 g F-Junioren 3/4 290 gr. G-Junioren gr. Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Abseits ist aufgehoben! Keine Rückpassregel für die Torhüter! Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen! Bei den G- und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz, das Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über Kopf") durch den Spielleiter zu wiederholen.

18 Anlage 4 - Zuordnungsbestimmungen 2017/18 - Stand: Meldezahlen Qualifikation Einzug KL KK 1 KK 2 Aufstieg KAT GES GL/VL KRS DI KRS ODW GR M/GR M Kriterien M Kriterien M Kriterien GL 6 1 x 5 A (1 GL) 1 x DI + 3 ODW DI: Die 1. und 2. und der relativ beste 3. der Qualifikations-gruppen 8 5 DI +3 ODW DI: Ein 3. und die 4. und 5. der Qualifikationsgrupen Relegation, da die Gruppenliga auf 12 Mannschaften verkleinert wird B x DI + 3 ODW DI: Die 1. und 2. und der relativ beste 3. der Qualifikations-gruppen 5 DI +3 ODW DI: Ein 3. und die 4. und 5. der Qualifikationsgrupen DI + 4 ODW DI: Die 6. und 7. der Qualifikationsgrupen Relegation, da die Gruppenliga auf 12 Mannschaften verkleinert wird 9 2 x 6 C (1 GL) 1 x 7 7 DI + 3 ODW DI: Die 1. und 2. und der relativ beste 3. der Qualifikations-gruppen 6 DI + 3 ODW DI: Zwei 3., die 4. und der relativ beste 5. der DI + 3 ODW DI: Zwei 5., die 6. und der 7. der Relegation, da die Gruppenliga auf 12 Mannschaften verkleinert wird D x x 6 Die 1. und 2. der Die 3. und die zwei relativ besten 4. der 8 8 und die zwei 1. der D2- Die zwei 4. und 5. der und die zwei 2. der D2- Der Kreismeister nimmt an der Relegation teil. Aus 6 Teilnehmern werden 3 Aufsteiger ermittelt D x 5 KK3 1 x 6 8 Die 3. bis 6. der D2- und der 6. der D1- Qualifikationsgruppe Kein Aufstieg E1 3 x 5 Zwei 2., die 3. und die Die 1. und die drei zwei relativ besten relativ besten 2. der 9 der 9 2 x 6 Alle übrigen Mannschaften der Der Kreismeister nimmt an der Qualifikation zum Wolfgang- Schlosser-Cup teil E x 5 KK3 KK3 KK3 Die 1. und 2. der Die 3. und 4. der 3 x Alle übrigen Mannschaften der Kein Aufstieg

19 Anlage 5 Pokalspiele Durchführungsbestimmung Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt. Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen. Ausgenommen sind hiervon die Mannschaften der Altersklassen A- bis C-Junioren, die Verbandsliga und höher spielen. Sie sind schon für den Hessenpokal (A- und B-Junioren) bzw. Regionalpokal (C-Junioren) qualifiziert. Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des 44 StO. Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt: 1. Begradigungsrunde Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben. Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier teilbare Zahl zu erreichen. Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften haben für diese Runde Freilos. 2. Heimrecht Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren (Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht. Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das Heimrecht getauscht werden. 3. Auslosung Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über: ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert. 4. Verlängerung, Elfmeterschießen Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen Bestimmungen analog 16 Nr. 3 JO. Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt. 5. Endspiel Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu. 6. Kosten Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht. Findet ein Endspiel auf neutralem Platz statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Mannschaften (Verein bzw. JSG) zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke sowie Kabinen und Duschen Nutzung werden dem ausrichtenden Verein bei A- und B-Junioren 50,00, bei C- und D-Junioren 40,00 und bei E-Junioren 30,00 pauschal vergütet.

20 Anlage 6 Durchführungsbestimmungen für Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel gemäß 16 JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 5) auch nach Verlängerung noch nicht entschieden ist. Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien der FIFA und des DFB die nachfolgenden Bestimmungen: 1. Auswahl des Tores Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen oder durch Auslosung festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht gerechtfertigt zu werden. 2. Auslosung der Reihenfolge Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer 3. Berechtigte Spieler Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben. Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts einnehmen. 4. Ersatz des Torwartes Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das Tor nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt werden, die sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben. 5. Grundsatz: Fünf Torschüsse Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf verschiedene Spieler aus. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht. 6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in gleicher Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere. 7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler Alle Spieler mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte sollen sich im Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden. 8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem Spielfeld außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der Strafstoßmarke entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den Torwart der anderen Mannschaft nehmen.

21 Anlage 7 Spezielle Arten der Spielberechtigung und Einsatzberechtigung 1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) 28 JO Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse. Weiterhin kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt werden. Besteht beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt 28 Nr. 5 JO. A-Junioren dürfen nach Maßgabe von 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein, in einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: 31 StO). Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr muss es neu beantragt werden. Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat. 2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) 28 a JO Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des 28 JO. Mit Ausnahme, dass das Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann. 3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) 34 JO, Anhang 12 Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen. Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster Bestandteil des Antrags auf Genehmigung. Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt worden sind (Verstoß 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel, erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt. Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die JSG-Mannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach sportlichen Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler eingesetzt werdend darf. Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden. Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden. 4. Juniorenfördervereine (JFV) 15 a JO, Anhang 13 Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein entscheiden. Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden. Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht ( 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen nach Maßgabe von 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden.

22 Anlage 8 FAIRPLAY-Liga 1. Die Schiedsrichter-Regel Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter Regeln im Kinderfußball sind einfach Fußballregeln bleiben unverändert: Tor - Toraus - Foul - Eckball - Hand uws. Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die Kinder Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu übernehmen Kinder lernen, Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der Coachingzone stehen und bei strittigen Entscheidungen eingreifen 2. Die Fan-Regel Eltern/Fans halten Abstand zum Spielfeld Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte "Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder von außen unterbunden Kinder können dadurch ihre eigene Kreativität im Spiel entfalten Spiel wird den Kindern "zurückgegeben" 3. Die Trainer-Regel Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen Trainer verstehen sich als Vorbilder Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern (siehe Schiedsrichter-Regel)

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