ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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- Gundi Fuchs
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1 Ausgabedatum: 03/07/2017 Überarbeitungsdatum: 03/07/2017 Ersetzt: 17/12/2015 Version: 1.3 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform Name Produktcode Gemisch FS-ONE MAX; CFS-FIL BU Fire Protection 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Spezifikation für den industriellen/professionellen Gebrauch Nur für den gewerblichen Gebrauch Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hilti Austria Ges.m.b.H. Altmannsdorferstr Wien - Oesterreich T F hiltiaustria@hilti.com Lieferant Hilti Austria Ges.m.b.H. Altmannsdorferstr Wien - Oesterreich T F hiltiaustria@hilti.com Datenblatt ausstellende Abteilung Hilti AG Feldkircherstraße Schaan - Liechtenstein T chemicals.hse@hilti.com 1.4. Notrufnummer Notrufnummer Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 24h Service (international) Land Organisation/Firma Anschrift Notrufnummer Österreich Vergiftungsinformationszentrale Stubenring Wien ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemisch/Stoff: SDB EU 2015: Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en) EUH Sätze EUH208 - Enthält Mischung aus 5-Chlor-2-methylisothiazol-3(2H)-on und 2-Methylisothiazol- 3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 - auf Anfrage erhältlich 03/07/2017 AT - de 1/7
2 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff 3.2. Gemisch Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall Kohlendioxid. Kohlenmonoxid Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung Umgebungsluft-unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte Schutzausrüstung Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung". 03/07/2017 AT - de 2/7
3 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren Das Produkt mechanisch aufnehmen Verweis auf andere Abschnitte Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hygienemaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen Lagertemperatur 5-25 C 7.3. Spezifische Endanwendung(en) Kühl halten. An einem trockenen Ort aufbewahren. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise Die Konsistenz des Produktes ist pastös. Expositionsgrenzwerte zu einatembaren Stäuben sind für dieses Produkt nicht relevant Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Schutzanzug. Sicherheitsbrille. Handschuhe. Handschutz Schutzhandschuhe. EN 374 Typ Material Permeation Dicke (mm) Norm Einweghandschuhe Nitrilkautschuk (NBR) 3 (> 60 Minuten) >0.4 EN 374 Augenschutz Typ Verwendung Kennzeichnungen Norm Sicherheitsbrille EN 166, EN 170 Haut- und Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand Flüssigkeit Aussehen pastös. 03/07/2017 AT - de 3/7
4 Molekulargewicht nicht bestimmt Farbe Rot. Geruch Charakteristisch. Geruchsschwelle nicht bestimmt ph-wert 7,85 Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Dichte 1,35 g/cm³ Löslichkeit Log Pow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen 9.2. Sonstige Angaben VOC-Gehalt 9 g/l ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Zu vermeidende Bedingungen Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7) Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden. 03/07/2017 AT - de 4/7
5 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzellmutagenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr ph-wert: 7,85 ph-wert: 7,85 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Ökologie - Allgemein Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige Schäden in der Umwelt Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen für die Abfallentsorgung Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen des zugelassenen Einsammlers entsorgen. Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen. EAK-Code Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 03/07/2017 AT - de 5/7
6 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN Sonstige Angaben Keine zusätzlichen Informationen verfügbar ADR IMDG IATA RID UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren Meeresschadstoff : Nein Keine zusätzlichen Informationen verfügbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender - Landtransport - Seeschiffstransport - Lufttransport - Bahntransport Beförderung verboten (RID) Nein Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Verordnungen Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff VOC-Gehalt 9 g/l Nationale Vorschriften Schweiz 03/07/2017 AT - de 6/7
7 CPID Nr Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: EUH208 EUH210 Enthält. Kann allergische Reaktionen hervorrufen auf Anfrage erhältlich SDS_EU_Hilti Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden 03/07/2017 AT - de 7/7
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