Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens
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- Helge Stein
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1 Übersetzung 1 Abkommen zwischen den Regierungen der Schweiz und Kolumbiens Abgeschlossen am 27. November 1979 Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980 Diese Vereinbarung enthält die Ergebnisse der Diskussionen und Verhandlungen, die im Rahmen der Tokio-Runde und in den Besprechungen über den Beitritt Kolumbiens zum GATT zwischen den kolumbianischen und schweizerischen Behörden geführt worden sind. 1. In Beantwortung eines Begehrens der Schweiz hat Kolumbien eine Anzahl Produkte (Anhang 1) in seine Liste der Zoll-Bindungen (Liste LXXVI- Kolumbien) aufgenommen. Kolumbien ist bereit, der Schweiz die Rechte eines ursprünglichen Verhandlungspartners für diese Produkte einzuräumen. 2. Kolumbien nimmt vom Interesse der Schweiz an einer vorrangigen Zollverhandlung im Sinne von Anhang 2 Kenntnis, sobald seine Handels-, Finanzund Entwicklungsbedürfnisse dies gestatten. 3. Die Schweiz wird auf Begehren Kolumbiens ein jährliches Kontingent von 45 Tonnen für Nelken ( ) 3 eröffnen. Dieses Kontingent wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt, worauf die Frage der Verlängerung dieses Regimes mit Kolumbien zu prüfen sein wird. Kolumbien wird das Recht eingeräumt, Konsultationen über das Funktionieren dieses Kontingentes zu verlangen. Zudem ist die Schweiz bereit, Kolumbien das Recht einer ursprünglichen Verhandlungspartei für die Position (Bananen) einzuräumen. 4. Anhang 3 führt diejenigen Produkte auf, die in der dem Genfer Protokoll (1979) 4 beigefügten Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten und von Interesse für Kolumbien sind. Überdies enthält Anhang 4 die Liste derjenigen Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen seitens der Schweiz im Rahmen der Gruppe «tropische Produkte» und in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes gebildet haben. AS ; BBl 1980 I Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. 2 Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 19. März 1980 (AS ) 3 SR Anhang 4 SR
2 Zolltarife Geschehen in Genf am 27. November Für die Delegation der Schweiz: Für die Delegation Kolumbiens: A. Dunkel Felipe Jaramillo Anhänge: 1. Liste der Produkte, die in der Liste der Bindungen Kolumbiens enthalten sind und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden 2. Liste der Produkte, die für die Schweiz von Interesse sind 3. Liste der Produkte, die für Kolumbien von Interesse sind 4. Liste der Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten 2
3 Abk. mit Kolumbien Anhang 1 Produkte, die in der Liste der Zollbindungen Kolumbiens enthalten sind und die Schweiz interessieren und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden Zollnummer Produktebeschreibung* Monomere Vinylazetate Maschinen und Apparate für das Abfüllen, Etikettieren oder Verschliessen von Flaschen, Büchsen, Säcken und anderen Behältnissen; für die Versetzung von Getränken mit Kohlensäure Maschinen und Apparate für das Verpacken, Einfüllen oder Umhüllen von Waren, ausgenommen diejenigen für das Umhüllen von Zigaretten in Cellophan Schleif- und Schärfmaschinen Kugelventile Mehrphasenmotoren, von mehr als 100 PS Transformatoren von mehr als KVA Längenmessinstrumente Manometer * Übersetzung des spanischen Originaltextes 3
4 Zolltarife Anhang 2 Produkte, für welche die Schweiz ein Interesse an Zollsenkungen hat Zolltarifnummer Produktebeschreibung Medikamente Aromastoffe Schuhe 8501 Generatoren 8503 Batterien 8519 Unterbrecher Kap. 91 Uhren Schweizerische Textilspezialitäten 4
5 Abk. mit Kolumbien Anhang 3 Produkte, die in der Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten sind und Kolumbien interessieren Zolltarifnummer5 Produktebeschreibung Zollanansatz gemäss MFN-Konzession Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide 20 andere Leder von Tieren der Rindviehgattung, Rossleder usw g oder weniger Korbmacher- und Flechtwaren 22 gebeizt usw., verziert Baumwolle 10 roh Andere Gewebe aus Baumwolle 40 buntgewebt, über 200 g je m Tapisserien, handgewebt und mit Nadel Bettwäsche, Tischwäsche usw. 42 andere Edelsteine 10 roh Anderes Spielzeug, Modelle zum Spielen 20 aus anderen Stoffen SR Anhang 5
6 Zolltarife Anhang 4 Liste der Produkte, die Gegenstand von autonomen und präferenziellen Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten Erweiterung des schweizerischen Präferenzenschemas in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes: Zolltarifnummer Produktebeschreibung Zollansatz Präferenzzoll Blumen und Blumenknospen, geschnitten 10 Nelken 25. frei Datteln, Bananen, Ananas usw. 30 andere 7.50 frei Zuckerwaren, ohne Kakao bt* frei + bt** (GATT 90. ) Kakaomasse (Kakaopaste), auch entfettet 40. frei Kakaofett (Kakaobutter) und Kakaoöl 2.50 frei Kakaopulver, nicht gezuckert Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen: 30 andere Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker konserviert ex 20 andere: Ananas Passionsfrüchte, Litchies und Jackfruits 45. frei Früchte in anderer Weise zubereitet oder konserviert, mit oder ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol 20 Ananas ex 30 andere: tropische Früchte sowie Passionsfrüchte, Litchies und Jackfruits 30. frei * bt = beweglicher Teilbetrag ** Beseitigung des (festen) Industrieschutz-Elementes 6
7 Abk. mit Kolumbien Zolltarifnummer Produktebeschreibung Zollansatz Präferenzzoll Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit oder ohne Zusatz von Zucker ex 42 andere: aus tropischen Früchten sowie Passionsfrüchten usw. 28. frei ex 50 in Glasflaschen von 2 dl oder weniger 30. frei ex 52 andere: aus tropischen Früchten sowie Passionsfrüchten, Litchies und Jackfruits 70. frei Ölkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Öle, ausgenommen Öldrass.20 frei 7
8 Zolltarife 8
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