JAHRGANG 2008 HANNOVER, 24. JULI 2008 NR

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1 AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2008 HANNOVER, 24. JULI 2008 NR. 28 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 6 Niedersächsisches Gesetz 253 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Connect-Fahrplanauskunft GmbH 253 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbh 253 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh 254 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der GovConnect GmbH 255 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannover.de Internet GmbH 256 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannoverimpuls GmbH 257 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Marketing GmbH 257 Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Juli 2005 und Jahresabschluss zum 30. Juni der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Region Entwicklungs- und 258 Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Region Grundstücksgesellschaft Verwaltung mbh 259 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG 259 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannover innovation fonds GmbH 259 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh 260 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH 261 Jahresabschluss zum 31. März 2003 der move 261 Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. April 2003 und Jahresabschluss zum 31. Dezember der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und 263 Service-Gesellschaft mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und 264 Service-Gesellschaft mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und 264 Service-Gesellschaft mbh i. L. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Technologie-Centrum Hannover GmbH 265 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz 266 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) I. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles Auterniederung (LSG-H 58) 266 in der Stadt Neustadt, Region Hannover vom (Abl. RB Han. Nr. 23, S. 689 vom ) Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz 271 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) 251

2 Landeshauptstadt Hannover Bebauungsplan Nr. 1600, 1. Änderung 271 Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung 271 Bebauungsplan Nr. 772, 2. Änderung 271 Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung 271 B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt GARBSEN Bebauungsplan 21/28 Gewerbegebiet Westlich Molkereistraße Stadtteil Osterwald U. E. 272 Bebauungsplan 4/37 Dietrichstraße Stadtteil Berenbostel Stadt GEHRDEN 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Gehrden für das Haushaltsjahr Stadt NEUSTADT AM RÜBENBERGE 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für den 274 Stadtteil Mardorf der Stadt Neustadt a. Rbge. (Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom ) 4. Stadt SEELZE Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 A für den Stadtteil Seelze 5. Stadt WUNSTORF Bebauungsplan Nr Südaue-West, OS Wunstorf 278 Bebauungsplan Nr Auf dem Wormskamp 1. Änderung, OS Wunstorf C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Kirchenkreisamt Wunstorf Dritte Änderung zur Friedhofsordnung vom 01. Oktober 1990 für den Friedhof 279 der Ev.-luth. Kirchengemeinde Mariensee Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof 279 der Ev.-luth. Kirchengemeinde Mariensee in Neustadt a.rbge. Lehrter Wohnungsbau Bekanntmachung gem. 325 HGB Jahresabschluss zum

3 A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 6 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Die GP Papenburg Baugesellschaft mbh, Anderter Str. 99 c, Hannover, hat bei mir die wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß 128 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Wiederaufnahme des Bodenabbaus in Burgdorf, Gemarkung Ramlingen-Ehlershausen, Flur 6, Flurstücke 827 und 830/2 (vormals 76, 77) beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung nach 3 NUVPG durchgeführt worden. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Hannover, den REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Schubert ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hannover, den 17. April 2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Connect-Fahrplanauskunft GmbH Die Gesellschafterversammlung der Connect-Fahrplanauskunft GmbH hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der Connect-Fahrplanauskunft GmbH werden in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von 4.156,16 wird in der Gesellschaft belassen. 3. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der Connect-Fahrplanauskunft GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Connect-Fahrplanauskunft GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treffler Krause Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbh Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbh hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wird in der vorliegenden Form durch Beschluss der Gesellschafter formell festgestellt. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Ausschüttung einer Dividende von , die nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer an die Gesellschaft ausgezahlt wird. Der Rest von (Bilanzgewinn ,87 abzüglich Dividende ) wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Verwaltungsrates wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. 253

4 Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der Gesellschaft für Verkehrsförderung mbh durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden erweiterten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gesellschaft für Verkehrsförderung mit beschränkter Haftung, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 Eig- BetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie im Rahmen dieser Prüfung darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß 317 HGB und 25 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaft geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung der dem Verwaltungsrat vorgelegten Veranstaltungsplanung (Ertrags- und Aufwandsplanung) beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir gemäß 28 Abs. 2 Eig- BetrVO Nds.: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Hannover, den 30. April 2007 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Luther Bock Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh Die Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss 2006 nebst Lagebericht wird entsprechend dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner, Bremen, vom festgestellt. 2. Ein Teil des Jahresgewinnes in Höhe von ,00 wird an die Gesellschafter ausgeschüttet; der Differenzbetrag in Höhe von ,02 wird vorgetragen. 3. Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, hat am als Ergebnis der bei der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh, Neustadt a. Rbge., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- 254

5 schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 25 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zeckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbh, Neustadt a. Rbge., für das Geschäftsjahr 2006 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Bremen, 31. März 2007 Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft Baumann Pencereci Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Gov- Connect GmbH Die Gesellschafterversammlung der GovConnect GmbH hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss 2006 fest und entlastet die Geschäftsführung. Für das Geschäftsjahr 2006 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.004,66 ausgewiesen. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der GovConnect GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GovConnect GmbH, Hannover, (bis 16. März 2006 STG Einhundertneunundsiebzigste Vermögensverwaltungsund Beteiligungsgesellschaft mbh, Osnabrück) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 25 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde an- 255

6 hand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 30. März 2007 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Luther Beyer Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannover.de Internet GmbH Die Gesellschafterversammlung der hannover.de Internet GmbH hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der hannover.de Internet GmbH werden in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 595,97 in der Gesellschaft zu belassen. 3. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der hannover.de Internet GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der hannover.de Internet GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Hannover, den 23. Mai 2007 Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Math. Peter Seide Dipl-Oec. Karin Schulze in Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. 256

7 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannoverimpuls GmbH Die Gesellschafterversammlung der hannoverimpuls GmbH hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschafterversammlung stellt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der hannoverimpuls GmbH den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 fest. Des Weiteren erteilt die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 die Entlastung. Für das Geschäftsjahr 2006 wird ein Jahresergebnis in Höhe von 0 ausgewiesen. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der hannoverimpuls GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der hannoverimpuls GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 EigVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß 317 HGB und 25 EigVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 53 HGrG (IDW PS 720 n.f.) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde unter Berücksichtigung des Wirtschaftsplans beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 13. April 2007 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Beine Scharpenberg Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Marketing GmbH Die Gesellschafterversammlung der Hannover Marketing GmbH hat in ihrer Sitzung am / folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss der Hannover Marketing GmbH wird gebilligt und ist damit festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,87 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der Hannover Marketing GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hannover Marketing GmbH (HMG), Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des 257

8 durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Hannover, den 9. März 2007 Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Math. Peter Seide Dipl-Oec. Karin Schulze in Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der Bilanzia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Juli 2005 und Jahresabschluss zum 30. Juni 2006 der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Liquidationseröffnungsbilanz zum und der die Eröffnungsbilanz erläuternde Teil werden in der vorgelegten Form festgestellt und der Liquidatorin wird Entlastung erteilt. 2. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht werden in der vorgelegten Form festgestellt und der Liquidatorin wird Entlastung erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz zum sowie der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. für das Geschäftsjahr 2005/2006 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Die Liquidationseröffnungsbilanz, der die Eröffnungsbilanz erläuternde Bericht, der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Hannover, den 08. Februar 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Die Liquidationseröffnungsbilanz und der die Eröffnungsbilanz erläuternde Bericht, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum , die Liquidationsschlussbilanz und der Lagebericht werden in der vorgelegten Form festgestellt und der Liquidatorin wird Entlastung erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hannover Region Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Beschäftigung mbh i. L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Hannover, den 12. September 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Der Jahresabschluss, die Liquidationsschlussbilanz, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. 258

9 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Hannover Region Grundstücksgesellschaft Verwaltung mbh Die Gesellschafterversammlung der Hannover Region Grundstücksgesellschaft Verwaltung mbh hat in schriftlicher Beschlussfassung am / folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschafterversammlung beschließt: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 werden in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss für 2006 in Höhe von 2.443,83 wird in der Gesellschaft belassen. 3. Den Geschäftsführern der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die ehemalige Bezirksregierung hat mit Schreiben vom die Zulassung nach 25 EigBetrVO erteilt, dass die Jahresabschlussprüfung bei der Hannover Region Grundstücksgesellschaft Verwaltung mbh in einem dreijährigen Abstand durchgeführt wird. Die nächste Jahresabschlussprüfung ist für das Geschäftsjahr 2008 durchzuführen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der HRG- Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG Die Gesellschafterversammlung der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG hat in schriftlicher Beschlussfassung am / folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschafterversammlung beschließt: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 werden in der vorgelegten Form festgestellt 2. An die Gesellschafter Region Hannover und Sparkasse Hannover erfolgt eine Gewinnausschüttung in Höhe von jeweils T 150. Darüber hinaus entnehmen die Gesellschafter aus ihren Kapitalkonten II die Beträge, die zum Ausgleich ihrer Steuerbelastung aus Ihrer Kommanditbeteiligung erforderlich sind. 3. Der persönlich haftenden Gesellschafterin (Hannover Region Grundstücksgesellschaft Verwaltung mbh) und dem Aufsichtsrat der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG werden für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß 317 HGB und 124 Abs. 1 i.v.m. 123 Niedersächsische Gemeindeordnung unter Beachtung der vom Institut der festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hannover, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hannover, den 28. Februar 2007 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Beine Scharpenberg Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannover innovation fonds GmbH Die Gesellschafterversammlung der hannover innovation fonds GmbH hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der hannover innovation fonds GmbH wird mit einer Bilanzsumme von ,86 und einem Jahresfehlbetrag von 7.379,14 festgestellt. Der Jahresfehlbe- 259

10 trag von 7.379,14 wird auf das Geschäftsjahr 2007 vorgetragen. 2. Dem alleinigen Geschäftsführer, Ralf Meyer, Barsinghausen, wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der hannover innovation fonds GmbH durchgeführten Prüfung für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der hannover innovation fonds GmbH, Hannover, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. März bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 25 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zeckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 16. Juni 2007 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Luther Beyer Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh Die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh werden in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2006 in Höhe von ,04 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Klimaschutzagentur Region Hannover ggmbh für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2006 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Hannover, den 02. April 2007 BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bargsten 260

11 Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH Die Gesellschafterversammlung der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH hat in ihrer Sitzung am 06. Februar 2008 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH werden in der vorliegenden Form festgestellt. Das Ergebnis des Jahres 2006 wird mit 0,00 festgestellt. 2. Ein Beschluss zur Ergebnisverwendung ist nicht erforderlich; das Jahresergebnis der Gesellschaft beträgt 0, Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat am als Ergebnis der bei der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH durchgeführten Prüfung für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. April bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 124 NGO i. V. m. 25 Abs. 1 S. 2 EigVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft und darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 25 Abs. 1 S. 2 EigVO (Nds) unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wird anhand der Wirtschaftspläne beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Hannover, den 1. August 2007 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treffler Buck Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. März 2003 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft auf den , auf den , auf den und auf den sowie die Liquidations-Eröffnungsbilanz auf den werden entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des 42 a GmbHG unter Berücksichtigung der Beanstandungen und der Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover zur Kenntnis genommen. 2. Der jeweilige Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung bzw. dem Liquidator wird für diese Zeiträume eine Entlastung nicht erteilt. Die Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover, hat am zur Erstellung 261

12 des Jahresabschlusses der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis folgende Bescheinigung erteilt: Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Hannover, den 31. August 2004 Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover Höhn Steuerberater/vBp Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis den Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO versagt: Der Jahresabschluss entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Der Liquidator unterließ es, die Vermögensgegenstände, vorhersehbaren Risiken und Verluste gemäß 252 Abs. 1 HGB zu bewerten. Insbesondere wies er die Werte des Anlagevermögens nicht ordnungsgemäß nach und bildete nicht die erforderlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Der Liquidator war verpflichtet, gemäß 9 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages einen Lagebericht aufzustellen. Er ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Die dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Buchhaltungsunterlagen entsprechen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist aus den Unterlagen der Steuerberatungsgesellschaft rechnerisch nachvollziehbar. Wegen fehlender Belege und Erläuterungen ist die Entwicklung der Werte aus der Buchhaltung zum Jahresabschluss nicht nachprüfbar. Die Übertragung der Verkehrsmanagementzentrale bereitete der Geschäftsführer im Berichtszeitraum nicht vor. Er versäumte es, einen Jahresabschluss fristgerecht aufzustellen. Insgesamt erfolgte die Wirtschaftsführung nicht ordnungsgemäß. Wegen der vollständigen Geschäftsaufgabe waren die Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft abzuwikkeln. Aus diesem Grund unterbleibt eine Beurteilung zur Finanz- und Ertragslage, ebenso zur Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft. Die Liquidität der move GmbH ist durch die Region Hannover als Mehrheitsgesellschafterin sichergestellt. Der Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO wird versagt. Hannover, den 17. November 2006 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Der Jahresabschluss, die Bescheinigung der Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh sowie der Versagungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. April 2003 und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service- Gesellschaft mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft auf den , auf den , auf den und auf den sowie die Liquidations-Eröffnungsbilanz auf den werden entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des 42 a GmbHG unter Berücksichtigung der Beanstandungen und der Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover zur Kenntnis genommen. 2. Der jeweilige Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung bzw. dem Liquidator wird für diese Zeiträume eine Entlastung nicht erteilt. Die Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover, hat am zur Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz der move Entwikklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. auf den folgende Bescheinigung erteilt: Vorstehende Liquidationseröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher, Bestandsnachweise und des handelsrechtlichen Jahresabschlusses auf den 31. März 2003 von uns erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Hannover, den 30. September 2004 Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover Höhn Steuerberater/vBp Die Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover, hat am zur Erstellung des Jahresabschlusses der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. auf den folgende Bescheinigung erteilt: Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh erstellt. 262

13 Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Hannover, den 16. Februar 2005 Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover Höhn Steuerberater/vBp Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz zum sowie der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Rumpfgeschäftsjahr vom bis den Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO versagt: Die Liquidationseröffnungsbilanz und der Jahresabschluss entsprechen nicht den Rechtsvorschriften. Der Liquidator unterließ es, die Vermögensgegenstände, vorhersehbare Risiken und Verluste gemäß 252 Abs. 1 HGB zu bewerten. Insbesondere wies er die Werte des Anlagevermögens nicht ordnungsgemäß nach und bildete nicht die erforderlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Der Liquidator war verpflichtet, gemäß 71 Abs. 1 GmbHG einen die Liquidationseröffnungsbilanz erläuternden Bericht aufzustellen. Er ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Die dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Buchhaltungsunterlagen entsprechen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist aus den Unterlagen der Steuerberatungsgesellschaft rechnerisch nachvollziehbar. Wegen fehlender Belege und Erläuterungen ist die Entwicklung der Werte aus der Buchhaltung zum Jahresabschluss nicht nachprüfbar. Der Liquidator versäumte es, die Liquidationseröffnungsbilanz und den Jahresabschluss fristgerecht aufzustellen. Wegen der vollständigen Geschäftsaufgabe waren die Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft abzuwickeln. Aus diesem Grund unterbleibt eine Beurteilung zur Finanz- und Ertragslage, ebenso zur Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft. Die Liquidität der move i. L. ist durch die Region Hannover als Mehrheitsgesellschafterin sichergestellt. Der Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO wird versagt. Hannover, den 12. Februar 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Die Liquidationseröffnungsbilanz, der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Bescheinigungen der Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh sowie der Versagungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft auf den , auf den , auf den und auf den sowie die Liquidations-Eröffnungsbilanz auf den werden entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des 42 a GmbHG unter Berücksichtigung der Beanstandungen und der Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover zur Kenntnis genommen. 2. Der jeweilige Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung bzw. dem Liquidator wird für diese Zeiträume eine Entlastung nicht erteilt. Die Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover, hat am zur Erstellung des Jahresabschlusses der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. auf den folgende Bescheinigung erteilt: Der Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Hannover, den 15. März 2006 Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover Höhn Steuerberater/vBp Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Geschäftsjahr vom bis den Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO versagt: Der Jahresabschluss entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Der Liquidator unterließ es, die Vermögensgegenstände, vorhersehbaren Risiken und Verluste gemäß 252 Abs. 1 HGB zu bewerten. Insbesondere wies er die Werte des Anlagevermögens nicht ordnungsgemäß nach und wies die Verbindlichkeiten nicht vollständig aus. Der Lagebericht enthält keine verwertbaren Informationen zum Abschluss des Geschäftsjahres Nicht zu bilanzierende jedoch für die Gesellschaft bedeutsame Vorgänge enthält der Bericht des Liquidators nicht. Die dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Buchhaltungsunterlagen entsprechen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist aus den Unterlagen der Steuerberatungsgesellschaft rechnerisch nachvollziehbar. Wegen fehlender Belege und Erläuterungen ist die Entwicklung der Werte aus der Buchhaltung zum Jahresabschluss nicht nachprüfbar. Der Liquidator versäumte es, den Jahresabschluss und den Lagebericht fristgerecht aufzustellen. 263

14 Wegen der vollständigen Geschäftsaufgabe waren die Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft abzuwickeln. Aus diesem Grund unterbleibt eine Beurteilung zur Finanz- und Ertragslage, ebenso zur Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft. Die Liquidität der move i. L. ist durch die Region Hannover als Mehrheitsgesellschafterin sichergestellt. Der Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO wird versagt. Hannover, den 28. Februar 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Bescheinigung der Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh sowie der Versagungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft auf den , auf den , auf den und auf den sowie die Liquidations-Eröffnungsbilanz auf den werden entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des 42 a GmbHG unter Berücksichtigung der Beanstandungen und der Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover zur Kenntnis genommen. 2. Der jeweilige Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung bzw. dem Liquidator wird für diese Zeiträume eine Entlastung nicht erteilt. Die Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover, hat am zur Erstellung des Jahresabschlusses auf den der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. folgende Bescheinigung erteilt: Der Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Hannover, den 28. Juli 2006 Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, Hannover Höhn Steuerberater/vBp Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Geschäftsjahr vom bis den Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO versagt: Der Jahresabschluss entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Der Liquidator unterließ es, die Vermögensgegenstände, vorhersehbaren Risiken und Verluste gemäß 252 Abs. 1 HGB zu bewerten. Insbesondere wies er die Werte des Anlagevermögens nicht ordnungsgemäß nach und wies die Verbindlichkeiten nicht vollständig aus. Der Lagebericht enthält keine verwertbaren Informationen zum Abschluss des Geschäftsjahres Nicht zu bilanzierende, jedoch für die Gesellschaft bedeutsame Vorgänge enthält der Bericht des Liquidators nicht. Die dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Buchhaltungsunterlagen entsprechen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist aus den Unterlagen der Steuerberatungsgesellschaft rechnerisch nachvollziehbar. Wegen fehlender Belege und Erläuterungen ist die Entwicklung der Werte aus der Buchhaltung zum Jahresabschluss nicht nachprüfbar. Der Liquidator versäumte es, den Jahresabschluss und den Lagebericht fristgerecht aufzustellen. Wegen der vollständigen Geschäftsaufgabe waren die Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft abzuwickeln. Aus diesem Grund unterbleibt eine Beurteilung zur Finanz- und Ertragslage, ebenso zur Rentabilität und Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft. Die Liquidität der move i. L. ist durch die Region Hannover als Mehrheitsgesellschafterin sichergestellt. Der Bestätigungsvermerk gemäß 28 Abs. 2 EigBetrVO wird versagt. Hannover, den 19. März 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Bescheinigung der Kasten, Höhn und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh sowie der Versagungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. Die Gesellschafterversammlung der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der move GmbH i. L. zum werden festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,29 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem bisherigen Liquidator, Herrn Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, wird für das Jahr 2006 Entlastung nicht erteilt. Die Lüders. Warneboldt. Gutmann. Partnerschaftsgesellschaft hat am zur Erstellung des Jahresabschlusses zum der move Entwicklungs-, Infra- 264

15 struktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. folgende Bescheinigung erteilt: Der Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher, der vorgelegten Teile des Inventars sowie der erteilten Auskünfte der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die uns vorgelegten Teile des Inventars sowie die erteilten Auskünfte haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Im Rahmen dieser Plausibilitätsbeurteilung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. Lehrte, den 12. Juni 2007 Lüders. Warneboldt. Gutmann Partnerschaftsgesellschaft Warneboldt Dipl.-oec.,, Steuerberater Das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover hat am als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der move Entwicklungs-, Infrastruktur- und Service-Gesellschaft mbh i. L. für das Geschäftsjahr vom bis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Einschränkung: Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr nicht ordnungsgemäß. Hannover, den 20. Juli 2007 Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover Schinkel Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Bescheinigung der Lüders. Warneboldt. Gutmann Partnerschaftsgesellschaft und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Technologie-Centrum Hannover GmbH Die Gesellschafterversammlung der Technologie-Centrum Hannover GmbH hat in schriftlicher Beschlussfassung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Technologie-Centrum Hannover GmbH wird mit einer Bilanzsumme von ,53 und einem Jahresüberschuss von 0,00 festgestellt. Der Gesellschafter übernimmt für die Technologie- Centrum Hannover GmbH die Verluste gemäß Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von ,02. Die sich für das Jahr 2006 ergebende Überzahlung aus Verlustübernahmen in Höhe von ,98 wird in die Kapitalrücklage eingestellt. 2. Dem alleinigen Geschäftsführer, Ralf Meyer, Barsinghausen, wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat am als Ergebnis der bei der Technologie-Centrum Hannover GmbH durchgeführten Prüfung für das Jahr 2006 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Technologie-Centrum Hannover GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch 25 Abs. 1 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 25 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zeckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 265

16 Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 22. Juni 2007 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Luther Beyer Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen im Anschluss an diese Veröffentlichung an sieben Tagen - ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage im Bürgerbüro der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, Hannover, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Hannover, den 24. Juli 2008 REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Köhler Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Der Unterhaltungsverband Nr. 52 Mittlere Leine hat bei mir die Erteilung einer Plangenehmigung gemäß 128 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zum Ausbau der Böschungsfußsicherung in der Ihme beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß 3 NUVPG durchgeführt worden Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt daher nicht. Hannover, den REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Losse I. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles Auterniederung (LSG-H 58) in der Stadt Neustadt, Region Hannover vom (Abl. RB Han. Nr. 23, S. 689 vom ) Aufgrund der 26, 30, 54 und 55 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl., S. 161), in Verbindung mit 47 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Region Hannover (RegionsG) vom (Nds. GVBl., S. 348), zuletzt geändert durch die 18. Änderung des RegionsG zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl. Nr. 13 vom , S. 203), hat die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Verordnung beschlossen: 1 Löschungen Die in den anliegenden Kartenausschnitten A + B (Maßstab 1 : 5 000) schraffierten Bereiche werden aus dem Landschaftsschutzgebiet Auterniederung (LSG-H 58) entlassen. Die Kartenausschnitte sind Bestandteil der Verordnung. 2 Änderungen 1. a) 1 Abs. 1 der Verordnung erhält folgenden Wortlaut: (1)Der im Bereich der Stadt Neustadt in den Gemarkungen Otternhagen, Scharrel, Basse, Metel, Averhoy und Luttmersen liegende Landschaftsteil Auterniederung wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. b) In 1 Abs. 2 der Verordnung wird die Wendung dem Landkreis Hannover Amt für Naturschutz durch der Region Hannover Fachbereich Umwelt ersetzt: c) 1 Abs. 3 der Verordnung erhält folgenden Wortlaut: (3)Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca ha. 2. Das Verbot Nr. 13 in 3 der Verordnung wird gestrichen. Verbot Nr. 14 wird Nr Es wird ein neuer 4 eingefügt: 4 Erlaubnisvorbehalte (1) In dem geschützten Gebiet bedürfen folgende Handlungen der vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde: 1) Die Durchführung von Veranstaltungen aller Art (z.b. Lauf-, Radfahr-, Reitsport- oder landwirtschaftliche Veranstaltungen), 2) die Errichtung von Stallungen, die immissionsschutzrechtlichen Regelungen unterliegen, 3) die Errichtung landschaftstypischer offener Holzweideunterstände und landschaftstypischer Weidezäune außerhalb der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (Hobby- und sonstige gewerbliche Tierhaltung), 4) das Aufstellen oder Anbringen von baugenehmigungsfreien Bild- oder Schrifttafeln, die nicht auf den Schutz des Gebietes hinweisen bzw. als Ortshinweise dienen, 266

17 5) das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im Rahmen von Wissenschaft und Forschung sowie zum Aufsuchen von Bodenschätzen sowie im Rahmen der unter Nr. 1 genannten Veranstaltungen, 6) seismische Messungen sowie Bohrungen im Rahmen der amtlichen geologischen Landesaufnahme, 7) das Anlegen von Biotopen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes für heimische und gebietstypische Tiere und Pflanzen, 8) das Fällen heimischer und standortgerechter Bäume außerhalb des Waldes zur Verwendung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb, 9) Grundwasser aus oberflächenfernen Schichten zum Zwecke der Feldberegung zu entnehmen, einschließlich des Erstellens der dazu notwendigen Anlagen, 10) ortsfeste Kabel-, Draht- oder Rohrleitungen zu verlegen oder Masten bzw. Stützen aufzustellen, 11) Grundwasser-Peilbrunnen sowie Pegelmessstellen an oberirdischen Gewässern zu errichten. (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die geplante Maßnahme nicht geeignet ist, den Charakter des Gebietes zu verändern oder wenn sie dem besonderen Schutzzweck gemäß 2 der Verordnung nicht zuwiderläuft, insbesondere das Landschaftsbild oder der Naturgenuss nicht beeinträchtigt oder die zu erwartenden Nachteile durch Nebenbestimmungen vermieden oder ausgeglichen werden können. (3) In den Fällen des 4 Abs. 1 Nrn 1, 5, 6 und 8 sowie in den des 4 Abs. 1 Nr. 10, soweit es sich hier um Leitungen für die landwirtschaftliche Feldberegnung handelt, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen eine Entscheidung der Naturschutzbehörde erfolgt. 4. Der 4 Freistellungen wird zu 5 und erhält folgende Fassung: 5 Freistellungen Freigestellt von den Verboten des 3 sowie den Erlaubnisvorbehalten des 4 sind 1) die bisherige rechtmäßige Nutzung sowie die Nutzungen, auf deren Ausübung bei Inkrafttreten dieser Verordnung ein durch behördliche Zulassung begründeter Anspruch bestand, 2) die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gemäß 5 Abs. 4 u. 5 BNatSchG vom sowie die ordnungsgemäße Forstwirtschaft nach den Grundsätzen des 11 des NWaldLG in der jeweils geltenden Fassung, 3) die Errichtung oder Instandsetzung von landschaftstypischen Weidezäunen, baugenehmigungsfreien und landschaftstypischen offenen Holzweideunterständen bis 3 m Höhe sowie die Errichtung saisonbedingter Verkaufsstände im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft, 4) die Errichtung oder Instandsetzung von landschaftstypischen Wildschutzzäunen (Gatterungen), die Errichtung von Holzzwischenlagerplätzen und von Überfahrten im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, 5) die rechtmäßige Ausübung der Jagd ist von den Verboten des 3 Nr. 1 und 4 sowie vom Verbot des 3 Nr. 2, soweit es sich um die Errichtung von Hochsitzen handelt, freigestellt, 6) der fachgerechte Gehölzrückschnitt zur Erhaltung des Lichtraumprofiles sowie fachgerechte Pflegemaßnahmen an Hecken in den Monaten Oktober bis Februar eines jeden Jahres. Das Schlegeln von Gehölzen zählt nicht zu den ordnungsgemäßen Pflegemaßnahmen, 7) alle mit der Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmten Arbeiten der Straßenbaulastträger an straßenbegleitenden Gehölzen an öffentlichen Straßen zur Gewährung der Verkehrssicherheit, 8) die Unterhaltung und Instandsetzung land- und forstwirtschaftlicher Wege mit gleichartigem Material wie dem bisher verwendeten, 9) der Betrieb, die Überwachung und Unterhaltung von bestehenden Anlagen und Leitungen zur öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie von öffentlichen Verkehrswegen ( 37 NNatG bleibt unberührt), 10) von der Naturschutzbehörde angeordnete bzw. mit ihr abgestimmten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, 11) die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung nach den wasserrechtlichen Gesetzen und Vorschriften. 12) Das Bundessortenamt wird hinsichtlich der Bewirtschaftung auf bisher genutzten und in der Ausweisungskarte vom gekennzeichneten Flächen von den Verboten des 3 Nrn 1 und 2 soweit es sich um die Errichtung von erforderlichen Sozialunterkünften und Einfriedungen bis 1,8 m Höhe in Form von Wildknotengitterzäunen handelt, den Nrn 4 und 7 soweit es sich um zu Prüfzwecken angelegte Gehölzkulturen handelt und den Nrn 8 und 9 sowie vom 4 Nr. 10 freigestellt. 5. Der 5 Befreiungen wird zu 6 und das Wort Verboten wird durch den Begriff Ver- und Geboten ersetzt. 6. Der 6 Ordnungswidrigkeiten wird zu 7 und erhält folgende Fassung: 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt gemäß 64 Nr. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, wer, ohne dass eine Freistellung gemäß 5 vorliegt, eine Erlaubnis gemäß 4 oder eine Befreiung gemäß 6 erteilt wurde, vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 65 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. 7. Der 7 Inkrafttreten wird zu 8. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für die Region Hannover in Kraft. Hannover, Az /H 58 I REGION HANNOVER Der Regionspräsident Jagau 267

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21 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Der Unterhaltungsverband Nr. 52 Mittlere Leine hat bei mir die Erteilung einer Plangenehmigung gemäß 128 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zum Anlegen einer Feuchtberme im Hüpeder Bach beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß 3 NUVPG durchgeführt worden. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt daher nicht. Hannover, den REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Losse Landeshauptstadt Hannover Bebauungsplan Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den zuletzt ergangenen Änderungen die nachstehenden Bebauungspläne als Satzung beschlossen. Bebauungsplan Nr. 1600, 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung Geltungsbereich: Das Plangebiet wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Podbielskistraße, die östliche Straßenbegrenzungslinie der Grethe-Jürgens-Straße, die südlich Straßenbegrenzungslinie der Friedrich-Busack- Straße und die westliche Straßenbegrenzungslinie der Leo-Sympher-Promenade. Satzungsbeschluss am Auslage in Zimmer 508 Tel Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änderung Geltungsbereich: Teil A: Fläche, die begrenzt wird durch die Ostseite der Kirchhorster Straße, die Südgrenze der Parzelle des Laher Grabens (Flurstück 15/13, Flur 5, Gemarkung Klein- Buchholz), die weitere Verlängerung bis ca. 70 m östlich des Durchlasses an der Laher-Feld-Straße, die lotrechte Verbindungslinie zwischen vorgenanntem Punkt am Laher Graben und der Nordrampe der Anschlussstelle Hannover Misburg der A 37 und den weiteren Verlauf der Nordgrenze der Rampe bis zur nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Buchholzer Straße. Teil B: Eine nördliche Teilfläche von ca m 2 des Flurstücks 3/1 der Flur 23 in der Gemarkung Isernhagen-Süd Satzungsbeschluss am Auslage in Zimmer 508 Tel Bebauungsplan Nr. 772, 2. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den Bereich zwischen der Oisseler Straße, der Straße am Kindergarten, der Gollstraße, der Südgrenze des Grundstücks Gollstraße 63 und deren Verlängerung bis zur Ostgrenze des Grundstücks Oisseler Straße 14, Ostgrenze des Grundstücks Oisseler Straße 14 und Südgrenze des Grundstücks Oisseler Straße 18. Satzungsbeschluss am Auslage in Zimmer 715 Tel Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung Geltungsbereich: Das Plangebiet liegt im Neubaugebiet Kronsberg und wird durch die westlich Straßenbegrenzungslinie der Straße Hellenkamp, die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Haverkamp, die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Funkenkamp, die jeweilige Südgrenze der Grundstücke Ortskamp (gerade) und 44, die jeweilige Ostgrenze der Grundstücke Ortskamp (gerade) und die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Ortskamp begrenzt. Satzungsbeschluss am Auslage in Zimmer 715 Tel Die vorstehenden Bebauungspläne, die Begründungen und für den Bebauungsplan Nr. 931, 2. Änd. die zusammenfassende Erklärung liegen gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, in den genannten Diensträumen aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden; jeder kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung treten die o. g. Bebauungspläne gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Hannover unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gemäß 215 Abs. 1 S. 2 BauGB gilt dies entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB ergänzende Vorschriften für Bebauungspläne der Innenentwicklung (beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB) beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn 271

22 der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Hannover, den DER OBERBÜRGERMEISTER In Vertretung Bodemann Stadtbaurat B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN 1. Stadt GARBSEN Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 21/28 gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 21/28 Gewerbegebiet Westlich Molkereistraße Stadtteil Osterwald U. E. Der Geltungsbereich umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 543/13, 543/37, 543/38, 543/50, 552/4, 552/9, 552/10, 638/11 und 639/2 der Flur 2 der Gemarkung Osterwald U. E.. Mit dieser Bekanntmachung wird der vorgenannte Bebauungsplan rechtskräftig. Die bisher auf Teilflächen geltenden Bebauungspläne 21/8 B und 21/23 C werden durch den Bebauungsplan Nr. 21/28 überplant und treten damit in den überlagerten Teilflächen außer Kraft. Der Bebauungsplan 21/28 mit Begründung einschließlich der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung und Zusammenfassender Erklärung liegt in der Stadtentwikklungs- und Stadtplanungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. Auf die 214, 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des genannten Bauleitplanes wird gemäß 215 ( 1 ) BauGB unbeachtlich bei 1. Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. einer unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt jedoch gemäß 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB dann nicht, wenn ein Beschluss der Stadt Garbsen über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Gemäß 44 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung oder Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile beziehen sich auf 39 BauGB (Vertrauensschaden), 40 BauGB (Entschädigung in Geld oder durch Übernahme), 41 BauGB (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen), 42 BauGB (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Garbsen, den 7. Juli 2008 STADT GARBSEN Alexander Heuer Bürgermeister Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 4/37 gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 4/37 Dietrichstraße Stadtteil Berenbostel Der Geltungsbereich umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 227/16, 227/51 und 227/ 55 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel. Mit dieser Bekanntmachung wird der vorgenannte Bebauungsplan rechtskräftig. Der Bebauungsplan 4/37 mit Begründung einschließlich der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung sowie dem Schalltechnischen Gutachten liegt in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. Auf die 214, 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des genannten Bauleitplanes wird gemäß 215 ( 1 ) BauGB unbeachtlich bei 1. Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. einer unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt jedoch gemäß 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB dann nicht, wenn ein Beschluss der Stadt Garbsen über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Gemäß 44 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung oder Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile beziehen sich auf 39 BauGB (Vertrauensscha- 272

23 den), 40 BauGB (Entschädigung in Geld oder durch Übernahme), 41 BauGB (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen), 42 BauGB (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Garbsen, den 14. Juli 2008 STADT GARBSEN Alexander Heuer Bürgermeister 2. Stadt GEHRDEN 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Gehrden für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Gehrden in der Sitzung am 18. Juni 2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: 1 Durch den Nachtragsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes erhöht um vermindert um gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebes Sozialstation wird nicht geändert. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von Euro um Euro erhöht und damit auf Euro neu festgesetzt. Im Vermögensplan der Sozialstation werden Kredite für Investitionen nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von Euro um Euro erhöht und damit auf Euro neu festgesetzt. Im Vermögensplan der Sozialstation werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 4a Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite für die Sonderkasse der Sozialstation aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Gehrden, den 18. Juni 2008 STADT GEHRDEN Heldermann Bürgermeister 273

24 Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Region Hannover hat am die nach 92 Abs. 2, 91 Abs. 4 und 94 Abs. 2 der NGO erforderliche Genehmigung unter dem Az /1(5) erteilt. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gem. 86 Abs. 2 NGO vom bis im Rathaus der Stadt Gehrden, Kirchstr. 1 3, Zimmer 2.13, zur Einsicht aus. Gehrden, den 15. Juli 2008 STADT GEHRDEN Heldermann Bürgermeister 3. Stadt NEUSTADT AM RÜBENBERGE 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für den Stadtteil Mardorf der Stadt Neustadt a. Rbge. (Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom ) Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. V. m. 9 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den zurzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Die Fremdenverkehrsbeiträge sollen 70 % der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung und 50 % der Aufwendungen für die Fremdenverkehrseinrichtungen decken. 1 Absätze 4 bis 6 entfallen. Artikel 2 Artikel 3 Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für den Stadtteil Mardorf der Stadt Neustadt a. Rbge. (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) erhält folgende Fassung: 274

25 Lfd. Beitragspflichtige Beitragsmaßstab Beitragssatz Nr Inhaberinnen/Inhaber von Betrieben des Nach Anzahl der vorhandenen Beherbergungsgewerbes z. B. Hotels, Fremdenbetten/Schlafstellen, Gasthäuser, Pensionen,Erholungs-, die zur Beherbergung gegen Kur- und Kinderheimen, Sanatorien, Entgelt zur Verfügung stehen. Kurkliniken; Inhaberinnen/Inhaber von Jugendherbergen, Vereinsheimen, Campingplätzen 01 a) Hotels, Gasthäuser, Pensionen u. Ä. 28,90 je Bett/Schlafstelle b) Therapiezentrum 62,44 je Bett/Schlafstelle c) Privatzimmer 14,30 je Bett/Schlafstelle d) Ferienwohnungen 20,62 je Bett/Schlafstelle e) Jugendherberge 9,12 je Bett/Schlafstelle f) Campingplätze, Dauer- 5,75 je Platz g) Campingplätze, Tages- 7,33 je Platz h) Wohnmobilstellplätze 5,86 je Platz 02 Inhaberinnen/Inhaber von Speise- und Nach Anzahl der vorhandenen Schankwirtschaften, insbesondere Sitzplätze innen; Sitzplätze in Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Festsälen sowie in Frühstücks- Bars, Imbissstuben und -ständen, und Konferenzräumen bleiben Discotheken und Tanzbars mit Sitzplätzen unberücksichtigt. 02 a) Zone 1 * 100 % 15,55 je Sitzplatz b) Zone 2 * 80 % 12,44 je Sitzplatz 03 Inhaberinnen und Inhaber von 70 % nach Anzahl der Lebensmittelgeschäften, SB-Geschäften, Arbeitskräfte und zu 30 % Imbissständen und Kiosken nach Quadratmetern Verkaufsohne Sitzplätze etc. und Ausstellungsfläche 03 a) Zone 1 * 100 % 176,40 je Arbeitskraft 3,56 je m 2 b) Zone 2 * 80 % 141,12 je Arbeitskraft 2,85 je m 2 04 Inhaberinnen/Inhaber von Sonstigen 30% nach Anzahl der Bedienungsgeschäften/ Fachhandel wie Arbeitskräfte und zu 70% nach Textil-, Sport- und Freizeitartikel und Quadratmetern Verkaufsandere Waren und Güter und Ausstellungsfläche 86,02 je Arbeitskraft 3,64 je m 2 05 Betreiberinnen/Betreiber von Anlagen, Nach Anzahl der Objekten oder sonstigen Betrieben vorhandenen Anlagen des Sport- und Freizeitbereiches oder Objekte 05 a) 10,11 je Fahrrad b) 15,17 je Boot c) 10,11 je Surfbrett d) 10,11 je Stegplatz e) 10,11 je Stellplatz (z. B. Winterlager) f) 505,54 je Krananlage g) 10,11 je Pferd h) 20,22 je Wohnwagen i) 101,11 je Planwagen j) 50,55 je Kegelbahn k) 50,55 je Tennisplatz l) 758,31 je Golfplatz m) 50,55 je Spielautomat n) 10,11 je Warenautomat o) 50,55 je Kutsche p) 101,11 je Einrichtung 275

26 Lfd. Beitragspflichtige Beitragsmaßstab Beitragssatz Nr Inhaberinnen/Inhaber von Dienst- Nach Anzahl leistungsbetrieben wie Friseure, der Arbeitskräfte Kosmetiker, Haus-, Gebäude- und Geräteservice, Reisebüros, Lottoannahmestellen, Buchführungsbüros u. Ä. 29,16 je Arbeitskraft 07 Energie / Ver- und Entsorgung Nach Umsatzanteil 07 a) Unternehmen der Stromversorgung Energie 50 % 3,09 je Bett b) Unternehmen der Wasserversorgung Energie 10 % 0,62 je Bett c) Unternehmen der Gasversorgung Energie 40 % 2,47 je Bett 10 Inhaberinnen/Inhaber von Nach Anzahl Handwerksbetrieben wie Tischlereien, der Arbeitskräfte Baugeschäften, Autolackierereien, Bootsservice und handwerksähnlichen Betriebe 49,22 je Arbeitskraft 012 Freiberuflerinnen/Freiberufler Nach Anzahl wie Ärzte, Therapeuten, Rechtsanwälte, der Arbeitskräfte Architekten, Ingenieure, Makler,, Steuerberater, Versicherungsvertreter u. Sonst. 64,66 je Arbeitskraft * Zone 1 = östlich Rote-Kreuz-Straße/südlich Meerstraße/Moorstraße * Zone 2 = übriger Bereich Artikel 4 Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Neustadt a. Rbge., den STADT NEUSTADT AM RÜBENBERGE Uwe Sternbeck Bürgermeister 4. Stadt SEELZE Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 A für den Stadtteil Seelze Der Rat der Stadt Seelze hat in seiner Sitzung am die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 A für den Stadtteil Seelze als Satzung und die dazugehörige Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Skizze entnehmbar: 276

27 Mit dieser Bekanntmachung tritt die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 A für den Stadtteil Seelze gemäß 10 BauGB in Kraft. Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 A für den Stadtteil Seelze kann im Projektbüro Seelze-Süd der Stadt Seelze, Rathausplatz 1, Zimmer 226, während der Dienststunden und zwar montags, dienstags, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von Uhr bis Uhr und von bis Uhr und freitags von Uhr bis von jedermann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans unbeachtlich werden, wenn sie innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Seelze unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Das gleiche gilt für nach 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Bebauungsplanänderung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen Seelze, STADT SEELZE Der Bürgermeister 277

28 5. Stadt WUNSTORF Bebauungsplan Nr Südaue-West, OS Wunstorf Bebauungsplan Nr Auf dem Wormskamp 1. Änderung, OS Wunstorf Der Rat der Stadt Wunstorf hat in seiner Sitzung am die oben genannten Bebauungspläne gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbin-dung mit den 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der zurzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit den 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan gehörende Begründung mit integriertem Umweltbericht beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne ergibt sich aus dem nachstehend abgebildeten Planausschnitt: Bebauungsplan Nr Südaue-West, OS Wunstorf Bebauungsplan Nr Auf dem Wormskamp 1. Änderung, OS Wunstorf Mit dieser Bekanntmachung treten die Bebauungspläne Nr Südaue-West, OS Wunstorf und Bebauungsplan Nr Auf dem Wormskamp 1. Änderung, OS Wunstorf mit integrierter örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 278

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