LANDKREIS GOSLAR Nr. 25. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen
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1 für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: , , , , und Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: (Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen) gelesen und heruntergeladen werden. Beiträge bitte zu diesen Terminen rechtzeitig übersenden, möglichst im Dateiformat "Word" an: oder als Fax an 05321/ Nr. 25 Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen 162 Gemeinde Liebenburg: Satzung über Aufwandsentschädigungen sowie Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles Verwertungszentrum Nordharz GmbH: Jahresabschluss Stadt Langelsheim: Jahresrechnung Stadt Langelsheim: Jahresabschluss Stadtwerke Stadt Langelsheim: Jahresabschluss Touristikbetriebe Bergstadt St. Andreasberg: 21. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung Stadt Seesen: Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Seesen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Seesen-Kernstadt Stadt Goslar: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 496 Stadt Braunlage: 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung Stadt Braunlage: 7. Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Stadt Langelsheim: 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen sowie Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles Stadt Vienenburg: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 und 1. Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan Stadt Bad Harzburg: 5. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung Stadt Bad Harzburg: 1. Satzung zur Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung Stadt Langelsheim: Touristik-Betriebssatzung Wasserverband Peine: 17. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Wasserzweckverband Peine: Änderung der Anlagen II und III der AVBWasserV Wasserzweckverband Peine: Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung und über die Benutzung dieser Einrichtung Stadt Goslar: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Stadt Goslar: Straßenreinigungssatzung Stadt Goslar: Straßenreinigungs-Gebührensatzung Stadt Seesen: 4. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungs- Abgabensatzung Gemeinde Liebenburg. Bebauungsplan Am Steinberge, OT Dörnten
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8 Jahresabschluss der Verwertungszentrum Nordharz GmbH 1. Bestätigungsvermerk der Alff-Eickhoff Unternehmensberatung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verwertungszentrum Nordharz GmbH, Goslar, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der
9 Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Goslar, den 12. Juni Alff-Eickhoff Unternehmensberatung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Kfm. Alff, Wirtschaftsprüfer 2. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Goslar: Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 sowie der umseitige Bestätigungsvermerk wurden zur Kenntnis genommen. Ergänzende Feststellungen waren vom Rechnungsprüfungsamt nicht zu treffen. Goslar, den Landkreis Goslar, Der Landrat, Rechnungsprüfungsamt, Im Auftrag, Wolfgang Weber. 3. Die Gesellschafterversammlung hat am den Lagebericht 2005 mit dem Jahresabschluss zum festgestellt und beschlossen, das Ergebnis wie folgt zu verwenden: Der zum aufgestellte Jahresabschluss, der mit einer Bilanzsumme vom ,01 und einem Jahresüberschuss von 4.710,72 abschließt, wird festgestellt. Der Bilanzgewinn in Höhe von ,32 (einschließlich Jahresüberschuss in Höhe von 4.710,72 ) wird auf das Wirtschaftsjahr 2006 vorgetragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt. 4. Der Jahresabschluss 2005 und der Lagebericht liegen vom bis und vom bis , jeweils von Uhr bis Uhr in Zimmer 301 des Dienstgebäudes in Goslar, Bornhardtstraße 13, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Goslar, , Manke, Landrat.
10 VERWERTUNGSZENTRUM Nordharz GmbH Bornhardtstr. 13, Goslar Jahresabschluss zum Die Gesellschaft hat - die Bilanz - den Anhang beim Handelsregister des Amtsgerichts Goslar unter der Nummer HRB eingereicht. Goslar, den Die Geschäftsführung
11 Stadt Langelsheim Langelsheim, den Der Bürgermeister Bekanntmachung Jahresrechnung 2005 der Stadt Langelsheim Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2005 wurde festgestellt. Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Stellungnahme der Verwaltung dazu sind dem Rat der Stadt Langelsheim vorgelegt worden. Der Rat hat am dazu folgenden Beschluss gefasst: Die Jahresrechnung 2005 der Stadt Langelsheim, der Rechenschaftsbericht, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Goslar (RPA) über die Rechnungsprüfung 2005 und die Stellungnahme dazu werden zur Kenntnis genommen. Die ordnungsgemäße Haushalts- und Vermögensführung im Haushaltsjahr 2005 wird festgestellt. Dem Bürgermeister wird gemäß 101 Abs. 1 NGO Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Verwaltung liegen in der Zeit vom 02. Januar 2007 bis einschließlich 10. Januar 2007 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Langelsheim - Zimmer öffentlich aus. Henning Schrader Aushang: Abnahme: \\Daten-II auf Server2:\Kämmerei\Bekanntmachungen\Jahresrechnung\2005-Jahresrechnung.doc
12 Stadt Langelsheim Langelsheim, den Der Bürgermeister Bekanntmachung Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Langelsheim für das Wirtschaftsjahr 2005 Der Jahresabschluss 2005 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner GbR geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde vom Wirtschaftprüfungsbüro mit dem Vermerk bestätigt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt. Der Rat der Stadt Langelsheim hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss 2005 der Stadtwerke der Stadt Langelsheim und das Ergebnis der Pflichtprüfung werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2005 werden festgestellt. Dem Bürgermeister als Werksleiter wird gemäß 30 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt. Wasserwerk: Der Jahresgewinn in Höhe von ,03 wird ausgeschüttet. Abwasserbetrieb: Der Jahresgewinn in Höhe von ,06 wird auf das Wirtschaftsjahr 2006 vorgetragen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht des Jahres 2005 liegen in der Zeit vom 02. Januar 2007 bis einschließlich 08. Januar 2007 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Langelsheim, Zimmer 205, öffentlich aus. Henning Schrader Aushang: Abnahme: \\Daten-II auf Server2:\Kämmerei\Bekanntmachungen\Stadtwerke\2005-JA-P-Stw.doc
13 Stadt Langelsheim Langelsheim, den Der Bürgermeister Bekanntmachung Jahresabschluss des Touristikbetriebes der Stadt Langelsheim für das Wirtschaftsjahr 2005 Der Jahresabschluss 2005 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner GbR geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde vom Wirtschaftprüfungsbüro mit dem Vermerk bestätigt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Goslar stellt am ergänzend fest, dass die unzureichende Ertragslage den Betrieb nach wie vor auf Zuschüsse angewiesen sein lässt. Der Rat der Stadt Langelsheim hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss 2005 des Touristikbetriebes der Stadt Langelsheim und das Ergebnis der Pflichtprüfung werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2005 und der Lagebericht werden festgestellt. Die Verminderung des Stammkapitals um ,20 von ,18 auf ,88 wird beschlossen. Dem Bürgermeister als Werksleiter wird gemäß 30 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt. Der Jahresverlust in Höhe von ,35 wird aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht des Jahres 2005 liegen in der Zeit vom 02. Januar 2007 bis einschließlich 08. Januar 2007 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Langelsheim, Zimmer 205, öffentlich aus. Henning Schrader Aushang: Abnahme: \\Daten-II auf Server 2:\Kämmerei\Bekanntmachungen\Touristikbetrieb\2005-JA-P-Tb.doc
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16 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Goslar Aufgrund der 6 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Goslar in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Hauptsatzung der Stadt Goslar vom wird wie folgt geändert: 1 Im 6 Abs. 1 werden die Worte 51 Abs. 3 Satz 1 NGO in 51 Abs. 4 Satz 1 NGO geändert. 2 Der 9 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: "(3) Der Aushang erfolgt im Aushangkasten der Stadtverwaltung Goslar in der Einfahrt zum Grundstück Charley-Jacob-Straße 3. Aushang und Auslegung dauern, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, 2 Wochen. Diese Frist gilt nicht für Absatz 2 Nr. 1. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Gültigkeit dieser Änderungssatzung ist an die Gültigkeit der Neufassung der Hauptsatzung vom gebunden.
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