Satzung der. St. Petrus-Schützen-Gilde. Kevelaer e. V.
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- Ingeborg Diefenbach
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1 Satzung der St. Petrus-Schützen-Gilde Kevelaer e. V. Die nach vorhandenen Unterlagen seit 1907 bestehende St. Petrus Schützen Gilde gibt sich nachstehende Satzung. Überlieferte Grundsätze früherer Satzungen wurden übernommen. 1 Namen der Gilde Die Gilde führt den Namen St. Petrus Schützen Gilde Kevelaer e.v. Sitz der Gilde ist Kevelaer. Die Gilde ist im Vereinsregister unter VR 819 eingetragen. 2 Wesen und Zweck der Gilde a) Die St. Petrus Schützen Gilde Kevelaer e.v. gehört dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Köln an und bekennt sich zu deren Statuten. b) Der Leitsatz Lautet: Für Glaube, Sitte und Heimat c) Zur Verwirklichung dieses Leitsatzes verpflichten sich die Mitglieder der Gilde zu: 1. Bekenntnis zum christlichen Glauben 2. Eintreten für christliche Sitte und Kultur 3. Liebe zur Heimat d) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
2 1. die Pflege des traditionellen Brauchtums 2. die Pflege und Förderung heimatlicher Mundart 3. die Pflege des Schießsports 4. Förderung von Jugendarbeit e) Jedes Mitglied verpflichtet sich mit der Aufnahme in die Gilde grundsätzlich zum Statut der Gilde. 3 Gemeinnützigkeit a) Die Gilde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. b) Mittel der Gilde dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gilde. c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. d) Die Gilde ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4 Mitgliedschaft und Aufnahme Mitglied kann jede christliche Person werden, die unbescholten ist und sich zum Programm der Gilde bekennt, wenn sie 12 Jahre alt ist. Die Gilde besteht aus Schülern, Jugendlichen, aktiven, passiven, fördernden Mitgliedern und Sportschützen. 1. Jede Versammlung ist beschlussfähig 2. Die Aufnahme zum aktiven Mitglied erfolgt nach Teilnahme an 3 offiziellen Veranstaltungen durch Ballotage mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichstand gilt als Ablehnung. 3. Stimmrecht haben nur aktive Mitglieder. 4. Ab 18 Jahre kann: I. durch Ballotage eine Vollmitgliedschaft erfolgen II. durch Antrag eine Mitgliedschaft als passives Mitglied erfolgen oder III. eine Mitgliedschaft in der Schießsportgruppe weitergeführt werden. 5. Beim Preisschießen dürfen neben den aktiven Mitgliedern auch Sport-schützen die mindestens 16 Jahre alt sind und passive Mitglieder teilnehmen. Es kann von jedem Teilnehmer nur ein Preis errungen werden. Von den Preisschützen wird die Teilnahme beim Rückzug von der Vogelstange in angemessener Kleidung erwartet. 6. Nur aktive Mitglieder dürfen die Königswürde erringen. Der jeweilige König muss seine Residenz innerhalb der alten Stadtgrenze Kevelaers wie sie vor 1969 bestand, legen. Vororte sind ausgeschlossen. Der Königsschuss ist erst nach einjähriger Mitgliedschaft möglich, wobei die ersten drei Monate bis zur Aufnahme angerechnet werden. 7. Der jeweilige König kann erst nach fünfjähriger Unterbrechung ein zweites Mal König werden; ausgenommen ist das Festjahr der St. Petrus Gilde bei den Geselligen Vereinen. 8. Die Sportschützengruppe ist eine eigenständige Gruppe innerhalb der Gilde mit eigener Kassenführung. 9. Jedes aktive Mitglied hat das Recht in den Vorstand gewählt zu werden. 10. Außerdem können aktive Mitglieder, die sich um die Gilde verdient gemacht haben, zu dauernden Ehrenmitgliedern ernannt werden. 5 Vorstand Der Vorstand besteht gemäß 26 BGB aus: 1. dem Präsidenten 2. dem stellvertretenden Präsidenten 3. dem Schriftführer 4. dem Kassierer Der Vorstand wird für 3 Jahre auf der Jahreshauptversammlung von der Versammlung neu gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Vertretungsberechtigt sind jeweils 2 Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Präsident oder sein Stellvertreter befinden muss.
3 Falls ein Mitglied aus dem Vorstand seine Tätigkeit nicht mehr ausübt, bestimmt die Versammlung einen Nachfolger bis zur nächsten Vorstandswahl. 6 Beirat Der Beirat besteht aus: - dem jeweiligen König und Adjutanten - dem stellvertretenden Schriftführer, Pressewart - dem Webmaster - dem stellvertretenden Kassierer - dem Major und Adjutanten - dem Hauptmann - dem Schießmeister - dem Fähnrich - dem Jungschützenmeister - dem Fahnenschwenkerobmann - dem Vergnügungswart - dem Ehren- und Alterspräsidenten Bis auf König und Adjutant, die durch das nach 8 Abs.3 stattfindende Vogelschießen ermittelt werden und den Ehren- und Alterspräsidenten, die auf Lebenszeit von der Versammlung bestimmt werden, wird der Beirat gleichzeitig mit dem Vorstand für 3 Jahre auf der Jahreshauptversammlung von der Versammlung neu gewählt Falls ein Mitglied aus dem Beirat seine Tätigkeit nicht mehr ausübt, bestimmt die Versammlung einen Nachfolger bis zur nächsten Wahl. 7 Verfügungsrecht Der Vorstand kann über einen Betrag, der jeweils auf der Jahreshaupt-versammlung festgelegt wird, verfügen. 8 Versammlungen und Veranstaltungen Folgende Versammlungen und Veranstaltungen finden statt: 1. Jahreshauptversammlung im Dezember 2. Patronatsfest 3. Vogelschießen 4. Wallfahrt nach Kevelaer 5. Fronleichnamsprozession 6. Frühjahrsgeneralversammlung 7. Königsgalaball 8. Christkönigsfest 9. Teilnahme an der Beerdigung von aktiven Mitgliedern 10. Versammlungen finden nach Bedarf statt. Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in der Vorversammlung, schriftlich oder per E- Mail. Zu den unter Punkt 1. und 6. aufgeführten Versammlungen wird vom Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per , unter Angabe der Tagesordnung, eingeladen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift. In diesen beiden Versammlungen hat der Kassierer den Kassenbericht zu verlesen und es ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Auf jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben. Einmal im Jahr, und zwar auf der Jahreshauptversammlung ist die Satzung zu verlesen. Sonstige Versammlungen und Veranstaltungen können vom Vorstand festgelegt werden. Der Traditionsanzug der Gilde ist wie folgt: 9 Traditionsanzug
4 Schützenjacke mit schwarzer Hose oder der Schwarze Anzug, Schützenhut, silbergraue Krawatte, weiße Handschuhe, Gildenabzeichen. Bei den unter 8 unter Punkt 2,3,4,5,7,8 und 9 genannten Festen und Veranstaltungen ist das Tragen des Traditionsanzuges angebracht. 10 Beitrag An Beiträgen werden erhoben: 1. Aufnahmegeld, Monatsbeitrag und Schussgeld sowie Sonderregelungen für Arbeitslose und Schüler werden jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt. 2. Beiträge sind eine Bringschuld. 11 Ende der Mitgliedschaft und Ausschluss Aus der Gilde scheiden aus: 1. Mitglieder, die sich schriftlich beim Vorstand abmelden. 2. Mitglieder, die gröblich gegen diese Satzung verstoßen. 3. Mitglieder, die durch Versammlungsbeschluss ausgeschlossen werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden, Auflösung oder Aufhebung der Gilde weder irgendwelche eingezahlten Kapitalien noch den gemeinen Wert irgendwelcher geleisteten Sacheinlagen. Sie haben dann also keine vermögensrechtlichen Ansprüche an die Gilde. 12 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr geht vom 1. Dezember bis zum 30. November 13 Ableben eines aktiven Mitgliedes Beim Begräbnis eines aktiven Mitgliedes beteiligt sich die Gilde mit der Vereinsfahne. Am Grabe ist ein Kranz niederzulegen. 14 St. Petrus - Hüske Das St. Petrus - Hüske wird von der Gilde in einem pfleglichen Zustand gehalten. Hieraus zufließende Mittel können nur für caritative Zwecke verwandt werden. Über die Verwendung beschließt der Vorstand von Jahr zu Jahr. 15 Satzungsänderung Anträge auf Änderung dieser Satzung bedürfen der Unterstützung von mindestens zwanzig Mitgliedern. Die zu diesem Zweck berufene Versammlung entscheidet über Änderungsanträge nur bei Anwesenheit von zweidrittel der aktiven Mitglieder und mit zweidrittel der Abstimmenden. Sind weniger als Zweidrittel der aktiven Mitglieder anwesend, so entscheidet die nächste Versammlung auch wenn nicht Zweidrittel anwesend sind, über denselben Antrag mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden 16
5 Auflösung Die Auflösung der St. Petrus Schützen - Gilde kann nur auf Antrag der Hälfte der aktiven Mitglieder durch eine Versammlung beschlossen werden. Die Auflösung erfolgt, wenn wenigstens Dreiviertel der aktiven Mitglieder dafür stimmen. Bei Auflösung der St. Petrus Schützen - Gilde oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kevelaer, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Wird innerhalb eines halben Jahres nach Auflösung der St. Petrus Schützen - Gilde oder innerhalb eines halben Jahres nach Wegfall seines bisherigen Zweckes eine neue St. Petrus Schützen - Gilde innerhalb der Stadt Kevelaer mit dem Zweck entsprechend 2 und 3 dieser Satzung gegründet, so hat die Stadt Kevelaer das Vermögen der St. Petrus Schützen - Gilde mit der Maßgabe an die neu gegründete, gemeinnützige Gilde zu übergeben, dass diese entsprechend Ihrem Satzungszweck verwendet. 17 Schlussbestimmung Diese Satzung wurde auf der Versammlung am angenommen und tritt, unter gleichzeitiger Aufhebung früherer Satzungen ab sofort in Kraft.
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gemeinschaft führt den Namen Ars Inveniendi. (2) Der Sitz der Gemeinschaft ist Frankenthal, bei Vereinsgründung ist die Gemeinschaft beim Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins
Satzung vom 03.12.1995 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Gebirgstrachten-Erhaltungsverein d Kaltentaler Pang e.v. Sitz: 83026 Rosenheim - Stadtteil Pang. Der Verein wurde im August
Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen
Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er soll
Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v
Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
SATZUNG des Förderverein Handball in Alsfeld e.v. 1 Der Förderverein Handball in Alsfeld mit Sitz in Alsfeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.
S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v.
Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
SATZUNG. der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH)
SATZUNG der Seglervereinigung Oste Hemmoor e. V. (SVOH) 1 Der Verein trägt den Namen "Seglervereinigung Oste Hemmoor e.v.", abgekürzt SVOH und hat seinen Sitz in Hemmoor. Gründungstag ist der 30. Juni
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung Tennisclub Güls 1978 e.v.
Satzung Tennisclub Güls 1978 e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Tennisclub Güls 1978 e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz-Güls. 2 Zweck des Vereins (1) Der Tennisclub Güls 1978
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2
Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Bad Belziger Festverein e.v.. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.
Satzung Bad Belziger Festverein e.v. 1 Allgemeines (1) Der Verein führt den Namen Bad Belziger Festverein e.v.. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. (2) Sitz des Vereins
Vereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung
Iffeldorfer Mittagsbetreuung, 82393 Iffeldorf Vereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Iffeldorfer Mittagsbetreuung. 2. Er führt nach Eintragung in
1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen
SATZUNG des Vereins Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Kernen und hat seinen Sitz in Kernen im Remstal. Er soll
Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.
Satzung des Förderverein KiTa MS Piratenclub 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das
Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung des Gesangvereins Oberbieber, Stand Satzung
Satzung 1 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gesangverein Oberbieber und setzt sich zusammen aus dem Männergesangverein 1842/78 Oberbieber und dem im Jahr 2015 gegründeten Gemischten
Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.
Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Verein Hilfe zur Selbsthilfe Munyu/Kenia e.v.
Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Verein Hilfe zur Selbsthilfe Munyu/Kenia" 2. Er ist im Vereinsregister eingetragen mit dem Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten
Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein Fußballsport Oberensingen 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballsport Oberensingen. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts