Alle Besucher erwartet nach der Festveranstaltung

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1 28. März 2018 Nr Jahrgang Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU AUTOMOBIL- UND ROBERT-SCHUMANN-STADT SEITE 02 AUSSCHREIBUNGEN BAU-/LIEFERLEISTUNGEN SEITE 03 ARCHITEKTURFORUM ZWICKAU 2018 AUSZEICHNUNG FÜR FÜNF GELUNGENE BAUWERKE SEITE 08 SPASSOLYMPIADE IM FREIZEITZENTRUM SEITE 08 KITA-KUCHENBASAR FÜR SCHWANENSTADT Aufruf des Umweltbüros: putzt sich raus AM WOCHENDENDE WURDE IN DEN KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU DIE GROSSE SONDERAUSSTELLUNG DIE STADT ALS KUNSTPROJEKT ERÖFFNET, IN DER SICH DIE KÜNSTLER TILL EXIT, MATTHIAS HOCH UND HEIDI SPECKER MEDIENÜBERGREIFEND MIT DER VERGANGENHEIT UND DER GEGEN- WART ZWICKAUS BESCHÄFTIGEN. DIE SCHAU IST BIS ZUM 17. JUNI ZU SEHEN. FOTO: GREGOR LORENZ Zur Eröffnung der Festwoche 900 Jahre vom 1. bis 5. Mai 2018 Festveranstaltung mit Musik aus sechs Jahrhunderten Kompositionen aus sechs Jahrhunderten erklingen, wenn am 1. Mai im altehrwürdigen Dom St. Marien die Festveranstaltung zu 900 Jahre stattfindet. Das Besondere: Alle Werke haben einen direkten Bezug zur Automobil- und Robert- Schumann-Stadt. Entweder stammen sie aus der Feder von er Komponisten oder sie wurden für komponiert. Aufgeführt werden sie von fast 150 er Solisten und Ensembles vom Grundschüler bis hin zum gestandenen Mitglied des Philharmonischen Orchesters des Theaters Plauen-. Als Abschluss erleben die Gäste die Uraufführung der eigens für diesen Anlass gedichteten und komponierten Hymne an. Als Festredner wird der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, erwartet. Mit der Festveranstaltung wird zugleich die Festwoche 900 Jahre eröffnet, die vom 1. bis 5. Mai stattfindet. Die offizielle Festveranstaltung zum Stadtjubiläum wird in enger Zusammenarbeit von der Stadtverwaltung, dem Theater Plauen- und dem Robert Schumann Konservatorium vorbereitet. Tatkräftig unterstützt wird sie von der Nicolai-Kirchgemeinde als Hausherrin des Domes. Mitwirkende sind das Philharmonische Orchester und der Opernchor des Theaters Plauen-, Kirchenmusikdirektor Henk Galenkamp, Geiger Elin Kolev, der gemischte Chor des Clara-Wieck-Gymnasiums, der Schwanenschloss Kinder- und Jugendchor, die Rockband RocK-ON und weitere Schüler des Robert-Schumann-Konservatoriums sowie Kinder der Nicolaischule. Die kostenlosen Eintrittskarten sind am 7. April im Rathaus erhältlich. Die Festveranstaltung wird außerdem live auf den Hauptmarkt übertragen. Alle Besucher erwartet nach der Festveranstaltung auf dem Hauptmarkt ein Platzkonzert mit dem Knappenchor des Steinkohlebergbauvereins und dem Jugendblasorchester. Unter dem Motto putzt sich raus ruft die Stadtverwaltung alle er am Samstag, dem 14. April in der Zeit von 10 bis 14 Uhr auf, folgende Bereiche aus dem Winterschlaf zu holen: Marienthaler Fußweg von Stiftstraße bis Hoferstraße Treffpunkte: 1. Kopernikusstraße gegenüber Güterbahnhofstraße 2. Marienthaler Straße, Parkplatz Netto 3. Gegenüber Wertstoffsammelplatz Hoferstraße MuldeParadies Treffpunkt: Zugang Nicolaistraße aus Richtung Katharinenkirche Muldenufer/-damm von Schedewitzer Brücke bis Auffahrt Glück- Auf-Brücke Treffpunkt: Am Erlenbad Planitzer Straße, Fußweg gegenüber Globus Treffpunkt: Parkplatz Äußere Schneeberger Straße/ Breithauptstraße Äußere Schneeberger Straße gegenüber ATU/Bereich Stadthalle Treffpunkt: Parkplatz Äußere Schneeberger Straße/ Breithauptstraße Wohngebietspark Eckersbach Treffpunkt: Am Eckersbacher Rundweg/Komarowstraße Öffentlicher Weg von Bahnhof Richtung Bachstraße Treffpunkt: Hinter dem Hausgrundstück Am Bahnhof 4 Platz der Völkerfreundschaft/ Rosenwiese Treffpunkt: Platz der Völkerfreundschaft, Eingang August-Bebel-Straße Wohngebietspark Neuplanitz Treffpunkt: Erich-Mühsam-Straße gegenüber Garagenhof Innenstadt Treffpunkt: Kreuzung Magazinstraße/Innere Plauensche Straße und Hauptstraße/Freie Presse An den jeweiligen Treffpunkten finden alle freiwilligen Helfer einen Ansprechpartner für die Organisation der Reinigung. Hier gibt es Abfallsäcke, Müllgreifer, Rechen usw. Wir bitten um angepasste Kleidung (u. a. festes Schuhwerk). Auch Arbeitshandschuhe sollte jeder Freiwillige tragen. In der Zeit von 11 bis 12 Uhr können sich interessierte Bürger die Blumen aus den großen Blumenbildern in der Innenstadt abholen und mit nach Hause nehmen. Gefäße sind selbst mitzubringen. Falls Sie als Verein, Kindertageseinrichtung, Schule oder Firma außerhalb der angegebenen Bereiche eine Putzaktion durchführen wollen, melden Sie sich bitte unter Tel oder per Mail an umwelt@.de an. Wichtiger Hinweis: In die zur Verfügung gestellten Müllsäcke gehören weder Restabfall aus privaten Haushalten und aus Gewerbebetrieben noch Sondermüll (zum Beispiel Farben, Öle, Batterien, Energiesparlampen), Schrott, Dachpappe, Bauschutt. Konzertreihe Schumann Plus: Gespräche unter Freunden Stadtrat beschließt Grundschulsanierung in Crossen und Kita-Ersatzneubau in Marienthal In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Stadtrat zwei Großprojekte für Kinder auf den Weg gebracht: In Crossen wird die Grundschule saniert (Innenbereich und Außenanlagen) sowie ein eingeschossiges Hortgebäude angebaut. In Marienthal erhält die Kita Marienhof einen Ersatzneubau. Für die Grundschule in Crossen und den Hortanbau sind fast 5 Mio. Euro veranschlagt. Die Bauarbeiten sollen im kommenden Jahr beginnen und im Sommer 2021 abgeschlossen sein. Zunächst erfolgt der Anbau des Hortes mit einer Kapazität von ca. 130 bis 140 Kindern. Der Hort entsteht als eingeschossiger Flachbau an der Südseite der Grundschule. Geplant sind sechs Gruppenräume, eine Kinderküche, Räume für die Hortleitung sowie Personal- und Lagerräume. Der Ersatzneubau für den Marienhof kostet gut 2,8 Mio. Euro. Geplant ist, mit den Bauarbeiten Mitte 2019 zu beginnen, um im Sommer 2020 fertig zu sein. Erforderlich wurde der Ersatzneubau, weil sich die bestehende Kindertagesstätte in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Das 1971 errichtete Gebäude entspricht nicht den Anforderungen einer modernen Kindertagesstätte. Als Ersatzneubau soll nun eine integrative Kindertagsstätte für 74 Kinder entstehen. Der Neubau wird als eingeschossiges Gebäude mit Pultdach und barrierefreiem Zugang geplant. Für beide Maßnahmen sind Fördermittel eingeplant. NORD- UND WESTANSICHT DES ERSATZNEUBAUS FÜR DIE KITA MARIENHOF IN MARIENTHAL. VISUALISIERUNGEN: ARCHITEKTURBÜRO GASZLER DAS IRIS TRIO NEW YORK. FOTO: MICHAEL WENDE Zu einem Gespräch unter Freunden lädt das Robert-Schumann-Haus am Sonntag, 8. April um 17 Uhr ein. In der Reihe Schumann Plus ist an diesem Tag das Iris Trio New York zu erleben. Die kanadische Klarinettistin Christine Carter, die amerikanische Bratscherin Molly Carr und die bulgarische Pianistin Anna Petrova spielen Werke von Robert Schumann, Wolfgang Amadeus Mozart, György Kurtág und Christof Weiß spielte Clara Schumann den Klavierpart im Kegelstatt-Trio KV 498 von Wolfgang Amadeus Mozart in einem Konzert in Düsseldorf. Mozarts Trio für Klarinette, Viola und Klavier entstand aus einer geselligen Runde heraus: Zu seinen engsten Wiener Freunden zählten nämlich die Geschwister Jacquin und bei Gesellschaften in ihrem Hause veranstaltete die Freundesrunde, zu der sich auch Anton Stadler (Hofklarinettist) gesellte, Treffen mit Billard, Kegeln und Musik. Robert Schumann wurde durch die Aufführung zur Komposition seiner Märchenerzählungen op. 132 zu der gleichen Besetzung inspiriert. Das Titelblatt des Erstdrucks lehnt sich an eine Titelillustration zu den Märchen der Gebrüder Grimm aus dem Jahr György Kurtág, Jahrgang 1926, zählt neben György Ligeti zu den wichtigsten und einflussreichsten Komponisten Ungarns. In tiefer Verehrung für Robert Schumann komponierte er 2003 seine Hommage à R. Sch. Op. 15d. Das Klaviertrio Nr. 3 Gespräch unter Freunden von Christof Weiß, Jahrgang 1986, entstand im Jahr 2014 als Auftragsarbeit des Mozartfests Würzburg und wurde vom Iris Trio uraufgeführt. Die Musikerinnen des Trios arbeiten seit ihrem Studium an der Juilliard und der Manhattan School of Music zusammen. Sie konzertieren als Solisten und Kammermusiker weltweit auf den großen Bühnen von der Carnegier Hall in New York bis zur Oper Sydney. Karten zu 10 (ermäßigt 7,50 ) sind an der Museumskasse, Restkarten an der Abendkasse erhältlich.

2 Seite März 2018 Nr. 06 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU AUSSCHREIBUNGEN Umgestaltung des Spielbereiches in der Kindertagesstätte Stadtstrolche a) Stadtverwaltung, vertreten durch Beschäftigungsförderung ggmbh, Kuhbergwegweg 66-68, d) Einheitspreisvertrag e) Kindertagesstätte Stadtstrolche, Dr.-Friedrichs- Ring 6, f) Umgestaltung Spielbereich, u. a.: Gehölzpflanzungen: 1 x Baum, 4 x Spalierobst, 60 x Sträucher Fertigrasen: ca. 280 m²; Betonpflaster: ca. 45 m²; Granit-Großpflaster: ca. 21 m²; Kunstrasen: ca. 41 m²; Fallschutz- und Sandflächen: ca. 150 m²; Drainage: ca. 75 m; Dichtung Hauswand: ca. 25 m²; Mauerverblendung HPL: ca. 45 m; Einbauten: Spielgeräte (Doppelschaukel, Balancierstrecke, Spielanlage mit Turm und Rutsche, Spielhaus, Sandboot), Wasserspielanlage, Holzsteg, Holzwand, Hochbeete, Spaliere, Gartenhaus g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert. h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: , Ende: Die eigentliche Bauzeit ist mit den Lieferfristen abzustimmen und beträgt maximal 10 KW, mit Ausnahme der Pflanzarbeiten der Gehölze. j) Nebenangebote sind zugelassen k) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform l) Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter: m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: , 9.30 Uhr o) Stadtverwaltung, Stabsstelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056, Tel.: , ausschreibungsstelle@zwickau.de p) Deutsch q) , 9.30 Uhr, siehe o), Haus 6, Zimmer 111; schlüsse bzw. Straßenabläufe; Trinkwasserleitung: ca. 132 m PE x 5,4 SDR17, PN10; 1 St. Umbindung an Schieberkreuz DN80; 8 St. Umbindung/Auswechslung Hausanschlüsse Straßenbau: ca. 375 m Bordstein aus Naturstein; ca. 10 m Tiefborstein aus Naturstein; bituminöse Fahrbahnbefestigung auf ca. 845 m²; Pflasterarbeiten Parkstände in Längsaufstellung auf ca. 220 m²; Pflasterarbeiten in Zufahrten und Überfahrten auf ca. 32 m²; Gehwegbefestigung mittels Pflasterbelag auf ca. 730 m² g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert. h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: , Ende: j) Nebenangebote sind zugelassen k) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform l) Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter: m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: , 10 Uhr o) Stadtverwaltung, Stabsstelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056, Tel.: , ausschreibungsstelle@zwickau.de p) Deutsch q) , 10 Uhr, siehe o), Haus 6, Zimmer 211; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte r) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme, Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Schlussrechnungssumme einschl. Nachträge s) VOB/B t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben nach 6a VOB/A (bzw. Präqualifikation), den Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung mit Schadensdeckungssumme, Nachweis der - Ausstattung Umkleiden mit ca. 10 m Sitzbänken doppelseitig - Ausstattung Umkleiden mit ca. 50 m Sitzbänken einseitig - Fensterbänke ca. 14 m - Laibung Sitznische 2 Stück mit zusammen ca. 20 lfm - 1 Stück Ruheraumliege g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert. h) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Angebote können für eines, mehrere oder alle Lose eingereicht werden; Art und Umfang der Lose: nicht angegeben i) Los 120: Beginn: , Ende: ; Aufmass, Werkstattplanung, Fertigung: , Montage ab 26. KW 2018; Los 130: Beginn: , Ende: ; Bauanlauf, Aufmass, Werkstattplanung: , Montage Bodenhülsen ab ca. 18. KW 2018 je nach Baufortschritt, Hauptmontage ab 22. KW 2018 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform l) Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter: m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: , 9.30 Uhr o) Stadtverwaltung, Stabsstelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056, Tel.: , ausschreibungsstelle@zwickau.de p) Deutsch q) , siehe o), Haus 6, Zimmer 211 Los 120: 9.30 Uhr; Los 130: 9.45 Uhr Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte r) Sicherheiten: nicht angegeben s) VOB/B t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Geforderte Nachweise der Eignung der e) entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind zugelassen g) Ausführungsfrist: h) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform i) Angebotsfrist: , 10 Uhr; Bindefrist: j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) VOL/B l) nicht angegeben m) Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter: n) entfällt, siehe Vergabeunterlagen Sanierung Schulgebäude Fucikoberschule, Los 14 Betonwerksteinarbeiten a) Stadtverwaltung, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056, Tel.: , Fax: , liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de d) Einheitspreisvertrag e) Fucikoberschule, Ernst-Grube-Straße 76, f) Sanierung Schulgebäude Fucikoberschule, Los 14 Betonwerksteinarbeiten, u. a.: 30 m² Abbruch Betonwerksteinplatten zur Wiederverwendung, div. Sockel, Fundamente Beton abbrechen; 370 m² vorh. Betonwerksteinplatten 30 x 30 schleifen, reparieren und versiegeln; 120 m² vorh. Betonwerksteinstufen schleifen, reparieren und versiegeln; 20 m² Schnellestrich und Abdichtung W3-I; 20 m² Feinsteinzeugbelag; 6 Stück Sauberlaufzonen (Eingangsmatten) einbauen g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert. h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: , Ende: ; Treppenhaus 1: ; Treppenhaus 2: ; Plattenbelag Windfang EG: ; Flur EG: ; Flur BEKANNTMACHUNG Einladung zur Mitgliederversammlung der Seniorenvertretung Wann: Mittwoch, den 18. April 2018 Wo: Seniorenbüro Aktiv ab 50 e. V. Kopernikusstr. 7, Beginn: 14 Uhr (Einlass 13 Uhr) Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Tagesordnung und Beschlussfassung 3. Vorstellung der personellen Veränderungen im Vorstand 4. Benennung der neuen Revisoren und Beschlussfassung 5. Satzungsänderung und Beschlussfassung 6. Rechenschaftsbericht zum Arbeitsplan Revisionsbericht 2017 zur Entlastung des Vorstandes und Beschlussfassung 8. Arbeitsplan 2018, Diskussion und Beschlussfassung 9. Anfragen und Probleme zu allgemeinen Themen und Diskussion 10. Schlusswort Den Entwurf des Arbeitsplanes 2018 und der Satzungsänderung können Interessierte in der Geschäftsstelle und auf der Internetseite der Seniorenvertretung ab dem einsehen bzw. er steht zur Mitgliederversammlung zur Verfügung. Für eine satzungsgemäße Beschlussfähigkeit ist die Teilnahme der Mitglieder sehr wichtig. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie daran teilnehmen würden und bitten um eine diesbezügliche Rückmeldung bis zum Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte r) Sicherheiten: nicht angegeben s) VOB/B t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach VOB/A 6 a, gem. Verdingungsunterlagen - Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß 48 EStG - Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Ortskrankenkasse - Referenzen vergleichbarer Objekte - Nachweis Haftpflichtversicherung und Höhe der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen nach M VAS 1999, gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherung, Auszug GZR nach 150 der Gewerbeordnung, gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Erfüllung und Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 AK 2; gültige DVGW-Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW301-W3. Diese Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben. v) Bindefrist: w) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- Bieter nach VOB/A 6 a, gem. Verdingungsunterlagen - Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß 48 EStG - Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Ortskrankenkasse - Referenzen vergleichbarer Objekte - Nachweis Haftpflichtversicherung und Höhe der Deckungssumme Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden. v) Bindefrist: w) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- und Speiseräume UG: j) Nebenangebote sind zugelassen k) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform l) Die Vergabeunterlagen sind mit kostenpflichtigem Zugang abrufbar unter m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: , 9.30 Uhr o) Stadtverwaltung, Stabsstelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056, Tel.: , ausschreibungsstelle@zwickau.de Sprechstunde mit Eckard Hertel Am Montag, dem 9. April lädt der Rottmannsdorfer Ortsvorsteher Eckard Hertel von 18 bis 19 Uhr zur Sprechstunde in das ehem. Gemeindeamt Rottmannsdorf ein. Außerhalb dieser Zeiten ist der Ortsvorsteher unter Tel bzw zu erreichen. Deckungssumme zer Straße 41, Chemnitz, Tel.: zer Straße 41, Chemnitz, Tel.: p) Deutsch Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden. v) Bindefrist: w) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: Erneuerung Spiegelstraße zwischen Stiftstraße und Lutherstraße a) Stadtverwaltung, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056, Tel.: , Fax: , tiefbauamt@zwickau.de d) Einheitspreisvertrag e) Spiegelstraße, f) Erneuerung Spiegelstraße in zwischen Stiftstraße und Lutherstraße, u. a.: Straßenbau, Gehwegbau, Kanalbau, Rohrleitungsbau, Tiefbau; Mischwasserkanal: ca. 127 m DN 315 PP; 3 St. Schächte DN 1000 StB mit Kunststoffgerinneauskleidung; 20 St. Umbindungen Hausan- Neubau Zweifeldsporthalle Clara Wieck-Gymnasium : Trennvorhang sowie feste Sportgeräte und Tischlerarbeiten a) Stadtverwaltung, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056, Tel.: , Fax: , liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de d) Einheitspreisverträge e) Am Biel 1, f) Neubau Zweifeldsporthalle Clara-Wieck-Gymnasium, u. a.: Los 120 Trennvorhang - Trennvorhang für 2-Feldsporthalle, motorisiert an Stahlkonstruktion befestigt - Fläche Vorhang ca.: 170 m² Los 130 feste Sportgeräte und Tischlerarbeiten - Objektausstattung Sportgeräte groß für 2-Feldsporthalle mit den Sportarten Turnen, Basketball, Fußball, Volleyball, Badminton, Handball Beschaffung eines neuen Aufsitzrasenmähers mit Schlegelmäher, Dieselmotor und Allradantrieb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Stadtverwaltung, Garten- und Friedhofsamt, Werdauer Straße 62, 08056, garten-undfriedhofsamt@zwickau.de, Tel.: , Fax: Den Zuschlag erteilende Stelle: s. o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadtverwaltung, Stabsstelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056, ausschreibungsstelle@zwickau.de, Tel.: d) Beschaffung eines neuen Aufsitzrasenmähers mit dem Funktionsprinzip Schlegelmäher, als Dieselmotor mit Allradantrieb. Die Beschaffung erfolgt in Form einer Alternativausschreibung Kauf/Leasing; Ort der Leistungserbringung: Betriebshof des Garten- und Friedhofsamtes, Pöhlauer Straße 53 b, q) , 9.30 Uhr, siehe o), Haus 6, Zimmer 111; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte r) Sicherheiten: nicht angegeben s) VOB/B t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach VOB/A 6 a, gem. Verdingungsunterlagen - Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß 48 EStG - Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Ortskrankenkasse - Referenzen vergleichbarer Objekte - Nachweis Haftpflichtversicherung und Höhe der Deckungssumme Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt werden. v) Bindefrist: w) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, Tel.: Kein Amtsblatt erhalten? Hotline: qm@cvd-mediengruppe.de Impressum PULSSCHLAG AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 29. JAHRGANG 06. AUSGABE Herausgeber: Stadt Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß Hauptmarkt Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und Oberbürgermeisterbüros) Hauptmarkt Telefon: Telefax: Redaktion und Satz: Dirk Häuser Telefon: Petra Schink Telefon: ZUSTELLUNGEN Öffentliche Zustellungen gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Tsechova Ulitsa 29/1, Staroveshewe, Ukraine, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 141, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom , Kassenzeichen: Für, vertreten durch den Geschäftsführer, zuletzt wohnhaft: Bischofsheimer Straße 12, Sinsheim, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 137, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom , Kassenzeichen: Für Frau, zuletzt wohnhaft: Skicalle Victoriade, Torrevieja site, Jardin del Mar 9, Alicante, Spanien, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 135, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom , Kassenzeichen: Bollensdorfer Allee 9, Fredersdorf, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 135, folgendes Schriftstück zur Abholung Franz- Mehring-Straße 16, 08058, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 135, folgendes Schriftstück zur Abholung u. a. Katharinenstraße 8, 08056, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 133, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Schriftstück vom , Kassenzeichen: Für Firma, vertreten durch den Geschäftsführer, zuletzt ansässig: Saarstraße 11, 08056, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 127, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Schreiben vom , Kassenzeichen: Für, vertreten durch den Vorstand, zuletzt wohnhaft: Bochumer Straße 1, Stuttgart, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 134, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom , Kassenzeichen: Für, vertreten durch den Geschäftsführer, zuletzt ansässig: Brandenburgische Straße 38, Berlin, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 136, folgendes Schriftstück zur Abholung Für Herrn, zuletzt wohnhaft: Neundorfer Straße 55, Plauen, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 136, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom , Kassenzeichen: Bahnhofstraße 40, 08056, liegt beim Rechtsamt der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 209, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom , Aktenzeichen: VR BC Shomron 4, Beit Dagan, Israel, liegt beim Rechts amt der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 209, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom , Aktenzeichen: GS BB Für, vertreten durch den Geschäftsführer, zuletzt ansässig: Bischofsheimer Straße 12, Sinsheim, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 141, folgendes Schriftstück zur Abholung Für Frau, zuletzt wohnhaft: Neuplanitzer Straße 66, 08062, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 135, folgendes Schriftstück zur Abholung Für Frau, zuletzt wohnhaft: Bahnhofstraße 40, 08056, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 137, folgendes Schriftstück zur Abholung Ziegelstraße 20, Sindelfingen, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 136, folgendes Schriftstück zur Abholung u. a. Brzezina 24, Brzezina, Polen, liegt beim Rechts amt der Stadt, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom , Aktenzeichen: GS BD Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in Empfang genommen werden. Informationen zum Insolvenzverfahren Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbandes e. V. führt am Dienstag, dem 24. April jeweils 10 Uhr und 16 Uhr kostenlose Informationsveranstaltungen zum Insolvenzverfahren durch. Die Vorträge finden in der Beratungsstelle in der Reichenbacher Straße 67 statt. Eine vorherige Anmeldung ist unter Tel.: erforderlich. pressebuero@zwickau.de Hauptmarkt Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Anzeigenteil verantwortlich: BLICK /Werdau Hauptstraße Thomas Weber Telefon: Telefax: zwickau@blick.de Layoutgestaltung: ö_konzept Agentur für Werbung und Kommunikation GmbH & Co. KG Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße Chemnitz Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG Winklhofer Straße Chemnitz Der Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Dokumete ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet. Geltende Regelungen, Informationen und Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt und ist außerdem im Bürgerservice im Rathaus und in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die nächste Ausgabe erscheint am 11. April 2018.

3 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 28. März 2018 Nr. 06 Seite 03 ArchitekturForum 2018 Seit 1997 ehren die Architektenkammer, die IHK Regionalkammer, die Kreishandwerkerschaft und die Stadtverwaltung besonders gelungene Bauwerke. Bisher konnten Bauherren von 66 Objekten eine Auszeichnung für beispielhaften Neubau bzw. gelungene Sanierung entgegennehmen. Fünf weitere Bauwerke kamen zur diesjährigen Festveranstaltung am vergangenen Samstag im er Rathaus hinzu. Das Gremium eint die Idee, gute Architektur ins Bewusstsein zu rücken und zu würdigen, das Baugeschehen zu fördern sowie einen Diskurs zwischen Investoren, Bauschaffenden und Bürgern der Stadt anzuregen. Die fachliche Beurteilung und Auswahl der zu ehrenden Bauwerke obliegt dabei einer Jury aus Vertretern der vier Träger, die im Abstand von ein bis zwei Jahren zusammenkommt. Zum 900-jährigen Stadtjubiläum konnte Dietmar Vettermann, Oberbürgermeister der Stadt a. D., als Festredner gewonnen werden. Der Bauingenieur, der inzwischen seit fast zehn Jahren in Dänemark lebt, nahm seine Zuhörer mit auf eine 20-jährige Zeitreise des ArchitekturForums. Sein Vortragstitel lautet: s Baugeschehen Anmerkungen von oben. AUSGEZEICHNETE OBJEKTE 2018 Neubau Drei Mehrfamilien-Reihenhäuser Max-Pechstein-Straße 62/64/66, Bauherr: GGZ Gebäude- und Grundstücksgesellschaft mbh Parkstraße 1-4, Planer: ABOA Architekten GmbH, Humboldtstraße 14, Sanierung und Umnutzung Kompetenzzentrum UBINEUM (ehemalige Schwimmhalle) Uhdestraße 25, Bauherr: GIIZ Gesellschaft für Intelligente Infrastruktur mbh, Stiftstraße 1, Planer: Bauconzept Planungsgesellschaft mbh, Bachgasse 2, Lichtenstein Umbau Altarbereich und Sanierung Kirchenraum Katholische Pfarrkirche St. Nepomuk Katharinenkirchhof 10-12, Bauherr: Katholische Pfarrgemeinde St. Johann Nepomuk, Schloßstraße 11, Planer: Schubert + Horst Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbb, Antonstraße 16, Dresden Neubau/Denkmalpflegerische Sanierung Wohn- und Geschäftshäuser/ Funktionsriegel Neumarkt 1-2 (westliche Platzfront)/ Bosestraße 33, Bauherr: ZWG er Wohnungsbaugenossenschaft e. G., E.-Thälmann-Straße 101, Planer: at2 architektur TRAGWERK mehnert georgi /Radebeul, Bosestraße 33, Denkmalpflegerische Sanierung und Neubau Erweiterung August Horch Museum Audistraße 7, Bauherr: August Hoch Museum ggmbh, Audistraße 7, Planer: ATELIER BRÜCKNER GmbH, Krefelder Straße 32, Stuttgart ö_konzept Agentur für Werbung und Kommunikation GmbH & Co. KG, Audistraße 3, Weitere Informationen: DREI MEHRFAMILIEN-REIHENHÄUSER Max-Pechstein-Straße 62/64/66, Auf den ersten Blick eine beliebige, innerstädtische Wohnbebauung. Vier- bis fünfgeschossig, mit einem bewohnbaren Dachgeschoss. Auf den zweiten Blick drei sensibel in den Stadtraum arrangierte Mehrfamilienhäuser, wohl proportioniert, stimmig im Detail. Mit dem städtebaulichen Mittel der Staffelung aneinander gereihter Baukörper gelingt es den Architekten in eindrucksvoller Manier, den Straßenraum ablesbar aufzuweiten und einen Übergang zum angrenzenden Schlobigpark zu definieren. Zur Max-Pechstein-Straße zugewandt, findet man kleine, grüne Vorgärten vor den Häusern, welche sich in Richtung Park in Form eines städtebaulichen Dreiecks öffnen. Lediglich die massive Einfriedung zeichnet die historische Bauflucht nach. Verblüffend simpel in der Ausführung zeigt diese Geste auf beeindruckende Art und Weise das städtebauliche Gespür für die vorgefundene Situation. FOTO: STADT ZWICKAU Nichts wirkt zufällig, alles ist durchdacht. Großzügige Balkone und Fensterelemente wirken nicht aufgesetzt, sondern fügen sich im Wechsel der vertikalen Versätze selbstverständlich in das Fassadenbild. Ein bewusstes Spiel mit unterschiedlichen Materialitäten auf der Straßenseite gliedert die Baumasse ablesbar in Einzelhäuser. Die Verwendung von Klinkerriemchen in Kombination mit Außenputz auf WDVS bewertete die Jury als legitim und in Anbetracht wirtschaftlicher Zwänge als vergleichsweise hochwertiges gestalterisches Detail. Der rückwärtige Bereich wird als gemeinsamer Wohnhof von den Anwohnern genutzt. Die Einordnung von Garagen und Abstellräumen im Erdgeschoss erscheint logisch und zweckdienlich und wird von den Mietern gern angenommen. Das vorliegende ausgezeichnete Projekt Wohnen am Schlobigpark zeigt in beeindruckender Art und Weise, was entstehen kann, wenn ein ambitioniertes Architekturbüro auf einen Bauherren trifft, welcher mit Vertrauen und Mut bewusst eingefahrene Wege verlässt und Neues wagt. Innerstädtischer Wohnungsneubau wird in Zeiten steigender Nachfragen nachhaltig das Bild unserer Städte prägen. In diesem Prozess werden die kommunalen Wohnbauunternehmen mit ihren wohnwirtschaftlichen Strategien vor neuen Herausforderungen stehen. Gestaltungswille und Qualitätsanspruch als Nachhaltigkeitsindikator waren für die Jury ausschlaggebend, das Projekt Wohnen am Schlobigpark zu würdigen. Ein besonderes Lob hierfür gebührt der GGZ, als Bauherr, für dieses vorbildliche Beispiel gebauter Alltagsarchitektur mit baukulturellem Anspruch. Den größten Anteil haben natürlich die für den Aufbau Ost (speziell in ) verantwortlichen Architekten vom gleichnamigen Büro ABOA. Chapeau! Man wird gespannt sein dürfen auf das, was da noch kommt Ronny Neumann Freier Architekt (BDA) KOMPETENZZENTRUM UBINEUM (EHEMALIGE SCHWIMMHALLE) Uhdestraße 25, Innovativ trockengelegt Waren in den 1970er-Jahren s Schwimmsportdefizite beseitigt worden, so zeigen diese beiden Hallenprojekte vier Jahrzehnte später, nach zahllosen bewältigten 25-m-Bahnen, einen dramatischen Sanierungsstau. Unter Würdigung denkmalpflegerischer Erfordernisse des Johannisbades und dem Willen zum Bau einer wettkampftauglichen 50-m-Wassersportstätte erfolgte für die Schwimmhalle am Erlenbad 2005 das Aus. Ein großzügig stützenfreier Flachbau mit markanter Bodenprofilierung sieht nun viele Jahre einer ungewissen Zukunft entgegen. Schließlich die innovative Weichenstellung. Das Ziel, ein Becken, wie auch immer, erneut mit Wasser zu füllen, wird aufgegeben. Draußen, vor der vollflächig verglasten, nun passepartoutartig gerahmten Ostfassade, fließt das Wasser der Mulde noch immer talwärts. Ich bin drinnen auf minus 180 cm hinunter gestiegen und habe mich auf den Boden gesetzt. Das war schon 1972 möglich. Damals stiegen Atembläschen zur Oberfläche. Heute ist der Blick hinauf zur hellen Kassettendecke eine Trockenübung. Die Erle hat eine neue Nutzung. Nun drei weitgehend offene Raumebenen werden durch anthrazitfarbene Stahlprofile strukturiert. Sie sind die konstruktive Antwort der Einbauerfordernisse. Teils sind zwei Ebenen über das Becken gespannt. Mittig verbindet sie eine Brücke. Metallnetzgeländer sichern die Öffnungen. Edelstahlhandläufe und ein humoristisch zu verstehendes Warnschild Springen verboten erinnern an die einstige Nutzung. Die Schalltypik klangharter Oberflächen ist auch Dank textiler Beläge und partieller Akustiksegel Geschichte. Wie gewohnt gelangt man aus Richtung Innenstadt zum Objekt. Über Eck hat man so Kontakt mit der Nord- und Westfassade. Die bronzefarbenen Fassadenelemente des Hallenkörpers und die anthrazitfarbene Verkleidung des eingangsseitigen Anbaus vermitteln dezent Werthaltigkeit. In der illusionistisch strukturierten Nordseitenoberfläche platziert, macht der Schriftzug Ubineum neugierig. Dort, wo früher den Wartenden ein Blick in die Halle möglich war, ist auch heute der Eingang. Im frisch farbigen Tresenbereich erhält man Auskunft. Ein breit angelegtes Kompetenz zentrum für zukünftige Pflegeerfordernisse und Pflegelösungen ist entstanden. Teile des Kellers sind der Demonstration von Energiespeicherlösungen vorbehalten. Als Partner wirken Wissenschaftler, die Wohnungswirtschaft, die Energiewirtschaft und Sozialdienstleister in diesem Objekt. Bewährt gerade im Umgang mit Schwimmhallen, hat sich die Planungsgesellschaft bauconcept Lichtenstein nun auch mit einer diesbezüglichen Nutzungsänderung erfolgreich freigeschwommen. Nachhaltig wurden standortspezifische Zielstellungen verwirklicht. Betritt man FOTO: RALPH KÖHLER vom Empfang aus die eigentliche Halle, so ist natürlich vieles neu. Der Raum hat Einbauten erhalten. Sie sind aber so platziert, dass die Lage des Beckens ablesbar bleibt. Der mit einem mehrfach geschliffenen Zementestrich in farbigem Grau belegte Umgang dient heute als Verkehrsfläche zur Erschließung zweier Ebenen und der Bürokojen auf der Westseite, die jeweils über eine Galerie verfügen. Die bereits erwähnten beiden teilweisen Beckenüberbauungen bieten sowohl Fläche für eine pflegeoptimierte Musterwohnung als auch für die Präsentation von pflegerelevanten Angeboten. Der Konferenzraum auf dem Beckengrund, in dessen Wandfläche hinter transparentem Schutz ein einst in die Beckenkeramik eingeformter Ausstieg konserviert wurde, hat seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bereits bei zahlreichen Veranstaltungen unter Beweis gestellt. Das Konzept einer vernetzten Pflegeforschung sowie deren Umsetzung und die Gewährleistung der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit haben in der Erle ein überzeugendes Angebot erhalten. Es besticht mit hoher Transparenz und themenbezogener Klarheit. Das statisch und raumhüllend Erforderliche zeigt sich logisch in unaufdringlichem Hell-Dunkel-Wechsel, kontrastiert von den Ausstellungsgegenständen und den sich um sie Bewegenden. Auch wenn sich heute keine Schwimmer mehr im Becken tummeln, baden gegangen ist die Erle auf keinen Fall. Als Zukunftslabor hat sie ein zweites Leben begonnen. Wünschen wir dem Ubineum einen langen Atem, hohe Akzeptanz und zahlreiche interessierte Besucher. Dipl.-Ing. Helmut Pfefferkorn WOHN- UND GESCHÄFTSHÄUSER/ FUNKTIONSRIEGEL Neumarkt 1-2 (westliche Platzfront)/ Bosestraße 33, FOTO: STADT ZWICKAU Der Neumarkt, unweit des zentralen Bereiches der Stadt gelegen, bildete lange Zeit einen gewissen Unort in der Stadt als großer Autoparkplatz und einigen einfachen Verkaufsständen. Der bisher weitgehend ungenutzte 1930er- Jahre- Flachbau bildet den Auftakt und Zugangsbereich zum Neumarkt. Das Architekturbüro Mehnert und Georgi, direkt am Neumarkt in der Bosestraße 33 gelegen, hat diesen Platz in angemessener Art und Weise wieder in die Stadt zurückgeholt. Die drei fünfgeschossigen Wohnbauten mit öffentlicher Erdgeschosszone, drei Hauptwohngeschossen und einem zurückgesetzten Wohnstaffelgeschoss nehmen den Maßstab des Umfeldes auf und bilden gemeinsam mit dem Wohnhaus Moritzstraße 42 die städtische Begrenzung der Westseite des Neumarktes. Während die Wohnbauten an der nördlichen Platzfront die klare Fenstergliederung der gegenüberliegenden historischen Wohnbauten an der Leipziger Straße aufnehmen, haben die neuen Gebäude an ihrer südwestlichen Rückseite großzügige Loggien. Der 1930er-Jahre-Bau, als südliche Begrenzung des Neumarktes zur Bosestraße hin, wurde denkmalgerecht wiederhergestellt. Heute ist er mit SVZ-Büro, Konditorei und Architekturbüro bereits intensiv genutzt. Zu den vier vorhandenen großen Bäumen an der Leipziger Straße gesellen sich heute vier neue Baumpflanzungen gegenüber. Mit dem realisierten Konzept erhält der er Neumarkt heute wieder eine neue städtische Qualität. Mit der erwarteten Realisierung des Ärztehauses an der Bosestraße wird sich das städtische Milieu weiterentwickeln. Dann wird auch der Anreiz für noch nicht vollständig besetzte Erdgeschoss-Einheiten der Platzbebauung noch attraktiver. Bei der Jurybesichtigung des Neumarktes fiel ins Auge, dass die Verkaufseinrichtungen des ASIA-Marktes auf der östlichen Neumarktseite farblich zurückhaltender sein könnten. Auch eine Reihe von vier weiteren Bäumen wäre vorstellbar. Insgesamt scheint die Art des Herangehens, aber auch die Realisierung einer hohen funktionell, gestalterischen und städtebaulichen Qualität bei der Revitalisierung des er Neumarktes vorbildlich und auszeichnungswert. Dr.-Ing. Eberhard Pfau

4 Seite März 2018 Nr. 06 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU KATHOLISCHE PFARRKIRCHE ST. NEPOMUK Katharinenkirchhof 10-12, Ihre Geschichte begann 1820 als Gefängniskirche für die katholischen Häftlinge von Schloss Osterstein. Sie wurde 1887 durch einen größeren historistischen Klinkerbau im neoromanischen Stil ersetzt. Da er an eine Wohnbebauung anschloss, befand sich der Haupteingang einst gegenüber St. Katharinen. Abgesehen von der Umgestaltung des Altarraumes 1978 blieb die Kirche nahezu unverändert erhielt sie am Westgiebel einen Anbau u. a. mit neuem Haupteingang. Von hier aus betritt man den Saal mit Blick auf Chor und Altar. Als die ersten Abstimmungen zur Umgestaltung stattfanden, schlug uns angesichts der erdrückenden dunkelbraunen Holzdecke, der sehr einfachen Bänke mit abenteuerlicher Heizungsinstallation und der räumlichen Enge der verbrauchte DDR-Charme der letzten Renovierungen entgegen. Historische Farbfassungen, die für eine Ausmalung des Innenraumes hätten Grundlage sein können, fanden sich im Ergebnis der 2014 erfolgten restauratorischen Befundung nicht. Die Planung zur Umgestaltung des Kirchenraumes erschien ziemlich kühn und doch interessant. Den baulich spektakulärsten Eingriff und zugleich eine statische Herausforderung stellten zweifellos die Wanddurchbrüche zu den beiden seitlichen, bislang zu Nebenräumen degradierten Sakristeien dar. Durch die mit dem typischen Rundbogen versehenen Öffnungen, jeweils zum Altarraum und nach vorn in den Saal, entstanden rechts die kleine Marien kapelle mit der auf einem Travertin- Sockel stehenden Marienfigur und links die Sakramentskapelle mit dem jetzt auf einer Travertin-Stele freistehenden historischen Tabernakel. Ein eigenes Licht setzt das Wesentliche in Szene und gibt den Kapellen eine bemerkenswerte Leichtigkeit sowie bis in den Kirchenraum hinein wirkende Festlichkeit. Der enge eckige Chorraum mit dem eingezwängten Altar zeigt sich jetzt weit und hell. Der neue Altar aus Eschenholz mit Muschelkalkplatte rückte näher an die Gemeinde heran, steht jetzt im Zentrum und lenkt die Aufmerksamkeit als Ort der Gegenwart des Herrn auf sich. Die goldfarbene Wand dahinter bildet die Rückwand für den Altar und ist würdiger Raumabschluss, den es bislang so nicht gab. Doch ist die messingbeschichtete, künstlerisch strukturierte Rückwand nicht nur gestalterisches Element, sondern rückseitig zugleich praktischer Schrank mit Waschbecken und Regal zur Aufnahme der für den Gottesdienst nötigen Gegenstände. Ganz dem Leitgedanken des architektonisch- künstlerischen Konzeptes folgend, wirkt der zuvor so düstere Kircheninnenraum durch den Umbau, die verwendeten Farben und Materialien heute wie ein feierlich strahlender Festsaal Gottes. Und wendet man den Blick nach oben zur FOTO: TILL SCHUSTER hellen Holzdecke, so scheint es, als habe man den Himmel geöffnet. Helle Wände, dazu ein fugenloser anthrazitfarbener Fußboden im Saal, Befundfelder mit historischem Fliesenbelag und restaurierten Farbbefunden, die Akzente setzen, geben ebenso wie das sparsam eingesetzte Gold in Form von dünnen Linien an Decken und Wänden dem Raum Weite und Festlichkeit. Da das Licht im christlichen Glauben eine ganz besondere Rolle spielt, wurde viel Wert auf das Beleuchtungskonzept gelegt. Die großen, umgedrehten Salatschüsseln ähnelnden Leuchten (O-Ton Architekt) aus DDR-Zeiten sind verschwunden. Indirektes und direktes Licht machen den Kirchenraum mit seinen unterschiedlichen Elementen und Bedeutungen sowie unter Berücksichtigung seiner Raumgeometrie mit Schiff, Chor und Orgelempore in besonderer Weise erlebbar. Lampen oder Leuchtmittel wirken nicht vordergründig, sondern die Räume selbst scheinen zu leuchten. Besondere Würdigung verdient auch die Ausstattung. Ihr liegt ein durchdachtes künstlerisches Grundkonzept des Architekten zugrunde. Das moderne, individuell gefertigte Mobiliar aus hell gebeiztem Eschenholz zeugt zudem vom ausgezeichneten handwerklichen Können des Ausstatters. Es ist von einer Schlichtheit und Ästhetik, die man durchaus als klassisch bezeichnen darf. Die neuen Kirchenbänke, der Altar selbst, das Lesepult alles überzeugt, alles fand seinen Platz. Der Taufstein steht heute im Mittelgang, die Bänke sind hier weiter auseinandergerückt. Er kann bei Bedarf weggetragen werden. Es wurde an alles gedacht, nichts stur vorgegeben, alles zwischen Nutzer, Planer und Ausführenden abgestimmt, diskutiert, ausprobiert, so auch Form und Neigung der Bänke, die nicht zu bequem, aber trotzdem angenehm sein sollten. Es stimmt alles und so wirkt es auch! Mit der Umgestaltung des historischen Kirchenraumes in dieser ästhetisch anspruchsvollen Weise entstand ein himmlischer Festsaal, der zugleich ein ausgesprochen funktionaler Raum ist, in dem sich zeitgemäß Gottesdienst feiern lässt, so wie es der Mutterkirche des westsächsischen Katholizismus St. Johann Nepomuk gebührt. Weil man es von außen der Kirche nicht ansieht, dürfte jeder, der zum ersten Mal den Raum betritt, überrascht sein und staunen. Schauen Sie doch einfach einmal hinein! Herzlichen Glückwunsch allen Beteiligten zu dieser Auszeichnung! Dipl.-Ing. Steffi Haupt ERWEITERUNG AUGUST HORCH MUSEUM Audistraße 7, Die Aufgaben sind schnell umschrieben: Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Audi- Fabrikationshallen für das August Horch Museum, ergänzt um einen Erweiterungsbau ein Caférestaurant an der Schnittstelle zwischen dem bisherigen Museum und den sanierten Hallen. Damit sollte zugleich ein sinnvoller Rundgang aufgebaut werden. Keine leichte Aufgabe, in, einem wichtigen Zentrum des Automobilbaus in Deutschland mit einer langen und stolzen Tradition, hier, in, darf da nichts schiefgehen... Der Bauherr, die August Horch Museum ggmbh, hatte bei der Vergabe des Auftrags an das Atelier Brückner in Stuttgart und an ö_konzept in eine glückliche Hand bewiesen: Atelier Brückner als ausgewiesene Experten bei der Inszenierung musealer Welten und ö_konzept als kongenialer Partner mit der sensiblen Kenntnis der regionalen Museumskultur und bereits betraut mit der Ausstellungskonzeption im Rahmen der ersten Erweiterung des August Horch Museums durch Thaut+Stiehler in den Jahren 2002 bis 2005, damals übrigens schon mit einer Auszeichnung des Architekturforums bedacht. Auch diesmal galt es, die bestehenden Hallen für eine museale Nutzung zu ertüchtigen. Wir haben es hier mit einer Besonderheit zu tun: Denn im er August Horch Museum sind nicht nur einfach Fabrikhallen zum Museum umgebaut worden, sondern hier handelt es sich um die originalen Fabrikhallen der Audi-Produktion aus den Jahren 1912 und 1924, einmalig für ein Automobilmuseum! Dieses Flair, in der Archäologie bezeichnet als in situ, also am originalen Ort, galt es zu verdeutlichen. So ist die vorhandene FOTO: HELMUT PFEFFERKORN Industriearchitektur sehr behutsam an die neuen Aufgaben angepasst worden, es wurde eher eine Restaurierung als eine Sanierung oder gar ein simpler Umbau. Die Architekten gingen bei ihren Entwürfen für die nötigen neuen Einbauten für die museale Nutzung sehr sensibel mit der Substanz um, diese sind als neu deutlich zu erkennen und fügen sich andererseits zurückhaltend in das Vorhandene ein. Bei einem Rundgang fällt folglich schnell auf, dass die architektonischen Gestaltungsspielräume somit vor allem im Caférestaurant zu nutzen waren. Hier empfängt den Besucher eine an die Industriearchitektur angelehnte Deckenkonstruk t ion in Form eines sog. Sheddaches, wohl aber ausgeführt in edlen Materialien, die wiederum eine Reminiszenz an die im Automobilbau eingesetzten Materialien sind: Vor allem Holz, aber auch Leder und schließlich sieht man sich das Restaurant von außen an Metall, Form und Oberfläche erinnern an Karosserien. Kein Zufall, denn auch ein Fahrzeug nimmt man von außen zunächst als ein Gebilde aus Blech, Lack, Glas etc. wahr im Inneren empfangen einen dann Leder und edle Hölzer... Diese sensible Herangehensweise spiegelt sich auch bei der Auswahl der Exponate wider natürlich gehören die Oldtimer dazu, aber es gehören eben auch die Produktionsbedingungen dazu, die beispielsweise durch die Präsentation einer originalen Fertigungsstraße für den Trabant, zwar nicht ganz so alt, aber eben auch schon Geschichte, ansatzweise nachvollzogen werden können. Und es gehören auch die Geschichten dazu, die die Faszination Automobil in der Vergangenheit ausmachten. Dies ist sehr gut gelungen, denn in vielen Bereichen wird sozusagen Automobilität im Kontext gezeigt: Eine Straßenszene aus den Zwanzigerjahren, eine Tankstelle, ein Autorennen, welches man von einer Zuschauertribüne erleben kann und auch eine Datsche mit Trabant laden ein, über die automobile Technik hinaus die Rolle und Bedeutung des Autos in der Gesellschaft zu erleben. Das Ausstellungskonzept steht vor der schwierigen Aufgabe, sowohl Fachleute als auch interessierte Laien anzusprechen und natürlich sollen auch Kinder ihren Spaß haben. Es sollen die unterschiedlichsten Besuchergruppen so angesprochen werden, dass alle mit dem Gefühl herausgehen, dass sie wieder etwas Neues entdeckt haben, etwas gelernt haben und vor allem, dass sie das Ansinnen haben, diesem Museum muss ich bald mal wieder einen Besuch abstatten. Die Besucherzahlen sprechen dafür, dass dies gelungen ist, obwohl die Lage und die Verkehrsanbindung, für ein Museum, eher suboptimal sind. Und, um an meine eingangs formulierte Bemerkung in darf da nichts schiefgehen... anzuknüpfen: Die Erweiterung des August Horch Museums kann als überaus gelungen bezeichnet werden, beide gestaltende Partner haben ein in sich stimmiges Bild entwickelt und beim Betrachter bleibt ein nachhaltig guter Eindruck haften: ein tolles Museum! Die Jury war sich hier sehr schnell einig, dieses Bauvorhaben auszuzeichnen und dazu möchte ich herzlich gratulieren! Prof. Dr. Rainer Hertting-Thomasius Veranstaltungen der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitstätten im April KINDER- UND JUGENDFREIZEIT ZENTRUM MARIENTHAL Marienthaler Straße 120, Tel.: Angebote Kinder: Mo bis Do, Uhr; Fr, Uhr: offene Freizeit; Mo, 16 Uhr: Fußball AG; Di: Geschickte Hände, 16 Uhr: Saalspiele; Mi, Uhr: Line Dance Kids; Do: Spiel und Spaß, 16 Uhr: Saalspiele, 17 Uhr: Trommelworkshop (nur 5./19.4.); Fr: Familiennachmittag, 16 Uhr: Saalspiele, Uhr: Kochprojekt (nur 13./27.4.), 17 Uhr: Folkloretanz zusätzlich: 4.4., Uhr: Spaßolympiade; 6.4.: Tagesausflug Hirschfeld; 7.4.: Trapper-Frühling (Windberg); 16. bis 20.4.: Projekt Frechdachsgestaltung; 21.4., Uhr: Interkulturelles Fest (Hauptmarkt); 24.4.: Kindergeburtstagsparty Angebote Jugend: Mo bis Fr, Uhr: offene Freizeit; Mo: Talk im Club; Di: Streetart; Mi: Gemeinschaftsspiele/YuGi- Oh; Do: Kochstudio M1; Fr: DIY/Werkstatt zusätzlich: 7.4.: Tagesausflug Palm Beach; 28.4.: Internationales Fußballturnier im Sojus KINDER- UND JUGENDFREIZEIT STÄTTE CITYPOINT/SPIELHAUS Hauptstraße 44, Tel.: Spielhaus: Mo bis Fr, Uhr Jugendcafé: Mo bis Fr, Uhr: offenes Angebot Kraftsport: Mo bis Fr, Uhr (und nach Vereinbarung) Internetnutzung: Mo bis Fr, Uhr Sport: Mo, Uhr: Kampfkunst Einsteiger; Do, Uhr: Volleyball (Sporthalle Humboldtschule); Fr, Uhr: Fussball (Pestalozzischule); Fr, Uhr: Kampfkunst Einsteiger (Pestalozzischule) Angebote im Spielhaus: 3.4.: Wii Dance; 4. 4.: Teilnahme Spaßolympiade; 5.4.: Wissenswertes über ; 6.4.: Rundgang Auf den Spuren von ; 9.4.: Montagsmaler; 10./17./24.4.: Holzwerkstatt; 11.4.: Bilder von malen; 12.4.: er Geschichten und Sagen; 13.4.: Schmetterlinge basteln; 16.4.: Wer war Robert Schumann?; 18.4.: Hamaperlen Frühlingsmotive; 19.4.: Anziehpuppen von Schumann gestalten; 20.4.: Seilspringwettbewerb; 23.4.: Entspannungsreise Schumann-Musik; 25.4.: Enkaustic; 26.4.: Raupe basteln; 27.4.: Ausflug ins Robert-Schumann-Haus Kurse: Mo, Uhr: Gitarrenkurs; Uhr: Kampfkunstkurs für Kinder; Di, Uhr: Keyboardkurs Projekte und Kurse im Jugendcafé: Mo, 16 Uhr: Kochprojekt; Di, 18 Uhr: Schneiderkurs I; Di, Uhr: Sprechstunde; Di, Uhr: Jungenzeit (u.a. Trommelsession); Do, Uhr: Schneiderkurs II; Fr, Uhr: Mädchenzeit (6.4.: Mädchentalk; 13.4.: Positive Essenserlebnisse schaffen; 20.4.: Kreativwerkstatt Patches selbst gemacht; 27.4.: Jugendraumgestaltung); Sa, Uhr: Manga-Zeichenkurs zusätzlich: 21.4.: Interkulturelles Fest (Hauptmarkt); 23.4.: Film Taxi Teheran mit internationalem Kochprojekt und Musikact; 28.4.: Interkulturelles Familienfest im Sojus KINDER-/JUGENDCAFÉ ATLANTIS Komarowstraße 50, Tel./Fax: Kinder -und Jugendcafé: Mo bis Do, Uhr; Fr, Uhr Angebote: Mo, 16 Uhr: Brettspiele für Jedermann ; Mi, Uhr: Alles aus Filz (11.4.: Filzanhänger, 18.4.: Schutzengel, 25.4.: Filzmonster); Fr, 16 Uhr: Jugend kocht zusätzlich: 4.4.: Spaßolympiade im KJFZ Marienthal (Treff: 13 Uhr im Atlantis, TNG 1 Euro); 6.4.: Teenydisco im Airport (Treff: 17 Uhr im Atlantis); 21.4.: Interkulturelles Fest (Hauptmarkt); 28.4.: Internationales Fußballspiel im Sportforum Sojus Anfang April startet Tombola-Quiz zum Interkulturellen Fest 2018 Ab Freitag, 6. April, liegen sie aus: die kleinen farbigen A-5-Bögen mit Fragen rund um die er Innenstadthändler, deren Angebote und Schaufensterdekos. Aufgrund der guten Erfahrungen vom Vorjahr wurde die Tombola für Jedermann auch zur dritten Auflage des Interkulturellen Festes, dass am 21. April stattfinden wird, aufgegriffen. Wer an der Tombola teilnehmen möchte, holt sich einfach ab Freitag, 6. April einen der kleinen Quizbögen, die - im Bürgerservice im Rathaus, Hauptmarkt 1, - in der Integrationsberatungsstelle (IBS), Hauptstraße 56, - in den teilnehmenden Geschäften und angrenzenden Straßen rund um den Hauptmarkt und - im Büro der Gleichstellungs-, Ausländer-, Integrations- und Frauenbeauftragten zum Mitnehmen ausliegen. Die richtigen Quiz-Antworten sind ausschließlich in/bei den teilnehmenden Geschäften im er Stadtzentrum zu finden. Ist der Fragebogen ausgefüllt, kann er entweder bis Freitag, den 20. April in den teilnehmenden Geschäften Alle Einrichtungen bleiben am 2. und 30. April geschlossen! (stehen auf dem Quizbogen) oder einen Tag später zum Interkulturellen Fest auf dem Hauptmarkt bis kurz vor 17 Uhr am Stand der IBS abgegeben werden. Die Tombola wird in diesem Jahr nicht nur von er Innenstadthändlern sondern auch durch Unterstützer aus anderen Stadtteilen ausgestattet. Eine Beteiligung lohnt sich also auf jeden Fall! Die Ziehung der Hauptpreise attraktive Präsente verschiedener Händler und Unternehmen erfolgt ab 18 Uhr im Rahmen des interkulturellen Festprogramms direkt auf der Bühne. Di: Streetworker im Atl Training Vereine: Di und Do: Keyboard, Fr: Jumpstyle JUGENDCLUB AIRPORT Reichenbacher Straße 125, Tel.: Mo bis Do, Uhr, Fr, Uhr, Ferien (3. bis 6.4.): Mo bis Fr, Uhr Angebote: (nicht in den Ferien) Mo, Uhr: Tischtennis AG (Turnhalle Fucikschule); Di, Uhr: Fußball (Turnhalle Anne-Frank-Schule); jeden 1. Di im Monat: Teste dein Wissen; Mi, Uhr: Gitarrenunterricht für Anfänger; Fr, Uhr: Tischtennis AG (JC Airport); Fr, ab 18 Uhr: gesundes Kochen; jeden letzten Fr im Monat, Uhr: Movienight zusätzlich: 6.4., Uhr: Teenie Disco (12-16 Jahre); 21.4., Uhr: Interkulturelles Fest (Hauptmarkt); 28.4., Uhr: Interkulturelles Fußballturnier (Sportforum Sojus) SPIELMOBIL FERDI Marienthaler Straße 120, Tel.: oder Einsatzzeit Uhr: Mo: Moseler Straße, Pölbitz (am 9.4., 16.4., und 30.4.); Di: Erich-Mühsam-Straße, Neuplanitz; Mi: Eschenweg, Gelände Rudolph-Weiß-Schule, Marienthal (am 11.4., und 25.4.); Do: Südplatz, Oberhohndorf; Fr: Schulhof Crossen außerdem: 4.4., Uhr: Spaßolympiade am Kinder-und Jugendfreizeitzentrum; 21.4., Uhr: Interkulturelles Fest auf dem Hauptmarkt; 28.4., Uhr Interkulturelles Fußballturnier im Sojus

5 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 28. März 2018 Nr. 06 Seite 05 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelisch- Lutherischen Kirchgemeinde Cainsdorf vom Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Cainsdorf erlässt folgende Friedhofsordnung: Inhaltsübersicht I. Allgemeines 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes 2 Benutzung des Friedhofes 3 Schließung und Entwidmung 4 Beratung 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof 7 Gebühren II. Bestattungen und Feiern A. Bestattungen und Benutzungsbestimmungen für Feier- und Leichenhallen 8 Bestattungen 9 Anmeldung der Bestattung 10 Leichenhalle 11 Benutzung der Kirche 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe 13 Musikalische Darbietungen B. Bestattungsbestimmungen 14 Ruhefristen 15 Grabgewölbe 16 Ausheben von Gräbern 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung 18 Umbettungen 19 Särge, Urnen und Trauergebinde III. Grabstätten A. Allgemeine Grabstättenbestimmungen 20 Vergabebestimmungen 21 Herrichtung, Instandhaltung und Pflege von Grabstätten 21a Vernachlässigung der Grabstätte 22 Grabpflegevereinbarungen 23 Grabmale 24 Errichtung und Veränderung von Grabmalen und baulichen Anlagen 25 Instandhaltung der Grabmale und baulicher Anlagen 26 Schutz wertvoller Grabmale und Grabstätten 27 Entfernen von Grabmalen B. Reihengrabstätten 28 Rechtsverhältnisse an Reihengrabstätten C. Wahlgrabstätten 29 Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten 30 Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten 31 Alte Rechte D. Grabmal- und Grabstättengestaltung 32 bis 38 aufgehoben 39 Einheitlich gestaltete Reihen-/ Wahlgräber für Urnen- und Sargbestattung IV. Schlussbestimmungen 40 Zuwiderhandlungen 41 Haftung 42 Öffentliche Bekanntmachung 43 Inkrafttreten Die kirchlichen Friedhöfe sind Orte, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Sie sind für alle, die diese betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist. Alle Arbeit auf den Friedhöfen erhalten so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den Gemeindegliedern wie auch an Menschen, die nicht der Landeskirche angehören. Die Gestaltung und Pflege der Friedhöfe erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt. I. ALLGEMEINES 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes Der Friedhof in Cainsdorf steht im Eigentum des Evangelisch-Lutherischen Kirchenlehns zu Cainsdorf. Träger ist die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Cainsdorf. Der Friedhof ist eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen beim Kirchenvorstand. Die Verwaltung des Friedhofes richtet sich nach dieser Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den staatlichen Vorschriften. Aufsichtsbehörde ist das Evangelisch- Lutherische Regionalkirchenamt Chemnitz. Im Zusammenhang mit einer Bestattung, der Verleihung, Verlängerung oder Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen, einer Zulassung von Gewerbetreibenden sowie mit der Erhebung von Gebühren und Entgelten werden die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. 2 Benutzung des Friedhofes Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz in der Stadt hatten und sonstiger Personen, die bei ihrem Ableben ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. 3 Schließung und Entwidmung Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen, geschlossen und entwidmet werden. Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Bestattungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Bestattungsberechtigten. Nach der Schließung dürfen Bestattungen nicht mehr vorgenommen werden. Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. 4 Beratung Der Nutzungsberechtigte kann sich zwecks Auskunftserteilung und Beratung in allen Fragen, die sich auf die Gestaltung von Grabmal und Grabstätte einschließlich deren Bepflanzung beziehen, an die Friedhofsverwaltung wenden. 5 Verhalten auf dem Friedhof Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Der Friedhof ist für Besucher geöffnet: a) in den Monaten März bis Oktober von 8.00 Uhr bis Uhr, b) in den Monaten November bis Februar von 8.00 Uhr bis Uhr. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und Verantwortung Erwachsener betreten. Der Friedhofsträger kann das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Sportgeräten zu befahren Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, sowie gewerbliche Dienste anzubieten und dafür zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung an Werktagen störende Arbeiten auszuführen, d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen, e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zu verteilen, f) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulegen, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten, Blumen und Zweige auf fremden Gräbern und außerhalb der Gräber zu pflücken, h) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen, i) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hundekot ist zu beseitigen, j) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen zu halten und Musik darzubieten, k) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu verwenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. 6 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen zur Ausübung der entsprechenden gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger, der den Rahmen der Tätigkeit festlegt. Die Zulassung ist beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen. Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und die Friedhofsordnung schriftlich anerkennen. Bildhauer, Steinmetze und Gärtner oder ihre fachlichen Vertreter müssen darüber hinaus die Meisterprüfung in ihrem Beruf abgelegt oder eine anderweitig gleichwertige fachliche Qualifikation erworben haben. Bildhauer und Steinmetze müssen entsprechend ihrem Berufsbild in die Handwerksrolle eingetragen sein. Bestatter müssen als Gewerbetreibende zugelassen sein und sollen eine berufsspezifische Fachprüfung abgelegt haben. Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als im Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck zu vereinbaren ist. Absätze 2 und 7 gelten entsprechend. Der Friedhofsträger kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit ihnen keine gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen entgegenstehen. Der Friedhofsträger macht die Zulassung davon abhängig, dass der Antragsteller einen für die Ausübung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. Abs. 8 Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid und Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet werden. Abs. 9 Der Friedhofsträger kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorschriften der Friedhofsverwaltung verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. 0 Mit Grabmalen und Grabbepflanzungen darf nicht geworben werden. Grabmale dürfen daher nicht mit Firmenanschriften versehen werden. Eingehauene, nicht farbige Firmennamen bis zu einer Schrifthöhe von max. drei Zentimetern sind jedoch an der Seite oder Rückseite in den unteren 15 cm zulässig. Steckschilder zur Grabkennzeichnung für die Grabpflege mit voller Firmenanschrift der Friedhofsgärtner sind nicht zulässig. 1 Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialen dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht stören. Bei Beendigung oder bei mehrtägiger Unterbrechung der Arbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. Die beim Aushub von Fundamenten anfallende Erde ist auf dem Friedhof an den dafür von der Friedhofsverwaltung vorgesehenen Ablagestellen zu deponieren. 2 Die Tätigkeit Gewebetreibender auf dem Friedhof beschränkt sich auf die Dienstzeit der Friedhofsverwaltung. 7 Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes und dessen Einrichtungen werden Gebühren nach der kirchenaufsichtlich bestätigten Gebührenordnung erhoben. II. BESTATTUNGEN UND FEIERN A. Bestattungen und Benutzerbestimmungen für Feier- und Leichenhallen 8 Bestattungen Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Zeitpunkt legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarrer fest. Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des zuständigen Pfarrers. Die landeskirchlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Abmeldescheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. Den Zeitpunkt der nichtkirchlichen Bestattungen legt der Friedhofsträger im Einvernehmen mit den Angehörigen fest. Stille Bestattungen werden nur in Anwesenheit eines Beauftragten des Friedhofsträgers vorgenommen. Bestattungen finden an den Werktagen Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis statt. 9 Anmeldung der Bestattung Die Bestattung ist unverzüglich bei dem Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigung des Standesamtes für die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde anzumelden. Soll die Bestattung in einer vorzeitig erworbenen Grabstätte erfolgen, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Aschenbestattungen ist zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung vorzulegen. Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Friedhofsverwaltung zu verwenden. Dabei ist die Anmeldung der Bestattung durch die antragstellende Person zu unterzeichnen. Ist die antragstellende Person nicht nutzungsberechtigt an der Grabstätte, so hat auch der Nutzungsberechtigte durch seine Unterschrift sein Einverständnis zu erklären. Ist der Nutzungsberechtigte einer vorhandenen Wahlgrabstätte verstorben, so hat der neue Nutzungsberechtigte durch Unterschrift die Übernahme des Nutzungsrechts in der Anmeldung schriftlich zu beantragen. Wird eine Bestattung nicht rechtzeitig mit den erforderlichen Unterlagen angemeldet, so ist der Friedhofsträger berechtigt, den Bestattungstermin bis zur Vorlage der erforderlichen Angaben und Unterlagen auszusetzen. Werden die erforderlichen Unterschriften nicht geleistet, können Bestattungen nicht verlangt werden. 10 Leichenhalle Die Leichenhalle dient zur Aufbewahrung und Abschiednahme der Verstorbenen bis zu deren Bestattung. Abschiednahmen finden in der Trauerhalle statt. Die Halle und die Särge dürfen nur im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger geöffnet und geschlossen werden. Särge sind rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier oder der Bestattung endgültig zu schließen. Särge, in denen an meldepflichtigen Krankheiten Verstorbene liegen, dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden. Die Grunddekoration der Leichenhalle besorgt der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen. Bei der Benutzung der Leichenhalle/ Leichenkammer ist zu respektieren, dass diese sich auf einem kirchlichen Friedhof befindet. 11 Benutzung der Kirche Die Kirche dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der christlichen Verkündigung. Das Aufbahren eines Sarges oder der Urne ist nicht gestattet. Gebotene Ausnahmen beschießt der Kirchenvorstand. Bei der Benutzung der Kirche für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Christliche Symbole dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Das Aufstellen des Sarges in der Abschiedshalle bzw. während der Abschiedsnahme kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder sonstige gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. Die Grunddekoration der Friedhofskapelle besorgt der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen. 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und Niederlegung von Grabschmuck am Grab ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. 13 Musikalische Darbietungen Musik- und Gesangsdarbietungen in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof bedürfen bei der kirchlichen Trauerfeier der Zustimmung des Pfarrers, in anderen Fällen der des Friedhofsträgers. Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb einer Bestattungsfeier bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers. B. Bestattungsbestimmungen 14 Ruhefristen Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Kindern, die vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie mindestens zehn Jahre. 15 Grabgewölbe Das Ausmauern und Betonieren von Gräbern sowie die Neuanlage von Grüften und Grabkammern sind nicht zulässig. In vorhandene baulich intakte Grüfte dürfen Urnen beigesetzt werden, Särge, sofern keine hygienischen Vorschriften entgegenstehen. Der Nutzungsberechtigte Fortsetzung auf Seite 6

6 Seite März 2018 Nr. 06 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU Fortsetzung von Seite 5 ist verpflichtet, für den baulichen Erhalt der Gruftanlage zu sorgen. Im Übrigen gilt 27 entsprechend. 16 Ausheben von Gräbern Die Gräber werden von dem Friedhofsträger oder in dessen Auftrag ausgehoben und wieder geschlossen. Die Erdüberdeckung der einzelnen Gräber beträgt bis zur Erdoberfläche (ohne Grabhügel) von Oberkante Sarg mindestens 0,90 m, von Obergrenze Urne mindestens 0,50 m. Die Gräber für Leichenbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke gewachsene Erdwände getrennt sein. Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor einer Bestattung entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu tragen oder der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung In einem Sarg darf nur ein Leichnam bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, den Leichnam einer Mutter und ihres neugeborenen Kindes oder die Leichname zweier gleichzeitig verstorbener Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. Die Beisetzung konservierter Leichname ist nicht zulässig. Vor Ablauf der in dieser Friedhofsordnung festgesetzten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste gefunden werden, sind diese unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und als Bestattungsstätte für Leichname für die erforderliche Zeit zu sperren. Die Öffnung einer Grabstätte ist abgesehen von der richterlichen Leichenschau nur mit Genehmigung des Friedhofsträgers und des zuständigen Gesundheitsamtes zulässig. 18 gilt entsprechend. 18 Umbettungen Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Umbettungen von Leichnamen und Aschen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers und des Gesundheitsamtes. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte des gleichen Friedhofs sind nicht zulässig, ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. Alle Umbettungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und der Eltern des Verstorbenen durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. Umbettungen werden vom Friedhofspersonal des Friedhofsträgers durchgeführt. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Särgen finden grundsätzlich nur in den Monaten Dezember bis März statt. Im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach dem Tod werden Umbettungen von Särgen nur auf Grund einer richterlichen Anordnung ausgeführt. Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen. Das gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an der eigenen Grabstätte sowie an Nachbargrabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen. Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden, wenn sie den Gestaltungsbestimmungen des neuen Grabfeldes entsprechen. Abs. 8 Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer richterlichen oder behördlichen Anordnung. 19 Särge, Urnen und Trauergebinde Särge sollen nicht länger als 2,10 m, die Kopfenden einschließlich der Sargfüße nicht höher als 0,80 m und nicht breiter als 0,70 m sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Genehmigung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Särge, Urnen und Überurnen müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Leichenflüssigkeit vor ihrer Bestattung ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und -beigaben, Sargabdichtungen, Urnen und Überurnen sowie Totenbekleidung müssen zur Vermeidung von Boden- und Umweltbelastungen aus Werkstoffen hergestellt sein, die im Zeitraum der festgelegten Ruhezeit leicht verrotten. Sie dürfen keine PVC-, PE-, PCP-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Kränze mit Kunststoffen sind nach der Trauerfeier durch die anliefernden Gewerbetreibenden wieder abzuholen. Kunststoffe sind auch als Verpackungsmaterial nicht zulässig. III. GRABSTÄTTEN A. Allgemeine Bestimmungen 20 Vergabebestimmungen Nutzungsrechte an Grabstätten werden unter den in dieser Ordnung aufgestellten Bedingungen vergeben. An ihnen bestehen nur zeitlich begrenzte Rechte gemäß dieser Ordnung. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. Bei Neuvergabe von Nutzungsrechten muss der künftige Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht beim Friedhofsträger beantragen. Auf dem Cainsdorfer Friedhof werden Nutzungsrechte vergeben an: a) Reihengrabstätten für Leichen- und Aschenbestattung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, b) Wahlgrabstätten für Leichen- und Aschenbestattung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, c) einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Leichen- und Aschenbestattungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Die Vergabe von Nutzungsrechten wird abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Ordnung, bei Grabstätten mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften insbesondere der dafür erlassenen Bestimmungen. ( 35-39) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, dem Friedhofsträger Veränderungen seiner Wohnanschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig. Der Nutzungsberechtigte hat mit Ablauf der Nutzungszeit dem Friedhofsträger die Grabstätte in abgeräumtem Zustand zu übergeben. Wird die Grabstätte nicht binnen drei Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt übergeben, so werden die Arbeiten vom Friedhofsträger auf Kosten der bisher nutzungsberechtigten Person durchgeführt. Eine Aufbewahrungspflicht für abgeräumte Pflanzen und bauliche Anlagen besteht für den Friedhofsträger nicht. Über Sonder- und Ehrengrabstätten entscheidet der Friedhofsträger. 21 Herrichtung, Instandhaltung und Pflege von Grabstätten Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck erfüllt wird und die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die Grabstätten sind gärtnerisch so zu bepflanzen, dass benachbarte Grabstätten, öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Die Höhe der Pflanzen darf in ausgewachsenem Zustand 1,5 m und in der Breite die Grabstättengrenzen nicht überschreiten. Die Grabstätten müssen nach jeder Bestattung bzw. nach Erwerb des Nutzungsrechts unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten gärtnerisch hergerichtet werden. Zur gärtnerischen Anlage und Pflege ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, welcher entweder die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofsverwaltung oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen kann. Die Verpflichtung endet mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes. Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Das gilt insbesondere für Grabeinfassungen, Grababdeckungen, Grabmale und Blumen. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die anfallenden Abfälle in die vom Friedhofsträger vorgegebenen und entsprechend gekennzeichneten Abfallbehälter, getrennt nach kompostierbarem und nicht kompostierbarem Material abzulegen. Bäume und Sträucher auf der Grabstätte dürfen nur mit Zustimmung des Friedhofsträgers verändert oder beseitigt werden. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Nutzungsberechtigte haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Bäumen und Gehölzen, durch die sie sich in der Pflege ihrer Grabstätte beeinträchtigt fühlen. Nicht gestattet sind a) Grabstättengestaltungen ohne jegliche gärtnerische Bepflanzung, b) die Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln, chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Kochsalz bei der Grabpflege, c) die Verwendung von Kunststoffen (z. B. Folien als Unterlage für Kies etc.), d) das Aufbewahren von Geräten und Gefäßen auf und außerhalb der Grabstätte sowie e) das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Rankgerüsten, Pergolen, Gittern und ähnlichen Einrichtungen, f) das Verwenden von Kies außerhalb der Grabstätte, g) das Abdecken der Gräber mit weißem Kies über die Hälfte der Grabfläche. 21a Vernachlässigung der Grabstätte Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügen eine öffentliche Bekanntmachung und ein sechswöchiger Hinweis an der Grabstätte auf die Verpflichtung zur Herrichtung, Instandhaltung und Pflege. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht fristgemäß der Aufforderung bzw. dem Hinweis nach, kann der Friedhofsträger die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen. Der Friedhofsträger ist befugt, auf Kosten des Nutzungsberechtigten stark wuchernde oder absterbende Hecken, Bäume und Sträucher zu beschneiden oder zu beseitigen, falls dies zur Erfüllung des Friedhofszwecks erforderlich ist. Absatz 1 gilt entsprechend. Verwelkte Blumen, Kränze usw. sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist die verantwortliche Person nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen. Er ist nicht verpflichtet, Grabschmuck länger als sechs Wochen aufzubewahren. 22 Grabpflegevereinbarungen Der Friedhofsträger kann gegen Entgelt Grabpflegeverpflichtungen auf der Grundlage eines Grabpflegevertrages übernehmen. 23 Grabmale Grabmale müssen sich in die Art des Friedhofes bzw. die Art des jeweiligen Gräberfeldes einordnen. Gestaltung und Inschrift dürfen nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt und der Würde des Ortes abträglich ist. Grabmale sollen aus Naturstein, Holz, geschmiedetem oder gegossenem Metall sein. Es sind stehende oder liegende Grabmale zulässig, jedoch nur grundsätzlich ein stehendes Grabmal je Grab. Ein zusätzliches liegendes Grabmal soll dem stehenden in Material, Farbe, Bearbeitung und Schrift entsprechen. Das Verhältnis von Höhe zu Breite des Grabmals soll gleich oder größer als 2:1 sein. Aus Gründen der Standsicherheit von Grabmalen muss die erforderliche Mindeststeinstärke bei Grabmalen bis 0,80 m Höhe 12 cm, über 0,80 m bis 1,20 m Höhe 14 cm und über 1,20 m bis 1,60 m Höhe 16 cm betragen. Bei Grabmalen über 1,60 m Höhe ist die Standfestigkeit statisch nachzuweisen. Auf Grabstätten, die an der Friedhofsmauer liegen, beträgt der Mindestabstand zwischen Friedhofsmauer und Grabmal 40 cm. Bei Grabmalen über 1,60 m Höhe gibt der Friedhofsträger den erforderlichen Mindestabstand gesondert vor. Die Verwendung chemischer Reinigungsmittel für Grabmale und bauliche Anlagen ist nicht gestattet. 24 Errichtung und Veränderung von Grabmalen und baulichen Anlagen Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf vor Auftragserteilung der schriftlichen Genehmigung durch den Friedhofsträger. Auch provisorische Grabmale sind genehmigungspflichtig. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Den Anträgen sind zweifach beizufügen: a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Materials, über Abmessungen und Form des Steins sowie über Inhalt, Anordnung und Art der Schrift und des Symbols sowie der Fundamentierung und Verdübelung. Falls es der Friedhofsträger für erforderlich hält, kann er die statische Berechnung der Standfestigkeit verlangen. Er kann ferner verlangen, dass ihm Proben des Materials und der vorgesehenen Bearbeitung vorgelegt werden. b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 mit dem unter a) genannten Angaben. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. Entspricht die Ausführung des Grabmals nicht dem genehmigten Antrag, wird dem Nutzungsberechtigten eine angemessene Frist zur Abänderung oder Beseitigung des Grabmals gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Grabstätte entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Die Bildhauer und Steinmetze haben die Grabmale und baulichen Anlagen nach den jeweils geltenden Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks zu fundamentieren und zu versetzen. Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen einschließlich Grabeinfassungen bedürfen ebenfalls vor Auftragserteilung bzw. Ausführung der schriftlichen Genehmigung durch den Friedhofsträger. Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Genehmigung errichtet worden ist. Provisorische Grabmale dürfen nur als naturlasierte Holzstelen oder -kreuze und nur für einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Bestattung aufgestellt werden. Abs. 8 Bei Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen, die ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind, ist der Friedhofsträger berechtigt, diese nach Ablauf von sechs Wochen nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen. Abs. 9 Bei Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen ist dem Friedhofsträger der Genehmigungsbescheid vorzulegen. Der Zeitpunkt der Aufstellung ist mit dem Friedhofsträger abzustimmen. 25 Instandhaltung der Grabmale und baulicher Anlagen Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe durch zugelassene Bildhauer oder Steinmetze zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten notwendige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungsgemäße Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist hergestellt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies an Stelle der Nutzungsberechtigten zu veranlassen oder das Grabmal oder Teile davon zu entfernen zu lagern und zur Abholung bereitzustellen. Die Kosten hat der Nutzungsberechtigte zu tragen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von sechs Wochen aufgestellt wird. Der Nutzungsberechtigte haftet für jeden Schaden, der von einem nicht verkehrssicheren Grabmal ausgehen kann. Der Friedhofsträger prüft nach Beendigung der Frostperiode im Frühjahr Grabmale, Grabmalteile und sonstige bauliche Anlagen auf Verkehrssicherheit. 26 Schutz wertvoller Grabmale und Grabstätten Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale, bauliche Anlagen und Grabstätten sowie Grabstätten, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem Schutz des Friedhofsträgers. Sie erhalten Bestandsgarantie, werden in eine vom Friedhofsträger geführte Denkmalliste aufgenommen und dürfen nur mit Genehmigung des Regionalkirchenamtes neu vergeben, verändert oder an eine andere Stelle verlegt bzw. an einem anderen Ort aufgestellt werden. Bei denkmalgeschützten Grabstätten bedarf dies außerdem der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Für die Erhaltung von Grabmalen und Grabstätten nach Absatz 1 können Patenschaftsverträge abgeschlossen werden, in denen sich der Pate zur Instandsetzung und laufenden Unterhaltung von Grabmal und Grabstätte nach Maßgabe der Bestimmungen in Absatz 1 verpflichtet. 27 Entfernen von Grabmalen Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind die Grabmale, Fundamente, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Sind die Grabmale, Fundamente, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes entfernt, ist der Friedhofsträger berechtigt, sie zu entfernen und darüber zu verfügen. Die dem Friedhofsträger entstehenden Kosten trägt der Nutzungsberechtigte. Vor Ablauf des Nutzungsrechtes dürfen Grabmale, Einfassungen und sonstige

7 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 28. März 2018 Nr. 06 Seite 07 bauliche Anlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt werden. Bei kulturhistorisch wertvollen Grabmalen gilt 26. B. Reihengrabstätten 28 Rechtsverhältnisse an Reihengrabstätten Reihengrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder Aschenbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Reihengrabstätten werden eingerichtet für: a) Leichenbestattung, Größe der Grabstätte: Länge 1,70 m, Breite 0,70 m, Höhe: 0,15 m b) Aschenbestattung Größe der Grabstätte: Länge 0,90 m, Breite 0,50 m, Höhe: 0,15 m Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt. In einer Reihengrabstätte darf nur ein Leichnam oder eine Asche bestattet werden. Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte wird eine schriftliche Bescheinigung erteilt. In ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben. Für den Übergang von Rechten gilt 30 entsprechend. Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte erlischt mit Ablauf der in dieser Ordnung festgesetzten Ruhezeit. Es kann nicht verlängert werden. Das Abräumen von Reihengräbern oder Reihengrabfeldern nach Ablauf der Ruhezeit wird sechs Monate vorher öffentlich und durch Hinweis auf dem betreffenden Reihengrab oder Grabfeld bekannt gemacht. 27 bleibt unberührt. C. Wahlgrabstätten 29 Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Leichen- oder Aschenbestattungen, an denen auf Antrag im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren, beginnend mit dem Tag der Zuweisung vergeben wird und deren Lage gleichzeitig im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt werden kann. In begründeten Fällen kann auch zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht vergeben werden. Die einzelne Wahlgrabstätte für Leichenbestattung ist 1,70 m lang und 0,70 m breit, für Aschenbestattung 0,90 m lang und 0,90 m breit. Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt. Wahlgrabstätten werden als ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten vergeben. In einer einstelligen Wahlgrabstätte für Leichenbestattung darf nur eine Leiche bestattet werden oder bis zu zwei Aschen. In einer mit einer Leiche belegten Wahlgrabstätte kann zusätzlich eine Asche bestattet werden. In einer einstelligen Wahlgrabstätte für Aschenbestattungen können bis zu zwei Aschen bestattet werden. In einer Wahlgrabstätte werden der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet. Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Ehepaare, Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und Ehegatten der Vorgenannten. Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus mit Genehmigung des Friedhofsträgers auch andere Verstorbene bestattet werden. Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten Personen bestattet wird. Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte wird eine schriftliche Bescheinigung erteilt. In ihr werden die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung richtet. Bei Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte verlängert werden. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, erlischt es nach Ablauf der Nutzungszeit. Über den Ablauf der Nutzungszeit informiert der Friedhofsträger den Nutzungsberechtigten sechs Monate vorher durch schriftliche Benachrichtigung oder, wenn keine Anschrift bekannt ist, durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweis auf der betreffenden Grabstätte. Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht mindestens für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die gesamte Wahlgrabstätte zu verlängern. Abs. 8 Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte und auf Unveränderlichkeit der Umgebung, wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung im Rahmen des Friedhofszwecks nicht möglich ist. Abs. 9 Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann im Umkreis von 2,5 m vom Stammfuß vorhandener Bäume durch den Friedhofsträger für Leichenbestattungen aufgehoben werden, um die Standsicherheit von Bäumen zu gewährleisten. 0 Ein Nutzungsrecht kann auch an unter Denkmalschutz stehenden Grabstätten erworben werden. Auflagen, die zur Erhaltung der Grabstätte durch die zuständige Denkmalbehörde festgelegt werden, binden den Nutzungsberechtigten und seine Nachfolger im Nutzungsrecht. 1 Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. 30 Übergang von Rechten an Wahlgrabstätten Der Nutzungsberechtigte kann sein Nutzungsrecht nur einem Berechtigten nach 29 übertragen. Zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des Friedhofsträgers erforderlich. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen schriftlichen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wurde bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: a) auf den überlebenden Ehegatten und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die leiblichen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Der Übergang des Nutzungsrechtes gemäß ist dem neuen Nutzungsberechtigten durch schriftlichen Bescheid bekanntzugeben. Sind keine Angehörigen der Gruppen a) bis h) vorhanden oder zu ermitteln, so kann das Nutzungsrecht mit Genehmigung des Friedhofsträgers auch von einer anderen Person übernommen werden. Eine Einigung der Erben zur Übertragung des Nutzungsrechtes auf eine andere als im 29 genannte Person ist mit Genehmigung des Friedhofsträgers möglich. In den in genannten Fällen hat der Rechtsnachfolger dem Friedhofsträger den beabsichtigten Übergang des Nutzungsrechtes unverzüglich anzuzeigen. Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist dem neuen Nutzungsberechtigten schriftlich zu bescheinigen. Solange das nicht geschehen ist, können Bestattungen nicht verlangt werden. 31 Alte Rechte Für Grabstätten, über die der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Ordnung bereits verfügt hat, richtet sich die Gestaltung nach den bei der Vergabe gültig gewesenen Vorschriften. Vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung entstandene Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie zeitlich begrenzte Nutzungsrechte, deren Dauer die in 29 der Friedhofsordnung angegebene Nutzungszeit übersteigt, werden auf eine Nutzungszeit nach 29 dieser Ordnung, jedoch nicht unter 30 Jahre nach Erwerb, begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf der Ruhezeit für den zuletzt Bestatteten und nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Ordnung. D. Grabmal- und Grabstättengestaltung - Zusätzliche Vorschriften 32 bis 38 aufgehoben 39 Einheitlich gestaltete Reihen-/ Wahlgräber für Urnen- und Sargbestattung Für die einheitlich gestalteten Reihengräber für Leichen- und Aschenbestat_ tungen auf dem Friedhof Cainsdorf gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen: Ein Rechtsanspruch auf Bestattung in einem einheitlich gestalteten Reihengrab für Leichen- und Aschenbestattung besteht nicht. Der Friedhofsträger entscheidet auf Antrag über die Bestattung in diesem Reihengrab. Die Bepflanzung und Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. in dessen Auftrag und wird für die Dauer der Ruhezeit gewährleistet. Die Art der Bepflanzung wird durch den Friedhofsträger festgelegt. Dabei handelt es sich um eine Dauerbepflanzung mit einem Bodendecker. Die Pflege umfasst die Bepflanzung (Schnittmaßnahmen, Gießen, Unkrautentfernung, Nachpflanzung, Beräumung von abgeblühten Blumen und anderen Grabschmuck) sowie erforderlichenfalls die unmittelbare Umgebung des Grabes (Zwischenraum zu benachbarten Grabstätten). Eine Mitbestimmung des Nutzungsberechtigten bei der Art der Gestaltung und Pflege ist nicht möglich. Für die Grabmalgestaltung ist verbindlich: keine Politur, maximale Bearbeitungsform Mattschliff, besser Feinschliff oder gestockt, geriffelt, gebeilt o. ä. allseitig gleichmäßige Bearbeitung symmetrische Form kein Sockel keine Einfassung keine weißen oder schwarzen Steine; Grau- oder Brauntönen ist der Vorzug zu geben Schrift gehauen, vertieft oder erhaben, nicht ausgemalt, nur im Einzelfall leichte farbliche Tönung im Farbton des Steinmaterials. Im Übrigen gelten für Vergabe, Abmessung, Nutzungsrecht und Ruhezeit die Bestimmungen für Reihengräber gemäß 28 der Friedhofsordnung. IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 40 Zuwiderhandlungen Wer den Bestimmungen in den 5, 6, 10, 11, 12, 13, 19 und 3 sowie 21 bis 7 und 21 a zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofs trägers zum Verlassen des Friedhofes veranlassen, gegebenenfalls wegen Hausfriedensbruches oder wegen Verstoßes gegen die geltende Gemeindesatzung angezeigt werden. Bei Verstößen gegen 21, 23 und 2 wird nach 24 verfahren. Bei Verstößen gegen 21, 4 (bezüglich Grabstättengestaltung) und 7 wird nach 21 a verfahren. 41 Haftung Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Ihm obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. 42 Öffentliche Bekanntmachung Diese Friedhofsordnung sowie alle künftigen Änderungen und Nachträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung im vollen Wortlaut. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß der geltenden kommunalen Bekanntmachungssatzung durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt. Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsordnung liegt zur Einsichtnahme aus in der Friedhofsverwaltung Cainsdorf. Außerdem werden die Friedhofsordnung sowie alle künftigen Änderungen zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel an den Friedhofseingängen, sowie durch Abkündigung bekanntgemacht. 43 Inkrafttreten Diese Friedhofsordnung tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamtes Chemnitz am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung tritt die Friedhofsordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Cainsdorf vom einschließlich sämtlicher Nachträge außer Kraft., Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Cainsdorf Der Kirchenvorstand Pfarrer Storl Frau E. Nötzold Vorsitzender Mitglied Bestätigt vom Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Regionalkirchenamt Chemnitz am 8. Februar 2018 durch Herrn Oberkirchenrat Meister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Stadt Bereich Ost, West und Cainsdorf Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaften West und Ost und der angegliederten ehem. Jagdgenossenschaft Cainsdorf am Dienstag, den 24. April 2018, um 19 Uhr im Cafe Goldberg in Niederhohndorf werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zu den gemeinschaftlichen Jagdbezirken Ost und West und Cainsdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Verlesung der Tagesordnung 4. Vorstandswahl Jagdgenossenschaft -Ost 5. Bericht von Jagdvorstehern und Kassierern 6. Entlastung von Jagdvorstehern und Kassierern 7. Bericht der Pächter und Jagdausübungsberechtigten 8. Anfragen/Sonstiges Anmerkung: Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Vorsitzende der Jagdgenossenschaft West und Ost City-Tunnel in der Nacht voll gesperrt Noch bis morgen 16 Uhr finden Arbeiten zum Austausch vorhandener Kabel am Tunnel B 93 in statt. Diese erfordern wechselseitige Sperrungen jeweils einer Richtungsfahrbahn je Tunnelröhre. In der Nacht zum morgigen Donnerstag ist in der Zeit von ca. 23 bis 5 Uhr eine Vollsperrung des Tunnels notwendig. Entsprechende Umleitungen sind ausgeschildert. Mit Behinderungen muss zeitweilig gerechnet werden. Das Tiefbauamt bittet alle Kraftfahrer um angepasste Fahrweise. SITZUNGSTERMINE Ortschaftsrat Oberrothenbach am 3. April 2018, 19 Uhr, Lindenplatz 1 Aus der Tagesordnung: Verschiedenes - Wismut-Vorhaben Vorflutanbindung IAA Helmsdorf Wüstergrundbach : Vorstellung des Vorhabens und Erarbeitung einer Stellungnahme des Ortschaftsrates zum Genehmigungsantrag - Informationen zum Stand der Wismut-Sanierung in Crossen und Oberrothenbach - Verwendung der Finanzmittel des Ortschaftsrates 2018/Vereinsanträge für Wichtige Maßnahmen in Oberrothenbach in Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2019/ Stand der Vorbereitung Frühjahrsputz in Oberrothenbach am 7. April Stand der Vorbereitung des Oberrothenbacher Hexenfeuers am 30. April 2018 Wirtschafts-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss am 4. April 2018, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 2. OG, Lothar-Streit-Raum Aus der Tagesordnung: Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Unterstützung des Marketings für die Interessengemeinschaft Hauptstraße in 14. Kunst- und Kulturmeile (KKM) Informationen der Verwaltung - 9. Zwischeninformation zum aktuellen Umsetzungsstand des European Energy Award eea - Vorstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung Vorstellung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplanes Planitzbach in Verbindung mit Wiesenbach und Galgengrundbach Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss am 5. April 2018, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 2. OG, Lothar-Streit-Raum Aus der Tagesordnung: - Projektvorstellung Vereine Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Zuschussgewährung an die Chorvereinigung Sachsenring e. V. - Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege - Sachkostenzuschuss für die Organisation und Durchführung des FIL-Sommercups 2018 des ESV Lok e. V. - Personal- und Sachkostenzuschuss für die Fördervereine 04-Bad e. V. und Freibad Crossen e. V. Informationen der Verwaltung - Mini 2018 eine Spielstadt Bau- und Verkehrsausschuss am 9. April 2018, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 2. OG, Lothar-Streit-Raum Finanzausschuss am 10. April 2018, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 2. OG, Lothar-Streit-Raum Haupt- und Verwaltungsausschuss am 11. April 2018, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Hermann-Mühlpfort-Raum Shoa-Gedenken am Davidstern Am Mittwoch, dem 11. April, 16 Uhr findet das diesjährige Shoa-Gedenken in der Katharinenstraße am Jüdischen Gedenkstein (Davidstern) statt. Veranstalter ist die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V., unterstützt vom Kulturamt der Stadt. Das stille Gedenken wird in diesem Jahr durch eine kurze Ansprache und Rezitationen durch Vertreter der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. umrahmt. Interessierte er sind herzlich eingeladen. Der Holocaust-Gedenktag Yom Hashoah ist der nationale israelische Gedenktag an dem weltweit den sechs Millionen Juden gedacht wird, die im Holocaust ermordet wurden. Das Datum dieses Gedenktages variiert, da der jüdische Kalender immer nach dem Mond neu berechnet wird. Das stille Gedenken am Davidstern in der Katharinenstraße findet seit 1999 regelmäßig statt. Pulsschlag im Internet

8 Seite März 2018 Nr. 06 Pulsschlag DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU Nachmachen erlaubt Kinder und Eltern backen für Spielplatz Schwanenstadt Herzlichen Glückwunsch! Dittes-Schüler gewinnen in Kika-Quizshow 1, 2 oder 3 Die Oberbürgermeisterin der Stadt gratuliert Zum Geburtstag 100 Jahre am 7. April: Irmgard Sachse Wenn es Anfang April in so manchem Haus wie in einer Bäckerei duftet, hat das einen ganz besonderen Grund: Dann krempeln Kinder gemeinsam mit ihren Eltern die Ärmel hoch und backen eifrig für einen großen Kita-Kuchenbasar, der am Donnerstag, dem 5. April, 14 bis 16 Uhr, in der GLOBUS-Passage im Glück-Auf-Center vorgesehen ist. Bestückt und betreut wird der Basar mit vielen süßen Leckereien von Klein und Groß aus den kommunalen Kitas Anne Frank, Marienhof und dem Kinderhort Planitzer Rasselbande. Gebäck steuern die Kitas Sputnik und Wassertröpfchen und der Hort Wichtelhaus bei. Die Kinder werden ihr Backwerk selbst anbieten und zu moderaten Preisen verkaufen. Die Erwachsenen helfen natürlich dabei. Das Schöne an dieser wahrlich duften Basar-Aktion ist, dass der gesamte Verkaufserlös gespendet wird! Er soll dem Gemeinschaftsprojekt Wir schenken uns einen Spielplatz! zu Gute kommen! Die Anregung, Projekte zu realisieren, die über das Festjahr hinaus Bestand haben, kam von der Sparkasse, der Volkswagen Sachsen GmbH und der Tausendundeine Nacht Konzert der Nationen er Energieversorgung. Die Stadt griff die Anregung gern auf und hofft, dass es gemeinsam gelingt, dieses schöne Projekt zu realisieren. Aktionen wie dieser Kuchenbasar helfen, der Umsetzung des Spielplatzprojektes ein Stück näher zu kommen. Einen kleinen Beitrag zur Schwanenstadt leisten bereits die in den Mauritius- Werkstätten gefertigten Holztaler mit den 5 ZWICKAUER ORIGINALEN (Benzinsicherheitslampe, Trabi, Robert Schumann, Max Pechstein und Gert Fröbe). Seit November 2017 sind diese für je 2 Euro in der Tourist Information, dem Robert-Schumann-Haus, den Priesterhäusern und den KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU erhältlich. Auch dieser Betrag kommt komplett dem Spielplatz zu Gute. Die Kinder, Eltern und Erzieherinnen der kommunalen Kitas laden herzlich zu ihrem Kuchenbasar ein, hoffen auf viele zufriedene Gäste und wünschen sich ganz viele Nachahmer ähnlicher Aktionen. Organisiert wird der Kuchenbasar vom Sachgebiet Kindertageseinrichtungen der Stadt. Bei schönem Wetter findet der Kuchenbasar im Eingangsbereich GLOBUS statt. Informationsveranstaltung in Schlunzig Der Landkreis lädt alle Bürgerinnen und Bürger von Schlunzig am Dienstag, dem 10. April um 17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Vereinshaus Am Dorfteich 8 in Schlunzig ein. DOG-Stadtgruppe vergibt Sportförderpreise 2017 Mit der jährlichen Vergabe der Sportförderpreise würdigt die Stadtgruppe der Deutschen Olympischen Gesellschaft besondere Leistungen, die auf dem Gebiet des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssports im jeweils zurückliegenden Jahr vollbracht wurden. Mit dem Sportförderpreis 2017 zeichnet die DOG-Stadtgruppe aus: Kategorie Einzelsportlerin/Einzelsportler Markus Leistner SV Vorwärts Markus Leistner wird für sein sportlich faires Verhalten beim Freiberger Adventslauf am 2. Dezember 2017 geehrt. Als Landesmeister des Vorjahres auf der langen Strecke in seiner Altersklasse ging er bei diesem Sachsencuplauf an den Start, mit dem Ziel entscheidende Wertungspunkte für die Teamwertung zu sammeln. Direkt nach dem Start kam es in seinem unmittelbaren Umfeld zu mehreren Stürzen. Am Boden blieb u.a. ein ca. 10-jähriger Junge verletzt liegen, um den er sich sofort kümmerte und erste Hilfe leistete. Kategorie Trainer/Übungsleiter/Sportfunktionäre Frank Hillmer KSSV Frank Hillmer feiert in wenigen Tagen seinen 60. Geburtstag. Nach seiner Laufbahn als Boxer beim ASK Frankfurt/ Oder bewältigte er eine Trainerausbildung und arbeitete in verschiedenen Trainingszentren in Berlin und Karl-Marx-Stadt Im Rahmen dieser Veranstaltung informiert das Amt für Straßenbau alle interessierten Bürger über die bevorstehende Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Muldenbrücke im Zuge der K 9316 in Schlunzig. (Chemnitz) kehrte er nach zurück und machte er sich mit dem KSSV an die Wiederbelebung der ehemaligen Boxer-Hochburg BSG Sachsenring. Dabei gelang es innerhalb kürzester Zeit, den Boxsport in hervorragend zu entwickeln: Er formte namhafte Boxer wie Philipp Freund und Eugen Renner zu Medaillengewinnern bei Deutschen und Europameisterschaften. Seit 1993 durchliefen talentierte Nachwuchssportler aus ca. 30 verschiedenen Staaten seine Boxschule. Jährlich organisiert er zwei hochkarätige Boxturniere in mit Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet. Seit zehn Jahren führt er als Vereinsvorsitzender den KSSV mit gegenwärtig 120 Mitgliedern. Kategorie Sportverein/Sportmannschaft/Einrichtung Aero-Club Der im Jahr 1990 gegründete Verein ist mit aktuell 170 Vereinsmitgliedern der zahlenmäßig stärkste Luftsportverein in Sachsen. Mit der vorzüglichen Organisation der Deutschen Meisterschaft im Segelfliegen im Jahr 2017 fand die Arbeit des Vereins seitens des Luftsportverbandes seine bisher größte Anerkennung. Seit dem Jahr 2000 fanden unter der Regie des Aero-Clubs nunmehr acht zentrale Meisterschaften in statt. Bisher 18 durchgeführte groß angelegte Flugplatzfeste zogen über Jahre hinweg Tausende von Zuschauern in ihren Bann. 22 ehrenamtliche Übungsleiter und Fluglehrer bilden jährlich bis zu 20 Flugschüler im Motor-, Segel und Ultraleichtflug aus. Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Nationalitäten, allesamt Schüler am Russian Music Center Schardscha, unter der Leitung der russischen Pianistin Swetlana Tarakanova, präsentieren sich am Dienstag, dem 10. April um 15 Uhr im Robert-Schumann-Haus. Das Russian Music Center wurde 2005 von den beiden Schwestern Swetlana Tarakanova und Olga Kovalenko auf Basis russischer Ausbildungsprogramme gegründet. An der zurzeit etwa 400 Schüler fassenden Schule werden die Kinder nicht nur auf dem Klavier, sondern auch in den Fächern Geige, Gitarre und Flöte unterrichtet und sie erhalten die Gelegenheit, sich auch im Ballet und der Malerei auszuprobieren. Die Schüler kommen über das Europa- Studien-Projekt nach. Bereits in den vergangenen Jahren waren Schüler des Music Center in zu Gast. In diesem Jahr stehen Kompositionen romantischer Komponisten wie Frédéric Chopin, Sergej Rachmaninov, Peter Tschaikowsky, Robert Schumann u. a. auf dem Programm. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Die Klasse 4c rund um Klassenlehrer Michael Flachowsky der Dittes-Grundschule hat allen Grund zum Jubeln. Vergangene Woche erhielten sie noch einmal offizielle Glückwünsche seitens der Stadt zum Sieg in der von Elton moderierten Kinderquiz-Sendung 1, 2 oder 3. An der im November 2017 in München aufgezeichneten und im Februar 2018 im Kika ausgestrahlten Sendung nahmen drei Grundschüler der 4c teil. Darian, Hedda und Niklas konnten im Quiz mehr Fragen richtig beantworten, als ihre Gegner-Teams aus Österreich und Slowenien. Damit schafften sie es aufs Siegertreppchen. Prämiert wurde ihre Leistung mit persönlichen Geschenken, 220 Euro für die Klassenkasse und einem Pokal. Nun können sich die Mädchen und Jungen der gesamten Klasse über eine weitere kleine Finanzspritze freuen, die Marcel Kruppa, amt. Leiter Amt für Schule, Soziales und Sport, direkt im Klassenzimmer überreichte. Jugend musiziert er Schüler erfolgreich beim Landeswettbewerb Mit hervorragenden Ergebnissen kehrten die Schülerinnen und Schüler des Robert Schumann Konservatoriums vom Landeswettbewerb Jugend musiziert zurück. Dieser fand an den vergangenen beiden Wochenenden in Reichenbach und statt. Von insgesamt 41 Teilnehmern erreichten 13 Schülerinnen und Schüler den ersten Preis mit der Weiterleitung zum Bundeswettbewerb. Der 2. Preis wurde an 24 Teilnehmer und der 3. Preis an 3 Teilnehmer des Konservatoriums vergeben. In der Kategorie Jazz solo erreichte ein Schüler einen 1. Preis. Thomas Richter, Schulleiter des Konservatoriums, und sein Stellvertreter Daniel Kaiser freuen sich über die herausragenden Ergebnisse und wissen um den Aufwand, der mit den Erfolgen verbunden ist: Vielen Dank allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie den betreuenden Lehrkräften für ihr überaus großes Engagement und die herzlichsten Glückwünsche zu den ausgezeichneten Ergebnissen aller Wettbewerbsteilnehmer. Unseren Teilnehmern am Bundeswettbewerb wünschen wir erlebnisreiche Tage und viel Erfolg! Der Bundeswettbewerb Jugend musiziert findet im Mai in Lübeck statt. 95 Jahre am 6. April: am 7. April: 90 Jahre am 29. März: am 30. März: am 3. April: am 7. April: Anny Knabner Gerta Müller Gerda Schubert Anneliese Schürer Ursula Kühn Elisabeth Rössler Marianne Seidel Gertraut Löscher Zum Ehejubiläum 65 Jahre verheiratet (eiserne Hochzeit) am 28. März: Erika und Horst Gelbhaar Lissa und Wolfgang Heining Christa und Siegfried Neidhardt am 4. April: Ritta und Georg Gläser Sonja und Hubert Hartmann 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) am 29. März: Margot und Gerold Klatte Erika und Siegfried Müller Gisela und Gerhard Seifert am 5. April: Renate und Rudi Siegemund Doris und Alfred Sommer Brigitte und Karl-Heinz Winnig 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 30. März: Brigitte und Karl-Heinz Matzke Rosmarie und Harald Unger am 1. April: Karla und Frank Ebersbach am 4. April: Elvira und Manfred Neumann am 6. April: Ilona und Siegfried Gramsch Hanna und Roland Lein Annerose und Hans-Hermann Viehweg am 9. April: Marion und Klaus Schweigert soweit der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde bzw. im Melderegister erfasst Hochstapler, Ballon-Dart, blinde Büchse Freizeitzentrum lädt ein zur Spaßolympiade Am Mittwoch, dem 4. April bietet das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal, Marienthaler Straße 120, Kindern ab 7 Jahre eine Olympiade, die mega viel Spaß verspricht. Vorgesehen sind lustig-sportliche Spiele wie u. a. Specht ärgere dich nicht, Spiegelei-Transport, Ballon-Dart, Kanuwettfahrt, Triff das Fenster und Flinke Füße. Schon die Namen der Stationen lassen erkennen, dass es hier mit viel Humor zur Sache geht! gibt als erste sächsische Kommune ein Klimasparbuch heraus KLEINE TATEN, GROSSE WIRKUNG! ALLTAGSTIPPS ENTLASTEN GELDBEUTEL UND UMWELT Klimaschutz im Alltag ist oft viel einfacher als man denkt. Jeder kann einen kleinen aber auch so wichtigen Beitrag leisten! Wie das geht, zeigt das Klimasparbuch für und Umgebung, das in diesem Monat erscheint. Es entstand im Umweltbüro in enger Zusammenarbeit mit dem oekom verlag, Gesellschaft für ökologische Kommunikation mbh, München. ist damit die erste sächsische Kommune, die Bürgerinnen und Bürgern zusammengefasst viele nützliche Alltagstipps an die Hand gibt, die dazu anregen, die Umwelt und auch den eigenen Geldbeutel zu schonen, u. a. durch: Reparieren statt wegwerfen, alte Kleidung fairwerten, bewussteres Leben und Konsumieren (u. a. Kaffee»to go«im Mehrwegbecher, Wäschewaschen mit niedrigen Temperaturen, öffentliche Verkehrsmittel oder privates Carsharing nutzen/anbieten). DARIAN, HEDDA UND NIKLAS (1. REIHE V. L.) WUSSTEN IN DER FERNSEHSENDUNG 1, 2 ODER 3 ZU ÜBERZEUGEN. FOTO: STADT ZWICKAU Punkt 14 Uhr geht s los. Ein kleiner Laufzettel leitet die Kids von Station zu Station. Darauf werden alle Ergebnisse eingetragen und abschließend zusammengezählt. Sind alle Stationen durchlaufen, verkürzen offene Ballspiele und verschiedene Kreativ-Mitmach-Angebote die Zeit bis zur Siegerehrung gegen ca. 17 Uhr. Dann werden die drei besten Spaß-Sportler/innen der Olympiade bekanntgegeben und entsprechend prämiert. Die Teilnahme an der Spaßolympiade kostet pro Kind 1 Euro. Darin sind auch ein kleiner Imbiss und Tee enthalten. Die Anmeldung mit Bezahlung des Teilnehmerbetrags ist bis Donnerstag, den 29. März in allen an der Spaßolympiade Was bei Anwendung der Alltagstipps eingespart werden kann, zeigen kleine Sparschwein-Grafiken unter den jeweiligen Texten: das blaue Sparschwein die Menge vermeidbarer klimaschädlicher Emissionen, das grüne Schwein den finanziellen Vorteil. Bei allen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte. Im hinteren Teil des handlichen A6-Heftes sind 18 regionale Gutscheine für umwelt- und klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen von er Unternehmen. Diese sollen nicht nur Anreiz zum Mitsparen geben, sondern zeugen auch von einem reichhaltigen klima- und umweltbewussten Potential in und Umgebung. Das Klimasparbuch erscheint in einer Auflage von Exemplaren. Gedruckt wurde es auf 100 % Recyclingpapier, das mit dem Blauen Engel RAL-UZ 14 zertifiziert ist. Zudem ist es das erste Klimasparbuch, das mit dem Blauen Engel für Druckerzeugnisse RAL-UZ 195 zertifiziert ist. beteiligten Einrichtungen möglich. Die Spaßolympiade ist eine Veranstaltung des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums Marienthal in Kooperation mit folgenden kommunalen und freien Trägern der Jugendarbeit: Spielmobil Ferdi, Kinderund Jugendcafé Atlantis, Jugendcafé City Point /Spielhaus, KIB, Lernwerkstatt e. V. und SOS Kinderdorf e. V./ Spinnwebe. Kontakt: Juliane Küttner, Leiterin Freizeitzentrum Marienthal, Telefon , FZZ-Marienthal@ zwickau.de Seit Ende der letzten Woche ist es u. a. an folgenden Stellen kostenfrei erhältlich: - im Bürgerservice, Rathaus, Hauptmarkt 1, - im Umweltbüro, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3, - in den Stadtteilverwaltungen Schlunzig, Mosel, Oberrothenbach, Crossen, Cainsdorf, Rottmannsdorf, - in der Tourist Information, Hauptstraße 6 sowie - in der Stadtbibliothek, Katharinenstraße 44 a. Besonderer Dank gilt allen Gutscheinund Anzeigepartnern, ohne deren Unterstützung dieses Heft nicht hätte erscheinen können. Das Klimasparbuch mit seinen nützlichen Alltagstipps erscheint demnächst auch im Internet unter (als pdf ohne Gutscheine). Kontakt: Lukas Gregori, Umweltbüro/Klimaschutzmanager, Telefon

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