Schriftliche Kleine Anfrage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schriftliche Kleine Anfrage"

Transkript

1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Rassehundeliste Hamburg hat nach tragischen Beißvorfällen eines der restriktivsten, wenn nicht das restriktivste, Hundegesetz Deutschlands. Mit der Einführung der sogenannten Rassehundeliste wurden in Hamburg Hunde in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Hunde, die per Rasse immer als gefährlich gelten (...wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet ), Kategorie 2: Hunde, die mit situativ unangemessenem oder ausgeprägtem Aggressionsverhalten eingestuft werden sowie Kategorie 3: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, jedoch mit einem Wesenstest freigestellt werden können. Während der Landtag Schleswig-s vor der Sommerpause die dort bisher vorhandene Rassehundeliste abgeschafft hat, baut Hamburg nach wie vor auf diese Liste. Zur Dokumentation wird dazu jährlich eine Statistik der Beißvorfälle veröffentlicht, deren Datenbasis in weiten Teilen wenig Aussagekraft hat. In der jährlichen Beißstatistik, die seit 2012 veröffentlicht wird, werden Hunderassen beziehungsweise Mischlingsrassen aufgeführt, sofern sie an Beißvorfällen beteiligt waren. Hunderassen, die nicht an Beißvorfällen beteiligt waren, fehlen in der Statistik und führen, neben der sehr groben und nicht aussagekräftigen Ursacheneinteilung, zu einem unvollständigen Bild. Ich frage den Senat: Die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hamburgischen Hundegesetzes relevanten Daten werden zentral mit einem EDV-Verfahren (BACom) im Zentralen Register (Hunderegister) erfasst. Einzelne Fragen dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage sind mit den dort vorhandenen Datensätzen nicht zu beantworten. Eine manuelle Auswertung der zusätzlich in Papierform hinterlegten Informationen ist nur mittels Durchsicht mehrerer Tausend Einzelfallakten möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass Altfälle (Abmeldungen) nach fünf Jahren vernichtet werden und somit keine entsprechenden Daten aus den Jahren 2006 bis 2009 vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welcher Altersgruppe gehörten die in der Beißstatistik aufgeführten Hunde an? Sind vor allem Hunde unterhalb eines Alters von neun Monaten der Kategorien 1 und 3 mitaufgeführt? Wenn ja:

2 Drucksache 21/1429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode a. Welchen Anteil an den Beißvorfällen hat die Gruppe von Hunden unterhalb von neun Monaten Alter? Bitte für die einzelnen Rassen aufführen. Wenn nein: b. Wie gehen Hunde bis zu einem Alter von neun Monaten in die Statistik ein? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Hunde der Kategorie 1 und Kategorie 3 werden in Hamburg gehalten (beziehungsweise sind hier gemeldet)? Bitte nach Rassen und für die Jahre 2012, 2013 und 2014 aufschlüsseln. Anmeldungen Hunderegister seit 2006 Kategorie für Kalenderjahr American Pit Bull Terrier American Pit Bull Terrier-Mischling American Staffordshire Terrier American Staffordshire Terrier-Mischling Bullterrier Bullterrier-Mischling Staffordshire Bullterrier Staffordshire Bullterrier-Mischling Kategorie 3 Bullmastiff Bullmastiff-Mischling Dogo Argentino Dogo Argentino-Mischling Dogue de Bordeaux Dogue de Bordeaux-Mischling Fila Brasileiro Kangal Kangal-Mischling Kaukasischer Ovtcharka Kaukasischer Ovtcharka-Mischling Mastiff Mastiff-Mischling Mastín Español Mastino Napoletano Mastino Napoletano-Mischling Rottweiler Rottweiler-Mischling Tosa Inu Welche Hunde in Hamburg sind derzeit in die Kategorie 2 eingestuft? Bitte nach Rasse und Anzahl und Grund für die Einstufung aufführen. 4. Nach 15 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden kann eine Erlaubnis zum Halten von Kategorie-1-Hunden auf Antrag erteilt werden. Wie viele Erlaubnisse sind seit 2006 erteilt worden? Bitte nach Jahr der Erlaubnis und Hunderasse spezifizieren. a. Welche der Erlaubnisse wurden auf welchen Zeitraum befristet? 5. Wie viele Anträge zum Halten gefährlicher Hunde wurden seit 2006 abgelehnt? Bitte nach den Ablehnungsgründen gemäß 15 (1) aufteilen, die betroffene Kategorie und das Antragsjahr anführen. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1429 Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Wesenstests anderer Bundesländer wurden in Hamburg seit 2006 anerkannt? Bitte ebenfalls die Anzahl der beantragten Anerkennungen, die der Nichtanerkennungen und der Gründe der Nichtanerkennung angeben. Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen werden diese Daten nicht gesondert statistisch erfasst. 7. Wie viele Wesenstests wurden seit 2006 in Hamburg durchgeführt? Bitte nach Hundekategorie und Testergebnis aufführen. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Jahre bestandestandedestandedestanden gesamt nicht be- bestan- nicht be- Bestan- nicht be- Wesenstests * *In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni Welchen Einschränkungen unterliegen Reisende mit Kategorie-1- und 3- Hunden, die zum Beispiel auf der Durchreise aus Niedersachsen über Hamburg fahren? Das Hundegesetz regelt in 22 Absatz 3 Ausnahmen für Hundehalter, deren mitgeführte Hunde nicht länger als zwei Monate in Hamburg gehalten werden hinsichtlich der Kennzeichnung, Registrierung und Versicherung für die Haltung von Hunden und der Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde. Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten die Pflichten gemäß 17 (insbesondere Leine und Maulkorb sowie Halsband oder Brustgeschirr, Halten und Führen durch geeignete Personen). 9. Wie viele Hunde wurden aufgrund des Hamburgischen Hundegesetzes ihren Halterinnen oder Haltern entzogen? Bitte nach Jahr des Entzugs, Rasse und Ort der Verbringung aufteilen. Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Hunde wurden infolge des Hamburgischen Hundegesetzes seit 2006 getötet? Bitte nach Jahr der Tötung, Grund der Tötung und Rasse spezifizieren. Eine rassespezifische Auswertung ist aus den vorliegenden Daten nicht möglich, da sie lediglich die Kategorie der Hunde enthalten. Jahre Hunde gesamt Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Grund der Tötung Abs. 11 Hundegesetz (unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzgesetzes) * 0 3

4 Drucksache 21/1429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode * In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni Wie viele Kategoriehunde (Kategorie1, 2 und 3) wurden seit 2006 weitervermittelt? Bitte nach Kategorie, Jahr der Vermittlung und Bundesland, in das vermittelt wurde, aufteilen (36 Hunde) 2007 (72 Hunde) 2008 (16 Hunde) Kategorigorigorizahl An- Land 1 14 Brandenburg 1 44 Brandenburg 1 5 Niedersachsen 1 6 Schleswig- 1 6 Niedersachsen 1 2 Schleswig- 1 2 Hamburg 1 6 Schleswig- 1 1 Mecklen 1 1 Niedersachsen 1 1 NRW 3 3 Hamburg 2 5 Brandenburg 3 10 Brandenburg 3 2 Niedersachsen 2 1 Schleswig- 3 3 Brandenburg 3 2 Niedersachsen 3 1 Niedersachsen 2009 (30 Hunde) 2010 (38 Hunde) 2011 (58 Hunde) Kategorigorigorizahl An- Land 1 1 Hamburg 1 1 Hamburg 1 2 Hamburg 1 14 Niedersachsen 1 7 Schleswig- 1 3 Mecklen- 1 1 Baden- Württemberg 1 22 Niedersachsen 1 29 Niedersachsen 1 4 Schleswig- 1 5 Schleswig- 1 3 NRW 1 13 Mecklen 1 1 Mecklen- 3 1 Hamburg 3 5 Niedersachsen 3 1 Schleswig- 3 2 Schleswig- 3 2 Niedersachsen 1 1 Rheinland- Pfalz 2 1 Niedersachsen 2 1 NRW 3 1 Hamburg 3 3 Niedersachsen 3 1 Schleswig- 3 1 Mecklen 2012 (45 Hunde) 2013 (48 Hunde) 2014 (43 Hunde) 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1429 Kategorigorigorizahl An- Land 1 1 Hamburg 1 1 Hessen 1 22 Niedersachsen 1 21 Niedersachsen 1 22 Niedersachsen 1 7 Schleswig- 1 9 Schleswig Schleswig- 1 8 NRW 1 6 Mecklen- 1 3 Mecklen- 1 1 Hessen 1 3 NRW 1 5 NRW 1 1 Berlin 3 2 Niedersachsen 2015* (17 Hunde) Kategorie Anzahl Land 1 1 Hessen 1 5 Niedersachsen 1 5 Schleswig- 1 2 Mecklen- 3 1 Hamburg 3 2 Schleswig- 3 1 Mecklen- * In 2015 bis zum Stichtag 30. Juni Niedersachsen 3 2 Schleswig- 3 2 Mecklen- 3 1 Niedersachsen a. Gab es nach der Vermittlung Beißvorfälle, in die diese Hunde verwickelt waren? Wenn ja: Wie viele Vorfälle gab es und welche Vermittlungen waren davon betroffen? Da gefährliche Hunde in der Regel in andere Länder vermittelt werden, gibt es darüber keine Erkenntnisse, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Wie viele Abgänge von Hunden der Kategorien 1, 2 und 3 wurden durch Abmeldung durch die Halterinnen und Halter verzeichnet? Bitte für die Jahre ab 2006 aufführen nach Rasse des Hundes und Grund der Abmeldung. Der Grund der Abmeldung wird nicht erfasst, er gehört im Übrigen nicht zu den in 24 Hundegesetz aufgeführten Datensätzen. Mit den jährlichen Datenlieferungen aus dem Hunderegister wurden erstmals für 2010 auch die seit 2006 erfolgten Abmeldungen insgesamt je Hunderasse einbezogen. Nachfolgend die Meldedaten, die zu den angegebenen Zeitpunkten übermittelt wurden: 5

6 Drucksache 21/1429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Abmeldungen Hunderegister Kategorie für Kalenderjahr American Pit Bull Terrier American Pit Bull Terrier-Mischling American Staffordshire Terrier American Staffordshire Terrier-Mischling Bullterrier Bullterrier-Mischling Staffordshire Bullterrier Staffordshire Bullterrier-Mischling Kategorie 3 Bullmastiff Bullmastiff-Mischling Dogo Argentino Dogo Argentino-Mischling Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Kangal Kangal-Mischling Kaukasischer Ovtcharka Kaukasischer Ovtcharka Mischling 0 0 Mastiff Mastiff-Mischling Mastín Español Mastino Napoletano Mastino Napoletano-Mischling Rottweiler Rottweiler-Mischling Tosa Inu Wie beurteilt der Senat den neuen Ansatz in Schleswig-, verstärkt die Hundehalter und Hundehalterinnen in den Fokus zur Verhinderung von Beißvorfällen zu stellen? Hamburg hat seit Inkrafttreten des Hundegesetzes bei Hundehalterinnen beziehungsweise Hundehaltern eine besondere Verantwortung zur Vermeidung von Beißvorfällen gesehen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Hundehalterinnen beziehungsweise Hundehalter von der generellen Leinenpflicht für ihren Hund befreit werden. Bei gefährlichen Hunden jedoch kann insbesondere in einem Stadtstaat mit enger Wohndichte wie Hamburg die vorrangige Verantwortung für die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung nicht auf diese verlagert werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie beurteilt der Senat die neue rechtliche Lage nach der Abschaffung der Rassehundeliste in Schleswig-? Sieht der Senat durch die nunmehr gesetzliche Insellösung der Freien und Hansestadt Hamburg einen Handlungsbedarf? 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1429 Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch 14 Landesregierungen halten an den bisher geltenden Rasselisten fest. Im Übrigen siehe Drs. 20/5193. In Hamburg hat sich seit Einführung der Rasseliste im Jahr 2006 die Zahl der Beißvorfälle verringert, sodass kein Handlungsbedarf besteht. 7

Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004

Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004 Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004 Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW) in Kraft. Das Gesetz legt für die Haltung gefährlicher,

Mehr

Vorwort 5. Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 15. A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17. A/l Allgemeines 17

Vorwort 5. Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 15. A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17. A/l Allgemeines 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9 Einführung 15 A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17 A/l Allgemeines 17 A/2 Begriffe und Hinweise von A bis Z 18 A/2.1

Mehr

LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT

LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT Die Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer absolut zu empfehlen und in vielen Fällen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr

VI Düsseldorf, 26. Mai Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

VI Düsseldorf, 26. Mai Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde VI-7-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 26. Mai 2006 Auswertung der Berichte über die im Jahr in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Seit dem 1. Januar ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW)

Mehr

Düsseldorf, 12. April Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

Düsseldorf, 12. April Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Düsseldorf, 12. April 2010 Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren 2008-2009 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und

Mehr

VI Düsseldorf, 27. März Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

VI Düsseldorf, 27. März Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde VI-7-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 27. März 2007 Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW

Mehr

VI Düsseldorf, 17. Mai 2011

VI Düsseldorf, 17. Mai 2011 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 17. Mai 2011 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden

Mehr

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Listenhunde Zucht Verkauf/Abgabe Erwerb/Aufnahme Ausnahmen Voraussetzungen für die Baden- Württemberg Kategorie 1: Terrier,, Pitbull Terrier Kategorie 2: Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila

Mehr

VI Düsseldorf, 03. Dezember 2015

VI Düsseldorf, 03. Dezember 2015 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 03. Dezember 2015 Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren 2013 und 2014 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen

Mehr

VI Düsseldorf, 18. Mai 2017

VI Düsseldorf, 18. Mai 2017 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 18. Mai 2017 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen des Landeshundegesetzes

Mehr

VI Düsseldorf, 28. November 2018

VI Düsseldorf, 28. November 2018 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 28. November 2018 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen des

Mehr

VI Düsseldorf, Juni 2016

VI Düsseldorf, Juni 2016 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, Juni 2016 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen des Landeshundegesetzes

Mehr

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) Name, Vorname(n) Geburtsdatum Datum der Anzeige Anschrift (PLZ, Ort, Straße & Hausnummer) Telefonnummer Gemeinde Havixbeck Fb Allg. Dienstleistungen, Bauen, Schulen Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck

Mehr

Anzeige einer Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Anzeige einer Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) Name, Vorname(n) Geburtsdatum Datum der Anzeige Anschrift (PLZ, Ort, Straße & Hausnummer) Telefonnummer Gemeinde Havixbeck Fb II Bürgerservice, Planung Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck Bei Rückfragen:

Mehr

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Baden-Württemberg (Stand: 3. August 2000) Verkauf/ Erwerb/ Voraussetzungen Listenhunde Haltung Zucht Ausnahmen Hundeprüfung Abgabe

Mehr

Stadt Werl Der Bürgermeister

Stadt Werl Der Bürgermeister Meldung bitte zurücksenden an: Stadt Werl, Abteilung 32- Sicherheit u. Ordnung 59455 Werl Name, Vorname des/der Hundehalter/in: Geburtsdatum/-ort: Anschrift: Telefon-Nr. (privat/dienstlich) 1. Anzeige

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Beißattacken von Hunden auf Menschen und Tiere im Saarland

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Beißattacken von Hunden auf Menschen und Tiere im Saarland LANDTAG DES SAARLANDES 6. Wahlperiode Drucksache 6/429 (6/359) 0.06.208 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Beißattacken von Hunden auf Menschen und Tiere im Saarland

Mehr

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Bei Fragen helfen Ihnen gern weiter: Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Steueramt Ordnungsamt Frau Mazur Fr. Thomas Tel.: 02267/64-469 Tel.: 02267/64-318 Fax.: 02267/64

Mehr

VI Düsseldorf, 03. April 2013

VI Düsseldorf, 03. April 2013 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 03. April 2013 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen des Landeshundegesetzes

Mehr

VI Düsseldorf, 16. Mai 2012

VI Düsseldorf, 16. Mai 2012 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 16. Mai 2012 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde nach einer Korrektur der bisherigen Ergebnisse

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer. Inhaltsverzeichnis

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer. Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 6 Stadt Wallenfels S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Inhaltsverzeichnis 1 Steuertatbestand 2 Steuerfreiheit 3 Steuerschuldner, Haftung 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung 5

Mehr

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Bei Fragen helfen Ihnen gern weiter: Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Steueramt Ordnungsamt Frau Mazur Fr. Thomas Tel.: 02267/64-469 Tel.: 02267/64-318 Fax.: 02267/64

Mehr

Satzung über die Hundesteuer

Satzung über die Hundesteuer Satzung über die Hundesteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBI.

Mehr

Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen nach dem Landeshundegesetz NRW weitere Verpflichtungen:

Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen nach dem Landeshundegesetz NRW weitere Verpflichtungen: Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, die Verpflichtung zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern bekannt. Darüber hinaus bestehen nach

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes i.d.g.f. erlässt die Stadt Immenstadt i. Allgäu folgende. 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt

Mehr

STADT GERMERING. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,

STADT GERMERING. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, STADT GERMERING Die Stadt Germering erlässt auf Grund des Artikel 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch

Mehr

Verkauf/ Erwerb/ Nein(Dürfen weder gezüchtet noch gekreuzt werden; müssen dauerhaft unfruchtbar gemacht und der Nachweis darüber.

Verkauf/ Erwerb/ Nein(Dürfen weder gezüchtet noch gekreuzt werden; müssen dauerhaft unfruchtbar gemacht und der Nachweis darüber. Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Baden- Württemberg(Stand: 3. August 2000) Verkauf/ Erwerb/ Voraussetzungen Listenhunde Haltung Zucht Ausnahmen Hundeprüfung Abgabe

Mehr

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 KAG in der geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Geroldshausen folgende

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer HUNDESTEUERSATZUNG vom 13. April 2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mengkofen folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand (1) Das

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 22.11.2002 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Emskirchen folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das

Mehr

Preisaufstellung (inkl. MWSt.)

Preisaufstellung (inkl. MWSt.) aufstellung (inkl. MWSt.) Alle e gelten werktags und gelten grundsätzlich pro Hund. Ausführzeiten von 09:00-20:00 Uhr sommers (entspricht der Periode der MESZ), bis 18:00 Uhr winters (entspricht der Periode

Mehr

9/7. S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. vom 14. Juni Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29.

9/7. S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. vom 14. Juni Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29. 9/7 S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14. Juni 2000 Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29. Juni 2000 1) Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat aufgrund von 4

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl.

Mehr

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Stadtbergen folgende, mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung Unterzeichnung durch den Inkraftsetzung Bürgermeister

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER IN DER STADT KAUFBEUREN (Hundesteuersatzung) Vom 28.06.2006 Bekanntgemacht: 29. Juni 2006 (ABl. Nr. 12/2006) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*)

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*) 54 Nr. 3 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 7. Februar 2003 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*) Vom 22. Januar 2003 Aufgrund des 89 Abs. 1 des

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1995 (GBl. 1996 S. 29) in Verbindung mit den 2, 5a, 6

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung) ORTSRECHT DES MARKTES DINKELSCHERBEN Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Änderungssatzung vom Amtsblatt des Markts Dinkelscherben vom Geänderte Bestimmungen Wirkung vom 05.02.2017

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM , zuletzt geändert durch Satzung vom

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM , zuletzt geändert durch Satzung vom SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM 28.03.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2016 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. Steuertatbestand

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. Steuertatbestand Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung.

Mehr

Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom Verordnung. 1 Anwendungsbereich

Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom Verordnung. 1 Anwendungsbereich 416 Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom 03.02.2012 Die Stadt Neusäß erlässt aufgrund von Artikel 18. Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (in der Fassung vom 21.12.2002 mit Änderung 19.09.2012) Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wangen in der Fassung

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Rechtsgrundlagen: Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Fassung vom: Veröffentlichung am: Wirksamkeit ab: Neufassung 24.07.2007 01.01.2007

Mehr

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Kleine Hunde Auch für kleine Hunde gilt das Landeshundegesetz. Demnach sind alle Hunde innerhalb bebauten Geländes an einer Leine zu führen, die zur Vermeidung

Mehr

V 11 Rasseliste für Hunde ein Schritt in die richtige Richtung

V 11 Rasseliste für Hunde ein Schritt in die richtige Richtung V 11 Rasseliste für Hunde ein Schritt in die richtige Richtung Landesdelegiertenkonferenz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen Am 13.11.2010 in Sondershausen Eingang: 22.10.2010 AntragstellerInnen: 1.) Dirk

Mehr

Ortsrecht Markt Hiltpoltstein

Ortsrecht Markt Hiltpoltstein Ortsrecht Markt Hiltpoltstein Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Der Markt Hiltpoltstein erlässt auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom Vom (Amtsblatt vom

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom Vom (Amtsblatt vom Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Höchstadt a. d. Aisch folgende S A T Z U N G für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 06.03.2006 Vom

Mehr

SATZUNG DES MARKTES FLACHSLANDEN FÜR DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER

SATZUNG DES MARKTES FLACHSLANDEN FÜR DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER SATZUNG DES MARKTES FLACHSLANDEN FÜR DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER 924 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Breitengüßbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/6723 19. Wahlperiode 16.07.10 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 09.07.10 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Informationen für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2990 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Umsetzung des Gefahrenhundegesetzes

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer. vom i.d.f. der letzten Änderung vom

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer. vom i.d.f. der letzten Änderung vom S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer vom 03.09.2001 i.d.f. der letzten Änderung vom 26.04.2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Berching folgende mit Schreiben

Mehr

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer. vom

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer. vom 1 S A T Z U N G für die Erhebung der Hundesteuer vom 13.12.2016 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Buxheim folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das Halten eines

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Aschau a. Inn folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes

Mehr

HUNDESTEUERSATZUNG. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Gauting

HUNDESTEUERSATZUNG. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Gauting 1 GEMEINDE GAUTING HUNDESTEUERSATZUNG Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Gauting folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 15.05.2006 1 Steuertatbestand

Mehr

Hier stellen wir Ihnen die. Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer. - Hundesteuersatzung -

Hier stellen wir Ihnen die. Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer. - Hundesteuersatzung - Hier stellen wir Ihnen die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung - informativ zur Verfügung. Diese tritt am 01.01.2006 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung.

Mehr

1 Steuertatbestand. 2 Steuerfreiheit

1 Steuertatbestand. 2 Steuerfreiheit Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Teisendorf folgende mit Schreiben des Landratsamt Berchtesgadener Land vom 10.11.1980 Az. I/5/026-2 rechtsaufsichtlich

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Zapfendorf folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten

Mehr

Hundesteuersatzung. 1 Steuertatbestand

Hundesteuersatzung. 1 Steuertatbestand Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Oberhaching folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

H U N D E S T E U E R S A T Z U N G

H U N D E S T E U E R S A T Z U N G H U N D E S T E U E R S A T Z U N G Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Aidenbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Vom 27.04.2006 1 Steuertatbestand

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Tirschenreuth. vom

S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Tirschenreuth. vom S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Tirschenreuth vom 17.12.2015 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Tirschenreuth folgende Satzung

Mehr

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 07.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2012. Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kehl

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kehl Satzung der Stadt Kehl vom 30. September 1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.11.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg

Mehr

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Treuchtlingen folgende

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Treuchtlingen folgende Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Treuchtlingen folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. Dezember 2012

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. Dezember 2012 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. Dezember 2012 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt die Gemeinde Illschwang folgende Satzung für die

Mehr

Stadt Boxberg Main-Tauber-Kreis

Stadt Boxberg Main-Tauber-Kreis Stadt Boxberg Main-Tauber-Kreis 01.01.2002 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Boxberg (Hundesteuersatzung) vom 30.09.1996 1. Änderung durch Satzung vom 30.11.1998 ( 5 Steuersatz), in Kraft seit

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Stand: 01. Januar 2013 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Satzungsänderungen sind bereits eingearbeitet) Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ampfing folgende

Mehr

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Hundesteuersatzung Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

Merkblatt. Infoblatt Landeshundegesetz

Merkblatt. Infoblatt Landeshundegesetz Merkblatt Infoblatt Landeshundegesetz Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, die Verpflichtung zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theilheim folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand

Mehr

vom 13. März 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2009) und Antwort

vom 13. März 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2009) und Antwort Drucksache 16 / 13 208 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 13. März 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2009) und Antwort

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Zuletzt geändert am

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Zuletzt geändert am Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Zuletzt geändert am 09.12.2013 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Baiersdorf folgende Satzung für

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schlüsselfeld folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichersbeuern folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichersbeuern folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichersbeuern folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes

Mehr

Satzung der Stadt Arzberg für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung der Stadt Arzberg für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung der Stadt Arzberg für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 16.11.2008 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Arzberg folgende Satzung für

Mehr

GEMEINDE HALLBERGMOOS. Hundesteuersatzung

GEMEINDE HALLBERGMOOS. Hundesteuersatzung GEMEINDE HALLBERGMOOS Landkreis Freising Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Hallbergmoos folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Vom

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (amtlich bekannt gemacht im Amtsblatt des Marktes Stockstadt a. Main Nr. 51 vom 23.12.2011) Der Markt Stockstadt a. Main erlässt auf Grund

Mehr

Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchlauter folgende Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Seite 1 von 5 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.03.2006 (in der Fassung vom 16.10.2015) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING. Satzung. der Stadt Freilassing. für die Erhebung der Hundesteuer ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING. Satzung. der Stadt Freilassing. für die Erhebung der Hundesteuer ORTSRECHT DER STADT FREILASSING ORTSRECHT DER STADT FREILASSING Satzung der Stadt Freilassing für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.Februar

Mehr

Stadt Langenzenn. Zusammenfassung mit Rechtsstand der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ( Hundesteuersatzung )

Stadt Langenzenn. Zusammenfassung mit Rechtsstand der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ( Hundesteuersatzung ) Stadt Langenzenn 9243.1.5 Ortsrecht Seite 1 von 5 Zusammenfassung mit Rechtsstand 01.01.2015 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ( Hundesteuersatzung ) Unter Berücksichtigung folgender Satzungsänderungen:

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom 17.12.2010 Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg, sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Mehr

Hundesteuersatzung. Steuertatbestand

Hundesteuersatzung. Steuertatbestand Hundesteuersatzung Auf Grund der Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Lenting folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines

Mehr

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes ( KAG ) erläßt die Gemeinde Postmünster folgende S A T Z U N G für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Maisach folgende. Steuertatbestand

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Maisach folgende. Steuertatbestand Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Maisach (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Maisach folgende Satzung für die

Mehr

Satzung des Marktes Manching für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung des Marktes Manching für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung des Marktes Manching für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Der Markt Manching erläßt auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Winhöring (Hundesteuersatzung) Vom 20. Juni 2006

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Winhöring (Hundesteuersatzung) Vom 20. Juni 2006 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Winhöring (Hundesteuersatzung) Vom 20. Juni 2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes KAG erlässt die Gemeinde Winhöring folgende

Mehr

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING ORTSRECHT DER STADT FREILASSING Satzung der Stadt Freilassing für die Erhebung einer Hundesteuer Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Freilassing

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980 Zuletzt geändert durch die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Untersteinach vom 21.

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Baierbrunn

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Baierbrunn Gemeinde Baierbrunn Landkreis München Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Baierbrunn (Hundesteuersatzung) vom 30. November 2017 Gemeinderatsbeschluss: 28. November 2017 Rechtsaufsichtliche

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Cham folgende. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Cham folgende. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Cham folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im

Mehr