Anzeige einer Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anzeige einer Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)"

Transkript

1 Name, Vorname(n) Geburtsdatum Datum der Anzeige Anschrift (PLZ, Ort, Straße & Hausnummer) Telefonnummer Gemeinde Havixbeck Fb II Bürgerservice, Planung Willi-Richter-Platz Havixbeck Bei Rückfragen: Frau Koddebusch, Anzeige einer Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) Zu meiner Hundehaltung mache ich hiermit folgende Angaben: (erforderlich für große Hunde (min. 40 cm groß und/oder min. 20 kg schwer), Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde im Sinne der 11, 10 und 3 LHundG NRW) 1. Allgemeines Hunderasse (bei Mischlingen alle Rassen angeben!) Geschlecht Hündin Rüde Rufname des Hundes Geburtsdatum Widerristhöhe in cm Gewicht in kg Fellfarbe, exakte Beschreibung, Abzeichen, Tätowierungen etc. Der Hund wurde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gezüchtet, ausgebildet oder gekreuzt ( 3 Absatz 3 Nummer 1 LHundG NRW) ja nein Mit dem Hund wurde eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen ( 3 Absatz 3 Nummer 2 LHundG NRW) ja Hundesteuermarkennummer nein Seit wann halten Sie diesen Hund oder einen ähnlichen Hund (Datumsangabe) Anzahl der aktuell gehaltenen Hunde Hinweis: Sollte Ihr Hund noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sein, gilt diese Anmeldung gleichzeitig als Steueranmeldung!

2 2. Unterscheidung nach dem LHundG NRW 2.1 Anzeige nach 11 LHundG NRW (große Hunde) (Hunde über 40 cm Widerristhöhe oder schwerer als 20 kg Gewicht, aber keine gefährlichen Hunde nach 3 Absatz 1 LHundG NRW und keine Rassen oder Kreuzungen nach 10 Absatz 1 LHundG NRW) Nachweis einer Haftpflichtversicherung / Kopie des Versicherunsscheins (Versicherungssumme mindestens für Personen- und für sonstige Schäden) Ich lege eine Bescheinigung eines von der Tierärztekammer benannten Tierarztes/ einer Tierärztin vor Ich bin Inhaber/-in eines Jagdscheines bzw. habe die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt liegt bereits aus früherer Hundehaltung vor In allen Fällen sind die Nachweise in Kopie beizufügen!!! Ich versichere mit meiner unten stehenden, dass ich in der Lage bin, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen; dass ich die Vorschriften des LHundG NRW kenne und ich mich keiner Vergehen im Sinne des 7 LHundG NRW schuldig gemacht habe, die gegen meine Zuverlässigkeit sprechen. Darüber hinaus versichere ich, dass ich weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig bin und eine Betreuung nach 1896 BGB nicht vorliegt; dass ich damit einverstanden bin, dass die Versicherung Auskünfte zu meiner dass ich mit der Weitergabe meiner Daten an das Steueramt der Gemeinde Havixbeck einverstanden bin Hinweis: Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von 11 Absatz 1 LHundG NRW wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 erhoben (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW; Tarifstelle 18a.1.10)

3 2.2 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Hundehaltung nach 10 Absatz 1 i.v.m. 4 Absatz 1 LHundG NRW (Hunde bestimmter Rassen) (Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen) Nachweis einer Haftpflichtversicherung/ Kopie des Versicherungsscheins (Versicherungssumme mindestens für Personen- und für sonstige Schäden) Tierarztes/ Tierärztin vor Zuverlässigkeit Ein Führungszeugnis der Belegart O wird hiermit beantragt (13,00 Gebühr) Ich versichere mit meiner unten stehenden, dass ich in der Lage bin, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen; dass ich die Vorschriften des LHundG NRW kenne und ich mich keiner Vergehen im Sinne des 7 LHundG NRW schuldig gemacht habe, die gegen meine Zuverlässigkeit sprechen. Darüber hinaus versichere ich, dass ich weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig bin und eine Betreuung nach 1896 BGB nicht vorliegt; dass ich damit einverstanden bin, dass die Versicherung Auskünfte zu meiner dass ich mit der Weitergabe meiner Daten an das Steueramt der Gemeinde Havixbeck einverstanden bin. Ausbruchsichere und artgerechte Haltung Der Hund wird wie folgt gehalten (Haus, Wohnung, Zwinger, eingezäuntes Grundstück etc.): Diese Angabe ist unbedingt erforderlich!!! Für eine örtliche Überprüfung vereinbaren Sie bitte einen Termin ( ) Mit meiner beantrage ich die Erlaubnis zur Haltung des oben genannten Hundes.

4 2.3 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Hundehaltung nach 4 i.v.m. 3 Absatz 1 LHundG NRW (gefährliche Hunde) (Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen oder gefährliche Hunde nach 3 Absatz 3 LHundG NRW) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme mindestens für Personen- und für sonstige Schäden) Tierarztes/ Tierärztin vor Zuverlässigkeit Ein Führungszeugnis der Belegart O wird hiermit beantragt (13,00 Gebühr) Ich versichere mit meiner unten stehenden, dass ich in der Lage bin, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen; dass ich die Vorschriften des LHundG NRW kenne und ich mich keiner Vergehen im Sinne des 7 LHundG NRW schuldig gemacht habe, die gegen meine Zuverlässigkeit sprechen. Darüber hinaus versichere ich, dass ich weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig bin und eine Betreuung nach 1896 BGB nicht vorliegt; dass ich damit einverstanden bin, dass die Versicherung Auskünfte zu meiner dass ich mit der Weitergabe meiner Daten an das Steueramt der Gemeinde Havixbeck einverstanden bin. Ausbruchsichere und artgerechte Haltung Der Hund wird wie folgt gehalten (Haus, Wohnung, Zwinger, eingezäuntes Grundstück etc.): Diese Angabe ist unbedingt erforderlich!! Für die örtliche Überprüfung vereinbaren Sie bitte einen Termin ( ) Besonderes privates Interesse Die Haltung des Hundes liegt im besonderen privaten Interesse, weil Diese Angabe ist unbedingt erforderlich!!! Sollte Ihr Hund noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sein, gilt diese Anmeldung gleichzeitig als Steueranmeldung!

5 3. Zusätzliche Anträge 3.1 Antrag auf Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nach 5 Absatz 3 i.v.m. 10 LHundG NRW (Hunde bestimmter Rassen) (Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen) Die Verhaltensprüfung hat mein Hund absolviert, welche ich wie folgt nachweise Tierarztes/ Tierärztin über die bestandene Prüfung vor Den Nachweis über die bestandene Prüfung reiche ich umgehend nach 3.2 Antrag auf Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nach 5 Absatz 3 i.v.m. 3 Absatz 2 LHundG NRW (gefährliche Hunde) (Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen) Eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht gibt es nicht für gefährliche Hunde im Sinne von 3 Absatz 3 LHundG NRW (z.b. sind dies Hunde, die einen Menschen gebissen haben) Die Verhaltensprüfung hat mein Hund absolviert, welche ich wie folgt nachweise Tierarztes/ Tierärztin über die bestandene Prüfung vor Den Nachweis über die bestandene Prüfung reiche ich umgehend nach

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) Name, Vorname(n) Geburtsdatum Datum der Anzeige Anschrift (PLZ, Ort, Straße & Hausnummer) Telefonnummer Gemeinde Havixbeck Fb Allg. Dienstleistungen, Bauen, Schulen Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck

Mehr

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Bei Fragen helfen Ihnen gern weiter: Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Steueramt Ordnungsamt Frau Mazur Fr. Thomas Tel.: 02267/64-469 Tel.: 02267/64-318 Fax.: 02267/64

Mehr

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines Hundes gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Bei Fragen helfen Ihnen gern weiter: Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Steueramt Ordnungsamt Frau Mazur Fr. Thomas Tel.: 02267/64-469 Tel.: 02267/64-318 Fax.: 02267/64

Mehr

Preisaufstellung (inkl. MWSt.)

Preisaufstellung (inkl. MWSt.) aufstellung (inkl. MWSt.) Alle e gelten werktags und gelten grundsätzlich pro Hund. Ausführzeiten von 09:00-20:00 Uhr sommers (entspricht der Periode der MESZ), bis 18:00 Uhr winters (entspricht der Periode

Mehr

Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen nach dem Landeshundegesetz NRW weitere Verpflichtungen:

Für Halterinnen und Halter folgender Hunde bestehen nach dem Landeshundegesetz NRW weitere Verpflichtungen: Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, die Verpflichtung zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern bekannt. Darüber hinaus bestehen nach

Mehr

Stadt Werl Der Bürgermeister

Stadt Werl Der Bürgermeister Meldung bitte zurücksenden an: Stadt Werl, Abteilung 32- Sicherheit u. Ordnung 59455 Werl Name, Vorname des/der Hundehalter/in: Geburtsdatum/-ort: Anschrift: Telefon-Nr. (privat/dienstlich) 1. Anzeige

Mehr

Merkblatt. Infoblatt Landeshundegesetz

Merkblatt. Infoblatt Landeshundegesetz Merkblatt Infoblatt Landeshundegesetz Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, die Verpflichtung zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist den meisten Hundehalterinnen und Hundehaltern

Mehr

Leinenpflicht nach ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nörvenich: - In den bebauten Ortslagen sind alle Hunde anzuleinen.

Leinenpflicht nach ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nörvenich: - In den bebauten Ortslagen sind alle Hunde anzuleinen. Informationen des Ordnungsamtes Hundehaltung / Landeshundegesetz Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2003 in Kraft

Mehr

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Kleine Hunde Auch für kleine Hunde gilt das Landeshundegesetz. Demnach sind alle Hunde innerhalb bebauten Geländes an einer Leine zu führen, die zur Vermeidung

Mehr

Gebührenpflichtiger Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 4 Abs. 1 Landeshundegesetz

Gebührenpflichtiger Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 4 Abs. 1 Landeshundegesetz Bitte einsenden an: Klingenstadt Solingen Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Remscheid Solingen Wuppertal Dorper Str. 26 42651 Solingen Gebührenpflichtiger Antrag auf Erteilung einer

Mehr

Die STADT ARNSBERG informiert

Die STADT ARNSBERG informiert Die STADT ARNSBERG informiert Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Arnsberg vom 14.07.2010 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom 18.12.2002 Information Am 18.12.2002 hat der Landtag das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das

Mehr

Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004

Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004 Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004 Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW) in Kraft. Das Gesetz legt für die Haltung gefährlicher,

Mehr

Veröffentlichungen. INFORMATION der OG Mettmann zum: Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom Allgemeine Pflichten 2. Anleinpflicht 2 Abs.

Veröffentlichungen. INFORMATION der OG Mettmann zum: Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom Allgemeine Pflichten 2. Anleinpflicht 2 Abs. Veröffentlichungen INFORMATION der OG zum: Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom 18.12.2002 (Die Landeshundeverordnung NRW vom 30.6.2000 tritt gleichzeitig außer Kraft) Allgemeine Pflichten 2 (gültig

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis An den Bürgermeister der Stadt Übach-Palenberg -Ordnungsamt- Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 4 des Landeshundegestzes NRW -LHundG- für das Halten von gefährlichen

Mehr

Widerristhöhe: cm Gewicht: kg, Merkmale / Fellfarbe: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum des Hundes: Monat / Jahr

Widerristhöhe: cm Gewicht: kg, Merkmale / Fellfarbe: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum des Hundes: Monat / Jahr Anmeldung / Abmeldung eines Hundes gemäß Hundesteuersatzung der Gemeinde Heek vom 17.12.2015 gleichzeitig Meldung der Haltung von Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Halterangaben:

Mehr

(Hundehalter/in: Name,Vorname) (Straße, Hausnummer)

(Hundehalter/in: Name,Vorname) (Straße, Hausnummer) Anzeigevordruck für Große Hunde gem. 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG) NRW ( ausgewachsen mind. 40 cm Widerristhöhe 20 kg Gewicht ) Stadt Minden Fachbereich 2 Sicherheit und Ordnung Postfach 30 80 32387

Mehr

VI Düsseldorf, 26. Mai Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

VI Düsseldorf, 26. Mai Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde VI-7-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 26. Mai 2006 Auswertung der Berichte über die im Jahr in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Seit dem 1. Januar ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW)

Mehr

Informationen zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) betreffend 40/20er Hunde

Informationen zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) betreffend 40/20er Hunde Gemeinde Alfter Fachbereich 1.5 z. Hd. Herrn Overkamp Am Rathaus 7 53347 Alfter Informationen zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) betreffend 40/20er Hunde Was ist zu tun, wenn mein Hund eine Widerristhöhe

Mehr

Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz Köln

Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz Köln Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) für Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen

Mehr

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Informationen für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen

Mehr

VI Düsseldorf, 27. März Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

VI Düsseldorf, 27. März Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde VI-7-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 27. März 2007 Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW

Mehr

Anmeldung zur Hundesteuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Anmeldung zur Hundesteuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Anmeldung zur Hundesteuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Angaben zur Persn des Hundehalters

Mehr

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Baden-Württemberg (Stand: 3. August 2000) Verkauf/ Erwerb/ Voraussetzungen Listenhunde Haltung Zucht Ausnahmen Hundeprüfung Abgabe

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg vom Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung

Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg vom Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg vom 01.09.1997 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt

Mehr

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. S.656)

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. S.656) Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. S.656) Inhaltsverzeichnis Zweck des Gesetzes 1 Allgemeine Pflichten 2 Gefährliche Hunde 3 Erlaubnis

Mehr

HUNDEHAFTPFLICHT BASIS

HUNDEHAFTPFLICHT BASIS HUNDEHAFTPFLICHT BASIS Kurzübersicht versicherter Leistungen: 5.000.000,- pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden Tierarztkosten bis 1.500,- bei Bissschäden am eigenen Hund Hüten durch dritte

Mehr

Hundehaltung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW LHundG NRW -

Hundehaltung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW LHundG NRW - Stadt Werdohl Die Bürgermeisterin Infoblatt: Hundehaltung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW LHundG NRW - Das Landeshundegesetz umfasst für die Haltung von Hunden eine Vielzahl von Vorschriften

Mehr

Vorwort 5. Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 15. A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17. A/l Allgemeines 17

Vorwort 5. Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 15. A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17. A/l Allgemeines 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Über die Autoren 7 Inhaltsverzeichnis 9 Einführung 15 A Haltung von Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden. 17 A/l Allgemeines 17 A/2 Begriffe und Hinweise von A bis Z 18 A/2.1

Mehr

P o l i z e i v e r o r d n u n g

P o l i z e i v e r o r d n u n g Gemeinde Hirrlingen Landkreis Tübingen P o l i z e i v e r o r d n u n g über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden in Hirrlingen vom 25.07.2000 in der Fassung vom 24.04.2001 Aufgrund von 10 Abs.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung 1. Gefährlicher Hunde i.s.d. 3 Landeshundegesetz NRW ( Pittbull Terrier, Aerican Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren

Mehr

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom 18.12.2002

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom 18.12.2002 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom 18.12.2002 Information Am 18.12.2002 hat der Landtag das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das

Mehr

Anmeldung einer Hundehaltung. Anmeldung 1. Hunderasse: siehe Hinweise! 2. Name des Hundes: 3. Farbe des Hundes: 4. Geschlecht des Hundes:

Anmeldung einer Hundehaltung. Anmeldung 1. Hunderasse: siehe Hinweise! 2. Name des Hundes: 3. Farbe des Hundes: 4. Geschlecht des Hundes: Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet! Antragsteller/-in (Besitzer/-in), Name, Vorname, Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon tagsüber bzw. Handynummer Fax Auskunft erteilt (vormittags):

Mehr

Satzung über die Hundesteuer

Satzung über die Hundesteuer Satzung über die Hundesteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBI.

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*)

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*) 54 Nr. 3 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 7. Februar 2003 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)*) Vom 22. Januar 2003 Aufgrund des 89 Abs. 1 des

Mehr

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung Hundesteuersatzung Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Sulz am Neckar

Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Sulz am Neckar Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Sulz am Neckar Der Gemeinderat der Stadt Sulz am Neckar hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Dorsten. vom

Hundesteuersatzung der Stadt Dorsten. vom Hundesteuersatzung der Stadt Dorsten vom 21.03.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt

Mehr

Düsseldorf, 12. April Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde

Düsseldorf, 12. April Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Düsseldorf, 12. April 2010 Auswertung der Berichte über die Statistik der in den Jahren 2008-2009 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde Die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und

Mehr

LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT

LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT LÄNDERREGELUNGEN ZUR HUNDEHAFTPFLICHT Die Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer absolut zu empfehlen und in vielen Fällen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1995 (GBl. 1996 S. 29) in Verbindung mit den 2, 5a, 6

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kehl

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kehl Satzung der Stadt Kehl vom 30. September 1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.11.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg

Mehr

Anzeigevordruck für Große Hunde gem. 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG) NRW ( ausgewachsen mind. 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht )

Anzeigevordruck für Große Hunde gem. 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG) NRW ( ausgewachsen mind. 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht ) Anzeigevordruck für Große Hunde gem. 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG) NRW ( ausgewachsen mind. 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht ) Stadt Minden Bereich 2.1 Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung der Satzung vom 17.12.2010 Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg, sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Werdohl vom

Hundesteuersatzung der Stadt Werdohl vom Hundesteuersatzung der Stadt Werdohl vom 26.11.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

Mehr

Hundesteuersatzung. der Stadt Bergkamen vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Hundesteuersatzung. der Stadt Bergkamen vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Steuergegenstand. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger

1 Steuergegenstand. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger Stadt Löwenstein Landkreis Heilbronn S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 KAG in der geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Geroldshausen folgende

Mehr

9/2. Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart Vom 26. September )

9/2. Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart Vom 26. September ) 9/2 Satzung 9 Finanzen und Steuern über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart Vom 26. September 1996 1) Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 43 vom 24. Oktober 1996 Der Gemeinderat

Mehr

Verkauf/ Erwerb/ Nein(Dürfen weder gezüchtet noch gekreuzt werden; müssen dauerhaft unfruchtbar gemacht und der Nachweis darüber.

Verkauf/ Erwerb/ Nein(Dürfen weder gezüchtet noch gekreuzt werden; müssen dauerhaft unfruchtbar gemacht und der Nachweis darüber. Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Baden- Württemberg(Stand: 3. August 2000) Verkauf/ Erwerb/ Voraussetzungen Listenhunde Haltung Zucht Ausnahmen Hundeprüfung Abgabe

Mehr

Informationen zum Freilaufen von Hunden in Bielefeld

Informationen zum Freilaufen von Hunden in Bielefeld Hundefreilauf Informationen zum Freilaufen von Hunden in Bielefeld Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zu den Freilaufmöglichkeiten für die rd. 12.000 in Bielefeld steuerlich registrierten

Mehr

Ortsrecht Markt Hiltpoltstein

Ortsrecht Markt Hiltpoltstein Ortsrecht Markt Hiltpoltstein Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Der Markt Hiltpoltstein erlässt auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh vom in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom

Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh vom in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh vom 16.09.1999 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.12.2011 Aufgrund von - 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung

Mehr

Alle Hunde: - Mehr als drei große Hunde dürfen nicht von einer Person ausgeführt werden. [ 18 Abs. 2 VO]

Alle Hunde: - Mehr als drei große Hunde dürfen nicht von einer Person ausgeführt werden. [ 18 Abs. 2 VO] Information zum Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und zu 18 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel

Mehr

Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3439 03.07.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen A Problem Im Jahr 2002

Mehr

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 07.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2012. Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Breitengüßbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) vom

Hundesteuersatzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) vom Hundesteuersatzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) vom 27.12.1999 geändert durch I. Nachtragssatzung vom 24.10.2001 geändert durch II. Nachtragssatzung vom 17.11.2006 geändert durch III. Nachtragssatzung

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17. Dezember 2001 i.d.f. vom Steuerwesen

Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17. Dezember 2001 i.d.f. vom Steuerwesen 22-01 Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17. Dezember 2001 i.d.f. vom 06.02.2013 Steuerwesen Änderungen bzw. Ergänzungen Hundesteuersatzung 22-01 Neufassung vom 17.12.2001 Bekanntmachung

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theilheim folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand

Mehr

VI Düsseldorf, 28. November 2018

VI Düsseldorf, 28. November 2018 VI-6-78.01.33.03.02 Düsseldorf, 28. November 2018 Auswertung der Berichte über die Statistik der im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde In dem Bericht über die Auswirkungen des

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer HUNDESTEUERSATZUNG vom 13. April 2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mengkofen folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand (1) Das

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Zapfendorf folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten

Mehr

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Lengerich.

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Lengerich. Hundesteuersatzung 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Lengerich. (2) Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung) ORTSRECHT DES MARKTES DINKELSCHERBEN Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Änderungssatzung vom Amtsblatt des Markts Dinkelscherben vom Geänderte Bestimmungen Wirkung vom 05.02.2017

Mehr

9/7. S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. vom 14. Juni Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29.

9/7. S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. vom 14. Juni Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29. 9/7 S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14. Juni 2000 Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29. Juni 2000 1) Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat aufgrund von 4

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 31. Mai 2011 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl.

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Stand: 01. Januar 2013 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Satzungsänderungen sind bereits eingearbeitet) Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ampfing folgende

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Stadtbergen folgende, mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg

Mehr

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05.04.2006, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.05.2010 Auf Grund des

Mehr

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung. (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadt-/Gemeindegebiet.

Hundesteuersatzung. 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung. (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadt-/Gemeindegebiet. Hundesteuersatzung 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadt-/Gemeindegebiet. (2) Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen

Mehr

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung

Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (in der Fassung vom mit Änderung Gemeinde Wangen Landkreis Göppingen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (in der Fassung vom 21.12.2002 mit Änderung 19.09.2012) Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wangen in der Fassung

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (amtlich bekannt gemacht im Amtsblatt des Marktes Stockstadt a. Main Nr. 51 vom 23.12.2011) Der Markt Stockstadt a. Main erlässt auf Grund

Mehr

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Listenhunde Zucht Verkauf/Abgabe Erwerb/Aufnahme Ausnahmen Voraussetzungen für die Baden- Württemberg Kategorie 1: Terrier,, Pitbull Terrier Kategorie 2: Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Monschau vom geändert durch: 1. Änderung vom

Hundesteuersatzung der Stadt Monschau vom geändert durch: 1. Änderung vom Hundesteuersatzung der Stadt Monschau vom 29.09.2010 geändert durch: 1. Änderung vom 06.12.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

S a t z u n g. der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer

S a t z u n g. der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer S a t z u n g der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 7 des Hessischen Gesetzes

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfter. vom

Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfter. vom Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfter vom 03.12.2015 Verzeichnis der Änderungen geändert Geänderte Regelungen Inkrafttreten 06.12.2018 Präambel, 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 2 bis 5, 4 Abs. 2 bis

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 12.05.2010 Stand und Änderungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581) sowie

Mehr

Satzung des Marktes Breitenbrunn für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Markt Breitenbrunn

Satzung des Marktes Breitenbrunn für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Markt Breitenbrunn 1 Satzung des Marktes Breitenbrunn für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Breitenbrunn folgende Satzung für die

Mehr

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Hundesteuersatzung Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 22.11.2002 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Emskirchen folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 15.12.2000 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung Unterzeichnung durch den Inkraftsetzung Bürgermeister

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Rechtsgrundlagen: Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Fassung vom: Veröffentlichung am: Wirksamkeit ab: Neufassung 24.07.2007 01.01.2007

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schlüsselfeld folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes ( KAG ) erläßt die Gemeinde Postmünster folgende S A T Z U N G für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate

Mehr

1 Steuergegenstand, Steuerpflicht. (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken.

1 Steuergegenstand, Steuerpflicht. (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken. Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002 1. Änderung durch Satzung vom 26.10.2010 2. Änderung durch Satzung vom 10.10.2012 3. Änderung durch Satzung vom 10.09.2014 4. Änderung durch Satzung vom

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Hundesteuer in Leutenbach

S A T Z U N G über die Erhebung von Hundesteuer in Leutenbach S A T Z U N G über die Erhebung von Hundesteuer in Leutenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-

Mehr

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer. vom

S A T Z U N G. für die Erhebung der Hundesteuer. vom 1 S A T Z U N G für die Erhebung der Hundesteuer vom 13.12.2016 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Buxheim folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das Halten eines

Mehr