Anlage zum Geschäftsbericht 2015 Anhangangabe der Überschussanteilsätze. Württembergische Lebensversicherung AG

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1 Anlage zum Geschäftsbericht 2015 Anhangangabe der Überschussanteilsätze Württembergische Lebensversicherung AG

2 Inhaltsverzeichnis 1 Überschussentstehung 4 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherung AG 12 Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG 39 Überschussanteilsätze für andere Tarife

3 1 Überschussentstehung Nachfolgend beschreiben wir Grundsätzliches zur Überschussentstehung und zur Beteiligung an den Überschüssen. Die konkreten Regelungen zur Überschussbeteiligung und Überschussverwendung können von Versicherungsart und Tarif abhängen und sind im Geschäftsplan beziehungsweise in den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen dargestellt. Die Überschussbeteiligung der einzelnen Versicherungsverträge erfolgt gemäß den dort beschriebenen Regelungen und der bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarung zur Überschussverwendung. Grundsätze Um unsere Leistungspflicht aus den Versicherungsverträgen erfüllen zu können, müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung beteiligt werden. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung des versicherten Risikos und dem Verlauf der Kosten ab. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt in Form von jährlichen Überschussanteilen und der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die jährlichen Überschussanteile umfassen sowohl widerruflich als auch unwiderruflich zugeordnete Überschussanteile. Unwiderrufliche Überschussanteile werden während der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit jährlich zugewiesen. Widerrufliche Überschussanteile werden erst am Ende der Aufschub- bzw. Vertragslaufzeit unwiderruflich gutgeschrieben bzw. zur Auszahlung fällig. Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen. Überschussberechtigte Versicherungsverträge werden gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Regelungen an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Beendigung des Vertrags (durch Eintritt des Versicherungsfalls, Kündigung oder Erleben des vereinbarten Ablauftermins bzw. Rentenbeginns) oder mit Einsetzen der laufenden Rentenzahlung zur Gutschrift fällig. Dem einzelnen Vertrag wird dabei sein Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven (siehe unten) gutgeschrieben. Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung der Versicherungsverträge an den Bewertungsreserven erfolgt verursachungsorientiert. Nicht beteiligt werden Verträge, die nicht zur Entstehung von Bewertungsreserven beitragen, insbesondere fondsgebundene Verträge bzw. Fondskomponenten in Verträgen.

4 2 Württembergische Lebensversicherung AG Die Bewertungsreserven werden monatlich ermittelt. Aus den gesamten Bewertungsreserven des Unternehmens werden zunächst die Bewertungsreserven ermittelt, die nach aktuell gültigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen für die Beteiligung der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen sind. Derzeit ist hierbei gemäß 56a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG a. F.) ein eventuell bestehender Sicherungsbedarf mindernd anzusetzen. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden dann aus den für die Beteiligung der Versicherungsnehmer heranzuziehenden Bewertungsreserven hergeleitet, indem sie anhand der relevanten Bilanzsumme des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtigten Verträge proportional aufgeteilt werden und indem noch der Teil abgetrennt wird, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteiligung des Bestands enthält. Um die verteilungsfähigen Bewertungsreserven dem einzelnen Vertrag zuzuordnen, werden jährlich ab Beginn des Vertrags als Beteiligungsgewicht das Deckungskapital und das gegebenenfalls vorhandene Überschussguthaben zum Stichtag 31. Dezember zum Beteiligungsgewicht des Vorjahres addiert. Für den Gesamtbestand wird die Summe aus den Beteiligungsgewichten der einzelnen Verträge gebildet. Der Anteilsatz des einzelnen Vertrags ergibt sich aus dem Verhältnis des Beteiligungsgewichts des Vertrags zum Beteiligungsgewicht des Bestands. Den so zugeordneten Betrag teilen wir gemäß 153 Abs. 3 VVG bei Fälligkeit zur Hälfte zu. Solange das Erfordernis besteht, die Versicherungsverträge nach der Fusion der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG und der Württembergische Lebensversicherung AG an den jeweiligen Bewertungsreserven zu beteiligen, werden die Kapitalanlagebestände noch getrennt geführt und das oben beschriebene Verfahren zur Ermittlung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven sowie deren einzelvertragliche Zuordnung für die beiden Versicherungsbestände separat durchgeführt. Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwankungen des Kapitalmarkts für den Versicherungsnehmer abzufedern, kann jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven deklariert werden. Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach 153 Abs. 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbeteiligung fällt; ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig. Für Bausparrisiko-, Risiko- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen deklarieren wir keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Überschussverwendung Die unwiderruflichen laufenden Überschussanteile können in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif verzinslich angesammelt, zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung), für eine erhöhte Todes- und Erlebensfall-Leistung (Ansammlungs- und Kapitalbonus) bzw. eine erhöhte Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Die widerruflichen Überschussanteile werden in Abhängigkeit vom Tarif und von den zugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen entweder für den Überschussfonds oder den Schlussüberschuss verwendet.

5 3 Zu Beginn der Rentenzahlung oder bei Vertragsbeendigung wird der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss mit dem dann deklarierten Anteilsatz fällig. Bei Änderung der Deklaration kann die Zahlung aus dem Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Der Überschussfonds bzw. der Schlussüberschuss wird soweit vorhanden bei Tod in voller Höhe und bei Kündigung gekürzt ausgezahlt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ausgezahlt bzw. bei der Berechnung der Gesamtrente einbezogen. Für Tarife, bei denen keine Direktgutschrift gewährt wird, wird die deklarierte Überschussbeteiligung in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt. Überschussanteilsätze Die Überschussanteilsätze gelten für Versicherungen, die sich am 31. Dezember 2015 im Bestand befanden. Für Rentenversicherungen während der Rentenzahlung sind die Überschussanteilsätze nur für die Verträge verbindlich, die am 31. Dezember 2015 in Rentenbezug waren beziehungsweise die 2016 in Rentenbezug übergehen. Die Deklaration der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ist nur für Verträge gültig, die 2016 durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet werden beziehungsweise für die die laufende Rentenzahlung einsetzt. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehungsweise die Überschussfondsanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge beziehungsweise Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Dabei werden auch für zuvor abgelaufene Vertragsjahre die Schlussüberschussanteile beziehungsweise die Überschussanteile im Überschussfonds jeweils neu festgelegt. Die konkrete Festlegung der Überschussanteilsätze im Geschäftsjahr 2016 der für den Neuzugang offenen Tarife ist im Abschnitt Überschussanteilsätze für die im Geschäftsjahr für den Neuzugang offenen Tarife dargestellt. Diese sind im Anhang des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht 2015 der Württembergische Lebensversicherung AG zusammengefasst aufgeführt.

6 4 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Wüstenrot Lebensversicherung AG Kapitalbildende Versicherungen (ohne Vermögensbildungsversicherungen) Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil Männer 0,00 % 0,00 % des für die Todesfall-Leistung bestimmten Beitragsteils, ab dem Alter von 65 Jahren in gleichen Beträgen bis auf null im Alter von 85 Jahren Frauen 0,00 % 0,00 % abnehmend Zinsüberschussanteil Tarif L22 0,00 % Übrige kapitalbildende Versicherungen 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zusatzüberschussanteil für Versicherungssummen 0,00 0,00 ab bis unter ,00 0,00 ab bis unter ,00 0,00 ab der maßgebenden Versicherungssumme Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem ,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes vor 1990 begonnene 3 Versicherungsjahr 0,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1990 und vor 1994 begonnene 3 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen Tarif L22 0,00 der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,00 der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1994 begonnene 3 Versicherungsjahr (bis einschließlich 1993 wie beitragspflichtige Versicherungen) 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres.

7 5 Neue Tarife 1 Alte Tarife Beitragspflichtige Versicherungen Tarif L22 0,00 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,00 % der Summe aus Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr Übrige Tarife 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1994 und vor 1996 begonnene 2 Versicherungsjahr Zusätzlich bei Tod im Auflösungszeitraum 3 oder beim Ablauf der Versicherungsdauer 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 1996 und vor 2003 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2003 und vor 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 0,00 der maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Tarif L22 0,00 des maßgebenden Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. 2 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 3 Zeitraum, in dem die Auflösung (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist) zugelassen ist. Vermögensbildungsversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Grundüberschussanteil Männer 0,00 % 0,00 % des für die Todesfall-Leistung bestimmten Beitragsteils, ab dem Alter von 55 Jahren in gleichen Beträgen bis auf null im Alter von 85 Jahren Frauen 0,00 % 0,00 % abnehmend Zinsüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil im Versicherungsfall 2 (Tod oder Ablauf) Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem (beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen) 0,00 0,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes vor 2007 begonnene Versicherungsjahr 0,00 0,00 der jeweiligen maßgebenden Versicherungssumme für jedes ab 2007 begonnene Versicherungsjahr 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. 2 Bei Kündigung Rückkaufswert aus dem Schlussüberschussanteil anteilig.

8 6 Württembergische Lebensversicherung AG Einzel-Risikoversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Beitragsverrechnung Männer 25,00 % 35,00 % Frauen 20,00 % 35,00 % der fälligen Beiträge Verzinsliche Ansammlung Männer 35,00 % Frauen 35,00 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Versicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33,00 % 54,00 % Frauen 25,00 % 54,00 % der Versicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) Neue Tarife 1 Alte Tarife Jährlicher BUZ-Überschussanteil Wegen Berufsunfähigkeit bzw. auf Antrag beitragsfreie Versicherungen Bei auf Antrag beitragsfreien Versicherungen: beitragsfreie Anwartschaft auf Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,00 % der bestehenden beitragsfreien Anwartschaft auf Barrente Bei Berufsunfähigkeit: Zusatzrente zur Barrente in Höhe von 0,00 % 0,00 % der laufenden Barrente Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem und vor dem Beitragsverrechnung 7,00 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags Beitragspflichtige Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung 5,00 % 5,00 % des jeweiligen fälligen BUZ-Beitrags BUZ-Schlussüberschussanteil Bei Tod oder Ablauf der Versicherungsdauer Versicherungen mit Versicherungsscheindatum vor dem Männer 25,00 % Frauen 45,00 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem und vor dem Männer 5,00 % Frauen 25,00 % Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat 5,00 % 5,00 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für den Zeitraum, in dem die Versicherung ohne Unterbrechung der Beitragspflicht bestanden hat

9 7 Risiko-Zusatzversicherungen Neue Tarife 1 Alte Tarife Versicherungen mit Versicherungsscheindatum ab dem Beitragsverrechnung Männer 25,00 % 35,00 % Frauen 20,00 % 35,00 % der fälligen Beiträge Erhöhung der Zusatzversicherungssumme (Todesfallbonus) Männer 33,00 % 54,00 % Frauen 25,00 % 54,00 % der Zusatzversicherungssumme 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. Unfall-Zusatzversicherungen (UZV) Neue Tarife 1 Alte Tarife Zinsüberschussanteil für beitragsfreie UZV Tarif L22 0,00 % Übrige Versicherungen 0,00 % 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation.

10 8 Württembergische Lebensversicherung AG Rentenversicherungen Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel (unter Beachtung des folgenden Texts): Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar noch schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantier te Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 7/2004) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Renten zahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab dem 1. Januar 2006 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Gleichzeitig definieren die folgenden Tabellen die Mittel, die soweit notwendig für die vertragsindividuelle Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel verwendet werden. Bei Beendigung der Versicherung vor dem Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist gewährleistet, dass die Leistungen bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts durch diese Maßnahme unberührt bleiben.

11 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Neue Tarife 2 Alte Tarife 9 a) Versicherungsscheindatum vor dem Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Schlussüberschussanteil 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes bis 2002 begonnene 3 Versicherungsjahr Laufende Renten 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes ab 2003 und vor 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr 0,00 % 0,00 % des jeweiligen maßgebenden Jahresbetrags der Rente für jedes ab 2007 begonnene 3 Versicherungsjahr Rentenerhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung 0,00 % der Gesamtrente 4 ab dem ,00 % des maßgebenden Deckungskapitals 5 für Bonusrente oder (wahlweise mögliche) Barauszahlung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 0,00 % der Gesamtrente 4 Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente 4 Bonusrente 6 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 des Renteneinmalbeitrags Steigende Bonusrente (nur für Versicherungen mit Beginn der Rentenlaufzeit ab dem ) Konstanter Teil Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung des Renteneinmalbeitrags 6 7 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 8 des Renteneinmalbeitrags Jährliche Erhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % 6 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ,00 % 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % für die Beitragskalkulation. 3 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 4 Daraus wird die (wahlweise mögliche) Barauszahlung abgeleitet. 5 Davon bei Rentenbeginnen vor 2003 im Angleichungszeitraum 50,00 % für die Finanzierung der Nachreservierung, bei Rentenbeginnen ab ,00 %. Die Nachreservierung umfasst die zusätzlichen Mittel, die die Versicherungen wegen der seit der Tarifkalkulation erhöhten Lebenserwartung gemäß Rententafel DAV 94 R zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente erhalten. Für die zusätzliche Neubewertung der vertraglich vereinbarten Rente nach den Erkenntnissen aus dem Jahr 2004 wird ab 2006 eine Gegenfinanzierung vorgenommen. 6 Reduzierung der Rentenzahlung ab dem Versicherungsjahr 2004 um 4,50 % ab einem Alter von 60 Jahren, bis 1,50 % ab einem Alter von 90 Jahren, dazwischen linear interpoliert, mindestens die garantierte Rente. 7 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab dem auf DAV 2004 R 0,00 des Renteneinmalbeitrags. 8 Steigende Bonusrente ist nur für Rentenbeginne vor 2003 möglich.

12 10 Württembergische Lebensversicherung AG b) Versicherungsscheindatum ab dem Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussanteil bei Tod oder Ablauf der Aufschubdauer Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes bis 2006 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes bis 2006 begonnene 2 Versicherungsjahr 0,00 % des Zinsüberschussanteils für jedes ab 2007 begonnene 2 Versicherungsjahr Verzinsungssatz 2,75 % der Schlussüberschussanteil-Anwartschaft Zusätzlich bei Tod oder Rückkauf im Auflösungszeitraum 3 oder bei Ablauf der Aufschubdauer 0,00 % des maßgebenden Deckungskapitals Laufende Renten Rentenerhöhung 0,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente Steigende Bonusrente Konstanter Teil 4 Jährliche Erhöhung Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 % der Gesamtrente Versicherungen mit Beginn der Rentenzahlung ab dem , die auf DAV 2004 R umgestellt sind 0,00 % der Gesamtrente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Anteilig bei Erlöschen innerhalb des Versicherungsjahres. 3 Zeitraum, in dem die Auflösung zugelassen ist (Kündigung im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, falls die versicherte Person dann mindestens 60 Jahre alt ist). 4 Vertragsindividuelle Berechnung. Nach Umstellung der Rentenbeginne ab dem auf DAV 2004 R 0,00 des Renteneinmalbeitrags. Pflegerentenversicherungen Alte Tarife Jährlicher Überschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Jährlicher Überschussanteil für beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der laufenden Rente bzw. der beitragsfreien Anwartschaft

13 11 Bausparrisikoversicherungen Beitragsverrechnung Versicherungen mit Versicherungsbeginn bis zum Männer 45,71 % Frauen 45,71 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum Männer 45,88 % Frauen 45,88 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne vom bis zum Männer 45,00 % Frauen 45,00 % des fälligen Beitrags Versicherungsbeginne ab dem Männer 33,00 % Frauen 25,00 % des fälligen Beitrags Bei Versicherungen mit Beginn ab dem 1. Januar 1998 wird die Beitragsverrechnung in Form einer Direktgutschrift gewährt. Ansammlungszins Für Tarife mit einem Rechnungszins von 4,00 % beträgt der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile 0,00 % auf das Ansammlungsguthaben. Der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt für alle anderen Tarife 2,75 % auf das Ansammlungsguthaben. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Bausparrisiko-, Risiko- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen wird keine Mindestbeteiligung deklariert. Für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gelten die gleichen Bezugsgrößen wie für die Schlussüberschussanteile. Für 2016 ergibt sich eine Festlegung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 900 % der Schlussüberschussanteile.

14 12 Württembergische Lebensversicherung AG Überschussanteilsätze für Tarife der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG Grundsätzliche Erläuterung Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Versicherungen erfolgt nach Plänen, in denen vor allem die Maßstäbe für die Überschussbeteiligung und die Verwendungsart festgelegt sind. Die Reihenfolge der Pläne gibt einen Hinweis auf die historische Entwicklung der jeweils verfeinerten Verteilungssysteme. Plan A Maßstab für die laufende Überschussbeteiligung ist die Versicherungssumme oder der Beitrag, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden wahlweise verzinslich oder versicherungstechnisch angesammelt. Plan B Maßstab ist jeweils die Summe des gezahlten Beitrags, also eine steigende Größe. Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Plan C Maßstab ist in erster Linie das jeweilige Deckungskapital, also eine steigende Größe. Für zusätzliche Überschussanteile ist der Maßstab die Versicherungssumme, also eine konstante Größe. Die Überschussanteile werden überwiegend verzinslich angesammelt. Plan D Maßstab sind die gleichen Komponenten wie bei Plan C. Die jährlichen Überschussanteile werden in zusätzliche Versicherungssummen (Bonussummen) umgewandelt, die wiederum überschussbeteiligt sind. Plan RD (für Risikolebensversicherungen) Maßstab ist je nach Wahl des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme (Bonusgewährung) oder der Beitrag (Beitragsverrechnung). Im Folgenden werden die für die Überschusszuteilung 2016 festgesetzten Überschuss-Sätze getrennt für den Altbestand beziehungsweise den Neubestand und seine Bestandsgruppen angegeben. Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden und die einen geringeren Rechnungszins als 4,00 % haben, erhalten eine Verzinsung von 2,75 % für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr. Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden und die einen Rechnungszins von 4,00 % haben, erhalten eine Verzinsung von 0,00 % für das im Jahr 2016 endende Versicherungsjahr. Eine Zinsdirektgutschrift wird nicht gewährt. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge beziehungsweise Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert.

15 13 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel bei Rentenversicherungen Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantierte Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 2005) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab Rentenbeginn für die verlängerten Rentenzahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab dem 1. Januar 2007 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist auch bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts eine angemessene Beteiligung am Überschuss gewährleistet. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie derartige Zusatzversicherungen und Pflegerenten-Zusatzversicherungen wird keine Mindestbeteiligung deklariert. Für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gelten die gleichen Bezugsgrößen wie für die Schlussüberschussanteile. Für 2016 wird für Kapitalversicherungen die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Versicherungen nach Plan C in Höhe von 29 %, für Versicherungen nach Plan A und A-Tarife nach Plan D in Höhe von 45 %, für B-Tarife in Höhe von 75 %, für D-Tarife in Höhe von 900 %, für E-Tarife in Höhe von 40 % und für F-Tarife in Höhe von 24 %, der Schlussüberschussteile festgelegt. Für 2016 wird für Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen) die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für LF- und FLF-Tarife in Höhe von 60 %, für die Tarife (E)LH_, (E)FLH_, (F)LH_-BASIS, (F)LH_-DIREKT, (F)RFF, (F)RFG, (F)RFBSG, (F)RFGU, (F)RKF, (F)RKG, (F)RKAG, (F)RKGU in Höhe von 65 %, für LG- und FLG-Tarife in Höhe von 24 % und für übrige Rentenversicherungen in Höhe von 900 %, der Schlussüberschussanteile festgelegt. Altbestand Im Altbestand werden alle bis zum 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Verträge nach von der Aufsichtsbehörde vorab genehmigten Tarifen erfasst.

16 14 Württembergische Lebensversicherung AG 1 Laufende Überschussbeteiligung Erhöhte Überschussbeteiligung für Frauen bei Tarifen mit Sterbetafeln vor Zum Ausgleich der höheren Lebenserwartung von Frauen wird bei beitragspflichtigen Großlebens-, Vermögensbildungs- und Gruppenkapitalversicherungen von Frauen jeweils mit Plan C oder Plan D und Sterbetafeln vor 1986 der Summenanteil in Abhängigkeit von der Beitragszahlungsdauer t erhöht: Summenanteilerhöhung t 20 1,50 21 t 30 1,00 31 t 0,50 bei beitragspflichtigen Großlebens- beziehungsweise Gruppenkapitalversicherungen von Frauen mit Plan A ein zusätzlicher Todesfallbonus von 15 % der vertraglichen Todesfallsumme gewährt. Bei Tarifen für verbundene Leben kommt die Hälfte dieser Sätze zum Ansatz, falls nur ein Partner eine Frau ist. 1.1 Abrechnungsverband Kapitalversicherungen Grosslebensversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summenanteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Die Wartezeit beträgt bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zwei Jahre, bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung ein Jahr. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen m-, n-tarifen außer V m, VLV (61), n-tarifen mit Versicherungsbeginn vor ,75 Summenanteil bei beitragspflichtigen n-tarifen mit Versicherungsbeginn vor ,75 Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen V m, VLV (61) 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen außer VA, VLV, PVL 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen VA, VLV, PVL 0,00 Zinsanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen, KVT (68), KSP, VLV außer VLV (61), PVL, n-tarifen mit Versicherungsbeginn ab 1942 sowie m-tarifen, KVT und VLV (61) 0,00 % Zinsanteil bei beitragspflichtigen n-tarifen mit Versicherungsbeginn vor ,00 % Zinsanteil bei beitragsfreien Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1942 außer VLA-Tarifen 0,00 % Zinsanteil bei beitragsfreien Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor ,00 % Zinsanteil bei VLA-Tarifen

17 Grosslebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem Die Versicherungen erhalten einen Mindestbonus im Todesfall, der in Prozent der Versicherungssumme bemessen wird. Außerdem werden Bonussummen für den Summenzuwachs, der im Todes- und Erlebensfall geleistet wird, gebildet: ab dem zweiten Versicherungsjahr bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung, ab dem dritten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren bei den A-Tarifen beziehungsweise höchstens 25 Jahren bei den GB-Tarifen, ab dem vierten Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren bei den A-Tarifen beziehungsweise mehr als 25 Jahren bei den GB-Tarifen. Im Todesfall wird mindestens der Mindestbonus gezahlt. Die Bonussummen werden aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil gebildet. Der Summenanteil wird in Promille der tariflichen Versicherungssumme einschließlich des erreichten Summenzuwachses, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen a Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem A-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt die Versicherungsdauer anstelle der Beitragszahlungsdauer. Summenanteil Summenanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen und KVT (68) außer den Tarifen VA, II A T 0,00 Summenanteil bei Tarif VLV 0,00 Summenanteil bei Tarifen VA und PVL 0,00 Summenanteil bei Tarifen II A T 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil bei beitragspflichtigen A-Tarifen, KVT (68), VLV, PVL und beitragsfreien Versicherungen 0,00 %

18 16 Württembergische Lebensversicherung AG b Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem GB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt die Versicherungsdauer anstelle der Beitragszahlungsdauer. Summenanteil GB-Tarife Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil GB-Tarife 0,00 % Grosslebensversicherungen mit Plan A Der Überschussanteil wird in Promille der Versicherungssumme bemessen. Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einem Eintrittsalter unter 20 Jahren und einer Dauer über 40 Jahre ist die Höhe des Überschussanteils auf maximal 54 % des Jahresbeitrags begrenzt. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 Beitragsfreie Versicherungen 0, Kleinlebensversicherungen Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen nach S-, V- und K-Tarifen und bei Tarif II IRK. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Eintritt der Invalidität beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen 0, Versicherungen im Zusammenhang mit den vormaligen Versorgungseinrichtungen der BBBank eg Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige sowie durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 0,00 % 1 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach den Tarifen B I und B II 0,00 1 Der Überschussanteilsatz erhöht sich um 2,00 %, wenn der Beitrag nach Wegfall der Versicherungsteuer weiter einschließlich Versicherungsteuer entrichtet wird.

19 Vermögensbildungsversicherungen a Vermögensbildungsversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summenanteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil 0,00 % b Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem Bezüglich der Art der Überschussbeteiligung gelten die Ausführungen unter Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem b.1 Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem AV-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen Zinsanteil 0,00 % b.2 Vermögensbildungsversicherungen mit Plan D/Bonussystem VB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil Männer Summenanteil bei VB2-Tarifen 0,00 Summenanteil bei VBVLV2-Tarifen 0,00 Summenanteil Frauen Summenanteil bei VB2-Tarifen 0,00 Summenanteil bei VBVLV2-Tarifen 0,00 Zinsanteil 0,00 %

20 18 Württembergische Lebensversicherung AG 1.2 Abrechnungsverband Kapitalversicherungen nach Sondertarifen Gruppenkapitalversicherungen mit Plan C Der Überschussanteil besteht aus einem Summenanteil und einem Zinsanteil. Der Summenanteil wird in Promille der Versicherungssumme, der Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsätze Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen FA I, FA I85 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen FA II, FA IV 0,00 Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen F I 1,90 Summenanteil bei beitragspflichtigen Tarifen F II, F IV 1,90 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen sowie nach Tarif KTP Zinsanteil 0,00 % Gruppenkapitalversicherungen mit Plan D/Bonussystem Bezüglich der Art der Überschussbeteiligung gelten die allgemeinen Ausführungen unter Großlebensversicherungen mit Plan D/Bonussystem. Dabei ist die Bezeichnung GB-Tarife durch die Bezeichnung FB- und SB-Tarife zu ersetzen a Gruppenkapitalversicherungen mit Plan D/Bonussystem FA-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil bei beitragspflichtigen FA-Tarifen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Tarifen einschließlich E VKA Zinsanteil 0,00 %

21 b Gruppenkapitalversicherungen mit Plan D/Bonussystem FB- und SB-Tarife Überschussanteilsätze Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von mehr als 15 Jahren und Eintrittsalter bis 49 Jahre 15,00 % Mindestbonus im Todesfall bei Versicherungen mit Beitragszahlungsdauer von höchstens 15 Jahren oder Eintrittsalter ab 50 Jahre 7,50 % Summenanteil Männer Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Summenanteil Frauen Summenanteil bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 Summenanteil bei beitragsfreien Versicherungen Zinsanteil Zinsanteil bei beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungen 0,00 % Gruppenkapitalversicherungen mit Plan A Der Überschussanteil wird in Prozent des Beitrags bemessen. Dies gilt nicht bei Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlung sowie bei durch Umwandlung beitragsfrei gestellten Versicherungen. In diesen Fällen wird der Überschussanteil in Promille der Versicherungssumme bemessen. Überschussanteilsätze Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % 1 Beitragsfreie Versicherungen 0,00 1 Der Überschussanteilsatz erhöht sich um 2,00 %, wenn der Beitrag nach Wegfall der Versicherungsteuer weiter einschließlich Versicherungsteuer entrichtet wird.

22 20 Württembergische Lebensversicherung AG 1.3 Abrechnungsverband Rentenversicherungen Hinsichtlich der vertragsindividuellen Finanzierungsmittel wird auf die grundsätzlichen Erläuterungen am Anfang dieses Kapitels verwiesen Rentenversicherungen mit Plan C Aufschubzeit Der Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Dies gilt nicht bei laufenden Renten mit technischer Ansammlung, bei denen der Überschussanteil in Prozent der Jahresrente bemessen wird. Überschussanteilsätze L (57)-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das Rentenanpassungsgesetz (RAG) entstanden sind, und beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif LVR 3 0,00 % P (57)-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das RAG entstanden sind 0,25 % P (27)-Tarife sowie L-Tarife, sofern die Versicherungen nicht durch das RAG entstanden sind VLA-Tarife sowie durch das RAG entstandene Renten Rentenversicherungen mit Plan B Aufschubzeit Der Überschussanteil wird in Prozent der Summe der nach dem zweiten Versicherungsjahr eingezahlten überschussberechtigten Beiträge bemessen. Überschussanteilsätze LVR 3-Tarife vor Rentenbeginn 0,00 % Rentenversicherungen nach den LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Aufschubzeit Aufschubzeit: Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Grundüberschussanteil in Prozent der Jahresrente beziehungsweise der Hinterbliebenenrente und einem Zinsanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals. Überschussanteilsätze Grundüberschussanteil beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % Grundüberschussanteil beitragsfreie Versicherungen Zinsanteil 0,00 %

23 Rentenversicherungen Rentenbezugszeit D-Bonusrente Jährliche Steigerung in % der erreichten Gesamtrente bzw. laufender Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ab dem 2. Rentenbezugsjahr Rentenbeginn vor dem Rentenbeginn ab dem (DAV 2004 R-B20) 0,00 % K-Bonusrente nur für LB- bzw. FLB-Tarife Anfangsbonus in % des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals 0,00 % 1.4 Abrechnungsverband Berufsunfähigkeitsversicherungen In der Anwartschaft werden keine laufenden Überschüsse gewährt Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) BUV laufende Rentenleistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Gesamtrente gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,05 % Firmengruppensondertarife FBUV laufende Rentenleistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Gesamtrente gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,05 % 1.5 Abrechnungsverband Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen BUZ vor 1992 Leistungsfälle In der Anwartschaft werden keine laufenden Überschüsse gewährt. Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweils erreichten Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,05 % Bei Leistungsfällen, die nur die Beitragsfreiheit betreffen, werden die entsprechenden Erhöhungsmittel bei Beendigung des Leistungsbezugs gewährt BUZ (92) a Beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Überschussanteilsatz 15,00 %

24 22 Württembergische Lebensversicherung AG b Beitragsfreie Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsatz 0,00 % c Laufende Leistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweiligen Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 % Bei Leistungsfällen, die nur die Beitragsfreiheit betreffen, werden die entsprechenden Erhöhungsmittel bei Beendigung des Leistungsbezugs gewährt. 1.6 Abrechnungsverband Pflegerenten-Zusatzversicherungen (PRZ) PRZ (94) beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrags bemessen. Überschussanteilsatz 0,00 % PRZ (94) beitragsfreie Leistungsanwartschaften Der laufende Überschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsatz 0,00 % PRZ (94) laufende Leistungsfälle Es werden jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhungen in Prozent der jeweiligen Jahresversicherungsleistung gewährt, falls der Rentenbezugsbeginn mindestens zwölf Monate zurückliegt. Überschussanteilsatz 0,00 %

25 23 2 Schlusszahlungen 2.1 Schlusszahlungen bei Großlebenskapitalversicherungen, Vermögensbildungsversicherungen sowie Kapitalversicherungen nach Sondertarifen Bei Versicherungen mit Plan D werden bei Erleben zwei weitere Überschussanteile gewährt. Dabei wird der zweite laufende Überschussanteil bei A- beziehungsweise FA-Tarifen für die nach dem Fälligkeitstag im Jahr 1994 abgelaufene Versicherungsdauer pro rata temporis gewährt. 2.2 Schlusszahlungen bei Rentenversicherungen Tarifgrundlage vor LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Am Ende der Aufschubzeit wird ein weiterer Überschussanteil gewährt. Tarifgrundlage für LB-Tarife beziehungsweise FLB-Tarife Am Ende der Aufschubzeit werden zwei laufende Überschussanteile bei beitragsfreien Versicherungen ein laufender Überschussanteil gewährt. 2.3 Schlusszahlungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und bei Eintritt des Leistungsfalls wird eine Schlusszahlung fällig, falls die Versicherung mehr als drei Jahre bestanden hat. Für jedes nach dem dritten Versicherungsjahr zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Überschussanteilsatz Für Beiträge bis ,00 % Für Beiträge ab ,00 % Firmengruppensondertarife FBUV beitragspflichtige Leistungsanwartschaften Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und bei Eintritt des Leistungsfalls wird eine Schlusszahlung fällig, falls die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat. Für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Überschussanteilsatz 35,00 % Bei Versicherungen mit laufender Beitragsverrechnung statt Schlusszahlung gilt, bezogen auf den überschussberechtigten Jahresbeitrag, der Überschussanteilsatz. 30,00 %

26 24 Württembergische Lebensversicherung AG 2.4 Schlusszahlungen bei Berufsunfähigkeits- und Invaliditäts-Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen mit Tarifgrundlagen vor 1992 Leistungsanwartschaften Bei Eintritt des Versicherungsfalls beziehungsweise bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses und einer abgelaufenen Dauer von mindestens einem Jahr bei beitragsfreien Versicherungen oder drei Jahren bei beitragspflichtigen Versicherungen wird eine Schlusszahlung fällig. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Bei vorzeitiger Auflösung im Stornofall nach den vorgenannten Wartezeiten wird der zum Fälligkeitstag im Jahr 1985 verdiente Schlusszahlungsbetrag zuzüglich 50 % des ab dem Fälligkeitstag im Jahr 1985 verdienten Schlusszahlungsbetrags gewährt. Überschussanteilsätze Für Beiträge bis ,00 % Für Beiträge ab ,00 % Für Frauen mit einem Eintrittsalter bis 40 Jahre wird der deklarierte Prozentsatz ab der Fälligkeit im Jahr 1992 auf 60,00 % festgesetzt. Bei Versicherungen, die vor 1967 abgeschlossen wurden, gelten die ab dem Versicherungsjahr 1967/1968 eingezahlten Beiträge BUZ (92) Leistungsanwartschaften Für Versicherungen in der Leistungsanwartschaft wird bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung, bei Eintritt des Versicherungsfalls beziehungsweise bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Schlussüberschussanteil gewährt. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zum jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Dabei zählen die Wartezeitjahre der Hauptversicherung nicht mit, wenn für die laufende Überschussbeteiligung eine Beitragsverrechnung vereinbart war. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt den Schlussüberschussanteil. Überschussanteilsatz 15,00 % 2.5 Unfall-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach mindestens einjähriger Bestandsdauer wird eine Schlusszahlung fällig. Sie wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals bemessen. Überschussanteilsatz 3,00 %

27 25 3 Schlussüberschussanteile (SÜA) Allgemeine Hinweise zu SÜA bei Kapitalversicherungen In den aufgeführten Bereichen wird bei Tod oder Erleben des Ablauftermins bei Aussteuerversicherungen auch bei Heirat ein Schlussüberschussanteil fällig, sofern die Wartezeit für die laufende Überschussbeteiligung abgelaufen ist. Der Schlussüberschussanteil wird in Promille der Schlussdividendengrundziffer bemessen. Diese Grundziffer hängt progressiv von der vereinbarten Laufzeit und/oder der abgelaufenen Dauer ab. Abweichend von dieser Regelung wird bei Kleinlebensversicherungen nach den S-, V- und K-Tarifen der Schlussüberschussanteil grundsätzlich bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses gewährt. Ferner ist bei diesen Tarifen die Versicherungssumme anstelle der Schlussdividendengrundziffer Maßstab für den Schlussüberschussanteil. Außerdem wird für jedes vollendete Versicherungsjahr 1 ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt (ausgenommen bei Kündigung beitragsfreier Versicherungen), für den die Erlebensfall-Versicherungssumme der Maßstab ist. Bei Kündigung (auch bei Beitragsfreistellung durch Kündigung) wird der Schlussüberschussanteil in reduzierter Höhe fällig. Das Gleiche gilt im Todesfall des Versicherten, falls noch eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren besteht. Schlussdividendengrundziffern 2 Versicherungsdauer in Jahren Versicherungsdauer in Jahren Schlussdividendengrundziffer Schlussdividendengrundziffer Für Versicherungssumme bei Ablauf der Versicherung. 3.1 SÜA Kapitalversicherungen Grosslebensversicherungen mit Plan C Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 1,25 1,25 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung mit Versicherungssummen ab 500 1,25 1,25 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung mit Versicherungssummen unter 500 0,63 1,25 Versicherungen, beitragsfrei durch Kündigung, mit Versicherungssummen ab 500 1,25 Versicherungen, beitragsfrei durch Kündigung, mit Versicherungssummen unter 500 0,63 Versicherungstechnische Dividendenansammlung 1,25 1 Für Versicherungen mit Beginn vor 1985 gilt der Zusatz: ab Fälligkeitstag 1985.

28 26 Württembergische Lebensversicherung AG Grosslebensversicherungen mit Plan A ausser II ni-tarifen Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen 1,50 Beitragsfreie Versicherungen mit Versicherungssummen ab 500 1,50 Beitragsfreie Versicherungen mit Versicherungssummen unter 500 0,75 Versicherungstechnische Dividendenansammlung 1, Kleinlebensversicherungen Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Versicherungen nach S-, V- und K-Tarifen 34,50 Beitragspflichtige sowie durch Eintritt der Invalidität beitragsfreie Versicherungen nach Tarif II IRK 1,50 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif II IRK mit Versicherungssummen ab 500 1,50 Durch Umwandlung beitragsfrei gestellte Versicherungen nach Tarif II IRK mit Versicherungssummen unter 500 0, Versicherungen im Zusammenhang mit den vormaligen Versorgungseinrichtungen der BBBank eg Schlussüberschussanteile SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen nach B-Tarifen 1,50 Beitragsfreie Versicherungen nach B-Tarifen mit Versicherungssummen ab 500 1,50 Beitragsfreie Versicherungen nach B-Tarifen mit Versicherungssummen unter 500 0, Grosslebensversicherungen mit Plan D Gewährt wird der zusätzliche Schlussüberschussanteil. A-Tarife SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 1,50

29 27 GB-Tarife 1 t t t Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0,08 0,14 0,18 1 Zusätzlicher Schlussüberschussanteil abhängig von der Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt der Satz für t 20. Ferner wird bei GB-Tarifen für eine Versicherungsdauer ab elf Jahren ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 20 der Erlebensfallsumme gewährt, sofern die Versicherungen nicht durch Kündigung beitragsfrei gestellt wurden Vermögensbildungsversicherungen SÜA Zusätzliche SÜA Versicherungen mit Plan C Beitragspflichtige Versicherungen 1,25 1,25 Durch Kündigung beitragsfreie Versicherungen 1,25 Beitragspflichtige Versicherungen mit Plan D AV-Tarife 1,50 VB-Tarife mit einer Dauer bis 20 Jahre 0,08 VB-Tarife mit einer Dauer über 20 Jahre und bis 30 Jahre 0,14 VB-Tarife mit einer Dauer über 30 Jahre 0,18 Ferner wird bei beitragspflichtigen VB-Tarifen ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 20 der Versicherungssumme gezahlt. 3.2 SÜA-Kapitalversicherungen nach Sondertarifen Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan C SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen nach F- und FA-Tarifen 1,25 1,25 Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 1,25 1,25 Versicherungen, die durch Kündigung beitragsfrei sind 1, Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan A SÜA Zusätzliche SÜA Versicherungen außer Tarif VKA 1,50 Beitragspflichtige Versicherungen nach Tarif VKA 1,25 VKA EE mit Versicherungssummen ab 500 1,25 VKA EE mit Versicherungssummen unter 500 0,63

30 FB- und SB-Tarife 1 t t t 28 Württembergische Lebensversicherung AG Kapitalversicherungen nach Sondertarifen mit Plan D Gewährt wird der zusätzliche Schlussüberschussanteil. FA-Tarife SÜA Zusätzliche SÜA Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 1,50 Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie nach Ablauf der Beitragszahlung 0,08 0,14 0,18 1 Zusätzlicher Schlussüberschussanteil abhängig von der Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt der Satz für t 20. Ferner wird bei FB- und SB-Tarifen für Versicherungsdauern ab elf Jahren ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 20 der Erlebensfallsumme gewährt, sofern diese Versicherungen nicht durch Kündigung beitragsfrei gestellt wurden. 3.3 SÜA-Rentenversicherungen nach den LB- beziehungsweise FLB-Tarifen Für die vertragsindividuellen Finanzierungsmittel gelten die grundsätzlichen Erläuterungen am Anfang dieses Kapitels. Aufschubzeit: Am Ende der Aufschubzeit werden 0,00 % des Ansammlungsguthabens inklusive der Schlusszahlung gemäß Abschnitt 2.2 Schlusszahlungen bei Rentenversicherungen als Schlussüberschussanteil gewährt.

31 29 4 Risikolebensversicherungen 4.1 Risikolebensversicherungen mit Plan RD Die Überschussbeteiligung wird ab Beginn in Form einer Todesfallbonussumme oder als laufende Beitragsverrechnung gewährt. Der Todesfallbonus wird in Prozent der Versicherungssumme bemessen. Die Beitragsverrechnung wird in Prozent des Beitrags bemessen Risikolebensversicherungen nach R-Tarifen Überschussanteilsätze Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) Männer 80,00 % 45,00 % Frauen 105,00 % 52,50 % Firmengruppensondertarife Männer 85,00 % 47,00 % Frauen 105,00 % 52,50 % Risikolebensversicherungen nach RB- und FRB-Tarifen Überschussanteilsätze Todesfallbonus Beitragsverrechnung Todesfallbonus Beitragsverrechnung Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife) 67,00 % 40,00 % Firmengruppensondertarife 67,00 % 40,00 %

32 30 Württembergische Lebensversicherung AG 4.2 Risikolebensversicherungen ohne Plan RD sowie Risiko- und Familien-Zusatzversicherungen ohne Risiko-Zusatzversicherung durch Steuerwegfall Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird eine Schlusszahlung fällig. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zu dem jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt die Schlusszahlung. Überschussanteilsätze Für Beiträge Bis Fälligkeit 1984 Ab 1985 bis 1990 Ab 1991 Einzeltarife (inklusive rabattierter Einzeltarife sowie Tarif ERF (78)) Männer 33,00 % 48,00 % 50,00 % Frauen 33,00 % 57,00 % 60,00 % Firmengruppensondertarife Männer 33,00 % 50,00 % 53,00 % Frauen 33,00 % 57,00 % 60,00 % Bei Versicherungen, die vor 1967 abgeschlossen wurden, gelten die ab dem Versicherungsjahr 1967/1968 eingezahlten Beiträge. Neubestand Als Neubestand gelten grundsätzlich alle seit dem 1. Januar 1995 abgeschlossenen Verträge. Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 1994 und vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen wurden und bei denen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung die Prämien und Leistungen mit den entsprechenden Alttarifen übereinstimmen, werden mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht in den Bestandsgruppen des Neubestands, sondern in den tarifentsprechenden Abrechnungsverbänden des Altbestands abgerechnet und mit den gleichen Überschussplänen und Überschuss-Sätzen wie diese am Überschuss beteiligt.

33 31 1 Kapitalversicherungen und Risikolebensversicherungen 1.1 Kapitalversicherungen Kapitalbildende Lebensversicherungen (GD-Tarife/VD-Tarife/GE-Tarife/VE-Tarife/ GF-Tarife/VF-Tarife, FD-Tarife, FE-Tarife, FF-Tarife, SD-Tarife, SE-Tarife, SF-Tarife) Wartezeit Zur Bildung von Bonussummen 1 laufender Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2 Weitere Überschussanteile (Vielfaches des laufenden Überschussanteils) bei Ablauf t > 25 3 D-Tarife 0,00 D-Tarife 2 t 25 2 E-Tarife 0,00 E-Tarife 2 EE 1 F-Tarife 0,00 F-Tarife 2 Schlussüberschussanteil bei Ablauf 3 Kapitalbildende Lebensversicherungen D-Tarife E-Tarife F-Tarife Männer/ Paare Frauen Männer/ Paare Frauen Männer/ Paare Frauen a 0,000 0,000 0,068 0,035 0,117 0,076 b für Erlebensfallbonus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 b sonst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sockel s für den Schlussüberschuss n > 10 D-Tarife 0,1 E-Tarife 8,0 F-Tarife 19,0 1 Aus den laufenden Überschussanteilen werden Bonussummen auf den Todes- und Erlebensfall (Erhöhung der vertraglichen Versicherungssumme im Todesund Erlebensfall) oder die G_1-, F_1- und S_1-Tarife ausgenommen, Bonussummen auf den Erlebensfall (Erhöhung der vertraglichen Versicherungssumme im Erlebensfall) gebildet. 2 Überschussberechtigtes Deckungskapital: Deckungskapital zum Ende des vorletzten Versicherungsjahres. Bei Versicherungen mit kurzer Laufzeit werden die Prozentsätze vertragsindividuell festgesetzt. Bei migrierten Verträgen wird als Bezugsgröße das mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital der Versicherung zum Jahrestag 2016 verwendet. 3 Der Schlussüberschussanteil wird gewährt, wenn die Wartezeit für die laufenden Überschussanteile abgelaufen ist und die Versicherung nicht durch Storno beitragsfrei geworden ist. Bei Tod, Abruf, Kündigung nach einer Sperrfrist oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung fällt der Schlussüberschuss in reduzierter Höhe an. Schlussüberschussanteil SÜ = SÜA * n (VS/1 000) + s (VS/1 000) mit Schlussüberschussanteilsatz SÜA = a * t + b, wobei t für die Beitragszahlungsdauer für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (t = 15 für Einmalbeitragsversicherungen), n für die Versicherungsdauer und VS für die Versicherungssumme steht.

34 32 Württembergische Lebensversicherung AG 1.2 Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherung als Hauptversicherung RD-Tarife/FRD-Tarife/RE-Tarife/FRE-Tarife/RF-Tarife/FRF-Tarife Männer/ Paare Frauen Todesfallbonus in % der Versicherungssumme RD-Tarife/FRD-Tarife 54,00 43,00 RE-Tarife/FRE-Tarife 56,00 45,00 RF-Tarife/FRF-Tarife 72,00 56,00 Oder Beitragsverrechnung in % des Jahresbeitrags RD-Tarife/FRD-Tarife 35,00 30,00 RE-Tarife/FRE-Tarife 36,00 31,00 RF-Tarife/FRF-Tarife 42,00 36, Risiko-Zusatzversicherung D-Tarife E-Tarife F-Tarife Todesfallbonus in % der Zusatzversicherungssumme 34,00 35,00 56,00

35 33 2 Rententarife Bei den vertragsindividuellen Finanzierungsmitteln gelten die grundsätzlichen Erläuterungen am Anfang dieses Kapitels. 2.1 Rentenversicherungen und Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen) Aufschubzeit Überschussanteilsätze LD-Tarife FLD-Tarife LE-Tarife FLE-Tarife LF-Tarife FLF-Tarife LG-Tarife FLG-Tarife Wartezeit 1 t > t 25, t = n t < n, t t < n, t < EE Laufender Überschussanteil 2 Grundüberschussanteil in % der Jahresrente 3 bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,00 0,00 0,50 0,00 Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4 0,00 0,00 0,00 0,00 Weitere Überschussanteile (ein Vielfaches vom laufenden Überschussanteil) Beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen nach L_-AP Beitragsfreie Versicherungen Schlussüberschussanteil bei Ablauf (SÜA) 5 in % der Jahresrente 0,01 0,00 1,30 3,80 1 t = Beitragszahlungsdauer, n = Aufschubzeit. 2 Die Überschussanteile werden standardmäßig verzinslich angesammelt. 3 Jahresrente und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente. 4 Überschussberechtigtes Deckungskapital: Deckungskapital zum Ende des vorletzten Versicherungsjahres. Bei Versicherungen mit kurzer Aufschubzeit werden die Prozentsätze vertragsindividuell festgesetzt. 5 Der Schlussüberschussanteil wird gewährt, wenn die Wartezeit für die laufenden Überschussanteile abgelaufen ist und die Versicherung nicht durch Storno beitragsfrei geworden ist. Bei Tod, Kündigung nach einer Sperrfrist oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung fällt der Schlussüberschussanteil in reduzierter Höhe an. SÜ = SÜA * n * f * (Jahresrente/100); wobei n = Aufschubzeit, f = 1 + (65 RBA) * 0,02; wobei RBA = Rentenbeginnalter.

36 34 Württembergische Lebensversicherung AG Rentenbezugszeit D-Bonusrente Jährliche Steigerung in % der erreichten Gesamtrente bzw. laufender Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ab dem 2. Rentenbezugsjahr LD- bzw. FLD-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,00 % LD- bzw. FLD-Tarife mit Rentenbeginn ab (DAV 2004 R-B20) 0,00 % LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,00 % LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn ab (DAV 2004 R-B20) 0,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,15 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab (DAV 2004 R-B20) 0,35 % LG- bzw. FLG-Tarife 0,55 % K-Bonusrente Anfangsbonus in % des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals LD- bzw. FLD-Tarife 0,00 % LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,00 % LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn ab ,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,08 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab ,20 % LG- bzw. FLG-Tarife 0,35 % M-Bonusrente Anfangsbonus in % des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn ab ,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab dem ,08 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn vom bis ,08 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab ,09 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab ,20 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab ,18 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,09 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn ab ,35 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn ab ,34 %

37 35 M-Bonusrente (Fortsetzung) Jährliche Steigerung in % der erreichten Gesamtrente ab dem 2. Rentenbezugsjahr LE- bzw. FLE-Tarife mit Rentenbeginn ab ,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab dem ,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn vom bis ,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab bis zum (DAV 2004 R-B20) 0,19 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab (DAV 2004 R-B20) 0,00 % LF- bzw. FLF-Tarife mit Rentenbeginn ab (DAV 2004 R-B20) 0,04 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn bis zum ,41 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn ab ,00 % LG- bzw. FLG-Tarife mit Rentenbeginn ab ,02 % 2.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen LF_, FLF_, (E)LH_, (E)FLH_, (F)LH_-BASIS, (F)LH_-DIREKT Aufschubzeit Die Versicherungen werden in der Aufschubzeit durch Kosten-, Risiko-, Zins- und Schlussüberschussanteile am Überschuss beteiligt. Die Kostenüberschussanteile werden direkt mit den Kosten verrechnet. Die Zinsüberschussanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt. Bei allen fondsgebundenen Rentenversicherungen Risikoüberschussanteil in % des Risikobeitrags 30,00 Grundüberschussanteil A in % der beitragsbezogenen rechnungsmäßigen Verwaltungskosten 10,00 Grundüberschussanteil B in % der rechnungsmäßigen Fixkosten 10,00 Zusätzlich für (E)LH_, (E)FLH_, (F)LH_-BASIS, (F)LH_-DIREKT Wartezeit für den Zinsüberschussanteil 3 Jahre Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals für die Beitragsgarantie 0,00 Wartezeit für den Schlussüberschussanteil 5 Jahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf (SÜA) 1 0,032 1 Für jedes Jahr der Aufschubzeit wird ein Schlussüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Bei Tod, Übertragung oder Kündigung wird kein Schlussüberschuss gewährt Rentenbezugszeit Bei Verträgen im Rentenbezug wird eine zusätzliche, ebenfalls überschussberechtigte Bonusrente gebildet. Dabei werden die Überschussregeln der Rentenprodukte LEG0, LFG0 beziehungsweise LGG0 zugrunde gelegt (vgl. Rentenversicherungen nach den LE-, LF- beziehungsweise LG-Tarifen).

38 36 Württembergische Lebensversicherung AG 2.3 Rente nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) RK_/FRK_ (Innorent Classic) und RF_/FRF_ (Karenta Innorent) Aufschubzeit Die Versicherungen werden in der Aufschubzeit durch Kosten-, Zins- und Schlussüberschussanteile am Überschuss beteiligt. Die Kostenüberschussanteile werden direkt mit den Kosten verrechnet. Die Zinsüberschussanteile werden je nach Tarif entweder dem Deckungskapital oder dem Fondsguthaben zugeführt. Überschussanteilsätze (F)RKE (F)RFE (F)RKF (F)RKG (F)RKAG (F)RKGU (F)RFF (F)RFG (F)RFBSG (F)RFGU Laufender Überschussanteil Wartezeit Kostenüberschüsse in % des Beitrags 1 0,25 0,25 0,50 0,50 Fixkostenüberschuss pro Monat in 0,50 0,50 0,50 0,50 Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussüberschussanteil bei Ablauf (SÜA) 3 0,013 0,002 0,208 0,032 1 Zahlbeitrag einschließlich der staatlichen Zulagen und der sonstigen Zuzahlungen. 2 Bei den Tarifen RK_ und FRK_ ist dies die Summe aus dem Deckungskapital für die Beitragsgarantie und dem zusätzlichen Deckungskapital, bei den Tarifen RF_ und FRF_ das Deckungskapital für die Beitragsgarantie, jeweils zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres. 3 Für jedes Jahr der Aufschubzeit wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Bei Tod, Übertragung oder Kündigung nach einer Sperrfrist von fünf Kalenderjahren fällt der Schlussüberschussanteil in reduzierter Höhe an Rentenbezugszeit Bei Verträgen in Rentenbezug wird eine zusätzliche, ebenfalls überschussberechtigte Bonusrente gebildet. Dabei werden die Überschussregeln der Rentenprodukte LEG0, LFG0 beziehungsweise LGG0 zugrunde gelegt (vgl. Rentenversicherungen nach den LE-, LF- beziehungsweise LG-Tarifen).

39 37 3 Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerenten-Zusatzversicherungen 3.1 Beitragspflichtige Anwartschaft Wartezeit Verzinsliche Ansammlung BUZ(98), BUZ(00), PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04) Verzinsliche Ansammlung BUZ(01), BUZ(04), EUZ(01), EUZ(04), (F)BUV(98), (F)BE1, (F)BE2, (F)BE3, (F)EE2, (F)EF2 Verzinsliche Ansammlung oder Anlage in Fonds (F)BF3 Beitragsverrechnung Wartezeit wie bei der Hauptversicherung Keine Wartezeit (nachschüssige Zuteilung) Keine Wartezeit (nachschüssige Zuteilung) Keine Wartezeit Leistungsfall-Bonusrente (in % der BUZ-Leistung) BUZ(04) zu den Hauptversicherungen: (F)LGRV3-DIREKT, (F)LH_-BASIS, (F)LH_-DIREKT 33,00 Laufender Überschussanteil (in % des überschussberechtigten Jahresbeitrags) BUZ(01), BUZ(04) mit sonstigen Hauptversicherungen, EUZ(01), EUZ(04), (F)BE3, (F)BF3, (F)EE2, (F)EF2 25,00 PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04) 0,00 Andere Tarife 15,00 Schlussüberschussanteil BUZ(98), BUZ(00), (F)BUV(98), (F)BE1, (F)BE2 1 15,00 BUZ(01), BUZ(04), EUZ(01), EUZ(04), PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04), (F)BE3, (F)BF3, (F)EE2, (F)EF2 1 Für Versicherungen in der Leistungsanwartschaft wird bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung, bei Eintritt des Versicherungsfalls bzw. bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Schlussüberschussanteil gewährt. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zum jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Dabei zählen bei der BUZ(98) beziehungsweise BUZ(00) die Wartezeitjahre der Hauptversicherung nicht mit, wenn für die laufende Überschussbeteiligung eine Beitragsverrechnung vereinbart war. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt den Schlussüberschussanteil.

40 38 Württembergische Lebensversicherung AG 3.2 Beitragsfreie Anwartschaft Wartezeit 1 Jahr Leistungsfall-Bonusrente (in % der BUZ-Leistung) BUZ(04) zu den Hauptversicherungen: LGH3-BASIS, (F)LGRV3-DIREKT, (F)LH_-BASIS, (F)LH_-DIREKT 33,00 Laufender Überschussanteil (in % des überschussberechtigten Deckungskapitals) BUZ(98), (F)BUV(98) 0,00 BUZ(00), BUZ(01), EUZ(01), FBE1, (F)BE2, (F)BE3, EE2 0,00 BUZ(04) mit sonstigen Hauptversicherungen, EUZ(04), (F)BF3, EF2 0,00 PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04) 0,00 Schlussüberschussanteil BUZ(98), BUZ(00), (F)BUV(98), FBE1, (F)BE2 1 15,00 BUZ(01), BUZ(04), EUZ(01), EUZ(04), PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04), (F)BE3, (F)BF3, (F)EE2, (F)EF2 1 Für Versicherungen in der Leistungsanwartschaft wird bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung, bei Eintritt des Versicherungsfalls bzw. bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Schlussüberschussanteil gewährt. Für jedes ab dem Versicherungsbeginn zurückgelegte Versicherungsjahr wird der zum jeweiligen Fälligkeitstag deklarierte Prozentsatz des überschussberechtigten Jahresbeitrags gewährt. Dabei zählen bei der BUZ(98) beziehungsweise BUZ(00) die Wartezeitjahre der Hauptversicherung nicht mit, wenn für die laufende Überschussbeteiligung Beitragsverrechnung vereinbart war. Die Summe dieser Einzelbeträge ergibt den Schlussüberschussanteil. 3.3 Laufende Leistungsfälle Wartezeit Mind. 1 Jahr Jährliche überschussberechtigte Rentenerhöhung in % der jeweiligen Jahresversicherungsleistung BUZ(98), (F)BUV(98) 0,00 BUZ(00), BUZ(01), EUZ(01), FBE1, (F)BE2, (F)BE3, (F)EE2 0,00 BUZ(04), EUZ(04), (F)BF3, (F)EF2 0,30 PRZ(98), PRZ(00), PRZ(04) 0,00 4 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZ) HZ mit einer Basis-Rentenversicherung als Hauptversicherung 4.1 Anwartschaft Leistungsfall-Bonusrente in % der vereinbarten HZ-Rente 56, Leistungsfall Bildung von Bonusrenten gemäß den Rententarifen in der Rentenbezugszeit bei (F)LG-Tarifen.

41 39 Überschussanteilsätze für andere Tarife Für die Zuteilung laufender Überschussanteile im Geschäftsjahr 2016 sind die in der nachstehenden Übersicht dargestellten Überschussanteilsätze festgelegt worden. Die Überschussanteilsätze gelten für Versicherungen, die sich am 31. Dezember 2015 im Bestand befanden. Für Rentenversicherungen während der Rentenzahlung sind die Überschussanteilsätze nur für die Verträge verbindlich, die am 31. Dezember 2015 in Rentenbezug waren beziehungsweise die im Jahr 2016 in Rentenbezug übergehen. Die Schlussüberschussanteilsätze beziehen sich auf Vertragsbeendigungen und Rentenübergänge beziehungsweise Kapitalabfindungen im Jahr Diese Sätze werden jeweils nur für Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Dabei werden auch für zuvor abgelaufene Vertragsjahre die Schlussüberschussanteile jeweils neu festgelegt. Einzelkapitalversicherungen (ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Tarife nach aufsichtsbehördlichen Geschäftsplänen (Altbestand) Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Nachdividende bei Ablauf 0,00 % der Versicherungssumme. Für Versicherungsdauern von weniger als 15 Jahren erfolgt eine Kürzung Schlussüberschussanteil bei Ablauf 0,00 % der Summenerhöhung bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod und Heirat (Tarif H) beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Beitragspflichtige Versicherungen, deren laufende Überschussanteile zur Summenerhöhung verwendet werden, erhalten ab Beginn eine zusätzliche Todesfall-Leistung. Diese ist so bemessen, dass sich zusammen mit der Summenerhöhung mindestens 12 % der Versicherungssumme ergeben. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel zur Finanzierung der Todesfallzusatzleistung sowie zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) verwendet. Auf Wunsch können die Überschussanteile auch verzinslich angesammelt, bar ausgezahlt oder mit dem Beitrag verrechnet werden.

42 40 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 1995 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Erlebensfallbonus 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Nachdividende bei Ablauf 0,00 % der Versicherungssumme. Für Versicherungsdauern von weniger als 15 Jahren erfolgt eine Kürzung Schlussüberschussanteil bei Ablauf 0,00 % der Summenerhöhung bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod und Heirat (Tarif H) beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital der um ein halbes Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Mittelwert aus den Deckungskapitalen zu den Jahrestagen 2015 und 2016 der Versicherung, der überschussberechtigte Beitrag der mit maximalem Summenrabatt gerechnete Beitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Beitragspflichtige Versicherungen, deren laufende Überschussanteile zur Summenerhöhung verwendet werden, erhalten ab Beginn eine zusätzliche Todesfall-Leistung. Diese ist so bemessen, dass sich zusammen mit der Summenerhöhung mindestens 10 % der Versicherungssumme ergeben. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel zur Finanzierung der Todesfallzusatzleistung sowie zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet. Auf Wunsch können die Überschussanteile auch verzinslich angesammelt, bar ausgezahlt oder mit dem Beitrag verrechnet werden.

43 41 Tarifgeneration 2000 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Erlebensfallbonus 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,01 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf Beitragspflichtige Versicherungen 0,03 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebens fallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der Beitragszahlungsdauer) Beitragsfreie Versicherungen 0,02 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebens fallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der beitragsfreien Zeit) 1 Bei Tod und Heirat (Tarif H) beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschuss guthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

44 42 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2004 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Erlebensfallbonus 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,22 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf 0,79 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebensfallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 1 Bei Tod und Heirat (Tarif H) beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschuss guthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

45 43 Tarifgeneration 2007 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Erlebensfallbonus 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,14 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf 0,41 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebensfallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschuss guthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

46 44 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2008 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussbezugsgröße 1 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebensfallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung.

47 45 Tarifgeneration 2012 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussbezugsgröße 1 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebensfallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung.

48 46 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2013 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 2 Schlussüberschussbezugsgröße 1 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 bei Ablauf 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals der Summenerhöhung bzw. des erreichten Erlebensfallbonus bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel verzinslich angesammelt. Auf Wunsch können die laufenden Überschussanteile auch zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet oder mit dem Beitrag verrechnet werden. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung.

49 47 Tarifgeneration 2016 Jährliche Überschussanteile Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag Zinsüberschussanteil in den ersten 4 Jahren 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1,85 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Zinsüberschussanteil ab dem 5. Jahr 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,60 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr 1,70 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,70 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,85 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,85 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Einmalbeitrag 0,10 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,10 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 0,10 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,10 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Risikoüberschussanteil 15,00 % des Risikobeitrags 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. Ergänzend wird ein Überschussanteil in Höhe von 3,20 % der widerruflichen Überschussanteile zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres deklariert. Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile auf widerrufliche und unwiderrufliche Überschüsse werden zusätzliche Parameter festgelegt. Zunächst wird der Anteil der jährlichen Überschüsse festgesetzt, der den widerruflichen Überschüssen, d. h. dem Überschussfonds, zugeordnet wird. In den ersten vier Vertragsjahren werden 90 % der jährlichen Überschüsse widerruflich dem Überschussfonds zugeordnet. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestimmt sich die Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen im Überschussfonds in Prozent des Vorjahresstands des Überschussfonds. Abhängig vom Tarif werden die Prozentsätze wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgesetzt.

50 48 Württembergische Lebensversicherung AG Aufteilungssätze für die Überschussaufteilung Einmalbeitrag 5. bis 15. Versicherungsjahr 7,20 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 10,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 26. bis 30. Versicherungsjahr 8,10 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 31. Versicherungsjahr 5,40 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 5. bis 15. Versicherungsjahr 13,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 3,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 26. bis 30. Versicherungsjahr 12,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 31. Versicherungsjahr 8,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Von den jährlichen Überschussanteilen wird der durch die oben genannte Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen festgelegte Anteil dem Überschussfonds zugeordnet. Maximal werden jedoch 90 % der jährlichen Überschussanteile dem Überschussfonds zugeordnet. Der verbleibende Anteil der jährlichen Überschüsse wird den unwiderruflichen Überschüssen gutgeschrieben. Der Überschussfondsanteilsatz beträgt 100 %. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Ansammlungsbonus das um ein Jahr mit dem Rechnungszins des Ansammlungsbonus abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016.

51 49 Vermögensbildungs-Einzelversicherungen Tarife nach aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplänen (Altbestand) Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Nachdividende bei Ablauf 0,00 % der Versicherungssumme. Für Versicherungsdauern von weniger als 15 Jahren erfolgt eine Kürzung Schlussüberschussanteil bei Ablauf 0,00 % der Summenerhöhung bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Beitragspflichtige Versicherungen, deren laufende Überschussanteile zur Summenerhöhung verwendet werden, erhalten ab Beginn eine zusätzliche Todesfall-Leistung. Diese ist so bemessen, dass sich zusammen mit der Summenerhöhung mindestens 12,00 % der Versicherungssumme ergeben. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel zur Finanzierung der Todesfallzusatzleistung sowie zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) verwendet. Auf Wunsch können die Überschussanteile auch verzinslich angesammelt werden.

52 50 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 1995 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Nachdividende bei Ablauf 0,00 % der Versicherungssumme. Für Versicherungsdauern von weniger als 15 Jahren erfolgt eine Kürzung Schlussüberschussanteil bei Ablauf 0,00 % der Summenerhöhung bzw. des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital der um ein halbes Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Mittelwert aus den Deckungskapitalen zu den Jahrestagen 2015 und 2016 der Versicherung, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Beitragspflichtige Versicherungen, deren laufende Überschussanteile zur Summenerhöhung verwendet werden, erhalten ab Beginn eine zusätzliche Todesfall-Leistung. Diese ist so bemessen, dass sich zusammen mit der Summenerhöhung mindestens 10,00 % der Versicherungssumme ergeben. Die laufenden Überschussanteile werden in der Regel zur Finanzierung der Todesfallzusatzleistung sowie zur dauernden Erhöhung der Versicherungsleistung (Summenerhöhung) beziehungsweise der Erlebensfall-Leistung (Erlebensfallbonus) verwendet. Auf Wunsch können die Überschussanteile auch verzinslich angesammelt werden.

53 51 Tarifgeneration 2000 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,01 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf Beitragspflichtige Versicherungen 0,03 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der Beitragszahlungsdauer) Beitragsfreie Versicherungen 0,02 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der Beitragszahlungsdauer) 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres. Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

54 52 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2004 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,22 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf 0,79 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

55 53 Tarifgeneration 2007 Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Beitragsfreie Versicherungen 35,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Ablauf 0,14 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Ablauf 0,41 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

56 54 Württembergische Lebensversicherung AG Risiko-Einzelversicherungen und Risiko-Zusatzversicherungen Tarife nach aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplänen (Altbestand) Todesfallzusatzleistung 90,00 % der aktuellen Todesfallsumme Soweit die Überschussanteile zur verzinslichen Ansammlung verwendet werden, beträgt der laufende Überschussanteil 40,00 % des überschussberechtigten Beitrags Tarifgeneration 1995 Todesfallzusatzleistung 70,00 % der aktuellen Todesfallsumme Tarifgeneration 2000 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 70,00 % der Todesfallsumme Tarifgeneration 2004 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 70,00 % der Todesfallsumme

57 55 Tarifgeneration 2007 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 70,00 % der Todesfallsumme Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge (abzüglich Stückkosten) auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer, zuzüglich Stückkosten. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt. Tarifgeneration 2008 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 41,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 70,00 % der Todesfallsumme Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge (abzüglich Stückkosten) auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer, zuzüglich Stückkosten. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

58 56 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2010 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 25,00 % der Todesfallsumme Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge (abzüglich Stückkosten) auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer, zuzüglich Stückkosten. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt. Tarifgeneration 2012 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 25,00 % der Todesfallsumme Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge (abzüglich Stückkosten) auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer, zuzüglich Stückkosten. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

59 57 Tarifgeneration 2013 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 22,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 22,00 % des überschussberechtigten Beitrags Todesfallzusatzleistung Beitragsfreie Versicherungen nach Mahn- und Kündigungsverfahren 28,00 % der Todesfallsumme Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge (abzüglich Stückkosten) auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer, zuzüglich Stückkosten. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt. Tarifgeneration 2016 Laufende Überschussanteile Laufender Überschussanteil bei Beitragsverrechnung Beitragspflichtige Versicherungen 36,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 56,00 % der garantierten Todesfall-Leistung Laufender Überschussanteil bei Todesfallbonus 56,00 % der garantierten Todesfall-Leistung Hierbei ist: der überschussberechtigte Beitrag der Betrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer. Restschuldversicherungen Todesfallzusatzleistung 10,00 % der Anfangsversicherungssumme Die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht überschussberechtigt.

60 58 Württembergische Lebensversicherung AG Fondsgebundene Lebensversicherungen FLIP, Kid s Best, FLV-OG 1 Tarifgenerationen vor 2004 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil Neuzugänge bis einschließlich ,00 % des monatlichen Risikobeitrags Neuzugänge ab ,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen FLIP ab dem 2. Versicherungsjahr 2,00 % des monatlichen Beitrags Kid s Best ab Beginn 1,50 % des monatlichen Beitrags zzgl. eines Drittels der Amortisationskosten FLV-OG ab Beginn 1,75 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen Neuzugänge bis einschließlich ,50 monatlich Neuzugänge ab 1998 FLIP ab dem 2. Versicherungsjahr 10,00 % der Kosten (monatlich) Kid s Best 20,00 % der Stückkosten FLV-OG ab Beginn 10,00 % der Stückkosten 1 FLV1, FLV2: keine Überschussbeteiligung. FLIP Tarifgeneration 2004 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen ab dem 2. Versicherungsjahr 2,00 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen ab dem 2. Versicherungsjahr 10,00 % der Kosten (monatlich) FLIP Tarifgeneration 2005 Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen ab dem 2. Versicherungsjahr 2,00 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen ab dem 2. Versicherungsjahr 10,00 % der Kosten (monatlich)

61 59 Renten-Einzelversicherungen und Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel bei Rentenversicherungen Erfreulicherweise ist die Lebenserwartung in Deutschland in den letzten zehn Jahren weiter angestiegen und zwar noch schneller als erwartet. Dieser Trend setzt sich laut aktuellen Untersuchungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) fort. Dies führt dazu, dass die gleiche garantierte Rente künftig länger an unsere Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Für schon bestehende oder vereinbarte garantier te Renten haben die betroffenen Versicherungen (Tarifgenerationen vor 7/2004) zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Rente bereits im Geschäftsjahr 2004 unter Bezug auf die Rententafel DAV 2004 R zusätzliche Mittel erhalten, die dann ab dem Rentenbeginn für die verlängerten Renten zahlungen verwendet werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel wird das Kollektiv der Rentenversicherungen herangezogen. Dadurch entfallen die laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschuss der anwartschaftlichen Rentenversicherungen sowie der Rentenbeginne ab dem 1. Januar 2006 in dem für die Finanzierung notwendigen Umfang. Gleichzeitig definieren die folgenden Tabellen die Mittel, die soweit notwendig für die vertragsindividuelle Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel verwendet werden. Diese Regelungen der vertragsindividuellen Finanzierung der zusätzlichen Deckungsmittel betreffen alle Tarifgenerationen bis einschließlich 7/2004. Bei Beendigung der Versicherung vor dem Rentenbezug werden die zusätzlichen Deckungsmittel in dem Maße herausgegeben, in dem sie als Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Dadurch ist gewährleistet, dass die Leistungen bei Tod, Rückkauf oder Ausübung des Kapitalwahlrechts durch diese Maßnahme unberührt bleiben.

62 60 Württembergische Lebensversicherung AG Tarife nach aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplänen (Altbestand) Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss (Nachdividende) 0,00 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung bei Rentenübergang bzw. der Kapitalabfindung. Für Aufschubzeiten von weniger als 12 Jahren erfolgt eine Kürzung Laufende Renten Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung Versicherungen nach Frauentarifen mit Rentenbeginn im Jahr 1991 oder früher 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Sonstige Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Barauszahlung Es wird der Barwert der oben genannten jährlichen Rentenerhöhung ausgezahlt. 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels.

63 61 Tarifgeneration 1996 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss (Nachdividende) 0,00 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung bei Rentenübergang bzw. der Kapitalabfindung. Für Aufschubzeiten von weniger als 20 Jahren erfolgt eine Kürzung Laufende Renten Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem und vor dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Barauszahlung Es wird der Barwert der oben genannten jährlichen Rentenerhöhung ausgezahlt. 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital der um ein halbes Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Mittelwert aus den Deckungskapitalen zu den Jahrestagen 2015 und 2016 der Versicherung, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag.

64 62 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 1997 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss (Nachdividende) 0,00 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung bei Rentenübergang bzw. der Kapitalabfindung. Für Aufschubzeiten von weniger als 30 Jahren erfolgt eine Kürzung Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten und ohne Rabatt gerechnete Jahresbeitrag.

65 63 Tarifgeneration 2000 Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss (Nachdividende) 0,16 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung bei Rentenübergang bzw. der Kapitalabfindung bei Aufschubzeiten bis 30 Jahre Steigerung dieses %-Satzes um 0,006 % je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit bis zu einer Aufschubzeit von 39 Jahren. Für Aufschubzeiten von weniger als 30 Jahren erfolgt eine Kürzung Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag.

66 64 Württembergische Lebensversicherung AG Riester-Rente Tarif RR Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 2 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,01 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang Beitragspflichtige Versicherungen 0,03 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der Beitragszahlungsdauer) Beitragsfreie Versicherungen 0,02 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr während der beitragsfreien Zeit) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 des Verwendungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Verrentungskapital das überschuss berechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft.

67 65 Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr. Riester-Rente Tarif ARR (Direktversicherungen) Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des Einmalbeitrags Schlussüberschuss (Nachdividende) 0,16 % des Deckungskapitals der Hauptversicherung bei Rentenübergang bei Aufschubzeiten bis 30 Jahre Steigerung dieses %-Satzes um 0,006 % je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit bis zu einer Aufschubzeit von 39 Jahren. Für Aufschubzeiten von weniger als 30 Jahren erfolgt eine Kürzung Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das Verrentungskapital das überschuss berechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft.

68 66 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2004 (bis 7/2004) Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 2 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,22 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,82 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,80 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 2,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,80 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 2,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,15 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,35 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,35 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag.

69 67 Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr. Riester-Rente Tarif RR (bis 7/2004) Vertragsindividuelle Finanzierungsmittel 1 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 2 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,20 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,75 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung vor dem ,80 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 2,00 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung Beginn der Rentenzahlung vor dem ,15 % der im Vorjahr erreichten Rente Beginn der Rentenzahlung ab dem für auf DAV 2004 R umgestellte Versicherungen 0,35 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Unter Beachtung des Hinweistextes am Anfang dieses Kapitels. 2 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Verträge mit steigender Erhöhungsrente, die zum Zeitpunkt des Rentenübergangs die notwendigen zusätzlichen Deckungsmittel noch nicht finanziert haben, erhalten ab dem Zeitpunkt der vollen Finanzierung 0,00 der möglichen Kapitalabfindung und 0,35 % der im Vorjahr erreichten Rente. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, das Verrentungskapital das überschuss berechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft.

70 68 Württembergische Lebensversicherung AG Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr. Tarifgeneration 2004 (ab 7/2004) Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,22 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,82 % des verzinslich angesammelten Überschussgut habens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 0,55 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

71 69 Riester-Rente Tarif RR (ab 7/2004) Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,20 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,75 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 0,55 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Verrentungskapital das überschuss berechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

72 70 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2005 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,22 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,82 % des verzinslich angesammelten Überschussgut habens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 0,55 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr. Ist eine Todesfall-Leistung (Tarif TFL) mitversichert, so ist diese entsprechend den Einzelkapitalversicherungen der Tarifgeneration 2005 überschussberechtigt.

73 71 Tarifgeneration 2006 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,20 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,75 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 3,50 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 0,55 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Verrentungskapital das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

74 72 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2007 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,19 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,57 % des verzinslich angesammelten Überschussgut habens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 1,10 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente bei Zeitrente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr. Ist eine Todesfall-Leistung (Tarif TFL) mitversichert, so ist diese entsprechend den Einzelkapitalversicherungen der Tarifgeneration 2007 überschussberechtigt.

75 73 Tarifgeneration 2007 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,18 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,53 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 1,10 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod beziehungsweise bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Verrentungskapital das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Für die Berechnung des Schlussüberschussanteils 2 gilt jeweils der Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr.

76 74 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2008 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussgut habens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 1,10 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente bei Zeitrente 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung. Ist eine Todesfall-Leistung (Tarif TFL) mitversichert, so ist diese entsprechend den Einzelkapitalversicherungen der Tarifgeneration 2008 überschussberechtigt.

77 75 Tarifgeneration 2008 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) Beginn der Rentenzahlung 6,60 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 1,10 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das Verrentungskapital das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung.

78 76 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2010 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag Zinsüberschussanteil in den ersten 3 Jahren 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 4. Jahr 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschuss 1 Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung in den ersten 5 Jahren 0,41 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 1 ab dem 6. Jahr 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 1 ab dem 16. Jahr 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung in den ersten 5 Jahren 0,41 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Schlussüberschussanteil 2 ab dem 6. Jahr 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Schlussüberschussanteil 2 ab dem 16. Jahr 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 6,60 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 6,60 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 1,10 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig.

79 77 Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das Verrentungskapital das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung. Ist eine Todesfall-Leistung (Tarif TFL) mitversichert, so ist diese entsprechend den Einzelkapitalversicherungen der Tarifgeneration 2010 überschussberechtigt.

80 78 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2012 Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag Zinsüberschussanteil in den ersten 3 Jahren 0,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Einmaleinlagen ab dem 4. Jahr 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,75 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 1 Einmalbeitrag Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung in den ersten 5 Jahren Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung ab dem 6. Jahr Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung ab dem 16. Jahr Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung in den ersten 5 Jahren Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung ab dem 6. Jahr Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung ab dem 16. Jahr 0,40 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,40 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang bzw. Kapitalabfindung 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 9,90 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 9,90 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Jährliche Rentenerhöhung 1,70 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente bei Zeitrente 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig.

81 79 Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung. Ist eine Todesfall-Leistung (Tarif TFL) mitversichert, so ist diese entsprechend den Einzelkapitalversicherungen der Tarifgeneration 2012 überschussberechtigt.

82 80 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2012 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags bei Eigenbeiträgen ab Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % Schlussüberschuss 1 0,00 % des Eigenbeitrags bei Eigenbeiträgen unter Schlussüberschussanteil 1 bei Rentenübergang 0,35 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Schlussüberschussanteil 2 bei Rentenübergang 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 9,90 des Verrentungskapitals Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 1,70 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Bei Tod wird der Schlussüberschuss in voller Höhe und bei vorzeitiger Vertragsauflösung anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das Verrentungskapital das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Der Anteilsatz an den Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 beträgt jeweils 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgrößen 1 und 2 des Vorjahres. Die Schlussüberschussbezugsgröße 2 bezieht sich auf den Stand des Überschussguthabens vor Zuteilung.

83 81 Tarifgeneration 2013 Rentenanwartschaften Jährliche Überschussanteile Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag Zinsüberschussanteil in den ersten 3 Jahren 0,15 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Zinsüberschussanteil ab dem 4. Jahr 1,42 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Zinsüberschussanteil ab dem 6. Jahr 1,79 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 1,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 1,75 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zusätzlicher Risikoüberschuss bei Tarif ART(E) 20,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. Ergänzend wird ein Überschussanteil in Höhe von 3,20 % der widerruflichen Überschussanteile zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres deklariert. Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile auf widerrufliche und unwiderrufliche Überschüsse werden zusätzliche Parameter festgelegt. Zunächst wird der Anteil der jährlichen Überschüsse festgesetzt, der den widerruflichen Überschüssen, d. h. dem Überschussfonds, zugeordnet wird. In den ersten vier Vertragsjahren werden 95 % der jährlichen Überschüsse widerruflich dem Überschussfonds zugeordnet. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestimmt sich die Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen im Überschussfonds in Prozent des Vorjahresstands des Überschussfonds. Abhängig vom Tarif werden die Prozentsätze wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgesetzt.

84 82 Württembergische Lebensversicherung AG Aufteilungssätze für die Überschussaufteilung Einmalbeitrag 5. bis 12. Versicherungsjahr 22,30 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 13. bis 25. Versicherungsjahr 4,30 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen nach Tarif ART 5. bis 15. Versicherungsjahr 18,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 8,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 11,30 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 5. bis 15. Versicherungsjahr 21,40 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 10,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 11,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Von den jährlichen Überschussanteilen wird der durch die oben genannte Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen festgelegte Anteil dem Überschussfonds zugeordnet. Maximal werden jedoch 95 % der jährlichen Überschussanteile dem Überschussfonds zugeordnet. Der verbleibende Anteil der jährlichen Überschüsse wird den unwiderruflichen Überschüssen gutgeschrieben. Der Überschussfondsanteilsatz beträgt 100 %. Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 1 9,90 der möglichen Kapitalabfindung bzw. des Deckungskapitals bei Vertragsbeginn bei Sofortrenten Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 9,90 der möglichen Kapitalabfindung bzw. des Deckungskapitals bei Vertragsbeginn bei Sofortrenten Jährliche Rentenerhöhung 1,70 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente bei Zeitrente 1 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr.

85 83 Tarifgeneration 2013 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Rentenanwartschaften Zinsüberschussanteil 1,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 0,35 % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags bei Eigenbeiträgen ab Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 0,00 % des Eigenbeitrags bei Eigenbeiträgen unter Ergänzend wird ein Überschussanteil in Höhe von 3,20 % der widerruflichen Überschussanteile zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres deklariert. Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile auf widerrufliche und unwiderrufliche Überschüsse werden zusätzliche Parameter festgelegt. Zunächst wird der Anteil der jährlichen Überschüsse festgesetzt, der den widerruflichen Überschüssen, d. h. dem Überschussfonds, zugeordnet wird. In den ersten vier Vertragsjahren werden 95 % der jährlichen Überschüsse widerruflich dem Überschussfonds zugeordnet. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestimmt sich die Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen im Überschussfonds in Prozent des Vorjahresstands des Überschussfonds. Abhängig vom Tarif werden die Prozentsätze wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgesetzt. Aufteilungssätze für die Überschussaufteilung Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 5. bis 15. Versicherungsjahr 21,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 6,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 10,30 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Von den jährlichen Überschussanteilen wird der durch die oben genannte Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen festgelegte Anteil dem Überschussfonds zugeordnet. Maximal werden jedoch 95 % der jährlichen Überschussanteile dem Überschussfonds zugeordnet. Der verbleibende Anteil der jährlichen Überschüsse wird den unwiderruflichen Überschüssen gutgeschrieben. Der Überschussfondsanteilsatz beträgt 100 %. Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 1 9,90 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 1,70 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen.

86 84 Württembergische Lebensversicherung AG Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Eigenbeitrag. Tarifgeneration 2015 Rentenanwartschaften Jährliche Überschussanteile Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag mit Antragsdatum vor dem Zinsüberschussanteil in den ersten 5 Jahren Zinsüberschussanteil ab dem 6. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 0,81 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1,96 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,37 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,52 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,91 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,06 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,00 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem Zinsüberschussanteil in den ersten 5 Jahren Zinsüberschussanteil ab dem 6. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,32 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,47 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 2,27 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,42 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 2,27 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,42 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,00 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem Zinsüberschussanteil in den ersten 4 Jahren Zinsüberschussanteil ab dem 5. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,00 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,75 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,70 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,85 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,00 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,00 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus

87 85 Extra-Überschussanteil für Versicherungen nach den Tarifen ARX und ARXE 0,25 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,25 % des überschussberechtigten Kapitalbonus Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Einmalbeitrag 0,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,30 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 0,20 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 0,20 % des überschussberechtigten Ansammlungs- bzw. Kapitalbonus Risikoüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zusätzlicher Risikoüberschuss bei Tarif ART(E) 20,00 % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. Ergänzend wird ein Überschussanteil in Höhe von 3,20 % der widerruflichen Überschussanteile zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres deklariert. Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile auf widerrufliche und unwiderrufliche Überschüsse werden zusätzliche Parameter festgelegt. Zunächst wird der Anteil der jährlichen Überschüsse festgesetzt, der den widerruflichen Überschüssen, d. h. dem Überschussfonds, zugeordnet wird. In den ersten vier Vertragsjahren werden bei Verträgen nach dem Tarif ARXE 95 % und sonst 90 % der jährlichen Überschüsse widerruflich dem Überschussfonds zugeordnet. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestimmt sich die Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen im Überschussfonds in Prozent des Vorjahresstands des Überschussfonds. Abhängig vom Tarif werden die Prozentsätze wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgesetzt.

88 86 Württembergische Lebensversicherung AG Aufteilungssätze für die Überschussaufteilung Einmalbeitrag mit Antragsdatum vor dem nach Tarif ARE oder ARTE 5. bis 15. Versicherungsjahr 14,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 3,40 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem nach Tarif ARE oder ARTE 5. bis 15. Versicherungsjahr 10,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 2,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem nach Tarif ARE oder ARTE 5. bis 15. Versicherungsjahr 12,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 4,30 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Einmalbeitrag mit Antragsdatum vor dem nach Tarif ARXE 5. bis 15. Versicherungsjahr 14,10 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 4,90 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,10 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem nach Tarif ARXE 5. bis 15. Versicherungsjahr 11,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 4,20 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem nach Tarif ARXE 5. bis 15. Versicherungsjahr 13,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 5,70 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 6,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen nach Tarif ART 5. bis 15. Versicherungsjahr 17,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 6,40 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 11,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen nach Tarif ARX 5. bis 15. Versicherungsjahr 21,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 9,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 10,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 5. bis 15. Versicherungsjahr 20,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 6,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 10,50 % des Vorjahresstands des Überschussfonds

89 87 Von den jährlichen Überschussanteilen wird der durch die oben genannte Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen festgelegte Anteil dem Überschussfonds zugeordnet. Maximal werden jedoch bei Verträgen nach dem Tarif ARXE 95 % und sonst 90 % der jährlichen Überschussanteile dem Überschussfonds zugeordnet. Der verbleibende Anteil der jährlichen Überschüsse wird den unwiderruflichen Überschüssen gutgeschrieben. Der Überschussfondsanteilsatz beträgt 100 %. Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 1 12,00 der möglichen Kapitalabfindung bzw. des Deckungskapitals bei Vertragsbeginn bei Sofortrenten Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 der möglichen Kapitalabfindung bzw. des Deckungskapitals bei Vertragsbeginn bei Sofortrenten Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1,80 % der im Vorjahr erreichten Rente bei Zeitrente 1 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der ohne Stückkosten gerechnete Jahresbeitrag, der überschussberechtigte Ansammlungsbonus das um ein Jahr mit dem Rechnungszins des Ansammlungsbonus abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag 2016 der Versicherung, der überschussberechtigte Kapitalbonus das um ein Jahr mit dem Rechnungszins des Kapitalbonus abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Risikobeitrag der Risikobeitrag für das Versicherungsjahr. Tarifgeneration 2015 Riester-Rente Tarif RR nach Unisex-Tarifen Jährliche Überschussanteile Zinsüberschussanteil 1,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2,90 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus Kostenüberschussanteil nach Ablauf der 0,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Wartezeit 1 0,30 % des überschussberechtigten Ansammlungsbonus 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen.

90 88 Württembergische Lebensversicherung AG Ergänzend wird ein Überschussanteil in Höhe von 3,20 % der widerruflichen Überschussanteile zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres deklariert. Für die Aufteilung der jährlichen Überschussanteile auf widerrufliche und unwiderrufliche Überschüsse werden zusätzliche Parameter festgelegt. Zunächst wird der Anteil der jährlichen Überschüsse festgesetzt, der den widerruflichen Überschüssen, d. h. dem Überschussfonds, zugeordnet wird. In den ersten vier Vertragsjahren werden 90 % der jährlichen Überschüsse widerruflich dem Überschussfonds zugeordnet. Ab dem fünften Versicherungsjahr bestimmt sich die Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen im Überschussfonds in Prozent des Vorjahresstands des Überschussfonds. Abhängig vom Tarif werden die Prozentsätze wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgesetzt. Aufteilungssätze für die Überschussaufteilung Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 5. bis 15. Versicherungsjahr 20,00 % des Vorjahresstands des Überschussfonds 16. bis 25. Versicherungsjahr 4,80 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Ab dem 26. Versicherungsjahr 9,20 % des Vorjahresstands des Überschussfonds Von den jährlichen Überschussanteilen wird der durch die oben genannte Zuordnung zu den widerruflichen Überschüssen festgelegte Anteil dem Überschussfonds zugeordnet. Maximal werden jedoch 90 % der jährlichen Überschussanteile dem Überschussfonds zugeordnet. Der verbleibende Anteil der jährlichen Überschüsse wird den unwiderruflichen Überschüssen gutgeschrieben. Der Überschussfondsanteilsatz beträgt 100 %. Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 1 12,00 der Einmaleinlage bzw. der möglichen Kapitalabfindung Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente bei lebenslanger Leibrente 1 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Ansammlungsbonus das um ein Jahr mit dem Rechnungszins des Ansammlungsbonus abgezinste Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016.

91 89 Fondsgebundene Rentenversicherungen Tarifgeneration 2000 FLIR, FLIR Plus Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil (nur bei FLIR Plus) 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 10,00 % der Kosten (monatlich) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. Riester-Rente Tarif FRR Rentenanwartschaften Laufender Überschuss Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der Kosten (monatlich) Schlussüberschuss 0,01 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens.

92 90 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2004 FLIR, FLIR Plus, FLIR Garant Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil (nur bei FLIR Plus und FLIR Garant) 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil FLIR und FLIR Plus nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 10,00 % der Kosten (monatlich) Kostenüberschussanteil FLIR Garant (Tarife FRGS und FRGST) nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter Kostenüberschussanteil FLIR Garant (Versicherungen nach Gruppenspezialtarifen oder Kollektivtarifen) nach Ablauf der Wartezeit 1 0,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter ,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Zinsüberschussanteil (nur bei FLIR Garant) 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschuss (nur bei FLIR Garant) 0,00 % des garantierten Deckungskapitals bei Rentenübergang bei Aufschubzeiten unter 5 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit 0,15 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von 5 bis 29 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit 0,21 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von 30 bis 40 Jahren Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen.

93 91 Riester-Rente Tarif FRR Rentenanwartschaften Laufender Überschuss Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der Kosten (monatlich) Schlussüberschuss 0,25 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens.

94 92 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2005 FLIR, FLIR Plus, FLIR Garant Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil (nur bei FLIR Plus und FLIR Garant) 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil FLIR und FLIR Plus nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des monatlichen Beitrags Beitragsfreie Versicherungen 10,00 % der Kosten (monatlich) Kostenüberschussanteil FLIR Garant (Tarife FRGS und FRGST) nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter Kostenüberschussanteil FLIR Garant (Versicherungen nach Gruppenspezialtarifen oder Kollektivtarifen) nach Ablauf der Wartezeit 1 0,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Beitragspflichtige Versicherungen 0,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter ,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Zinsüberschussanteil (nur bei FLIR Garant) 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschuss (nur bei FLIR Garant) 0,00 % des garantierten Deckungskapitals bei Rentenübergang bei Aufschubzeiten unter 5 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit 0,15 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von 5 bis 29 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit 0,21 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von 30 bis 40 Jahren Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen.

95 93 Riester-Rente Tarif FRR Rentenanwartschaften Laufender Überschuss Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der Kosten (monatlich) Schlussüberschuss 0,25 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens.

96 94 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2007 FLIR Plus, FLIR Garant, BasisRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil FLIR Plus nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des monatlichen Beitrags Kostenüberschussanteil FLIR Garant, BasisRente (Tarif FRGS, FRGST, FBR, FBRT) nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,75 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter Kostenüberschussanteil FLIR Garant, BasisRente (Versicherungen nach Gruppenspezialtarifen oder Kollektivtarifen) nach Ablauf der Wartezeit 1 1,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Beitragspflichtige Versicherungen 0,75 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter ,00 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,50 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Zinsüberschussanteil (nur bei FLIR Garant, BasisRente) 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschuss (nur bei FLIR Garant, BasisRente) 0,00 % des garantierten Deckungskapitals bei Rentenübergang bei Aufschubzeiten unter 5 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit Einmaleinlagen 0,27 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von Übrige Versicherungen 0,13 % 5 bis 29 Jahren Steigerung je Jahr zusätzlicher Aufschubzeit 0,22 % des garantierten Deckungskapitals bei Renten übergang bei Aufschubzeiten von 30 bis 40 Jahren Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen.

97 95 Riester-Rente Tarif FRR Rentenanwartschaften Laufender Überschuss Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der Kosten (monatlich) Schlussüberschuss 0,18 % des schlussüberschussberechtigten Deckungskapitals (für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr) Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das schlussüberschussberechtigte Deckungskapital das jeweils um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital am Ende jedes zurückgelegten Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens.

98 96 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgenerationen 2008 (FLIR Plus, FLIR Garant, BasisRente) und 2009 (FLIR Plus) Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil (nur bei FLIR Plus, FLIR Garant, BasisRente) 25,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil FLIR Plus nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 2,00 % des monatlichen Beitrags Kostenüberschussanteil FLIR Garant, BasisRente (Tarif FRGS, FRGST, FBR, FBRT) nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter Kostenüberschussanteil FLIR Garant, BasisRente (Versicherungen nach Gruppenspezialtarifen oder Kollektivtarifen) nach Ablauf der Wartezeit 2 1,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Beitragspflichtige Versicherungen 0,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen unter ,75 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab ,25 % der Beitragsrate bei Jahresbeiträgen ab Zinsüberschussanteil (nur bei FLIR Garant, BasisRente) 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße (nur bei FLIR Garant, BasisRente) 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

99 97 Riester-Rente Tarif FRR Rentenanwartschaften Laufender Überschuss Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 1,00 % des Eigenbeitrags Beitragsfreie Versicherungen 0,00 % der Kosten (monatlich) Schlussüberschussbezugsgröße 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste garantierte Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

100 98 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgenerationen 2009 (Genius PrivatRente, Genius BasisRente) und 2010 (Genius BasisRente) Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 10,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 80,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

101 99 Tarifgeneration 2011 Direktversicherung Tarif FRH Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 10,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags Zinsüberschussanteil 80,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung Beginn der Rentenzahlung ab dem ,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

102 100 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2011 Riester-Rente Tarif FRRH+ Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 80,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung Beginn der Rentenzahlung ab dem ,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere aus der Beitragszahlung abgeleitete konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Verrentungskapital das überschuss berechtigte Deckungskapital zuzüglich des vorhandenen Überschussguthabens aus der Rentenanwartschaft. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

103 101 Tarifgeneration 2012 Genius PrivatRente, Genius BasisRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 10,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 80,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

104 102 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2012 Genius RiesterRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 60,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere aus der Beitragszahlung abgeleitete konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

105 103 Tarifgeneration 2013 Genius PrivatRente, Genius BasisRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 10,00 % des monatlichen Risikobeitrags Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 80,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 3 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. 3 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

106 104 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2013 Genius RiesterRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige Versicherungen 0,50 % des monatlichen Beitrags 60,00 % der guthabenbezogenen Verwaltungskosten Zinsüberschussanteil 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschussbezugsgröße 2 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere aus der Beitragszahlung abgeleitete konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

107 105 Tarifgeneration 2015 Genius PrivatRente, Genius BasisRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil 10,00 % des monatlichen Risikobeitrags Zinsüberschussanteil Einmalbeitrag mit Antragsdatum vor dem Zinsüberschussanteil in den ersten 5 Jahren 0,41 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 6. Jahr 0,97 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr 1,51 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem Zinsüberschussanteil in den ersten 5 Jahren 0,92 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 6. Jahr 1,87 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr 1,87 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Einmalbeitrag mit Antragsdatum ab dem Zinsüberschussanteil in den ersten 4 Jahren 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 5. Jahr 1,25 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 8. Jahr 1,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Zinsüberschussanteil ab dem 11. Jahr 1,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Beitragspflichtige und sonstige beitragsfreie Versicherungen 1,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen 0,0040 % des konventionellen Deckungskapitals (monatlich) 0,2720 % des mittleren Deckungskapitals des letzten Jahres (jährlich) 2 0,0123 % des Guthabens in den freien Fonds (monatlich) 0,0123 % des Guthabens im Wertsicherungsfonds (monatlich) Schlussüberschussbezugsgröße 3 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 4 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Gleichbleibende Erhöhungsrente (gleichbleibende Bonusrente) 13,20 des Gesamtguthabens Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung (nur bei Genius) Laufender Überschuss 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschuss 0,123 % des Guthabens im Wertsicherungsfonds (monatlich) 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Höchstens 80 % des Verwaltungskostenanteils, bezogen auf das mittlere konventionelle Deckungskapital. 3 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. 4 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen.

108 106 Württembergische Lebensversicherung AG Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres. Tarifgeneration 2015 Genius RiesterRente Rentenanwartschaften Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 1,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschussanteil nach Ablauf der Wartezeit 1 0,0060 % des konventionellen Deckungskapitals (monatlich) 0,3000 % des mittleren Deckungskapitals des letzten Jahres (jährlich) 2 0,0134 % des Guthabens in den freien Fonds (monatlich) 0,0134 % des Guthabens im Wertsicherungsfonds (monatlich) Schlussüberschussbezugsgröße 3 0,35 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Laufende Renten Steigende Erhöhungsrente (steigende Bonusrente) 4 12,00 des Gesamtguthabens Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Renten um 0,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Jährliche Rentenerhöhung 2,20 % der im Vorjahr erreichten Rente Fondsgebundene Verrentung (nur bei Genius) Laufender Überschuss 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Kostenüberschuss 0,0134 % des Guthabens im Wertsicherungsfonds (monatlich) 1 Gemäß den Versicherungsbedingungen. 2 Höchstens 60 % des Verwaltungskostenanteils, bezogen auf das mittlere konventionelle Deckungskapital. 3 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Schlussüberschuss anteilig fällig. 4 Die infolge der jährlichen Deklaration jeweils erreichte Höhe der steigenden Bonusrente ist nicht garantiert. Sie kann weiter ansteigen oder absinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das mittlere aus der Beitragszahlung abgeleitete konventionelle Deckungskapital während des abgelaufenen Versicherungsjahres, mit dem Rechnungszins abgezinst auf den Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres, das Gesamtguthaben das überschussberechtigte Deckungskapital zuzüglich des Fondsguthabens. Der Anteilsatz an der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 100 %. Die Fortschreibung der Schlussüberschussbezugsgröße beträgt 3,20 % der Schlussüberschussbezugsgröße des Vorjahres.

109 107 Fondsabhängige Überschussbeteiligung Der fondsabhängige Überschussanteil setzt sich aus der Summe der einzelnen fondsabhängigen Überschussanteile derjenigen Fonds zusammen, die der Versicherung jeweils zugrunde liegen. Der einzelne fondsabhängige Überschussanteil bemisst sich in Prozent des Wertstands des dazugehörigen Fonds zum Monatsbeginn. Fondsname ISIN Jährlicher fondsabhängiger Überschussanteilsatz In % B&B Fonds Defensiv LU ,77000 B&B Fonds Offensiv LU ,94300 BBBank Dynamik Union DE ,16000 BBBank Kontinuität Union DE ,16000 BBBank Konzept Dividendenwerte Union LU ,16000 BBBank Wachstum Union DE ,16000 Best Season EuroInvest DE000A0H1F57 0,57000 BGF World Mining Fund A2 (USD) LU ,78750 BW-Renta-Universal DE ,22500 Candriam International C LU ,32400 Carmignac Investissement (A) FR ,63000 Carmignac Patrimoine (A) FR ,63000 Comgest Growth Emerging Markets Cap (USD) IE ,45000 db x-trackers DAX UCITS ETF (DR) LU ,0000 db x-trackers EURO STOXX 50 UCITS ETF (DR) LU ,0000 db x-trackers STOXX EUROPE 600 FOOD & BEVERAGE UCITS ETF 1C LU ,0000 DWS Aktien Schweiz DE000DWS0D27 0,31500 DWS Top Dividende DE ,39380 DWS Vermögensbildungsfonds I DE ,28125 Ethna Aktiv (A) LU ,60000 Ethna Defensiv T LU ,30000 Fidelity America Fund A USD LU ,54000 Fidelity European Growth Fund A EUR LU ,54000 Fidelity Funds EMEA Fund A Acc (USD) LU ,54000 Fidelity Funds China Focus Fund A USD LU ,54000 Fidelity Germany A EUR LU ,54000 Fidelity India Focus A EUR LU ,54000 Fidelity International Fund A USD LU ,54000 Fidelity South East Asia Fund A USD LU ,54000 Flossbach von Storch Multi Asset-Defensive LU ,54000 Flossbach von Storch Multiple Opportunities R LU ,54000

110 108 Württembergische Lebensversicherung AG Fondsname ISIN Jährlicher fondsabhängiger Überschussanteilsatz In % FMM-FONDS DE ,63000 FVB-Deutscher Aktienfonds DE ,0000 FVB-Deutscher Rentenfonds DE ,0000 Genius Strategie DE000A0RA046 1,05500 ishares Core MSCI Japan IMI UCITS ETF DE000A0YBR53 0,0000 ishares Core MSCI World UCITS ETF IE00B4L5Y983 0,0000 ishares Global Inflation Linked Government Bond UCITS ETF DE000A0RFED7 0,0000 ishares NASDAQ-100 UCITS ETF (DE) DE000A0F5UF5 0,0000 KARLSRUHER Rentenfonds DE ,20000 LBBW Aktien Deutschland DE ,05000 LBBW Aktien Europa DE ,05000 LBBW Dividenden Strategie Euroland R DE ,05000 LBBW Exportstrategie Deutschland DE ,30000 LBBW Geldmarktfonds R DE ,16000 LBBW Multi Global R DE ,90000 LBBW RentaMax R DE ,40000 LBBW Renten Euro Flex DE ,40000 LBBW-Rentenfonds Euro Deka DE ,16000 LBBW Rohstoffe 1 DE000A0NAUG6 0,60000 Ökoworld Growing Markets 2.0 LU ,54000 ÖkoWorld ÖkoVision Classic LU ,31500 Templeton Euro Liquid Reserve Fund A LU ,09000 Templeton Global Bond Fund A LU ,36000 Templeton Growth (Euro) Fund A (acc) LU ,67500 Threadneedle European Fund GB ,67500 UBS Biotech LU ,73350 UniDeutschland DE ,28350 UniGlobal DE ,38000 UniRak DE ,38000 UniStrategie: Ausgewogen DE ,38000 VR Bank Rhein-Neckar Union Balance Invest DE000A0KDYG8 0,27000 VV Strategie BW-Bank Ausgewogen LU ,50000 VV Strategie BW-Bank Dynamik LU ,50000 VV Strategie BW-Bank Ertrag LU ,50000 VV Strategie BW-Bank Potenzial LU ,50000 W&W Euroland-Renditefonds DE ,32500

111 109 Fondsname ISIN Jährlicher fondsabhängiger Überschussanteilsatz In % W&W Europa-Fonds DE ,22500 W&W Global-Fonds DE ,22500 W&W Internationaler Rentenfonds DE ,52500 W&W Quality Select Aktien Europa DE ,22500 W&W Quality Select Aktien Welt DE ,22500 W&W SachInvest DE000A1J19U7 0,85500 W&W Vermögensverwaltende Strategie DE000A1W1PT3 0,85500 Kinder-Zusatzversicherung WAF (Tarifgenerationen 2007 und 2008) Anwartschaften Laufender Überschussanteil Risikoüberschussanteil 25,00 % des Risikobeitrags Leistungspflichtige Versicherungen Laufender Überschussanteil Zinsüberschussanteil 0,80 % des Deckungskapitals der leistungspflichtigen Versicherung nach Tarif WAF Kinder-Zusatzversicherung WAF (Tarifgeneration 2009) Anwartschaften Laufender Überschussanteil Risikoüberschussanteil 10,00 % des Risikobeitrags Leistungspflichtige Versicherungen Laufender Überschussanteil Zinsüberschussanteil 0,80 % des Deckungskapitals der leistungspflichtigen Versicherung nach Tarif WAF

112 110 Württembergische Lebensversicherung AG Kinder-Zusatzversicherung WAF (Tarifgenerationen 2012 und 2013) Anwartschaften Laufender Überschussanteil Risikoüberschussanteil 10,00 % des Risikobeitrags Leistungspflichtige Versicherungen Laufender Überschussanteil Zinsüberschussanteil 1,30 % des Deckungskapitals der leistungspflichtigen Versicherung nach Tarif WAF Kinder-Zusatzversicherung WAF (Tarifgeneration 2015) Anwartschaften Laufender Überschussanteil Risikoüberschussanteil 10,00 % des Risikobeitrags Leistungspflichtige Versicherungen Laufender Überschussanteil Zinsüberschussanteil 1,80 % des Deckungskapitals der leistungspflichtigen Versicherung nach Tarif WAF Bausparrisikoversicherungen Laufender Überschuss Neuzugang bis zum Jahr ,00 % des überschussberechtigten Beitrags Neuzugang ab dem Jahr 2002 Männer 33,00 % des überschussberechtigten Beitrags Frauen 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags Neuzugang ab dem ,00 % des überschussberechtigten Beitrags Neuzugang ab dem ,00 % des überschussberechtigten Beitrags

113 111 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Tarife nach aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplänen (Altbestand) Tarife mit 3,0 % Rechnungszins Schlussüberschuss für Aktive und für den Beitragsbefreiungsteil bei Berufsunfähigen 50,00 % der angesammelten überschussberechtigten Beitragssumme. Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung wird für den Schlussüberschuss ein Abzug vorgenommen Laufender Überschussanteil Die laufenden Renten erhöhen sich um 0,05 % der im Vorjahr erreichten Rente Tarife mit 3,5 % Rechnungszins und Beginn vor dem Jahr 1998 Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 10,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 20,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 11,50 % der garantierten Rente Schlussüberschuss 20,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Tarife mit 3,5 % Rechnungszins und Beginn ab dem Jahr 1998 Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 11,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss 20,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 11,50 % der garantierten Rente Schlussüberschuss 20,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten Beiträge.

114 112 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2000 zu kapitalbildenden Versicherungen und zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 30,00 % der garantierten Rente Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

115 113 Tarifgeneration 2000 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

116 114 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2004 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen und Tarifgeneration 2005 zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 30,00 % der garantierten Rente Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

117 115 Tarifgeneration 2004 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil Beitragspflichtige Versicherungen 20,00 % des überschussberechtigten Beitrags Beitragsfreie Versicherungen Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags Schlussüberschuss Bei Tod und bei Ablauf 15,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 12,75 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

118 116 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2007 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 39,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 30,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 5,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 64,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 43,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 33,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 33,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 5,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

119 117 Tarifgeneration 2007 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 39,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 30,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 5,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 39,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 30,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 5,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 4,25 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

120 118 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2008 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen, Tarifgenerationen 2009 und 2011 zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 82,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 82,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 54,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 54,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

121 119 Tarifgeneration 2008 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 Schlussüberschuss 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

122 120 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2012 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 30,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2+ 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

123 121 Tarifgeneration 2012 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente

124 122 Württembergische Lebensversicherung AG Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

125 123 Tarifgeneration 2013 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 30,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2+ 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 35,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

126 124 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2013 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,30 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente

127 125 Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

128 126 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2015 zu kapitalbildenden und zu fondsgebundenen Versicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 24,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Gleichbleibende Erhöhungsrente 32,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2+ 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 39,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge.

129 127 Tarifgeneration 2015 zu Risikoversicherungen Beitragsbefreiung Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 24,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 1,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Barrente Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 24,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 27,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Gleichbleibende Erhöhungsrente 32,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1+ Schlussüberschuss 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 1 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2+ 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 2 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 3 37,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse 4 39,00 % der garantierten Rente bei Berufsklasse S Bei Tod und bei Ablauf 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei Tod und bei Ablauf von auf Antrag beitragsfrei gestellten Versicherungen 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Bei vorzeitiger Vertragsauflösung 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,80 % der im Vorjahr erreichten Rente

130 128 Württembergische Lebensversicherung AG Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital das Deckungskapital zum Jahrestag der Versicherung im Jahr 2016, der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag, der sich bei Verteilung der während der Beitragszahlungsdauer gezahlten Jahresbeiträge auf die gesamte Versicherungsdauer ergibt, aufgezinst mit dem Rechnungszins um die Anzahl der Jahre zwischen dem Ablauf von Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Tarif BUF (nur Beitragsbefreiung) Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufende Überschussanteile Risikoüberschussanteil ab Beginn 5,00 % des monatlichen Risikobeitrags für BUF Kostenüberschussanteil ab dem 2. Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen 1,00 % des monatlichen BUF-Beitrags Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufende Überschussanteile Bei Rechnungszins 4,00 % 0,00 % des Deckungskapitals Bei Rechnungszins 3,25 % 0,00 % des Deckungskapitals Bei Rechnungszins 2,75 % 0,30 % des Deckungskapitals Tarif Super BU Plus Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil Super BU Plus Basisschutz 15,00 % Beitragsrabatt Super BU Plus Komfortschutz 30,00 % Beitragsrabatt Schlussüberschuss 15,00 % der Beiträge Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,00 % der Beiträge

131 129 Berufsunfähigkeitsversicherungen Tarifgenerationen vor 2007 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 30,00 % Beitragsrabatt Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Überschussbeteiligung Tarifgeneration 2007 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 39,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 30,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 25,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Schlussüberschuss 5,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Tarifgeneration 2008 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 45,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 35,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 Schlussüberschuss 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag während der Beitragszahlungsdauer, nach Beitragsfreistellung der rechnungsmäßige Risikobeitrag, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

132 130 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2012 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Schlussüberschuss 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag während der Beitragszahlungsdauer, nach Beitragsfreistellung der rechnungsmäßige Risikobeitrag, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

133 131 Tarifgeneration 2013 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 23,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 26,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Schlussüberschuss 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,30 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag während der Beitragszahlungsdauer, nach Beitragsfreistellung der rechnungsmäßige Risikobeitrag, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt.

134 132 Württembergische Lebensversicherung AG Tarifgeneration 2015 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Laufender Überschussanteil 24,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1+ 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 1 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2+ 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 2 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 3 28,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse 4 29,00 % des überschussberechtigten Beitrags bei Berufsklasse S Schlussüberschuss 0,00 % der überschussberechtigten Beitragssumme Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Jährliche Rentenerhöhung 1,80 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: der überschussberechtigte Beitrag der Jahresbeitrag während der Beitragszahlungsdauer, nach Beitragsfreistellung der rechnungsmäßige Risikobeitrag, die überschussberechtigte Beitragssumme die Summe der bisher gezahlten überschussberechtigten Beiträge. Die laufenden Überschussanteile werden während der Beitragszahlungsdauer als Direktgutschrift gewährt und mit der zu zahlenden Beitragsrate verrechnet. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer werden die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt. Pflegerenten-Zusatzversicherungen Überschussanteilsätze Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit Laufende Überschussanteile Zinsüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Schlussüberschuss 0,00 % der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Jährliche Rentenerhöhung 0,00 % der im Vorjahr erreichten Rente Hierbei sind: das überschussberechtigte Deckungskapital der um ein halbes Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Mittelwert aus den Deckungskapitalen zu den Jahrestagen 2015 und 2016 der Versicherung, die maßgebende Rente die garantierte Jahresrente; erworbene Ansprüche aus Überschussanteilen werden dabei nicht berücksichtigt.

135 133 Versicherungen nach Gruppenspezialtarifen und Kollektivtarifen Soweit nichts anderes angegeben, gelten dieselben Überschussanteilsätze wie für die entsprechenden Einzeltarife. Ansammlungszins Tarifgenerationen vor 2004 Der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt: Für Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % Für Rentenversicherungen 0,00 % des zu Beginn des Versicherungsjahres erreichten Guthabens Die über den Rechnungszins hinausgehenden Mittel stehen als vertragsindividuelle Finanzierungsmittel zur Verfügung (vgl. Hinweistext zu den vertragsindividuellen Finanzierungsmitteln am Anfang des Kapitels Renten- Einzelversicherungen und Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen) Für alle übrigen Tarife 2,75 % des zu Beginn des Versicherungsjahres erreichten Guthabens Tarifgenerationen ab 2004 Der Ansammlungszins für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt: Für Rentenversicherungen vor 7/2004 Für Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen Die über den Rechnungszins hinausgehenden Mittel stehen als vertragsindividuelle Finanzierungsmittel zur Verfügung (vgl. Hinweistext zu den vertragsindividuellen Finanzierungsmitteln am Anfang des Kapitels Renten- Einzelversicherungen und Hinterbliebenen-Zusatzversicherungen) 2,75 % des zu Beginn des Versicherungsjahres erreichten Guthabens Für alle übrigen Tarife 2,75 % des zu Beginn des Versicherungsjahres erreichten Guthabens Eine Zinsdirektgutschrift wird nicht gewährt.

136 134 Württembergische Lebensversicherung AG Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Für Bausparrisiko-, Risiko- und Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen deklarieren wir keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Für Kapitallebensversicherungen einschließlich Vermögensbildungsversicherungen wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifgenerationen vor 2004 und im Altbestand in Höhe von 900 %, für Tarifgeneration 2004 in Höhe von 65 %, für Tarifgeneration 2007 in Höhe von 128 % und für Tarifgenerationen ab 2008 in Höhe von 32 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für die Tarifgenerationen ab 2016 wird als Bezugsgröße für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven das aktuelle Beteiligungsgewicht verwendet. Für diese Tarifgenerationen wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 1,50 dieser neuen Bezugsgröße festgelegt. Für Renten-Einzelversicherungen (Nicht-Riester- und nicht fondsgebundene Versicherungen) wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifgenerationen vor 2004 und im Altbestand in Höhe von 900 %, für Tarifgeneration 2004 (bis 7/2004) in Höhe von 60 %, für Tarifgenerationen ab 2004 (ab 7/2004) in Höhe von 62 %, für Tarifgeneration 2007 in Höhe von 72 % und für Tarifgenerationen ab 2008 in Höhe von 32 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für die Tarifgenerationen ab 2013 wird als Bezugsgröße für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven das aktuelle Beteiligungsgewicht verwendet. Für diese Tarifgenerationen wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 1,50 dieser neuen Bezugsgröße festgelegt. Für Riester-Rentenversicherungen sowie für fondsgebundene Versicherungen (außer FLIR und FLIR Plus) wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifgenerationen ab 2000 in Höhe von 900 %, für Tarifgenerationen ab 2004 (ohne FLIR Garant) in Höhe von 65 %, für Tarifgenerationen ab 2004 (FLIR Garant) in Höhe von 60 %, für Tarifgeneration 2007 in Höhe von 79 % und für Tarifgenerationen ab 2008 in Höhe von 32 % der Schlussüberschussanteile festgelegt. Für die Tarifgenerationen ab 2013 wird als Bezugsgröße für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven das aktuelle Beteiligungsgewicht verwendet. Für diese Tarifgenerationen wird die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 1,50 dieser neuen Bezugsgröße festgelegt.

137 Impressum und Kontakt Herausgeber Württembergische Lebensversicherung AG Stuttgart Telefon: Satz W&W Service GmbH, Stuttgart Gesamtherstellung W&W Service GmbH, Ludwigsburg

138 GBWLD2015_Beileger

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