Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2014: MA Philosophie

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1 Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2014: MA Philosophie Name des/der Studierenden:... Matrikelnummer:... Datum und Unterschrift:... Das folgende Formular soll ein standardisiertes und faires Verfahren ermöglichen, wie Leistungen, die im Rahmen der alten Prüfungsordnung erbracht wurden, innerhalb der neuen Studienordnung angerechnet werden können. Bitte geben Sie das Formular zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf den Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 19. März 2014 im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I bei Frau Ostermay ab. Tragen Sie bitte in die linke Spalte der Tabellen die Titel aller Veranstaltungen bzw. Prüfungen ein, die Sie schon besucht bzw. abgelegt haben. (Bei schriftlichen Klausuren reicht ein Kreuz oder Haken an der entsprechenden Stelle, um anzuzeigen, dass Sie die Prüfung abgelegt und bestanden haben.) Die rechte Spalte enthält in den grau hinterlegten Zeilen feste Vorgaben dazu, in welchem Modul und mit wieviel Studienpunkten Ihnen die erbrachten Leistungen angerechnet werden. Nur dann, wenn eine Veranstaltung aus einem Modul der alten Ordnung nicht dem entsprechenden Modul der neuen Ordnung zugeordnet werden kann, müssen Sie hier selbst den Namen des neuen Moduls angeben, in dem Sie sich die Leistung anrechnen lassen wollen. Bei Modulen, bei denen dies der Fall sein kann, folgt nach der Tabelle jeweils eine Erläuterung dazu, aus welchen Optionen Sie bei der Umwidmung Ihrer Leistungen wählen können. Bitte informieren Sie sich vorab gründlich über die neue Studienordnung und über die Struktur der neuen Module und den Umfang der Leistungen, die Sie dort unterbringen können. Beachten Sie dabei auch, dass sich das folgende Formular an der Struktur der alten Studienordnung orientiert und hier nicht alle Module, die Sie im Rahmen der neuen Studienordnung belegen müssen, in Tabellenform erfasst sind. In der linken Spalte der Tabelle dürfen nur solche Veranstaltungen genannt werden, deren Besuch Sie durch einen unterschriebenen und abgestempelten Eintrag auf einem Modulbogen belegen können. Sollten Ihnen noch Unterschriften auf dem Modulbogen fehlen, holen Sie sich diese bitte vor Abgabe des Antrags noch ab. (Eine Ausnahme bilden ausschließlich bereits abgegebene, aber noch nicht korrigierte Hausarbeiten. Diese dürfen Sie auch ohne Unterschrift auf dem Modulbogen und in der Tabelle vermerken. Die Note wird dann später eingetragen.) Modulbögen, die noch nicht beim Prüfungsamt sind, geben Sie bitte zusammen mit diesem Antrag ab. Wir empfehlen Ihnen, vorher Kopien davon anzufertigen. 1

2 ALTE ORDNUNG NEUE ORDNUNG Thematischer Schwerpunkt I (18 SP) Wahlpflichtmodul aus den Modulen 1a-g : Thematischer Schwerpunkt Ia (18 SP) KO (2 SP): HS (3 SP): HS (3 SP): Modul 2: Schwerpunktvertiefung (18 LP) CO (2 LP) 2

3 Thematischer Schwerpunkt II (18 SP) Wahlpflichtmodul aus den Modulen 10a-g Thematischer Schwerpunkt III (18 SP) Wahlpflichtmodul aus den Modulen 10a-g 3

4 Sollte in einem der alten Module Thematischer Schwerpunkt I-III mehr als ein Hauptseminar besucht worden sein, so kann das zusätzliche Hauptseminar jeweils entweder im neuen Modul 4 ( Wahlfrei ) oder im neuen Modul 3 ( Projektarbeit ) angerechnet werden. Die Zuordnung der alten thematischen Schwerpunkte zu den neuen Wahlpflichtmodulen erfolgt auf der Grundlage der folgenden Tabelle: Thematische Schwerpunkte Wahlpflichtmodule aus den Modulen 1a-g A. Theoretische Philosophie Modul 1a Schwerpunkt Theoretische Philosophie B. Praktische Philosophie Modul 1b Schwerpunkt Praktische Philosophie C. Logik und Sprachphilosophie D. Philosophische Anthropologie/ Kulturphilosophie E. Naturphilosophie/ Wissenschaftstheorie Modul 1d Schwerpunkt Logik, Sprachphilosophie und Metaphysik Modul 1g Schwerpunkt Politische Philosophie, Sozialphilosophie und Anthropologie Modul 1e Schwerpunkt Erkenntnistheorie, Wissenschaftsphilosophie und Philosophie des Geistes Sollte eines der Schwerpunktmodule noch nicht abgeschlossen sein, können die Veranstaltungen daraus alternativ in die Module 1c ("Schwerpunkt Geschichte der Philosophie") oder 1f ("Ethik, Metaethik und Handlungstheorie") übertragen werden, wenn sie thematisch passen. 4

5 Wahlfrei (18 SP) Modul 4: Wahlfrei (10 LP) Sollte im alten Modul Wahlfrei bereits eine Hausarbeit geschrieben bzw. eine Vorlesung besucht worden sein, so können diese in einem inhaltlich passenden Wahlpflichtmodul aus den Modulen 1a-g angerechnet werden. Sollte dort kein Platz mehr sein, können sie auch im neuen Modul 3 ( Projektarbeit ) angerechnet werden. Die Note der Hausarbeit verfällt in diesem Fall. Studienabschluss (30 SP) Studienabschluss (30 LP) KO (2 SP) Masterarbeit (24 SP) CO (2 LP) Masterarbeit + Verteidigung (28 LP) Verteidigung (4 SP) 5

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