Geschäftsbericht 2016

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1 Geschäftsbericht 2015 Geschäftsbericht 2016 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Brückenbauer zwischen Mensch und Natur 1

2 Herausgeber Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Lorcher Straße Göppingen Tel /-9732 /-417 lev@landkreis-goeppingen.de Vorsitzender: Landrat Edgar Wolff Geschäftsführer: Ulrich Lang (bis November 2017) Stellvertretende Geschäftsführerin: Julia Habeck (bis November 2016, danach in Elternzeit) Stellvertretender Geschäftsführer: Max Mannsperger (November 2016 bis September 2017) Layout, Text und Bilder (soweit nicht anders vermerkt): Ulrich Lang, Karin Buchholzer und Julia Habeck Stand: 15. November 2017 Förderer

3 Geschäftsbericht 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Ziele und Aufgaben des LEV Organisation des LEV Vorstand... 7 Mitglieder... 8 Geschäftsstelle Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie LPR-Teil A (Vertragsnaturschutz) Neuabschluss und Verlängerung von Verträgen LPR-Teil B E (Kreispflegeprogramm) Mittelkürzungen LPR-Anträge (Teil B E) LPR-Aufträge (Teil B) Umsetzung Natura Erhalt von FFH-Wiesen Stiftung Naturschutzfonds Umsetzung Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt Maßnahmenkonzeption Aufwertung und Entwicklung naturschutzwichtiger Lebensräume der Kulturlandschaft der Albuch Randhöhen und angrenzender Naturräume um Lauterstein Erhaltung und Entwicklung von Streuobstwiesen Streuobst-Akteurs-Treffen Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume Fachliche Begleitung AZUBI-Projekt Streuobstwiese Haier Beratung Mitglieder Offenhaltung des Nassachtales, Stadt Uhingen Heckenpflegeprojekt Naturschutzgebiet Spielburg Öffentlichkeitsarbeit Corporate Design LEV LEV-Wanderexkursion Vorträge und Teilnahmen Kassenbericht bis Ausblick Geschäftsjahr

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5 Geschäftsbericht Vorwort Der Landschafserhaltungsverband Landkreis Göppingen e. V. blickt mit dem Geschäftsbericht 2016 bereits auf das dritte aktive und erfolgreiche Jahr seines Einsatzes zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft im Landkreis Göppingen zurück. Das Geschäftsjahr 2016 stellte die Geschäftsstelle auf Grund von erheblichen Mittelkürzungen im Rahmen des Kreispflegeprogramms vor eine große Herausforderung. Obwohl zunächst nicht alle Förderanträge bewilligt werden konnten, kamen zum Ende des Förderzeitraumes bis auf wenige Ausnahmen - alle Antragstellerinnen und Antragsteller in den Genuss einer Förderung. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass die Finanzierung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen von zweckgebundenen Ersatzgeldern der Stiftung Naturschutzfonds eine wichtige Finanzierungsalternative darstellt. Erfreulicherweise konnte die Umsetzung der Maßnahmenkonzeption im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe für den DB Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt erfolgreich fortgeführt werden. Im Rahmen einer Wanderexkursion bei Gruibingen stellten die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und - mitarbeiter den eingeladenen Vereinsmitgliedern, Vorständen und Kreistagsmitgliedern vor Ort an Hand ausgewählter Pflegeprojekte die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte des LEV unter Beteiligung der Partnerinnen und Partner vor. Das positive Feedback zu dieser gelungenen Veranstaltung, bei der auch für das leibliche Wohl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Weidegemeinschaft Goißatäle mit regionalen Ziegenprodukten gesorgt war, ist für alle Beteiligten Motivation, sich weiter für den Erhalt und die Entwicklung der Landschaft im Landkreis einzusetzen. Mit dem Beitritt der Stadt Donzdorf, des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg und des Filsgaus des Schwäbischen Albvereins im Jahr 2016 unterstützen mittlerweile 32 Landkreiskommunen und sieben Verbände die Arbeit des LEV. Mein Dank gilt insbesondere den Vorstandsmitgliedern, welche nach der ersten dreijährigen Amtsperiode in der Mitgliederversammlung 2016 einstimmig wiedergewählt wurden. Des Weiteren danke ich den Mitgliedskommunen, Landwirtinnen und Landwirten und Verbänden sowie der Geschäftsstelle für die vertrauensvolle, harmonische und engagierte Zusammenarbeit. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Ihr Edgar Wolff Landrat und Vorstandsvorsitzender 5

6 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 2 Ziele und Aufgaben des LEV Der Landkreis Göppingen zeichnet sich unter anderem mit seinen Wacholderheiden, Streuobstwiesen, Heckenlandschaften oder auch naturnahen Bachläufen durch eine vielfältige Landschaft aus. Ziel des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Göppingen e.v. (LEV) ist, einen Beitrag zum Erhalt dieser besonderen Kulturlandschaft im Landkreis Göppingen zu leisten. Diese Kulturlandschaft wurde vom Menschen geschaffen und lässt sich nur durch Bewirtschaftung und Pflege erhalten. Deshalb unterstützt der LEV Flächenbewirtschafter, Kommunen und Naturschutzvertreter. Die Koordination, Organisation und Begleitung von Landschaftspflegemaßnahmen im Konsens mit allen Beteiligten sind somit die vorrangigen Ziele und Aufgaben des LEV. In diesem Zusammenhang bedient sich der LEV der Landschaftspflegerichtlinie, als zentrales Förderinstrument des Landes zur Umsetzung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Baden Württemberg. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 sowie die fachliche Beratung einschließlich Fördermöglichkeiten für Kommunen, Bewirtschaftern und Grundstückseigentümern gehört wie auch die Vermittlung bei Konflikten zu den Kernaufgaben des LEV. Auch die Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung landschaftspflegerischer Belange und zur Erhaltung der Kulturlandschaft sind Aufgaben des LEV. Abbildung 1: Themenfelder des Landschaftserhaltungsverbandes 6

7 Geschäftsbericht Organisation des LEV Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die wichtigsten Organe des Vereins. Die laufenden Geschäfte des Vereins werden durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle umgesetzt. 3.1 Vorstand Der Vorstand des LEV setzt sich drittelparitätisch aus je drei Vertretern der Kommunen, der Landwirtschaft sowie des Naturschutzes zusammen. Der Vorstand wird gemäß Satzung jeweils für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die ersten Amtsperiode des bei der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endete am Alle bisherigen Vorstandsmitglieder einschließlich deren Stellvertreter erklärten sich bereit, für eine weitere Amtsperiode bis November 2019 zur Verfügung zu stehen und wurden von den vorschlagsberechtigten Institutionen zur Wahl vorgeschlagen. Die Wiederwahl des bisherigen Vorstandes des LEV erfolgte einstimmig in der Mitgliederversammlung Die aktuellen Vertreter, die im Rahmen der Mitgliederversammlung 2016 wiedergewählt wurden, sind in folgender Tabelle dargestellt. Tabelle 1: Vorstand des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Göppingen e.v. Kommunen Landwirtschaft Naturschutz Landrat Edgar Wolff (Vorsitzender) Bürgermeister Michael Lenz, Lauterstein (1. stellver. Vorsitzender) Stellvertreter: Jochen Reutter, Hattenhofen Bürgermeister Roland Schweikert, Gruibingen (2. stellver. Vorsitzender) Stellvertreter: Bernd Schaefer, Mühlhausen im Täle Kreisbauernverband Heinrich Rothfuß, Landwirt Stellvertreter: Wolfgang Daiber Landesschafzuchtverband Willi Herb, Schäfer Stellvertreter: Maximilian Brühl Regierungspräsidium Abt. 3 Cornelia Kästle Stellvertreter: Gerold Stark Landesnaturschutzverband (LNV) Dr. Wolfgang Rapp Stellvertreter: Heinz Mühleis LNV Christoph Ebensperger Stellvertreter: Dr. Rolf Braun Regierungspräsidium Abt. 5 Ulrike Möck Stellvertreter: Ingo Depner Gemäß Paragraph 8 der Vereinssatzung tritt der Vorstand bei Bedarf zusammen. Bei eilbedürftigen Entscheidungen ist laut Satzung die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren (per ) vorgesehen. Abbildung 2: Neu gewählter Vorstand mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Im Geschäftsjahr 2016 wurden zwei Vorstandssitzungen durchgeführt, welche durch die Geschäftsstelle vorbereitet, organisiert und nachgearbeitet wurden: 7

8 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Vorstandssitzung am im Landratsamt Göppingen: - Einstimmige Wahl von Herrn BM Schaefer, Gemeinde Mühlhausen als stellvertretender Vorstand (Nachfolge BM Ueding) - Vorberatung Vorstandswahlen Okt Beschluss Mitgliederaufnahme - Beratung Verwendung LEV-Pflegemittel - Beschluss LEV-Logo - Beratung LEV-Exkursion Verschiedenes 3.2 Mitglieder Nachdem im ersten Halbjahr 2016 der Landesfischereiverband Baden-Württemberg und der Filsgau des Schwäbischen Albvereins als Mitglieder aufgenommen wurden, konnte im zweiten Halbjahr 2016 die Stadt Donzdorf als weitere Mitgliedskommune beim LEV begrüßt werden. Somit sind Ende 2016 sieben Vereine und Verbände sowie 32 Landkreiskommunen Mitglied im LEV (siehe Abbildung 6). Laut Satzung wird einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Die Mitgliederversammlung 2016 fand in der Bürenhalle in Wäschenbeuren statt. Der LEV wurde von der Gemeinde überaus gastfreundlich aufgenommen und versorgt. Folgende Themen wurden diskutiert bzw. beschlossen: Abbildung 3: Vorstandssitzung des LEV am Vorstandssitzung am im Landratsamt Göppingen: - Vorstellungsrunde und Wahl des stellver. Geschäftsführers (zweijährige Elternzeitvertretung) - Einstimmige Zustimmung zum Geschäftsbericht und Kassenbericht Zwischenbericht der Geschäftsstelle über die bisherige Tätigkeit - Beschluss Arbeitsprogramm und Wirtschaftsplan Beschluss über die Verwendung der LEV- Pflegemittel 2015, 2016 und Beschluss über Mitgliedsaufnahme - Verabschiedung von Frau Habeck als stellvertretende Geschäftsführerin (zweijährige Elternzeit) Mitgliederversammlung 2016 am in der Bürenhalle in Wäschenbeuren - Einstimmige Entgegennahme des Geschäftsund Kassenberichts Einstimmige Entlastung des Vorstandes - Zwischenbericht der Geschäftsstelle über die bisherige Tätigkeit im Geschäftsjahr Einstimmige Wahl des Vorstandes für eine weitere Amtsperiode November 2016 bis November Einstimmige Wahl der beiden Kassenprüfer: Frau BM Gudrun Flogaus, Gemeinde Schlat und Herr Werner Hiller, BNAN - Einstimmiger Beschluss über das Arbeitsprogramm und den Wirtschaftsplan Vorstellung des geplanten LEV Streuobstförderprogramms durch die Geschäftsstelle - Gastvortrag des Geschäftsführers der Stiftung Naturschutzfonds Herr Fehrenbach mit Vorstellung der Stiftung Naturschutzfonds 8

9 Geschäftsbericht 2016 Abbildung 4: Mitgliederversammlung 2016 in Wäschenbeuren Abbildung 5: Mitgliederversammlung 2016; Gastvortrag Manfred Fehrenbach Abbildung 6: Übersicht Mitglieder des LEV, Stand

10 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 3.3 Geschäftsstelle Da die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Julia Habeck aufgrund ihrer Schwangerschaft ab November 2016 bis voraussichtlich Januar 2019 in Elternzeit ist, musste die Stelle der stellvertretenden Geschäftsführung für diesen Zeitraum neu besetzt werden. Gemeinsam mit dem Hauptamt (Frau Kottmann), welches die Geschäftsstelle bei Personalangelegenheiten unterstützt, wurde die Stelle noch vor der Sommerpause 2016 ausgeschrieben. Insgesamt 53 fristgerechte Bewerbungen gingen ein. Nach einer Vorauswahl wurden zehn Bewerberinnen und Bewerber zu einem internen Bewerbungsgespräch Mitte September eingeladen. Anschließend wurden vier Bewerber ausgewählt, welche sich in einer Vorstandsitzung Ende September dem Vorstand des LEV vorstellten. Der Vorstand wählte Herrn Max Mannsperger als Elternzeitvertretung für Frau Habeck. Herr Mannsperger hat Forstingenieurwesen an der Hochschule Freising studiert und sein Bachelorthema über die Verwertung von Schnittmaterial aus Heckenpflegemaßnahmen geschrieben. Er hat seine Tätigkeit am 21. November 2016 zeitgleich mit dem Eintritt von Frau Habeck in die Mutterschutzfrist aufgenommen. Abbildung 8: Mitarbeiter der LEV-Geschäftsstelle ab : Ulrich Lang, Karin Buchholzer, Max Mannsperger (v. l. n. r.) Nachdem die erste Praktikantin des LEV, Evelyn Hüller, ihr Praktikum Ende Januar 2016 beendete, wurde das LEV-Team im Oktober 2016 durch die Praktikantin Lorena Jockenhöfer aus Wangen verstärkt. Sie absolvierte das Praktikum im Rahmen ihres Bachelorstudiums Naturraum und Regionalmanagement an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg. Abbildung 9: Praktikantin Lorena Jockenhöfer bei der Besichtigung pflegebedürftiger Feldhecken mit Bauhofleiter Jürgen Kehm, Gemeinde Hattenhofen Neben der Unterstützung der Geschäftsstelle bei den laufenden Aufgaben konzipierte sie zwei Informationsflyer über die Mistel an Streuobstbäumen und die Pflege von Feldhecken (vgl. Kapitel 7.2). Abbildung 7: Verabschiedung von Julia Habeck in der Mitgliederversammlung 2016 Finanzen Der Landkreis übernimmt 50 % der Personalkosten des Geschäftsführers, zu 100 % die Sekretariatsstelle (30 %-Stelle) sowie die Sachkosten (Büro, Miete, IUK, Fuhrpark, etc.) bis zu pro Jahr. Vom LEV werden weitere Sachkosten (Versi- 10

11 Geschäftsbericht 2016 cherungen, Dienstreisekosten, externe Fortbildungen) übernommen. Die Personalkosten der stellvertretenden Geschäftsführung werden zu 100 % vom Land übernommen, die des Geschäftsführers zu 50 %. Diese Finanzierung erfolgt über die Landschaftspflegerichtlinie (Teil E Dienstleistungen) und muss jährlich beantragt werden. Zur Optimierung der Personalkostenabwicklung zwischen RP, Landratsamt und LEV wurde das Verfahren nochmals angepasst. Durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten verläuft das Verfahren mittlerweile reibungslos. Zusammenarbeit mit Fachämtern und Mitgliedern Naturschutzbehörden Wie bereits im Vorjahr gestaltete sich sowohl die Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium, Referat Naturschutz (RP, Referat 56) als auch der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis (UNB) sehr effektiv und kooperativ. Hervorzuheben ist insbesondere die effiziente hilfsbereite und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Natura 2000-Beauftragten, Carolin Kammer. Landwirtschaftsamt Auch mit dem Landwirtschaftsamt gestaltet sich die Zusammenarbeit sehr konstruktiv. Unter anderem fand im Zusammenhang mit der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Bruttofläche und der Digitalisierung und Abgrenzung von Landschaftselementen ein gemeinsamer Abstimmungstermin beim Landwirtschaftsamt mit den zuständigen Kontrolleuren, Vermessungstechniker, der unteren Naturschutzbehörde und dem LEV statt. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen war es Ziel, insbesondere bei der Abgrenzung von LPR-Vertragsflächen bereits im Vorfeld Fehler zu minimieren. Bei einer gemeinsamen Vor-Ort- Besichtigung wurde die Problematik anhand konkreter Beispiele diskutiert und diverse Vertragsflächen besichtigt. Weitere Abstimmungstermine sollen anlassbezogen in den folgenden Jahren stattfinden. Abbildung 10: Vorort-Termin Bruttoflächenabgrenzung mit Vertretern des Landwirtschaftsamts, der UNB und des LEV Forstamt Nachdem seitens der Forstverwaltung im Rahmen der Waldnaturschutzkonzeption auch das Thema Hutewälder als historische Nutzungsform zwischen Offenland und Wald reaktiviert wird, wurde bei einem gemeinsamen Termin zwischen Forstamt, RP Referat 56 und dem LEV das zukünftige Vorgehen bei der Einrichtung und Entwicklung von Hutewäldern diskutiert. Zusammen mit dem RP Referat 56, der UNB und dem LEV wurden im Juli 2016 bereits umgesetzte und potentielle Hutewaldflächen im Landkreis Göppingen besichtigt, um sich intern abzustimmen. Mitglieder Auch die Vorstellung des LEV bei seinen Mitgliedern wurde im Geschäftsjahr 2016 fortgeführt. So stellte sich der LEV bei der Naturschutzwartetagung des Filsgaus des Schwäbischen Albvereins vor und erörterte die mögliche Zusammenarbeit. Auf Wunsch von Herrn Bürgermeister Wenka, Gemeinde Börtlingen, stellte sich die Geschäftsstelle vor und erörterte die zukünftige Zusammenarbeit. So unterstützte anschließend die Geschäftsstelle die Gemeinde Börtlingen bei einem Förderantrag zur Digitalisierung der Biotopkartierung von Börtlingen im Rahmen des Kreispflegeprogramms

12 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 4 Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) stellt das zentrale Förderinstrument zur Finanzierung von Landschaftspflege-, Grunderwerbs- und Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung naturschutzrelevanter Flächen und Arten dar. Daueraufgabe des LEV ist es, die Umsetzung der LPR fachlich vorzubereiten und zu begleiten. Die Naturschutzbehörden und das Landwirtschaftsamt nehmen ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahr (insbesondere Vertragsabschlüsse, Bewilligungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder und Kontrollen). rin der Flächen an den LEV gewandt. Um eine zukünftige Pflege sicher zu stellen wurde nach einer Erstpflege im Jahr 2015 mit einem örtlichen Schafhalter ein LPR-Vertrag abgeschlossen. Die betroffenen Flächen werden nun mit Schafen in Form der Koppelbeweidung im Umtriebsverfahren beweidet. Im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ersatzgeldern soll im Jahr 2017 im Bereich dieser Flächen ein Weidefestzaun installiert werden, damit die Beweidung zukünftig noch effizienter umgesetzt werden kann. 4.1 LPR-Teil A (Vertragsnaturschutz) Die Geschäftsstelle betreute im Geschäftsjahr 2016 fachlich insgesamt 94 auf freiwilliger Basis abgeschlossene fünfjährige Landschaftspflegeverträge mit einer Fläche von rund 456 ha und einem jährlichen Fördervolumen von rund (vgl. Abbildung 17). 4.2 Neuabschluss und Verlängerung von Verträgen Im Geschäftsjahr 2016 wurden von der Geschäftsstelle insgesamt 19 neue und zur Verlängerung anstehende LPR-Verträge mit den Vertragsnehmern abgestimmt und unterschriftsreif einschließlich der Abgrenzung der Vertragsflächen für die untere Naturschutzbehörde vorbereitet. Beispielhaft werden folgende Vertragsabschlüsse beschrieben: Beweidung von Magerrasen im Gewann Fuchsrain auf Gemarkung Lauterstein-Weißenstein Auf Gemarkung Lauterstein-Weißenstein befinden sich im Gewann Fuchsrain Magerrasen, welche durch den bisherigen Bewirtschafter nur noch sporadisch mit Pferden beweidet wurden und deutliche Verbrachungstendenzen aufwiesen. Deshalb hat sich die Stadt Lauterstein als Eigentüme- Abbildung 11: Vertragsflächen Magerrasen Fuchsrain, Gemarkung Lauterstein-Weißenstein Pflegekonzept Hirscheck auf Gemarkung Gosbach Im Gewann Hirscheck südlich von Bad Ditzenbach-Gosbach befinden sich Reste ehemaliger großflächiger Magerrasen, auf denen sich ein Mosaik aus Magerrasen, Heckenstrukturen, Steinriegeln und landschaftsprägenden Weidbäumen sowie hutewaldartigen Gehölzstrukturen entwickelt hat. Diese Flächen wurden durch einen landwirtschaftlichen Betrieb von der Gemeinde Bad Ditzenbach erworben. Auf Grundlage eines Pflege- und Entwicklungskonzepts, das vom LEV gemeinsam mit dem Eigentümer und Bewirtschafter erarbeitet wurde, werden die Offenlandflächen und ein kleinerer Hutewald mit Extensivrindern der Rasse Angus in Koppelhaltung im Umtriebsverfahren auf einer Gesamtfläche von 7,2 ha im Rahmen von Landschaftspflegeverträgen beweidet. 12

13 Geschäftsbericht 2016 dem Ziel blütenbunte FFH-Wiesen durch eine angepasste traditionelle Heunutzung zu entwickeln. Abbildung 12: Pflegekonzept Hirscheck, Gemarkung Bad Ditzenbach-Gosbach Abbildung 14: Offenhaltung Buckelwiesen bei Hohrein Abbildung 13: Hutewaldstrukturen im Gewann Hirscheck, Gemarkung Bad Ditzenbach-Gosbach Offenhaltung Buckelwiesen Hohrein und Grünlandextensivierung im NSG Spielburg, Gemarkung Hohenstaufen Unmittelbar an den Göppinger Teilort Hohrein schließen sich landschaftsprägende Streuobstwiesen an. Aufgrund der zum Teil steilen Hanglage und des bewegten Geländes (sog. Buckelwiesen) können diese Flächen nur durch extensive Beweidung offengehalten werden. Diese erfolgt in extensiver Form mit Rindern. Aufgrund des hohen Sukzessionsdrucks, insbesondere mit Brombeeren hat der LEV mit dem Bewirtschafter einen LPR- Vertrag abgeschlossen, um die Förderung der aufwändigen Weidenachpflege über den Teil B der LPR zu ermöglichen. Darüber hinaus ist die Extensivierung von Grünlandflächen im Naturschutzgebiet Spielburg Teil des Vertrages mit Offenhaltung des Charlottenseeufers, Gemarkung Uhingen-Sparwiesen Nachdem bereits im Vorjahr im Bereich einer südlich an den Charlottensee angrenzenden brachgefallenen Grünlandfläche auf Gemarkung Uhingen-Sparwiesen ein Festzaun installiert und mit einem Pferdebetrieb versuchsweise ein einjähriger LPR-Teil B Vertrag abgeschlossen wurde, werden die Flächen nun im Rahmen eines fünfjährigen LPR-Teil A-Vertrags mit Extensivponys beweidet. Offenhaltung Magerweide Hohenstein bei Gingen Bei der Erstellung des Managementplans für das FFH-Gebiet Albtrauf Donzdorf-Heubach wurde am Hohenstein auf Gemarkung Gingen eine seit Jahrzehnten beweidete Magerweide als FFH- Grünland kartiert. Diese wird durch einen örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rindern in extensiver Form beweidet und ist ein wertvoller Lebensraum des Neuntöters. Die Fläche ist durch einen erheblichen Sukzessionsdruck, insbesondere der Brombeere, gefährdet. Durch den Abschluss eines LPR-Vertrages wird die Förderung der im Managementplan vorgeschlagenen aufwändigen Weidenachpflege ermöglicht. 13

14 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Die Beweidung von Magerrasen im Magentäle bei Steinenkirch (NSG Eybtal), im Ulmer Tal (gepl. NSG Kutschenberg-Heuschlaufenberg) am Kriegsburren bei Treffelhausen sowie im Gewann Haspelteich auf der Rauen Wiese beim Weiler Heidhöfe sind Bestandteil des Vertrages. Auch die Offenhaltung von zwei landschaftsprägenden, als flächenhafte Naturdenkmale geschützte Dolinen sind Teil des Landschaftspflegevertrages. Abbildung 15: Magerweide am Hohenstein oberhalb von Gingen Beweidung Halbtrockenrasen Böhmenkirch Im Gemeindegebiet von Böhmenkirch wurde bis Ende 2015 die Beweidung von Halbtrockenrasen im Rahmen von Ausgleichsgeldern finanziert. Die Förderung wird ab 2016 im Rahmen eines LPR- Vertrages mit dem örtlichen Schäfereibetrieb Brühl aus Schnittlingen fortgeführt. Abbildung 16: Magerrasen Haspelteich, Böhmenkirch. Abbildung 17: Vertragsnaturschutz 2016: Übersichtskarte mit Vertragsflächen 14

15 Geschäftsbericht LPR-Teil B E (Kreispflegeprogramm) Im Rahmen des jährlich aufzustellenden Kreispflegeprogrammes können Kommunen, Landwirte, Verbände und Privatpersonen Förderanträge stellen. Des Weiteren kann die untere Naturschutzbehörde Landschaftspflegemaßnahmen direkt beauftragen bzw. einjährige Bewirtschaftungsverträge abschließen. Die fachliche Betreuung bei der Umsetzung des Kreispflegeprogramms liegt in der Verantwortung des LEV. Dies umfasst sowohl die Beratung der Antragsteller als auch die Betreuung bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen. Einjährige Verträge und Landschaftspflegeaufträge werden vom LEV für die untere Naturschutzbehörde unterschriftsreif vorbereitet Mittelkürzungen Nachdem in den zurückliegenden Jahren ausreichend Fördermittel im Rahmen des Kreispflegeprogramms zur Verfügung standen, wurde die Geschäftsstelle und die untere Naturschutzbehörde im Geschäftsjahr 2016 aufgrund von erheblichen Mittelkürzungen, insbesondere im Kreispflegeprogramm vor eine große Herausforderung gestellt. Während die Fördergelder für Maßnahmen im Bereich der Biotopvernetzung (Landwirtschaftsmittel) ausreichend zur Verfügung gestellt wurden, gab es bei den Naturschutzmitteln erhebliche Kürzungen. Lediglich 50 % der angeforderten Mittel wurden zugewiesen. Bei den Direktmitteln, welche über das Regierungspräsidium Stuttgart in den Naturschutzgebieten umgesetzt werden, war die Kürzung noch drastischer und lag bei zunächst über 90 %. Im Laufe des Jahres konnten aber noch zusätzliche Mittel akquiriert werden, sodass die Kürzung geringer ausfiel. Abbildung 18: LPR-Mittelkürzungen Haushaltsjahr LPR-Anträge (Teil B E) Trotz der erheblichen Mittelkürzungen wurde versucht, möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zukommen zu lassen. Deshalb wurden, soweit möglich und vertretbar, die geplanten Aufträge, welche der LEV für die UNB vorbereitet, zunächst zurückgestellt. Von den durch den LEV begleiteten Landschaftspflegeanträgen werden im Folgenden repräsentative Maßnahmen vorgestellt: Heckenpflege Gemeinde Hattenhofen Der Bauhof der Gemeinde Hattenhofen engagiert sich bereits seit vielen Jahren, ohne dass die Gemeinde bisher Fördergelder beantragt, bei der naturschutzkonformen Pflege von Feldhecken, welche im Rahmen eines Biotopvernetzungskonzepts der Gemeinde in den 1980er und 1990er Jahren auf der Gemarkung Hattenhofen im Außenbereich gepflanzt wurden. Als Mitglied hat die Gemeinde beim LEV bzgl. Fördermöglichkeiten angefragt. Gemeinsam mit der Gemeinde und dem Bauhofleiter hat der LEV für das Jahr 2016 einen Förderantrag Heckenpflege erarbeitet und in diesem Zusammenhang die zu Pflege vorgesehenen Hecken festgelegt sowie die Art und Weise der Pflege vor Ort abgestimmt. Die Pflegemaßnahmen wurden vom Bauhof auf Grundlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits im Januar/Februar 2016 mustergültig umgesetzt. 15

16 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Abbildung 19 u. 20: Abschnittsweise gepflegte Hecken auf Gemarkung Hattenhofen Zurückdrängung von Neophyten an Bachläufen Der LEV begleitet die Ortsgruppen Rechberghausen und Wäschenbeuren des Schwäbischen Albvereins bei der Zurückdrängung des als Neophyt eingestuften Riesenspringkrauts, das insbesondere im Bereich von Fließgewässern auf Grund der massenhaften Vermehrung die Ufersicherung der standortheimischen bachbegleiteten Galeriewälder. Der LEV unterstützt die Ortsgruppen bei der Antragstellung im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie. Im Jahr 2016 wurden die Pflegeflächen im Bereich des Gewässersystems von Sonder-, Kretten-, Herren- und Marrbach gemeinsam besichtigt. Dabei konnte sich der LEV über die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen ein Bild machen. Abbildung 21: Gewässersystem von Sonder-, Kretten-, Herren- und Marbach, Wäschenbeuren, Birenbach und Rechberghausen Abbildung 22: Mitglieder des SAV Rechberghausen beim Ausreißen des Indischen Springkrauts Abbildung 23: Bestände des Indischen Springkrauts im Quellbereich des Krettenbaches 16

17 Geschäftsbericht 2016 Amphibienschutz Heiningen-Eschenbach Nachdem an der Kreisstraße K1425 zwischen Heiningen und Eschenbach in den zurückliegenden Jahren im Bereich des Feuchtgebiets Rohrwasen massenhafte Amphibienwanderungen aufgetreten sind, hat die Gemeinde Heiningen gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Amphibien-Fachmann Wolfgang Lissak und dem LEV versucht, Maßnahmen zum Schutz der wandernden Amphibien einzuleiten. Nach einem Aufruf im Mitteilungsblatt haben sich interessierte Bürger aus Heiningen und Eschenbach bereiterklärt, sich für den Schutz der wandernden Amphibien einzusetzen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurden die ehrenamtlichen Helfer durch Herrn Lissak und den LEV in das Thema Amphibienschutz eingeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen in Form eines periodischen Amphibienschutzzaunes und dessen Betreuung während der Laichwanderung erläutert. Nachdem der Landkreis als Straßenbaulastträger die Finanzierung der Materialkosten übernommen hat, wurde rechtzeitig zur Laichwanderung im zeitigen Frühjahr der periodische Amphibien-leitzaun durch den Bauhof der Gemeinden Heiningen/Eschenbach installiert. Der LEV bereitete den ehrenamtlich Fröschlessammler einen Förderantrag im Rahmen des Kreispflegeprogramms unterschriftsreif vor. Erfreulicher Weise erhielten die freiwilligen Helfer trotz Mittelkürzungen einen Zuschuss für ihr ehrenamtliches Engagement. Weideeinrichtung Haarberg-Wasserberg Im Zusammenhang mit einer Maßnahmenkonzeption zur Verwendung von Ersatzgeldern der Stiftung Naturschutzfonds werden derzeit in Sukzession befindliche Magerrasen im NSG Haarberg-Wasserberg einer Erstpflege unterzogen (siehe Kapitel 6.1). Nach der Erstpflege werden die Flächen durch einen ortsansässigen Schafund Ziegenhalter mittels Koppelbeweidung im Umtriebsverfahren im Rahmen eines 1-jährigen LPR-Teil B-Vertrages beweidet. Zur effizienten Beweidung der Beweidungsflächen mittels Koppelhaltung im Umtriebsverfahren hat der LEV den Betrieb bei der Antragstellung der benötigten Weideeinrichtungen (Weidezäune, Zaungerät, Weidezauntore etc.) unterstützt. Vorab hat der LEV die Art und Weise der Beweidung sowie die geplanten Weidezäune mit der Gemeinde Deggingen als Grundstückseigentümer abgestimmt. Trotz der z. T. kritischen Haltung einzelner Gemeinderäte zu den Erstpflegemaßnahmen am Haarberg-Wasserberg wurde dem Beweidungskonzept erfreulicher Weise seitens der Gemeindegremien zugestimmt. Trotz der erheblichen Mittelkürzungen 2016 konnten die Weideeinrichtungen als Investitonsförderung (LPR-Teil D) gefördert und umgesetzt werden. Abbildung 24: Periodischer Amphibienschutzzaun an der K 1425 zwischen Heiningen und Eschenbach Abbildung 25: Installierte Weidezäune Haarberg-Wasserberg 17

18 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Heckenpflegekonzept Stadt Süssen Der LEV wurde durch Süssener Landwirte auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Pflege von Feldhecken auf der Gemarkung Süssen angesprochen. Während seitens der betroffenen Landwirte vor allem die Verbesserung der an die Feldhecken angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen im Fokus steht, ist die regelmäßige Verjüngung von Heckenstrukturen auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sehr wichtig. Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Umsetzung von Heckenpflegemaßnahmen in der Gemeinde Hattenhofen, hat der LEV die Stadt Süssen auf die Fördermöglichkeit von Heckenpflegemaßnahmen im Rahmen der LPR hingewiesen. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der LPR ist aber ein aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erstelltes gemarkungsweises Pflegekonzept, das als Grundlage für die umzusetzenden Pflegemaßnahmen dient. Die Pflegemaßnahmen sollen durch den Bauhof der Stadt Süssen umgesetzt werden. Während die naturschutzorientierte Pflege von Hecken in der Gemeinde Hattenhofen bereits seit vielen Jahren konsequent und konzeptionell umgesetzt wird, bestand bisher in Süssen keine konzeptionelle Grundlage. Nach Bewilligung des Förderantrages (LPR-Teil E) hat die Stadt den Auftrag zur Erstellung eines gemarkungsweiten Heckenpflegekonzepts an ein externes Fachbüro vergeben. Der LEV hat die Stadt bei der Antragstellung und Erarbeitung des Konzepts unterstützt. Das mittlerweile vorliegende Konzept bildet nun die Grundlage für eine zielgerichtete, naturschutzorientierte Pflege von Feldhecken in der Gemarkung. Abbildung 26: Übersichtskarte zum Heckenpflegekonzept der Stadt Süssen Antragstellung für 2017 Für das Kreispflegeprogramm 2017 hat der LEV 44 Antragsteller (Kommunen, Landwirte, Vereine und Verbände) bei der Antragstellung fachlich unterstützt und bei der Antragstellung beraten. Der LEV hat die eingegangenen Anträge für das Haushaltsjahr 2017 fachlich für die untere Naturschutzbehörde vorbereitet und vier einjährige Verträge (LPR-Teil B) für das kommende Haushaltsjahr 2017 unterschriftsreif ausgearbeitet LPR-Aufträge (Teil B) Aufgrund der erheblichen Mittelkürzungen 2016 konnte nur ein Teil der ursprünglich für das Geschäftsjahr geplanten Landschaftspflegeaufträge für die untere Naturschutzbehörde und das Regierungspräsidium Stuttgart vorbereitet und umgesetzt werden. Aufträge der Unteren Naturschutzbehörde Von den außerhalb von Naturschutzgebieten für die untere Naturschutzbehörde (UNB) vorbereiteten Aufträgen werden im Anschluss repräsentative Maßnahmen vorgestellt: Feldflorareservat Unterböhringen Das vom Bund Naturschutz Alb-Neckar, Bezirksgruppe Geislingen/Steige (BNAN) zusammen mit einem Unterböhringer Landwirt eingerichtete Feldflorareservat wird im Rahmen eines LPR-Teil B-Auftrages, welcher vom LEV in Abstimmung mit 18

19 Geschäftsbericht 2016 dem BNAN und dem Landwirt ausgearbeitet wird, gefördert. In Anlehnung an die traditionelle Dreifelderwirtschaft werden drei Ackerparzellen im rotierenden Wechsel: Wintergetreide-Sommergetreide-Brache ohne den Einsatz von Pestiziden bewirtschaftet. In diesem Jahr wurde statt des bisher als Wintergetreide ausgesäten Dinkels die alte Getreidesorte Einkorn und statt des als Sommergetreide bisher ausgesäten Hafers Sommergerste ausgesät. Ziel des Feldflorareservats ist die Erhaltung von seltenen Ackerwildkräutern, wie Kornrade, Hasenohr und Ackerrittersporn, welche auf die traditionelle, extensive Ackernutzung angewiesen sind. Das Feldflorareservat Unterböhringen ist Teil des Projekts 100-Äcker für die Vielfalt. Dieses bundesweite Projekt zielt auf den Aufbau eines bundesweiten Schutzgebiets-Netzes für Ackerwildkräuter. Magerrasen Tegelberg, Artenschutzprogramm Bergkronwickenwidderchen Am Tegelberg-Steilhang oberhalb von Geislingen/Steige wurde auf einem über 500 m langen schmalen, südexponierten Magerrasenband Pflegemaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg (ASP) umgesetzt. Ziel ist die Erhaltung des Lebensraumes der dort vorkommenden Population des Bergkronwickenwidderchens, einer stark gefährdeten Schmetterlingsart, für die Baden-Württemberg eine hohe Schutzverantwortung hat. Insbesondere die Sicherung der Bestände der Bergkronwicke als wichtige Nahrungspflanze der Widderchenart hat oberste Priorität. Nachdem die Flächen schwer zugänglich sind und auf Grund der Steilheit eine Nutzung nicht möglich ist, müssen die Flächen durch mechanische Pflege offen gehalten werden. In Abstimmung mit dem vom RP Referat 56 beauftragten ASP-Umsetzers wurde durch einen Forstunternehmer in aufwändiger Handarbeit aufkommende Gehölzsukzession entfernt und dabei auf die Bergkronwicke Rücksicht genommen. Auch das Abräumen des angefallenen Schnittguts musste schonend erfolgen. Abbildung 28: ASP-Flächen am Tegelberg oberhalb Geislingen/Steige nach der Pflege und blühende Bergkronwicken Abbildung 27: Feldflorareservat Unterböhringen Hutewald Harschbürde Angrenzend an Magerrasen im Gewann Harschbürde auf Gemarkung Hohenstadt werden vom LEV gemeinsam mit einem örtlichen Schaf- und Ziegenhalter ehemals beweidete, mittlerweile aber waldartig bestockte Magerrasen mit mächtigen Weidbuchen als lichter Hutewald entwickelt. Zusätzlich zur Bewirtschaftung im Rahmen eines LPR-Teil A2-Vertrages wurde durch den Bewirtschafter eine weitere Teilfläche des Hutewaldes von Strauchsukzession befreit und die mächtigen landschaftsprägenden Weidbuchen freigestellt. 19

20 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Aufträge des RP (Direktmittel Referat 56) in NSG Aufgrund der erheblichen Mittelkürzungen konnten zunächst nur kleinere Weidenachpflegemaßnahmen in den NSG Galgenberg, Haarberg- Wasserberg und Vögelestal umgesetzt werden. Erfreulicher Weise standen in der zweiten Jahreshälfte noch weitere Direktmittel zur Verfügung. Trotz des engen Zeitfensters bis zum Kassenschluss konnten in den NSG Sterneck, Kornberg, Galgenberg, Dalisberg und Haarberg-Wasserberg nach der Beweidung der Wacholderheiden die dort dringend erforderlichen Weidepflegemaßnahmen beauftragt werden. Des Weiteren erfolgten folgende Erstpflegemaßnahmen: Durch die Auszubildenden des Forstamtes wurden im Gewann Ob dem Anger auf Gemarkung Gruibingen (NSG Rufsteinhänge und Umgebung) zwei durch einen Gehölzriegel getrennte Halbtrockenrasenflächen wieder miteinander verbunden. Um die Beweidung im NSG Vögelestal auf Gemarkung Geislingen-Türkheim zu erleichtern, wurden die Wacholderbestände innerhalb der beweideten Wacholderheiden (10 ha) ausgelichtet und zusammengebrochene Wacholder und Gehölze entfernt. Im Naturschutzgebiet Galgenberg wurde auf Gemarkung Deggingen ein innerhalb der beweideten Wacholderheiden befindliches Feldgehölz aufgelichtet, mit dem Ziel lichte Hutewaldstrukturen zu entwickeln. Die Fläche wird zusammen mit den umgebenden Wacholderheiden durch den Schäfereibetrieb Hertler mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung beweidet. Abbildung 29: LPR-Direktaufträge RP Referat 56 (v. o. n. u.): Weidenachpflege NSG Dalisberg, Bad Überkingen- Unterböhringen Weidenachpflege NSG Sterneck, Mühlhausen i.t. Erstpflege Auslichtung Wacholder und Gehölze, NSG Vögelestal, Geislingen-Türkheim Erstpflege Hutewaldstrukturen NSG Galgenberg, Deggingen 20

21 Geschäftsbericht Umsetzung Natura 2000 Auch im Jahr 2016 lag im Landkreis Göppingen außer dem Managementplan (MaP) für das FFH- Gebiet Albtrauf Donzdorf-Heubach kein weiterer MaP mit nennenswerten Anteilen im Landkreis Göppingen vor. Lediglich einige kleinere Teilflächen von fertiggestellten Managementplänen angrenzender Landkreise tangieren auch den Landkreis. Für diese erfolgt die Umsetzung der vorgeschlagenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bereits weitgehend mittels Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie durch Abschluss von Landschaftspflegeverträgen und Durchführung von Pflegemaßnahmen im Rahmen des Kreispflegeprogramms. Auch innerhalb der noch zu erstellenden MaP setzt der LEV bereits umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt von FFH- Lebensräumen (insbesondere Wacholderheiden und Magerrasen sowie Felsstandorte) im Rahmen der LPR (siehe Kapitel 4) und im Rahmen der von der Stiftung Naturschutzfonds geförderten Maßnahmenkonzeptionen für Ersatzgelder (siehe Kapitel 6) um. eingeladen hat, wird der Schwerpunkt in den kommenden Jahren auf der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der noch zu erarbeitenden MaP liegen. Innerhalb des FFH-Gebiets Filsalb, für das derzeit noch kein Managementplan vorliegt, wurde mittlerweile im Rahmen einer einzelbetrieblichen Beratung für einen Milchviehbetriebes mit hohem Anteil an FFH-Wiesen gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und dem RP mit Hilfe des sogenannten Floatings eine Lösung für einen Teil der Flächen des Betriebs gefunden. Im Rahmen einer vertraglichen Regelung kann der Betrieb bisher Hof nahe FFH-Wiesen intensivieren, wenn an anderer Stelle FFH-Wiesen entwickelt wurden. 5.1 Erhalt von FFH-Wiesen Bisher liegt im Landkreis Göppingen lediglich der MaP zum FFH-Gebiet Albtrauf Donzdorf- Heubach vor. Für diesen MaP wurden die erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen von verlorengegangenen FFH-Wiesen durch die untere Naturschutzbehörde unter fachlicher Beratung des LEV umgesetzt. Weitere MaP werden frühestens ab 2017 bis spätestens 2020 fertiggestellt, sodass erst dann Vergleichskartierungen zu den im Jahr 2004/2005 erstmalig kartierten FFH- Wiesen vorliegen. Nachdem der LEV gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt im Jahr 2015 bereits mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema Erhalt von FFH-Wiesen durchgeführt und dazu alle bisher bekannten Bewirtschafter von FFH-Wiesen Abbildung 30: Karte zum Floating von FFH-Wiesen 21

22 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 6 Stiftung Naturschutzfonds Im Zusammenhang mit nicht ausgleichbaren Eingriffen in Natur und Landschaft können Eingriffsverursacher zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet werden. In Baden-Württemberg sind Ersatzzahlungen an die Stiftung Naturschutzfonds Baden Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu leisten. Die zweckgebunden zur Aufwertung von Natur und Landschaft zu verwendenden Ersatzgelder sind möglichst in der Nähe des Eingriffs einzusetzen. Größere Ausgleichsabgaben sind im Rahmen eines unter Federführung des RP (Referat 56) erarbeiteten Fachkonzepts umzusetzen. Der LEV hat im Jahr 2016 die Umsetzung der Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt gemeinsam mit dem RP und den beteiligten Maßnahmenträgern fortgeführt. Darüber hinaus hat der LEV gemeinsam mit dem RP und der UNB für die im Jahr 2017 fällig werdenden Ersatzgelder, insbesondere aus dem Windpark Lauterstein Maßnahmenvorschläge zusammengestellt und im Vorfeld der Konzeption mit den potentiellen Maßnahmenträgern gemeinsam abgestimmt. Abbildung 31: Bericht Geislinger Zeitung vom zur Vorstellung der Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt im Gemeinderat Mühlhausen i. T. durch den LEV 22

23 Geschäftsbericht Umsetzung Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt Die Umsetzung der vom RP, Referat 56 erarbeiteten Maßnahmenkonzeption wurde vom LEV auch im Jahr 2016 fortgeführt und fachlich begleitet. Besonders hervorzugeben ist die sehr gute Zusammenarbeit zwischen RP, Referat 56, der vom RP beauftragten Planerin Dr. Susanne Kellermann und dem LEV. Der fünfjährige Umsetzungszeitraum erstreckt sich noch bis zum Jahr Interkommunaler Schafstall Gruibingen Der Bau eines interkommunalen Schaf- und Ziegenstalls als wichtige Infrastrukturmaßnahme zur Offenhaltung der Wacholderheiden und Magerrasen im Obersten Filstal ist Teil der Maßnahmenkonzeption. Nachdem seitens der Kommunen Gruibingen, Mühlhausen i. T. und Wiesensteig grundsätzliche Bereitschaft zu einer gemeinsamen Trägerschaft signalisiert wurde, stand die Abstimmung sowohl innerhalb als auch zwischen den betroffenen Kommunen im Vordergrund. Dies gestaltete sich nicht einfach und bedurfte viel Überzeugungsarbeit. Erfreulicher Weise konnte bei einem gemeinsamen Termin im Frühjahr 2016 unter Beteiligung der Stiftung Naturschutzfonds Baden Württemberg, den betroffenen Kommunen, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem LEV die wichtigen Eckpunkte und Rahmenbedingungen bzgl. einer Förderung besprochen werden, sodass daran anschließend die Antragstellung und konkrete Planung des Stallbaus angegangen werden konnte. Nachdem der einzig realisierbare Standort des Stalls südlich von Gruibingen eine durch die Straßenbauverwaltung geplante, aber noch nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahme der Bundesautobahn A8 tangiert und deshalb vom Maßnahmenträger ein Ersatz für die entfallenden Kompensationsmaßnahmen zu leisten war, hat der LEV für die Kommunen auf Grundlage erster Stallentwürfe eine Bilanzierung des erforderlichen Ausgleichsumfangs einschließlich der Kompensation für den Eingriff durch den Schafstall erstellt und sowohl mit der unteren Naturschutzbehörde als auch der Straßenbauverwaltung abgestimmt. Dadurch lag eine wichtige Voraussetzung zur weiteren Umsetzung dieser Maßnahmen vor. Abbildung 32: Auszug aus der Bilanzierung für den geplanten interkommunalen Schaf- und Ziegenstall in Gruibingen 23

24 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Erstpflege verbuschter Heiden Nachdem die Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern 2015 erfolgte, wurde Anfang 2016 mit der Umsetzung der ersten Teilabschnitte im NSG Haarberg-Wasserberg, Gemarkung Reichenbach i. T., im NSG Nordalb (Westhang), Gemarkung Deggingen und im Schöntal, Gemarkung Wiesensteig begonnen. Zur effizienten Zurückdrängung aufkommender Stockausschläge wurden die erstgepflegten Flächen im Sommer 2016 einer Nachpflege unterzogen. Die Aufträge für die Maßnahmen wurden vom LEV unterschriftsreif für das RP als Maßnahmenträger vorbereitet und die Umsetzung in Abstimmung mit dem LEV vor Ort durch die zuständigen Forstrevierleiter des Forstamts Göppingen begleitet. Erstpflege von Feldhecken Abbildung 33: Erstpflege von Halbtrockenrasen (v.o.a.n.) Erstpflege NSG Haarberg-Wasserberg, Reichenbach i.t. Erstpflege NSG Nordalb Westhang, Deggingen Erstpflege LSG Schöntal, Wiesensteig Erstpflege LSG Schöntal, Hackrohmaterial, Wiesensteig Der zweite Abschnitt zur Umsetzung der Erstpflege von überalterten Feldhecken im NSG Kornberg, Gemarkung Gruibingen wurde im Januar 2016 unter zunächst idealen Witterungsbedingungen begonnen. Leider mussten die Pflegemaßnahme bereits nach einigen Tagen witterungsbedingt unterbrochen werden und konnten erst wieder im Herbst 2016 fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Auch der dritte Pflegeabschnitt im NSG Rufsteinhänge wurde vorbereitet und umgesetzt. Wie bereits bei den umgesetzten Pflegeabschnitten am Kornberg wurde für die Eigentümer eine Informationsveranstaltung angeboten, bei der die Maßnahmen vorgestellt, die Rahmenbedingungen erläutert wurden und die Eigentümer Fragen zu den Maßnahmen stellen konnten. Bei dieser Veranstaltung wurde durch den zuständigen Forstrevierleiter Rolf Kanaske auch das Problem des Eschentriebsterbens und die Konsequenzen für die betroffenen Grundstückseigentümer von Feldhecken erläutert. Nachdem sich erfreulicher Weise 33 Eigentümer beteiligten, wurden die Pflegmaßnahmen ausgeschrieben und an einen Forstunternehmer verge- 24

25 Geschäftsbericht 2016 ben. Aufgrund der trockenen Witterung konnte der größte Teil der Hecken bis Ende des Jahres gepflegt werden. Insgesamt wurden in den drei Pflegeabschnitten 6,65 ha bzw. 8,5 km Hecken einer Erstpflege unterzogen. Trotz der eingesetzten großen Maschinen, konnte aufgrund des sensiblen Vorgehens des Unternehmers die Pflegemaßnahmen ohne Beanstandungen umgesetzt werden. Die Organisation der Heckenpflege - insbesondere in Bezug auf die Art der Information der Eigentümer, die Abwicklung der verbindlichen Rückmeldungen, die Ausschreibung an Unternehmer sowie die finanzielle Abwicklung mit den Eigentümern wurde über die unterschiedlichen Pflegeabschnitte hinweg, ständig optimiert. Eine selbst erstellte Datenbank ist hierbei z. B. bei der Erstellung von Serien-Informationsbriefen, Übersichtslisten für die Ausschreibung oder bei telefonischen Rückfragen durch die Eigentümer eine große Hilfe. Abbildung 34: Erstpflege von Feldhecken Einsatz Bündelharvester am Kornberg Hecke am Rufstein nach der Pflege Einsatz Rückezug am Kornberg Häckseln von Heckenschnitt am Kornberg (v.o.a.n.) 25

26 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Hutewald Sommerhalde Nach Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und der aufgrund von Kostensteigerungen erforderlichen Anpassung der Finanzierung durch die Stiftung Naturschutzfonds wurde die Umsetzung der Maßnahmen Anfang 2016 zwischen der Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf als Maßnahmenträger, der Gemeinde Mühlhausen i. T., dem zuständigen Forstrevierleiter sowie mit dem LEV im Detail abgestimmt und ein Umsetzungszeitplan erarbeitet. Im Sommer wurden die auf den Pflegeflächen vorhandenen schadhaften Zäune durch die Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen i. T. entfernt. Im Herbst erfolgte der Ausbau des Erschließungsweges, über den das bei der Durchforstung anfallende Baum- und Gehölzmaterial abtransportiert wurde. Die eigentlichen Durchforstungsmaßnahmen und die Erstpflege der brachgefallenen Wacholderheide schlossen sich unmittelbar daran an. Aufgrund des Steilhanges und der sich unmittelbar unterhalb befindlichen Wohnbebauung waren aufwändige Sicherungsmaßnahmen mit Fangnetzen erforderlich. Des Weiteren musste eine Telefonleitung abgebaut werden. Auch der Einsatz eines Seilkrans zur sicheren Gewinnung der Bäume war sehr aufwändig. Erfreulicherweise konnte die Durchforstung im Herbst 2016 ohne Schäden erfolgreich umgesetzt werden. Als nächster Schritt soll im Jahr 2017 ein Festzaun installiert werden, damit die Flächen durch die Schaf- und Ziegenherde der Weidegemeinschaft Goißatäle beweidet werden können. Abbildung 35: Durchforstung Hutewald (v.o.a.n.) Pflegezielplan Sommerhalde Hutewald nach der Durchforstung Stammholzpolder aus der Durchforstung Gefährliche Maßnahmenumsetzung 26

27 Geschäftsbericht Maßnahmenkonzeption Aufwertung und Entwicklung naturschutzwichtiger Lebensräume der Kulturlandschaft der Albuch Randhöhen und angrenzender Naturräume um Lauterstein Im Zusammenhang mit der Errichtung des Windparks Lauterstein und weiterer im Landkreis Göppingen erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Jahr 2017 weitere Ersatzgelder bei der Stiftung Naturschutzfonds eingehen. Wie bereits im Jahr 2013 hat das Regierungspräsidium Stuttgart in enger Abstimmung mit dem LEV unter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde eine Maßnahmenkonzeption zur Verwendung dieser Ersatzgelder erarbeitet. Maßnahme: Aufwertung und Entwicklung von Streuobstwiesen im Landkreis Göppingen Nachdem Streuobstwiesen einen verbindenden Lebensraum der LEV-Mitgliedskommunen darstellen, plant der LEV im Rahmen der v. g. Maßnahmenkonzeption die Projektträgerschaft für die Maßnahme Erhaltung und Entwicklung von Streuobstwiesen im Landkreis Göppingen zu übernehmen. Das Förderkonzept setzt sich aus fünf Maßnahmenblöcken zusammen. Neben der Vitalisierung stark pflegebedürftiger Obstbaumhochstämme und Sicherung abgängiger Habitatbäume soll interessierten Mitgliedskommunen eine Anschubfinanzierung bei der Verwertung des anfallenden Obstbaumschnittguts angeboten werden. Die Forderung der Neupflanzung regionaltypischer Streuobstsorten des Landkreises Göppingen sowie Wildobst ist eine weitere Fördermaßnahme. Des Weiteren soll im Streuobstbereich aktiven Vereinen und Initiativen die Förderung gemeinschaftlich genutzter Schnittwerkzeuge für den Streuobstbaumschnitt sowie Nisthilfen angeboten werden. Abbildung 36: Übersichtsplan Maßnahmenkonzeption Ersatzgelder 2017 Die Konzeption wurde bereits im Vorfeld mit den in Frage kommenden Maßnahmenträgern abgestimmt. Maßnahmen aus folgenden Schwerpunktbereichen sind geplant: Aufwertung von Wacholderheiden und Magerrasen und deren Umgebung Revitalisierung von Feldhecken/Steinriegeln Biotopverbund/-entwicklung Rauhe Wiese Aufwertung von Streuobstwiesen Die Maßnahmenkonzeption wird nach der Genehmigung durch den Stiftungsrat der Stiftung Naturschutzfonds ab 2017 unter Mitwirkung des LEV umgesetzt werden. Sobald die Genehmigung der Konzeption durch die Stiftung Naturschutzfonds vorliegt, soll im Jahr 2017 der Antrag bei der Stiftung Naturschutzfonds gestellt werden und die Maßnahmen dann in einem fünfjährigen Zeitraum mit interessierten Mitgliedskommunen, Vereinen und Streuobstinitiativen umgesetzt werden. 27

28 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 7 Erhaltung und Entwicklung von Streuobstwiesen 7.1 Streuobst-Akteurs-Treffen 7.2 Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume Nachdem sich beim ersten Streuobst-Akteurs- Treffen die Mehrheit der Teilnehmer für eine Fortsetzung aussprachen, hat der LEV am zu einem weiteren Treffen eingeladen. Da der LEV im Rahmen der Maßnahmenkonzeption des RP für die im Jahr 2017 anfallenden Ersatzzahlungen die Projektträgerschaft für die Maßnahme Erhaltung und Entwicklung von Streuobstwiesen im Landkreis Göppingen übernimmt (siehe Kap. 6.2), wurde das Förderkonzept den Teilnehmern vorgestellt und diskutiert. Die Vorschläge der Teilnehmer sollen bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Der in den beiden Streuobst-Akteurs-Treffen diskutierte Mistelbefall von Streuobstbäumen und die Anregung zur Erstellung eines Informations- Flyers zur Gefährdung der Streuobstbestände durch Mistelbefall hat der LEV aufgegriffen und in Abstimmung mit dem Obstbauberater des Landratsamtes einen gemeinsamen Flyer Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume erstellt. Abbildung 37: Zweites Streuobst-Akteurs-Treffen, Darüber hinaus wurden auch die beim ersten Treffen diskutierten Themen Streuobst-Unterricht der Streuobstpädagogen und der Mistelbefall von Streuobstbäumen diskutiert. Da zum Thema Mistelbefall und vor allem zur Erlaubnis bezüglich der Entfernung der Misteln von Obstbäumen häufig Unsicherheiten bestehen und teilweise falsche Informationen in der Bevölkerung kursieren, wurde angeregt, mithilfe eines Informations-Flyers rund um dieses Thema aufzuklären (siehe Kapitel 7.2). Abbildung 38: Flyer Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume 28

29 Geschäftsbericht 2016 Mit dem Flyer werden Informationen zur Biologie der Mistel, zur Beeinträchtigung von Streuobstbäumen durch Mistelbefall und zu den erforderlichen Maßnahmen zur Zurückdrängung der Mistelbestände in Streuobstwiesen ausgeführt. Der Flyer kann bei der Obstbauberatungsstelle des Landkreises im Landwirtschaftsamt oder bei der Geschäftsstelle des LEV angefordert werden. 7.3 Fachliche Begleitung AZUBI-Projekt Streuobstwiese Haier Auf Initiative der unteren Naturschutzbehörde wurde 2012 das Projekt Soziales Lernen eine Patenschaft für den Gartenrotschwanz gestartet. Die Auszubildenden des Landratsamtes Göppingen sowohl aus dem Forst- als auch aus dem Verwaltungsbereich haben im Rahmen des Aktionsplanes Biologische Vielfalt 111-Arten- Korb eine Patenschaft für den stark bedrohten Gartenrotschwanz übernommen. Da dieser in Streuobstwiesen seinen Lebensraum findet, pflegen die Azubis eine 80 ar große Streuobstwiese in Göppingen-Faurndau im Gewann Haier, welche vor Beginn des Projektes zu verbuschen drohte. Seit Beginn des Projekts werden pro Jahr zwei bis drei Aktionstage durchgeführt. Begleitet werden die Auszubildenden von verschiedenen Fachämtern im Landratsamt. Seit der Gründung des LEV hat die Geschäftsstelle die fachliche Vorbereitung und Betreuung der Aktionstage sowie die Veröffentlichung von Pressemeldungen übernommen. Nachdem die Obsternte im Jahr 2015 mangels Obst ausgefallen ist, konnten die Azubis dieses Jahr am 5. Oktober eine Sammelaktion auf der Patenschaftswiese durchführen. Bei schönstem Herbstwetter und mit viel Einsatz wurden insgesamt 900 Kilo Obst aufgelesen und diese bei einer Obstsaftkelterei zu AzuBi(o)-Saft verwertet. Der Saft wurde im Rahmen eines Erntedank-Tages im Landratsamt von den Azubis für einen guten Zweck verkauft. Abbildung 39: Pflegeeinsatz der Landratsamt-Azubis, Patenschafts-Streuobstwiese Haier, GP-Faurndau (v.o.n.u.) Azubis beim Obst Auflesen Die Akteure beim Vesper nach der Obstlese Presseartikel Geislinger Zeitung vom

30 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 8 Beratung Mitglieder 8.1 Offenhaltung des Nassachtales, Stadt Uhingen Bis Ende 2015 hat die Stadt Uhingen zur Offenhaltung und zur Extensivierung von Grünlandflächen in der Talaue des Nassachtales mit einem landwirtschaftlichen Betrieb einen kommunalen Landschaftspflegevertrag abgeschlossen. Nachdem der Betrieb seine Tätigkeit am Ende des Jahres 2015 aufgegeben hat und die Offenhaltung im Nassachtal durch den Rückzug der Landwirtschaft immer schwieriger wird, hat sich die Stadt Uhingen an den LEV gewandt und um Unterstützung gebeten. Gemeinsam mit der Stadt hat der LEV alle im Nassachtal tätigen Bewirtschafter zu einem Informationstermin eingeladen um die zukünftigen Möglichkeiten zur Offenhaltung des als Landschaftsschutzgebiets geschützten Nassachtals zu besprechen. Erfreulicher Weise konnte auf einer Fläche von ca. 10 ha mit zwei landwirtschaftlichen Betrieben Landschaftspflegeverträge abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Ortsschaftsratssitzung in Baiereck stellte sich der LEV und im Besonderen die Aktivitäten zur Offenhaltung des Nassachtales vor und diskutierte die mögliche Zusammenarbeit zwischen Ortschaftsrat, Stadt Uhingen und dem LEV. 8.2 Heckenpflegeprojekt Naturschutzgebiet Spielburg Unter anderem aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen des Projekts zur Erstpflege von überalterten Feldhecken in den Naturschutzgebieten Kornberg und Rufstein in Gruibingen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt. (vgl. Kapitel 6.1) entstand gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56 und der Stadt Göppingen der Vorschlag, solch ein Projekt auch im Naturschutzgebiet Spielburg in Göppingen- Hohenstaufen zu initiieren. Neben dem markanten Felsen und der umgebenden Heidelandschaft prägen Hecken dieses Naturschutzgebiet. Im Rahmen verschiedener Termine informierte der LEV gemeinsam mit dem RP die Stadt Göppingen, das Bezirksamt Hohenstaufen sowie die vor Ort in der Landschaftspflege aktiven ehrenamtlichen Vereine über die technischen Möglichkeiten der Heckenpflege mithilfe eines Bündelharvesters, der möglichen Vorgehensweise z. B. zur Information und Einbindung der privaten Heckeneigentümer sowie über die Finanzierungmöglichkeiten. Die Heckenpflege stellt ein freiwilliges Angebot an die privaten Heckeneigentümer dar. Durch die zentrale Koordination und die Umsetzung durch einen technisch gut ausgestatten und im Naturschutz erfahrenen Unternehmer kann diese effektiv gestaltet werden. Der LEV unterstützte darüber hinaus die vom RP beauftragte Planerin bei der Kartierung der Hecken. Es wurde sowohl die Abgrenzung der Hecken wie auch die Pflegebedürftigkeit der Hecken erfasst. Hierbei wurde auf die Kategorisierung, wie sie im Rahmen des Heckenpflegeprojekts in Gruibingen erarbeitet und evaluiert wurde, zurückgegriffen. Die Verarbeitung der Daten übernimmt der LEV mithilfe seiner selbst erstellten Datenbank. 30

31 Geschäftsbericht Öffentlichkeitsarbeit 9.1 Corporate Design LEV Das Corporate Design umfasst das gesamte visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Region. Im Corporate Design werden Logo, Typografie, Farben sowie das grundsätzliche Gestaltungsraster von Kommunikationsmitteln festgelegt, um einheitlich nach außen aufzutreten. Auf diese Weise wollen wir Unverwechselbarkeit und eine hohe Wiedererkennung erreichen. (Auszug aus Landkreis Göppingen Corporate Design Manual ). Logo Für einen einheitlichen und professionellen Außenauftritt des LEV stellt ein Logo das Herzstück eines Corporate Design dar. Das Logo das im April 2016 vom Vorstand beschlossen wurde wurde von der Geschäftsstelle selbst erstellt, da somit eine höchstmögliche Identifikation geschaffen und nebenbei Kosten gespart werden können. Folgende Aspekte wurden bei der Erstellung des Logos berücksichtigt: Anlehnung/Berücksichtigung des Corporate Design des Landkreises Göppingen zur Darstellung der Zugehörigkeit: Farbwahl (Grün als Primärfarbe, Farbverlauf als wichtiges Gestaltungselement), Quadrat als Hauptgestaltungselement, Landkreisschrift. Verbildlichung der Drittelparität, dem gleichberechtigtes Miteinander von Landwirtschaft (Ziege), Naturschutz (Blume) und Kommunen (Menschen) im Verein. Ein gemeinsames nach vorne blicken, das neue Wege/Lösungen einschließt: Symbole gehen über die Quadrate hinaus und sind nach rechts/vorne ausgerichtet Klare Linien, Reduzierung auf das Nötigste (v. a im Bereich Schrift), Verwendung auch in Schwarz-Weiß möglich. Abbildung 40: Logo des LEV (farbige und schwarz-weiße Variante) Landkreis-Silhouette Neben dem Logo ist die Landkreis-Silhouette weiteres Gestaltungselement des LEV. Diese kann als Fußzeile in Dokumenten als Wiederkehrendes Gestaltungselement verwendet werden. Darin abgebildet werden: Drei-Kaiserberge (1) Albvorland und Albtrauf (2) Filsalb (3) Filstal mit Umlaufberg (4) Albhochfläche (5) (1) Abbildung 41: Landkreis-Silhouette als Gestaltungselement Farben und Schriften (2) Für Druckdokumente und Präsentationen orientiert sich der LEV an den Primärfarben und Hausschriften des Corporate Designs des Landkreises, (3) um die Zugehörigkeit darzustellen. (4) (5) 31

32 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 9.2 LEV-Wanderexkursion Im Rahmen einer Wanderexkursion mit dem Motto Kulturlandschaft mit allen Sinnen erfahren hat der LEV am seinen Mitgliedern und Interessierten in Gruibingen in den Naturschutzgebieten Kornberg und Rufsteinhänge und Umgebung verschiedene Landschaftspflegeprojekte vorgestellt. Bereits zu Beginn konnten sich die Teilnehmer mit Ziegen- und Schafprodukten, Most und Apfelsaft der Weidegemeinschaft Goißatäle stärken. An insgesamt acht Stationen wurden den Teilnehmern ein Querschnitt der seit Gründung des LEV umgesetzten bzw. in Umsetzung begriffenen Projekte vorgestellt. Dabei kamen auch die bei der Umsetzung beteiligten Akteure zu Wort. So wurde das vom LEV zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeinde Gruibingen umgesetztes Heckenpflegeprojekt am Kornberg vorgestellt, das im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe der Stiftung Naturschutzfonds gefördert wird (vgl. Kapitel 6.1). Auch die am Kornberg noch in großer Zahl vorhandenen artenreichen und blumenbunten Mageren Flachlandmähwiesen, welche im Rahmen des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu erhalten sind, konnten die Teilnehmer in schönster Blüte bestaunen. Heinrich Rothfuß berichtete als Vertreter des Kreisbauernverbandes u. a. über in die Herausforderungen, vor denen die Landwirte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung dieser Wiesen stehen. Die Erhaltung von Wacholderheiden, welche insbesondere das Landschaftsbild des Oberen Filstales prägen, stellt einen Aufgabenschwerpunkt des LEV dar. Durch die Vorbereitung von Landschaftspflegeverträgen/-aufträgen und Förderung von Weidezäunen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie unterstützt der LEV Schäfereibetriebe im Landkreis. Der ortsansässigen Koppelschafhalter Manfred Allmendinger sowie Vertreter der Weidegemeinschaft Goißatäle e.v. gaben vor Ort einen Eindruck unter welchen teils sehr schwierigen Bedingungen die Beweidung erfolgt. Der Orchideenspezialist Werner Hiller, der auch gemeinsam mit seinen Vereinskollegen des BNAN und des Naturkundevereins Göppingen ehrenamtlich Heideflächen pflegt, zeigte den Teilnehmern die besondere Pflanzenvielfalt dieses Lebensraumes und erläuterte die Zusammenarbeit der in der Landschaftspflege tätigen Vereine mit dem LEV. Um die Weidenachpflege der teils sehr steilen Wachholderheiden effektiv zu gestalten, wird wenn sich die Fläche dafür eignet neben der klassischen Arbeit mit dem Freischneider vermehrt auch modere Technik wie eine funkgesteuerte Mähraupe eingesetzt. Der Forstunternehmer Uwe Kaisser demonstrierte den Einsatz dieser Maschine. Mit Ziegenbraten und selbstgemachten Spätzle der Weidegemeinschaft Goißatäle im Fliegerheim auf dem Nortel wurde die gelungene Veranstaltung beendet. Abbildung 42: Eindrücke der LEV-Exkursion am

33 Geschäftsbericht 2016 Abbildung 43: Artikel im Geislinger Wochenblatt vom zur LEV-Exkursion am

34 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 9.3 Vorträge und Teilnahmen Neben einer Vielzahl an Terminen zur Planung und Abstimmung der verschiedenen Landschaftspflegemaßnamen meist vor Ort im Gelände haben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle die in folgender Tabelle aufgelisteten Termine und Veranstaltungen organisiert, sich daran beteiligt bzw. daran teilgenommen. Ulrich Lang wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes dabei auch für Fachvorträge bei Tagungen angefragt, so z. B. bei der Hutewaldtagung oder der Sommerakademie des NABU Baden-Württemberg. Tabelle 2: Vorträge und Teilnahme an Veranstaltungen 2016 Datum Termin Informationsveranstaltung Amphibienschutz K 1425 für interessierte ehrenamtliche Helfer Vorstellung des LEV im Ortschaftsrat Baiereck Vorstellung Heckenpflegeprojekt Spielburg, Bezirksamt Hohenstaufen Teilnahme an der Auftaktveranstaltung FFH-Gebiet Schurwald in Baltmannsweiler Teilnahme am Kreisbauerntag in Ottenbach Vortrag bei der Jahrestagung der Gaunaturschutzwarte des Schwäbischen Albvereins Baden-Württemberg Zusammenarbeit zwischen SAV und LEV in Oberboihingen Vorstellung des LEV bei der Arbeitstagung der Naturschutzwarte des SAV-Filsgau in Schlat Vorstellung Ausgleichabgabe 1501 Hutewald und Interkommunaler Schafstall im Gemeinderat Mühlhausen i. T Informationsveranstaltung Amphibienschutz K Vortrag zum Thema Waldweide und Landschaftspflege Notwendige Rahmenbedingungen für Nutztierhalter bei der Hutewaldtagung des NABU-Landesverbandes auf der Nordalb in Deggingen Organisation LEV-Wanderexkursion Informationsveranstaltung Heckenpflegeprojekt Rufstein in Gruibingen Abstimmungstermin mit UNB und Landwirtschaftsamt zum Thema landwirtschaftliche Bruttoflächen 14./ Landesweites LEV-Treffen in Ellwangen im Ostalbkreis Organisation zweites Streuobst-Akteurstreffen im Landratsamt Göppingen Vortrag Umsetzung Natura 2000 durch LEV bei der Sommerakademie des NABU Baden- Württemberg, Evangelische Akademie Bad Boll Informationsveranstaltung zum Thema FFH-Wiesen, Landkreis Reutlingen Teilnahme am Waldnaturschutztag des Forstamt und der UNB Göppingen Kurzvortrag zum Thema Landschaftspflege Zusammenarbeit von LEV mit Verbänden und Kommunen bei der Feier 30 Jahre Pflege Naturdenkmal Kappentobel in Süßen (vgl. Abbildung 44) Organisation Obstlese im Rahmen des AZUBI-Projekt Streuobstwiese Haier Teilnahme am Vernetzungstreffen LEV und Streuobstparadies in Bad Urach 34

35 Geschäftsbericht 2016 Abbildung 44: Artikel NWZ vom zur Feier 30 Jahre Umweltschutz am Naturdenkmal Kappendobel 35

36 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. 10 Kassenbericht bis (direkt über die LEV-Kasse ausbezahlte Mittel) 36

37 Geschäftsbericht Ausblick Geschäftsjahr 2017 Der Vorstand hat gemeinsam mit der Geschäftsstelle ein Arbeitsprogramm und einen Wirtschaftsplan für 2017 erstellt. Diese wurden in der Mitgliederversammlung am beschlossen. Neben den Daueraufgaben, wie die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie und bestehender Natura 2000-Managementpläne soll die Umsetzung der im Jahr 2016 gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56 erarbeitete Maßnahmenkonzeption zur Verwendung der im Jahr 2017 anfallenden Ersatzgelder (v. a. im Zusammenhang mit dem Windpark Lauterstein) nach Genehmigung durch den Stiftungsrat der Stiftung Naturschutzfonds im Rahmen der fünfjähringen Umsetzungsphase durch den LEV fachlich begleitet werden. Der LEV wird auch weiterhin seinen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Streuobstwiesen im Landkreis leisten. Neben der weiteren Unterstützung der Sammelantragsteller bei der Abwicklung des Förderprogramms Förderung Baumschnitt Streuobst des Landes wird der LEV im Rahmen der v. g. Maßnahmenkonzeption als Maßnahmenträger für das Teilprojekt Aufwertung und Entwicklung von Streuobstwiesen im Landkreis Göppingen auftreten und eigene LEV- Mittel einbringen. Als erster Schritt wird im Jahr 2017 ein Förderantrag bei der Stiftung Naturschutzfonds zu stellen sein und nach Bewilligung gemeinsam mit interessierten Mitgliedsgemeinden sowie den im Bereich Streuobst aktiven Vereinen, Verbänden und Initiativen Maßnahmen umgesetzt werden. Nachdem die erste LEV- Exkursion guten Anklang fand soll auch 2017 eine LEV-Exkursion angeboten werden. 37

38 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.v. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Themenfelder des Landschaftserhaltungsverbandes...6 Abbildung 2: Neu gewählter Vorstand mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle...7 Abbildung 3: Vorstandssitzung des LEV am Abbildung 4: Mitgliederversammlung 2016 in Wäschenbeuren...9 Abbildung 5: Mitgliederversammlung 2016; Gastvortrag Manfred Fehrenbach...9 Abbildung 6: Übersicht Mitglieder des LEV, Stand Abbildung 7: Verabschiedung von Julia Habeck in der Mitgliederversammlung Abbildung 8: Mitarbeiter der LEV-Geschäftsstelle ab : Ulrich Lang, Karin Buchholzer, Max Mannsperger (v. l. n. r.) Abbildung 9: Praktikantin Lorena Jockenhöfer bei der Besichtigung pflegebedürftiger Feldhecken mit Bauhofleiter Jürgen Kehm, Gemeinde Hattenhofen Abbildung 10: Vorort-Termin Bruttoflächenabgrenzung mit Vertretern des Landwirtschaftsamts, der UNB und des LEV.. 11 Abbildung 11: Vertragsflächen Magerrasen Fuchsrain, Gemarkung Lauterstein-Weißenstein Abbildung 12: Pflegekonzept Hirscheck, Gemarkung Bad Ditzenbach-Gosbach Abbildung 13: Hutewaldstrukturen im Gewann Hirscheck, Gemarkung Bad Ditzenbach-Gosbach Abbildung 14: Offenhaltung Buckelwiesen bei Hohrein Abbildung 15: Magerweide am Hohenstein oberhalb von Gingen Abbildung 16: Magerrasen Haspelteich, Böhmenkirch Abbildung 17: Vertragsnaturschutz 2016: Übersichtskarte mit Vertragsflächen Abbildung 18: LPR-Mittelkürzungen Haushaltsjahr Abbildung 19 u. 20: Abschnittsweise gepflegte Hecken auf Gemarkung Hattenhofen Abbildung 21: Gewässersystem von Sonder-, Kretten-, Herren- und Marbach, Wäschenbeuren, Birenbach und Rechberghausen Abbildung 22: Mitglieder des SAV Rechberghausen beim Ausreißen des Indischen Springkrauts Abbildung 23: Bestände des Indischen Springkrauts im Quellbereich des Krettenbaches Abbildung 24: Periodischer Amphibienschutzzaun an der K 1425 zwischen Heiningen und Eschenbach Abbildung 25: Installierte Weidezäune Haarberg-Wasserberg Abbildung 26: Übersichtskarte zum Heckenpflegekonzept der Stadt Süssen Abbildung 27: Feldflorareservat Unterböhringen Abbildung 28: ASP-Flächen am Tegelberg oberhalb Geislingen/Steige nach der Pflege und blühende Bergkronwicken Abbildung 29: LPR-Direktaufträge RP Referat Abbildung 30: Karte zum Floating von FFH-Wiesen Abbildung 31: Bericht Geislinger Zeitung vom zur Vorstellung der Maßnahmenkonzeption Ausgleichsabgabe DB Neubaustrecke PFA 2.2 Albaufstieg Aichelberg-Hohenstadt im Gemeinderat Mühlhausen i. T. durch den LEV Abbildung 32: Auszug aus der Bilanzierung für den geplanten interkommunalen Schaf- und Ziegenstall in Gruibingen Abbildung 33: Erstpflege von Halbtrockenrasen Abbildung 34: Erstpflege von Feldhecken Abbildung 35: Durchforstung Hutewald Abbildung 36: Übersichtsplan Maßnahmenkonzeption Ersatzgelder Abbildung 37: Zweites Streuobst-Akteurs-Treffen, Abbildung 38: Flyer Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume

39 Geschäftsbericht 2016 Abbildung 39: Pflegeeinsatz der Landratsamt-Azubis, Patenschafts-Streuobstwiese Haier, GP-Faurndau (v.o.n.u.) Abbildung 40: Logo des LEV (farbige und schwarz-weiße Variante) Abbildung 41: Landkreis-Silhouette als Gestaltungselement Abbildung 42: Eindrücke der LEV-Exkursion am Abbildung 43: Artikel im Geislinger Wochenblatt vom zur LEV-Exkursion am Abbildung 44: Artikel NWZ vom zur Feier 30 Jahre Umweltschutz am Naturdenkmal Kappendobel Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Vorstand des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Göppingen e.v....7 Tabelle 2: Vorträge und Teilnahme an Veranstaltungen Abkürzungen AHO ASP BNAN ESA FFH LEV LNV LPR LWA MaP NABU NSG NWZ RP UNB Arbeitsgemeinschaft Heimischer Orchideen Artenschutzprogramm Baden-Württemberg Bund Naturschutz Alb-Neckar Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e.v. Flora-Fauna-Habitat Landschaftserhaltungsverband Landesnaturschutzverband Landschaftspflegerichtlinie Landwirtschaftsamt Managementplan Naturschutzbund Naturschutzgebiet Neue Württembergische Zeitung, Göppingen Regierungspräsidium Untere Naturschutzbehörde 39

40 Lorcher Straße Göppingen Tel /-9732 /-417 lev@landkreis-goeppingen.de

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