Gutachtliche Stellungnahme
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- Angelika Koch
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1 G.-Nr. SEG-82/09 A.-Nr Datum Zeichen Med Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Plangebietes Golfpark Renneshof in Willich-Anrath verursacht durch einen benachbarten Schweinemastbetrieb TÜV NORD GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering Abteilung Gebäudetechnik Langemarckstraße Essen Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRB Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung TÜV Auftraggeber Betreff Stadt Willich Bauleitplanung Rothweg Willich Immissionsprognose Geruch Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Immissionsprognosen Umfang 19 Seiten Gutachter Dipl.-Met. Wolfgang Medrow als Beratender Meteorologe für das Arbeitsgebiet Ausbreitung von Luftbeimengungen durch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft anerkannt 09_0082g02
2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Ortslage (siehe Lageplan auf Blatt 12) Angaben zum Schweinemastbetrieb Moertter Beurteilungsgrundlagen Emissionen Immissionen Ausbreitungsmodell Ergebnisse Vergleich mit den in der Geruchsimmissionsrichtlinie genannten Immissionsbegrenzungen... 9 Die Abteilung Gebäudetechnik der TÜV Nord GmbH & Co KG wird beim Deutschen Akkreditierungsrat unter der DAR-Registriernummer DAP-PL als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Maschinen- und Bauakustik sowie für Geräusche am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft geführt. Darüber hinaus ist die Abteilung bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen. 09_0082g02 Seite 2 von 19
3 1 Aufgabenstellung Die Stadt Willich beabsichtigt, im Plangebiet Golfpark Renneshof in Willich-Anrath ein Sondergebiet Golfclub mit Restauration und Außengastronomie auszuweisenn. In diesem Zusammenhang wurde von uns in 2009 die gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Bauvorhabens Restauration Golfclub in Willich-Anrath verursacht durch den benachbarten Schweinemastbetrieb Moertter erarbeitet /1/. Nachträglich wurden wir von der Stadt Willich beauftragt, das Gutachten zu aktualisieren und die berechneten, belästigungsrelevanten Kenngrößen der Geruchsbelastung IG b für den gesamten Bereich der geplanten Golfanlage darzustellen und mit den Immissionswerten der Geruchsimmissions-Richtlinie /2/ zu vergleichen. Die Abschätzung der Geruchsemissionen für den zu beurteilenden Tierhaltungsbetrieb erfolgte auf der Basis der genehmigten, uns von der Stadt Willich mitgeteilten Tierbestände. 2 Ortslage (siehe Lageplan auf Blatt 12) Das Plangebiet Golfpark Renneshof in Willich-Anrath hat eine Ost-Westdehung von etwa 1300 m und eine Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 700 m. Der zu beurteilende Schweinemastbetrieb Moertter befindet sich etwa 250 m südsüdwestlich der geplanten Clubanlage. Die südliche Plangebietsgrenze der Golfanlage verläuft unmittelbar nördlich der Hofstelle des Betriebes Moertter. 3 Angaben zum Schweinemastbetrieb Moertter Der Betrieb Moertter befindet sich an der L 384 in Willich-Anrath, Holterhöfe 2. Die genehmigten Tierzahlen wurden uns von der Stadt Willich mitgeteilt. Demnach sind zur Zeit auf der Hofstelle 550 Mastschweineplätze vorhanden. Es liegt jedoch eine 09_0082g02 Seite 3 von 19
4 Genehmigung für insgesamt 1060 Mastschweineplätze vor. Hierzu soll die vorhandene Mehrzweckhalle umfunktioniert werden. Es ist geplant, den vorhandenen Güllebehälter um einen zweiten Güllebehälter zu ergänzen. Dieser soll unmittelbar nordöstlich des vorhandenen Behälters errichtet werden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über den genehmigten Tierbestand des landwirtschaftlichen Betriebes Moertter. Grundlage sind die uns von der Stadt Willich zur Verfügung gestellten Unterlagen. Stall Nr. Art der Tiere Anzahl der Tiere Großvieh- 1) einheit (GV) Art der Entlüftung Mehrzweckhalle Mastschweine ,50 Zwangsentlüftung; Schornsteinhöhe: H = 8,10 m über Flur und 1,50 m über First Vorhandene Hofstelle Mastschweine ,50 Zwangsentlüftung; Schornsteinhöhe geringfügig niedriger als Firsthöhe 1) eine Großvieheinheit entspricht etwa 500 kg Lebendgewicht (Großvieheinheitenschlüssel siehe /5/) Im Sinne einer pessimalen Abschätzung der Geruchsemissionen haben wir für die Mastschweinehaltung einen Großvieheinheitenschlüssel von 0,15 GV/Tier zugrunde gelegt. Nordöstlich der Mehrzweckhalle befindet sich das vorhandene Güllelager und der Standort des geplanten Güllebehälters. Die Lage der Hofstelle ist dem Lageplan auf Blatt 12 zu entnehmen. 4 Beurteilungsgrundlagen /1/ unsere gutachtliche Stellungnahme vom zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Bauvorhabens Restauration Golfclub in Willich-Anrath verursacht durch den benachbarten Schweinemastbetrieb Moertter (SEGB-82/08, A.-Nr.: , Med) 09_0082g02 Seite 4 von 19
5 /2/ die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in der Fassung vom und einer Ergänzung vom mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom /3/ die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft -) vom (GMBl. Seite 511) /4/ Festlegung der Geruchsemissionsfaktoren im Landkreis Cloppenburg (Stand ); Zusammenstellung des Dezernats Umweltmeteorologie im GAA Hildesheim aus den Angaben der beteiligten Gutachter sowie KTBL Schrift 333 und KTBL Arbeitspapier 260 /5/ Richtlinie VDI 3894, Blatt 1, Entwurf Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen, Haltungsverfahren und Emissionen, Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde ; Oktober 2009 /6/ der Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie Merkblatt 56 -, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2006 /7/ Richtlinie VDI 3783, Blatt 13, Entwurf, Dezember 2007 Umweltmeteorologie Qualitätssicherung in der Immissionsprognose /8/ das Ausbreitungs-Modell AUSTAL 2000, Version WI-x /9/ die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erstellte Ausbreitungsklassenstatistik nach Klug/Manier (dreidimensionale Häufigkeitsverteilung der meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse) für die Wetterstation Düsseldorf-Flughafen des DWD, ermittelt auf der Basis der synoptischen Daten aus den Jahren (langjährige Windrichtungsverteilung siehe Blatt 14) 09_0082g02 Seite 5 von 19
6 5 Emissionen Der Geruchsstoffstrom Q ist das Produkt aus der olfaktometrisch ermittelten Geruchsstoffkonzentration V o (GE/m³) und dem Abluftstrom R (m³/h). Der Geruchsstoffstrom (GE/h) ist vergleichbar mit dem Emissionsmassenstrom (kg/h) Luft verunreinigender Stoffe. Mit Hilfe des Geruchsstoffstromes können die verschiedenen Quellen direkt entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtemission miteinander verglichen werden. In /5/ wird für Mastschweine ein mittlerer spezifischer Geruchsstoffstrom (Medianwert) von 50 GE s -1 GV -1 genannt. Der spezifische Geruchsstoffstrom bezieht sich auf eine Großvieheinheit (GV). Eine GV entspricht etwa 500 kg Lebendgewicht. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass sich der spezifische Geruchsstoffstrom gegenüber unserer gutachtlichen Stellungnahme /1/ leicht erhöht hat, da sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben. Die Emissionsabschätzung in /1/ basierte auf der Berechnungsgrundlage /4/. Im vorliegenden Gutachten werden die Emissionsfaktoren aus /5/ verwendet. Die Abschätzung der Geruchsemissionen der Güllebehälter erfolgte unter Zugrundelegung eines in /5/ genannten Emissionsfaktors von 5,0 GE/(m²*s). Neben den Emissionen (Geruchsstoffströme) wird die Geruchsimmission im Wesentlichen von den Emissionsbedingungen (freie Be- und Entlüftung, Ableitung über Schornsteine) bestimmt. Werden die Emissionen nicht über ausreichend hohe Schornsteine abgeleitet, so wird die freie Ausbreitung der Geruchsstoffe durch Gebäudehindernisse gestört. Gemäß Nr.10 des Anhangs 3 der TA Luft /3/ können die Einflüsse der Gebäude auf die Ausbreitung luftfremder Stoffe mit Hilfe eines diagnostischen Windfeldmodells berücksichtigt werden, wenn die Emissionsquellhöhen mehr als das 1,2 fache bis zum 1,7 fachen der Gebäudehöhen betragen. Beträgt die Quellhöhe mehr als das 1,7 fache der Gebäudehöhen (max. Abstand 6fache Gebäudehöhe), ist die Berücksichtigung der Bebauung durch Rauhigkeitslänge und Verdrängungshöhe ausreichend. Die Quellen können in diesen Fällen als Punktquellen angesetzt werden. 09_0082g02 Seite 6 von 19
7 Diagnostische Strömungsmodelle (TALDIA) können somit in der Regel nur dann angewendet werden, wenn die Bauhöhe der Emissionsquellen mindestens das 1,2 fache der Höhe der umliegenden Gebäude beträgt. Bei geringeren Bauhöhen der Emissionsquellen legt die TA Luft keine Verfahrensweise für die Berücksichtigung des Gebäudeeinflusses fest. In diesen Fällen kann gemäß /6/ und /7/ der Einfluss eines Gebäudes durch Ansatz einer vertikal ausgedehnten, homogen emittierenden Ersatzquelle (Volumenquelle oder vertikale Linienquelle) Rechnung getragen werden. Eine Berücksichtigung der Abgasfahnenüberhöhung ist nur dann möglich, wenn ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung gewährleistet ist (siehe hierzu Abschnitt 5.5 der TA Luft). Dies ist im Allgemeinen der Fall wenn die Ableitung der Emissionen unter folgenden Mindestbedingungen erfolgt: 1. die Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First beträgt und 2. die Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s beträgt und 3. keine wesentliche Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse im weiteren Umkreis um die Quelle zu erwarten ist. Nachfolgend sind die zugrunde gelegten Geruchsemissionen und die Emissionsbedingungen (Modellierung der Quelle, Quellhöhe) tabellarisch zusammengefasst. Da die Voraussetzungen zur Berücksichtigung einer Abgasfahnenüberhöhung nicht vorliegen, erfolgte die Immissionsprognose im Sinne einer pessimalen Abschätzung ohne Abgasfahnenüberhöhung. Stall Nr. Mehrzweckhalle Geruchsstoffstrom (GE/s) 5175 Hofstelle 2775 Modellierung der Quelle 3 Vertikale Linienquelle Volumenquelle Quellhöhe (m) 4,05-8, Güllebehälter alt 1095 Volumenquelle 0-2 Güllebehälter neu 1095 Volumenquelle 0-2 Weitere Einzelheiten sind der Modelleingabedatei auf Blatt 15 und der Modellausgabedatei auf den Blättern 16 bis 17 zu entnehmen. 09_0082g02 Seite 7 von 19
8 6. Immissionen 6.1 Ausbreitungsmodell Gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie /2/ erfolgt die Abschätzung der Geruchsimmissionen im Beurteilungsgebiet mit dem Programmpaket AUSTAL2000 /8/ der TALuft 2002 /3/ für den Stoff Geruch unter Berücksichtigung der Empfehlungen des LANUV NRW hinsichtlich der Durchführung von Immissionsprognosen /6/. Berechnet wurde die für Tierhaltungsbetriebe belästigungsrelevante Kenngröße IG b gemäß Abschnitt 4.6 der GIRL /2/. Hierbei wird berücksichtigt, dass die Geruchsqualität Rind kaum belästigend ist, gefolgt von der Geruchsqualität Schwein mit einer deutlich größeren Belästigungswirkung und der Geruchsqualität Geflügel mit der stärksten Belästigungswirkung. Die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngrößen erfolgte unter Zugrundelegung eines in Nr. 4.6 der GIRL genannten Gewichtungsfaktors f von 0,75 für Mastschweine. Das Rechenprogramm benötigt als Eingabe unter anderem eine im Rechengebiet definierte repräsentative Zeitreihe der meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse /9/ sowie die Emissionen (Geruchsstoffströme) der geruchsrelevanten Quellen (siehe Abschnitt 5). Das verwendete Ausbreitungs-Modell AUSTAL2000 berechnet die Bahn von Partikeln, welche eine bestimmte Geruchsstoffmenge repräsentieren. Diese Bahn wird zum einen bestimmt durch die mittlere (aber von Ort zu Ort variierende) Transportgeschwindigkeit und durch eine Schwankungsgeschwindigkeit, welche vom Turbulenzzustand der Atmosphäre abhängt. Zur Auswertung wird das Rechengebiet mit einem Auszählgitter überzogen und die in den Gitterboxen vorhandene Anzahl von Partikeln in eine Geruchsstoffkonzentration umgerechnet. Zur Berechnung von statistischen Kenngrößen wird die Ausbreitungsklassenstatistik der DWD-Station /9/ verwendet. Die Modellparameter (Maschenweite, Rauigkeit und Verdrängungshöhe) wurden vom Rechenprogramm automatisch festgelegt. Gemäß den Vorgaben des Deutschen 09_0082g02 Seite 8 von 19
9 Wetterdienstes (DWD) wurde bei einer mittleren Rauhigkeit von 0,05 m eine korrigierte Anemometerhöhe h a von 10,0 m zugrunde gelegt. 6.2 Ergebnisse Berechnet wurden die Häufigkeiten der belästigungsrelevanten Jahresgeruchsstunden verursacht durch die Schweinemast des Betriebes Moertter. Gemäß GIRL /2/ wird eine Stunde (eine bestimmte Ausbreitungssituation) dann als Geruchsstunde gewertet, wenn die Summe der Zeitanteile mit Geruchswahrnehmungen in dieser Stunde mehr als 6 Minuten beträgt. Auf Blatt 18 sind die berechneten Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden in Prozent der Gesamtjahresstunden in Form farbcodierter Zellen (Maschenweite je Zelle 16 m) dargestellt. Die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngrößen IG b (flächenbezogene relative Häufigkeit der Geruchsstunden) erfolgte für Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von jeweils 50 m. Die Berechnung der Kenngrößen erfolgte mit dem zum Modellpaket austal2000 gehörenden Programm A2KArea. Demnach errechnen sich im Bereich des Golfplatzes Kenngrößen zwischen 0,41 im unmittelbaren Nahbereich der Hofstelle und 0,01 im äußeren westlichen Bereich des Plangebietes. 7 Vergleich mit den in der Geruchsimmissionsrichtlinie genannten Immissionsbegrenzungen Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung werden in der Geruchsimmissionsrichtlinie /2/ in Abhängigkeit von verschiedenen Baugebieten Immissionswerte als Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission festgelegt. Bei diesen Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden (eine Stunde wird dann als Geruchsstunde gewertet, wenn die Summe der Zeitanteile mit Geruchswahrnehmungen in dieser Stunde mehr als 6 Minuten beträgt). In Pkt. 3.1 der Geruchsimmissions-Richtlinie werden folgende Immissionswerte genannt: 09_0082g02 Seite 9 von 19
10 - 0,10 (10 %) für Wohn-/Mischgebiete - 0,15 (15 %) für Gewerbe-/Industriegebiete. - 0,15 (15 %) für Dorfgebiete (bezieht sich nur auf Geruchsimmissionen, die durch Tierhaltungsbetriebe verursacht werden). Gemäß /2/ kann jedoch in begründeten Einzelfällen über den Immissionswert von 0,15 hinausgegangen werden, da nach der wissenschaftlichen Studie, auf der die Ableitung der Immissionswerte beruht, die erhebliche Belästigung bei relativen Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 0,10 und 0,20 beginnt. Im landwirtschaftlich geprägten Außenbereich kann dagegen ein Wert von 0,25 zutreffend sein (siehe Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 GIRL /2/). Immissionswerte für Sportanlagen, bzw. wie im vorliegenden Fall für einen Golfplatz, werden in der GIRL nicht genannt. Aufgrund der Tatsache, dass die jährliche Aufenthaltsdauer und somit die Expositionszeit eines Golfspielers auf der Golfanlage weitaus geringer sein dürfte als die eines Bewohners eines Wohnhauses im Außenbereich, halten wir einen Immissionswert für die Golfanlage von kleiner 0,25 als nicht sachgerecht. Diese Aussage ist jedoch unseres Erachtens nicht übertragbar auf das Clubhaus mit Restauration und Außengastronomie. Die Immissionswerte beziehen sich in der Regel auf quadratische Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 250 m. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Aufgrund des großen Gradienten der berechneten Immissionen im Nahbereich der zu beurteilenden Betriebe wurden in dem hier vorliegenden Fall Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 50 m zugrunde gelegt. Die o. g. Immissionswerte sind mit den Kenngrößen der Gesamtgeruchsbelastung zu vergleichen. Unter der Gesamtbelastung sind alle Geruchsimmissionen zu zählen, die nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d.h. abgrenzbar sind, gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnlichem. 09_0082g02 Seite 10 von 19
11 Den Berechnungen können folgende Schlussfolgerungen entnommen werden: Im Bereich des geplanten Clubhauses mit Restauration und Außengastronomie errechnet sich eine Kenngröße von maximal 0,07. Der o. g. Immissionswert für Wohn-/Mischgebiete von 0,10 wird somit deutlich eingehalten. im Bereich des übrigen Plangebietes errechnen sich nur auf zwei Beurteilungsflächen unmittelbar nördlich der Hofstelle Werte von mehr als 0,25. Auf allen übrigen Beurteilungsflächen im Plangebiet liegen die berechneten Kenngrößen bei maximal 0,20 und somit deutlich unter einem möglichen Immissionswert von 0,25. Für den Inhalt: Dipl.-Met. Wolfgang Medrow 09_0082g02 Seite 11 von 19
12 09_0082g02 Seite 12 von 19
13 Lageskizze Hofstelle Moertter 09_0082g02 Seite 13 von 19
14 NORD 10% 8% 6% 4% WEST 2% OST Windgeschw. [m/s] SÜD > < 1.4 Windrichtungsverteilung der zugrunde gelegten Ausbreitungsklassenstatistik Düsseldorf-Flughafen des DWD 09_0082g02 Seite 14 von 19
15 Modelleingabedatei austal2000.txt - Projekt Holterhöfe Willich ti "Betrieb Moertter, Planzustand" as "duessel.aks" gx gy qs 1 z d ha q1 q2 q3 q4 q5 q6 xq yq aq bq wq hq cq odor_ _0082g02 Seite 15 von 19
16 Modellausgabedatei austal2000.txt :02: TalServer:./ Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Berlin, Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Dunum, Arbeitsverzeichnis:./. Erstellungsdatum des Programms: :42:36 Das Programm läuft auf dem Rechner "ELAN-W7019". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "Betrieb Moertter, Planzustand" > as "duessel.aks" > gx > gy > qs 1 > z > d > ha 10.0 > xq > yq > aq > bq > wq > hq > cq > odor_ ============================== Ende der Eingabe ============================= Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m. Festlegung des Rechennetzes: dd 16 x0-320 nx 130 y0-656 ny 129 nz : DUESSELDORF 2: : KLUG/MANIER (TA LUFT) 4: IN 2003 GEKAUFT 5: ALLE FAELLE In Klasse 1: Summe=11470 In Klasse 2: Summe=14867 In Klasse 3: Summe= _0082g02 Seite 16 von 19
17 In Klasse 4: Summe=12936 In Klasse 5: Summe=5781 In Klasse 6: Summe=3499 Statistik "duessel.aks" mit Summe= normalisiert ========================================================================= ==== TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: Datei "././odor-j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: Datei "././odor_075-j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor_075-j00s" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von TALWRK_ ========================================================================= ==== Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! ========================================================================= ==== Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : % (+/ ) bei x= 680 m, y= 344 m ( 63, 63) ODOR_075 J00 : % (+/ ) bei x= 680 m, y= 344 m ( 63, 63) ODOR_MOD J00 : 75.0 % (+/-? ) bei x= 680 m, y= 344 m ( 63, 63) ========================================================================= ==== :06:26 AUSTAL2000 beendet. 09_0082g02 Seite 17 von 19
18 Darstellung der berechneten belästigungsrelevanten Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden In Form farbcodierter Zellen Geruchsimmissionen verursacht durch den Schweinemastbetrieb Moertter 09_0082g02 Seite 18 von 19
19 09_0082g02 Seite 19 von 19
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