Opferrecht Aktuelles aus der Praxis Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht Helge Schwartz, Opferstrafrecht Stand 10/13

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1 Opferrecht Aktuelles aus der Praxis Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht Helge Schwartz, Opferstrafrecht Stand 10/13

2 I. OEG ein kurzer Überblick Leitgedanke: Staat einstehen, wenn Verbrechensverhütung nicht gelingt

3 1. Opfer 2. eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen 3. Angriffs 4. gesundheitlich geschädigt

4 1. Opfer - der Geschädigte oder - seine Hinterbliebenen (Witwen, Witwer; Waisen, Eltern)

5 2. Angriff keine nennenswerte Kraft nötig auch Widerstand durch Täuschung, Überredung usw. gar nicht erst aufkommen lassen

6 2. Angriff Täter muss nicht dem Opfer feindlich gesinnt sein Entscheidend ist Rechtsfeindlichkeit

7 2. Angriff Beibringung von lebensgefährlichen Krankheitserregern Kind aus Inzestbeziehung

8 3. Vorsätzliches Handeln Vorsatz = Wollen Körperverletzung / Tötung auch fahrlässig möglich!

9 3. Vorsätzliches Handeln alle Sexualstraftaten

10 3. Vorsätzliches Handeln körperliche Misshandlung von Kindern Unterlassen medizinischer Versorgung eines erkrankten Kindes Mangelernährung eines Kindes

11 3. Vorsätzliches Handeln Schockschaden (Eltern)

12 3. Vorsätzliches Handeln Mobbing nur Extremfälle

13 II. Verfahrensfragen 1. Beweisfragen Vollbeweis nötig

14 1. Beweisfragen BSG: mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt

15 1. Beweisfragen 15 KoV-Verfahrensgesetz eigenen glaubhaften Angaben

16 1. Beweisfragen totale ereignisbezogene Amnesie?

17 1. Beweisfragen Rsp: nicht zulässig, mit der medizinischen Diagnose den Beweis für das schädigende Ereignis zu führen

18 2. Antrag gds. ab Antrag u. U. auch vor Antragstellung Rsp. zu sexueller Gewalt

19 2. Antrag Verfahrensdauer? Sozialrecht: 6 Mo Zeit wenn Versorgung nicht gewährleistet ist - Eilentscheidung

20 3. Ausschluss Geschädigte die Schädigung verursacht hat eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig

21 3. Ausschluss unterlassen hat, dass ihr/ihm Mögliche zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Verfolgung des Täters beizutragen Fehlende Anzeige?

22 3. Ausschluss Kann-Vorschrift = Ermessen

23 3. Ausschluss Zweck - Rückgriff auf Täter ermöglichen BSG: Auswirkungen Unterlassen (finanzielle Einbußen) zur konkreten Fallgestaltung

24 3. Ausschluss Sexueller Missbrauch Dauerrente? (kleiner Teil) Verjährung der Ansprüche?

25 4. Bindung ans Strafverfahren? Keine Bindung!

26 4. Bindung ans Strafverfahren? BSG: Freispruch im Strafverfahren nach dem Grundsatz in dubio pro reo oder eine Verfahrenseinstellung kein Ausschluss

27 4. Bindung ans Strafverfahren? BSG: Strafrechtlich als Fahrlässigkeitsakte gewertete Fälle können vorsätzliche, rechtswidrige tatsächliche Angriffe darstellen!

28 III. Ansprüche alles aus dem BVG ärztliche und zahnärztliche Behandlung Renten Reha-Maßnahmen

29 1. ärztliche und zahnärztliche Behandlung Warum? KV ist doch vorhanden Ansprüche können weitergehend sein! Keine Bindung an Grenzen SGB V!

30 2. Renten Grundrente 31 BVG mehr als 6 Monate Minderung der Erwerbsfähigkeit 25 % Einkommensunabhängig

31 2. Renten Ausgleichsrente 32 und 33 schwerbeschädigt Einkommensabhängig

32 Opferrechte im Strafverfahren (Übersicht) I. Privatklage II. Nebenklage Exkurs 1: Gewaltschutzgesetz Exkurs 2: Klageerzwingungsverfahren III. Adhäsionsverfahren IV. sonstige Befugnisse des Verletzten Strafrecht

33 I. Privatklage -bestimmte Straftaten -fehlendes öffentliches Interesse Strafrecht

34 II. Nebenklage 1. Allgemeines -Anschluss an Anklage -Verletzung durch rechtswidrige Tat -bestimmte Straftaten oder Vorliegen besonderer Gründe oder gerichtliches Klageerzwingungsverfahren Strafrecht

35 Exkurs 1: Gewaltschutzgesetz 1.Voraussetzungen -Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer anderen Person oder -Drohung mit einer solchen Verletzung oder -Hausfriedensbruch oder -unzumutbare Belästigung durch wiederholte Nachstellung ( Stalking ) Strafrecht

36 Exkurs 1: Gewaltschutzgesetz 2. Maßnahmen (Beispiele) -Untersagung des Betretens der Wohnung des Opfers -Untersagung des Aufenthaltes in der Nähe der Wohnung des Opfers -Untersagung des Aufsuchens bestimmter anderer Orte Strafrecht

37 Exkurs 2: Klageerzwingungsverfahren 1.Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage 2.Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung 3.Antrag auf gerichtliche Entscheidung Strafrecht

38 II. Nebenklage 2. Rechte des Nebenklägers -Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung -Befugnis zur Ablehnung von Richtern und Sachverständigen -Fragerecht Strafrecht

39 II. Nebenklage 2. Rechte des Nebenklägers -Beweisantragsrecht -Recht zur Abgabe von Erklärungen Strafrecht

40 II. Nebenklage 3. Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe a) Rechtsanwalt als Beistand -unabhängig von wirtschaftlichen Voraussetzungen -Kostentragung durch den Staat (!) -nur bei bestimmten Straftaten bzw. unter bestimmten anderen Voraussetzungen Strafrecht

41 II. Nebenklage 3. Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe b) Prozesskostenhilfe -bei wirtschaftlichem Unvermögen -Schwierige Sach- oder Rechtslage oder Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Interessen oder Unzumutbarkeit der Interessenwahrnehmung Strafrecht

42 III. Adhäsionsverfahren -Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren -Prozesskostenhilfe Strafrecht

43 IV. sonstige Befugnisse 1. Mitteilungen -über den Ausgang des Verfahrens -über Kontaktverbote -über Freiheitsentziehung, Vollzugslockerungen, Hafturlaub Strafrecht

44 IV. sonstige Befugnisse 2. Akteneinsicht -nur durch Rechtsanwalt -nur bei berechtigtem Interesse Strafrecht

45 IV. sonstige Befugnisse 3. Rechtsbeistand, Vertrauensperson -Anwesenheitsrecht des Rechtsanwalts bei der Vernehmung des Opfers -Anwesenheitsrecht einer Vertrauensperson bei der Vernehmung des Opfers Strafrecht

46 IV. sonstige Befugnisse 4. weitere Rechte des Nebenklagebefugten -Rechtsbeistand schon im Ermittlungsverfahren -Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung -Anwesenheitsrechte des Rechtsanwaltes Strafrecht

47 IV. sonstige Befugnisse 4. weitere Rechte des Nebenklagebefugten -Bestellung und Prozesskostenhilfe wie bei Nebenklage (!) -Bestellung im Eilverfahren Strafrecht

48 Opferrechte im Strafverfahren (Übersicht) I. Privatklage II. Nebenklage Exkurs 1: Gewaltschutzgesetz Exkurs 2: Klageerzwingungsverfahren III. Adhäsionsverfahren IV. sonstige Befugnisse des Verletzten Strafrecht

49 Vielen Dank! Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh August-Bebel-Straße 13, Rostock Tel: Strafrecht

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