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1 Nr September 2004 Studienordnung für den Diplomstudiengang Zusatzstudium Wirtschaftswissenschaft für Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieurin bzw. Diplom-Wirtschaftsingenieur an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum vom 2. September 2004

2 Studienordnung für den Diplomstudiengang Zusatzstudium Wirtschaftswissenschaft für Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieurin bzw. Diplom-Wirtschaftsingenieur an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum vom 2. September 2004 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2000 (GV. NW. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NW. 772) hat die Ruhr-Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Aufgabe der Studienordnung 2 Ziele des Studiums 3 Voraussetzungen für das Studium und wünschenswerte Qualifikationen 4 Studienbeginn 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 6 Inhalt und Aufbau des Studiums 7 Ablauf des Studiums 8 Diplomprüfung 9 Arten der Lehrveranstaltungen 10 Studienplan 11 Studienberatung 12 Prüfungswesen 13 Möglichkeit der Promotion 14 Inkrafttreten, Veröffentlichung Anhang: Studienplan 1 Aufgabe der Studienordnung Die Studienordnung regelt Inhalt, Aufbau und Umfang des Studiums, gegliedert nach Fächern und Studienabschnitten. Ihr liegt die Diplomprüfungsordnung (DPO) der Fakultät für den Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure in der Fassung vom zugrunde. 2 Ziele des Studiums Ziel des Studiums ist vorrangig der Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Kenntnisse im ökonomischen Bereich, welche die durch das Erststudium erlangte Qualifikation erweitern. Der Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Diplom- Ingenieurinnen bzw. Diplom-Ingenieure an der Ruhr-Universität Bochum wird wie der Studiengang Wirtschaftswissenschaft (mit Abschluss Diplom-Ökonom/Diplom-Ökonomin) als ein integriertes Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre angeboten. Eine Spezialisierung ist möglich. Die Ausbildung verbindet wissenschaftlichen Anspruch, praktischen Bezug und internationale Ausrichtung. 3 Voraussetzungen für das Studium und wünschenswerte Qualifikationen (1) Die Qualifikation, die für die Zulassung zum Zusatzstudium Wirtschaftswissenschaft für Diplom-Ingenieurinnen bzw. Diplom- Ingenieure erforderlich ist, wird i.d.r. durch das Diplom-Zeugnis eines ingenieurwissenschaftlichen Studienganges mit einer Regelstudienzeit von mindestens 9 Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen entsprechenden Abschluss nachgewiesen (vgl. 2 der Diplomprüfungsordnung). Die Anforderungen entsprechen im Wesentlichen denjenigen, die für die Zulassung zum Promotionsstudium der jeweiligen ingenieurwissenschaftlichen Fakultät gestellt werden. (2) Der Erfolg im Zusatzstudium Wirtschaftswissenschaft wird wesentlich erleichtert, wenn die Studienanfängerin bzw. der Studienanfänger über folgende zusätzliche Qualifikationen verfügt: kaufmännisches Praktikum in Wirtschaft oder Verwaltung (wird nicht gefordert, ist jedoch empfehlenswert), grundlegende Kenntnisse des Einsatzes von Personal Computern (PC) und der Nutzung des Internet (vgl. Absatz 4). (3) Für das Studium der wissenschaftlichen Fachliteratur und den beruflichen Erfolg nach dem Zusatzstudium der Wirtschaftswissenschaft ist die Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift notwendig. (4) Zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Einsatzes von Personal Computern (PC) bietet die Fakultät vor Beginn des Studiums bei Bedarf eine Einführung in das Arbeiten mit dem PC und in die Nutzung des Internet als Blockkurs an. 4 Studienbeginn Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Die Planung des Studienangebots ist jedoch schwerpunktmäßig auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums Das Zusatzstudium umfasst insgesamt Semesterwochenstunden (SWS), wovon auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich etwa 10 Semesterwochenstunden entfallen. Es soll bei planmäßigem Studienverlauf bis zum Ende des vierten Semesters mit der Diplomprüfung abgeschlossen werden (Regelstudienzeit). 6 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Der Studieninhalt der Pflichtfächer des Studiums umfasst die Erarbeitung der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre. In den beiden Wahlpflichtfächern können die Studierenden ihre Kenntnisse vertiefen, erweitern und spezialisieren. Das Schwergewicht liegt dabei auf dem eigenständigen Arbeiten. Dazu dienen neben Vorlesungen vor allem Seminare sowie ein intensives Literaturstudium. Es können unterschiedliche persönliche Neigungen zu einzelnen Fächern oder die Absicht, sich für bestimmte Berufe besonders zu qualifizieren, Berücksichtigung finden. Hinzu kommen die erforderlichen Zusatzveranstaltungen des Rechnungswesens (Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung) sowie einschlägige Bereiche der Statistik (Volkswirtschaftliche Rechnungslegungen) und des Rechts für Ökonomen I (Zivilrecht).

3 (2) Das Studium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilen besteht: vier Fachprüfungen Diplomarbeit mit mündlicher Prüfung Die vier Fachprüfungen, die studienbegleitend abgelegt werden, beziehen sich auf die Fächer Pflichtfach Betriebswirtschaftslehre Pflichtfach Volkswirtschaftslehre 1. Wahlpflichtfach 2. Wahlpflichtfach Die Möglichkeit eines Freiversuchs für die Fachprüfungen regelt 20 der Diplomprüfungsordnung. (3) Die Diplomarbeit besteht aus einer wissenschaftlichen schriftlichen Ausarbeitung aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaft und einer anschließenden mündlichen Prüfung. Sie kann in einem beliebigen der in 7 Abs. 5 genannten Bereiche der Wirtschaftswissenschaft durchgeführt werden. 7 Ablauf des Studiums (1) Nach erfolgreicher Teilnahme (Mindestnote ausreichend (4,0)) an einer jeweils i.d.r. zweistündigen Klausurarbeit werden Leistungsnachweise der folgenden Veranstaltungen erteilt: Rechnungswesen I (Finanzbuchhaltung) 3 SWS Rechnungswesen II (Kostenrechnung) 3 SWS Volkswirtschaftliche Rechnungslegungen 3 SWS Recht I (Zivilrecht) 4 SWS Die Teilnahme an den genannten Klausuren erfolgt studienbegleitend. Die auf den Leistungsscheinen ausgewiesenen Noten finden keinen Niederschlag in der Diplomnote. Die Vorlage der Leistungsnachweise aus allen vier Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Diplomarbeit. Es handelt sich daher um Pflichtveranstaltungen. Der Besuch der genannten Veranstaltungen bereits zu Beginn des Studiums wird dringend empfohlen. (3) Jede Fachprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen in mehreren Teilgebieten (Lehrveranstaltungen). In den Pflichtfächern Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sind jeweils 21 Leistungspunkte zu erbringen. In den zwei Wahlpflichtfächern sind insgesamt mindestens 36 Leistungspunkte zu erbringen, dabei kann aus den einzelnen Teilgebieten der zuvor festgelegten Wahlpflichtfächer im erforderlichen Umfang gewählt werden. In jedem Wahlpflichtfach sind zwischen 15 und 21 Leistungspunkte zu erbringen. Die Anzahl der erwerbbaren Leistungspunkte entspricht dem 1,5-fachen der Anzahl der Semesterwochenstunden der jeweiligen Veranstaltung. Ein Wechsel der Wahlpflichtfächer ist gemäß 10 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung zulässig. (4) Das Pflichtfach Betriebswirtschaftslehre (14 SWS) setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen mit integrierten Übungen zusammen: Markt und Unternehmung 3 SWS Produktion und Organisation 4 SWS Jahresabschluss 4 SWS Finanzierung und Investition 3 SWS In diesen vier Teilgebieten sind Leistungspunkte entsprechend dem 1,5-fachen der angegebenen Anzahl der SWS durch die erfolgreiche Teilnahme an je einer 90-minütigen Klausur zu erwerben. (5) Das Pflichtfach Volkswirtschaftslehre (14 SWS) setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen mit integrierten Übungen zusammen: Mikroökonomische Theorie I 4 SWS Makroökonomische Theorie 4 SWS Volkswirtschaftspolitik 3 SWS Finanzwissenschaft 3 SWS In diesen vier Teilgebieten sind Leistungspunkte entsprechend dem 1,5-fachen der angegebenen Anzahl der SWS durch die erfolgreiche Teilnahme an je einer 90-minütigen Klausur zu erwerben. (6) Als erstes Wahlpflichtfach ist eines der folgenden Fachgebiete aus den Bereichen der Speziellen Betriebswirtschaftslehre bzw. der Speziellen Volkswirtschaftslehre im Umfang von mindestens 10 und höchstens 14 SWS zu wählen: Controlling Finanzierung und Kreditwirtschaft Internationale Unternehmensrechnung Marketing Planung und Organisation Personalökonomik Produktionswirtschaft Unternehmensbesteuerung Unternehmensforschung Unternehmensprüfung Wirtschaftsinformatik Finanzwissenschaft Internationale Wirtschaftsbeziehungen Makroökonomik Mikroökonomik Ökonometrie Wirtschaftspolitik In dem gewählten Fachgebiet sind insgesamt mindestens 15 und höchstens 21 Leistungspunkte zu erwerben, dabei sind die Prüfungsleistungen in den jeweils im Studienplan aufgeführten grundlegenden Lehrveranstaltungen zu erbringen. Im ersten Wahlpflichtfach ist ein Seminar zu belegen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (Mindestnote ausreichend (4,0)) werden Leistungspunkte entsprechend dem 1,5- fachen der Anzahl der vom Prüfer angegebenen SWS der Veranstaltung im ersten Wahlpflichtfach erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar des ersten Wahlpflichtfachs ist Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Diplomarbeit. (7) Als zweites Wahlpflichtfach ist ein noch nicht als erstes Wahlpflichtfach gewähltes Fachgebiet aus der Auflistung in Abs. 6 im Umfang von mindestens 10 und höchstens 14 SWS zu wählen. In dem gewählten Fachgebiet sind insgesamt mindestens 15 und höchstens 21 Leistungspunkte zu erwerben, dabei sind die Prüfungsleistungen in den jeweils im Studienplan aufgeführten grundlegenden Lehrveranstaltungen zu erbringen. Im zweiten Wahlpflichtfach ist ein Seminar zu belegen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (Mindestnote ausreichend (4,0)) werden Leistungspunkte entsprechend dem 1,5- fachen der Anzahl der vom Prüfer angegebenen SWS der Veranstaltung im zweiten Wahlpflichtfach erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar des zweiten Wahlpflichtfachs ist Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Diplomarbeit. Auf Antrag kann ein anderes wirtschaftswissenschaftsbezogenes Fach als zweites Wahlpflichtfach vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

4 (8) Die Lehrveranstaltungen der Wahlpflichtfächer sind jeweils einem oder mehreren Fachgebieten zugeordnet. Dies ist dem Studienplan zu entnehmen. Der oder die Studierende hat bei der Anmeldung zur Prüfung für jede gewählte Lehrveranstaltung das zugehörige Wahlpflichtfach zu benennen. Je Wahlpflichtfach können Lehrveranstaltungen maximal im Umfang von 14 SWS angemeldet werden. (9) Die Diplomarbeit besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Diplomarbeit ist eine Drei-Monate-Arbeit. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Länge von insgesamt sechs Monaten ausgedehnt werden (vgl. hierzu 13 der Diplomprüfungsordnung). Wenn die schriftliche Diplomarbeit mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet wurde, findet eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer über den Inhalt der Arbeit und benachbarte Bereiche der Wirtschaftswissenschaft statt. Das Bestehen wird mit 18 Leistungspunkten bewertet. Im Anschluss an die bestandene schriftliche Diplomarbeit findet eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer über den Inhalt der Arbeit und benachbarte Bereiche der Wirtschaftswissenschaft statt, für die 6 Leistungspunkte erworben werden. Die Diplomarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung der Diplomarbeit ist die Vorlage der in Abs. 1 genannten Leistungsnachweise sowie die erfolgreiche Teilnahme an jeweils einem Seminar im ersten und zweiten Wahlpflichtfach. (10) Fachübergreifend sind Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 10 SWS zu besuchen. 8 Diplomprüfung (1) Das Studium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen, die aus den Fachprüfungen und der Diplomarbeit einschließlich der mündlichen Prüfung besteht. (2) Das Nichtbestehen eines Teilgebiets der studienbegleitenden Prüfungsleistungen führt zu Maluspunkten in Höhe der bei Bestehen zu erzielenden Leistungspunkte. Nicht bestandene Teilgebiete können mehrmals wiederholt oder durch andere Teilgebiete ersetzt werden. Die Diplomprüfung ist erstmals nicht bestanden, wenn 21 Maluspunkte erworben wurden. Nach Information des Kandidaten oder der Kandidatin werden die erzielten Maluspunkte gelöscht, die bestandenen Teilgebiete werden weiterhin berücksichtigt. Die Diplomprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn erneut 21 Maluspunkte erreicht wurden. Die Diplomarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. (3) Die Fachnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der mit den Leistungspunkten gewichteten Noten der zugehörigen Prüfungsleistungen. Die Note für die Diplomarbeit ergibt sich aus den mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichteten Noten der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Prüfung. Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der mit den erzielten Leistungspunkten gewichteten Noten aller Prüfungsleistungen gebildet. (4) Die Möglichkeit des Freiversuchs regelt 20 der Diplomprüfungsordnung. (5) Nach der bestandenen Diplomprüfung werden ein Diplomprüfungszeugnis und eine Diplomurkunde ausgestellt. 9 Arten der Lehrveranstaltungen (1) Lehrveranstaltung im Sinne dieser Studienordnung ist jede der Förderung der Ziele von 2 dienende Veranstaltung, die sich in Semesterwochenstunden (SWS) quantifizieren lässt, von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als solche angekündigt und grundsätzlich in das Vorlesungsverzeichnis der Ruhr- Universität Bochum aufgenommen ist. (2) Lehrveranstaltungen werden zum Erwerb von Leistungspunkten insbesondere in folgenden Formen angeboten Vorlesung Übung Seminar Weitere Veranstaltungsformen sind beispielsweise Fallstudien- Übung/Praktikum, Arbeitsgemeinschaft und Repetitorium. Die hauptsächlichen Vermittlungsformen sind wie folgt charakterisiert: Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und methodischen Kenntnissen. In Übungen wird der Stoff der Vorlesungen anhand von Übungsaufgaben bzw. Übungsfällen wiederholt, vertieft und erweitert. In Seminaren werden Probleme zu aktuellen wissenschaftlichen Themenstellungen und laufenden Forschungsarbeiten behandelt. Mit Rücksicht auf Form und Zweck der Lehrveranstaltungen sind bei einigen Übungen oder Seminaren Zulassungsbeschränkungen erforderlich. Die Bedingungen des Zugangs regelt der Dekan bzw. die Dekanin der Fakultät. (3) Das Zusatzstudium Wirtschaftswissenschaft für Diplom- Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure setzt selbständiges Arbeiten und ein Literaturstudium voraus. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bietet hierfür Arbeitsplätze und Lehrmittel in ihrer Fakultätsbibliothek an. (4) Prüfungsleistung ist in der Regel eine 90-minütige Klausur. An die Stelle von Klausuren können in Seminaren Hausarbeiten treten. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Prüfer andere Prüfungsformen genehmigen. 10 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung erstellt die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft einen Studienplan. Der Studienplan enthält die Lehrveranstaltungen und die jeweiligen Semesterwochenstunden. Er dient den Studierenden als Empfehlung für einen sinnvollen Aufbau ihres Studiums.

5 11 Studienberatung (1) Für die allgemeine Studienberatung steht das Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung. Es berät die Studierenden in allgemeinen Fragen der Studieneignung, Studienzulassung, Studiengänge und -fächer der Ruhr-Universität Bochum und steht bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch als psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. (2) Eine fachbezogene und studienbegleitende Studienberatung im Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Diplom- Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure wird von der Fakultät und den einzelnen Lehrstühlen durchgeführt. Die Fachschaft unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der angebotenen Fächer. Die Studienberatung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erfolgt in Orientierungsveranstaltungen der Fakultät sowie zu bestimmten Sprechzeiten beim Prüfungsamt und bei den von der Fakultät beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der einzelnen Lehrstühle. Es werden spezielle Sprechstunden zur Beratung von Frauen angeboten. Weitere Informationsquellen sind das jedes Semester neu aufgelegte Lehrprogramm der Fakultät, Aushänge, Broschüren und computergestützte Informationsangebote (z.b. im Internet) der einzelnen Fächer und der Fakultät. (3) Zu Beginn jedes Semesters wird von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft eine Einführungsveranstaltung durchgeführt, in der über den Studiengang, den Studienverlauf und das Lehrgebiet informiert wird. 12 Prüfungswesen Allen Studierenden wird empfohlen, sich schon zu Beginn des Studiums mit der gesamten Prüfungsordnung vertraut zu machen. Die geltende Prüfungsordnung kann am schwarzen Brett des Prüfungsamtes und in der Bibliothek der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft eingesehen werden. 13 Möglichkeit der Promotion Nach qualifiziertem Abschluss dieses Studiengangs als Diplom- Wirtschaftsingenieurin bzw. als Diplom-Wirtschaftsingenieur besteht die Möglichkeit der Promotion zum Dr. rer. oec. gemäß Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum, die im Dekanat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erhältlich ist. 14 Inkrafttreten, Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr- Universität Bochum veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom Bochum, den 2. September 2004 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr.-Ing. Gerhard Wagner

6 Studienplan für den Zusatzstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen 1. Das Studium enthält insgesamt bis zu 90 SWS Veranstaltungen, die sich wie in der Studienordnung ausgeführt auf wirtschaftswissenschaftliche und fachübergreifende Lehrveranstaltungen verteilen. Studienbegleitend geprüft werden 65 SWS. 2. Inhalt, Aufbau und Abschluss des Studiums ist der Studienordnung zu entnehmen. Insgesamt sind mindestens 78 Leistungspunkte und 4 Leistungsnachweise in der Regel durch Bestehen der entsprechenden Klausuren zu erwerben. Zusätzlich ist die Diplomarbeit einschließlich der mündlichen Prüfung zu bestehen (24 LP). Um das Studium wie geplant innerhalb von 4 Semestern abzuschließen, sind also zumeist 6 Klausuren pro Semester erfolgreich zu absolvieren. Die Inhalte der Veranstaltungen Verfahren des betrieblichen Rechnungswesens I und II werden in den übrigen betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen vorausgesetzt. Es empfiehlt sich, die Leistungsnachweise früh im Studienverlauf zu erwerben. Die Veranstaltungen der Wahlpflichtfächer setzten die Kenntnis aus den Pflichtfächern Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre voraus. Für die Teilnahme an den Seminaren in den Wahlpflichtfächern sind Fachkenntnisse unbedingt erforderlich. Ein beispielhafter Studienverlaufsplan ist im Folgenden angegeben, dabei wird von einem Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen. Beispielhafter Studienverlaufsplan Betriebswirtschaftslehre Finanzierung und Investition Volkswirtschaftslehre 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Markt u. Unternehmung Produktion u. Organisation Mikroök. Theorie I Jahresabschluss Makroök. Theorie Volkswirtschaftspolitik 1. Wahlpflichtfach 1 Veranstaltung 2 Veranstaltungen 2 Veranstaltungen Seminar 2. Wahlpflichtfach 3 Veranstaltungen 2 Veranstaltungen Seminar Grundlagen Verfahren des betrieblichen Rechnungswesens I (Finanzbuchhaltung) Verfahren des betrieblichen Rechnungswesens II (Kostenrechnung) Volkswirtschaftliche Rechnungslegungen Recht I (Zivilrecht) Finanzwissenschaft Diplomarbeit einschl. mündlicher Prüfung 4 LN + 13,5 LP 25,5 LP 33 LP 30 LP 22 SWS 17 SWS 22 SWS 4 SWS

7 Wahlpflichtfächer: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: Controlling Operatives Controlling Strategisches Controlling Konzern-Controlling Unternehmensbewertung Seminar zum Controlling Performancemessung und Erfolgs-Controlling Datenbanksysteme Finanzierung und Kreditwirtschaft Finanzierung und Kreditwirtschaft I 3 SWS 4,5 LP Finanzierung und Kreditwirtschaft II 3 SWS 4,5 LP Finanzierung und Kreditwirtschaft III 3 SWS 4,5 LP Seminar zu Finanzierung und Kreditwirtschaft 3 SWS 4,5 LP Finanzierung und Kreditwirtschaft IV 1 SWS 1,5 LP Finanzierung und Kreditwirtschaft V 1 SWS 1,5 LP Finanzierung und Kreditwirtschaft VI Institutionenökonomie Finanzierungs- und Investitionstheorie Unternehmensbewertung Unternehmensanalyse Seminar: Wissenschaftliche Methoden 1 SWS 1,5 LP Internationale Unternehmensrechnung Internationale Rechnungslegung I Internationale Rechnungslegung II Internationales Beteiligungscontrolling Unternehmensanalyse Fallstudienseminar in Internationaler Unternehmensrechung Seminar: Ausgewählte Kapitel in Internationaler Rechnungslegung Seminar: Ausgewählte Kapitel in Internationalem Beteiligungscontrolling Finanzierung und Kreditwirtschaft III 3 SWS 4,5 LP Seminar: Wissenschaftliche Methoden 1 SWS 1,5 LP Unternehmensbewertung Unternehmensplanspiel General Management

8 Marketing Wahlpflichtveranstaltungen I Kern Business-to-Business Marketing 4 SWS 6 LP Business-to-Consumer Marketing 4 SWS 6 LP Wahlpflichtveranstaltungen II Theorie Marketingtheorie Marketingseminar Wahlpflichtveranstaltungen III Methoden Marketingforschung 4 SWS 6 LP IV Business Strategy Marketing-Controlling Dienstleistungsmarketing Übung Dienstleistungsmarketing E-Business 3 SWS 4,5 LP Electronic Marketing Neben der Wahlpflichtveranstaltung III Methoden ist jeweils mindestens eine Wahlpflichtveranstaltung aus den Bereichen Kern und Theorie erfolgreich zu absolvieren, wenn die Spezielle Betriebswirtschaftslehre Marketing erstmals nach dem Sommersemester 2003 gewählt wurde. Planung und Organisation Unternehmungsplanung Unternehmungsorganisation Personalplanung Entscheidungsunterstützungssysteme Seminar Planung und Organisation Entscheidungs- und Informationstheorie Unternehmungsführung Personalökonomik Wahlpflichtveranstaltungen Personalökonomik I 3 SWS 4,5 LP Personalökonomik II Personalökonomik III 3 SWS 4,5 LP Personalökonomik IV Personalökonomik V Personalökonomik VI Personalökonomik VII Personalökonomik VIII Personalökonomisches Seminar I Personalökonomisches Seminar II Personalökonomisches Seminar III Personalökonomische Fallstudien Es müssen die Wahlpflichtveranstaltungen Personalökonomik I bis III erfolgreich absolviert werden und zusätzlich eine der Wahlpflichtveranstaltungen Personalökonomik IV oder V.

9 Produktionswirtschaft Wahlpflichtveranstaltungen Produktionswirtschaft I 3 SWS 4,5 LP Produktionswirtschaft II 3 SWS 4,5 LP Produktionswirtschaft III 3 SWS 4,5 LP Produktionswirtschaft IV 3 SWS 4,5 LP Produktionswirtschaft V Produktionswirtschaft VI Produktionswirtschaft VII 3 SWS 4,5 LP Produktionswirtschaft VIII 3 SWS 4,5 LP Seminar zur Produktionswirtschaft I Seminar zur Produktionswirtschaft II Seminar zur Produktionswirtschaft III Seminar zur Produktionswirtschaft IV Unternehmungsplanspiel General Management Mindestens 3 Wahlpflichtveranstaltungen müssen neben einzelnen erfolgreich absolviert werden, um die Spezielle Betriebswirtschaftlehre Produktionswirtschaft zu bestehen. Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung I Unternehmensbesteuerung II 3 SWS 4,5 LP Unternehmensbesteuerung III 3 SWS 4,5 LP Unternehmensbesteuerung IV Seminar Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung V Unternehmensbesteuerung VI Unternehmensbesteuerung VII Verkehr- und Verbrauchsteuern Unternehmensbewertung Unternehmensplanspiel General Management Unternehmensforschung Wahlpflichtveranstaltungen Operations Research I 3 SWS 4,5 LP Operations Research II 3 SWS 4,5 LP Operations Research III Opertions Research IV Operations Research V Operations Research VI 3 SWS 4,5 LP Seminar Unternehmensforschung Fallstudien Seminar Unternehmensforschung Entscheidungs- und Informationstheorie Unternehmungsplanspiel General Management Es sind 3 der 4 Wahlpflichtveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren.

10 Unternehmensprüfung Wahlpflichtveranstaltungen Rechnungslegung I Rechnungslegung II Übung Rechnungslegung I Übung Rechnungslegung II Übung Unternehmensbewertung Theorie der Prüfung Konzernrecht Rechnungslegung und Prüfung von öffentlichen Unternehmen und Krankenhäusern Unternehmensbewertung Unternehmensbesteuerung II 3 SWS 4,5 LP Übung zur Unternehmensprüfung I Übung zur Unternehmensprüfung II Seminar zur Unternehmensprüfung I Seminar zur Unternehmensprüfung II Es sind 4 der 5 Wahlpflichtveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren. Wirtschaftsinformatik Informationsmanagement Aufbau betrieblicher Informationssysteme Datenbanksysteme Wirtschaftsinformatik-Praktikum/Seminar 3 SWS 4,5 LP Informations- u. Kommunikationstechnologien Management Support Systeme Electronic Marketing Programmierung Unternehmungsplanspiel

11 Spezielle Volkswirtschaftslehre: Finanzwissenschaft Öffentliche Ausgaben 3 SWS 4,5 LP Finanzwissenschaftliche Steuerlehre 3 SWS 4,5 LP Finanz- und Steuerpolitik I Finanz- und Steuerpolitik II Europäische Finanzen und internationale Besteuerung Seminar zur Finanzwissenschaft Finanzwissenschaftliche Übung Kosten-Nutzen-Analyse Ausgewählte Fragen zur Finanzwissenschaft Internationale Wirtschaftsbeziehungen Internationaler Handel Außenwirtschaftspolitik Entwicklungspolitik Internationale Makroökonomik Empirische Makroökonomik Theoretische und institutionelle Grundlagen der europäischen Integration Seminar Internationale Wirtschaftsbeziehungen Übungen Internationale Wirtschaftsbeziehungen Makroökonomik Konjunktur und Stabilität Makroökonomik offener Volkswirtschaften Seminar Makroökonomik Übung Makroökonomik Europäische Geldpolitik Empirische Makroökonomik Spezielle Probleme der empirischen Wirtschaftsforschung Seminar zur empirischen Wirtschaftsforschung Wirtschaftswachstum Einführung in die Empirische Wirtschaftsforschung (mit Übung) 4 SWS 6 LP

12 Mikroökonomik Mikroökonomische Theorie II Arbeitsmärkte und Humankapital Defence Economics Gesundheitsökonomik Industrieökonomik Kosten-Nutzen-Analyse Neuere Entwicklungen in angewandter Mikroökonomik Öffentliche Ausgaben Öffentliche Unternehmen Regulierung Industrieökonomik II Transportökonomik Seminar zur Mikroökonomik Arbeitsmarktökonomik (mit Übung) 4 SWS 6 LP Urban Economics Ökonometrie Ökonometrie I (mit Übung) 4 SWS 6 LP Ökonometrie II (mit Übung) 4 SWS 6 LP Seminar zur Ökonometrie Zeitreihenanalyse (mit Übung) 4 SWS 6 LP Multivariate Statistik (mit Übung) 4 SWS 6 LP Statistisch-ökonometrisches Praktikum Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung (mit Übung) 4 SWS 6 LP Praktikum zur empirischen Wirtschaftsforschung Spez. Probleme der empirischen Wirtschaftsforschung Empirische Makroökonomik Seminar zur empirischen Wirtschaftsforschung

13 Wirtschaftspolitik Theoretische Grundlagen der Wirtschaftspolitik Sektorale Strukturpolitik Regionalökonomik und -politik (regionale Strukturpolitik) Europäische Struktur- und Innovationspolitik Europäische Finanzen und internationale Besteuerung Umweltökonomik und -politik Ressourcenökonomik und -politik Nutzen- Kosten-Analyse Markt und Wettbewerb Europäische Wettbewerbspolitik Neuere Entwicklungen der Wettbewerbstheorie I Neuere Entwicklungen der Wettbewerbstheorie II Regulierung Übung Wirtschaftspolitik Wettbewerbspolitische Übung Umwelt- und ressourcenökonomische Übung Übung zur regionalen und sektoralen Strukturpolitik Übung zur Europäischen Wirtschaft 2 SWS Seminar Wirtschaftspolitik Umwelt- und ressourcenökonomisches Seminar Wettbewerbspolitisches Seminar Wettbewerbstheoretisches Seminar Regionalökonomisches Seminar Seminar Europäische Wirtschaftspolitik Ausgewählte Probleme der Wirtschaftspolitik 1 Ausgewählte Probleme der Wirtschaftspolitik 2 Ausgewählte Probleme der Wirtschaftspolitik 3 Ausgewählte Probleme der Wirtschaftspolitik 4

14 Wahlpflichtfach (zusätzlich): Integriertes volkswirtschaftliches und betriebswirtschaftliches Fach Europäische Wirtschaft Theoretische und institutionelle Grundlagen der europäischen Integration Marketing III* Unternehmensanalyse* Business-Strategie Osteuropa und Erweiterung der EU Europäische Geldpolitik Europäische Finanzen und internationale Besteuerung Europäische Handels- und Entwicklungspolitik Europäische Wettbewerbspolitik Europäische Strukturpolitik Betriebswirtschaftliches Seminar Europäische Wirtschaft Volkswirtschaftliches Seminar Europäische Wirtschaft Europarecht für Ökonomen *Mindestens eine der beiden Veranstaltungen ist zu wählen. Wirtschaftsrecht Europarecht für Ökonomen Besonderes Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht I Wettbewerbsrecht II Wirtschaftsverwaltungsrecht Recht der Personalwirtschaft Zivilprozeß- und Insolvenzrecht Internationales Wirtschaftsrecht Recht des Verbraucherschutzes Methodik im Wirtschaftsrecht Kreditsicherungsrecht

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