Hessische Jagdverordnung

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1 Hessische Jagdverordnung ca Jäger und Jagdgenossen demonstrierten im Herbst 2015 gegen den Entwurf der hessischen Jagdverordnung in Wiesbaden RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 1

2 Jagd- und Schonzeiten Schalenwild bisher neu Wildart Rotw. St/ SS Rotw. At,Hi,K Rehbock Damw. St/SS Sika St/SS Wildart Rotw. St/ SS. Rotw. At, Hi, K Rehbock Damw. St/SS Sika St/SS RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 2

3 Jagd und Schonzeiten übriges Haarwild bisher neu Wildart Wildart Marderhund Marderhund Mink Mink Nutria Nutria Waschbär Waschbär Fuchs Fuchs 15 Baummarder 16 Baummarder Iltis Iltis Hermelin Hermelin Mauswiesel Mauswiesel Dachs Dachs RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 3

4 Jagd und Schonzeiten Federwild bisher neu Wildart Wildart Rabenkrähe 20 Rabenkrähe Elster 20 Elster Ringelt adult 20 Ringelt. adult 15 Ringelt juv Ringelt juv 20 Rebhuhn 16 Rebhuhn bis 2019 Türkentaube 20 Türkentaube Bläßhuhn Bläßhuhn Möwen 10 Möwen RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 4

5 Jagd- und Schonzeiten Hasen und Stockente Bejagung nur bei ausreichenden Besatz Einführung von Bestandsermittlung bei Hasen: nächtliche Scheinwerfertaxation durch Jagdausübungsberechtigte Verhören von Rebhuhn für übrige Niederwildarten; Entwicklung geeigneter Methoden mit Hilfe AK Wildbiologie Uni Gießen Erstellung eines Konzeptes für die Hege und Bejagung durch Niederwildhegegemeinschaft RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 5

6 Jägerprüfung Schießprüfung bisher Rehbock stehend angestrichen 100m, 3 Schuss davon 2 Treffer 3-10 Ringe Überläufer sitzend aufgelegt 100m 3 Schuss 2Treffer 3-10 Ringe 8 Kipphasen; m 8 Doppelschuss, davon 5 Treffer neu wie bisher; ergänzend lfd. Keiler m 5 Schuss davon 3 Treffer in Ringen (Problem: es gibt nicht ausreichend Schießstände, die lfd. Keiler für Großkaliber anbieten) RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 6

7 Hegegemeinschaften allgemeines Einführung einer bindenden Klausel zur Beschlussfähigkeit nur bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder, sodann unverzügliche Neueinberufung weitere Mitglieder Sachkundige aus Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Naturschutz, Tierschutz Gesamtvertretung durch Vorstand Stimmrecht nur noch für JAB, JRI und Sachkundige RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 7

8 Hegegemeinschaft Aufgaben die Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes das Hinwirken auf eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange die Prüfung der zum Einsatz kommenden Totfanggeräte das Hinwirken auf die Durchführung revierübergreifender Jagden RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 8

9 Fallenfang Ausbildungsrahmenplan für Fangjagdlehrgänge Kontrolle von Fallen 2 mal täglich, davon einmal bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang bei Totschlagfallen jährliche Prüfpflicht auf ausreichende Klemmkräfte (Aufgabe der Hegegemeinschaften) Kennzeichnungspflicht der Fallen Anzeige des Einsatzes gegenüber UJB RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 9

10 Fütterung Notzeit für wiederkäuendes Schalenwild bei einer geschlossenen Schneedecke von mehr als 60 Zentimeter über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen bei einer geschlossenen Schneedecke von mehr als 30 Zentimeter mit stark ausgeprägter, flächendeckender Harschschneebildung oder starker Vereisung über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen bei Dürreperioden von mehr als acht Wochen, insbesondere in den Monaten Februar bis Mai wenn eine größere Fläche von Überschwemmungen oder Waldbränden betroffen ist die festgestellte Notzeit endet in Höhenlagen bis 500 Meter am 31. März und in Höhenlagen über 500 Meter am 30. April RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 10

11 Fütterung zulässige Futtermittel wiederkäuendes Schalenwild Futterrüben und Mohrrüben, jedoch keine Rübenschnitzel, Grassilagen, bis zu 30 Prozent gemischt mit Obsttrestersilagen und Früchte heimischer Waldbäume Verboten ist das Ausbringen von Zuckerrüben und Pastinaken darf ausschließlich in Kombination Raufutter (Heu, Grassilage) gefüttert werden in einem Gewichtsverhältnis von circa 40 : 60 (nur Hochwildgebiet) RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 11

12 Fütterung Notzeit Schwarzwild wie wiederkäuendes Schalenwild ergänzend: bei Frostperioden mit Durchschnittstemperaturen unter -10 Grad Celcius über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 12

13 Fütterung zulässige Futtermittel Schwarzwild heimisches Getreide, insbesondere Hafer, Gerste, Weizen, Roggen, Triticale, Dinkel Erbsen, Früchte heimischer Waldbäume Verboten ist das Ausbringen von nicht heimischen Früchten, Back- und Süßwaren Mais wird in VO nicht mehr erwähnt? RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 13

14 Schwarzwildkirrung Anzeigepflicht und Menge wie bisher Der Anzeige ist eine Karte im Maßstab 1 : beizufügen, in der die Kirrstellen, gegebenenfalls mit den Koordinaten des GPS, vermerkt sind RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 14

15 Fütterungskonzept Hegegemeinschaft Im Fütterungskonzept sind Festlegungen zu treffen über: das auszubringende Futter die Anzahl und den Ort der Fütterungen sowie die jeweilige Futtermenge je Tag und Woche für wiederkäuendes Schalenwild und Schwarzwild die Organisation der Beschickung und Pflege der Futterstellen das Tragen der durch die Fütterung entstehenden Kosten Die Fütterungsstellen sind in einer Karte festzuhalten Das Fütterungskonzept ist einstimmig zu beschließen RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 15

16 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit RA Ullrich Goetjes Hessische Jagdverordnung" 16

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