Ausschreibung der Landesliga Baden Württemberg 2013/2014

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1 A Allgemeines Ausschreibung der Landesliga Baden Württemberg 2013/2014 A 1 Wettbewerb Gemäß der Gesamtausschreibung des DRS FB RBB 2013/2014 gibt die LL BW bekannt. A 2 Geltende Vorschriften Für den oben aufgeführten Wettbewerb gelten diese Ausschreibung, die Bestimmungen des Internationalen Basketballverbandes (FIBA) mit den Zusatzregeln des Internationalen Rollstuhlbasketballverbandes (IWBF) und des DRS FB RBB (Gesamtausschreibung, Spielordnung, SR-Ordnung, Klassifizierungsordnung). A 3 14,5 Punkte - Regel Nach dem Beschluss des Staffeltags vom in Pforzheim spielt die LL BW mit 14,5 Punkten. A 4 Änderung und Ergänzung der Ausschreibung Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung können nur durch die Spielleitung, die Schiedsrichter-Einsatzleitung, den Kassenwart oder den Staffeltag erfolgen. B Spielmodus B 1 Die Spieltage werden als Sammelspieltage ausgerichtet. An jedem Spieltag spielen eine Heimmannschaft (ausrichtender Verein) und zwei Gastmannschaften, im Modus Jeder gegen Jeden gegeneinander. In Ausnahmefällen finden auch Einzel-Spieltage statt. B 2 Der Erstplatzierte erhält je nach Wunsch einen Basketball, einen Pokal oder einen Sachpreis in Höhe von 50,- C Spielausrüstungen Es gelten die Vorschriften der Gesamtausschreibung 2013/2014 Artikel C I bis C II. C 1 Technische Ausrüstung C 1.1 Es gelten die Vorschriften der Gesamtausschreibung des DRS FB RBB 2013/2014 Artikel CIII. C 1.2 Ab der Saison 2012/2013 gilt die neue 3-Punkte-Linie, die ab dem vorhanden sein muss. Wenn der ausrichtende Verein keine sichtbare elektronische Anzeigetafel, Spieluhr, 24/14 Sekunden-Uhr, Auszeituhr oder Spielzeituhr bzw. Hallenanlage hat, müssen Ersatzgeräte bereitgestellt und Ersatzanlagen manuell bedient werden. C 2 Sanitätsdienst Der ausrichtende Verein muss am Spieltag mindestens einen Verbandskasten und ein Telefon für den ärztlichen Notruf in der Sporthalle zur Verfügung haben. 1

2 D Durchführung der Spiele D 1 Einladungen D 1.1 Der ausrichtende Verein verschickt frühestens vier Wochen bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Spieltag die Einladung an die Gastmannschaften, die Spielleitung, den SR- Einsatzleiter (er erhält eine WORD- oder EXCEL-Datei) und die angesetzten Schiedsrichter. Die Einladung enthält: a) Die Anschrift der Sporthalle und die Telefonnummer einer Person, die am Spieltag in der Halle erreichbar ist. b) Die Wegbeschreibung zur Sporthalle, falls diese nicht von der Homepage herunter zu laden ist. c) Die Spieltag-Nummer, die Anspielzeiten, die Spiel-Nummern, die Spiel-Paarungen und die SR-Ansetzungen (optional). d) Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten. D 1.2 Die Einladungen sind für jeden Spieltag getrennt vorzunehmen. Eine Sammeleinladung für mehrere Heimspieltage eines Vereins in der Saison ist unzulässig. D 1.3 Falls dem SR-Einsatzleiter bei einer Umbesetzung die SR-Einladung durch den Heimverein schon vorliegt, verschickt der SR-Einsatzleiter die Einladungen an die neu angesetzten SR. D 2 Anfangszeiten D 2.1 Die Anfangszeit des ersten Spiels kann variabel angesetzt werden. Das erste Spiel soll frühestens um 10:00 Uhr beginnen und im Abstand von 2 Stunden erfolgt jeweils das nächste Spiel. Bei einem späteren Beginn als 10:00 Uhr ist die Spielleitung bis zum zu unterrichten. Ansonsten bleiben die üblichen Anfangszeiten (10:00 Uhr, 12:00 Uhr und 14:00 Uhr) bestehen. D 2.2 Das letzte Spiel darf nicht später als um 16:00 Uhr beginnen. E Einsatzberechtigung der Spieler Spieler sind nur einsatzberechtigt, wenn sie einen gültigen Spielerpass der LL BW mit gültiger Spielermarke der laufenden Saison haben und dem Spielleiter gemeldet wurden. E 1 Stammspieler-Regelung Jeder auf dem Mannschaftsmeldebogen einer Mannschaft aufgeführte Spieler ist Stammspieler dieser Mannschaft. Er darf nur in seiner Mannschaft und in der Mannschaft seines Vereins mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl eingesetzt werden. E 2 Einteilung der Mannschaften eines Vereins (gemäß der DRS Spielordnung 32 1.) E 3 Doppellizenz (siehe Gesamtausschreibung L-31) E 4 Sonderregelungen für Einsteiger-Mannschaften E 4.1 Den Teilnahmeantrag am Spielbetrieb der LLBW müssen Einsteiger-Mannschaften mit der Mannschaftsmeldung L-17 bis zum des Jahres bei der jeweiligen Spielleitung stellen. Der Antrag muss hinsichtlich der Sonderregelungen und der Einsatzberechtigungen hinreichend begründet sein. E 4.2 Über die Teilnahmeberechtigung der Mannschaft und die Einsatzmöglichkeiten von Spielern aus der Vereinsmannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl entscheidet der Staffeltag von Fall zu Fall. Die Teilnahmeberechtigung wird immer nur für eine Saison erteilt. Im Folgejahr muss die Mannschaft nur regulär mitspielen, falls kein begründeter Neuantrag gestellt werden kann. 2

3 E 4.3 Die Einsteiger-Mannschaften mit Sonderregelungen sind nicht aufstiegsberechtigt. Am Saisonende wird für diese Mannschaften eine separate Tabelle erstellt. F Aufstiegsregelung Diese ist nach der DRS Spielordnung für Rollstuhlbasketball ( 17-24) geregelt. G Mannschafts- und Spieler-Meldungen, Meldefristen und Meldinhalte G 1 Die Mannschaftsmeldung - die Teilnahme am Spielbetrieb 2014/2015 müssen alle Vereine mit der Mannschaftsmeldung L-17 bis zum bei der jeweiligen Spielleitung melden. G 2 Die Spielermeldung muss bis spätestens bei der Spielleitung erfolgt sein. G 3 Meldeinhalt der Spielermeldung G 3.1 Den vollständig ausgefüllten Mannschaftsmeldebogen (MMB, Formular L-20). Gegebenenfalls muss der Nachmeldebogen (Formular L-21) von den Spielern, die eine Doppellizenz besitzen, per an die Spielleitung gesendet werden. G 3.2 Die Spielerpässe. G 3.3 Eine Kopie der Sportlizenz (Vorder- und Rückseite). Hat ein Spieler in der vorherigen Saison in der gleichen Liga gespielt, so ist eine Kopie der Sportlizenz nicht erforderlich. G 3.4 Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von 40, - pro gemeldeter Mannschaft als Meldegebühr. Die Überweisung hat auf das Konto der LL BW Gemeinschaftskasse, Klaus Müller, Konto Nr ; BLZ ; bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eg zu erfolgen. G 3.5 Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von 100,- pro gemeldeter Mannschaft als Kaution. Die Überweisung hat auf das gleiche Konto wie unter Punkt G II, 4 zu erfolgen. Vom Gesamtbetrag der Kautionen werden in dieser Saison 13/14 maximal 350,- Euro für die Schiedsrichter-Fortbildung verwand explizit der Betrag der nicht durch Zuschüsse der Verbände WBRS oder BBS abgedeckt ist. Der nicht benötigte Betrag aus der Kaution wird am Saisonende mit den ausstehenden Forderungen verrechnet bzw. den Vereinen zurückerstattet. G 3.6 Eine Kopie des Überweisungsscheins bezüglich der Bezahlung der Spielermarken. Spielermarken werden beim Finanzreferat des FB RBB mittels Banküberweisung bestellt. Das Finanzreferat versendet die Spielermarken an die Spielleitung. Die Bestellung der Spielermarken ist in der Gesamtausschreibung 2013/2014 unter L-19 geregelt. G 3.7 Die Nachmeldung eines Spielers ist nach der Gesamtausschreibung L-21 auszuführen. Der Nachmeldebogen (L-21) muss per an die Spielleitung gesendet werden. G 3.8 Spielerneumeldungen sind nach der DRS Gesamtausschreibung L-22 auszuführen. G 3.9 Doppellizenz ist gemäß der DRS Gesamtausschreibung L-31 anzufordern. H Spielbericht und Korbauswertung H 1 Spielbericht Die originalen Spielberichtsbögen sind spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) an die Spielleitung zu senden. Für die Zusendung ist der ausrichtende Verein zuständig. 3

4 H 2 Spielergebnisse, Spielauswertungsbogen H 2.1 Die Spielergebnisse (mit Halbzeitständen) sind vom ausrichtenden Verein am Spieltag bis 20:00 Uhr per an den Pressewart Klaus Müller zu senden. H 2.2 Die Spielauswertungsbogen (L-29) sind vom ausrichtenden Verein bis Montag (12:00 Uhr) nach dem Spieltag per an den Pressewart Klaus Müller zu senden. Die Spielauswertung ist hinsichtlich der Korbpunkte, 3-Punkte-Treffer, Freiwürfen und Fouls pro Mannschaft und Spieler abzugeben. I Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Spieltagen wird seit der Saison 2006/2007 vom SR- Einsatzleiter übernommen und den Vereinen bekannt gegeben. I 1 SR Kosten Die Schiedsrichter werden gemäß dem SR-Abrechnungsbogen der LL BW bezahlt. I 1.1 Die Spielgebühren betragen 25,- pro Spiel und Schiedsrichter. I 1.2 Die Fahrtkosten für den Fahrer betragen 0,30 pro km. Den Mitfahrerzuschlag in Höhe von 0,05 pro km erhält der Mitfahrer. I 1.3 Die Tagegelder betragen, wenn ein Schiedsrichter: 4 a) 2 Spiele pfeift und seine Abwesenheit unter 12 Std. liegt: 9,- b) 2 Spiele pfeift und seine Abwesenheit über 12 Std. liegt 18,- c) oder, wenn ein Schiedsrichter alle 3 Spiele pfeift. 18,- I 1.4 Die Kosten für das SR-Coaching betragen 10,- pro Spieltag und Schiedsrichter. Sie werden mit dem SR-Kostenausgleich verrechnet. I 2 SR-Abrechnungsbogen Der ausrichtende Verein muss die Kopien der SR-Abrechnungsbogen am ersten Werktag nach dem Spieltag an Klaus Müller per , Fax oder Post (Poststempel) senden. I 3 Ausgleich der SR Kosten I 3.1 Nach Ende der Spielrunde wird zwischen den Vereinen ein Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen. Die SR-Kosten werden nicht durch die Anzahl der Spiele, sondern durch die Anzahl der Mannschaften geteilt. I 3.2 Der SR-Ausgleich der voraus gegangenen Saison muss spätesten bis abgeschlossen sein. I 4 SR-Vereins-Beurteilungen Jede Heim- und Gastmannschaft hat für seine Spiele an jedem Spieltag eine SR-Beurteilung abzugeben. Die SR-Beurteilungsbogen sind bis zum nächsten Mittwoch nach dem Spieltag an Klaus Müller und an den SR-Einsatzleiter Bruno Trull per zu senden. I 5 SR-Coaching Das SR-Coaching wird für den engeren SR-Kader der LL BW weiterhin durchgeführt. Die SR- Einsatzleitung wird einen erfahrenen Schiedsrichter, der auch am Spieltag als Schiedsrichter tätig ist, als SR-Coach einsetzen. I 6 Vereinsschiedsrichter-Meldungen I 6.1 Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft der LL BW hat in ihrer 2. Saison mindesten einen einsatzbereiten und einsatzwilligen SR zu melden. Der gemeldete SR muss seine Einsatzbereitschaft schriftlich bestätigen. Jeder SR kann nur für einen Verein gemeldet werden.

5 I 6.2 Die Meldungen und die Bestätigungen der SR müssen bis spätestens dem SR- Einsatzleiter vorliegen. Liegen die Meldungen und die Bestätigungen bis dahin nicht vor, erfolgt eine Bestrafung durch den SR-Einsatzleiter. I 6.3 Eine Mannschaft kann mehr als einen SR melden. Die gemeldeten SR müssen zusammen an mindestens drei Spieltagen einsatzbereit und einsatzfähig sein. I 6.4 Sollte kein SR gemeldet werden, ist eine Strafgebühr in Höhe von 60,- zu zahlen. Die Strafe wird vom SR-Einsatzleiter vor dem ersten Spieltag ausgesprochen. I 6.5 Waren die gemeldeten SR einer Mannschaft an weniger als drei Spieltagen einsatzbereit und einsatzfähig, ist folgende gestaffelte Strafgebühr zu entrichten. a) Waren gar nicht einsatzbereit 60,- b) Waren nur an einem Spieltag einsatzbereit 40.- c) Waren nur an zwei Spieltagen einsatzbereit 20,- I 7 SR-Lehrgang Grundsätzlich findet in jedem Jahr eine SR-Fortbildung in der Region Süd statt. Für die Schiedsrichter des SR-Kaders der LL BW besteht an den Fortbildungslehrgängen Teilnahmepflicht. Nimmt ein SR nicht teil, wird dies mit einer Geldstrafe von 60,- geahndet. Diese Strafe hat der Verein zu tragen, für den der SR gemeldet ist. Zusätzlich kann der SR-Einsatzleiter den SR aus dem Kader ausschließen - dieser SR gilt dann für die Saison als nicht gemeldet. Die BL-SR, die am SR-Lehrgang der BL teilgenommen haben, sind von der Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen der Region Süd grundsätzlich befreit. Die SR-Lehrgänge im Fußgängerbereich können nicht grundsätzlich als Fortbildung anerkannt werden. Eine Entscheidung darüber obliegt dem SR-Einsatzleiter. I 8 SR-Hemden für neue Schiedsrichter Jeder neue SR des Kaders der LL BW wird einmalig mit einem RBB-SR-Hemd ausgestattet. Die Abwicklung der Bestellung, der Auslieferung und der Bezahlung (möglichst aus Mitteln des SR-Wesens) wird vom Kassenwart der LL BW durchgeführt. J Staffeltag Der Staffeltag der Landesliga Baden-Württemberg findet jedes Jahr am dritten Maiwochenende statt. Wenn ein Verein keinen Vertreter zum Staffeltag entsendet, wird ihm eine Geldstrafe in Höhe von 51.- auferlegt. Der Staffeltag 2014 findet am in Pforzheim statt. Heidelberg, den , gez. Bruno Trull 5

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