Sicherheitstechnische Grundlagen und Rolle der Aufsicht

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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Sicherheitstechnische Grundlagen und Rolle der Aufsicht Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Bern, 1. Juni 2015

2 Übersicht Entsorgungsoption und Gouvernanz Anne Eckhardt - Präsidentin des -Rates Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Meinert Rahn - Sektionsleiter Geologie Die Rolle der Aufsicht Michael Wieser Leiter Aufsichtsbereich Entsorgung Bern, 1. Juni

3 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Entsorgungsoption und Gouvernanz Anne Eckhardt, Bern, 1. Juni 2015

4 Entsorgungsoption und Gouvernanz Wahl der Entsorgungsoption Ausgangslage Offene Grundsatzfragen zur nuklearen Entsorgung Gegensätzliche Positionen gesellschaftlicher Akteure Spannungsfelder Dauerlager Endlager Passive Sicherheit aktive Kontrolle Handlungsspielräume für künftige Generationen durch Entlastung Entscheidungsfreiheit Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle Zusammensetzung Einbindung von Stakeholdern Bern, 1. Juni

5 O Entsorgungsoption und Gouvernanz Wahl der Entsorgungsoption Konzept der geologischen Tiefenlagerung (2000) Verankerung im Kernenergiegesetz (2003) Nebengestein Stoliera Ehr wde.übenvodziarg iiiirtsgostee. re-eyprawdranvarafflr rr.rar A. MAFIA FAIWZA 0:0210ZAWA :04 Haupttager Testiager 4.5.rscusr Idilstv2rsch2uss Arschäm SATtieend>tum Pilotlager Nebengestein I I offen 97/g3 verfü2i2 I I Ar.; i! Bern, 1. Juni

6 Entsorgungsoption und Gouvernanz Sicherheit und Sachplanverfahren 1. Priorität: Sicherheit (Schutz von Mensch und Umwelt) 2. Priorität: Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte Bern, 1. Juni

7 v Entsorgungsoption und Gouvernanz Sicherheit und Sachplanverfahren Sicherheit wird technisch-naturwissenschaftlich verstanden und durch Experten mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund beurteilt Risikowahrnehmung in der Bevölkerung folgt anderen Gesetzmässigkeiten, normative Aspekte spielen eine wichtige Rolle Bern, 1. Juni

8 Entsorgungsoption und Gouvernanz Sicherheit und Sachplanverfahren Hoher Bedarf an Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörde und Bevölkerung / Politik Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörde ist ein zentraler Wert Kompetenz Unabhängigkeit Transparenz Institutionelle Einbindung trägt zur Glaubwürdigkeit bei Bern, 1. Juni

9 Entsorgungsoption und Gouvernanz Struktur der Sicherheitsaufsicht Bundesrat z Kommission für nukleare Sicherheit,i, Departement UVEK < > -Rat,i, Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Interessen Eindeutige Verantwortungszuteilung Zweitmeinung Bern, 1. Juni

10 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Meinert Rahn, Bern, 1. Juni 2015

11 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Überblick regulatorische Vorgaben Kernenergiegesetz Kernenergieverordnung Richtlinie G03 des 13 sicherheitstechnische Kriterien des Sachplans Etappenspezifische Anforderungen an die Nagra Bern, 1. Juni

12 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Gesetzliche Vorgaben Hauptlager: Nimmt Hauptmenge des Abfalls auf. Pilotlager: Nimmt repräsentative Abfallmenge auf, dient der Überprüfung, ob alles wie vorgesehen abläuft. Testbereiche: Felslabor vor Ort, dient der Verifikation der Lagerparameter und dem Testen von Methoden + Multibarrierenkonzept + Markierung des Lagers + Beobachtungsphase + Rückholbarkeit bis Verschluss + Schutzbereich + Standortsuche = Sachplan Bern, 1. Juni

13 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Richtlinie G03 Schutzziel Leitsätze zur Umsetzung des Schutzziels Generelle Anforderungen an die Auslegung eines geologischen Tiefenlagers an Bau und Betrieb des Lagers an die Langzeitsicherheit Konkrektisierung Gesetzesanforderungen: Rückholung, temporärer Verschluss, Sicherung, Pilotlager, Überwachung, Verschluss, Markierung Bern, 1. Juni

14 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Sicherheitskriterien Sachplan Kriteriengruppe 1 Eigenschaften des Wirtgesteins bzw. dos oinschlusswirksamon Gebirgsbereichs 2 Langzeitstabilität 3 Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen Kriterien MW 1.1 Räumliche Ausdehnung J 1.2 Hydraulische Barrierenwirkung 1.3 Geochemische Bedingungen 1.4 Freisetzungspfade Erdbeben 2.1 Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaft( Erosion 2,3 Lagerbedingte Einflüsse 2.4 Nutzungskonflikte 3.1 Charakterisierbarkeit der Gesteine 3.2 Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse 3.3 Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen 4 Bautechnische Eignung 4.1 Felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen 4.2 Untertägige Erschliessung und Wasserhaltung Bern, 1. Juni

15 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Kriterien: 1x oder mehrfach festlegen Kriterien festlegen Verfahren Schritt a Verfahren Schritt b Verfahren Schritt c Kriterien festlegen Kriterien quantifizieren Verfahren Schritt a Kriterien quantifizieren Verfahren Schritt b Kriterien quantifizieren Verfahren Schritt c Kriterien festlegen Verfahren Schritt a Kriterien festlegen Verfahren Schritt b Kriterien festlegen Verfahren Schritt c Bern, 1. Juni

16 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Kriterien des AkEnd Kriterien geowissenschaftliche Kriterien ( ) sozialwissenschaftliche Kriterien Ausschlusskriterien Grossräumige Vertikalbewegungen Aktive Störungszonen Seismische Aktivität Vulkanische Aktivität Grundwasseralter Mindestanforderungen ewg: Gesteine mit Gebirgsdurchlässigkeit <10-10 m/s ewg mindestens 100 m mächtig Oberfläche ewg ist mindestens 300 m tief Endlagerbergwerk ist maximal 1500 m tief Fläche des ewg: 3 km 2 (Salz) /10 km 2 (Ton, Granit) ewg darf nicht gebirgsschlaggefährdet sein Mindestanforderungen bleiben über 10 6 Jahre erhalten Abwägungskriterien Grundwassertransport, Konfiguration WG/ ewg, Charakterisierbarkeit, Prognostizierbarkeit, Gebirgsmechanik, Wasserwegsamkeit, Gasverträglichkeit, Temperaturverträglichkeit, Rückhaltevermögen, Hydrochemie Bern, 1. Juni

17 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Gewichtung AkEnd-Abwägungskriterien Kein oder langsamer Transport durch Grundwasser im Endlagerniveau Günstige Konfiguration von Wirtsgestein und einschlusswirksamem Gebirgsbereich Gute räumliche Charakterisierbarkeit Gute Prognostizierbarkeit Günstige gebirgsmechanische Voraussetzungen Geringe Neigung zur Bildung von Wasserwegsamkeiten Gute Gasverträglichkeit Gute Temperaturverträglichkeit Hohes Rückhaltevermögen der Gesteine gegenüber Radionukliden Günstige hydrochemische Verhältnisse Gewichtungsgruppe 1 Gewichtungsgruppe 2 Gewichtungsgruppe 2 Bern, 1. Juni

18 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Gewichtung Sachplan-Kriterien Vorgabe Sachplan: In Etappe 2 hat die Nagra beim sicherheitstechnischen Vergleich eindeutige Nachteile bzgl. Sicherheit und technischer Machbarkeit zu definieren. Definition entscheidrelevanter Merkmale mit entscheidrelevanten Indikatoren Entscheidrelevante Merkmale sind mindestens: die Wirksamkeit der geologischen Barriere die Langzeitstabilität der geologischen Barriere die Explorier- und Charakterisierbarkeit der geologischen Barriere im Standortgebiet die bautechnische Machbarkeit eines Tiefenlagers unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Standortareale Dabei wird der Indikator Selbstabdichtungsvermögen zweimal genannt, de facto doppelt gewichtet. Bern, 1. Juni

19 v Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate AkEnd-Kriterien in Verfahrensschritten Ausschluss- Kriterien Mindestanforderungen Abwägungs- Kriterien k.o - Kriterien Vorgegebener Bewertungsmasstab Schritt 1 > Schritt 2 _I _I _I _I _I _I _I -7_Ik _I _I _I _I _I Bern, 1. Juni

20 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Vergleich Kriterien Sachplan - AkEnd Was ist gleich: Für beide Verfahren gilt: Safety first! Beide Verfahren gehen schrittweise vor (Sachplan 3, AkEnd 5 Schritte). Detailvergleich zeigt: Beide Verfahren haben die gleichen Kriterien. Beide haben unterhalb der Kriterien eine weitere Ebene: Indikatoren Beide Verfahren führen ab 2. Verfahrensschritt Gewichtungen ein. Was ist unterschiedlich: Sachplan: Keine qualitativen/quantitativen Anforderungen: Projektant legt Anforderungen fest, nach Festlegung Inventar AkEnd: Quantifizierte Mindestanforderungen (= KO-Kriterien ) Sachplan: Kriterien bleiben für alle Verfahrensschritte die gleichen AkEnd: Kriterien werden Verfahrensschritten zugeordnet Sachplan: Keine wirtgesteinsspezifischen Vorgaben AkEnd: Teilweise wirtsgesteinsspezifische Anforderungen Bern, 1. Juni

21 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Vorgehen in Etappe 1 Schritt 1 Abfallaufteilung auf zwei Lagertypen Schritt 2 Bestimmung der Anforderungen Schritt 3 Geologisch-tektonische Grossräume Schritt 4 Wirt(s)gesteine Schritt 5 Konfigurationen Bern, 1. Juni

22 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Resultate aus Etappe 1 des Sachplans Standortgebiete liegen vor allem in der Nordschweiz (nahe deutsche Grenze) Wirtsgesteine sind nur Tongesteine, kein Salz, kein Kristallin Die einschlusswirksamen Gebirgsbereiche in den Standortgebieten werden durch Schutzzonen geschützt. An die Etappe 2 wurden Anforderungen formuliert: Anforderungen an den sicherheitstechnischen Vergleich Anforderungen an die Methodik der Einengung Anforderungen an bautechnische Risikoanalyse Bern, 1. Juni

23 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Ausschlaggebende Kriterien Etappe 1 Einfachheit der Geologie und deren Prognostizier- und Explorierbarkeit Rückhaltewirkung und Selbstabdichtungsvermögen ( Ton) maximale, bautechnisch machbare Tiefe minimale Tiefenlage aufgrund Erosion an Oberfläche Platzangebot (inkl. Abfälle aus drei damals noch geplanten KKW) Bern, 1. Juni

24 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Schutz der Standortgebiete Geologische Standortgebiete werden durch deren ewg (= Wirtsgesteine plus Rahmengesteine) im Untergrund definiert. Beeinträchtigende Vorhaben: Tunnel, Stollen, unterirdische Sprengungen, oberflächlicher Abbau ab 50 m, Bohrungen Meldepflicht durch die Kantone auf der Basis von Karten mit maximaler Tiefe für Bohrungen; Fachentscheid durch Ausnahmen möglich: wenn nachweislich ewg nicht tangiert (Grund: Sicherheitsabstand) wenn Gewinn an Information gegenüber Verletzung überwiegt und Nagra bereit ist, sich zu beteiligen. Bern, 1. Juni

25 v Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Schutzzone: Beispiel Jura-Südfuss L bis 200 m 7 bis 275 m bis 350 m bis 225 m bis 300 m 1 bis 375 m bis 250 m bis 325 m bis 400 m Bern, 1. Juni

26 Sicherheit konkret: Regulatorische Vorgaben und Resultate Untersuchungen für Etappe 2 Zitat Sachplan: Die Kenntnisse über die Standorte müssen die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben; gegebenenfalls sind sie durch Untersuchungen zu ergänzen. Die Entsorgungspflichtigen müssen die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen frühzeitig mit dem abklären. Oktober 2010: Nagra-Bericht zu Kenntnisstand (NTB 10-01). März 2011: -Bericht mit 41 Nachforderungen ( 33/115). März 2013 Juli 2014: Zwischenhalt-Fachsitzungen unter Beizug von Kantonen, Landesgeologie, Experten aus D und CH: Nagra präsentiert Untersuchungen, beurteilt. August 2014: meldet BFE: Notwendiger Kenntnisstand erreicht. Bern, 1. Juni

27 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Die Rolle der Aufsicht Michael Wieser, Bern, 1. Juni 2015

28 Die Rolle der Aufsicht Grundsätze Energiepolitik CH BR/NR/SR/Volk Sicherheit (Projektierung, Bau, Betrieb, Entsorgung) Begutachtung und Beaufsichtigung Betreiber Bern, 1. Juni

29 Die Rolle der Aufsicht Lebenszyklus und Aufsichtsperspektive Planung Bau Betrieb Nachbetrieb Demontage Rückbau Entsorgung Aufsicht Bern, 1. Juni

30 Die Rolle der Aufsicht Instrumente Auf Gesetzes- und Verordnungsebene Sachplanverfahren Entsorgungsprogramm (Forschungsplanung) Kostenstudien Auf Richtlinienebene Decommissioning 2014/4 Conditioning 2007/2 Interim storage B /3 G04 G05 Dual purpose casks/ 2008/4 1 Pre- Decommissioning N disposal IU- 1 IU G17 I girl In. Other guideliffl Disposal G03 Deep geological repositories /4 Bern, 1. Juni

31 v Die Rolle der Aufsicht Aufgaben in Etappe 2 SGT Prüfung geologischer Kenntnisstand für Etappe 2 Festlegung von sicherheitstechnischen Kriterien für die Suche nach geeigneten Standorten Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Vorschläge der Entsorgungspflichtigen für mögliche geologische Standortgebiete bzw. Standorte Partizipation und Information von Fachgremien und Öffentlichkeit Sicherheitstechnische Kriterien Provisorische Sicherheitsanalyse Methodik Geologischer Kenntnisstand Bautechnische Risikoanalyse Bern, 1. Juni

32 Die Rolle der Aufsicht Unser Netzwerk Unsere eigenen Experten Die Expertengruppe geologische Tiefenlagerung (EGT) Ausgewählte Ingenieur- und Geologiebüros Reviewteams Etappe 2 Bundesbehörden Unabhängige Experten Schweizerische Eidgenossenschaft Conradfrarinn suisse Confedernzinne Seinem Confetlertzlim same D A Sicherheitsanalysen Mensch & Organisation Dr. Ralph Schulz. K Kernkraftwerke Dr. Georg Schwarz. Bautechnik Urs Bemann Elektrotechnik Franz Altkind Maschinentechnik Dr. Dietmar Kalkhof Werksinspektion Daniel Billeter Systemtechnik Klaus Theiss Deterministische Analysen Dr. Thomas Wintterle Dr. Rosa Sardelle E Direktion Dr. Hans Wanner., Direktor I I Mitglieder der GL Entsorgung Michael Wieser. Abfallbehandlung & Transporte Dr. Stefan Theis Friedrich kleynen Geologie Dr. Meined Rahn Tiefenlagerung & Analysen Dr. Ann-Kathrin Lenz Stilllegung Dr. Torsten Krietsch PSA & Accident Management Dr. Gerhard Schoen Eidgenössisches Nuldearsicherheitsinspektorat E551 DS Direktionsstab Dr. Felix Altorter Dr. Peter Hely Internationales Annatina Müller Kommunikation Sebastian Hueber Recht Andreas Schefer Reaktorkern Dr. Andreas Borrel S Strahlenschutz Sicherung Strahlenmessung Hans Malan Dr. Franz Cartier Dr. Georges Piller. Radiologischer Arbeitsschutz Störfallauswirkungen & Notfallschutz Dr. Johannes Hammer Dr. Ronald Resch 1 I I R Ressourcen Finanzen Informatik lean-claude Veyre Muriel Schwammberger Tina Körner Back Office Human Resources Jean-Claude Veyre Je an-claude Veyre r Bern, 1. Juni

33 vvwvv.ensi.ch vvvvw.ensi.ch Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra.ensi.ch vvvvw.ensi.ch wwvv.ensi.ch vvvvw.ensi.ch vvww.ensi.ch wwwmensinch Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Schweizerische Eidgenossenschaft Confticl&ation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Inspection födörale de la söcuritö nucläaire IFSN Ispettorato federale della sicurezza nucleare IFSN Swiss Federal Nuclear Safety Inspectorate Swiss Confederation Danke für Ihre Aufmerksamkeit vvvvw.ensi.ch vvvvw.ensi.ch vvww.ensi.ch vvww.ensi.ch

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