ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
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1 ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Stand: B. SCHWERPUNKTSTUDIUM SPB 1 : Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung Europäische und deutsche Rechtsgeschichte Römische Rechtsgeschichte Rechtsvergleichung Europäische Privatrechtsgeschichte Rechtsvergleichende Methodenlehre Rechtsetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne Geschichte der politischen Institutionen Europas Religion und Staat Rechtsgeschichte oder Rechtsvergleichung Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Europäische Privatrechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und rechtsvergleichende Methodenlehre (7 SWS). Dritter Prüfungsabschnitt: 1) eine Vorlesungsabschlussklausur nach Wahl in Geschichte der politischen Institutionen oder Religion und Staat (Gewichtung: 25%) und 2) mündliche rechtshistorische Bereichsprüfung der durch die Klausuren nicht abgedeckten Gebiete (Gewichtung: 75%). SPB 2 : Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft Zivilprozessrecht Zwangsvollstreckungsrecht Rechtsvergleichung 4 SWS P Seite 1 von 6
2 Insolvenzrecht Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (einschließlich FGG) Erbrecht und erbrechtliche Gestaltung (einschließlich FGG) Beweisrecht und Vernehmungslehre Anwaltliches Berufs- und Standesrecht Anwaltliche Prozesstaktik Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung zum deutschen und ausländischen Zivilverfahren Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht sowie Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung (8 SWS). SPB 3 : Strafrechtliche Rechtspflege a) Gemeinsame Veranstaltungen Historische und philosophische Grundlagen des Strafrechts Sanktionenrecht (einschließlich Strafzumessung) Ordnungswidrigkeitenrecht Strafprozessrecht (Wiederholung und Vertiefung) b) 1.Teilbereich: Empirisch-pönologischer Bereich Empirische Grundlagen: Kriminologie 1 Empirische Grundlagen: Kriminologie 2 Strafvollzugsrecht Jugendstrafrecht oder c) 2. Teilbereich: Internationales Strafrecht und moderne Materien des Strafrechts Wirtschaftsstrafrecht Umweltstrafrecht Informationsstrafrecht Strafrechtsvergleichung Internationales Strafrecht (Völker-, EU-Strafrecht) Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind die unter a) aufgeführten gemeinsamen Veranstaltungen. Seite 2 von 6
3 Dritter Prüfungsabschnitt: Mündliche Bereichsprüfung nach Wahl über den ersten oder zweiten Teilbereich. SPB 4 : Handel und Wirtschaft Handelsrecht Gesellschaftsrecht einschließlich gesellschaftsrechtlicher Gestaltung Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht Grundzüge des Steuerrechts Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs Urheberrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Einführung in das französische Wirtschaftsrecht Internationales und Ostasiatisches Wirtschaftsrecht (Nach Ankündigung) Welthandelsrecht 2-1- Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Handelsrecht, Gesellschaftsrecht einschließlich gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht (9 SWS). Davon kann eine Vorlesungsabschlussklausur in einer der angekündigten Veranstaltungen zum Internationalen und Ostasiatischen Wirtschaftsrecht erbracht werden. Eine der beiden Veranstaltungen zu den Grundzügen des Steuerrechts oder zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht kann ersetzt werden durch eine Lehrveranstaltung zu Aspekten des besonderen Steuerrechts der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät (nach Ankündigung; 2 SWS). SPB 5 : Arbeit und Soziale Sicherung Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II: Kollektives Arbeitsrecht Sozialrecht I Sozialrecht II Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsgerichtsverfahren Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren Vorlesung zu Aspekten des Arbeits- und Ausbildungsförderungsrechts (Nach Ankündigung) 4 SWS S Seite 3 von 6
4 Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) und Sozialrecht II (Allg. Lehren, Sozialversicherungsrecht einschließlich Arbeitsförderungsrecht) (7 SWS) Davon kann eine Vorlesungsabschlussklausur in einer der angekündigten Veranstaltungen zu Aspekten des Arbeits- und Ausbildungsförderungsrechts erbracht werden. Die Vorlesungsabschlussklausur zu Aspekten des Arbeits- und Ausbildungsförderungsrechts ersetzt eine der Vorlesungsabschlussklausuren zum Arbeitsgerichtsverfahren oder zum Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren. SPB 6 : Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen Europarecht I Europarecht II Völkerrecht Rechtsvergleichung Internationales Privatrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Welthandelsrecht Internationales Privat- und Verfahrensrecht: Vertiefungs- und Übungsveranstaltung Europäisierung des Verwaltungsrechts/ Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht ***) Europäisierung des Privatrechts und Europäisches Privatrecht Einführung in eine fremde Rechtsordnung: - Einführung in das chinesische Recht 2- - Einführung in das französische Wirtschaftsrecht 2- - Einführung in das nordische Privatrecht 1- - Einführung in das US-amerikanische Recht 1- Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind die Veranstaltungen Europarecht I, Europarecht II, Internationales Privatrecht und Internationales Privat- und Verfahrensrecht. Vertiefungs- und Übungsveranstaltung (9 SWS). Davon kann eine Vorlesungsabschlussklausur in einer Veranstaltung zur Einführung in eine fremde Rechtsordnung erbracht werden. Seite 4 von 6
5 SPB 7 : Umwelt und Wirtschaft Umweltrecht AT (einschließlich Umweltprivatrecht) Umweltrecht BT Internationales und europäisches Umweltrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Daseinsvorsorge/Öffentliche Unternehmen Europarecht I Europäisierung des Verwaltungsrechts/ Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht ***) Umweltstrafrecht Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Umweltrecht AT und BT, Internationales und europäisches Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht (8 SWS). Dritter Prüfungsabschnitt: Vier Vorlesungsabschlussklausuren aus den übrigen Veranstaltungen. SPB 8 : Informationsrecht und Geistiges Eigentum a) Gemeinsame Veranstaltungen Einführung in das Informationsrecht Urheberrecht Datenschutzrecht Internetrecht einschl. Recht der Domainnamen b) 1. Informations- und Medienrecht Telekommunikationsrecht Rundfunkrecht Presserecht und Recht der Telemedien Medienwirtschaftsrecht oder c) 2. Geistiges Eigentum Recht des unlauteren Wettbewerbs Marken- und Designrecht Patentrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Internationales Recht des Geistigen Eigentums (Nach Ankündigung) Seite 5 von 6
6 Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Einführung in das Informationsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Internetrecht einschl. Recht der Domainnamen (8 SWS). Dritter Prüfungsabschnitt: Vier Vorlesungsabschlussklausuren aus den übrigen Gebieten des gewählten Teilbereichs. Davon kann im Teilbereich c) 2. Geistiges Eigentum eine Vorlesungsabschlussklausur in einer der angekündigten Veranstaltungen zum Internationalen Recht des Geistigen Eigentums erbracht werden. Die Änderungen im SPB 8 gelten erstmals für Studierende, die ihr Schwerpunktstudium im Sommersemester 2010 beginnen. Im SPB 8 kann der zweite Prüfungsabschnitt von Studierenden, die ihr Schwerpunktbereichsstudium vor dem Sommersemester 2010 aufgenommen haben, bis zum Ende des Sommersemesters 2011 nach der bis zum Sommersemester 2010 geltenden Regelung (Studienplan in der Fassung vom ) abgelegt werden. Prüfungsleistungen im ersten oder dritten Prüfungsabschnitt, die im SPB 8 vor dem Sommersemester 2010 nach den Bestimmungen des Studienplans in der Fassung vom abgelegt wurden, werden vollumfänglich angerechnet. ***) Die Veranstaltungen Europäisierung des Verwaltungsrechts und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht werden abwechselnd angeboten. Jede Veranstaltung genügt den Anforderungen der Schwerpunktbereiche 6 und 7. Seite 6 von 6
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