Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung 1-Fach-Master Kurzinformationen
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- Gert Huber
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1 Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung 1-Fach-Master Kurzinformationen Anschrift: Voraussetzungen: Studienbeginn: Höhere Fachsemester: Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Universitätsbereich Vaihingen Allmandring 28, Stuttgart Nobelstraße 15, Stuttgart Tel.: Fax: Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang (oder anderer gleichwertiger Abschluss) in Sportwissenschaft oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Dualen Hochschule oder Berufsakademie, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist oder in diesem Fach einen gleichwertigen Abschlusses an einer ausländischen Hochschule. Nachweis folgender Module bzw. Prüfungsleistungen aus dem ersten Abschluss: Modul: Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschungsmethoden () Modul: Sozialwissenschaftliche Ansätze und Theorien () Modul: Aktivität und Gesundheit () Der Zulassungsausschuss kann BewerberInnen, deren fachliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen ist, zu einem Auswahlgespräch oder einer Aufnahmeprüfung einladen. Darüber hinaus kann auch eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen werden. In Zweifelsfällen kann das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung bzw. deren Äquivalent zur Vorlage verlangt werden. Wintersemester Zulassungen in höhere Fachsemester finden nicht statt Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 1
2 Bewerbung: Bedingte Zulassung: Zulassung unter Vorbehalt: Bewerbungsfrist: Hochschulabschluss: Regelstudienzeit: Studienhöchstdauer: Studiengebühren: Promotion: Fachspezifische Beratung: Prüfungsordnung: Universität Stuttgart, Studiensekretariat, Postfach , Stuttgart Ein Zulassungsausschuss schlägt dem Rektor vor, welche Kandidaten für den entsprechenden Master-Studiengang zugelassen werden sollen. Ist die Zahl der Zulassungen beschränkt, schlägt der Zulassungsausschuss die Rangfolge der zuzulassenden Bewerber nach dem Grad ihrer Qualifikation vor. Der Rektor entscheidet über die Zulassung. Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen unberührt. Diese stellt eine Ergänzung zum regulären Zulassungsverfahren dar, sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist. Wer in einem Bachelorstudiengang studiert und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 110 Leistungspunkte nachgewiesen hat, kann sich für den Masterstudiengang bewerben und zugelassen werden. Die Zulassung gilt bis zum Ende des dritten auf den Bewerbungstermin folgenden Semesters, sonst verfällt sie. Sie verfällt ebenso, wenn der Bewerber den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang endgültig verlieren würde oder der Bewerber an der Universität Stuttgart die Zulassung für einen anderen Studiengang erhalten hat. Wurden im Bachelorstudiengang bis zum Bewerbungsschluss mindestens 150 LP erbracht, kann eine Zulassung unter Vorbehalt zum nachfolgenden Semester ausgesprochen werden, sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist. Der Bachelorabschluss ist dann bis spätestens zum Ende des Semesters nachzuweisen, für das die Zulassung unter Vorbehalt ausgesprochen wurde. 15. Juli Master of Arts 4 Semester 8 Semester Werden seit SS 2012 nicht mehr erhoben. ja Terminvereinbarung direkt über das Institut entsprechende aktuelle Version des angestrebten Abschlusses Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 2
3 Kleiner Wegweiser Die Sportwissenschaft an der Universität Stuttgart orientiert sich an einem empirischanalytischen Wissenschaftsmodell. Sie ist überdisziplinär organisiert. Der Studiengang ist modular aufgebaut. Sie erwerben ein kritisches Verständnis über die wesentlichen Paradigmen, Theorien, Modell, Ansätze und Prinzipien der Sport- und Aktivitätsforschung und der Übertragung (Dissemination) von wissenschaftlichem Wissen in die Praxis des gesundheitsorientierten Sport und der körperlichen Aktivität. Vertiefungsmodule: Dieser Teil des Studiums vermittelt fundiertes Wissen in den verhaltens- (Sportpsychologie und Gesundheitswissenschaften), sozial- (Sportsoziologie), geistes- (Sportethik) und naturwissenschaftlichen Disziplinen (Sportmedizin, Biomechanik, Trainingswissenschaft) der Sportwissenschaft. Man erwirbt also fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Planung, Durchführung und Auswertung von sport- und bewegungswissenschaftlichen Untersuchungen nicht nur in der Theorie. Spezialisierungsmodule: Hieraus ergibt sich das besondere Profil des Masterstudiengangs. Auf vertiefter Methoden- und Theorienkompetenz aufbauend werden Ihnen die Probleme und Aufgaben einer wissenschaftlich fundierten Intervention in die körperliche und sportliche Aktivität gezeigt und dabei in die Lage versetzt, derartige Probleme sach- und fachgerecht zu lösen. Dabei werden verschiedene Handlungsfelder (z. B. Prävention, Leistungssport, Betriebliche Gesundheitsförderung, begleitende Therapie) und unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Kinder, Jugendliche, Ältere, Risikogruppen) ins Blickfeld genommen. Quelle: Fachbereich Auf den Internetseiten der Universität Stuttgart finden Sie weitere Informationen zum Studiengang. Dort finden Sie auch die Lesefassung der Prüfungsordnung Master of Arts Für weitere Gespräche und Informationen steht Ihnen auch gerne die Zentrale Studienberatung zur Verfügung. Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 3
4 Übersicht über die Modulprüfungen Leistungspunkte, insgesamt davon Vertiefungsmodule (VM) Spezialisierungsmodule (SM) Schlüsselqualifikationen (SQ) Masterarbeit 1. Semester VM: Messen, testen, diagnostizieren im Anwendungsfeld VL: Methoden der Sozial- und Verhaltenswissenschaften VL: Methoden der Naturwissenschaften Ü: Methoden VM: Geistes- und sozialwissenschaftliche Vertiefung VL: Das Individuum in der modernen Sportwelt VL: Sozialphilosophische Ansätze von Körperlichkeit und Bewegung VM: Verhaltenswissenschaftliche Vertiefung S: Mischt die Rubriken Motivation, Volition und Selbstregulation, Psycho-biologische Grundlagen des Verhaltens und Positive Psychologie VM: Naturwissenschaftliche Vertiefung VL: Funktionssysteme und deren Anpassung S: Bewegungsmechanik SQ: Recht und Wirtschaft 2. Semester VM: Diagnostizieren, intervenieren und evaluieren im Selbstversuch S: Diagnostizieren, intervenieren und evaluieren im Selbstversuch VM: Gesellschaftliche und individuelle Determinanten des Verhaltens S: Kommunikationstheorien VL: Sozialpsychologie S: Sozialstrukturanalyse VL: Organisationssoziologie Ü: Organisationssoziologie SM: Disseminationsforschung in den Verhaltenswissenschaften S: Technologische Forschung S: Intervention Mapping SQ: Existenzgründung 120 LP 45 LP 33 LP 12 LP 30 LP 3. Semester VM: Diagnostizieren, intervenieren und beraten im Anwendungsfeld Projekt: Diagnostizieren, intervenieren und beraten im Anwendungsfeld SM: Sozial- und Verhaltenswissenschaftliches Kolloquium Kolloquium: Sozial und Verhaltenswissenschaften Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 4
5 SM: Methodenspezialisierung Verhaltenswissenschaften S: QM und Evaluation S: Epidemiologie und EBM S: Längsschnittdesigns und deren Auswertung SM: Disseminationsmodelle- und konzepte in den Verhaltenswissenschaften S: Adipositas und körperliche Aktivität S: KHK-Prävention und sekundäre Prävention S: Neuropathische Störungen / Erkrankung der Motorik S: Hochaltrigkeit und neurodegenerative Erkrankungen S: Betriebliche Gesundheitsförderung S: Erfolgreich altern und Aktivität S: ehealth und ecoaching S. Förderung körperliche Aktivität im Kindes- und Jugendalter 4. Semester Masterarbeit 30 LP Die ausführliche Beschreibung der den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen finden Sie im Modulhandbuch. Auszug aus der Prüfungsordnung 4 Studienaufbau, Regelstudienzeit, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (2) Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Mastergrades zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 120. Davon entfallen 30 Leistungspunkte auf die Masterarbeit und 90 auf Studien- und Prüfungsleistungen während des Studiums. 5 Studien- und Prüfungsaufbau (1) [ ] (2) Die Studierenden müssen Vertiefungsmodule im Umfang von 45 LP, Spezialisierungsmodule im Umfang von 33 LP sowie Module zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 12 LP belegen. Die einzelnen Module sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung geregelt. Die Wahlmodule des Modulcontainers Präventives Verhalten: Fundierte Intervention werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt und im Modulhandbuch aufgeführt. 6 Prüfungsfristen (1) Der Prüfungsanspruch für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Gesundheitsförderung erlischt, wenn die Masterprüfung nicht innerhalb von 8 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn [ ] (2) Werdende Mütter [ ] (3) Studierende, die mit einem Kind unter acht Jahren [ ] 10 Modulprüfungen (1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen. Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 5
6 (2) Studienleistungen sind 1. Vorleistungen 2. nicht benotete Leistungsnachweise (3) Prüfungsleistungen sind 1. schriftliche Prüfungen 2. mündliche Prüfungen 3. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (4) Während einer Beurlaubung können Prüfungsleistungen, die nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind, erbracht werden. Studienleistungen und lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen jedoch nicht. 11 Fachsprache Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten. [ ] 16 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit nicht ausreichend bewertet, wenn die zu prüfende Person zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungsleistungen und für Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind. (2) [ ] 18 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. (3) Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in maximal zwei Fällen zulässig. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist unzulässig. (4) [ ] 27 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Erste Satzung zur Änderung vom 09.September 2011 Stand: Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung. 6
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