Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich
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- Ruth Walter
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1 Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang InDesign und Mediengestaltung Bestätigt durch die Studienkommission LG-InDesign_Curriculum_v5a.doc
2 Inhalt 1. Qualifikationsprofil Allgemeine Bildungsziele Lehr- und Lernkonzept Lernergebnisse Kompetenzkatalog Zugangsvoraussetzungen, Zielgruppen und Organisation Modulraster Modulübersicht: Ausmaß und Art der Studienveranstaltungen Modulbeschreibung: InDesign und Mediengestaltung Lehrgangsabschluss Prüfungsordnung Geltungsbereich Feststellung des Studienerfolges Leistungsnachweise Prüfungsverfahren Ansprechperson Qualifikationsprofil 1.1 Allgemeine Bildungsziele Auf dem Weg in die Informations- und Wissensgesellschaft vollzieht sich im Alltag und in der Berufswelt ein grundlegender Wandel, der das Bildungswesen vor neue Anforderungen stellt. Viele Bereiche des Lebens und der Wirtschaft unterliegen einer zunehmenden Virtualisierung. Diese Rahmenbedingungen führen im Schulbereich zu neuen pädagogischen Aufgaben, zu einem geänderten Bildungsauftrag und zu neuen Unterrichts- und Lernformen. Dieser Lehrgang trägt dieser Entwicklung Rechnung und bietet Lehrenden aller Schularten der Sekundarstufe 1 und 2 die Möglichkeit, sich im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie weiter zu bilden. Die Konzeption des Lehrgangs richtet sich auch an Lehrende an humanberuflichen Schulen für die Unterrichtsgegenstände des Bereichs Informationsmanagement. Auf der Grundlage eines Basiswissens im Bereich des Informationsmanagements werden in diesem Lehrgang jene speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die einen qualitätsvollen Unterricht im Bereich InDesign und Mediengestaltung ermöglichen. Der Lehrgang wird in Form des Blended Learnings -Konzeptes angeboten, um die Studierenden auf die geänderten beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen im Zusammenhang mit ihren Unterrichtsfächern vorzubereiten. Die Studierenden sollen eigenständig Unterrichtseinheiten planen, durchführen und evaluieren können. 1.2 Lehr- und Lernkonzept Der Lehrgang zielt schwerpunktmäßig auf eine Optimierung des Präsenzunterrichts mit E-Learning-Elementen und modernen Kommunikationsformen ab. Das didaktische Konzept des Blended Learnings wird im Lehrgang für die Studierenden nachvollziehbar, bevor es im eigenen Unterricht zur Anwendung kommt. Um den beruflichen Erfordernissen der Studierenden entgegen zu kommen, werden 32 % des Lehrgangs als Präsenzveranstaltungen angeboten, weitere 18 % als betreute E-Learning/Onlinephasen (nach 37 HSchG betreute Studienphasen) und die restlichen 50 % Selbststudium bei freier Wahl von Arbeitszeit und Ort. Die Konzeption basiert auf der Selbstbestimmungstheorie von Ryan/Deci 1. Im Mittelpunkt stehen Teams, die selbstbestimmt lernen, ohne dass dabei auf Instruktion verzichtet wird 2. Als Leistungsnachweis führt jede/r Studierende ein E-Portfolio, mit dem die individuelle Kompetenzentwicklung im gesamten Studium mitbestimmt und dokumentiert wird. 1 vgl. Deci, E.L. & Ryan, R.M.: Die Selbstbestimmungstheorie der Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 2, 1993, S vgl. Reinmann-Rothmeier, G. & Mandl, H.: Unterrichten und Lernumgebungen gestalten. In A. Krapp & B. Weidemann (Hrsg.), Pädagogische Psychologie, 2001, S /10
3 Die schulpraktische Umsetzung der Inhalte erfolgt gemäß EPICT-Standard (European Pedagogical ICT Licence). Nach erfolgreicher Ablegung der Lehrgangsprüfung haben die Teilnehmer/innen auch die Möglichkeit alle EPICT-Anforderungen durch Besuch weiterer Lehrgänge des Bereiches Informationsmanagment zu erfüllen und bei Bedarf als EPICT- Mentoren/Mentorinnen tätig zu werden. 1.3 Lernergebnisse Ein wesentliches Prinzip des Lehrgangs ist die Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für den Unterricht (geeignete Methoden zur Zielerreichung, Unterrichtssequenzen, Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung). Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs sind die Studierenden in der Lage einen qualitätsvollen Unterricht im Bereich der InDesign und Mediengestaltung zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die vermittelten, speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten ermöglichen auch eine professionelle Mediengestaltung bis hin zum fertigen Endprodukt. Eine forschende Haltung und wissenschaftliche Literatur, insbesondere im Bereich von Wissensmanagement und Changemanagement spielen eine wichtige Rolle. Die fachdidaktische Arbeit und die Schulpraxis ziehen sich begleitend durch alle Teile. In jeder Präsenzveranstaltung wird die didaktische Aufbereitung des behandelten Bildungsinhaltes im Hinblick auf die Arbeit mit den SchülerInnen berücksichtigt. Der Lehrgang folgt den Grundsätzen von Gender und Diversity. 1.4 Kompetenzkatalog Zur Weiterentwicklung der Professionalität der Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrgangs orientiert sich das Curriculum an den vom BMUKK (Sektion I) in Zusammenarbeit mit internationalen Bildungsexperten entwickelten Domänen der Lehrer/innen/professionalität. Die fünf Domänen sind zentrale Themen in der Professionalisierung von Lehrpersonen. Sie sind ein komplexes Bündel von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, die die Qualität von Hochschule und Hochschuldidaktik bestimmen. Sie basieren auf der Überlegung, dass Handlungen und Strukturen als aufeinander bezogene Aspekte zu denken und zu berücksichtigen sind. Sie sind Ausdruck eines professionellen Habitus über alle Schultypen hinweg. Die Kompetenzen der fünf EPIK-Domänen werden im gesamten Lehrgang umgesetzt. Die fünf Domänen pädagogischer Professionalität sind: Reflexions- und Diskursfähigkeit Das Teilen von Wissen und Können: Soziale Kompetenz ermöglicht eine Distanz zum eigenen Unterricht. Damit ist Selbstbeobachtung und Reflexion möglich. Mit Diskursfähigkeit ist Kommunikation mit Lernenden, Kollegen/Kolleginnen, Vorgesetzten, Erziehungsberechtigen und der Öffentlichkeit gemeint. Professionsbewusstsein Sich als Experte/Expertin wahrnehmen: Die Lehrperson sollte sich ihrer Professionalität bewusst sein und sie muss eine Außenperspektive einnehmen können. Personal Mastery Die Kraft individueller Könnerschaft: Die Lehrperson setzt ihr Wissen und ihr Können wirksam und situationsgerecht für sich selbst und andere ein. Schulung der pädagogischen Urteilskraft, Umgang mit Fehlern Offenheit für Neues. Kollegialität Die Produktivität von Kooperation: Kollegialität ist eine Frage des beruflichen Überlebens. Lehrpersonen schließen sich zu einer Professional Community zusammen, wo praktische und theoretische Fragen des Berufs diskutiert werden. Voraussetzung dafür: Raum, Zeit und Kontinuität. Differenzfähigkeit Der Umgang mit großen und kleinen Unterschieden: Heterogenität in Lerngruppen erfordert maßgeschneiderte Lernförderung. Dies erfordert Wissen über die unterschiedlichen Lern-, Kommunikations- und Integrationsfähigkeiten der Lernenden sowie Beobachtungs- und Einfühlungsvermögen. In den einzelnen Lehrveranstaltungen werden die den fünf oben gelisteten Domänen zugehörigen Kompetenzen in Abstimmung auf die jeweils zentralen Inhalte realisiert. Für den Lehrgang InDesign und Mediengestaltung sind die wichtigsten Teilkompetenzen hervorgehoben: Personale Kompetenz: Die Erstellung und Bearbeitung von Text, Bild, Grafik und Design unterrichten Text, Bild, Grafik und Design erstellen, bearbeiten und bewerten Digitale Informationen für alle aufzubereiten und zugängig machen 3/10
4 Sozialkompetenz Lehrerinnen und Lehrer bei deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen Planungskompetenz Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen Reflexionskompetenz: Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen Diagnostische und analytische Kompetenz Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen Beratungs- und Förderkompetenz Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen Lehrer und Lehrerinnen bei deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen Forschungskompetenz: Text, Bild, Grafik und Design erstellen, bearbeiten und bewerten Die Erstellung und Bearbeitung von Text, Bild, Grafik und Design unterrichten Digitale Informationen für alle aufzubereiten und zugängig machen Unterrichts- und Erziehungskompetenz Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen Ethische Kompetenz Lernräume über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten Politische Kompetenz: Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen Differenzierungskompetenz Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen 2. Zugangsvoraussetzungen, Zielgruppen und Organisation Lehrkräfte der Sekundarstufe 1 und 2 (Sek I u. II) sind berechtigt, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze diesen Lehrgang zu absolvieren. Inhaltliche Voraussetzungen sind Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer, insbesondere Dateimanagement und Nutzung von Informations- und Kommunkationsmöglichkeiten (Mail, Webbrowser, Plattformen, Social Web, etc.). Der Lehrgang InDesign und Mediengestaltung ist ein Weiterbildungsangebot im öffentlich-rechtlichen Bereich (Weiterbildung für den schulischen Einsatz) für Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen 1 und 2 und soll der Professionalisierung des Informatik -Unterrichts dienen. Die Ernennungserfordernisse gem. Anlage zum LDG, Anlage I zum BDG bzw. 40 VBG bleiben unverändert bestehen. Der Lehrgang InDesign und Mediengestaltung dauert 2 Semester und besteht aus einem einzigen Modul. Dies umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System. 4/10
5 Prüfungsart Semester 3. Modulraster LG IDM PM Modul InDesign und Mediengestaltung 6 EC 7,2 SWSt. 1,0 HW 4,0 FW 1,0 SP 0 ES Summe EC: 6,0 EC Summe SWSt.: 6,6 SWSt. Legende: EC - Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System SWSt.- Semesterwochenstunde (1 Semesterwochenstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) Numerische Angaben in EC: HW - Humanwissenschaften FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP - Schulpraktische Studien ES - Ergänzende Studien 4. Modulübersicht: Ausmaß und Art der Studienveranstaltungen LG IDM Modul InDesign und Mediengestaltung PM Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/ SE/ UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45min Präsenzstudienanteile Betreute Studienant. gem. 37 HG Echtstunden zu 60min Betr. Studienant. (Präsenz + 37 HG) Unbetr. Selbststudium Grundlagen Typografie, Layout und Design 0,50 SE T 1 0,50 0,30 9,00 3,50 0,50 Grundlagen der Gestaltung 0,50 SE T 1 0,50 0,30 9,00 3,50 0,50 Designelemente, Texte, Grafiken und Bilder 1,00 SE T 1 1,00 0,50 16,88 8,13 1,00 Professionelle Mediengestaltung 1,50 SE T 1 1,00 0,50 16,88 20,63 1,50 Praktische Gestaltungsumsetzung 1,50 SE T 1 1,00 0,50 16,88 20,63 1,50 eportfolio, praktische Umsetzung 1,00 SU N 2 0,20 0,30 5,63 19,38 1,00 Summe Modul 1,00 4,00 1,00 0,00 4,20 2,40 74,25 75,77 6,00 Gesamt 2 Semester 1,00 4,00 1,00 0,00 4,20 2,40 74,25 75,77 6,00 ECTS- Credit s Legende: HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar SP - Schulpraktische Studien SU Seminar/ Übung PM - Pflichtmodul ES - Ergänzende Studien T Teilgenommen N Notenskala ECTS Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten 5/10
6 5. Modulbeschreibung: Kurzzeichen: LG IDM Modulthema: 5.1 InDesign und Mediengestaltung (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: InDesign und Mediengestaltung Dipl. Päd. Elisabeth Pfiel Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 2 Semester, 1 mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul x Basismodul Aufbaumodul x Verbindung zu anderen Modulen: Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: LG IDM Voraussetzungen für die Teilnahme: Siehe Zulassungsvoraussetzungen Bildungsziele: Die Studierenden sollen über die Grundlagen der Typografie, des Layouts und Design Bescheid wissen und anwenden können, die Grundlagen eines Publishingprogramms verstehen und anwenden können ein professionelles Layout analysieren und selbst erstellen können, Gestaltungsregeln kennen und anwenden können, Kommunikation und Wahrnehmung der div. Medien kennen und für gezielt Zwecke auswählen können Texte, Grafiken und Bilder für div. Medien erstellen, gestalten und optimieren können, über Farbtiefe und Auflösung Bescheid wissen und optimieren können psychologische Wirkung von Farben und Schrift kennen, Grundbegriffe des Drucks (Vorbereitung, Kosten etc.) erklären und anwenden können, Masterseiten verstehen und einsetzen können, Bucherstellung erklären und anwenden können Bildwirkung analysieren und einsetzen können, Gestaltungsrichtlinien für Text, Grafik und Bild kennen lernen und gezielt einsetzen, Manipulationen der Elemente erkennen und gezielt einsezten können, den Symbolgehalt grafischer Elemente verstehen. Bildungsinhalte: Grundlagen Typografie, Layout und Design Grundlagen der Typografie, des Layouts und des Designs, Schriftfamilien, Wirkung und Symbolgehalt von Farben und Schrift, Layoutentwicklung Grundlagen der Gestaltung Bildaufbau, gestalterisches Arbeiten, Kommunikation und Wahrnehmnung, Unterschiede der div. Medien Konzeption und Aufbau eines Designs Designelemente, Texte, Grafiken und Bilder Farben, Farbtöne, Farbverläufe, Objektgestaltung, Dokumentbearbeitung, Konturen, Ecken, Effekte, Pfade Professionelle Mediengestaltung Masterseiten, Absatz- und Zeichenformate, Objektstile, Verschachtelung von Formaten, Ebenen, Transparenz, Effekte, Textvariablen, Fußnoten, Querverweise, Bucherstellung, Verzeichnisse, Indizes, Reproduktionsvorberetiung Praktische Gestaltungsumsetzung Rahmenkonzept, Ideenfindung, Visualisierung, Seitenformate und aufteilung, Besonderheiten von Farben, Schriftauswahl, Präsentationsdesign 6/10
7 Prüfungsart Semester Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden besitzen die Kompetenz Bilder,Texte und Grafiken zu erstellen, zu manipulieren und zu optimieren Layouts zu anayliserien und gestalten professionelle Medien zu erstellen und zu publizieren Bildwirkung und Schriftart zu verstehen und gezielt einzusetzen. die Grundlagen von Bild, Text, Grafik und Design zu lehren eine mehrseitgige Publikation (Brochure) zu erstellen Ausbau und Stärkung der im EPIK-Kompetenzkatalog angeführten Bereiche zum Thema Grafik und Design (s. Pkt Qualifikationsprofil) Literatur: Aktuelle Literatur nach Maßgabe des/der Vortragenden. Diese wird in PH-Online bzw. im verwendeten Learning- Management-System bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Nach Maßgabe des/der Vortragenden. Interaktive Seminargestaltung unter Verwendung einer Lernplattform. Leistungsnachweise: Schriftlich und mündlich - Abgabe eines E-Portfolios einschließlich Präsentation und Defensio. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird weiters auf die geltende Prüfungsordnung verwiesen. Sprache(n): Deutsch LG IDM Modul InDesign und Mediengestaltung PM Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/ SE/ UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45min Präsenzstudienanteile Betreute Studienant. gem. 37 HG Echtstunden zu 60min Betr. Studienant. (Präsenz + 37 HG) Unbetr. Selbststudium Grundlagen Typografie, Layout und Design 0,50 SE T 1 0,50 0,30 9,00 3,50 0,50 Grundlagen der Gestaltung 0,50 SE T 1 0,50 0,30 9,00 3,50 0,50 Designelemente, Texte, Grafiken und Bilder 1,00 SE T 1 1,00 0,50 16,88 8,13 1,00 Professionelle Mediengestaltung 1,50 SE T 1 1,00 0,50 16,88 20,63 1,50 Praktische Gestaltungsumsetzung 1,50 SE T 1 1,00 0,50 16,88 20,63 1,50 eportfolio, praktische Umsetzung 1,00 SU N 2 0,20 0,30 5,63 19,38 1,00 Summe Modul 1,00 4,00 1,00 0,00 4,20 2,40 74,25 75,77 6,00 Legende: HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar SP - Schulpraktische Studien SU Seminar/ Übung PM - Pflichtmodul ES - Ergänzende Studien T Teilgenommen N Notenskala ECTS- Credit s ECTS Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten 6. Lehrgangsabschluss Der Studienplan des Lehrgangs InDesign und Mediengestaltung schließt mit einem Lehrgangszeugnis über 6 Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung ein Abschlusszertifikat. 7/10
8 7. Prüfungsordnung 7.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang InDesign und Mediengestaltung. Gemäß Hochschulgesetz 2005 und HCV 2006 ergeben sich folgende Spezifizierungen zur Prüfungsordnung (PO): Vorbemerkung: Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten. 7.2 Feststellung des Studienerfolges 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise gemäß 1 (3) festzustellen. (2) Prüfungen dienen dem Leistungsnachweis. Dies geschieht in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form. (3) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: Mündliche Übungen im Sinne des 6 LBVO (Referate, Präsentationen, Vorführungen u. ä.) Nachweis von Studienaufträgen (Selbststudium, Protokolle, Interview-Transkripts, Formen der Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Beobachtungsaufträge, diverse andere Datenerhebungen etc.) Praktische Übungen Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (4) Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80% der Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig. (5) Die Lehrveranstaltungsleiter/innen haben zu Beginn jedes Semesters die Studierenden schriftlich und verbindlich (digital auf dem verwendeten Learning Management System) über die Ziele, die Inhalte und die Methoden des jeweiligen Moduls sowie über die Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Modulprüfungen zu informieren. In Ausnahmefällen sind Änderungen in Rücksprache mit dem Rektorat und der Studierendenvertretung möglich. (6) Zur Beurteilung von Prüfungen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen. Der positive Erfolg von Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3) oder Genügend (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. a. Mit,,Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. b. Mit,,Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. c. Mit,,Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. d. Mit,,Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen. e. Mit,,Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit,,genügend'' erfüllen. (7) Die Beurteilung des Lehrgangsabschlusses ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3) oder Genügend (4) zu beurteilen, der negative Erfolg mit Nicht genügend (5) s.a. 1 Abs. 6. 8/10
9 (8) Der Lehrgang InDesign und Mediengestaltung ist dann positiv abgeschlossen, a. wenn das im Curriculum vorgeschriebenene Modul inkl. der erforderlichen Präsenzen erbracht und allfällige Selbststudienaufträge im Anhang des E-Portfolio dokumentiert wurden, sowie b. die Abschlussarbeit ebenfalls im E-Portfolio dokumentiert inkl. Präsentation und Defensio mindestens mit Genügend beurteilt sind. 7.3 Leistungsnachweise 2 Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss des Moduls (Modularbeit) (1) Der/die Departmentsleiter/in oder der/die Lehrgangsleiter/in hat vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls eine/n Modulverantwortliche/n zu bestimmen. (2) Die Überprüfung der Lehrinhalte des Moduls bzw. die Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen erfolgt studienbegleitend zeitnah zu den Studienveranstaltungen bzw. Modulen, in denen diese Inhalte erarbeitet wurden. Die Studienleistungen sind nach 43 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005 zu beurteilen. (3) Der erfolgreiche Abschluss des Moduls erfolgt durch Erbringung der erforderlichen Präsenzen inkl. Selbststudienaufträge und die positive Beurteilung eines E-Portfolios mit Präsentation und Defensio (= mündliche Prüfung). (4) Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit der Prüfungswerberin oder des Prüfungswerbers zur selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeld-bezogenen Themen und Fragestellungen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltungen des Moduls Bedacht zu nehmen. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung einer Lehrveranstaltung nicht ausreichend. (5) Der/Die Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn des Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. Der/Die Modulverantwortliche ist für die Beurteilung der Modularbeit in Form eines E-Portfolios verantwortlich. (6) Der/Die Modulverantwortliche ist für die Beurteilung des E-Portfolios verantwortlich. Für die Präsentation und Defensio des E-Portfolios ist eine Prüfungskommission aus dem Modulverantwortlichen und einem/r vom Rektorat zu bestimmenden Mitarbeiter/in der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich zu bilden. (7) Die Modularbeit kann frühestens nach Beendigung des entsprechenden Moduls abgegeben werden. Sie ist studienbegleitend zeitnah zu jenem Modul zu erbringen, in dem die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind. Der Abschluss des Moduls soll spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Departmentsleitung. (8) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul- Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. (9) Erstellung des Portfolios Das E-Portfolio ist eine auf den Lehrveranstaltungsbereichen beruhende, schriftliche bzw. multimediale Darstellung der im Rahmen des Lehrgangs erbrachten Leistungen (Dokumentation der erfüllten Aufgabenstellungen und erarbeiteten Unterrichtsszenarien, -sequenzen, -projekten und planungen). Das von dem/der Studierenden selbstständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasste Portfolio dokumentiert den eigenen Lernpfad und reflektiert die erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei der Umsetzung im Unterricht. Der Aufbau des Portfolios und die Themenbereiche sind mit dem/der Modulverantwortlichen zeitgerecht abzustimmen. Weiters ist das Lesen inkl. schriftlichem Feedback eines E-Portfolios eines/r anderen Studierenden des Moduls vorgesehen. (10) Abgabetermin des Portfolios, Zulassung oder Ablehnung: Das Portfolio ist von dem/der Studierenden abzugeben. Abgabetermin und Abgabeform des Portfolios werden vom/von der Modulverantwortlichen zeitgerecht festgelegt. Der/Die Modulverantwortliche kann die Portfolios der Studierenden zur abschließenden Präsentation zulassen oder ablehnen. Die Ablehnung erfolgt mit einer schriftlichen Begründung und mit Vorschlägen an den/die Studierende/n zur etwaigen Nachbesserung. Die Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn der/die Studierende die gestellten Anforderungen nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Der/Die Studierende kann das Portfolio bei Ablehnung maximal drei weitere Male vorlegen. (11) Präsentation des Portfolios und Defensio: Die Präsentation umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Konnex des vorgelegten Portfolios. Die Präsentation und die Defensio des Portfolios vor dem/der Prüfer/in soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben. 9/10
10 7.4 Prüfungsverfahren 3 Prüfungstermine (1) Prüfungstermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (2) Prüfungstermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. (3) Studierende sind zur Ablegung der Prüfung berechtigt, wenn sie die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen und sich bei der/dem Modulverantwortlichen schriftlich anmelden. 4 Durchführung von Prüfungen (1) Das eingereichte Portfolio ist spätestens vier Wochen nach dem Einreichtermin zuzulassen oder abzulehnen. (2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. (3) Die Prüfungszeit bei mündlichen Prüfungen (Präsentation und Defensio) soll dreißig Minuten nicht überschreiten. (4) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis einer Prüfung vor einer Prüfungskommission hat in nichtöffentlicher Sitzung der Prüfungskommission nach einer Aussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Bei Kommissionen mit zwei Mitgliedern entscheiden diese einstimmig, sonst mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Nichteinigung wird die Prüfungskommission um einen/eine von der zuständigen Departmentsleitung nominierten Experten/nominierte Expertin erweitert. Die erweiterte Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. (5) Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden gemäß 46 Hochschulgesetz 2005 schriftlich zu beurkunden. 5 Wiederholung von Prüfungen (1) Portfolios können vier Mal zur Begutachtung vorgelegt werden. Die überarbeitete Fassung kann frühestens 2 Monate nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung neuerlich eingereicht werden. (2) Bei negativer Beurteilung einer mündlichen Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu. (3) Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten oder wenn ihre Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurde. (4) Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens nach einem Monat wiederholt werden. (5) Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus dem/der Modulverantwortlichen und zwei vom Rektorat zu bestimmenden MitarbeiterInnen der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 6 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Beurteilungen (1) Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz 2005 (2) Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz Zertifizierung (1) Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird durch die erfolgreiche Teilnahme aller Lehrveranstaltungen des einzigen Moduls InDesign und Mediengestaltung und der positiven Beurteilung des Portfolios, sowie Präsentation und Defensio belegt. (2) Der Lehrgang "InDesign und Mediengestaltung" schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung das Abschlusszertifikat. 7.5 Ansprechperson Lehrgangsleiter/in: Ing. MMag. Oliver KASTNER-HAULER oliver.kastner@ph-noe.ac.at Telefon: / (DW) 10/10
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Curriculum. für den Lehrgang. eeducation
Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.03.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) vom 15.04.2013 für den Lehrgang eeducation INHALTSVERZEICHNIS
Curriculum Lehrgang Digital English Language Teaching
Curriculum Lehrgang Digital English Language Teaching Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums
Curriculum. Lehrgang
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe B auf Fachgruppe A für fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren Schulen
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2o17 Mitteilungsblatt
Multimediales Lernen und Lehren
Multimediales Lernen und Lehren Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Screencast und Tutorial... 3 Modul 2: E-Learning... 4 1.2 Lehr-, Lern-
Lehrgang für Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare an der Sekundarstufe
Lehrgang für Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare an der Sekundarstufe Lehrgang 12 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 1.2 Lehr-, Lern-, Beurteilungskonzept...
Aktuelle Online- Publikationsformen im Unterrichtseinsatz. Hochschullehrgang 10 ECTS-AP
Aktuelle Online- Publikationsformen im Unterrichtseinsatz Hochschullehrgang 10 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Online-Publishing... 4 Modul 2: Blog
Pädagogische/r Gesundheitskoordinator/in 15 EC
Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang Pädagogische/r Gesundheitskoordinator/in 15 EC Seite 1 Professionalität Humanität Internationalität Inhaltsverzeichnis Lehrgangsbeschreibung
Curriculum. für den Lehrgang. Radio als Lernraum. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 28.04.2016 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Radio als Lernraum INHALTSVERZEICHNIS
Curriculum für den Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Studienkennzahl
Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Curriculum für den Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Studienkennzahl 720 658 Korrigierte Version März 2016 Erlass Studienkommission
4 Prüfungsordnung. 4.1 Vorbemerkung
4 Prüfungsordnung 4.1 Vorbemerkung Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten. (1) Die Prüfungsanforderungen
Universitätslehrgang Pädagogik und Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekundarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum neu
Beilage 1 zum Mitteilungsblatt 10. Stück, Nr. 68-01/015, 18.0.015 Universitätslehrgang Pädagogik Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum alt i.d. Fassung Mitteilungsblatt
Medienkompetenz für Berufseinsteiger/innen 1 Hochschullehrgang (6 ECTS-Anrechnungspunkte) Studienkennzahl: Curriculum
Medienkompetenz für Berufseinsteiger/innen 1 Hochschullehrgang (6 ECTS-Anrechnungspunkte) Studienkennzahl: 710 811 Curriculum Pädagogische Hochschule OÖ, Elementar- und Primarstufenpädagogik Kaplanhofstraße
Prüfungsordnung für die Studiengänge Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau
Prüfungsordnung für die Studiengänge Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Anlage zu den Curricula der Studiengänge für das Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen sowie für das Lehramt
1 Studienziele des Unterrichtsfachs Physik im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil
.... 1. (geringfügige) Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Curriculum. für den Lehrgang. Mediation und Konfliktkompetenz. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Mediation und Konfliktkompetenz
Lehrgang USB DaZ Unterrichtsbegleitende SprachstandsBeobachtung Deutsch als Zweitsprache
Curriculum Lehrgang USB DaZ Unterrichtsbegleitende SprachstandsBeobachtung Deutsch als Zweitsprache Bestätigung durch Studienkommission 30.1.2013 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme
Hundegestützte Pädagogik in der Schule Lehrgang (6 ECTS) Studienkennzahl: Curriculum
Hundegestützte Pädagogik in der Schule Lehrgang (6 ECTS) Studienkennzahl: 710 590 Curriculum Pädagogische Hochschule OÖ, Institut für Inklusion Kaplanhofstraße 40 4020 Linz Seite 1 Inhaltsverzeichnis Zeitliche
Hundegestützte Pädagogik in der Schule 6 EC Punkte
Curriculum für den Lehrgang/Hochschullehrgang Hundegestützte Pädagogik in der Schule 6 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren (ab
Aktuelle Publikationsformen im Schulalltag
Aktuelle Publikationsformen im Schulalltag Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Fotografie und Bildbearbeitung... 3 Modul 2: Printproduktion...
Theaterpädagogik 2 15 EC
Curriculum für den Lehrgang Theaterpädagogik 2 5 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Curriculum allgemeine Angaben: Datum der Kenntnisnahme durch die Studienkommission:
COOL-cooperatives offenes Lernen 12 EC Punkte Studienkennzahl
Curriculum für den Lehrgang/Hochschullehrgang COOL-cooperatives offenes Lernen 12 EC Punkte Studienkennzahl 710 469 UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren
BO 2: Schüler- und Bildungsberatung 12 EC Punkte
Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang BO 2: Schüler- und Bildungsberatung 12 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION BZW.VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT!
Prüfungsordnung Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Anrechnungspunkten
Prüfungsordnung Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Anrechnungspunkten 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Anrechnungspunkten an der PH NÖ. 2 Art und Umfang der Prüfungen
Curriculum. für den Lehrgang. eeducation. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 02.06.2016 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang eeducation INHALTSVERZEICHNIS
Digitale Grundbildung Schule ECTS-AP SKZ:
Curriculum für den Hochschullehrgang Digitale Grundbildung Schule 4.0 6 ECTS-AP SKZ: Verordnung des Hochschulkollegiums Verordnung durch das Hochschulkollegium der der Pädagogischen Hochschule Tirol Pädagogischen
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 09.09.2011 Nr. 86 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge/ Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich
Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge/ Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen
BO 1: Berufs- und Bildungsorientierung im Unterricht 10 EC Punkte
Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang BO 1: Berufs- und Bildungsorientierung im Unterricht 10 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION BZW.VOM
IT-Schwerpunkte an HUM: Medienkompetenz im Unterricht - Grundlagen. Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Lehrgang IT-Schwerpunkte an HUM: Medienkompetenz im Unterricht - Grundlagen (10 ECTS) Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der
KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE
KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE Lehren mit und Lernen PERSPEKTIVE Ausschnitt aus: Karin Gratiana Wurm, Sorry, but it s November, Acryl auf Leinwand HDF 80 x 40 cm, 2014 PRÜFUNGSORDNUNG BACHELORSTUDIUM
Tierschutz macht Schule. Lehrgang 8 ECTS. Erlassung durch das Hochschulkollegium:
Tierschutz macht Schule Lehrgang 8 Erlassung durch das Hochschulkollegium: 14.3.2017 Bezeichnung bzw. Dateiname: Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Version: Curriculum Tierschutz macht Schule Hartmeyer Martinuzzi
Curriculum Lehrgang Montessori-Pädagogik Grundkurs. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau
Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Lehrgang Montessori-Pädagogik Grundkurs Beschluss der Curricularkommission vom 29.03.2017 Genehmigung durch das Hochschulkollegium
Politische Bildung. Curriculum für den Hochschullehrgang 10 ECTS-AP. Verordnung des Hochschulkollegiums
Curriculum für den Hochschullehrgang Politische Bildung 10 ECTS-AP Verordnung des Hochschulkollegiums Verordnung der adaptierten Version des Curriculums durch das der Pädagogischen Hochschule Tirol Hochschulkollegium
Curriculum für den Lehrgang: Zusätzliche Lehrbefähigung: Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang: Zusätzliche Lehrbefähigung: Politische Bildung und Wirtschaftskunde Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 01.07.2013
Curriculum Lehrgang BOB - Beobachten Orientieren Begleiten Studienplanversion BO1. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau
Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Lehrgang BOB - Beobachten Orientieren Begleiten Studienplanversion BO1 Beschluss der Studienkommission vom 29. März 2012 Genehmigung
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 99 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang
A 5 Prüfungsordnung (1) Informationspflicht. (2) Bestellung der PrüferInnen. (3) Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren
A 5 Prüfungsordnung (1) Informationspflicht Die für die betreffende Lehrveranstaltung verantwortlichen LehrveranstaltungsleiterInnen haben die Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung (nachweislich
Ausbildung zur Praxispädagogin, zum Praxispädagogen
Curriculum für den Lehrgang Ausbildung zur Praxispädagogin, zum Praxispädagogen 15 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION BZW.VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren (ab 30 EC):
Lehrgang Prima(r) Medien (6 EC)
Curriculum Lehrgang Prima(r) Medien (6 EC) Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: 13. März 2015 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums
CLIL Content and Language Integrated Learning for Austrian HTL & HAK
Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang CLIL Content and Language Integrated Learning for Austrian HTL & HAK Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen
Lehrgang Kulturelle Bildung in und mit Museen
Curriculum Lehrgang Kulturelle Bildung in und mit Museen Kuratieren, Ausstellen und Vermitteln Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission Die Studienkommission der bestätigt die gesetzeskonforme
Frühe sprachliche Förderung 6 EC
Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang Frühe sprachliche Förderung 6 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren
Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems
Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik
Curriculum Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie (HUM)
Curriculum Lehrgang (HUM) Version 2.0 Bestätigt durch die Studienkommission am 07.01.2014 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer
3 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten. Folgende Prüfungen oder andere Leistungsnachweise sind vorgesehen:
3.12 Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für das Bachelorstudium im Bereich der Primarstufe als Zulassungsvoraussetzung zu einem Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im
Curriculum Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie (HUM)
Curriculum Lehrgang (HUM) Version 2.0 Bestätigt durch die Studienkommission am 07.01.2014 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer
Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik
Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Curriculum für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Inhalt
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
Content and Language Integrated Learning
Content and Language Integrated Learning Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Unit 1... 3 Unit 2... 3 Unit 3... 4 Unit 4... 4 1.2 Lehr-, Lern- und
Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext 12 EC
Curriculum für den Lehrgang Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext 12 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION BZW.VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren (ab 30 EC): Begutachtungszeitraum:
Lehrgang Deutsch digital (12 EC)
Curriculum Lehrgang Deutsch digital (12 EC) Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: 13. März 2015 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums
vom 16. September 2011 (Beschluss 49 / 2011)
Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 16. September 2011 (Beschluss 49 / 2011) Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I 30/2006 vom 13.03.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung
Pädagogische Hochschule Niederösterreich
Pädagogische Hochschule Niederösterreich Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang für VS- & HS Lehrer/innen in Integrationsklassen Version 1.0 Die Studienkommission der PHNÖ
Lehrgang Ästhetisch bildnerische Erfahrung für die Grundschulpraxis Methoden und Gestaltung Version 1.0
Curriculum Lehrgang Ästhetisch bildnerische Erfahrung für die Grundschulpraxis Methoden und Gestaltung Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt
Curriculum für den Hochschullehrgang. Zusatzfach a. o. Religion Katholisch. Beschluss der Studienkommission. der Pädagogischen Hochschule Burgenland
Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 HCV 2006 (BGBl. II Nr.
Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005
Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.
BS Lehrveranstaltungen: Version: 2010 (ab 2010/11) Ausbildung Berufspädagogik. A BP, TGP (FG I, II, III, A, B) B Berufspädagogik I IKP T TGP
Lehrveranstaltungen: Version: 2010 (ab 2010/11) Ausbildung Berufspädagogik Nummernsystem der Lehrveranstaltungen: Nr 1 2 3 4 6 7 8 9 10 Bsp 2 2 B 1 1 E S Ü?? Bedeutung Kennung Institut: Ausbildung, TGP,
1 Studienziele des Unterrichtsfachs Psychologie und Philosophie im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil
.... 1. (geringfügige) Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli
Lehrgang: Schulbibliothek an Pflichtschulen (12 ECTS) Studienkennzahl: Curriculum
Lehrgang: Schulbibliothek an Pflichtschulen (12 ECTS) Studienkennzahl: 710 101 Curriculum Pädagogische Hochschule OÖ, Institut für Sekundarstufenpädagogik Kaplanhofstraße 40 4020 Linz Seite 1 Inhaltsverzeichnis
4.10 Philosophie des Sozialen. Inhaltsübersicht
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophische Fakultät Fachanhang zur Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Griechisch im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2017 Mitteilungsblatt
Senat Regelungen zu den Lehrveranstaltungs-Typen des Mustercurriculums
Regelungen zu den Lehrveranstaltungs-Typen des Mustercurriculums Beschluss des Senates der TU Graz vom 6.10.2008 VU Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU) bieten neben der Einführung in Teilbereiche
Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI
Eva Maria HASLAUER BE 6. Klasse (nur NOVI) Gültig im SJ 2018/19 Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI Mit der neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung (NOVI) kommt
Curriculum für den Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik
Stand: 01.12.2016 Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird
Lehrgang zum Unterrichtspraktikum
Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang zum Unterrichtspraktikum Studienplanversion V03 Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol vom 30.Oktober 2013 Genehmigung
MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23.06.2015 25. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 150. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach
Curriculum für den Lehrgang
Pädagogische Hochschule Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z Hochschulgesetz 2005 Curriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe I und II Lernerfolg
Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche
E-Learning-Kompaktausbildung
Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang E-Learning-Kompaktausbildung Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai 2013
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 26. November 2013 Nr. 121/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Elektrotechnik im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell A) der Universität
Vierte Änderung der fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Bildende. Künste innerhalb der Lehramtsstudiengänge der
Freitag, den 30. August 2013 1471 Inhaltsverzeichnis: 1 Änderungen zu 4 Absatz 1 2 Änderungen der Modulbeschreibungen Einführung in das künstlerische Arbeiten, Designgeschichte und -theorie sowie künstlerische
für den Lehrgang Theater macht Schule Curriculum Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom
Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Theater macht Schule INHALTSVERZEICHNIS
Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums
Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung
Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI
Thomas Lion und Sarah Mirna Physik 6CD Gültig im SJ 2018/2019 Kriterien der kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung für die NOVI Mit der neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung (NOVI) kommt
Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird
PRÜFUNGSORDNUNG KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE PRIMARSTUFE PERSPEKTIVE. Lernen. Lehren
KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE Lehren mit und Lernen PERSPEKTIVE Ausschnitt aus: Karin Gratiana Wurm, Sorry, but it s November, Acryl auf Leinwand HDF 80 x 40 cm, 2014 PRÜFUNGSORDNUNG BACHELORSTUDIUM
Hochschullehrgang (15 ECTS-Anrechnungspunkte) Studienkennzahl: Curriculum
Ausbildung zum Praxispädagogen/zur Praxispädagogin für Betreuung der pädagogisch-praktischen Studien der Lehramtsausbildung für Sekundarstufen I und II Hochschullehrgang (15 ECTS-Anrechnungspunkte) Studienkennzahl:
Neufassung der Studienordnung für das Fach Geschichte Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 94 - Nr. 14 / 2014 (24.09.2014) - Seite 29 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Geschichte Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen