Ein Partner fürs Leben DIE KRANKENVERSICHERUNG DER DKV IST IM ALTER WEITERHIN BEZAHLBAR. Ich vertrau der DKV
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- Leopold Weiss
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1 Ein Partner fürs Leben DIE KRANKENVERSICHERUNG DER DKV IST IM ALTER WEITERHIN BEZAHLBAR Ich vertrau der DKV
2 2 Inhalt 4 Die Grundlagen der Beitragskalkulation 10 PKV der Beitrag und seine Bestandteile 11 Die Alterungsrückstellungen der Vorsorgeteil 12 Der gesetzliche Beitragszuschlag 13 Vorausschauend: die Geschäftspolitik der DKV > Verzinsung nutzen > Limitierungsmittel > Beitragsentlastung im Alter Tarif V65 > Leistungsmanagement
3 3 Bereits heutean übermorgen denken. Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Einblick in die Beitragskalkulation der PKV und zeigen Ihnen auf, was die DKV alles zur Beitragsstabilisierung und Kostensenkung für ihre langjährigen und älter werdenden Versicherten tut.
4 4 DKV EIN PARTNER FÜRS LEBEN Die Grundlagen der Beitragskalkulation Die Berechnung des Beitrages in der PKV liegt nicht einfach im Ermessen der Versiche rungsunternehmen. Deren Regeln sind vielmehr in der Kalkulationsverordnung (KalV) festgelegt und damit für alle Privaten verbindlich.
5 5 Die Verordnung basiert auf dem Grundsatz größtmöglicher Vorsicht. Das bedeutet, dass nur Rechnungs grundlagen mit ausreichenden Sicherheiten zu verwenden sind. Die wichtigsten Größen dabei sind der Rechnungszins, die Kopfschäden, die Ausscheideordnung, der Sicherheits zuschlag und die sonstigen Zuschläge. Die Versicherungsverträge in der privaten Krankenversicherung sind langfristig angelegt. Mithilfe des Rechnungszinses kann man beurteilen, wie hoch der Wert heutiger Beitrags - zahlungen und Alterungs rück stellun - gen in der Zukunft ist, be ziehungs - weise auch, wie viel Alterungsrückstellung man heute zurücklegen muss, um in der Zukunft liegende erwartete Schäden decken zu können. Entsprechend ist der Rechnungszins vorsichtig zu bemessen. Der Rechnungszins legt fest, wie hoch die zurückgelegten Vorsorge- anteile zukünftig verzinst werden. Nach der Kalkulationsverordnung darf der Prozentsatz des Rechnungs - zinses 3,5% nicht übersteigen. Die Ausscheideordnung resultiert aus Stornotafel und Sterbetafel. Die Stornotafel erlaubt Aussagen über die Zahl der Versicherten, die durch Kündigung ihres Vertrages die private Krankenversicherung/PKV (z. B. bei Wechsel in die gesetzliche Kranken - versicherung/gkv) verlassen. Die bis dahin gebildete Alterungsrückstellung kommt in diesen Fällen der verbleibenden Versichertengemeinschaft zugute. Die Sterbetafel gibt abhängig vom Alter die Wahr scheinlichkeit an, im folgen den Jahr durch Tod aus dem Ver sichertenkollektiv auszuscheiden. Durch die steigende Lebenserwartung der Deutschen bedingt, müssen die Sterbe tafeln immer wieder aktua li - siert werden. Die PKV-Sterbetafel enthält vorausschauend Sicherheitszuschläge, die die Ent wicklung der Lebens erwartung in den nächsten Jahren bereits berück sichtigen (siehe Tabelle auf der nächsten Seite).
6 6 ALTER MÄNNER FRAUEN STERBETAFEL (PKV 2010) ALTER MÄNNER FRAUEN ALTER MÄNNER FRAUEN ,0 83,1 82,1 81,1 80,1 79,1 78,1 77,1 76,1 75,1 74,1 73,2 72,2 71,2 70,2 69,2 68,2 67,2 66,2 65,2 64,3 63,3 62,3 61,3 60,4 59,4 58,4 57,4 56,5 55,5 54,5 53,5 52,5 51,5 50,6 87,4 86,4 85,4 84,5 83,5 82,5 81,5 80,5 79,5 78,5 77, 5 76,5 75,5 74,5 73,5 72,5 71,5 70,6 69,6 68,6 67,6 66,6 65,6 64,6 63,6 62,7 61,7 60,7 59,7 58,7 57,7 56,7 55,7 54,7 53,8 49,6 48,6 47,6 46,6 45,6 44,7 43,7 42,7 41,7 40,8 39,8 38,8 37,9 36,9 35,9 35,0 34,0 33,1 32,2 31,2 30,3 29,4 28,5 27,6 26,7 25,8 24,9 24,0 23,1 22,2 21,4 20,5 19,7 18,8 18,0 52,8 51,8 50,8 49,8 48,8 47,8 46,8 45,9 44,9 43,9 42,9 42,0 41,0 40,0 39,1 38,1 37,1 36,2 35,2 34,3 33,3 32,4 31,5 30,5 29,5 28,7 27,8 26,8 25,9 25,0 24,1 23,2 22,3 21,4 20,5 17,1 16,3 15,5 14,7 13,9 13,1 12,4 11,7 11,0 10,3 9,6 9,0 8,4 7,8 7,2 6,7 6,2 5,8 5,3 4,9 4,6 4,2 3,9 3,7 3,4 3,2 3,1 2,9 2,7 2,4 2,1 19,6 18,8 17,9 17,0 16,2 15,3 14,5 13,7 12,9 12,1 11,4 10,6 9,9 9,2 8,6 8,0 7,4 6,8 6,3 5,8 5,4 5,0 4,6 4,2 3,9 3,6 3,3 3,0 2,7 2,5 2,2 DIE GRUNDLAGEN DER BEITRAGSKALKULATION
7 7 ABGANGSWAHRSCHEINLICHKEITEN (STORNO) Männer Frauen 100 in Promille Alter Die Stornotafel beziffert die Wahr - scheinlichkeit der Kündigung aus der PKV-Vollversicherung innerhalb des nächsten Kalenderjahres be zo - gen auf das Alter der Ver sicher ten. Ausscheidewahrscheinlichkeiten werden bei der Kalkulation berücksichtigt und haben einen beitrags - senkenden Effekt, da die rechnungsmäßige Alterungsrückstellung eines ausscheidenden Versicherten abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungswertes bei der Ver - sicher tengemeinschaft verbleibt.
8 8 DIE GRUNDLAGEN DER BEITRAGSKALKULATION KOPFSCHADENPROFIL AMBULANT Männer Frauen Alter KOPFSCHADENPROFIL ZAHN 1,6 1,4 1,2 Männer Frauen 1 0,8 0,6 0,4 0, Alter KOPFSCHADENPROFIL STATIONÄR Männer Frauen Alter Die Kopfschäden bezeichnen die durchschnittlichen Versicherungs - leistungen, die im Laufe eines Jahres auf einen Versicherten entfallen (die Kopfschäden sind demnach Pro- Kopf-Schäden ). Sie werden für jeden Tarif abhängig vom Alter und Geschlecht ermittelt aus gutem Grund. Zum einen unterscheiden sich die Risiken im Hinblick auf am - bulante, zahnärztliche oder statio - näre Behandlung. Zum anderen wächst die Krankheitsanfälligkeit mit dem Alter.
9 9 Der Sicherheitszuschlag beträgt mindestens 5 %. Auch das ist in der KalV festgelegt. Er dient dazu, all gemeine Unwäg - barkeiten abzupuffern. Denn es ist auch für Un ter nehmen mit langjähriger Erfahrung unmöglich, alle mög lichen Entwicklungen vorherzusehen. So sind beispiels weise Epidemien oder außergewöhnlich starke Kosten steige - rungen nicht prognostizierbar. Der Sicher heitszuschlag soll solchen Ereignissen die Spitze nehmen. Die sonstigen Zuschläge umfassen unmittelbare Ab - schlusskosten (z. B. Provisionen), mittelbare Abschlusskosten (unter anderem Kosten für die Antragsbearbeitung und für Werbung), Schadenregulierungskosten, sonstige Verwaltungskosten sowie den Zuschlag für die Option zur Umstellung in den Standardtarif oder Basistarif. Warum können Beiträge steigen? Nicht kalkulierbare Faktoren, wie steigende Kosten im Gesundheitswesen, medizinische Fortschritte, wachsende Bedürfnisse oder die immer höhere Lebenserwartung, können Beitragserhöhungen erforderlich machen. Zudem gab es in den letzten Jahren immer wieder Eingriffe des Gesetzgebers, die Beitragserhöhungen nach sich zogen z.b. die Einführung des Basistarifs oder der portablen Alterungsrückstellungen. Damit private Krankenversicherungen ihr Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Beiträge an die sich verändernden Versicherungsleistungen angepasst werden können. Dazu werden jährlich für jeden Tarif die tatsächlich erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten verglichen. Ergibt die Gegenüberstellung bei den Versicherungsleistungen für die Beobachtungseinheit* eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5 %, können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und falls erforderlich angepasst werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % muss eine Überprüfung und falls erforderlich eine Anpassung erfolgen. Ergibt die Gegenüberstellung bei der Sterbewahrscheinlichkeit eine Abweichung von über 5 %, müssen alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und angepasst werden. Beitragsanpassungen stellen sicher, dass die vereinbarten hochwertigen Leistungen dauerhaft erbracht werden können. Dazu profitieren Sie von den Entwicklungen der Medizin: von besseren Diagnoseverfahren bis hin zu neuen Behandlungsmethoden. So passt sich Ihr Versicherungsschutz dynamisch an höhere Leistungen an, die z.b. aufgrund des medizinischen Fortschritts neu hinzukommen. * Unter Beobachtungseinheit versteht man die Zusammenfassung gleichartiger Wagnisse eines Tarifs, nämlich Kinder und Jugendliche, Männer und Frauen.
10 10 DKV EIN PARTNER FÜRS LEBEN PKV der Beitrag und seine Bestandteile Der Versicherungsbeitrag, auch Prämie genannt, setzt sich zusammen aus Risikoteil, Vorsorgeteil, Kosten- und Sicherheitszuschlag sowie dem gesetzlichen Beitragszuschlag. Risikoteil Das Krankheitskostenrisiko bzw. Tagegeldrisiko ist je nach Alter unterschiedlich. Um seinen aktuellen Verpflichtungen nachkommen zu können, braucht der Versicherer den Risikoteil des Beitrages. Die Alterungsrückstellungen der Vorsorgeteil Obwohl mit dem Alter die Erkrankungswahrscheinlichkeit steigt, zahlen Sie über die gesamte Vertragsdauer einen gleichbleibenden Beitrag. Deshalb muss im Durchschnittsbeitrag ein Anteil enthalten sein, der das steigende Risiko abdeckt. Das bedeutet, in jüngeren Jahren liegt der Nettobeitrag über dem Risikoteil. Der Differenzbetrag wird verzinslich angesammelt und im höheren Alter genutzt, um den dann unter dem Risiko liegenden Beitrag entsprechend aufzufüllen. Nettobeitrag Risikoteil und Vorsorgeteil machen zusammen den Nettobeitrag aus, den Beitrag also, mit dem das versicherte Risiko abgedeckt werden kann. Dieser Nettobeitrag ist eine Art Durchschnittsbeitrag für den zu erwartenden Risikoverlauf. Er berücksichtigt die Lebenserwartung ebenso wie die Stornowahrscheinlichkeit und die Zinseffekte. Kostenzuschlag Der Kostenbeitrag deckt die Kosten des Geschäftsbetriebs ab. Er gliedert sich in unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Schadenregulierungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten und dem Zuschlag für den Standard- und Basistarif. Die Kosten werden pro Tarif und Geschlecht ermittelt und innerhalb dieser Personengruppe gleichmäßig verteilt. Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag beträgt mindestens 5% des Bruttobeitrags. Bruttobeitrag Der Bruttobeitrag ist in der Regel der zu zahlende Beitrag. Er setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag, den Kosten und dem Sicherheitszuschlag. Gesetzlicher Beitragszuschlag Neuversicherte zahlen seit dem 1. Januar 2000 einen Zuschlag von 10% auf ihren Bruttobeitrag.
11 11 Die Alterungsrückstellungen der Vorsorgeteil Was sind Alterungsrückstellungen? Die Beiträge sind so kalkuliert, dass allein aufgrund des Älterwerdens keine Beitragserhöhungen erfolgen. Der von Ihnen zu entrichtende Tarifbeitrag bleibt bei unveränderten Berechnungsgrundlagen während der gesamten Vertragsdauer gleich. Hierfür wird unter anderem der sogenannte Vorsorgeteil des Beitrages verzinslich angesammelt und für das Alter zurückgestellt die Alterungsrückstellung. Auf die Frage, ob die Krankenversicherung im Alter noch bezahlbar ist, antwortet die DKV daher klar mit Ja. Bei der DKV fließt ein besonders hoher Anteil der Beiträge in die Alterungsrückstellung.
12 12 PKV DER BEITRAG UND SEINE BESTANDTEILE Der gesetzliche Beitragszuschlag Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlages Am 1.Januar 2000 wurde der ge - setzliche Beitragszuschlag zur Bei - trags entlastung im Alter eingeführt. Rechtsgrundlage ist 12 Abs. 4a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Was ist der gesetzliche Beitrags - zuschlag? Die Gelder aus den Beitragszuschlägen werden an den Kapitalmärkten durch die Versicherer verzinslich angelegt. Diese Gelder bilden eine zu sätzliche Rückstellung und werden ausschließlich zur Begrenzung der Beiträge im Alter verwendet. Ab dem Alter von 65 Jahren dienen sie somit ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge. Wen betrifft der gesetzliche Beitragszuschlag? Alle Personen im Alter von 20 bis einschließlich 59 Jahren, die sich privat voll versichern, müssen von Ver tragsbeginn an einen Beitrags - zuschlag in Höhe von 10 % zahlen. die vier phasen des gesundheitsreformgesetzes > PHASE 1 > PHASE 2 > PHASE 3 > PHASE 4 Beitragszuschlag und Verzinsung Verzinsung Limitierung von Beitragsanpassungen Beitragsentlastung In dieser Phase wird der gesetzlich vor geschriebene Zuschlag erhoben. Diese Zuschläge werden von der DKV als zu sätzliche Rückstellung angesammelt und wie folgt verzinst: gesetzlicher Höchst rechnungszins in Höhe von 3,5 % plus 90% der zusätzlich von der DKV erwirtschaf teten Überzinsen (Überzinsen = Zinsen, die über dem Höchstrechnungszins von 3,5 % liegen). Ab dem Alter von 60 Jahren wird der Beitragszuschlag nicht mehr erhoben, und der Beitrag des Kunden reduziert sich um den Zuschlag. Die bis dahin ge - bildete Rückstellung wird für weitere 5 Jahre von der DKV wie in Phase 1 verzinst. Ab dem 65. Lebensjahr wird die bis dahin gebildete Rückstellung (inklusive Ver zinsung) vollständig zur Limitierung von notwendigen Beitragsanpassungen ein gesetzt. Nicht verwendete Limitierungsmittel werden weiterhin wie in Phase 1 und 2 verzinst. Ab dem 80. Lebensjahr wird die gesamte für die bisherige Beitragslimitierung nicht benötigte Rückstellung auch zur sofortigen Beitragssenkung genutzt Jahre ab 60 Jahre ab 65 Jahre ab 80 Jahre
13 13 Vorausschauend: die Geschäftspolitik der DKV Es gehört zu den Prinzipien der DKV, in Ihrem Sinne vorausschauend zu agieren. Dabei setzt die DKV auf Stabilität und Steuerung. Auch das Gesundheits- und Leistungsmanagement sowie die Eigenverantwortung der Versicherten spielen eine entscheidende Rolle. Die wichtigsten Instrumente > Verzinsung nutzen > Limitierungsmittel > Beitragsentlastung im Alter Tarif V65 > Leistungsmanagement
14 14 VORAUSSCHAUEND: DIE GESCHÄFTSPOLITIK DER DKV Wie die Zinsen von heute morgen Beiträge sparen Zinsen und was bei der DKV über Zinsen hinausgeht Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass die kalku latorisch gebildeten Alterungsrück stellun - gen von den Versicherern mit höchstens 3,5 % verzinst werden dürfen. Um Ihnen eine maximale kalkulatorische Verzinsung zu ge währ leisten, wird der Höchstrechnungs - zins von 3,5 % angesetzt. In der Regel sind die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen jedoch höher als 3,5 %. Das Gesetz ordnet daher weiter an, dass die privaten Krankenversicherer den Versicherten zusätzlich 90 % der über die 3,5 % hinaus erwirtschaf - teten Zinsen (Überzinsen) zuzuweisen haben. Seit Januar 2000 wird der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % auf den zu zahlenden Beitrag erhoben. Aus diesem Beitragszuschlag wird eine weitere Rückstellung zur Bei trags stabilisierung im Alter gebildet, die ebenfalls jährlich mit 3,5 % zu züglich 90 % der Überzinsen ver - zinst wird. Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie individuell für sich sparen und dass insgesamt mehr Mittel zur Stabilisierung der Beiträge ab Vollendung Ihres 65. Lebensjahres verwendet werden können. Die Nettoverzinsung der DKV liegt im Fünf-Jahres-Durch - schnitt ( ) bei 4,3%. Über einen noch längeren Zeitraum betrachtet ( ) beträgt die durchschnittliche Nettoverzinsung der DKV 6,2%. Damit nimmt die DKV einen Spitzenplatz in der PKV-Branche ein.
15 15 Unsere Preisdrücker die Limitierungsmittel der DKV Limitierungsmittel sind Gelder, mit denen wir Beitragserhöhungen abfedern. Ein Beispiel: Müssten Sie als Versicherter mit 50 Euro im Monat mehr belastet werden, limitiert die DKV die Er höhung dauerhaft auf 30 Euro. Auch im Jahr 2010 konn ten durch Limitierungsmittel Beitragsanpassungen be grenzt werden. Das kann die DKV für Sie tun, weil sie über eine solide finanzielle Basis verfügt. Die eingesetzten Limitierungsmittel der DKV im Verhältnis zu den Beitrags einnahmen betrugen im Jahr ,0 %; das entspricht rund 320 Millionen Euro. Hierbei kam ein hoher Anteil der Limi tie rungsmittel den Personen zu gute, die 60 Jahre und älter sind. Zusätzliche Limitierungsmaßnahmen für ältere Versicherte Die DKV kümmert sich in besonderem Maße um ältere Versicherte. Ein Teil der Überzinsgewinne wird speziell für Versicherte über 65 Jahre reserviert. Hierdurch kö n - nen dann eigentlich nötige Beitrags erhöhungen gemin - dert oder sogar vermieden werden. Im Jahr 2010 wurden beispielsweise 82,4 Millionen Euro für ältere Versicherte verwendet. Attraktiv für jeden Versicherten: Beitragsrückerstattung Die DKV erstattet Beiträge für bestimmte Krankheits - kostenvollversicherungen zurück, wenn Sie im vorherigen Geschäftsjahr im ambulanten und zahnärztlichen Bereich keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach 12 a (3) VAG und 8 PPV-Pool hat die DKV für 2010 weitere 485,2 Millionen Euro für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen zurückgestellt. Hieraus erstattet die DKV unter anderem Beiträge an Versicherte nach bestimmten Tarifen zurück, wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr aus diesen Tarifen keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2010 wurden 153,3 Millionen Euro zurückerstattet. Darüber hinaus werden diese Mittel zur Vermeidung oder Minde rung von Beitragserhöhungen verwendet.
16 16 VORAUSSCHAUEND: DIE GESCHÄFTSPOLITIK DER DKV Ihre ganz persönliche Maßnahme garantierte Beitragsreduzierung mit Tarif V65 Die Instrumente und Maßnahmen zur Beitragsstabilität und Kostensteuerung kennen Sie bereits. Wir tun alles dafür, dass Ihre Gesundheit bis ins Alter bezahlbar bleibt. Sie können diese Maßnahmen noch individuell ergänzen: Treffen Sie schon heute eine verbindliche Vereinbarung über eine spätere Beitragsreduzierung. Mit dem Tarif V65 können Sie bis zur Höhe Ihres derzeitigen Krankenversicherungsbeitrages eine garantierte Beitragsreduzierung vereinbaren. Nehmen Sie heute schon aktiven Einfluss auf Ihren Beitrag ab dem 65. Lebensjahr. Ein Zeitpunkt, der mit Bedacht gewählt ist. > Denn als Rentenempfänger müssen Sie unter Umständen mit einem veränderten Einkommen rechnen. > Verpflichtungen laufen weiter, gesetzliche Förderungen wie z.b. der Arbeitgeberanteil zu Ihrer Krankenversicherung fallen weg. Was wäre hier willkommener als eine spürbare finanzielle Entlastung? Ihre Vorteile auf einen Blick Garantierte Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr in der von Ihnen festgesetzten Höhe. Sie können die monatliche Beitragsreduzierung bis hin zur Höhe Ihres derzeitigen Krankenversicherungsbeitrages vereinbaren. Die Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Abschließbar bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres. Und für Arbeitnehmer: Die Beiträge werden bis zu 50% von Ihrem Arbeitgeber mitfinanziert. BEITRAGSREDUZIERUNG FÜR EINEN 65-JÄHRIGEN MANN IM JAHR 2015 (GEBOREN IM JAHR 1950) Arbeitnehmer mit DKV-Top-Schutz (BestMed Tarif BM4/2, V65, TC43 und PVN). Beitrag zum 1. Januar 2011 (621,84 Euro) Euro ,84 Euro Beitrag im Top-Schutz 592,61 Euro Wegfall Krankentagegeld* (Beitragsreduzierung um 29,23 Euro) 446,61 Euro Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung** (Beitragsreduzierung um weitere 146 Euro) Garantierte Beitragsreduzierung um 255Euro! 191,61 Euro Tarif V65*** Jahre 65 Jahre 65 Jahre 65 Jahre * Der Beitrag zum Krankentagegeld entfällt mit Renteneintritt. ** Zuschuss von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Höhe von 7,3% bei angenommenen Euro Rente. *** Garantierte Beitragsreduzierung aus Tarif V65 um 255 Euro.
17 17 Die Leistungen des Arztes sollen sich in erster Linie für Sie lohnen: das Leistungsmanagement der DKV Mit ihrem Leistungsmanagement will die DKV ihren Kunden zu einer optimalen medizinischen Behandlung verhelfen und gleich - zeitig einen Beitrag zur Kostenminderung leisten. Unberechtigte Forderungen der Rech nungsaussteller und damit zu hohe Rechnungen bzw. Leistungen führen unter Umständen dazu, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Rechnungsprüfungen zum Schutz der Kunden vor unberechtigten Forderungen und damit letzten Endes vor unnötig steigenden Bei - trägen sind für die DKV elementar. Daher bieten wir Ihnen zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt an, die Rechnung des Krankenhauses und des Chefarztes hinsichtlich ihrer Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Vorschriften der Gebühren - ordnung für Ärzte (GOÄ) zu über - prüfen. Die DKV überprüft auch, ob andere Kostenträger, wie zum Bei - spiel Rentenversicherungsträger, bei bestimmten Anschlussheilbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen vorleistungspflichtig sind. Fakt ist: Je intensiver wir von Ihnen als DKV-Versicherten unterstützt werden, desto effektiver ist die Wirkung des DKV-Leistungsmanagements. GESUNDHEITSMANAGEMENT Weil uns Ihre Gesund - heit am Herzen liegt, ist die DKV 24 Stunden täglich für Sie da: / (gebührenfrei)* *oder aus dem Ausland +49 / 2 21 / (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters) Vorbeugen ist besser. Deshalb steht Ihnen das Kundenservice-Center gerne für Ihre Fragen zur Verfügung, und das jeden Tag rund um die Uhr. Am Gesundheitstelefon erhalten Sie Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz, wertvolle Tipps und aktive Hilfe, wenn es um Gesundheitsfragen, Behand lungs methoden, Arzneimittel, Diagnosen, medizinische Hilfs mittel und vieles mehr geht. Die DKV wird weiterhin verstärkt Behandlungsleitlinien fördern, die Patien - ten und Therapeuten Behandlungsmethoden auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung geben. Verstärkt wird die DKV in Zukunft durch Kooperationen und Verträge mit den Beteiligten im Gesundheitswesen (z.b. Krankenhäuser und Ärzte) Ihre Behandlung verbessern. Als Kranken - versicherer wird sich die DKV auch weiterhin aktiv um Ihre Versorgung kümmern.
18 18 Ganz egal, in welcher Altersgruppe Sie sich befinden die Beiträge der DKV werden immer bezahlbar bleiben. Damit Sie nicht auf die schönen Seiten des Lebens verzichten müssen.
19 Notizen 19
20 DKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln Telefon / (gebührenfrei)* Telefax / (14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen) * oder aus dem Ausland +49 / 2 21 / (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters) service@dkv.com, VF 76 (7.11)
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