Informationsveranstaltung Studienplanreform am

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1 Informationsveranstaltung Studienplanreform 2017 am

2 Informationsveranstaltung Studienplanreform 2017 mit Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h.c. Paul Oberhammer, Dekan Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Vorsitzende der curricularen Arbeitsgruppe der Fakultät ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold, Studienprogrammleiterin Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 2

3 Ziel der Studienplanreform erwachsenengerechteres verantwortungsbewusstes Studieren bessere Studierbarkeit Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 3

4 Eckpunkte StEOP Juristische Falllösungskompetenz Übungen im 2. und 3. Abschnitt Wahlfächer Juristische Wirtschaftskompetenz Übergangsbestimmungen Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 4

5 Neuerungen gelten für alle Studierenden ab 01. Oktober Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 5

6 StEOP Alle Studierenden unterliegen ab 01. Oktober 2017 den StEOP-Regelungen, das betrifft: Wiederholungsmöglichkeiten Prüfungstermine Prüfungsmethode Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 6

7 Wiederholungsmöglichkeiten Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die oder der Studierende bei einer für sie oder ihn im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. Die neuerliche Zulassung zu diesem Studium kann in Abweichung von 63 Abs. 7 frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Die neuerliche Zulassung kann zweimal beantragt werden Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 7

8 Termine für die schriftliche StEOP Prüfung Die Prüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden wird entsprechend den Vorgaben des Universitätsgesetzes zu Beginn und am Ende eines Semesters abgehalten Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 8

9 Prüfungsmethode Die Prüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden kann ausschließlich schriftlich absolviert werden Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 9

10 Modul Juristische Falllösungskompetenz Das Modul Grundlagen des Bürgerlichen Rechts wird zum Modul Juristische Falllösungskompetenz. Es enthält: Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht, 2 ECTS, 1 SSt (früher APÜ aus Bürgerlichem Recht), Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht, 2 ECTS, 1 SSt (früher: APÜ Strafrecht) KU Juristische Recherche, 2 ECTS, 2 SSt (früher: Medienkompetenz) Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 10

11 Modul Juristische Falllösungskompetenz Übergangsbestimmung für Studierende, die das Diplomstudium vor dem WS 2017/18 begonnen und die Anfängerpflichtübung aus Bürgerlichem Recht vor dem 1. Oktober 2017 bereits absolviert haben, Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 11

12 Modul Juristische Falllösungskompetenz Übergangsbestimmung können zu den Modulprüfungen des judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitts zunächst auch ohne vollständige Absolvierung des Moduls juristische Falllösungskompetenz zugelassen werden. Der Kurs Juristische Recherche ist jedoch längstens bis Ende des Sommersemesters 2018 zu absolvieren. Die Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht ist vor der schriftlichen Prüfung aus dem Fach Straf- und Strafprozessrecht zu absolvieren Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 12

13 Keine verpflichtenden Übungen im 2. und 3. Abschnitt Im judiziellen und im staatswissenschaftlichen Studienabschnitt wird der Besuch der Übungen im Sinne eines erwachsenengerechten Studierens nicht mehr verpflichtend sein, sondern wird auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Besuch von Übungen vor Absolvierung einer Modulprüfung wird dringend empfohlen Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 13

14 Wahlfächer Die Berechnung erfolgt nur in ECTS Punkten (nicht mehr zusätzlich in Stunden). Die Zahl der zu absolvierenden ECTS-Punkte wird von 18 ECTS um 8 ECTS auf 26 ECTS erhöht. Kurse und Übungen, die im judiziellen und staatswissenschaftlichen Abschnitt absolviert werden, können im Ausmaß von höchstens 8 ECTS als Wahlfach verwendet werden Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 14

15 Juristische Wirtschaftskompetenz Betriebswirtschaftslehre, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften werden zur Juristischen Wirtschaftskompetenz. Die Kurse aus Betriebswirtschaftslehre, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften werden zusammengelegt und sind in Form einer einheitlichen aus drei Teilen bestehenden Lehrveranstaltungsprüfung mit 6 ECTS zu absolvieren (maximal vier Antritte möglich) Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 15

16 Juristische Wirtschaftskompetenz Die bisher positiv erbrachten Leistungen in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften werden berücksichtigt. Alle Studierenden, die einen oder zwei Teile absolviert haben, müssen nur noch den oder die fehlenden Teile absolvieren. Die positiv absolvierten Teile fließen in die Gesamtnote ein Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 16

17 Anerkennung von erbrachten Leistungen Die bisher erbrachten Leistungen werden anerkannt. Näheres wird in einer Verwendungsliste bekanntgegeben Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 17

18 Fragen? Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 18

19 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der kommenden Prüfungswoche und einen erholsamen Sommer! Präsentation Studienplanreform 2017 Seite 19

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