Basics für Umsteiger
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- Reiner Falk
- vor 6 Jahren
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1 Basics für Umsteiger Die wichtigsten Informationen für Umsteiger aus dem alten in den neuen Studienplan Fristen Bis 30. November können im alten SPL Prüfungen absolviert werden (Voraussetzungen müssen vorliegen) wenn man das Studium bis zum abschließen möchte, müssen Diplomandenseminare/Wahlfachpässe eingereicht werden müssen alle verpflichtenden LV (PÜ, Wahlfächer die als LV des SoSe 2011 gekennzeichnet sind) absolviert werden 1
2 Wichtige Infos bei Beendigung des 1. Abschnitts erfolgt sofortiger Umstieg 2. und 3. Abschnitt Frist bis Alle Prüfungsergebnisse werden mitgenommen AUSNAHME: Römisches Privatrecht, Bürgerliches schriftlich und Verwaltungsrecht (schriftl./mündl.) Wichtige Infos Alle positiv absolvierten Prüfungen und PÜ s werden anerkannt Ein negativer Diplomprüfungsantritt ersetzt im neuen SPL die PÜ 2
3 Überblick 1. Abschnitt neuer SPL Einführung in die RW Rechts- & Verfassungsgeschichte der neueren Zeit FÜM 1 (Römisches Recht, Grundlagen aus Europarecht und Völkerrecht) Eine PÜ aus RR oder RG Eine APÜ aus Bürgerlichem Recht Anerkennung 1. Abschnitt DP Einführung MP Einführung DP Rechtsgeschichte MP Rechtsgeschichte DP Strafrecht MP Strafrecht DP römisches Recht (nur positiv) - MP FÜM I der völkerrechtliche und europarechtliche Teil müssen nicht nachgeholt werden! Alle PÜ s werden anerkannt! 3
4 Überblick 2. Abschnitt neuer SPL Bürgerliches Recht mündlich Unternehmensrecht Zivilverfahrensrecht Arbeits- und Sozialrecht FÜM 2 (Bürgerliches schriftl. + Unternehmensrecht) 4 PÜ Zeugnisse Fakultativ Strafrecht Anerkennung 2. Abschnitt DP Arbeitsrecht MP Arbeitsrecht DP BR mündl MP BR mündl DP BR schriftlich (nur positiv) MP FÜM II der unternehmensrechtliche Teil muss nicht nachgeholt werden! DP ZGV MP ZVR DP Handelsrecht MP Unternehmensrecht Alle PÜ s werden anerkannt! 4
5 Überblick 3. Abschnitt neuer SPL Verfassungsrecht mündl. FÜM 3 (Verwaltungsrecht +Verfassungsrecht) Steuerrecht Europarecht Völkerrecht Fünf PÜ Zeugnisse Anerkennung 3. Abschnitt DP Verfassung (schriftl. oder mündl.) MP Verfassungsrecht wurde VerfR schriftlich negativ absolviert muss sie im neuen SPL mündlich wiederholt werden! DP Verwaltungsrecht (schriftl. od münd. und nur positiv) MP FÜM III der verfassungsrechtliche Teil muss nicht nachgeholt werden! 5
6 Anerkennung 3. Abschnitt DP Finanzrecht MP Steuerrecht KU aus BWL und Bilanzrecht (nur bei positiver Absolvierung Finanzrecht!) ACHTUNG: KU aus Finanzwissenschaften muss nachgeholt werden! Wurde der 3. Abschnitt abgeschlossen muss der KU Finanzwissenschaften nicht nachgeholt werden. Anerkennung 3. Abschnitt DP Völkerrecht MP Völkerrecht DP Europarecht MP Europarecht Alle PÜ s werden anerkannt! 6
7 Wahlfächer EDV- Nachweis Medienkompetenz Röm Recht und RG Historische Kompetenz Fremdsprachennachweis Fremdsprachenkompetenz alle Wahlfächer, die in einen WFK fallen werden anerkannt Wahlfächer Diplomandenseminar und Moot Court werden normal angerechnet! Diplomandenseminare können auch als juristisches Wahlfach angerechnet werden, wenn das SE in einen WFK fällt. 7
8 Nach der Umstellung Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsreihenfolgen müssen eingehalten werden! Beispiel 2. Abschnitt: DP BR mündlich absolviert HR, ZGV und BR schriftlich fehlen PÜ s aus UR, ZVR müssen nachgeholt und Prüfungskette muss eingehalten werden! Beispiel 3. Abschnitt: Verfassung schriftlich od mündlich absolviert keine PÜ aus Verwaltungsrecht nicht zur FÜM III zugelassen! Wurde eine Prüfung im alten SPL negativ abgelegt, gelten die Pflichtübungen (evtl. APÜ + PÜ) als positiv absolviert! 8
9 Noch Fragen? Fakultätsvertretung Jus Noch Fragen? Ass.-Prof. Dr. Bettina Perthold Dorothea Will 9
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