II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)

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1 II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) 1. (Sommersemester) Wiederholungsmöglichkeit V Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. AG Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs II V I - 4 SWS P ZK ZHA 3. AG Arbeitsgemeinschaft zum Sonstiges V Grundzüge der Rechtsphilosophie und der GK Juristischen Methoden- und Argumentationslehre T Methoden des rechtswissenschaftlichen Arbeitens Block F gesamt: 10 SWS P 2. (Wintersemester) V BGB 4 SWS P ZK 4. AG Arbeitsgemeinschaft zum BGB V Grundkurs im Öffentlichen Recht I 4 SWS P ZK ZHA 4. AG Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs I V Allgemeines Verwaltungsrecht 4 SWS P ZK 4. AG Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Verwaltungsrecht V II Besonderer Teil 4 SWS P ZK 4. 7

2 Sonstiges V Einführung in die Rechtswissenschaft V Grundzüge der Deutschen Rechts- und GK Verfassungsgeschichte V Einführung in die 3 SWS P Wirtschaftswissenschaften für Juristen Ü Übung zur Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 1 SWS F gesamt: 23 SWS P 3. (Sommersemester) V Schuldrecht 4 SWS P ZK ZHA 5. AG Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht V Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts V Grundzüge des Rechts der Europäischen ZK ZHA 5. Union V Polizei- und Ordnungsrecht V III Methodik strafrechtlicher Fallbearbeitung ZK ZHA 4. Sonstiges Recht V Grundzüge der Römischen Rechts- und Verfassungsgeschichte GK gesamt: 14 SWS P - nach dem 3. eine praktische Studienzeit absolvieren 4. (Wintersemester) V Schuldrecht Besonderer Teil I 4 SWS P V Schuldrecht - Besonderer Teil II ZK ZHA (Gesetzliche Schuldverhältnisse) V Sachenrecht I AG Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht 8

3 Besonderer Teil V Grundzüge des Baurechts V Grundzüge des Kommunalrechts V Grundzüge des Völkerrechts V Grundzüge des Strafprozessrechts Sonstiges V Grundzüge der Rechtstheorie und der Rechtssoziologie GK gesamt: 18 SWS P - bis Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium beim Prüfungsamt der Fakultät - nach dem 4. eine praktische Studienzeit absolvieren 5. (Sommersemester) V Sachenrecht II (Kreditsicherungsrecht) ZK V Grundzüge des Familienrechts V Grundzüge des Erbrechts V Grundzüge des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts V Grundzüge des Handelsrechts 1 SWS P V Recht der Arbeitsverhältnisse Ü Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene jedes Ü Übung im für Fortgeschrittene jedes Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P gesamt: 19 SWS P - nach dem 5. eine praktische Studienzeit absolvieren 9

4 6. (Wintersemester) Ü Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene jedes V ZPO I (Grundzüge des Zivilprozessrechts) Schwerpunktbereichsstudium 8 SWS P gesamt: 1 - nach dem 6. eine praktische Studienzeit absolvieren 7. (Sommersemester) V ZPO II (Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts) Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P Re Examensrepetitorium Arbeitsrecht Re Examensrepetitorium 4 SWS P Re Examensrepetitorium 4 SWS P Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P gesamt: 2 - nach dem 7. Anmeldung für den Freiversuch zur ersten juristischen Prüfung - Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung einen Grundlagenschein einen Fremdsprachenschein bestandene Fortgeschrittenenübung in den drei Rechtsgebieten 13 Wochen Praktika 10

5 8. (Wintersemester) Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P Re Examensrepetitorium Handes- und Gesellschaftsrecht Re Examensrepetitorium 4 SWS P Re Examensrepetitorium 4 SWS P gesamt: 16 SWS P P = Pflichtveranstaltung F = fakultative Veranstaltung ZK = Zwischenprüfungsklausur GK = Grundlagenscheinklausur HA = Probehausarbeit gemäß 6 Abs. 2 StudO V = Vorlesung AG = Arbeitsgemeinschaft Ü = Übung T = Tutorium Re = Repetitorium 11

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