HERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016

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1 1 HERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016 WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

2 Worum geht es? 2 Konfliktlösung Rechtsfindung

3 Werkzeuge 3 Instrumente der juristischen Konfliktlösung und Rechtsfindung:

4 Anwendung der jur. Werkzeuge 4 Juristischer Lernstoff Juristische Arbeitstechnik Juristische Schreibweise = Gutachtenstil

5 Juristische Arbeitsweise 5 Schulisches Lernverhalten Juristische Arbeitsweise fremdorganisiertes Lernen konsumieren reproduzieren Strukturiertes, eigenverantwortliches Lernen analysieren reflektieren anwenden

6 Erfolgloses juristisches Lernen. 6

7 Erfolgreiches juristisches lernen 7 Das Zauberwort heißt: WARUM???

8 Die zehn Gebote: 8 Lassen Sie sich auf Jura ein! Lesen und benutzen Sie das Gesetz! Erschließen Sie sich die Gesetzesstruktur! Hinterfragen Sie die Rechtsnormen! Suchen Sie nach konkreten Lebenssachverhalten! Spielen Sie mir den Begrifflichkeiten! Seien Sie präzise und detailverliebt! Lernen Sie zu begründen! Wiederholen Sie erarbeitetes turnusmäßig! Vertrauen Sie Ihrer eigen Ratio!

9 Lernen Sie effektiv zu lernen! 9 Workshop Effektives Lernen lernen Wann: Wo: 30. Oktober 2015, 16:00 Uhr Hörsaal E

10 10 ÜBERNEHMEN SIE VERANTWORTUNG! INFORMIEREN und ORGANISIEREN SIE SICH!

11 11 WICHTIGSTE INFORMATIONSQUELLEN: Postkasten Vorlesungsverzeichnis Prüfungsanmeldung AG Belegung Unterstützung/Service-> Internet/WLAN-> Zugang VPN /Eduroam Lernplattform Staatliche Pflichtfachprüfung

12 12 INFORMATION: SCHNELL UND AKTUELL ÜBER DIE JURA BONN APP Für iphone in itunes: und für Android Smartphones in Google Play:

13 Die Juristenausbildung 13 Grundstudium (1. und 2. Fachsemester) Dogmatische Kernfächer Endet mit der Zwischenprüfung Hauptstudium (3. bis 8. Fachsemester) Vertiefung der dog. Fächer Schwerpunktbereichsstudium Abschlüssprüfung (9. Fachsemester) Universitäre Prüfung (SPB) Staatliche Pflichtfachprüfung

14 14 Grundstudium 1. Semester (nach Studienempfehlung) Vorlesung (keine Anmeldung) AG (Anmeldung erforderlich!) BGB AT Strafrecht AT Staatsrecht I Grundlagenfach aus dem Zwischenprüfungs-Pool AG zum BGB AT AG zum Strafrecht AT AG zum Staatsrecht I Keine AG Wo und Wann? Unter: Wo und Wann? Unter:

15 15 Grundstudium 2. Semester (nach Studienplanempfehlung) Vorlesung (keine Anmeldung) AG (Anmeldung erforderlich!) Schuldrecht I Strafrecht BT Staatsrecht II AG zum Schuldrecht AG zum Strafrecht BT AG zum Staatsrecht II Wo und Wann? Unter: Wo und Wann? Unter:

16 Teile der Zwischenprüfung: 16 6 Klausuren in den dogmatische Kernfächer 1 Grundlagenklausur Aus dem Pool 7 Abschlussklausuren 2 (Ferien-) Hausarbeiten ZWP WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

17 Studienbegleitende Zwischenprüfung Klausur: BGB AT 1. FS 2. Klausur: Strafrecht AT 3. Klausur: Staatsrecht 1 4. Klausur: Grundlagen 1.Hausarbeit: 5. Klausur: Schuldrecht 2. FS 6. Klausur: Strafrecht BT 7. Klausur: Staatsrecht 2 2. Hausarbeit

18 18 PRÜFUNGSLEISTUNGEN UND BESTEHENSREGELN DER ZWISCHENPRÜFUNG: ZWISCHENPRÜFUNG insg.: 9 Teilleistungen (7 Klausuren und 2 Hausarbeiten) davon 6 Klausuren aus den dogmatischen Kernfächer Bürgerliches Recht Je eine Abschlussklausur aus den Vorlesungen BGB AT ( 1.Sem.) UND Schuldrecht I (2.Sem.) Strafrecht Je eine Abschlussklausur aus den Vorlesungen Strafrecht AT (1.Sem.) UND Strafrecht BT (2.Sem.) Öffentliches Recht Je eine Abschlussklausur aus den Vorlesungen Staatsrecht I (1.Sem.) UND Staatsrecht II (2.Sem.) Jede Prüfungsleistung darf bei Nichtbestehen 2 Mal wiederholt werden. Danach ist diese Teilleistung und auch die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht fortgesetzt werden. WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

19 19 PRÜFUNGSLEISTUNGEN UND BESTEHENSREGELN DER ZWISCHENPRÜFUNG: Eine Klausuren wahlweise aus den folgenden Grundlagenfächer: Römische Rechtsgeschichte, Deutsche Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Geschichte des Kirchenrechts, Allgemeine Staatslehre, Rechtsökonomie Die Prüfungsleistung kann höchstens 2 Mal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen kann die Teilleistung auch in einer anderen Veranstaltung wiederholt werden. WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

20 20 PRÜFUNGSLEISTUNGEN UND BESTEHENSREGELN DER ZWISCHENPRÜFUNG: zwei Hausarbeiten Wahlweise je eine Hausarbeit aus zwei der drei dogmatischen Fächer: Bürgerliches Recht (BGB AT) Strafrecht (Strafrecht BT) Staatsrecht (Staatsrecht II) Für die Teilnahme an Hausarbeiten ist die Vorlage eines Arbeitsgemeinschaftsschein aus dem jeweiligen Rechtsgebiet erforderlich (Kopie wird an Hausarbeit angeheftet) Es gilt die zweimalige Wiederholungsmöglichkeit Die Wiederholung muss in dem einmal gewählten Teilgebiet erfolgen. WS 2015 / 2015 FSB - Sabine Beck

21 21 BESTEHEN DER ZWISCHENPRÜFUNG Zweimalige Wiederholbarkeit einer nicht bestandenen Teilprüfung Automatisches Bestehen der Zwischenprüfung mit Bestehen der zehnten Prüfungsleistung Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses per (bei Beantragung von Zwischenleistungsbescheinigungen bitte Grund für Bedarf angeben) WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

22 22 AN- UND ABMELDEVERFAHREN ZWISCHENPRÜFUNG KLAUSUR- UND HAUSARBEITENANMELDUNG Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme!! Einmaliger Zulassungsantrag in Papierform an Prüfungsamt FRIST: 20. Oktober 2015 bis 10. November 2015, 12 Uhr Elektronische An- und Abmeldung einzelner Prüfungen über basis.uni-bonn.de Nur während der AN- und ABMELDEFRIST: 13. Januar 2016 bis 27. Januar 2016, 12 Uhr Zum Nachweis über die An- oder Abmeldung muss die Bestätigungs- oder die pdf- Datei unter Info über angemeldete Prüfungen oder Notenspiegel gespeichert/ ausgedruckt werden. WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck

23 DER WEG ZUM VOLLJURIST 23 Phasen der Juristenausbildung Volljurist min. 8 Jahre Prüfungsphase (ca. 5 Monate) Abschluss: Zweite Prüfung Rechtsanwendung in der Praxis Vorbereitungsdienst / Referendariat ca. 2 Jahre Abschluss: Erste (juristische) Prüfung staatliche Pflichtfachprüfung + universitäre Schwerpunktbereichsprüfung UNIVERSITÄTSSTUDIUM : Erwerb des methodischen und inhaltlichen Wissens Prüfungsphase (ca. 5 Monate) ca. 10 Semester

24 24 HAUPTSTUDIUM Hauptstudium (3. bis 8. Semester) Ergänzung und Vertiefung in den dogmatischen Kernfächern 3 Fortgeschrittenen Übungen und 1 Hausarbeit Fremdsprachenschein Zwei 6- wöchige Pflichtpraktika bei Rechtsanwalt und in der Verwaltung

25 25 SCHWERPUNKTBEREICHSSTUDIUM ALS TEIL DES HAUPTSTUDIUMS Schwerpunktstudium parallel zum Hauptstudium oder nach staatlichem Teil Erwerb vertiefter Kenntnisse im gewählten SPB Zulassungsvoraussetzungen: Immatrikulation Bestandene Zwischenprüfung Bestandene Übungen Proseminar (für Seminararbeit) Schwerpunktbereichsprüfung: 6 Klausuren (davon eine Grundlagenfach) Seminararbeit mit mündlichem Vortrag

26 26 ERSTE PRÜFUNG Abschlussprüfung des Studiums der Rechtswissenschaft universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30%) - 6 Klausuren (Wertung der besten 4) - Seminararbeit Staatliche Pflichtfachprüfung (70%) - 6 Klausuren - mündliche Prüfung An die Erste Prüfung schließt sich der zweijährige Juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an!

27 Das juristische Notensystem Juristische Notenstufen Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung Ergebnisse Staatlichen in NRW Pflichtfachprüfung 2013 NRW 2013 Anzahl % Note Punkte Anzahl % sehr gut = ,2 0,2 gut = ,4 3,4 vollbefriedigend = ,1 12,1 befriedigend = ,8 23,8 ausreichend = ,5 26,5 mangelhaft/ ungenügend = , ,0 Insgesamt ,0 Quelle: Jahresstatisik 2013 / Justizprüfungsamt Köln

28 28 Viel Erfolg und Freude im Studium!

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