Erste Prüfung. Schwerpunktbereichsprüfung. staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) (30 %) Abschlussprüfung wiss. Hausarbeit mündliche Prüfung
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- Lars Gärtner
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1 Folie 1 Schwerpunktbereichsstudium und Schwerpunktbereichsprüfung an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) 2 Folie 3 Schwerpunktbereichsprüfung Schwerpunktbereichsstudium (mindestens 2 Semester) Abschlussprüfung wiss. Hausarbeit mündliche Prüfung 3
2 Folie 4 Sofern noch nicht geschehen, melden Sie sich in Ihrem Interesse! bitte hier (mit Ihrer -Adresse) zum Newsletter des Prüfungsamts an! Folie 5 Schwerpunktbereichsprüfung Geregelt in der Schwerpunktbereichsordnung (SBO) und den Verfahrensregelungen zur SBO verfügbar auf der Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Downloads Rechtsgrundlagen Weitere Informationen auf der Homepage des Prüfungsamts 5 Folie 6 Schwerpunktbereichsstudium Im Hinblick auf UniRep empfohlen für 6. und 7. FS bei Studienaufnahme zum Sommersemester, für 5. und 6. FS bei Studienaufnahme zum Wintersemester Zulassungsbeschränkung (s. Folie 8!) 3 Module (Pflichtveranstaltungen, Wahlveranstaltungen, Seminar) Anmeldung zum Sommer- oder zum Wintersemester (Anmeldeformular Homepage des Prüfungsamts unter Nachrichten und Termine sowie Schwerpunkt Downloads Aktuelles ) Mit Anmeldeformular einzureichen: Nachweis über Zwischenprüfung (ggf. mit Noten), falls nicht in Gießen bestanden! Konkrete Meldefristen werden jeweils gesondert bekannt gemacht Meldung zum Wintersemester 2017/18: Versand der Zuteilungsbelege an die in FlexNow angegebene Adresse bitte ggf. im Studierendensekretariat aktualisieren! 6
3 Folie 7 Schwerpunktbereiche 1. Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht (ab SS 2018: Grundlagen des Rechts) 2. Arbeitsrecht mit Sozialrecht 3. Wirtschaftsrecht 4. Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht 5. Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung) 6. Europarecht und Völkerrecht 7. Kriminalwissenschaften 7 Folie 8 Zulassungsbeschränkung Geregelt in 2 Abs. 2 5 Verfahrensregelungen zur SBO Geltung für alle Schwerpunktbereiche Kein Anspruch auf Platz in bestimmtem Schwerpunktbereich Orientierung an der Zwischenprüfungsnote (auch bei Studienortwechsel) Eckpunkte : Durchschnitt der sechs besten Klausuren bei Studienbeginn in Gießen Klausuren des jeweils aktuellen Semesters können ggf. (!) berücksichtigt werden Individuelle Berechnung bei Studienortwechsel, sofern keine Note mitgebracht wird Erst-, Zweit- und Drittwunsch möglich Kann keiner der geäußerten Wünsche erfüllt werden, bietet Prüfungsamt freien Platz in anderem Bereich an, der aber nicht angenommen werden muss 8 Folie 9 Schwerpunktbereichsstudium Modul I: Schwerpunktpflichtveranstaltungen (8 SWS) Modul II: Schwerpunktwahlveranstaltungen (6 SWS) Modul III: Seminar im Schwerpunktbereich (2 SWS) Vorbereitung auf die wiss. Hausarbeit! Maßgebend für Modulzuordnung: Wie ist Veranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (evv) ausgewiesen? 9
4 Folie 10 Einzelne Schwerpunktpflichtveranstaltungen Anlage 1, Abschnitt a zur Schwerpunktbereichsordnung 10 Folie 11 Einzelne Schwerpunktwahlveranstaltungen Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Schwerpunktstudium Schwerpunktbereiche 1-7 oder evv 11 Folie 12 Wechsel des Schwerpunktbereichs gem. 3 Abs. 6 Satz 6 8 SBO i.v.m. 5 Abs. 2 4 Verfahrensregelungen zur SBO Einmalig möglich Vor Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung Frühestens zum nächsten Semester Zulassungsbeschränkung mit Erst-, Zweit- und Drittwunschoption (s. Folie 8!) bei Aufnahme des SP-Studiums ab dem Sommersemester 2015 Veranstaltungen (aller drei Module) können mitgenommen werden, wenn von vornherein für den alten und neuen Schwerpunktbereich ausgewiesen Veranstaltungen im neuen Bereich dürfen (auf eigenes Risiko!) vor Wechsel besucht werden 12
5 Folie 13 Anerkennung von Auslandsleistungen Trotz Beurlaubung möglich (für den Schwerpunktbereich) Anerkennung als Pflichtveranstaltung (Modul I), Wahlveranstaltung (Modul II) oder Seminar (Modul III), wenn während mindestens eines Auslandssemesters die Zuteilung zum betreffenden Schwerpunktbereich bestand und während des Auslandsstudiums insgesamt Studienleistungen aus mindestens zwei Einzelveranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zum zugeteilten Schwerpunktbereich erbracht wurden, dies unabhängig von Veranstaltungsart, Art der Studienleistung/Note und eventuellen ECTS-Grades oder -Punkten 13 Folie 14 Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich wissenschaftliche Hausarbeit (2/3) mündliche Prüfung (1/3) Prüfung ist fach-, nicht personengebunden! Stoff kann sowohl in der Hausarbeit als auch in der mündlichen Prüfung im Pflicht- und/oder Wahlbereich liegen! Prüferwechsel (bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung eines Prüfers) und Terminverschiebungen sind möglich ( Flexibilität)! 14 Folie 15 Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich 3 Prüfungskampagnen (feste Zeiträume!) Frühjahr (Termin 1/201 Anmeldung im November) Sommer (Termin 2/201 Anmeldung im März) Herbst (Termin 3/201 Anmeldung im Juli) Konkrete Meldefristen werden in laufender Terminübersicht bekannt gemacht (Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Downloads Aktuelles ) Meldung zur Herbstkampagne 2017 (Termin 3/2017): Versand der Zulassungsbescheide an die in FlexNow angegebene Adresse bitte ggf. im Studierendensekretariat aktualisieren! Bei Nichtbestehen einmalige Wiederholungsmöglichkeit Wiederholungsfrist: 18 Monate nach Bestehen der Staats(!)prüfung ( 16 SBO) (anders bei Freiversuch, s. Folie 19!) 15
6 Folie 16 Folie 17 Koordination mit der staatlichen Pflichtfachprüfung Vor der Staatsprüfung, gleichzeitig mit der Staatsprüfung (dann Schieben möglich, s. nächste Folie!) oder nach der Staatsprüfung (dann Schwerpunktbereichsprüfung spätestens in der darauffolgenden Kampagne, 7 Abs. 1 SBO!), d.h. (ab 2018): Staatliche Klausuren im Februar (Termin 1/201 ) SP sp. in der darauffolgenden Sommerkampagne (Termin 2/201 mit HA im August) Staatliche Klausuren im Juni (Termin 2/201 ) SP sp. in der darauffolgenden Herbstkampagne (Termin 3/201 mit HA im Oktober) Staatliche Klausuren im August (Termin 3/201 ) Staatliche Klausuren im Oktober (Termin 4/201 ) SP sp. in der darauffolgenden Frühjahrskampagne (Termin 1/201 des Folgejahres mit HA im März) Schieben der Hausarbeit ( 11 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 Schwerpunktbereichsordnung) Nur bei gleichzeitiger (s. nächste Folie!) erstmaliger Teilnahme sowohl an der Schwerpunktbereichsprüfung als auch an der staatlichen Pflichtfachprüfung Durch Ankreuzen der betreffenden Option im Zulassungsantrag Zuweisung des Hausarbeitsthemas erfolgt erst nach der mündlichen Staatsprüfung (Zulassung zur Staatsprüfung muss bei Abholung des Themas nachgewiesen werden!) Faktische Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung in späterer Kampagne, Freiversuch (s. Folie 19!) bleibt dennoch erhalten Folie 18 Gleiche Prüfungskampagne i.s.d. 11 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 Schwerpunktbereichsordnung Als gleichzeitig (durchführbar) gelten (!) ab 2018 der jeweilige Termin 1/201 der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung (Schieben der HA in den August) der jeweilige Termin 2/201 beider Prüfungen (Schieben der HA in den März des Folgejahres) der Termin 3/201 der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Termin 3/201 der SP-Prüfung (Schieben der HA in den März des Folgejahres) der Termin 4/201 der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Termin 3/201 der SP-Prüfung (Schieben der HA in den März des Folgejahres) 18
7 Folie 19 Freiversuch ( 18 Schwerpunktbereichsordnung) Spätestens nach dem 8. Fachsemester Sofern Beginn des Jurastudiums vor Sommersemester 2014: Anmeldung spätestens nach der Vorlesungszeit des 8. Fachsemesters zur nächstmöglichen Prüfungskampagne Sofern Beginn des Jurastudiums im Sommersemester 2014 oder später: Anmeldung im 8. Fachsemester und Hausarbeit nach der Vorlesungszeit des 8. Fachsemesters: wenn Wintersem., im März; wenn Sommersem., im August Nichtbestehen: Prüfung wird als nicht unternommen behandelt, bei mindestens 3 Punkten in der Hausarbeit aber nur, wenn an der mündlichen Prüfung teilgenommen wird! Bestehen: Verbesserungsversuch möglich (Frist: 1 Jahr); weitere Immatrikulation bis zum endgültigen Abschluss des Examens möglich, aber nicht verpflichtend 19 Folie 20 Hausarbeit Bearbeitungszeit: 4 Wochen Thema: Pflicht- und/oder Wahlbereich Thema kann einmalig innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden 20 Folie 21 Mündliche Prüfung Ladung, wenn mindestens 3 Punkte in der Hausarbeit, aber: Mündliche Prüfung muss mit mindestens 4 Punkten bestanden werden, um die Schwerpunktbereichsprüfung insgesamt zu bestehen! Sofern Ladung nicht abgeholt wird (Termin wird jeweils gesondert bekannt gemacht): Versand an die im Zulassungsantrag angegebene Adresse! Dauer der Prüfung: insgesamt (ca.) 20 Minuten Je nach Prüfer: Einzel- oder Gruppenprüfung 2 Prüfer: i.d.r. Erstkorrektor = Vorsitzender; Zweitkorrektor = Beisitzer Prüferwechsel möglich (vgl. Folie 14!) 21
8 Folie 22 Anmeldung zur Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich Anmeldeformular Homepage des Prüfungsamts unter Nachrichten und Termine sowie Schwerpunkt Downloads Aktuelles Mit einzureichen (in einfacher Kopie): (nur) Seminarschein (Modul III), bei Anerkennung (s. Folie 13) Anerkennungsbescheid Seminarschein muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen, sonstige Wahlveranstaltungen und Pflichtveranstaltungen dürfen noch aus dem letzten Semester eingebracht werden! Mails in der Zeit zwischen Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung im eigenen Interesse regelmäßig durchsehen! 22 Folie 23 Schwerpunkt-Zeugnis muss beim Justizprüfungsamt in Frankfurt eingereicht werden, um das Gesamt zeugnis (= Examenszeugnis) ausgestellt zu bekommen! 23 Folie 24 Bei weiteren Fragen und Problemen steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung! 24
9 Folie 25 Fragen zum UniRep: Christopher Giogios, Wiss. Mit., Licher Str. 64, OG (Raum 105) Sprechstunde: mittwochs, Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung per 25 Folie 26 Anregungen zur Verbesserung dieser Veranstaltung sind jederzeit willkommen! Gerne auch per an 26
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