STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung

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1 STAATSPRÜFUNG STUDIENFÜHRER Rechtswissenschaft Zentrale Studienberatung

2 1. STUDIENGANG: RECHTSWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Erste Juristische Prüfung 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: 174 Semesterwochenstunden (SWS) Wintersemester 4. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Örtlicher Numerus clausus, Bewerbung bei und an der Universität Leipzig.* 5. INHALT DES STUDIUMS: Das Universitätsstudium umfasst die Ausbildung auf allen Rechtsgebieten, einschließlich deren geschichtlichen, philosophischen und sozialen Grundlagen sowie deren europarechtlichen und internationalen Bezügen, und zwar vor allem im: - Bürgerlichen Recht (mit Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und im Zivilprozessrecht - Straf- und Strafprozessrecht - Öffentlichen Recht: Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Die Studierenden sollen die zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Das Universitätsstudium bereitet die Studierenden auf die Erste Juristische Prüfung vor. REFERENDARIAT: An das Universitätsstudium schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an, der bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwälten und Notaren, aber auch z. T. im Ausland abgeleistet werden kann. Er schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Mit ihr wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren * Informieren Sie sich zeitnah im Internet.

3 Verwaltungsdienst erworben, die auch Voraussetzung für nahezu alle anderen juristischen Berufe (insbesondere den des Rechtsanwalts) ist. Der Vorbereitungsdienst kann in allen Bundesländern abgeleistet werden. 6.AUFBAU DES STUDIUMS: Das Studium ist in ein Pflicht- sowie ein sog. Schwerpunktbereichsstudium gegliedert. Gegenstand des Pflichtstudiums sind die Materien der vorstehend aufgeführten Pflichtfächer (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) sowie zusätzlich die Vermittlung von fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen und sogenannten Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Meditation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Das sogenannte Schwerpunktbereichsstudium dient der frühzeitigen, verstärkt an der anwaltlichen Berufstätigkeit ausgerichteten Spezialisierung der Studierenden. Zum Pflichtstudium: Während des Studiums sind Vorlesungen in allen Pflichtfächern zu besuchen; die Reihenfolge ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan der Fakultät. In den Anfangssemestern werden vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten. Am Ende der Vorlesungen des 1. bis 3. Semesters sind Abschlussklausuren und eine Ferienhausarbeit zu erbringen, diese Leistungen entsprechen der Zwischenprüfung (vgl. zu deren Einzelheiten nachstehend unter Ziffer 7). Ferner finden Vorlesungen zu Grundlagenfächern, Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen statt. Im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sind Übungen für Fortgeschrittene zu besuchen, in denen Leistungsnachweise zu erbringen sind. Für die höheren Semester werden über einen Zeitraum von einem Jahr (einschl. Semesterferien) spezielle Veranstaltungen zur Examensvorbereitung im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO) angeboten. In der vorlesungsfreien Zeit nach Vorlesungsschluss des 3. Semesters sind insgesamt drei Monate (90 Tage) an praktischer Studienzeit zu absolvieren. Diese kann insbesondere bei der Justiz, in der Verwaltung oder bei einem Rechtsanwalt abgeleistet werden. Zum Schwerpunktbereichsstudium: Das Schwerpunktbereichsstudium, das grundsätzlich neben dem Pflichtstudium erfolgen soll, umfasst mindestens 16 SWS und sollte in der Regel nicht vor Beginn des 4. Fachsemesters aufgenommen werden. Die Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche (SPB) an: SPB 1: Grundlagen des Rechts SPB 2: Staat und Verwaltung Umwelt, Bauen, Wirtschaft SPB 3: Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr SPB 4: Europarecht Völkerrecht Menschenrechte SPB 5: Bank- und Kapitalmarktrecht SPB 6: Kriminalwissenschaften SPB 7: Medienrecht SPB 8: Rechtsberatung Rechtsgestaltung Rechtsdurchsetzung

4 SPB 9: Unternehmensrecht SPB 10: Arbeitsrecht SPB 11: Steuerrecht Der Inhalt des Schwerpunktbereichsstudiums ergibt sich aus den Curricula der Schwerpunktbereiche, die der Studienordnung der Fakultät als Anlagen beigefügt sind. Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktbereiche sind im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät als solche gekennzeichnet. 7. ÜBERSICHT ZU STUDIENABLAUF, MODULEN UND PRÜFUNGEN: Die Fakultät erstellt einen Studienverlaufsplan (siehe unten), aus dem sich die zeitliche Abfolge der Vorlesungen und Übungen insbesondere des Pflichtstudiums ergibt. Er ist auf eine Studiendauer von 8 Semestern bis zur Ersten Juristischen Prüfung ausgelegt. Prüfungen: Bis zum Ende des 4. Semesters ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die in die Vorlesungen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht integriert ist und für den Fall des Nichtbestehens einmal - in der Regel bis zum Ende des 5. Semesters - wiederholt werden kann. Das Bestehen der Zwischenprüfung erfordert die erfolgreiche Teilnahme an 3 Klausuren im Bürgerlichen Recht und jeweils 2 Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Das heißt, dass die Klausuren in den genannten Pflichtfächern mit ausreichend (4,0 Punkte) bestanden sein müssen. - Das Nähere regelt die Prüfungsordnung der Fakultät. Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Diese besteht, gemäß den Regelungen der SächsJAPO vom 7. April 2006, aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung, deren Anforderung in der Prüfungsordnung der Juristenfakultät geregelt ist, und einer staatlichen Pflichtfachprüfung (vgl , SächsJAPO). Zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung: Das Schwerpunktbereichsstudium wird mit einer universitären Prüfung abgeschlossen. Die Zulassung zu dieser Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar voraus, das sowohl im jeweiligen Schwerpunktbereich als auch im Rahmen des Pflichtstudiums absolviert werden kann (Zulassungsseminar). Die Prüfung selbst besteht aus einer wissenschaftlichen Studienarbeit und einer Aufsichtsarbeit (Klausur), wobei die Bewertung der wissenschaftlichen Studienarbeit mit zwei Dritteln, die Bewertung der Aufsichtsarbeit mit einem Drittel in die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung eingeht. Die wissenschaftliche Studienarbeit wird in der Regel in Form eines Referats erbracht, das im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Seminars des jeweiligen Schwerpunktbereichs (Prüfungsseminar) schriftlich anzufertigen, vorzutragen und zu verteidigen ist. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung der Fakultät.

5 Zur staatlichen Pflichtfachprüfung: Die staatliche Pflichtfachprüfung, deren Prüfungsgebiete im 14 SächsJAPO festgelegt sind, setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil ( 22 SächsJAPO) zusammen; im schriftlichen Teil sind insgesamt sechs Aufsichtsarbeiten (Klausuren) anzufertigen, von denen je drei Aufgaben aus dem Gebiet des Zivilrechts, zwei aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts stammen und eine Aufgabe auf das Gebiet des Strafrechts entfällt ( 23 SächsJAPO). Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung geht mit 70%, das der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% in die Endnote (Gesamtnote) der Ersten Juristischen Prüfung ein. STUDIENABLAUFPLAN: 1. Semester Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Recht I Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I Strafrecht AT 1 mit Abschlussklausur Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht AT 1 6 SWS Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Grundlagen des Rechts (Vorlesung mit Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins*) Grundsätzlich wahlweise: Rechtsgeschichte; Rechtsphilosophie; Methodenlehre der Rechtswissenschaft; Verfassungsgeschichte; Rechtssoziologie; Allgemeine Staatslehre; Kriminologie *Der Erwerb des Grundlagenscheins ist auch im zweiten oder dritten Semester möglich. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von 18 Abs. 2 SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.)

6 2. Semester Bürgerliches Recht II Fortsetzung Schuldrecht AT sowie Schuldrecht BT, vertragliche Schuldverhältnisse Familienrecht Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Recht II unter Berücksichtigung des Familienrechts Staatsrecht II Grundrechte Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht II Strafrecht AT 2 Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht AT 2 6 SWS Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Soweit bereits eine Hausarbeit für Anfangende bestanden wurde, ist die Teilnahme fakultativ. Grundlagen des Rechts (Vorlesung mit Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins*) Grundsätzlich wahlweise: Rechtsgeschichte; Rechtsphilosophie; Methodenlehre der Rechtswissenschaft; Verfassungsgeschichte; Rechtssoziologie; Allgemeine Staatslehre; Kriminologie *Der Erwerb des Grundlagenscheins ist auch im ersten oder dritten Semester möglich. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von 18 Abs. 2 SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.)

7 3. Semester Vorlesung Bürgerliches Recht III Sachenrecht Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse Arbeitsgemeinschaft zum Sachenrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schuldverhältnisse oder Methodik der Fallbearbeitung zum Sachenrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schuldverhältnisse Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht I (einschließlich Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts) Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Verwaltungsrecht oder Methodik der Fallbearbeitung zu Allgemeinen Verwaltungsrecht I Vorlesung Grundzüge des Europarechts Strafrecht III Besonderer Teil 1 Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht III oder Methodik der Fallbearbeitung zum Strafrecht III Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Soweit bereits eine Hausarbeit für Anfangende bestanden wurde, ist die Teilnahme fakultativ. Grundlagen des Rechts (Vorlesung mit Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins*) Grundsätzlich wahlweise: Rechtsgeschichte; Rechtsphilosophie; Methodenlehre der Rechtswissenschaft; Verfassungsgeschichte; Rechtssoziologie; Allgemeine Staatslehre; Kriminologie *Der Erwerb des Grundlagenscheins ist auch im ersten oder zweiten Semester möglich. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von 18 Abs. 2 SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.)

8 4. Semester Vorlesung Erbrecht Vorlesung Arbeitsrecht I Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Vorlesung Zivilprozessrecht I Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene auch im 5. oder 6. Semester teilgenommen werden. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Polizeirecht Vorlesung Staatsrecht III völkerrechtliche Bezüge Vorlesung Strafrecht BT 2 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene auch im 5. oder 6. Semester teilgenommen werden. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von 18 Abs. 2 SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.) 5. Semester Vorlesung Zivilprozessrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene auch im 5. oder 6. Semester teilgenommen werden. Vorlesung Kommunalrecht Vorlesung Grundzüge des Baurechts

9 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene auch im 6. Semester teilgenommen werden. Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil 3 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene auch im 4. oder 6. Semester teilgenommen werden. Veranstaltung zu Schlüsselqualifikationen Die Veranstaltung kann auch in einem anderen Semester besucht werden. Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums: (Vorlesungen aus den Schwerpunktbereichen) 4-10 SWS 6. Semester Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene auch im 4. oder 5. Semester teilgenommen werden. Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene auch im 5. Semester teilgenommen werden. Vorlesung Strafprozessrecht Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene auch im 4. oder 5. Semester teilgenommen werden. Fortsetzung des Schwerpunktbereichsstudiums: (Vorlesungen aus den Schwerpunktbereichen) Zulassungsseminar 4-10 SWS

10 7. Semester Repetitorium im Bürgerlichen Recht im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO I) Repetitorium im Strafrecht (Allgemeiner Teil) im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO I) Repetitorium im Öffentlichen Recht im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO I) Klausurenkurse 6 SWS 5 SWS Arbeitsgemeinschaften Ferien-LEO : Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: Prüfungsseminar Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung kann auch wahlweise nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden. entsprechend entsprechend entsprechend 8. Semester Repetitorium im Bürgerlichen Recht im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO II) Repetitorium im Strafrecht (Besonderer Teil) im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO II) Repetitorium im Öffentlichen Recht im Rahmen der Leipziger-Examens-Offensive (LEO II) Klausurenkurse 6 SWS 5 SWS Arbeitsgemeinschaften Ferien-LEO : Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht entsprechend entsprechend entsprechend * * SWS= Semesterwochenstunde; bedeutet eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten über 15 Wochen.

11 8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Voraussetzung für nahezu alle juristischen Berufe ist die Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Berufliche Einsatzfelder bestehen bei der Justiz (Richter, Staatsanwalt), als Rechtsanwalt und als Notar, im höheren Verwaltungsdienst und als Wirtschaftsjurist, ferner bei Verbänden, internationalen Organisationen u. a. 9. STUDIENFACHBERATUNG: Juristenfakultät Leipzig Studiendekan Professor Dr. Marc Desens Leipzig, Burgstraße 27, 5. Etage, Zimmer 515 Tel.: Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Fakultät. Dekanat/Studienbüro Frau Heyne/Frau Hager Leipzig, Burgstraße 27, 4. Etage, Zimmer 402 Tel.: / Sprechzeiten: Di 09:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr Do 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung! Dekanat/Studienbüro Frau Kluge (Schwerpunktbereichsprüfung) Leipzig, Burgstraße 27, 5. Etage, Zimmer 5.04 Tel.: Sprechzeiten: Mo - Fr 09:00-12:00 Uhr LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Landesjustizprüfungsamt Dresden, Hospitalstr. 7 Tel.: Die Informationen stehen unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen der zugrunde liegenden Dokumente. Redaktion und Layout: Zentrale Studienberatung STAND: MAI 2016

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