Lehr- und Trainerausschuss
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- Busso Brinkerhoff
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1 WBV 2012 Vizepräsident Bildung Alexander Biemer Westdeutscher Basketball-Verband e.v. Geschäftsstelle Postfach , Duisburg Friedrich-Alfred-Straße 25, Duisburg Telefon: / Fax: [email protected] Homepage :
2 1 Ansprechpartner für die zentralen Lehrgänge des WBV Geschäftsführerin Mechtild Künsken Telefon: Westdeutscher Basketball-Verband e.v. Telefax: Geschäftsstelle Postfach , Duisburg Homepage : Friedrich-Alfred-Straße 25, Duisburg Sachbearbeiterin Marianne Michels Telefon: (ab Uhr) Westdeutscher Basketball-Verband e.v. Telefax: Geschäftsstelle [email protected] Postfach , Duisburg Homepage : Friedrich-Alfred-Straße 25, Duisburg Vizepräsident Bildung Alexander Biemer Telefon : (p) Grafenwieserweg 2 Telefax : (p) Neunkirchen Mobil: [email protected] Stellvertr. Vorsitzender LTA / Ressort: Prüfungswesen und Sonderregelungen Petra Schulte Telefon : / (p) Südstrasse 69 Telefax : (p) Münster [email protected] Seite: 2/12
3 2 Ausschreibung Eine Anmeldung erlangt nur Gültigkeit, wenn die v.g. Punkte 1 bis 3 vollständig erledigt sind! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar mit der Anmeldung die Überweisung der entsprechenden Teilnahmegebühr auf ein WBV-Konto erforderlich ist (alternativ: erteilte Einzugsermächtigungen für den WBV über das neue Onlineverfahren sind auch möglich, sofern die Teilnahmegebühren seitens des WBV eingezogen werden können). Anmeldungen ohne Zahlungseingang werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmerzahl bei den ausgeschriebenen Lehrgängen ist begrenzt. Der WBV behält sich das Recht vor, bei geringen Teilnehmerzahlen die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Lehrgänge, Fortbil- Alle an den Spielen im Maßgebend für die Trainerlehrgänge 2012 sind die offizielle Ausschreibung und die entsprechenden Mitteilungen im Basketball-Report bzw. im Westdeutschen Basketball-Verband e. V. Beteiligten verpflichten sich - der Internet ( Idee des Basketballs entsprechend - zu rein sportli- 2.1 Zulassungsbedingungen chen, in allen Bereichen Die Zulassung zu den Modulausbildungslehrgängen, den Modulprüfungen sowie den Lizenzprüfungen setzt seitens der Teilnehmer die voll- gewaltfreien Wettbewerben. ständige Anerkennung der Ausschreibung und somit auch die Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Punkte voraus. Die Lehrgänge (siehe Übersicht) werden ohne Verpflegung (V) und ohne Übernachtung (Ü) durchgeführt, Ausnahme der Vorbereitungslehrgang zur B-Lizenz. Eine Fahrtkostenerstattung erfolgt seitens des WBV nicht! Die Fahrten zu allen Lehrgängen erfolgen seitens der Teilnehmer eigenverantwortlich, d.h. seitens des WBV besteht ein Haftungsausschluss. Die Lehrgangsleiter und Ausbilder sind berechtigt, bei Erfordernis entsprechende Einzelfallentscheidungen vor Ort zu treffen (z.b. Änderungen im Zeitplan, Ausschluss Teilnehmer vom Lehrgang aus disziplinarischen Gründen, Auflagenerteilung bei Fehlzeiten usw.). Für die Modulausbildungs- und Prüfungslehrgänge sowie Fortbildungslehrgänge gelten grundsätzlich folgende Zulassungsbedingungen: 1. Anmeldung über das Onlineverfahren ( veasy ). 2. Anmeldebestätigung des jeweiligen Mitgliedsvereins im WBV * * Teilnehmer, die nicht über einen Verein angemeldet werden bzw. keine Vereinsbestätigung vorlegen, müssen zum teilweisen Subventionsausgleich eine um 50 % erhöhte Teilnahmegebühr zahlen. Die Anzahl dieser Teilnehmerplätze ist auf 20 % der Gesamtteilnehmerzahl des jeweiligen Lehrgangs begrenzt. 3. Zahlungseingang der Teilnahmegebühr auf folgendes Konto des WBV: Volksbank Rhein-Ruhr eg BLZ Konto: Seite: 3/12
4 dungsmaßnahmen und Prüfungen kurzfristig abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden den Teilnehmern in diesen Fällen unaufgefordert erstattet! Für Modulprüfungen sind folgende Zulassungsbedingungen einzuhalten: 1. Vollständige und pünktliche Teilnahme an den zu prüfenden Modulen (Der Nachweis ist seitens des Teilnehmers zu erbringen durch Vorlage der Laufkarte) 2. Fristgerechte schriftliche Anmeldung 3. Fristgerechte Einzahlung der Prüfungsgebühr auf ein Konto des WBV und Vorlage eines Nachweises. Folgende Zulassungsbedingungen gelten für die Fachübungsleiter-/Lizenzprüfungen: 1. Erfolgreiche theoretische Prüfungen in den Modulen M1 bis M4 für die Fachübungsleiterlizenz. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Laufkarte 2. Fristgerechte schriftliche Anmeldung. 3. Fristgerechte Einzahlung der Prüfungsgebühr auf ein Konto des WBV und Vorlage eines Nachweises. Es werden nur noch Teilnehmer zugelassen, die im Vorfeld die Zulassungsbedingungen anerkannt und vollständig erledigt haben, d.h. auch eine rechtzeitige Überweisung der Prüfungsgebühren auf ein WBV- Konto ist einzuhalten. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich! Endgültige Zulassungen zu den jeweiligen Lizenzprüfungen werden vor Ort durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen! 2.1 Anmeldeverfahren Voraussetzung für die Teilnahme an einem der ausgeschriebenen Lehrgänge oder Prüfungen ist die Onlineanmeldung über das neue Programm veasy oder schriftliche Anmeldung auf dem offiziellen Anmeldevordruck. Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Anmeldungen bzw. Reservierungen nicht berücksichtigt werden können. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs und unter Berücksichtigung der vollständigen Erfüllung der Zulassungsbedingungen im: Westdeutschen Basketball-Verband e.v. Geschäftsstelle Postfach Duisburg bearbeitet. Sind mehr Anmeldungen als die maximale Anzahl der Teilnehmerplätze eingegangen, werden die Plätze nach der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Um in diese Warteliste aufgenommen zu werden, müssen die Anmelde- bzw. Zulassungsbedingungen vollständig erfüllt sein. Seite: 4/12
5 2.2 Einladung Vor Lehrgangsbeginn bzw. Prüfungen erhalten alle Teilnehmer eine Einladung mit Anreisehinweisen, dem Lehrgangs- bzw. Prüfungsprogramm und eine Teilnehmerliste. Die Anreise der Teilnehmer sollte untereinander abgestimmt werden. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Kosten für eine ggf. erforderliche Übernachtung sowie für Verpflegung werden nicht übernommen. Im Rahmen der Lehrgangsorganisation behält sich der WBV eine möglichst gleichmäßige Aufteilung von Teilnehmern auf die jeweiligen Lehrgänge vor, sofern zwei gleiche Ausbildungsmodule im Halbjahreszeitraum angeboten werden. Bei Erfordernis werden die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig in solchen Fällen durch die Geschäftsstelle informiert, sofern die erforderlichen Zulassungsbedingungen ihrerseits vollständig erfüllt wurden. 2.3 Abmeldungen und Regress Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen. Für die Bearbeitung einer Abmeldung erhebt der WBV in jedem Fall eine Gebühr von 30,00 max. in der Höhe des Teilnehmerbeitrages. Bei schriftlichen Abmeldungen bis 4 Wochen vor dem Lehrgangstermin entstehen keine Ausfallkosten. Über die Bearbeitungsgebühr von 30,00 hinausgehende Beträge, werden auf das angegebene Konto zurückgezahlt. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird zusätzlich die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zum Ausgleich der dem WBV entstehenden Ausfallkosten einbehalten. Kann ein Teilnehmer - auch wenn lediglich ein Wartelistenbescheid erteilt wurde - nicht am Lehrgang teilnehmen, bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung ( /Telefax), damit einem anderen Bewerber der Lehrgangsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. 2.4 Modulausbildungen und Prüfungen Alle Lehrgänge, Prüfungen und Prüfungsteile werden in deutscher Sprache abgehalten. Angehörige anderer Muttersprachen können in den Lehrgängen und den theoretischen Prüfungsteilen auf eigene Kosten und eigener Bestellung einen amtlich anerkannten Dolmetscher als Hilfe hinzuziehen oder bedürfen der Absprache mit dem Vizepräsident Bildung. Prüfungen finden in der Regel zentral und nur durch den (LTA) des WBV statt. Nur der LTA (Vizepräsident Bildung oder Beisitzer für Prüfungswesen) kann aus dem Ausbilderstab entsprechende Prüfer bei Erforderlichkeit beauftragen. Der LTA verweist hierbei nochmals auf die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen im Basketball-Report Nr. 18/2005. Zu allen Prüfungen und Lehrgangstagen ist der Leistungspass/Laufkarte vom Teilnehmer mitzubringen. Seite: 5/12
6 Der WBV bietet eine Möglichkeit zum Erwerb der Fachübungsleiter-/Basketball-Trainer-C-Lizenz an: (Anmerkung: wie bisher erfolgt seitens des WBV auf nur einem Formular die Ausstellung der beiden Lizenzen) Profil Trainerassistent Basketball (Teilnahme und theoretsche Prüfung): Modul M1 Basisqualifizierung Modul M2 Mini- und Kinderbasketball Profil Fachübungsleiter (Teilnahme und theoretische Prüfung): Modul M1 Basisqualifizierung Modul M2 Mini- und Kinderbasketball Modul M3 Jugendbasketball Modul M4 Seniorenbasketball Basis-Schiedsrichterschein Gültiger, großer 1. Hilfeschein (Nachweis "Grundkurs Erste-Hilfe", mind. 8 Doppelstunden) Profil C-Trainer (Teilnahme und theoretsche Prüfung): Modul M1 Basisqualifizierung Modul M2 Mini- und Kinderbasketball Modul M3 Jugendbasketball Modul M4 Seniorenbasketball Erfolgreiche Lizenzprüfung Basis-Schiedsrichterschein Gültiger, großer 1. Hilfeschein (Nachweis "Grundkurs Erste-Hilfe", mind. 8 Doppelstunden) Über jedes Modul muss eine Modulprüfung (MP) abgelegt werden. Insgesamt gibt es 3 Modulprüfungen. Bei Bestehen sämtlicher Modulprüfungen (M1/M2, M3, M4) sowie Einhaltung des Anmeldeverfahrens kann die Zulassung zur Lizenzprüfung erteilt werden. Module Die Module finden in der Regel als Wochenendlehrgänge statt (1 Lerneinheit - LE = 45 Minuten) oder als Kompaktlehrgang in den Ferienzeiten NRW. Für die Modulausbildung gelten folgende Grundsätze bzw. Vorgaben: vollständige Teilnahme am Modul. Ausreichend Sportkleidung für den ganzen/bzw. beide Tage mitbringen! Körperliche Fitness und aktive Teilnahme! (Ausnahmen werden nur mit Attest entschieden) Ein eigener Basketball ist mitzubringen. Seite: 6/12
7 Jeder Teilnehmer hat sich spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Lehrgänge beim Lehrgangsleiter zu melden. Den Anweisungen der Lehrgangsleiter und Ausbilder ist Folge zu leisten. Modulprüfung Es finden insgesamt drei verschiedene Modulprüfungen statt: M1/M2, M3, M4. Die Modulprüfungen erfolgen im Multiple-choice-Verfahren. Jeder Teilnehmer hat ausreichend Schreibutensilien (KEINE BLEISTIFTE) mitzubringen. Die Dauer einer Prüfung beträgt pro Modul maximal 30 Minuten. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der möglichen Punkte einer Prüfung erreicht wurden. Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmalig im nächsten Ausbildungsabschnitt wiederholt werden. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Modulprüfung ist eine erneute Teilnahme an dem entsprechenden Modul verpflichtend, um eine erneute Prüfung abzulegen. Bei bestandener oder nicht bestandener Modulprüfung wird ein Stempel mit Quote auf der Laufkarte hinterlassen. Die bestandene Modulbescheinigung (auf der Laufkarte) ist ab Ausstellungsdatum vier Jahre gültig. In begründeten Sonderfällen kann ein Antrag auf Erlassung einer Sonderregelung an den LTA gestellt werden. Dieser Antrag ist mit 25,00 gebührenpflichtig. Der LTA wird bei Vorlage von Anträgen die erforderlichen Einzelfallentscheidungen treffen und den jeweiligen Antragsteller kurzfristig informieren. Lizenzprüfung Die Lizenzprüfungen sind praktische Prüfungen und finden in Form von Lehrproben bis max. 45 Minuten statt. Die Prüfung ist in Sportkleidung zu absolvieren. Trainerutensilien, wie Pfeife, Taktikboard etc., sind vom Teilnehmer selber zu stellen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaige Hilfsmittel eigenständig zur Prüfung mitzubringen. Der WBV oder örtliche Ausrichter stellt dem Teilnehmer ein Demonstrationsteam für seine Prüfung (Lehrprobe) zur Verfügung. Eine nicht bestandene Lizenzprüfung kann im nächstfolgenden Ausbildungsjahr wiederholt werden. Die Lizenzprüfung kann wiederholt werden, solange die Modulbescheinigungen noch gültig sind (Hinweis: 4 Jahre). Der LTA ist berechtigt, dass Prüfungsverfahren bei Erfordernis jederzeit zu modifizieren! Seite: 7/12
8 2.5 Teilnahme- und Prüfungsbescheinigung Modulteilnahmebescheinigung Jeder Teilnehmer erhält bei Besuch eines Moduls einen Stempel auf die Laufkarte, die bei der Modulprüfung im Original vorzulegen ist. Voraussetzung für die Teilnahmebestätigung ist die vollständige Teilnahme am jeweiligen Trainerausbildungsmodul. Erworbene Stempel auf der Laufkarte sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich! In begründeten Sonderfällen kann ein Antrag auf Erlassung einer Sonderregelung an den LTA gestellt werden. Dieser Antrag ist mit 25,00 gebührenpflichtig. Der LTA wird bei Vorlage von Anträgen die erforderlichen Einzelfallentscheidungen treffen und den jeweiligen Antragsteller kurzfristig informieren. Endgültige Zulassungen zu den jeweiligen Modulprüfungen werden vor Ort durch den jeweiligen Prüfungsausschuss ausgesprochen! Modulprüfungsbescheinigung Jeder erfolgreiche Teilnehmer einer Modulprüfung erhält einen Stempel auf die Laufkarte für das Bestehen, die gemäß der Zulassungsrichtlinien dieser Ausschreibung bei der Lizenzprüfung vorzulegen ist. Erworbene Stempel auf der Laufkarte über bestandene Modulprüfungen sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich! In begründeten Sonderfällen kann ein Antrag auf Erlassung einer Sonderregelung an den LTA gestellt werden. Dieser Antrag ist mit 25,00 gebührenpflichtig. Der LTA wird bei Vorlage von Anträgen die erforderlichen Einzelfallentscheidungen treffen und den jeweiligen Antragsteller kurzfristig informieren. Endgültige Zulassungen zur jeweiligen Lizenzprüfung werden vor Ort durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen! Antrag zur Lizenzausstellung Jeder erfolgreiche Teilnehmer an den Lizenzprüfungen erhält ein Merkblatt sowie einen Antrag zur Ausstellung einer Fachübungsleiter-/ Basketball-Trainer-C-Lizenz. 2.6 Richtlinien Modulprüfung Modulprüfungen können frühestens eine Woche nach Beendigung der Ausbildung des zu prüfenden Moduls abgelegt werden. Diese Regelung gilt für alle Modulprüfungen im gesamten WBV-Bereich. Anmeldungen zu den Modulprüfungen können nur gemäß den Mitteilungen im Basketball-Report oder im Internet ( erfolgen und sind schriftlich auf dem offiziellen Anmeldeformular an die Geschäftsstelle zu richten. Seite: 8/12
9 Die Anmeldebedingungen sind vollständig einzuhalten! Nachweise sind am Tag der Prüfung seitens der Teilnehmer unaufgefordert zu erbringen (Einzahlungsbeleg, Überweisungsträger, oder Kontoauszug). Angemeldete Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einladung nach dem Ende der Anmeldefrist! Alle Teilnehmer müssen vor Ort und vor Prüfungsbeginn ihre Zulassungsberechtigung zur Modulprüfung durch Vorlage der Laufkarte einschließlich der Stempelungen für das jeweilige Modul komplett dokumentieren. Endgültige Zulassungen zu den jeweiligen Modulprüfungen werden vor Ort ausgesprochen. Pünktliches Erscheinen ist Voraussetzung zur Prüfungsabnahmen. Für jedes Modul findet eine gesonderte Prüfung statt. Die zentralen Prüfungen finden zusammenhängend für alle Module statt. Für die Teilnehmer besteht dadurch die Möglichkeit, mehrere Modulprüfungen an einem Prüfungstag zu absolvieren. Bei bestandener Modulprüfung wird ein entsprechender Nachweis ausgestellt. Erworbene Prüfungsbescheinigungen über bestandene Modulprüfungen sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich! Jede nicht bestandene Prüfung kann im folgenden Ausbildungsabschnitt einmal wiederholt werden. Die Besetzung der Prüfungskommissionen im gesamten WBV-Bereich erfolgt nur in Abstimmung mit der LTA. Hierzu ist nur der Vizepräsident Bildung und Beisitzer für Prüfungswesen berechtigt! Hierzu verweisen wir auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen im Basketball-Report 18/ Richtlinien Lizenzprüfung Nach bestandenen Modulprüfungen M1 bis M4 kann innerhalb der nächsten vier Jahre die Anmeldung Basketball-C-Trainer-Lizenzprüfung erfolgen. Diese so genannten Lizenzprüfungen können entsprechend den nachfolgend angegebenen Vorgaben abgelegt werden: Fachübungsleiter Nachweis erfolgreich abgeschlossener Prüfungen der Module M1/M2, M3 und M4 sowie Grundlehrgang 1. Hilfe und Basis-Schiedsrichterschein. C-Trainer Nachweis erfolgreich abgeschlossener Prüfungen der Module M1/M2, M3, M4 sowie erfolgreich bestandene Lizenzprüfung, gültiger und großer 1. Hilfeschein und Basis-Schiedsrichterlizenz. C-Trainer-Vorbereitungslehrgang zur B-Lizenz Nachweis erfolgreich abgeschlossener Prüfungen der Module M1/M2, M3, M4 sowie erfolgreich bestandene Lizenzprüfung, gültiger und großer 1. Hilfeschein und Basis-Schiedsrichterlizenz. Der Prüfungsausschuss der Lizenzprüfung entscheidet über die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang nach den Kriterien und Benotung der theoretischen Prüfung, praktischen Prüfung und dem Leistungspass, welcher bei Anmeldung zum ersten angemeldeten Modul ausgehändigt wird und eigenverantwortlich mitgeführt werden muss. Seite: 9/12
10 Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung. Die Prüfungskommissionen beauftragt nur der Beisitzer für Prüfungswesen im LTA oder Vizepräsident Bildung! Hierzu verweisen wir auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen im Basketball-Report 18/2005. Die Teilnehmer mit dem Profil Leistungssport sowie die Teilnehmer, die auf Antrag mit einer Sonderregelung vom LTA zugelassen wurden, können nur an einer zentralen Lizenzprüfung des WBV teilnehmen. Die Prüfungen erfolgen nur durch die Mitglieder des es (LTA) oder durch die vom Beisitzer für Prüfungswesen im LTA oder Vizepräsident Bildung beauftragten Prüfer! Wiederholungsprüfungen Wiederholungsprüfungen finden frühestens im nächsten Jahr statt. Eine Lizenzprüfung kann maximal einmal wiederholt werden. Eine Prüfungswiederholung ist grundsätzlich nur bei einem zentralen Lehrgang des WBV möglich! Die Anmeldung erfolgt, gemäß den Veröffentlichungen im Internet ( formlos schriftlich an die Geschäftsstelle. Im Falle einer Aufstockung von Breitensportlizenz auf Leistungssportlizenz, ist dieses mitanzugeben. Die Anmeldung muss rechtzeitig vor Prüfungstermin unter Beachtung der Ausschreibung schriftlich eingegangen sein. Nach der Anmeldung wird den Prüflingen ein gelostes Lehrprobenthema zugesandt. Das Anmeldeverfahren ist vollständig einzuhalten! Am Prüfungstag sind dem jeweiligen Prüfungsausschuss die kompletten Modulprüfungsbescheinigungen im Original bzw. die Laufkarte für die jeweilig angemeldete Lizenzprüfung und der schriftliche Lehrprobenentwurf in dreifacher Ausfertigung vor Prüfungsbeginn unaufgefordert vorzulegen. Der schriftliche Lehrprobenentwurf (keine Prospekthüllen, keine gebundenen bzw. gehefteten Entwürfe etc.) darf hierbei nicht mehr als sechs DIN A4-Seiten in Schriftgröße 12 und Zeilenabstand 1,5 umfassen. 2.8 Lizenzen Fachübungsleiter-/Basketball-C-Trainer-Lizenz Nach erfolgreichem Ablegen der Lizenzprüfung wird dem jeweiligen Prüfungskandidaten die erforderlichen Unterlagen (Lizenzantrag, Merkblatt) zur Beantragung der Fachübungsleiter-/ Basketball-C-Trainer- Lizenz ausgehändigt. Die Einreichung der Unterlagen muss vollständig erfolgen. Erst bei Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine weitere bzw. endgültige Bearbeitung durch die WBV-Geschäftsstelle. Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Lizenzausstellung seitens der Prüfungskandidaten hat unaufgefordert zu erfolgen und muss innerhalb eines Zeitraumes von spätestens einem Jahr ab Bestehen der Lizenzprüfung erfolgen (postalischer Eingang Geschäftsstelle). Seite: 10/12
11 Zur Ausstellung einer Trainerlizenz müssen der WBV-Geschäftsstelle folgende Unterlagen vollständig bzw. komplett vorliegen: vollständig ausgefüllter Lizenzantrag (mit Unterschrift des Vorsitzenden der Prüfungskommission) Nachweis einer Schiedsrichterlizenz (mind. Basislizenz) Nachweis über die Grundausbildung in Erster Hilfe (8 Doppelstunden und nicht älter als zwei Jahre; keine Führerscheinlehrgang) zwei Lichtbilder adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag unterschriebener Ehrenkodex Fachübungsleiterlizenz (FÜL) Die Fachübungsleiterlizenz kann auf Antrag bei der WBV-Geschäftsstelle ausgestellt werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Bestehen der Modulprüfungen M1/M2, M3, M4 sowie Nachweis einer Schiedsrichterlizenz (Basislizenz, früher D-Lizenz), Nachweis über die Grundausbildung in Erster Hilfe (8 Doppelstunden und nicht älter als zwei Jahre, kein Führerscheinlehrgang Sofortmaßnahmen ), zwei Lichtbilder und ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (siehe auch Kapitel Ausstellung einer Trainerlizenz ). Um unnötige Verwaltungsarbeiten zu vermeiden, bitten wir die Teilnehmer, die ohnehin die Lizenzprüfung ablegen wollen, nicht im Vorfeld die FÜL-Lizenz zu beantragen, da nach Bestehen der Modulprüfungen und Lizenzprüfung dann seitens des WBV in einem Formular, also zusammen mit der Trainer-C-Lizenz (FÜL-/C-Trainer-Lizenz) auch die FÜL-Lizenz ausgestellt wird. Zertifikat Trainerassistent Basketball Nach vollständiger Teilnahme an den Modulen M1 und M2 und der erfolgreicher Modulprüfung M1/M2 wird auf Antrag ein Zertifikat Trainerassistent Basketball gegen eine Gebühr von 25,00 erteilt. Der Trainerassistent Basketball ist keine Lizenz im Sinne der Fachübungsleiter- oder Trainerausbildung des WBV, LSB und/oder DOSB. Der Trainerassistent Basketball hat eine Gültigkeit von vier Jahren nach Ausstellungsdatum. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. 2.9 Fortbildungen Ab können die Ausbildungsmodule nicht mehr zur Fortbildung genutzt werden! Der WBV hat ein umfangreiches Alternativangebot. Dieses umfasst: WBV-Coach-Clinicen (siehe Übersicht) Seitens des LTA anerkannte Maßnahmen externer Anbieter (Kreise, Vereine) oder anerkannte Fortbildungen des DBB. Für diese Maßnahmen ist eine gesonderte Genehmigung beim Vizepräsi- Seite: 11/12
12 denten Bildung zu beantragen. Die entsprechenden Veröffentlichungen seitens des LTA sind zu beachten! Zur Lizenzverlängerung sind mindestens 16 Lerneinheiten seitens der Teilnehmer zu absolvieren Sonderregelungen Sonderregelungen gelten u.a. für Absolventen ausgewählter Universitäten des Landes NRW (sofern adäquate Unterlagen seitens der Antragsteller eingereicht werden und zwischen Verband und Universität eine Vereinbarung besteht) für ruhende Lizenzen Sonderregelungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig (pro Antrag werden seitens des WBV 25,00 in Rechnung gestellt) und in schriftlicher Form mit den erforderlichen Nachweisen (z.b. Abschlüsse, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) beim zuständigen Mitglied des LTA hier Ressort Sonderregelungen zu beantragen Zweifelsfälle Alle Angelegenheiten, die nicht eindeutig durch die Ausschreibung oder Trainerordnung definiert sind, entscheidet der Vizepräsident Bildung oder der des WBV. Der Vizepräsident Bildung oder (LTA) behalten sich nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen vor. Bei Erfordernis werden diese in den amtlichen Mitteilungen (Basketball-Report) und Internet rechtzeitig veröffentlicht! 2.12 Lehrgangsangebot mit Inhalten, Veranstaltungsorten, Teilnahmegebühren etc. Die aktualisierten Lehrgangsangebote entnehmen Sie bitte der gesonderten Anlage Ressort Bildung - Lehrgänge 20xx. Neunkirchen, gez. Alexander Biemer Vizepräsident Bildung Seite: 12/12
Lehr- und Trainerausschuss
WBV 2006 Vizepräsident Bildung Alexander Biemer Westdeutscher Basketball-Verband e.v. Geschäftsstelle Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg Friedrich-Alfred-Straße 25, 47055 Duisburg Telefon: 0203-7381666
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