Fakultätsbildung und Fakultätsmanagement. an der HAW Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fakultätsbildung und Fakultätsmanagement. an der HAW Hamburg"

Transkript

1 Fakultätsbildung und Fakultätsmanagement an der HAW Hamburg Prof. Dr. Michael Häusler Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Prodekan der Fakultät Life Sciences CHE-Hochschulkurs Fakultätsmanagement Januar 2006

2 Über sicht Teil 1 Entwicklung der HAW Hamburg seit ihrer Gründung 1970 bis heute Teil 2 Politische Vorgaben und erste Reformschritte Teil 3

3 Historische Entwicklung der 1970 gegründet als Fachhochschule Hamburg durch Zusammenschluss von 4 Ingenieurschulen und 6 Höheren Fachschulen. HAW Hamburg Wurzeln dieser Schulen reichen weit in die Vergangenheit zurück, z.b. Gründung der Seefahrtschule im Jahr 1749 und der Bauschule im Jahr

4 Lageplander HAWHamburg Campus City Nord Campus Saarlandstraße Campus Armgartstraße/Finkenau Campus Berliner Tor Campus Bergedorf

5 HAW Hamburg: Statistische Daten 51 Studiengänge, davon 25 Bachelor- und Masterabschlüsse Ca Studierende Ca. 430 Professorinnen und Professoren

6 Über sicht Teil 1 Entwicklung der HAW Hamburg seit ihrer Gründung 1970 bis heute Teil 2 Politische Vorgaben und erste Reformschritte Teil 3

7 2001 :Neues Hamburgisches Hochschulgesetz, Namensänderung der Fachhochschule Hamburg in Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Politische Vorgaben zur Strukturreform 1992 :Rahmenkonzeption zur Strukturund Entwicklungsplanung Fachhochschule auf dem Weg ins Jahr 2000 des Hamburger Senates.

8 Politische Vorgaben zur Strukturreform 2003 : Empfehlungen der Dohnanyi- Kommission - Orientierung am gesellschaftlichen Bedarf an Akademikern und den Bedarfen des Arbeitsmarktes - flächendeckende Einführung des konsekutiven Bachelor-/Master-Systems - Steigerung der Betreuungsintensitäten um 40 %; Veränderung der Personalstruktur zu Stellen mit höherem Lehrdeputat; Umwandlung von Verwaltungstellen; Ausnutzung vorhandener Kapazität - Erhöhung der Studienerfolgsquote; Studierendenauswahlrecht und verfahren - organisatorische Neugliederung durch Schaffung weitgehend selbständiger Studien- und Forschungs sektionen (Zusammenlegung von Fachbereichen zu Schools/Fakultäten) - Konzentration und Exzellenzförderung in der Forschung (Cluster; Hamburg Wachsende Stadt). - Steigerung der Internationalität - Anpassung der Hochschulsteuerung und Organisationsstruktur; Nachfrageorientierung, Studiengebühren; an Absolventen orientierte Hochschulfinanzierung

9 Politische Vorgaben zur Strukturreform 2003 : Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger -Hochschulen Bildung von Sektionen/Fakultäten an der HAW. - Konkretisierung und Verbindlichmachen der Dohnanyi-Empfehlungen. - Diese sollen charakterisiert sein durch weitgehende Eigenständigkeit, Professionalisierung der Leitung, Interdisziplinarität, Organisation in Studiendekanate. - Einrichtung der Sektionen Technik und Wirtschaft, Lebens- und Sozialwissenschaften Gestaltung, Medien und Information sowie Neuordnung des Bau-Bereiches. - Vorgabe quantitativer Zahlen für Studienanfängerplätze 2002, Studienanfänger 2009 und Absolvent/innen 2012.

10 Politische Vorgaben zur Strukturreform 2003 : Hochmodernschulmodernisierungsgesetz Die HAW ist eine rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie regelt ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten durch Grundordnung u. Satzungen. Sie trifft mit der Behörde Ziel- und Leistungsvereinbarungen über die Aufgabenwahrnehmung. Die ZLV regeln die Aufteilung sowie die Indikatoren für die Globalzuweisung. Die HAW implementiert einen Hochschulrat aus 4 Internen, 4 Externen und einem Behördenvertreter Der Hochschulrat entscheidet über die Wahl/Abwahl von Präsident/-in und Kanzler/-in; er beschließt über die Grundordnung, den Struktur- und Entwicklungsplan, die Grundsätze der Ausstattung und Mittelverteilung und den Wirtschaftsplan der HAW. Die Präsidentin/der Präsident werden vom Hochschulrat gewählt, vom Hochschulsenat bestätigt und vom Senat der Hansestadt bestellt; er hat Richtlinienkompetenz. Die Hochschule wird von einem Präsidium geleitet; das Präsidium schließt die ZLV, erstellt den Struktur- und Entwicklungsplan und die Grundsätze der Ausstattung und Mittelverteilung; es beschließt den Wirtschaftsplan und über die Verwendung freiwerdender Professuren.

11 Politische Vorgaben zur Strukturreform 2005 : Gesetz zur Fakultätenbildung an den Hamburger Hochschulen - Die HAW wird in Fakultäten gegliedert. Organe sind das Dekanat und der Fakultätsrat. - Die Fakultäten haben Satzungsrecht. - Das Präsidium weist auf Basis der staatlichen Planungsvorgaben und des Struktur- und Entwicklungsplanes den

12 Wichtige Reformschritte vor dem Fakultätengesetz 1993 : Struktur- und Entwicklungsplan der FH Hamburg; STEP fordert Veränderungen der Curricular, der Studienorganisation, des Prüfungswesens, der Personalstruktur, des Fächerportfolio, der Fachbereichsstrukturen, der Leitungsstrukturen sowie die Förderung von F&E. 1996: Aufgabe des klassischen Studiengangs Chemieingenieurwesen, da wenig Abnehmer für Absolventen im Großbereich Hamburg

13 Über sicht Teil 1 Entwicklung der HAW Hamburg seit ihrer Gründung 1970 bis heute Teil 2 Politische Vorgaben und erste Reformschritte Teil 3

14 Umsetzung der Strukturreformvorg aben 2005: Änderung der Grundordnung der HAW Hamburg; Fakultätengründung 2005: Wahlordnung zu den Fakultätsräten und den Fakultätsleitungen

15 Umsetzung in der Grundordnung Struktur, Organe Die HAW Hamburg wird in Fakultäten untergliedert (derzeit 5, angestrebt 4). Drei bisherige Fachbereiche (Bereich Bauen ) werden ausgegliedert und mit Teilen anderer Hochschulen zur neuen HafenCity-Universität Hamburg vereinigt. Dies wäre sonst die sechste Fakultät der HAW gewesen. Die Fakultäten der HAW Hamburg

16 Status quo (2004) im Fachbereich Naturwissenschaftli che Technik größter Fachbereich am Standort Bergedorf, Anspruch als Hausherr Trägerfachbereich für Campus-zentrale Einrichtungen, Handlungsmonopol Studiengänge Biotechnologie (Diplom, 8 Semester und B/M, 10 Semester) Medizintechnik (Diplom, 8 Semester und B/M, 10 Semester) Umwelttechnik (Diplom, 8 Semester und

17 Status quo (2004) im Fachbereich Ökotrophologie Ständige Existenzangst, da kleiner Fachbereich mit nur 18 Professorinnen und Professoren; 20 Mitarbeiter/innen in Lehre, Forschung, Verwaltung Studiengänge Ökotrophologie (Diplom, 8 Semester) Gesundheitswissenschaften (Diplom, 8 Semester)

18 Fakultätsmitglieder bei der Reform mitnehmen Ziele so präzise formulieren, dass Fehlinterpretationen vermieden werden Ängste und Vorbehalte anhören, sie ernst nehmen Forum bieten für Anregungen und Vorschläge Zeit geben für Informationen, Aussprachen und Gewöhnung vor allem die Kritiker mit ins Boot holen bei Diskussionen nicht nur die Sachebene, sondern auch die Gefühlsebene berücksichtigen bei allem Fingerspitzengefühl aber Reformziele nicht aus den Augen verlieren und nicht verwässern lassen Etappenziele festlegen, möglichst nicht hinter Zwischenergebnisse zurückfallen für Optimismus und positive Stimmung sorgen

19 Unsere Visionen Die Fakultät Life Sciences möchte im anwendungsnahen Bereich das Kompetenzzentrum für Lebenswissenschaften in der Metropolregion Hamburg werden. Enge Beziehungen zu vielen Hamburger Unternehmen und Institutionen bestehen bereits. Bei realistischer Annahme, dass Fachhochschulen und Universitäten mehr

20 Implementierung von Dekanat und Fakultätsrat Juni 2005: Wahl eines kommissarischen Fakultätsdekans; endgültige Stellenbesetzung erst nach Abschluss öffentl. Ausschreibungsverfahrens; Amtsdauer dann 5 Jahre. Wahl erfordert Zustimmung des Präsidiums Im Oktober 2005 ist endgültige

21 Wichtigste Aufgaben des Fakultätsrats Beschluss über den Entwicklungsplan der Fakultät und dessen Fortschreibung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der HAW Hamburg Entscheidung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Hochschule

22 Aufgaben des Fakultätsdekanat s Innen- und Außenvertretung der Fakultät Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Präsidium (muss noch in der Grundordnung der HAW geregelt werden) Bewirtschaftung der vom Präsidium

23 Geschäftsordnung des Dekanats und Ressortbildung Geschäftsordnung des Dekanats: Festlegung der Zuständigkeiten für Dekanatsmitglieder. Auszüge: o Dekan: Richtlinen-Kompetenz; Innen- und Außenvertretung jeglicher Art, Internationale Angelegenheiten, Rechenschaftsbericht strategische Grundsatzfragen, Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Präsidium Grobsteuerung der Mittelvergabe

24 Projektverantwortu ng innerhalb des Dekanats Größere Aufgaben werden von den Dekanatsmitgliedern in Form von Projekten durchgeführt. Daraus Gesamtverantwortung resultieren klare persönliche Dekan Prodekane Geschäftsführer Projektverantwortlichkeiten. Alle Dekanatsmitglieder haben (fachlichen) Zugriff auf die Fakultätsverwaltung und können weitere Professoren und Mitarbeiter der Fakultät Projekte studentische Hilfskräfte, Projektmitarbeiter Projektpersonal anheuern. direkte Verantwortung Fakultätsverwaltung, zentrale Einrichtungen

25 Einrichtung von Studiendepartme nts Studiendepartments sind Untereinheiten der Fakultät. In ihnen sind üblicherweise mehrere Studiengänge organisatorisch zusammengefasst. abweichende Regelung bei Fakultät Life Sciences: für jeden Studiengang ein eigenes Studiendepartment Departmentleiters wird aus der Gruppe der Professoren durch den Fakultätsrat

26 Fakultät Life Sciences (Selbstverwaltung) Fakultätsrat wählt Departmentleiter X schlägt vor leitet berichtet wählt wählt wählt wählt Fachausschuss X (Beratungsgremium) schlägt vor Prüfungsaus- schussvor- sitzender X Studien- fachberater X Praktikanten- berater X ist Mitglied im Prüfungsausschuss Life Sciences (Vorsitz wechselt je nach betroffenem Department)

27 zwischen Dekanat und Studiendepartment Studiendepartment Mitglieder des Dekanats s Departmentsleiter Gleichstellungsbeauftragte ELF Aufgaben der ELF: Information, Kommunikation, Beratung, Abstimmungsprozesse (z.b. in curricularen Fragen); Anträge an den Fakultätsrat

28 Verwaltungsr eform bislang getrennte Verwaltungseinheiten zusammenführen Geschäftsführer(in) einsetzen Schwung des Neuanfangs nutzen: Ausmisten! Vorschriften-Flut eindämmen Einfache Regeln mit Handlungsspielraum sind besser

29 Organisation der Fakultät - Möglichkeiten zur Verwaltungsstruktur - Beschreibung Ausgangssituation Die Fakultät Life Sciences hat zur Zeit noch weitgehend getrennte Verwaltungen für ÖT (alt) und NT (alt). Synergiepotentiale sind noch ungenutzt. Der von der Grundordnung 17 (1) geforderte Posten eines Geschäftsführers ist nicht besetzt. Dieser muss den Einstellungsvoraussetzungen für Kanzler gem. HmbHG 83 Abs. 3 genügen (Hochschulstudium oder entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung) und wird vom Präsidium ausgewählt. Die bisherigen Verwaltungsleiter erfüllen diese Anforderungen nicht uneingeschränkt. Eine zeitnahe Klärung der Zielstruktur wäre vorteilhaft, um den Mitarbeitern Sicherheit bzgl. der zukünftigen Aufgaben und Verantwortungen zu geben. Um Einfluss nehmen zu können, sollte die Fakultät Life Sciences proaktiv im 1. Quartal 2006 mit einem Organisationsvorschlag auf das Präsidium zugehen.

30 Übersicht Ist-Organisation Verwaltungsleiterin Ex-(ÖT Verwaltungsleiter Ex-NT Verwaltung Sachb. 1 Sachb. 2 Sachb. 1 Sachb. 2 Sachb. 3 Sachb. 4 Sachb. 5 Sachb. 6 Sachb. 7 Sachb. 8 Sachb. 9 3 Stellen (inkl. Leitung) 6 Stellen (inkl. Leitung) Koordination Koordination Koordination zentrale Funktionen Haustechnik Hausmeister Fremdvergeben Bibliothek Kopierzentrum Rechenzentrum

31 Aufgaben der Verwaltungen IST-Aufgaben Verwaltungen (ohne interne Aufgaben) Gebäude und Grundstücksangelegenheiten (Hausrecht, Bauunterhaltung, Haustechnik, Hausmeisterei, Raumplanung [nur NT]) Haushalt (Wirtschaftspläne, Mittelbewirtschaftung (inkl. Forschungsprojekte), Nutzerausgleiche etc.) Personalangelegenheiten (Einstellung Mitarbeiter und Lehrbeauftragte, Betreuung des Personals, Werkverträge etc.) Organisation (Entwurf Stellenbeschreibungen, Mitwirkung Lehrorganisation und Kapazitätsberechnung etc.) Studentische Angelegenheiten (Auskünfte, Öffentlichkeitsarbeit, Einstellung studentischer Hilfskräfte, Unterstützung der Wahlen, administrative Praktikumsbetreuung) Prüfungsangelegeneheiten (administrative Betreuung, Notenlisten, Statistik, Dokumenten- und Zeugniserstellung) Selbstverwaltung (Betreuung der Gremien, Abwicklung der Wahlen, Erstellen von Statistiken) allg. Verwaltungsangelegenheiten (Sicherheitsvorschriften umsetzen, Informationspflichten, Sekretariatsdienste, Geräteverwaltung, Poststelle, Büromateriallager, Müllentsorgung, Haustechnik, Hausmeisterei, Bewachung, Formularwesen etc.) Aufgabe Geschäftsführer (lt. 90 Fakultätengesetz und 91 HmbHG ) Wirtschafts- und Haushaltsführung Leitung der Verwaltung Anmerkungen zur Organisation: Die direkte Führung aller Verwaltungsmitarbeiter ließe kaum Zeit für strategische Aufgaben. Eine Abteilungsgliederung erscheint daher sinnvoll. Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl sollten allerdings nicht mehr als ein oder zwei Abteilungen gebildet werden.

32 Die neue Struktur sollte die Verwaltung nicht vergrößern (bei gleichen Aufgaben). eine inhaltliche Zusammenlegung der Verwaltungsarbeit von NT und ÖT ermöglichen. möglichst das bestehende Know-how sichern. möglichst die Interessen der betroffenen Personen. berücksichtigen.

33 Organisatorische Alternativen 1) alleiniger Geschäftsführer 2) geschäftsführender Professor/Professorin 3) Geschäftsführer mit Verwaltungsleitern 4) kommissarische Geschäftsführung Hinweis: Diese Unterlage befasst sich mit der Leitungsstruktur. Fragen der Prozessgestaltung sind ausgeklammert.

34 1. Alleiniger Geschäftsführer Sachbearbeitung 1 n Geschäftsführer Zentrale Dienste Idee: Ein Geschäftsführer leitet die Verwaltung LS und nimmt die inhaltlichen Geschäftsführungsaufgaben wahr. Vorteil: klare Leitungsstruktur nur eine Leitungsstelle notwendig Nachteil: Bisherige Leitung ist in dieses Modell kaum einbindbar (Know-how-Verlust und persönliche Perspektive kritisch). Know-how-Gewinn bei interner Besetzung des Postens des Geschäftsführers aus der HAW z.zt. noch fraglich. Starke Belastung des Geschäftsführers durch hohe Leitungsspanne sowie Mix aus strategisch/konzeptionellen und operativen Verantwortungen.

35 2. Geschäftsführender Professor Abteilungs- Abteilungs- Leiter 1 leiter n Sachbearbeitung 1 n Geschäftsführer Zentrale Dienste = Professor Idee: Ein Professor übernimmt die Funktion der Geschäftsführung. Die Verwaltung ist in Abteilungen gegliedert (ggf. stehen diesen die bisherigen Verwaltungsleitern vor), um die Leitungsspanne zu reduzieren und Raum für die Aufgabe der Haushaltsplanung und führung zu lassen. Vorteil: Bisherige Strukturen könnten überführt werden (Know-how und Personen werden gehalten). Keine weitere Stelle für einen Geschäftsführer notwendig. Der Professor wird entsprechend mit 9 LVS entlastet. Ggf. könnte das Dekanat um einen Prodekan reduziert werden. Nachteil: ggf. Konfliktpotenzial zwischen Abteilungsleitern und Geschäftsführer (m. E. jedoch nicht kritisch) Professor muss gefunden werden Zustimmung des Präsidiums offen

36 3. Geschäftsführer und Abteilungsleiter Abteilungs- leiter 2 Abteilungs- Leiter 1 Sachbearbeitung 1 n Geschäftsführer Zentrale Dienste Idee: Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers bei Beibehaltung der Verwaltungsleitungen Vorteil: Bisherige Strukturen könnten überführt werden (Know-how und Personen werden gehalten). Nachteil: Erfordert neue Stelle für Geschäftsführer ohne parallele Einsparung Verwaltung wird größer statt schlanker. Zusätzliche Kosten von p.a. bei zusätzlicher W2-Stelle für Geschäftsführer mögliche Akzeptanzprobleme auf der Ebene der Abteilungsleiter Eine Abteilungsgliederung ist aufgrund der Anzahl von 7 Stellen im Bereich der Sachbearbeitung nur begrenzt sinnvoll, um nicht zu kleine Einheiten zu bilden.

37 4. Kommissarischer Geschäftsführer Komm. Geschäftsführer Abteilungs- Zentrale Leiter Dienste Sachbearbeitung 1 Sachbearbeitung 2 (z.b. studentische (Wirtschafts- und Haushalts- Angelegenheiten führung, Leitung [inkl. Evaluation], und ggf. weitere Aufgaben) Akkreditierung) Idee: Ernennung eines bisherigen Verwaltungsleiters zum kommissarischen Geschäftsführers. Zweiter Verwaltungsleiter wird Abteilungsleiter. Einrichtung für 5 Jahre begrenzt (wie Amtszeit Dekan) Vorteil: Bisherige Strukturen könnten überführt werden (Know-how und Personen werden gehalten). Lösung ist intern akzeptiert. schnell umsetzbar Keine neue Stelle notwendig, da bisherige Leiter eingesetzt werden können. Zusätzliche Kosten für Höherbewertung kommissarischen Geschäftsführer ca p.a. Nachteil: zwei Führungsebenen mit möglichem Konfliktpotenzial. Zustimmung des Präsidiums offen Eine solche Regelung ist nur vorbehaltlich einer juristischen Prüfung und der Zustimmung des Präsidiums möglich.

38 Fazit Eine in allen Belangen vorzuziehende Lösung gibt es nicht. Variante 1 (alleiniger Geschäftsführer) würde einen starken Know-how-Verlust bedeuten, der vermieden werden sollte. Die direkte Leitungsspanne wäre sehr hoch und daher kaum praktikabel. Variante 2 (Prof. als Geschäftsführer) erscheint möglich, ist jedoch ohne Kandidaten kaum umsetzbar. Inwieweit sie dem Gesetz entspricht, ist offen. Variante 3 (Geschäftsführer zzgl. Abteilungsleiter) erscheint zur Zeit aus Kosten- und Konfliktgesichtspunkten nicht umsetzbar. Als langfristige Zielorganisation ist sie jedoch erstrebenswert. Variante 4 (komm. Geschäftsführer) ist schnell umsetzbar und praktikabel. Aus inhaltlichen Überlegungen sollte daher versucht werden, diese Variante umzusetzen. Da sie der im Gesetz geforderten Anforderung an einen Geschäftsführer nicht voll entspricht, erscheint eine Begrenzung dieser Regelung auf die Amtszeit des Dekans (5 Jahre) sinnvoll.

39 sind Reibungsfläc hen Behörde für Wissen- schaft und Gesundheit Gesetze, Verordnungen Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Abstimmungen in Präsidentenrunden fakultätsübergreifende Ordnungen, Richtlinien, Struktur- und Entwicklungsplan HAW Hamburg Fakultät Life Sciences Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Abstimmungen (Präsidium + Dekane = EHL) Ordnungen, Richtlinien Abstimmungen (Dekanat + Departmentsleiter = ELF ) Departments

40 Behörde Hochschule Fakultätsautonomi e : Nur Illusion? Behörde sollte nur Grobsteuerung betreiben, spricht aber häufig bei Detailregelungen mit (LVVO; ZLV; CNW). Vorgaben von oben : häufig nur struktureller Natur oder auf zahlenmäßige Erfüllung bestimmter Leistungsparameter ausgerichtet

41 Hochschul-interne Reibungsflächen Detailsteuerung durch Präsidium über Budgetierung, Stellenzuweisung, Struktur- und Entwicklungsplan Umsetzung neuer Steuerungsinstrumente innerhalb der Hochschule und innerhalb der Fakultät

42 Was bleibt nach Erfüllung der aktuellen Pflichtaufgaben? Rückbesinnung auf gesetzlichen Auftrag Hochschulrahmeng esetz 2 Absatz 1: Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgaben-stellung der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre, Studium,, und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Begabung erfordern.

43 Fakultätsaufgaben Unterteilung in Aufgabenfelder optimales Studium eine einheitliche und ermöglichen starke Fakultät bilden Verwaltung reformieren: mehr Management, weniger Vorschriften Vernetzung mit anderen Institutionen schaffen Mitarbeiter/innen der Fakultät motivieren verstärkt Marketing und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

44 Fakultät braucht attraktive, wirtschaftliche und zum Fakultätsnamen passende Studienangebote. Vielfalt und Interdisziplinarität steigern Studieninteresse und Berufschancen. Unvorteilhaft: noch bestehende Diplomstudiengänge neben neuen B/M- Studiengängen noch starke Nachfrage nach Diplomabschlüssen geringeres Interesse am Bachelor Optimales Studium

45 Vernet zung Grad der Internationalisierung: Aushängeschild einer jeden Fakultät: Kooperationen sollten gelebt werden, nicht in den Akten ruhen. Vernetzung mit anderen Hochschulen / wiss. Institutionen der Region: Vermeidung von Dopplungen komplementäre Schwerpunktbildungen

46 und starke Fakultät bilden überzeugende, schlanke Struktur klare Zuständigkeiten (siehe Foliensatz zur Fakultätsbildung) Wir-Gefühl stärken gemeinsame Veranstaltungen, Semesterauftakt-Feten, Absolventenfeiern Fakultäts-Logo entwickeln, Werbeartikel verbreiten die Fakultät als Identitätsebene aufbauen

47 Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lob erzeugt bekanntlich Motivation In anderen Fällen hält die persönliche Ansprache auf Kurs. manchmal einfach nur zuhören können berechtigte Anliegen nicht aussitzen

48 Öffentlichkeitsar beit, Marketing, Repräsentation Trommeln gehört bekanntlich zum Handwerk. Ereignisse, Events, Erfindungen wollen nicht im Verborgenen blühen. Medienzitate sind ebenso wichtig

49 Ziel: Fusion zur Fakultät Life Sciences o allmähliche Überwindung der Berührungsängste zwischen technischen und nicht-technischen Studiengängen o aber auch viel Selbstbewusstsein, nicht alles gemeinsam machen zu müssen o lange Nachbarschaft im

50 Über sicht Teil 1 Entwicklung der HAW Hamburg seit ihrer Gründung 1970 bis heute Teil 2 Politische Vorgaben und erste Reformschritte Teil 3

51 aktuelle Reform in der Fakultät Life Sciences allmähliche Akzeptanz der neuen empfunden? Strukturen Zustimmung zur Reform überwiegt. verbreitete Annahme: Es hätte uns schlimmer treffen können. Nach jahrelangen Reformbemühungen: Viele wünschen eine Pause, um sich

52 Ausbli ck Fakultät hat gute Basis für erfolgreiche Zukunft geschaffen. Name Life Sciences dürfte für viele Jahre attraktives Zugpferd sein. Genannte Visionen haben gute Chancen auf Verwirklichung. Fakultät wird weitere Schritte zur Autonomie-Stärkung unternehmen.

53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim

Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 77 Nr. 9 / 2013 (28.08.2013) - Seite 3 - Satzung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Hildesheim Der Senat der Universität

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 9.2.2015 Laufende Nummer: 1/2015 Fakultätsordnung der Fakultät Life Sciences Herausgegeben von der Präsidentin Marie-Curie-Straße 1, 47533 Kleve Fakultätsordnung der Fakultät

Mehr

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT) TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

Grundordnung der Fachhochschule Mainz Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS

Mehr

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen

Mehr

Grundordnung der. Frankfurt School of Finance & Management. vom 27. November 2007

Grundordnung der. Frankfurt School of Finance & Management. vom 27. November 2007 Grundordnung der Frankfurt School of Finance & Management vom 27. November 2007 geändert durch die Gesellschafterversammlung der Frankfurt School of Finance & Management ggmbh am 23. April 2008, am 30.

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Aufgrund 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs)

Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs) Nr. 10/2007 Seite 1 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs) 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Mitglieder 4 Organe der sfs 5 Vorstand 6 Forschungsrat

Mehr

Hier werden Beschlüsse für den Senat vorbereitet, die das Studium und die Lehre betreffen.

Hier werden Beschlüsse für den Senat vorbereitet, die das Studium und die Lehre betreffen. 5.1 Studienausschuss Hier werden Beschlüsse für den Senat vorbereitet, die das Studium und die Lehre betreffen. Koordinierung von Lehr- und Studienangelegenheiten z. B. Prüfungsordnungen, Studienordnungen,

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus 1 Rechtscharakter Die Volkshochschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des Zweckverbandes eine öffentliche Einrichtung im Sinne

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Dieser Teil besteht aus insgesamt 7 Aufgaben, in denen Ihnen unterschiedliche Situationen aus dem Universitätsleben

Mehr

Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren

Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren 8. Osnabrücker Kolloquium zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement am 24. Februar 2011 Gliederung 1. Überblick Rechtlicher Rahmen Grundmodelle

Mehr

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Lehrevaluation mit. Stud.IP und Zensus

Lehrevaluation mit. Stud.IP und Zensus Lehrevaluation mit Workshop am 19.09.2007 Cornelia Roser M Sc (IT) HAWK FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit Brühl 20 31134 Hildesheim roser@hawk-hhg.de 1 Ausgangssituation

Mehr

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der

Mehr

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Fachbereich Wirtschaft Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Mai 2012 Inhaltsübersicht Seite Präambel... 3 1 Zweck

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Wir sind die Hochschule für die Metropolregion Hamburg

Wir sind die Hochschule für die Metropolregion Hamburg Wir sind die Hochschule für die Metropolregion Hamburg Wir entwickeln Problemlösungen für Fragen auf wichtigen Feldern der zukünftigen Entwicklung: Wir gestalten (nicht nur) Hamburgs Zukunft mit. Wir sind

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie)

Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie) Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie) Version 0.1 Stand: 12. November 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Die Fachschaft..................................... 2 2 Aufgaben........................................

Mehr

der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen

der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Satzung der Hochschule für Kirchenmusik SaHSfKM 445 Archiv Satzung der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 14. März 1991 (KABl. 1991 S. 173) 1 1Die Hochschule für Kirchenmusik

Mehr

Input zur Diskussion Alumnimanagement Strategientwicklung, Vernetzung und Dauerhaftigkeit

Input zur Diskussion Alumnimanagement Strategientwicklung, Vernetzung und Dauerhaftigkeit Input zur Diskussion Alumnimanagement Strategientwicklung, Vernetzung und Dauerhaftigkeit Dominik Kimmel, Römisch Germanisches Zentralmuseum. Forschungsinstitut für Vor und Frühgeschichte; Alumni clubs.net.e.v.,

Mehr

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Hattingen vom 22. Juli 1977

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Hattingen vom 22. Juli 1977 Satzung für die Volkshochschule der Stadt Hattingen vom 22. Juli 1977 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen hat in der Sitzung vom 26. Mai 1977 aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Qualitätsmanagement an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Treffen der Qualitätsmanagementbeauftragten

Qualitätsmanagement an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Treffen der Qualitätsmanagementbeauftragten Oldenburg, 05.06.2013 Qualitätsmanagement an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Treffen der Qualitätsmanagementbeauftragten (1) Aktuelles Konzept (2) Stand der Teilprojekte Tops des heutigen

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 6 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2011 07.01.2011

Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2011 07.01.2011 Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2011 07.01.2011 der Technischen Hochschule Wildau [FH] zur Regelung von Honorarsätzen und sonstigen Vergütungen Auf der Grundlage von 5 i.v.m. 62 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

10 Thesen zu translatorischen BA-/MA-Studiengängen

10 Thesen zu translatorischen BA-/MA-Studiengängen 10 Thesen zu translatorischen BA-/MA-Studiengängen 9.-11. Dezember 2004 - FASK Germersheim Klaus-Dirk Schmitz Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Fachhochschule Köln klaus.schmitz@fh-koeln.de

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Lehrevaluationssatzung an der Universität Bayreuth Vom 25. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert?

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Unternehmenssteuerung auf dem Prüfstand Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Performance durch strategiekonforme und wirksame Controllingkommunikation steigern INHALT Editorial Seite 3 Wurden

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Akademische Personalentwicklung

Akademische Personalentwicklung Akademische Personalentwicklung Herausforderungen und Chancen für FHs/HAWs Prof. Dr. Christiane Fritze Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Inhalt Ausgangssituation Personalentwicklungskonzepte

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 131.14 vom 24. juni 214 frauenförderplan des paderborn center for parallel computing (pc²) der universität paderborn vom

Mehr

BACHELOR BETRIEBS WIRTSCHAFT IHRE NACHWUCHSKRÄFTE / IHR POTENZIAL / IHRE ZUKUNFT BERUFSBEGLEITENDER STUDIENGANG

BACHELOR BETRIEBS WIRTSCHAFT IHRE NACHWUCHSKRÄFTE / IHR POTENZIAL / IHRE ZUKUNFT BERUFSBEGLEITENDER STUDIENGANG BACHELOR BETRIEBS WIRTSCHAFT IHRE NACHWUCHSKRÄFTE / IHR POTENZIAL / IHRE ZUKUNFT BERUFSBEGLEITENDER STUDIENGANG Mit dem BachelorSTUDIENGANG Betriebswirtschaft fördern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

1. Forum Hochschulräte

1. Forum Hochschulräte 1. Forum Hochschulräte Präsidentenwahl am Beispiel der FH Bielefeld Antje Karin Pieper, Mitglied des Hochschulrates der FH Bielefeld Fünf Standorte in Bielefeld: Fachbereich Gestaltung Fachbereiche Elektrotechnik

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Ordnung zur Feststellung der Eignung

Ordnung zur Feststellung der Eignung Ordnung zur Feststellung der Eignung für den konsekutiven Master-Studiengang Kultur und Management an der Hochschule Zittau/Görlitz vom (Eignungsfeststellungsordnung) vom 29.01.2014 Eignungsfeststellungsordnung

Mehr

"Qualifikation von Führungskräften" - Change-Management - wie Veränderungsprojekte von Mitarbeitern gecoacht werden

Qualifikation von Führungskräften - Change-Management - wie Veränderungsprojekte von Mitarbeitern gecoacht werden "Qualifikation von Führungskräften" - Change-Management - wie Veränderungsprojekte von Mitarbeitern gecoacht werden IneinemkürzlicherschienenenArtikel"Porsche-ChefkritisiertglobalesFusionsfieber"- Süddeutsche

Mehr

zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders

zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders Stellungnahme des Vorsitzenden der ehemaligen Kommission zur Hamburger Hochschul-Strukturreform zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi Universität und der Wissenschaftsstandort

Mehr

Datenbasiertes QM von Lehre und Studium und seine Verknüpfung mit Akkreditierungsverfahren

Datenbasiertes QM von Lehre und Studium und seine Verknüpfung mit Akkreditierungsverfahren Datenbasiertes QM von Lehre und Studium und seine Verknüpfung mit Akkreditierungsverfahren Martina Schwarz Betriebseinheit EQA (Evaluation, Qualitätsmanagement, Akkreditierung) an der HAW Hamburg CHE Workshop

Mehr

Perspektivenpapier Neue MedieN für innovative der Wert gemeinsamen HaNdelNs formate NutzeN WisseNscHaft im ÖffeNtlicHeN raum

Perspektivenpapier Neue MedieN für innovative der Wert gemeinsamen HaNdelNs formate NutzeN WisseNscHaft im ÖffeNtlicHeN raum Perspektivenpapier Wissenschaft im Öffentlichen Raum Zwischenbilanz und Perspektiven für das nächste Jahrzehnt November 2009 Wissenschaft im Öffentlichen Raum Zwischenbilanz und Perspektiven für das nächste

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen ein wichtiges Instrument, um langfristig Erfolg zu haben.

Mehr

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Seite 1 S a t z u n g für die Volkshochschule vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Der Rat hat in der Sitzung vom 26.10.2000 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen

Mehr

Employer Brand! Employer Branding! Employer Brand Management! Vortrag ibet! Andreas Mölk Manfred Auer

Employer Brand! Employer Branding! Employer Brand Management! Vortrag ibet! Andreas Mölk Manfred Auer Employer Brand Employer Branding Employer Brand Management Vortrag ibet Andreas Mölk Manfred Auer Inhalt Das Problem. Die Lösung Das Konzept Employer Brand Employer Brand Management: Employer Branding

Mehr

Informationen zur Mitgliedschaft

Informationen zur Mitgliedschaft Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des

Mehr

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Leitbild Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Präambel Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft und die Einführung des neuen Steuerungsmodells stellen für die Politik und Verwaltung unserer

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.

Mehr

Berufungs- und Anstellungsreglement. der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel)

Berufungs- und Anstellungsreglement. der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel) Berufungs- und Anstellungsreglement der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel) Riehen,. April 0 STH Basel Statut /6 Inhaltsverzeichnis. Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze....

Mehr

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.

Mehr

Reflexionsworkshop 12.05.2011 Rolle der Multiplikator/-innen für die Akzeptanz von Weiterbildung. 12. Mai 2011 Regiestelle Weiterbildung

Reflexionsworkshop 12.05.2011 Rolle der Multiplikator/-innen für die Akzeptanz von Weiterbildung. 12. Mai 2011 Regiestelle Weiterbildung Reflexionsworkshop 12.05.2011 Rolle der Multiplikator/-innen für die Akzeptanz von Weiterbildung 12. Mai 2011 Regiestelle Weiterbildung Übersicht Warum sind Multiplikator/-innen wichtig? Wer kann Multiplikator/-in

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Studienangebot EI Bachelor und Master

Studienangebot EI Bachelor und Master Studienangebot EI Bachelor und Master im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik an der FH München Übersicht: Ziele Struktur des Studienangebots Fazit: Erste Erfahrungen Prof. Dr.-Ing. Rainer

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Prognose des Studienerfolgs mittels Creditpoints

Prognose des Studienerfolgs mittels Creditpoints Prognose des Studienerfolgs mittels Creditpoints HAW-Modell Das Analyse-Modell der HAW Hamburg misst den quantitativen Erfolg eines Studierenden, indem die bis zum Ende eines Semesters erworbenen Creditpoints

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Einige überregionale Ergebnisse kurz zusammengefasst: (Einen Auszug aus den regionalen Ergebnissen finden Sie auf Seite 3 dieser Mitteilung)

Einige überregionale Ergebnisse kurz zusammengefasst: (Einen Auszug aus den regionalen Ergebnissen finden Sie auf Seite 3 dieser Mitteilung) Architekten mit sehr guten Ergebnissen an der Fachhochschule Trier Universität Trier schneidet bei der Betreuung der Studierenden durchschnittlich ab Ergebnisse des aktuellen CHE-Hochschulrankings jetzt

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

Satzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg vom 16. Juni 2014

Satzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg vom 16. Juni 2014 Satzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg vom 16. Juni 2014 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 16.Juni 2014 gemäß 108 Abs. 1 Satz 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Mehr

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Antrag an den Lehrförderungsfonds Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr