1/8 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:134769-2012:text:de:html D-Berlin: Netzwerke 2012/S 82-134769 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR) Berliner Straße 112-115 Zu Händen von: Carola Schiele 10713 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3090222-6027 E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de Fax: +49 309028-3055 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.itdz-berlin.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts Haupttätigkeit(en) Sonstige: IT-Dienstleistung Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.4) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: 14/2012 OV BeLa-PBX Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur NUTS-Code DE3 Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Angaben zur Rahmenvereinbarung 1/8
2/8 II.1.5) II.1.6) II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2) II.2.1) II.2.2) II.2.3) II.3) Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Monaten: 48 Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Instandhaltungs- und Serviceleistungen und weitergehender Dienstleistungen für den Betrieb der vorhandenen Teilsysteme: IP-Centrex, Transit-Call-Server und Voicemail sowie Ergänzungsbeschaffungen hauptsächlich für den Access-Bereich. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 32400000, 32424000, 32428000, 32412000, 32571000, 50312300, 32546000, 50334400 Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Menge oder Umfang des Auftrags Gesamtmenge bzw. -umfang: Angaben zu Optionen Optionen: nein Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.9.2012. Abschluss 31.8.2016 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) III.1.2) III.1.3) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: EVB-IT-Instandhaltung, -Pflege und Dienstleistungen und für Neubeschaffungen EVB-IT Kauf und Systemlieferung. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die Punkt III.2) ff. des Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlage geforderten Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt. 2/8
3/8 III.1.4) III.2) III.2.1) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Bei bekannten Nachunternehmern sind deren Namen und Adressen anzugeben, und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff. des Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage E der Vergabeunterlage geforderten Nachweise nachzuweisen. Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden. Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen. Dem Nachunternehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen zu stellen, als im Vertrag vereinbart sind. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 66.Jahrgang Nr. 17 vom 22.7.2010, S.399) wird folgendes vereinbart: Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 7,50 EUR zu bezahlen. Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhevon1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnahmebedingungen Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Legende (die Unterlagen sind einzureichen von): *A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft. *E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft. *U allen Unterauftragnehmern. *L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind. *L1 von allen Mitgliedern/Unterauftragnehmern, die ggf. Schulungsleistungen erbringen. *S wird in Summe beurteilt. 3/8
4/8 III.2.2) III.2.3) III.2.1.1. Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A sowie 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E III). *A *U III.2.1.2. Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E II). *A III.2.1.3. Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IV). *A *U III.2.1.4. Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E XI). *A III.2.1.4. a Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage EXII). *U III.2.1.5. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IX)und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E X) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A III.2.1.6 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen oder Unterlagen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E VI). *A *L III.2.1.7. Angaben zur Verbindung mit anderen Unternehmen (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular) i. S. v. 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) *A *U III.2.1.8. Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.b. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A III.2.1.9. Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E V). *L1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des abzufordernden Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A *U III.2.2.2 Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A *U *S III.2.2.3 Nettoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung und Service für Cisco-Komponenten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). * L *S III.2.2.4 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sachschäden von 1 Mio. je Schadensereignis und für Vermögensschäden von 500 000 je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.2.2.2 Mindestanforderung: 1,5 Mio. Nettojahresumsatz im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre III.2.2.3 Mindestanforderung: 500 000 Nettojahresumsatz im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3.1 Angabe von Unternehmensreferenzen der letzten zwei Jahre zu Cisco Implementationen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, inkl. Bewertung durch den Referenzgeber Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: Kurzbeschreibung des Projektes, 4/8
5/8 III.2.4) III.3) III.3.1) III.3.2) Leistungszeitraum und - umfang, Angabe angewandter Werkzeuge und Methoden, Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds. Unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII). *L *S. III.2.3.2 Angabe der Anzahl der Servicemitarbeitenden, die in maximal einer Stunde Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam erreichen können und damit in dieser Frist die Störungs-/ Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und Nachweis, dass diese die notwendige Qualifikation besitzen durch z.b. Kopie gültiger Zertifikate über qualifizierte Schulung zu Produkten des Herstellers Cisco Systems. *L *S III.2.3.3 Angabe der Anzahl der Servicemitarbeitenden, die in maximal 24 Stunden Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnrings erreichen können und damit in dieser Frist die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und Nachweis, dass diese die notwendige Qualifikation besitzen durch z.b. Kopie gültiger Zertifikate über qualifizierte Schulung zu Produkten des Herstellers Cisco Systems. *L *S III.2.3.4 Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe und Anzahl der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des AG entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos) *L *S III.2.3.5 Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität oder Nachweis eines beim Bewerber etablierten Qualitätssicherungssystems.*E Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.2.3.1 Mindestens 3 bewertete Referenzen nicht älter als 2 Jahre einer Implementation Cisco Unified Communications Manager (CUCM), hiervon mindestens 1 Referenz mit mindestens 5 000 geschalteten Teilnehmern Zusätzlich mindestens 2 Referenzen nicht älter als 2 Jahre einer Implementation Cisco PGW2200 Softswitch, hiervon mindestens 1 Referenz mit mindestens 20 000 Teilnehmern. III.2.3.2 mindestens 3 zertifizierte Professional (CCVP bzw. CCNP Voice) Mitarbeitende (Servicemitarbeiter) III.2.3.3 mindestens 5 zertifizierte Professional (CCVP bzw. CCNP Voice) Mitarbeitende und 1 Network Expert (Servicemitarbeiter) Vorrausgesetzt werden folgende Kenntnisse: Cisco PGW22000, Cisco Unified Communications Manager 8.x, Gateway-Konfiguration, Protokoll-Kenntnisse SCCP, MGCP, H.323, SIP, tiefgehende Kompetenzen im Trouble Shooting. III.2.3.4 mindestens 3 zertifizierte Networkprofessionals (CCNP) Servicemitarbeitende III.2.3.5 Es muss entweder ein Qualitätssicherungssystem hinreichend beschrieben sein oder durch Zertifizierung (z.b. nach ISO 9000 ff) nachgewiesen werden. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal 5/8
6/8 Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) IV.1.2) IV.1.3) IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) IV.3.7) IV.3.8) Verfahrensart Offen Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 14/2012 OV BeLa PBX Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 14.6.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 14.6.2012-10:00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Bindefrist des Angebots bis: 1.8.2012 Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14.6.2012-10:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) VI.3) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein Zusätzliche Angaben 6/8
7/8 VI.4) VI.4.1) VI.4.2) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Fristnachreichen, werden ausgeschlossen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, Die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin DEUTSCHLAND Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach 101b Abs. 1 Nr. 2. 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt. II. Gemäß 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist: 7/8
8/8 VI.4.3) VI.5) Unverzüglich im Sinne des 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern ( 121 Abs. 1 BGB).Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!). Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24.4.2012 8/8