Wie sieht das Tätigkeitsfeld aus? Was sind die Inhalte des Studiums? Die Absolvent/-innen des konsekutiven Masters Soziale Arbeit erwerben Kompetenzen, die zu wissenschaftlicher und leitender beruflicher Tätigkeit in allen Feldern der Sozialen Arbeit befähigen. Tätigkeitsfelder liegen insbesondere im Bereich von Leitungsfunktionen, Referentenstellen und Forschung. Im Zentrum des Curriculums steht die Frage nach der Förderung Sozialer Teilhabe durch Soziale Arbeit. Das Verständnis Sozialer Teilhabe umfasst dabei materielle Lebensbedingungen, soziale Unterstützung und persönliche Befähigung. Diese Kompetenzen werden in folgenden Modulen vermittelt: Wissenschaft der Sozialen Arbeit Sozialmanagement Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Lebenslagenanalyse Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Evaluation Wahl- und Werkstattbereich Masterthesis Es können 90 Credits nach ECTS erworben werden. Welche Besonderheiten gibt es in diesem Studium? Verzahnung von Wissenschaft und Praxis Vertiefungsmöglichkeiten in ausgewählten Praxisdimensionen International anerkannter Abschluss Qualifizierung für den höheren Dienst (Im Rahmen der Akkreditierung des Studiengangs ist die Anerkennung des Erhalts des Zugangs zum höheren Dienst beantragt.) Promotionsberechtigung nach Abschluss des Studiums (entsprechend der Promotionsordnung der aufnehmenden Hochschule) Was muss ich als ausländische/r Studienbewerber/in beachten? Ausländische StudienbewerberInnen sollten Fragen über Studienmöglichkeiten, Zulassung, Studiengang und Anerkennung ausländischer Zeugnisse rechtzeitig vor ihrer Reise nach Deutschland klären, möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn. Informationen finden Sie im Internet unter www.haw-hamburg.de/international. Wann bewerbe ich mich? Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Der Studiengang nimmt zum Sommer- und wahrscheinlich auch zum Wintersemester StudienanfängerInnen auf. Bewerbungsfristen: 1. Dezember-15. Januar (für das folgende Sommersemester), 1. Juni-15. Juli (für das folgende Wintersemester). Für die Bewerbung um einen Studienplatz und die Zulassung ist das Studierendensekretariat der HAW Hamburg zuständig: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Studierendensekretariat im Studierendenzentrum Stiftstraße 69, 20099 Hamburg (Campus Berliner Tor) Servicetelefon: + 49.40.809 07 17 40 Mo-Do 9-16 Uhr und Fr 9-12 Uhr master-application@haw-hamburg.de Persönliche Sprechzeit: Mo-Di 11-13 Uhr und Do 14-17 Uhr Informationen zur Master-Bewerbung finden sie Im Internet unter: Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 1
www.haw-hamburg.de/masterstudium Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung mitbringen? Voraussetzung für die Zulassung: 1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Diplom, BA) in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit einer Abschlussnote von mindestens 2,0 2. Lebenslauf 3. Motivationsschreiben 4. Für alle ausländischen BewerberInnen: zusätzlich der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (TestDaF4, DSH2, Gr.. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1) Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen: einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches Engagement im Umfang von mindestens einem Jahr, einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von mindestens einem Jahr, einschlägige Erfahrungen in Forschung, Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen, Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten, Wichtiger Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungspunkten erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen. Sie werden für bis zu zwei Semester befristet zugelassen und immatrikuliert, um die fehlenden 30 Kreditpunkte nachzuholen. Weitere Informationen finden Sie in der anhängenden Zugangs- und Auswahlordnung. Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben? Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es werden pro Jahr 24 Studienplätze angeboten Kriterien für die Auswahl finden Sie unter "Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?". Wann beginnen die Vorlesungen? Vorlesungsbeginn ist die 2. bzw. 3. Märzwoche. Studiert wird an 4 Präsenztagen pro Woche, die durch das Selbststudium ergänzt werden. Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Kostet das Studium etwas? Sie müssen pro Semester an der HAW Hamburg folgende Beiträge und Gebühren entrichten: 317,90 EUR Semesterbeitrag (setzt sich zusammen aus 75,- EUR für das Studierendenwerk, 18,50 EUR für die Studierendenschaft (AStA), 4,50 EUR für den Härtefond, 169,90 EUR für das Semesterticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und 50,- EUR Verwaltungskostenbeitrag). Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 2
Diese Beiträge können sich verändern und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie unter www.haw-hamburg.de/studium/finanzen-foerderung/semesterbeitrag.html. Welchen Abschluss kann ich erreichen? Master of Arts (M. A.) Ist dieser Studiengang akkreditiert? Ja, die Akkreditierung erfolgte durch AHPGS. Wer hilft mir bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung? HAW Master Admissions Office 20099 Hamburg (Campus Berliner Tor) Stiftstraße 69, 20099 Hamburg T +49.40.428 75-9155/-9156/-9157 Persönliche Sprechzeiten: Mo-Di 11-13 Uhr, Do 14-17 Uhr Öffnungszeiten der Infothek: Mo-Do 10-16 Uhr, Fr 10-13 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo-Di 9.30-10.30 Uhr, Do 11-13 Uhr master-application@haw-hamburg.de... bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang? Studienfachberatung Maike Schröder-Lüders (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Department Soziale Arbeit Alexanderstrasse 1 20099 Hamburg Tel.: + 49.40.428 75?7081 maike.schroeder-lueders@haw-hamburg.de Prof. Dr. Dieter Röh (Studiengangsbeauftragter) Alexanderstraße 1 20099 Hamburg Raum 329 T +49.40.428 75-7113 dieter.roeh@haw-hamburg.de... bei allgemeinen Fragen zum Studium und zur Studienwahl? Zentrale Studienberatung Stiftstraße 69, 20099 Hamburg, Räume 121/122 Tel.: + 49.40.428 75-9110 studienberatung@haw-hamburg.de Persönliche Sprechstunde: Mo + Di 11-13, Do 14-17 Uhr Telefonische Sprechstunde: Mo + Di 10-11, Do 13-14 Uhr... bei Fragen zum Studium mit Behinderung/ chronischer Erkrankung? Wiss. Mitarbeiterin des Behinderungsbeauftragten Meike Butenob Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg, Raum 4.10 Tel. +49.40.428 75-7220 meike.butenob@haw-hamburg.de Aktuelle Sprechzeiten siehe www.haw-hamburg.de/inklusion Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 3
Weitere Informationen... finden Sie unter www.haw-hamburg.de/ws-soa Standort Fakultät Wirtschaft und Soziales Department Soziale Arbeit Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 4
STUDIENÜBERSICHT Studiengang Soziale Arbeit Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 5
STUDIENPLAN Soziale Arbeit Studienplan Modul CP 1. Semester Wissenschaft der Sozialen Arbeit Sozialmanagement Personenorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Summe Credits 30 2. Semester Lebenslagenanalyse Konzeptionen und Projekte der Sozialen Arbeit Sozialraumorientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit Summe Credits 30 3. Semester Evaluation Wahl- und Werkstattbereich (1. bis 3. Semester) Masterthesis Summe Credits 30 Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 6
Auszug aus der Ordnung über den Zugang und die Auswahl zum Konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Fakultät Wirtschaft und Soziales, Department Soziale Arbeit an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom 26.11.2010 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang "Soziale Arbeit" ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule erworben hat. (2) Die Entscheidung, ob ein Studiengang gleichwertig oder vergleichbar im Sinne des 2 Abs. 1 ist, trifft die Auswahlkommission ( 7). Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich ein Bachelorabschluss im Umfang von 210 Leistungspunkten. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 180 Leistungs-punkten erhalten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Semestern die fehlenden 30 Leistungspunkte im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der HAW Hamburg in Absprache mit der Auswahlkommission nachzuholen. 3 Auswahlvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Auswahl im Masterstudiengang "Soziale Arbeit" ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die besondere Eignung und Motivation nach Absatz 2 nachweist. (2) Die besondere Eignung setzt voraus: a) einen qualifizierten Diplom- oder Bachelorabschluss nach Maßgabe des Absatzes 3, b) den Nachweis einer besonderen Motivation für den gewählten Studiengang nach Maßgabe des Absatzes 4. (3) Der qualifizierte Diplom- bzw. Bachelorabschluss setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,0 abgeschlossen wurde. Zur Verbesserung der Note um jeweils 0,1 führen: 1. einschlägiges hochschulpolitisches, gesellschaftliches oder politisches Engagement im Umfang von mindestens einem Jahr, 2. einschlägige berufliche Tätigkeiten während oder nach dem ersten Studium von mindestens einem Jahr, einschlägige Erfahrungen in Forschung, Konzeptentwicklung, Modellprojekten, Publikationen, 3. Auslandserfahrungen in Einrichtungen im Feld Sozialer Arbeit im Umfang von mindestens 6 Monaten. Wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Bewerberinnen und Bewerber, die ansonsten die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, trotz fehlender einzelner Prüfungsleistungen vorbehaltlich zugelassen werden. Die Note wird auf der Grundlage aller bisher erbrachten Prüfungen nach dem arithmetischen Mittel berechnet. Voraussetzung dafür ist, dass nur einzelne Prüfungsleistungen fehlen, die bereits in Bearbeitung sind. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Der Nachweis des Abschlusses des grundständigen Studiums ist bis zum 31. Mai zu erbringen. Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 7
(4) Der Nachweis der besonderen Motivation erfolgt durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes Motivationsschreiben im Umfang von maximal drei Seiten, in dem Folgendes darzulegen ist: 1. mit welchen Interessen und Erfahrungen die Bewerberin oder der Bewerber das Studium aufnehmen möchte, 2. welche Ziele mit der Entscheidung zum Studium verfolgt werden, 3. inwieweit sie oder er mit dem Studium an eigene wissenschaftliche Arbeiten anknüpfen will und 4. welche wissenschaftlichen Fragestellungen sie oder er in Bezug auf die soziale Teilhabe im Studium weiter verfolgen möchte. Die Motivationsschreiben werden von der Auswahlkommission ( 7) begutachtet. Der Nachweis der besonderen Motivation setzt voraus, dass das Motivationsschreiben mit vier von vier Punkten bewertet wird. Dabei wird für jeden der vier Parameter nach Satz 1 entweder 0 Punkte oder 1 Punkt vergeben. Die Punktzahlen entsprechen folgender Bewertung: 0 = nicht gegeben bzw. nicht überzeugend dargelegt 1 = gegeben bzw. überzeugend dargelegt. (5) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss mit deutscher Unterrichtssprache an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Um die Sprachkenntnis-se zu belegen, ist der Nachweis über das Bestehen einer der folgenden Sprachtests dem Bewerbungsschreiben beizulegen: "TestDaF4", "Gr. Dt. Sprachdiplom Goetheinstitut C1" oder "DSH2". (6) Zur Regelung eines Nachteilsausgleich für behinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber wird auf die Nachteilsausgleichsordnung der HAW Hamburg in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. 4 Bildung der Rangliste für die Zulassung (1) Die Rangliste für die Zulassung zum Masterstudiengang "Soziale Arbeit" errechnet sich aus der Bepunktung der Abschlussnote des Studiums sowie der Bepunktung des Motivationsschreibens. Insgesamt können maximal 8 Punkte erreicht werden. (2) Für die Abschlussnote werden folgende Punkte vergeben: Note 1,0 = 4 Punkte Note 1,3 = 3 Punkte Note 1,7 = 2 Punkte Note 2,0 = 1 Punkt Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 8
(3) Die Motivationsschreiben werden von der Auswahlkommission ( 7) begutachtet. Der Nachweis der besonderen Motivation setzt voraus, dass das Motivationsschreiben mit vier von vier Punkten bewertet wird. Dabei wird für jeden der vier Parameter nach Satz 1 entweder 0 Punkte oder 1 Punkt vergeben. Die Punktzahlen entsprechen folgender Bewertung: 0 = nicht gegeben bzw. nicht überzeugend dargelegt 1 = gegeben bzw. überzeugend dargelegt. 5 Studienbeginn und Bewerbungsfrist (1) Der Masterstudiengang "Soziale Arbeit" beginnt jeweils zum Sommersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 15. Januar für das Sommersemester bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins. (2) Der Bewerbung sind - bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie - folgende Unterlagen beizufügen: a) das Abschlusszeugnis des Bachelor - bzw. Diplomstudiengangs oder -wenn dieses noch nicht vorliegt - eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote, b) Lebenslauf, c) Nachweise nach 3 Abs. 3 und 5, d) Motivationsschreiben gem. 3 Abs. 4. (3) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule. 6 Zulassungsverfahren (1) Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden sind, die die Mindestnote von 2, 0 und die nötigen 4 Punkte für das Motivationsschreiben vorweisen können, tritt eine Auswahl entsprechend des NC ein. Haben mehr Bewerberinnen und Bewerber den gleichen NC entscheidet das Los. (2) Im Übrigen bleiben die allgemein für die Immatrikulation geltenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Hochschule unberührt. Die Einschreibung der Bewerberinnen und Bewerber, die nach 2 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 als besonders geeignet gelten, erlischt, wenn das Bachelorzeugnis nicht bis zum 31.05. bei der Hochschule eingereicht wird. 7 Zulassung für höhere Fachsemester Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 9
Bewerberinnen und Bewerber, die in ein höheres Fachsemester zugelassen werden möchten, müssen die Zugangsvoraussetzungen nach 2 erfüllen und können entsprechend der Einstufungsbescheinigung der Studienfachberatung zugelassen werden, sofern eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Zentrale Studienberatung 19.12.2015 Seite 10