Leseprobe aus: Müller, Systemisches Coaching im Management, ISBN 978-3-407-36515-6 2011 Beltz Verlag, Weinheim Basel



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Transkript:

http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-407-36515-6

ERSTE KLIPPE: WER IST DER AUfTRAGGEBER? 37 Erste Klippe: Wer ist der Auftraggeber? Beim Erstgespräch mit einem potenziellen Kunden besteht die wichtigste Aufgabe des Coachs darin herauszufinden, wer der wirkliche Auftraggeber ist. In den meisten Fällen begegnen mir als Coach und Trainerin diese drei typischensituationen: In einem Unternehmen wurde beschlossen, ein Coaching für einen oder mehrere Mitarbeiter durchzuführen und ein Personalleiter(in der einesmaklers oder Vermittlers) suchtfür diejeweils vorgesehenen Personen einen geeigneten Coach. Häufig liegen den Personalentwicklern Informationen aus dem Assessment oder aus Audits vor, beispielsweise anhand von Stärken-Schwächen-Analysen. Dadurch hat der Personalleiter eine Orientierung, was die Führungskraft braucht und welcher Coach für ihngeeignetseinkönnte. EinVorgesetzterkommt aufmichzuund möchte,dassein ihmunterstellter Arbeitnehmer von mir gecoacht wird. Der Coachee hat allein den Entschluss gefasst, sich von mir coachen zu lassen und holt sich einen Termin. In den ersten beiden Fällen handelt es sich um ein verordnetes Coaching, im letzten Fall um ein freiwilliges Coaching. Das verordnete Coaching wandelt sich in ein freiwilliges, wenn der Coachee über den Coachingprozess informiert und mit ihm einverstanden ist. Diese erste Unterscheidung ist für den Anfang sehr wichtig, weil sie ein jeweils anderes Vorgehen in der Gesprächsführungimpliziert. Erst wenn diese Unterscheidung getroffen ist, kann ich mit dem nachfolgenden Fragenkatalog(s.S. 39)als Gesprächsleitfaden weiterarbeiten. Für Coachings gibt es in größeren Unternehmen auch sogenannte Coachpools. Alle Coaches, die in diesen Pool aufgenommen werden, durchlaufen vorherein Interview, welchesinder Regeldurch Personen ausder Personalabteilung geführt wird. Folgende Fragen können ineinem solchen Interview beispielsweise gestellt werden. Wirklicher Auftraggeber z. B. Freiwilliges versus verordnetes Coaching

38 KAPITEL 2//DIE AKqUISITIonSPHASE Beispielfragen zur Ausbildung und zur Erfahrung: Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen Sie? Wie viele Coachingprozesse haben Sie bereits durchgeführt? Welches Level, welche Position hatten Ihre Coachees inne? Was sind die drei häufigsten Themen in Ihren Coachings? In welchen Sprachen coachen Sie? Beispielfragen zurfach- beziehungsweisemethodenkompetenz Beschreiben Sie zwei bis drei erfolgreiche Coachingprozesse hinsichtlich Ziel, Methoden und Interventionen sowie Ergebnis. Wie bewerten Sie, ob ein Coaching erfolgreich war? Welchen Coachingansatz beziehungsweise welche Methoden und Techniken bevorzugen Sie? Wie strukturieren Sie einen Coachingprozess? Wie halten Sie Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand? Wie identifizieren Sie die für Sie relevanten Lernziele? Beispielfragen zurhaltung/beziehungskompetenz Was ist Ihnen wichtig in Ihrer Rolle als Coach? Gab es schon einmal eine konkrete Situation, in der es Ihnen nicht gelungen ist, eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Coachee aufzubauen? Wie sind Sie damit umgegangen? Mit welchem Ergebnis? Welche Lernerfahrung haben Sie daraus gezogen? Beispielfragen zurmotivation Welches Arbeitsumfeld inspiriert und motiviert Sie? Welche Themen und welche Zielgruppen interessieren Sie besonders? Wasinteressiert SieanunseremUnternehmen? Warum coachen Sie? Außerdem wird meistens ganz konkret gefragt: Wie sind Ihre Honorarvorstellungen? Welche Vorlauffrist haben Sie für Termine?

ERSTE KLIPPE: WER IST DER AUfTRAGGEBER? 39 Angebot und fragenkatalog für den Auftraggeber Bezeichnung des Auftrags (Einzel- oder Gruppencoaching) Auftraggeber (hier ist nicht der Coachee gemeint, sondern der Personalleiter oder Vorgesetzte) Name Telefonnummer E-Mail Faxnummer Auftragnehmer (falls der Coach in einem großen Unternehmen arbeitet) Name Telefonnummer E-Mail Faxnummer Themen Es handelt sich um Themen wie (Mehrfaches Ankreuzen ist mõglich!) Zeitmanagement Umgang mit Veränderungsprozessen Erweiterung meiner persõnlichen Kompetenzen Reflexion meines Féhrungsstils Meine spezifische Ausrichtung Anlass des Coachings Mit dieser.übersicht soll geklärt werden, woran der Auftraggeber erkennt, dass der Auftragnehmer seinen Beitrag erfüllt hat. Ziele des Auftrags Messkriterien 1. 1. 2. 2. 3. 3.

40 KAPITEL 2//DIE AKqUISITIonSPHASE Ausstiegskriterien Vonseiten des Auftraggebers Vonseiten des Auftragnehmers (Coach) Termine Frühester Starttermin Dauer in Monaten Frühester Endtermin Transfergespräch am (mindestens drei Monate nach Prozessende) Geplante Kapazitäten und Kosten Vor- und nachbereitung Wie viele Vorbereitungsgespräche werden benötigt? Wie viele Tage beziehungsweise Stunden? Geplante Kosten Anfallende nebenkosten Hotel-, Reisekosten Geplante Kosten insgesamt Ansprechpartner beim Auftraggeber Mitarbeiter intern Telefon/Fax/E-Mail Mitarbeiter intern Telefon/Fax/E-Mail Mitarbeiter extern Telefon/Fax/E-Mail Der Auftrag wird mit dem hier festgelegtem Inhalt und Umfang vereinbart. Es wurde ein Stundensatz von netto Euro vereinbart. Wird ein Coaching erst eine Woche vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verlegt, so sind 50 Prozent des Honorars fällig. Bei einer Absage oder Verlegung ab einen Tag vor dem vereinbarten Termin sind 100 Prozent zu zahlen. Härtefälle (zum Beispiel Krankheit, höhere Gewalt) werden gesondert geregelt.

ZWEITE KLIPPE: VERoRDnETES CoACHInG 41 Zweite Klippe: Verordnetes Coaching Insbesondere, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Vorgesetzten handelt, besteht beim verordneten Coaching die Gefahr, dass der Coachee sich durch die Maßnahme verunsichert fühlt, sie nicht akzeptiert oder nicht versteht. AusdiesenGründenist es notwendig, mitdem Auftraggeber vonvornherein abzuklären, obund wenn ja, wie mit dem Coachee über das Anliegen gesprochen wurde. Hat beispielsweise die Geschäftsführung den Auftrag erteilt, den Personalreferenten zu coachen,lauten die ersten Fragen: Ist der Coachee informiert? Möchteergecoachtwerden? Weiß er,dass er gecoacht werden soll? Weiß er,worum es geht und worumesgehen soll? Kennt er die Zieledes Auftraggebers? Verbindet er eigene Ziele mit dem Coaching? Es sollte stets Transparenz über den Auftrag bestehen, aber besonders gilt das, wenn er verordnet ist. Wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, die Entscheidung, ob er gecoacht werden will, dem Coachee zu überlassen, ist der Coach in einer Zwickmühle, solange er nicht deutlich macht, dass er keinen»fremdheilungsauftrag«ausführen kann. Der Coach muss deutlich machen, dass nur der Coachee die Entscheidung für ein Coaching treffen kann. Diese Fragen sind auch von großer Wichtigkeit, weil der Coach unter Umständen mit einer frühzeitigen Bereitschaft zum Vertragsabschluss mit seiner Unterschrift in eine Falle tappen kann. Wenn beispielsweise der Vorstand den Geschäftsführer coachen lassen will, der Coach aber nur mit dem Vorstand verhandelt hat, fehlt das Gespräch mit dem eigentlichen Coachee. Da davon auszugehen ist, dass dies dem Vorstand bewusst ist, könnte es sich unterumständen um einentesthandeln,obsichder Coachprofessionell verhält. Wenn ein Coach nur darauf hinweist, was ein freiwilliges Coaching ist, die Bedingungen dafür aufzählt und den Vertrag bereitwillig unterschreibt, ohne

42 KAPITEL 2//DIE AKqUISITIonSPHASE vorher mit dem Coachee gesprochen zu haben, ist der Auftrag infrage zu stellen. Wenn der Coachee noch nicht über das Coachingvorhaben und die Ziele seines Vorgesetzten unterrichtetist,sollteder Auftraggeber darauf hingewiesen werden, dass es prinzipiell besser ist, wenn er diese Punkte mit dem Coachee allein abspricht. Beieinem gewünschtendreiergesprächzusammenmit dem Coach ist zubeachten, dass bestimmte Rahmenbedingungen eingehaltenwerden: Es sollte geklärt werden, warum gerade»dieser Coach«für den Coachingprozess ausgesucht wurde. DerAnlass des Coachings muss offen angesprochen werden. Mit dem Hinweis auf die Schweigepflicht wird dem Auftraggeber verdeutlicht, dass er kein Recht darauf hat, etwas über den Prozess oder die Einschätzung der Probleme descoacheeszuerfahren.wenn die ersten Erfolge sichtbar werden, passiert es allerdings oft, dass der Coachee Transparenz über seine Fortschritte wünscht und möchte, dass sein Chef erfährt, zu welchen Ergebnissen er gekommen ist. Eine Informationspflicht gibt es nicht. Schweigepflicht Beim verordnetencoachingist es außerdem notwendig, mitdem Auftraggeber ein Commitment bezüglich seiner Schweigepflicht zu vereinbaren beziehungsweise ihnzubestimmtenverhaltensweisengegenüber demcoachee zu verpflichten. Solange der Coachee es wünscht, muss auch der Chef über die Tatsache,dassseinMitarbeiter gecoacht wird,schweigen.alleinder Coachee darf bestimmen, werinder Firmaetwas vomcoachingerfahrendarf undwer nicht. Falls der Arbeitgeber vom Coachee eine Rückmeldung über die Arbeit des Coachs wünscht zum Beispiel um zu erfahren,ob sich seine Investition lohnt, sollte eine Übereinstimmung darüber bestehen, dass der Coachee nur danach gefragt wird,wie er seinen Coach im Prozess erlebt hat. freiwilliges Coaching Bei einem freiwilligen Coaching tritt der Coachee selbst mit einem Anliegen oder mit einer klaren Zielvorstellung ratsuchend anden Coach heran. Der Coachee kennt sein Problem, weiß,dass erzur Problemlösungeinen eigenen Beitrag leisten muss und sieht den Coach als reflektierende Unterstützung.

DRITTE KLIPPE: ZEITPLAnUnG 43 Dritte Klippe: Zeitplanung Beim Coaching geht es häufig um folgende Themen,für diesie jeweilsunterschiedlich vielesitzungeneinplanen müssen. Zeitmanagement: 3 10 Sitzungen (Doppelstunden). Führungsstil: 10 15 Sitzungen. Erweiterung persönlicher Kompetenzen: 10 15 Sitzungen. Umgang mit Veränderungsprozessen: 10 15 Sitzungen. Strategische Ausrichtungen: 10 15 Sitzungen. Da diese Themen sehr allgemein formuliert sind,dienen die angegebenen Sitzungszahlen nur als grobe Richtwerte. Eine Coachingsitzung dauert bei mir zwischen eineinhalb und zwei Stunden. Erfahrungsgemäß sind für ein zielbezogenes Coaching nicht mehr als 15 Sitzungen nötig. Für mich ist der Coachingprozess dann beendet, wenn das Ziel erreicht oder das Anliegen geklärt ist. Wenn das Problem beispielsweise schon nach drei bis fünf Sitzungen gelöst ist, obwohl zehn veranschlagt waren, beende ich den Prozess. Die Folge dieses Handelns ist ein zufriedener Kunde, der häufig eine Nachbetreuung wünscht und oft auch nach einiger Zeit mit einem neuen Auftrag an mich herantritt. Bei bestimmten Prozessen weiß ich von vornherein,dass ich mehr als fünf Sitzungenbrauchenwerde. Diesist beispielsweise derfall, wenn dasanliegen»persönliche Kompetenzerweiterung«lautet. Ich kläre mit dem Coachee die voraussichtliche Länge des Coachings bereits in einer Vorabsprache. Häufig benötigt der Auftraggeber (und auch der Selbstzahler) eine In-Etwa-Schätzung über die Dauer des Coachings.«Was meinen Sie,wie lange sollte das Coaching laufen?«und»können Sie ungefähr sagen, wie viele Sitzungen wir für das Budget berücksichtigen sollen?«, sind häufige Fragen. Wenn ein Coaching zeitlich schwer zukalkulieren ist, können Sie erst einmal zehn Sitzungen veranschlagen und nach ungefähr sieben Sitzungen überprüfen, wie weit der Prozess vorangeschritten ist,ob die Zeit ausreicht, um das vereinbartezielzuerreichen,obweitererbedarf bestehtoderobvielleichtsogar ein Wie lange wird gecoacht? Klärung zur Länge des Coachings

44 KAPITEL 2//DIE AKqUISITIonSPHASE Probestunden neues Anliegen aufgetaucht ist. An diesem Punkt sollte eine neue AuftragsbeziehungsweiseZielklärungvorgenommen werden. Wenn dascoachinganliegenzum Beispiel dieweiterentwicklung derstrategischen Ausrichtung ist, sollte der Coachee den Zeitpunkt, an dem er sein Ziel erreicht hat und die Kriterien, an denen er die Zielerreichung erkennt, selbst bestimmen. Somitbestimmterauch, wann dascoachingbeendet ist. Wenn der Coachee nicht genau weiß, was er will und ob Coaching überhauptdas Richtige fürihn ist, bietet sich eine VereinbarungüberdreiProbestundenan. WährenddieserZeitkannersichmit demvorgehendes Coachs vertraut machen, prüfen, ob ihm die Art zuarbeiten gefällt und danach entscheiden,oberweitermachenoderesersteinmaldabei belassen will. Achtung: Ein solches Angebot eignet sich nur für die Zweifler,nicht für die Coachees, die schon genau wissen, was sie wollen. Die Zweifler fühlen sich durch dieses Angebot inihrem Zweifel ernst genommen und akzeptiert. Bei den Coachees, die wissen, was sie wollen, würden mit demselben Angebot Zweifelgestreut, diefür denweiterenprozess nichtförderlichsind. Tipp: Die drei Probestunden sollten Sie mit dem üblichen Stundensatz in Rechnung stellen. Nicht vergessen: Auch für diese drei Stunden sollten Sie eine klare Zielvereinbarung mit dem Coachee entwickeln, um sich genau mit ihm abzustimmen, was erreicht werden soll. Hier ist es zudem ratsam, den Coachee eigene Prüfkriterien entwickeln zu lassen.