D I E N S T B L A T T



Ähnliche Dokumente
Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

Verkündungsblatt Nr. 3/2004

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Teil B: Besondere Regelungen

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Studienordnung für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL) in den Bachelor-Studiengängen der Philosophischen Fakultäten I und II. Vom xx.xx.

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre. Vom 25. April 2013

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 17

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

vom Präambel

Amtliche Bekanntmachung

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

1471 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 33 vom 15. September 2006

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Amtliche Bekanntmachungen

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom Version 4

Mitteilungsblatt Nr Amtliche Bekanntmachungen der fachhochschule mainz

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Amtliche Bekanntmachungen

Anlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011

Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß Anlage 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung.

Studienordnung. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 11. Februar 2014 Nr. 12

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

41 Diplom-Studiengang OnlineMedien

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

2. Information zum 1. Studienjahr im. Diplomstudiengang Mathematik. Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete

Erfolgreich studieren.

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung

Wirtschaft und Recht gemeinsam stark!

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Ordnung über die 6. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge. I. Controlling und Management. und

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 347. Sitzung des Senats am 17. Juni 2015 verabschiedet.

Inhaltsübersicht. 1 Regelungsinhalt

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Artikel 1 Änderungen Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II Einführung in die Betriebswirtschaftslehre II V,Ü 5

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Prüfungsordnung. vom

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Wahlpflichtfach. Steuern. Jahresabschluss. Sprache

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

2 2,5 Arbeits- und Sozialstrukturen im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung

Artikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Amtliche Bekanntmachungen

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Transkript:

351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Vom 4. Juli 2002... Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Vom 4. Juli 2002... 378 385

378 Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Vom 4. Juli 2002 Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund von 66 i.v.m. 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz UG) in der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662) folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre erlassen, die nach Zustimmung durch den Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird: Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 1 Studienziel und Gliederung des Studiums II. Erster Studienabschnitt 2 3 2 Studienfächer 3 Prüfungsleistungen III. Zweiter Studienabschnitt 4 5 4 Studienfächer 5 Lehrveranstaltungen IV. Studienplan 6 6 Studienplan V. Schluß- und Übergangsbestimmungen 7 7 Inkrafttreten 379 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Studienziel und Gliederung des Studiums (1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der Betriebswirtschaftslehre auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 04. Juli 2002. (2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt (Grundstudium) umfasst in der Regel vier Semester und wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Der zweite Abschnitt (Hauptstudium) umfasst in der Regel ebenfalls vier Semester und wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Diplomprüfung ist der berufsqualifizierende Abschluss des Studiums. (3) Zur Vereinfachung des Imports und Exports von Studien- und Prüfungsleistungen mit anderen Universitäten im Rahmen des European Credit Transfer Systems (ECTS) und damit zur Förderung der Mobilität der Studierenden werden für alle Prüfungsleistungen die ECTS-Anrechnungspunkte angegeben. II. Erster Studienabschnitt 2 Studienfächer Das Studium der Betriebswirtschaftslehre umfasst im ersten Studienabschnitt Vorlesungen (V) und Übungen (Ü) im Gesamtumfang von 63 Semesterwochenstunden (SWS). Es entfallen (in SWS) auf die Studienfächer bzw. deren Teilfachgebiete 1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Teil A 6 V, 2 Ü, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Teil B 6 V, 2 Ü, 2. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil A 6 V, 2 Ü, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil B 6 V, 2 Ü, 3. Grundzüge der Statistik, Teil A 4 V, 2 Ü,

380 Grundzüge der Statistik, Teil B 4 V, 2 Ü, 4. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissen- 4 V, 2 Ü, schaftler, Teil A 5. Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissen- 4 V, schaftler, Teil A 6 ECTS 6. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissen- 2 V, 1 Ü, schaftler, Teil B oder Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissen- 3 V, schaftler, Teil B 7. Buchführung 2 V, 1 Ü, 8. Praktische Datenverarbeitung 2 V, 1 Ü. 3 Prüfungsleistungen (1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 04. Juli 2002 besteht die Diplomvorprüfung aus studienbegleitenden schriftlichen Prüfungen (Aufsichtsarbeiten) in den in 2 Nr. 1 bis Nr. 8 genannten Fächern. (2) Die Diplomvorprüfung umfasst 1. je eine Aufsichtsarbeit als Teilfachprüfung in den in 2 Nr. 1 bis 3 genannten Teilfachgebieten, 2. je eine Aufsichtsarbeit als Fachprüfung bzw. Teilfachprüfung in den in 2 Nr. 4 bis 8 genannten Fächern bzw. Teilfachgebieten. (3) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn alle Aufsichtsarbeiten erbracht und jede mit wenigstens der Note ausreichend (4,0) bewertet wurde. III. Zweiter Studienabschnitt 4 Studienfächer (1) Das Studium der Betriebswirtschaftslehre setzt sich im Anschluss an die Diplomvorprüfung aus folgenden Fächern zusammen: 381 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 3. Betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach, 4. Weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach, 5. Weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach oder weiteres Vertiefungsfach gemäß Abs. 3. (2) Als betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach kann eines der folgenden Fächer gewählt werden: 1. Außenhandel und Internationales Management, 2. Bankbetriebslehre, 3. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 4. Finanzmarktanalyse, 5. Geld, Währung und Kredit, 6. Handelsbetriebslehre, 7. Industriebetriebslehre und Controlling, 8. Informationsmanagement, 9. Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Europäische Wirtschaft, 10. Managerial Economics, 11. Marketing, 12. Medien- und Kommunikationsmanagement, 13. Öffentliches Recht (die für die Wirtschaftswissenschaft wesentlichen Teile), 14. Ökonometrie, 15. Organisation und Personalmanagement, 16. Statistik, 17. Steuerrecht, 18. Unternehmensforschung, 19. Wirtschaftsinformatik, 20. Wirtschaftsprüfung, 21. Wirtschaftsrecht, 22. Wirtschaftstheorie. (3) Durch den Prüfungsausschuss können weitere Fächer allgemein oder für den Einzelfall als weiteres Vertiefungsfach zugelassen werden.

382 (4) Ein Vertiefungsfach nach Abs. 2 kann nur als ein Prüfungsfach gewählt werden. 5 Lehrveranstaltungen (1) Das Studium der Betriebswirtschaftslehre umfasst im zweiten Studienabschnitt Vorlesungen, Übungen, ein Seminar sowie eine Diplomarbeit im Gesamtumfang von etwa 74 Semesterwochenstunden. (2) In den in 4 genannten Studienfächern sind Vorlesungen und Übungen zu belegen, und zwar 1. im Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mindestens 20 SWS (ca. 10 V, 10 Ü), 2. im Fach Allgemeine Volkswirtschaftslehre mindestens 8 SWS 3. im gemäß 4 Abs. 1 Nr. 3 belegten Vertiefungsfach mindestens 8 SWS 4. im gemäß 4 Abs. 1 Nr. 4 belegten Vertiefungsfach mindestens 8 SWS 5. im gemäß 4 Abs. 1 Nr. 5 belegten Vertiefungsfach mindestens 8 SWS (ca. 4 V, 4 Ü). Darüber hinaus sind Vorlesungen und Übungen im Umfang von weiteren 20 SWS (ca. 10 V, 10 Ü) zu belegen, davon mindestens 16 SWS (ca. 8 V, 8 Ü) in einem der in 4 genannten Fächer. Im Umfang der verbleibenden 4 SWS (ca. 2 V, 2 Ü) können auch Lehrveranstaltungen an anderen Fakultäten bzw. an der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes belegt werden, sofern die in der Prüfungsordnung genannten Bestimmungen erfüllt sind. In den in 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Fächern sind jeweils mindestens im Umfang von 2 SWS Übungen zu belegen. Ein Seminar hat jeweils einen Umfang von 2 SWS. (3) Die Zulassung zu einem Seminar setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 3 SWS (ca. 2 V, 1 Ü) mit ausreichendem Erfolg in dem betreffenden Fach voraus. Dasselbe gilt für die Zulassung zur Diplomarbeit. 383 (4) Den einzelnen Veranstaltungen wird an ECTS-Anrechnungspunkten das 1,5-fache der Bonuspunktzahl zugeteilt, die gemäß der Prüfungsordnung für die jeweilige Veranstaltung vergeben werden. IV. Studienplan 6 Studienplan (1) Der dieser Studienordnung als Anlage beigefügte Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. (2) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester begonnen wird. V. Schluss- und Übergangsbestimmungen 7 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 12. Juli 1995 (Dienstbl. 1995, S. 624). (2) Diese Studienordnung ist verbindlich für alle Studierenden, die nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens einen Studienabschnitt des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre beginnen. (3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung einen Studienabschnitt im Studiengang Betriebswirtschaftslehre begonnen haben, können für eine Übergangszeit von zwei Jahren wählen, ob sie die Prüfungen dieses schon begonnenen Studienabschnitts nach der hier vorliegenden Studienordnung ablegen wollen oder nach der Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 12. Juli 1995. Saarbrücken, 27. September 2002 Die Universitätspräsidentin (Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)

Studienplan ECTS Semester Grundstudium Hauptstudium SWS / 20 30 Praktische DV (3) 1. BWL A (8) Mathematik A (6) Buchführung (3) Mathematik B 2. BWL B (8) Statistik A (6) Recht A (4) 21 31,5 oder Recht B (3) 3. VWL A (8) Statistik B (6) Hauptfach BWL (4) 18 27 384 4. VWL B (8) bzw. fakultative BP Hauptfach BWL (4) 20 30 (8) bzw. fakultative BP Hauptfach BWL (4) 20 30 (12) 5. bzw. fakultative BP Hauptfach BWL (4) 20 30 (12) Bonuspunkte Volkswirtschaftslehre (4) Volkswirtschaftslehre (4) 6. 7. Seminar (8) bzw. fakultative BP Hauptfach BWL (4) 20 30 (8) 21 31,5 Vertiefungsfach bzw. fakultative BP (4) 8. Diplomarbeit (17) Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Vom 4. Juli 2002 Der Sprecher der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund von 66 i. V. m. 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz UG) i. d. F. des am 1. August 1999 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 1433 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), anstelle des Abteilungsausschusses Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes folgende Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 23. Januar 2002 beschlossen, die nach Zustimmung durch den Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird: 1. 6 erhält folgenden Wortlaut: Der Dekan/die Dekanin der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan, der der Studienordnung als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzuzufügen ist. 2. In 7 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 3. Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Saarbrücken, 27. Juli 2002 385 Die Universitätspräsidentin (Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel